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2009-12-11, Internet-2010 - E.ON Netz GmbH

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Preisblätter <strong>Netz</strong>nutzungDie E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> hat mit Beschluss vom 24. März <strong>2009</strong> von der Bundesnetzagentur die Erlösobergrenzefür das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode erhalten. Bei Vorliegen von Änderungennach § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (A-RegV) hat eine Anpassung der Erlösobergrenze durch den <strong>Netz</strong>betreiber jeweils zum 1. Januar einesKalenderjahres zu erfolgen. Die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> hat unter Berücksichtigung dieser Änderungen und derAnpassung nach § 4 Abs. 4 ARegV eine neue ab dem 1. Januar <strong>2010</strong> geltende Erlösobergrenze ermitteltund der B<strong>Netz</strong>A mitgeteilt. Gemäß § 17 Abs. 1 ARegV passt die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> die <strong>Netz</strong>entgeltezum 01. Januar <strong>2010</strong> an.Das Gesamtentgelt für die <strong>Netz</strong>nutzung des Stromnetzes der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> setzt sich aus mehrerenBestandteilen zusammen.In den <strong>Netz</strong>entgelten sind enthalten:• Nutzung der <strong>Netz</strong>infrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.),• Bereitstellung von Systemdienstleistungen und• Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste.Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrkosten für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme,ggf. Konzessionsabgabe sowie Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichenHöhe.Preisblätter für <strong>Netz</strong>nutzer (Entnahmestellen)• Entgelt für die <strong>Netz</strong>nutzung (Jahresleistungspreissystem) P Preisblatt 1• Entgelt für die <strong>Netz</strong>nutzung (Monatsleistungspreissystem) P Preisblatt 2• Entgelt für <strong>Netz</strong>reservekapazität P Preisblatt 3• Blindleistungsinanspruchnahme P Preisblatt 4• Notversorgung P Preisblatt 5• Mess- und Abrechnungspreis P Preisblatt 6Preisblätter für Einspeiser in das <strong>Netz</strong>• Entgelt für dezentrale Einspeisung P Preisblatt 7Sonderformen der <strong>Netz</strong>nutzung• Individuelle <strong>Netz</strong>entgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV• Individuelle <strong>Netz</strong>entgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV• Individuelle <strong>Netz</strong>entgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV- 2 -


Entgelt für <strong>Netz</strong>reservekapazitätKunden mit Eigenerzeugung bzw. <strong>Netz</strong>betreiber, in deren <strong>Netz</strong> solche Erzeugungsanlagen einspeisen,können als Reserve für störungs- oder revisionsbedingte Ausfälle <strong>Netz</strong>reservekapazität mit einerzeitlichen Inanspruchnahme von bis zu 600 Stunden je Abrechnungsjahr bestellen. Die <strong>Netz</strong>reservekapazitätist auf die vereinbarte <strong>Netz</strong>anschlusskapazität begrenzt und kann bis zum 15. Dezember desVorjahres bestellt werden.Preisblatt 3Entgelt für <strong>Netz</strong>reservekapazitätgültig ab 1. Januar <strong>2010</strong><strong>Netz</strong>reservekapazität:0 bis 200 h/a€/(kWxJahr)> 200 bis 400 h/a€/(kWxJahr)> 400 bis 600 h/a€/(kWxJahr)Umspannung Höchst- inHochspannung (<strong>Netz</strong>bereich 2)Hochspannung(<strong>Netz</strong>bereich 3)8,76 10,51 <strong>12</strong>,2615,<strong>11</strong> 18,13 21,16Die Preise gelten für das von der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> betriebene Verteilnetz zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichenHöhe.Preise einschließlich Nutzung der <strong>Netz</strong>infrastruktur, Systemdienstleistungen und Deckung der <strong>Netz</strong>verluste.- 5 -


NotversorgungDer <strong>Netz</strong>nutzer stellt sicher, dass sein <strong>Netz</strong>anschluss mindestens einem Bilanzkreis beim Verteilnetzbetreiberzugeordnet ist. Ist der <strong>Netz</strong>anschluss nicht Bestandteil eines bestehenden Bilanzkreisesbeim Verteilnetzbetreiber, z. B. weil keine gültige Vertragsbeziehung zwischen dem Verteilnetzbetreiberund dem Bilanzkreisverantwortlichen zur Abwicklung von Energielieferungen besteht oder derAnschluss keinem Bilanzkreis zugeordnet ist, wird der <strong>Netz</strong>nutzer im Rahmen der Notversorgung vomVerteilnetzbetreiber beliefert.Die Notversorgung des <strong>Netz</strong>nutzers endet, wenn der <strong>Netz</strong>anschluss des <strong>Netz</strong>nutzers wirksam einemanderen Bilanzkreis beim Verteilnetzbetreiber zugeordnet ist.Preisblatt 5Es gelten die veröffentlichten Ausgleichspreise des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers; mindestens sind aber die der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> durchdie Notversorgung entstehenden Kosten zu ersetzen.Preise zzgl. <strong>Netz</strong>nutzung, Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Mehrkosten aus EEG, Messung und Abrechnung,Stromsteuer, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichenHöhe.- 7 -


