10.07.2015 Aufrufe

Kollektivvertrag

Kollektivvertrag

Kollektivvertrag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

wissenschaftliche/r/ künstlerische/r MitarbeiterIn nach UniAbgG das Anboteiner Qualifizierungsvereinbarung mit Abschluss des Folge-Arbeitsvertragesgestellt wird.§ 81. Änderungen(1) Die Änderungen dieses <strong>Kollektivvertrag</strong>es durch den 1. Nachtrag vom18.01.2010 treten mit Ausnahme der Neufassung des § 61 rückwirkend mit 1. 10.2009 in Kraft.(2) Die Gehälter, der diesem <strong>Kollektivvertrag</strong> unterliegenden ArbeitnehmerInnen derUniversitäten (§§ 49, 54) sowie die Lehrlingsentschädigungen (§ 56) jeweilseinschließlich allfälliger Überzahlungen, werden mit Wirkung ab 01.01.2010 und fürden Zeitraum bis 31.12.2010 um 0,9 % und zusätzlich 4,- € (beiTeilzeitbeschäftigung gilt der aliquote Euro-Betrag) erhöht. Der so errechnete Betragwird kaufmännisch auf die erste Dezimalstelle gerundet. Berechnungsgrundlage fürdiese Erhöhung ist das Dezembergehalt 2009.Wien, am 18. Jänner 2010Österreichischer GewerkschaftsbundGewerkschaft Öffentlicher Dienst__________________________Dr. Wilhelm GlossVorsitzender-StellvertreterDachverband der Universitäten________________________________Rektor Univ.-Prof. Dr. Georg WincklerVorsitzender des DachverbandsUni-KV vom 1.1.201052

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!