Unterlagen für den Erstantrag - Jobcenter Bochum

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10.07.2015 Aufrufe

Informationenzum Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach demSozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)Bei ErstanträgenWenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld II beantragen, benötigen wir bestimmte Unterlagenvon Ihnen und von den Personen, mit denen Sie in einem Haushalt leben. DieseUnterlagen müssen Sie Ihrem Antrag beilegen. Nur so können wir prüfen, ob wir Ihnendie gewünschten Leistungen zuerkennen können.Wir haben deshalb eine Liste für Sie vorbereitet, die Ihnen eine erste Hilfe sein soll, umdie benötigten Unterlagen zusammen zu stellen.Bitte beachten Sie, dass möglicherweise nicht alle Punkte auf der Liste auf Ihre individuelleSituation zutreffen. Auch kann es sein, dass bestimmte Unterlagen zwar nicht aufgelistetsind, in Ihrem Fall aber trotzdem benötigt werden, um Ihre Situation angemessenbeurteilen zu können. Sie erhalten dann eine Mitteilung mit der Bitte, diese Unterlagennachzureichen.Bei WeiterbewilligungsanträgenWenn Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, müssen Sie keine Unterlagen vorlegen,es sei denn, Ihre Lebens- oder Einkommenssituation hat sich geändert. Sofern Siekeinen zusätzlichen Beratungsbedarf haben, geben Sie den Antrag bitte nicht bei IhrerSachbearbeitung sondern in der Information ab bzw. werfen diesen in den vorhandenenBriefkasten.Wenn Sie Unterlagen einreichen wollen, stehen Ihnen Kopiermöglichkeiten zur Verfügung.SprechzeitenManchmal reicht ein Telefongespräch aus, um Fragen zu klären.Wenn Sie aber mit der Sachbearbeitung persönlich sprechen möchten, vereinbaren Siebitte grundsätzlich einen Termin: persönlich in der Information oder telefonisch über dasServicecenter.Die Information ist für Sie persönlich erreichbarMontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag08.00 - 16.00 Uhr08.00 - 12.00 Uhr08.00 - 12.00 Uhr08.00 - 18.00 Uhr08.00 - 12.00 UhrDas Servicecenter ist telefonisch unter der Rufnummer 0234 / 9363-0 erreichbarMontag - Freitag 08.00 - 18.00 UhrJOBC-0-005 1

Informationenzum Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach demSozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)Bei ErstanträgenWenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld II beantragen, benötigen wir bestimmte <strong>Unterlagen</strong>von Ihnen und von <strong>den</strong> Personen, mit <strong>den</strong>en Sie in einem Haushalt leben. Diese<strong>Unterlagen</strong> müssen Sie Ihrem Antrag beilegen. Nur so können wir prüfen, ob wir Ihnendie gewünschten Leistungen zuerkennen können.Wir haben deshalb eine Liste für Sie vorbereitet, die Ihnen eine erste Hilfe sein soll, umdie benötigten <strong>Unterlagen</strong> zusammen zu stellen.Bitte beachten Sie, dass möglicherweise nicht alle Punkte auf der Liste auf Ihre individuelleSituation zutreffen. Auch kann es sein, dass bestimmte <strong>Unterlagen</strong> zwar nicht aufgelistetsind, in Ihrem Fall aber trotzdem benötigt wer<strong>den</strong>, um Ihre Situation angemessenbeurteilen zu können. Sie erhalten dann eine Mitteilung mit der Bitte, diese <strong>Unterlagen</strong>nachzureichen.Bei WeiterbewilligungsanträgenWenn Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, müssen Sie keine <strong>Unterlagen</strong> vorlegen,es sei <strong>den</strong>n, Ihre Lebens- oder Einkommenssituation hat sich geändert. Sofern Siekeinen zusätzlichen Beratungsbedarf haben, geben Sie <strong>den</strong> Antrag bitte nicht bei IhrerSachbearbeitung sondern in der Information ab bzw. werfen diesen in <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>enBriefkasten.Wenn Sie <strong>Unterlagen</strong> einreichen wollen, stehen Ihnen Kopiermöglichkeiten zur Verfügung.SprechzeitenManchmal reicht ein Telefongespräch aus, um Fragen zu klären.Wenn Sie aber mit der Sachbearbeitung persönlich sprechen möchten, vereinbaren Siebitte grundsätzlich einen Termin: persönlich in der Information oder telefonisch über dasServicecenter.Die Information ist für Sie persönlich erreichbarMontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag08.00 - 16.00 Uhr08.00 - 12.00 Uhr08.00 - 12.00 Uhr08.00 - 18.00 Uhr08.00 - 12.00 UhrDas Servicecenter ist telefonisch unter der Rufnummer 0234 / 9363-0 erreichbarMontag - Freitag 08.00 - 18.00 UhrJOBC-0-005 1


SonstigesWir möchten über Ihren Antrag so schnell wie möglich entschei<strong>den</strong> und bitten Sie deshalb,alle Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigenSie, dass alle Angaben vollständig und richtig sind.Persönliche <strong>Unterlagen</strong>Personalausweise / gültige Ausweispapiere aller Personen des HaushaltsMutterpassUrkunde über die festgestellte VaterschaftBei Kindern ab 15 Jahren:SchulbescheinigungBei Spätaussiedlern / Vertriebenen:Registrierschein / ZuweisungsbescheidBei Kontingent-Flüchtlingen:Zuweisungs-Bescheid / Bescheinigung über <strong>den</strong> Status als Kontingent-FlüchtlingNachweise über Ihre WohnsituationMietvertrag, Mietbescheinigung, Wohngeld-Bescheidletzte Heiz- und Nebenkosten-AbrechnungBei Wohnungseigentum:Kaufvertrag, Nachweise über Belastungen etc.Nachweise über Einkommen und BelastungenLohnabrechnungen der letzten drei Monatemit Erzielung des Einkommens verbun<strong>den</strong>e notwendige Ausgaben (Fahrtkostenetc.)Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber / ArbeitnehmerBescheid über Arbeitslosengeld nach dem SGB III bzw. Nachweis der Arbeitsagenturüber die Beantragung (ggf. Antragsformular)KindergeldnachweisRentenbescheid / WerksrentennachweisUnterhaltsnachweise / Bescheid über UnterhaltsvorschussleistungenNachweis vom Rechtsanwalt bzgl. Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen / Scheidungsverfahrensonstiges Einkommen (Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld etc.)Kontoauszüge der letzten drei Monate (sollte es notwendig sein, Kontoauszüge zurAkte zu nehmen, können nicht leistungsrelevante Überweisungsdaten (jedoch nichtdie Beträge) auf Ihren Wunsch hin auf <strong>den</strong> angefertigten Kopien „geschwärzt“ wer<strong>den</strong>)Versicherungen (Policen und aktuelle Beitragsrechnungen); bei Lebensversicherungen:Nachweis über die Höhe des RückkaufwertesSonstigesFahrzeugschein, Kfz-Brief, KaufvertragNachweise über Vermögen (zum Beispiel Sparbücher)JOBC-0-005 2


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