Mess- und AbrechnungspreisPreisblatt 6gültig ab 1. Januar <strong>2010</strong>MessstellenbetriebMessung*€/(Zählpunkt × Jahr) €/(Zählpunkt × Jahr)Hochspannungsmessung 3.276,00 528,00Mittelspannungsmessung 828,00 336,00Preise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.Abrechnung€/(Zählpunkt × Jahr)Hochspannungsabrechnung 220,00Mittelspannungsabrechnung 220,00Preise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.* i.S.EnWG vom 07. Juli 2005 (Messwerterfassung, -aufbereitung und -weitergabe)- 8 -


Entgelt für dezentrale EinspeisungDezentrale Einspeiser erhalten nach § 18 StromNEV ein Entgelt, welches dem vermiedenen <strong>Netz</strong>entgeltin der vorgelagerten <strong>Netz</strong>- oder Umspannebene durch die jeweilige Einspeisung entspricht. DiesesEntgelt wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) oder nach § 4 Abs. 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) vergütet wird und in dieserVergütung vermiedene <strong>Netz</strong>entgelte enthalten sind.<strong>Netz</strong>betreiber werden Betreibern dezentraler Erzeugungsanlagen gleichgestellt, wenn sie in ein vorgelagertes<strong>Netz</strong> einspeisen und dort <strong>Netz</strong>entgelte in weiter vorgelagerten <strong>Netz</strong>ebenen vermeiden.Preisblatt 7gültig ab 1. Januar <strong>2010</strong>Einspeisung in Leistungspreis ArbeitspreisUmspannung Höchst- in Hochspannung(<strong>Netz</strong>bereich 2)€/(kW x Jahr)ct/kWhEntsprechend der Vergütung von transpower stromübertragungsgmbh an die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>Hochspannung (<strong>Netz</strong>bereich 3) 29,78 0,06(Ggf. unter Berücksichtigung von Skalierungs- und Anteilsfaktoren (Leistung) sowie Vermeidungsfaktoren(Arbeit) entsprechend dem Kalkulationsleitfaden § 18 StromNEV des VDN vom 3. März 2007.)- 9 -


Beispielrechnung(Stand 01. Januar <strong>2010</strong>)AusgangswerteZur Berechnung des <strong>Netz</strong>entgelts sind folgende Daten erforderlich:• Maximale Leistung = 55.000 kW,• Jahresarbeit in kWh = 302.250.000 kWh/a,• <strong>Netz</strong>- bzw. Umspannebene der Entnahmestelle = Hochspannung.abzüglich.:• Bestellte und in Anspruch genommene <strong>Netz</strong>reservekapazität = 5.000 kW,• Bezogene Reservearbeit = 2.250.000 kWh/a,• Zeitdauer der Inanspruchnahme = 450 h.Berechnung der <strong>Netz</strong>entgeltsZur Bestimmung des <strong>Netz</strong>entgelts im Jahresleistungspreissystem ist die Bestimmung der JahresbenutzungsdauerT in h/a notwendig. Diese ergibt sich als Quotient aus der Jahresarbeit und der maximalenLeistung:T = 300.000.000 kWh/a / 50.000 kW = 6.000 h/a.In Abhängigkeit der Jahresbenutzungsdauer ist die entsprechende Spalte im Preisblatt 1 zu wählen,hier T ≥ 2500 h/a.Das Entgelt für die Nutzung der <strong>Netz</strong>infrastruktur ergibt sich aus der Summe des Leistungspreisesund des Arbeitspreises:Leistungspreis 43,80 €/kWa × 50.000 kW +Arbeitspreis 0,19 ct/kWh × 300.000.000 kWh/a = 2.760.000 €/a.Entsprechend Preisblatt 3 ergibt sich das Entgelt für die <strong>Netz</strong>reservekapazität in Abhängigkeit derZeitdauer der Inanspruchnahme (T = 450 h):Leistungspreis 21,16 €/kWa × 5.000 kW = 105.800 €/a.Aus den einzelnen Bestandteilen setzt sich das Gesamtentgelt zusammen:2.760.000 €/a + 105.800 €/a = 2.865.800 €/a.Zusätzlich zu berücksichtigen sind die Entgelte für Messung und Abrechnung, ggf. Konzessionsabgabe,ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowieMehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G).- 10 -


Sonderformen der <strong>Netz</strong>nutzung• Individuelle <strong>Netz</strong>entgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV• Individuelle <strong>Netz</strong>entgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV• Individuelle <strong>Netz</strong>entgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV- <strong>11</strong> -


