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Sachgeschäft - Gemeinde Wollerau

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<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 24Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungUrnenabstimmung 25. November 2012Ueli MetzgerKURZFASSUNGBis am 31. Dezember 2012 erteilt die <strong>Gemeinde</strong>versammlung das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht. Mit demneuen Bürgerrechtsgesetz wechselt diese Kompetenz zur Einbürgerungskommission, soferndie <strong>Gemeinde</strong>versammlung nichts Gegenteiliges beschliesst. Der <strong>Gemeinde</strong>rat begrüsst dieseNeuregelung. Gegen diese ist die Einzelinitiative «Einbürgerung durch <strong>Gemeinde</strong>versammlung»von Olivier Kessler eingereicht worden.Mit der deutlichen Annahme des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (kBüG) am 27. November 2011 durch den Souverändes Kantons Schwyz wurden auch die Kompetenzen der heutigen Bürgerrechtskommission neu definiert. Unter §10«Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts» ist geregelt, dass ab 1. Januar 2013 die Bürgerrechtskommission als Behördemit Entscheidungskompetenz ausgestattet ist, was bisher der <strong>Gemeinde</strong>versammlung oblag. Das bedeutet, dassdie neue Bürgerrechtsbehörde den Gesuchstellern erstinstanzlich das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht erteilt, nicht mehr die<strong>Gemeinde</strong>versammlung. Generell gilt, dass auf Stufe <strong>Gemeinde</strong> ohne expliziten gegenteiligen Beschluss durch die<strong>Gemeinde</strong>versammlung die Einbürgerungsbehörde für die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts zuständig ist.Auf den erfolgten Legislaturwechsel 2012/14 wurde die Zusammensetzung der Einbürgerungskommission bereits fürdie Ausrichtung als Behörde konstituiert. Eine ausgewogene politische Vertretung bildet eine wichtige Grundlage für dieEinbürgerungskommission, bestehend aus mindestens fünf Mitgliedern, die gemäss §10 kBüG von einem Mitglied des<strong>Gemeinde</strong>rates präsidiert wird. Das Gremium besteht aus sieben Personen – drei Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rats, undeinen weiteren Sitz haben die fünf Ortsparteien mit Ausnahme der FDP erhalten. Letztere Partei ist durch die Mitgliederdes <strong>Gemeinde</strong>rats bereits doppelt vertreten. Doppelt vertreten ist neben der FDP auch die SVP. Die Kommission setztsich wie folgt zusammen:• Ueli Metzger, <strong>Gemeinde</strong>präsident, FDP• Stefan Blum, <strong>Gemeinde</strong>rat, FDP• Alfred Böni, Säckelmeister, SVP• Gerda Bachmann, CVP• Ernst Föllmi, IG FWW• Hans C. Koller, SVP• Sacha Reichmuth, SPMit dem neuen Bürgerrechtsgesetz wird der aufwendige und zeitintensive Ablauf des Einbürgerungsverfahrens optimiert.Neu werden die Stimmberechtigten bereits bei Verfahrensbeginn in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.Zukünftig werden die Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert. Jedermann hat dieMöglichkeit, innert 20 Tagen zu den Gesuchen Einwände oder Bemerkungen anzubringen. Die eingegangenen Einwändewerden anonymisiert und dem Bürgerrechtsbewerber zur Stellungnahme unterbreitet. Mit dem verändertenVerfahrensablauf haben die Stimmbürger ein einflussreiches Mitwirkungsrecht erhalten, welches in dieser Form heutean <strong>Gemeinde</strong>versammlungen nicht zulässig ist.Der Initiant beantragt, dass über Einbürgerungen unverändert an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung Beschluss gefasst wird.

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