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Sachgeschäft - Gemeinde Wollerau

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<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 10Sachgeschäft – Sanierung StrandwegAbschnitt 1 mit Lärmschutz und HolzdeckDie gesamte Konstruktion beträgt auf Grund der tieferen Lage des Strandwegs zur Bahn im Schnitt 2.80 m. Der untereTeil der Wand wird mit Betonelementen erstellt und mit Holz verschalt. Der Abstand zur Gleisachse muss im Minimum3.20 m betragen. Auf Grund des minimalen Abstands von 3.20 m muss auf den ersten 60 m der Lärmschutzwand derWeg in Richtung See verschoben werden. Zur ökologischen Aufwertung wird das hart verbaute Ufer vom äusserenWegrand bis unter die Wasserlinie abschnittsweise aufgebrochen und mit einem Blockwurf verfüllt. Die Wegoberflächewird aus Unterhaltsgründen mit Asphaltbelag ausgeführt. Bei der heutigen Lücke im Schilf wird ein kleines Holzdeckangebracht.Abschnitt 2Der Querschnitt in diesem Abschnitt wird auf die neue Wegbreite angepasst. Um der optischen Einengung entgegenzuwirken,ist vorgesehen, den Weg auf dem ganzen Abschnitt auf das Niveau des Grundstücks aufzuschütten undseitlich mit Banketten zu versehen. Der bestehende Belag und die Mauer zum Privatgrund werden abgebrochen. DieAufschüttung erfolgt mit Kiessand. Die Oberfläche des Weges wird auch in diesem Abschnitt mit Belag ausgeführt.Seitlich werden Bundsteine aus Granit den Abschluss des Wegs zum Bankett bilden. Damit die Wegverbreiterung realisiertwerden kann, müssen von den beiden Privatgrundstücken ca. 60 m 2 Land genutzt werden. Mit dem Grundeigentümerwurden bereits Gespräche geführt; er hat sich grundsätzlich bereit erklärt, den erforderlichen Streifen mit einemFusswegrecht zu Gunsten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Neu soll an Stelle derheutigen Holzpalisade eine lärmabsorbierende Wand aufgestellt – und zur SBB hin ein Zaun mit einem Drahtgeflecht undeiner leichten Holzverkleidung erstellt werden. Der Spritzschutz wird mit Kletterpflanzen begrünt. Dessen Höhe beträgt1.30 m und ist, wie die Lärmschutzwände im Abschnitt 1, im Minimum 3.20 m von der Gleisachse entfernt angeordnet.

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