Individuelle <strong>Netz</strong>entgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEVGemäß §19 Abs. 2 S. 1 StromNEV ist die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> verpflichtet, einem Letztverbraucher inAbweichung von § 16 StromNEV ein individuelles <strong>Netz</strong>entgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegenderoder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheitenoffensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich vonder zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser <strong>Netz</strong>- oder Umspannebene abweicht.Die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> hat nach den Vorgaben der B<strong>Netz</strong>A die entsprechenden Hochlastzeitfenster fürdie vier Jahreszeiten für seine <strong>Netz</strong>anschlussebene Hochspannung ermittelt.Auf Basis dieses Hochlastzeitfensters bietet die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> Letztverbrauchern, deren Stromentnahmeaus dem <strong>Netz</strong> für den eigenen Verbrauch an der Kunden-Entnahmestelle im vorangegangenemKalenderjahr der Antragstellung eine erhebliche Abweichung aufwiesen oder die glaubhaftdarlegen, dass eine erhebliche Abweichung (siehe Erheblichkeitsschwelle) der Jahreshöchstlast fürdas Folgejahr eintritt, ein individuelles <strong>Netz</strong>entgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV an.<strong>Netz</strong>-/Umspannebene ErheblichkeitsschwelleHS 10%Maßgeblich für die <strong>Netz</strong>entgeltberechnung der atypischen <strong>Netz</strong>nutzung ist der von der B<strong>Netz</strong>A veröffentlichte„Leitfaden zur Genehmigung individueller <strong>Netz</strong>entgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 S. 1und 2 StromNEV - <strong>2009</strong>“ vom 19.<strong>12</strong>.2008.Die mit dem <strong>Netz</strong>nutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes <strong>Netz</strong>entgelt gemäß § 19 Abs.2 S. 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die B<strong>Netz</strong>A, und erlangt erst nach Vorliegendes Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.Für nachfolgende Letztverbraucher im <strong>Netz</strong>gebiet der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> wurde durch die Bundesnetzagentur(B<strong>Netz</strong>A) individuelles <strong>Netz</strong>entgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV genehmigt.Letztverbraucher Genehmigungszeitraum B<strong>Netz</strong>A-GeschäftszeichenPumpspeicherkraftwerk Tanzmühle(GDF SUEZ)Pumpspeicherkraftwerk Reisach(GDF SUEZ)Pumpspeicherkraftwerk Happurg(E.<strong>ON</strong> Wasserkraft)PumpspeicherkraftwerkWaldeck I (E.<strong>ON</strong> Wasserkraft)HochlastzeitfensterZeitfenster 2008(PDF, 740 KB)Zeitfenster HS <strong>2009</strong>(PDF, 32 KB)Zeitfenster HS <strong>2010</strong>(PDF, 32 KB)- <strong>12</strong> -


Individuelle <strong>Netz</strong>entgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEVFür nachfolgende Letztverbraucher im <strong>Netz</strong>gebiet der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> mit einer Stromabnahme ausdem <strong>Netz</strong> der allgemeinen Versorgung mit einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.500 h/aund einem Stromverbrauch von über 10 GWh an einer Abnahmestelle im letzten Kalenderjahr wurdenfolgende <strong>Netz</strong>entgeltreduktionen nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV durch die Bundesnetzagentur(B<strong>Netz</strong>A) genehmigt.LetztverbraucherB<strong>Netz</strong>A-GeschäftszeichenGenehmigter Prozentsatz vomveröffentlichten <strong>Netz</strong>entgeltXtrata Zink <strong>GmbH</strong> BK 4-08/489 53,28%RW silicium <strong>GmbH</strong> BK 4-08/488 57,82%Bayernoil Vohburg BK4-09/020 87,74%Yara Brunsbüttel BK4-09/004 86,00%Die genehmigten <strong>Netz</strong>entgeltreduktionen basieren auf der von der B<strong>Netz</strong>A vorgegebenen Berechnungssystematikentsprechend dem veröffentlichten „Leitfaden zur Genehmigung individueller <strong>Netz</strong>entgeltvereinbarungennach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 StromNEV - <strong>2009</strong>“ vom 19.<strong>12</strong>.2008. Den Letztverbrauchernwurden entsprechende Vereinbarungen über eine <strong>Netz</strong>entgeltreduktion angeboten, dieauf dem Bezugsverhalten und der Anschlusssituation der Letztverbraucher beruhen.Da die ermittelten <strong>Netz</strong>entgeltreduktionen auf dem Vorjahresbezug basieren, erfolgt unterjährig eineabschlägige Verrechnung. Mit der Jahresendabrechnung erfolgt eine abschließende Bewertung entsprechendder genehmigten Berechnungssystematik unter Berücksichtigung des tatsächlichen Abnahmeverhaltensder Letztverbraucher im Abrechnungszeitraum.- 13 -


Individuelle <strong>Netz</strong>entgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEVGemäß § 19 Abs. 3 StromNEV ist zwischen <strong>Netz</strong>nutzern und dem Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzesein angemessenes Entgelt für singulär genutzte Betriebmittel festzulegen, sofern der<strong>Netz</strong>nutzer sämtliche in der <strong>Netz</strong>ebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt.Das Entgelt hat sich an den individuell zuordenbaren Kosten dieser Betriebsmittel unter Beachtungder Grundsätze der <strong>Netz</strong>kostenermittlung nach § 4 StromNEV zu orientieren.- 14 -

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