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Kollektivvertrag

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estehenden Differenz zwischen dem für diese und dem für die vorherigeEntgeltstufe vorgesehenen Betrag zu gewähren. Gleiches gilt fürArbeitnehmerInnen, wenn ihnen der Expert(inn)enstatus in der letzten Entgeltstufeihrer Verwendungsgruppe zuerkannt wird.(13) Vorrückungen, die über das in Abs. 10 vorgesehene Ausmaß hinausgehen,setzen die neuerliche Zuerkennung des Expert(inn)enstatus voraus.(14) Überzahlungen auf Basis einzelvertraglicher Vereinbarungen sind zulässig.§ 51. Verwendungsgruppenschema für das allgemeine UniversitätspersonalVerwendungsgruppenEinreihungskriterienIIIaIIbIIIaIIIbIVaIVbVArbeitnehmerInnen, die einfache, nichtschematische oder mechanische Tätigkeitennach gegebenen Richtlinien und genauerArbeitsanweisung verrichten.ArbeitnehmerInnen, die nach allgemeinenRichtlinien und Weisungen fachliche oderadministrative, überwiegend mitwirkende undunterstützende Tätigkeiten erledigen.ArbeitnehmerInnen, die auf Grund ihrerKenntnisse und Erfahrungen fachliche oderadministrative Tätigkeiten im Rahmen desihnen erteilten Auftrages weitgehendselbständig erledigenArbeitnehmerInnen, die qualifizierte Tätigkeitenaufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungenverantwortlich selbständig ausführen.ArbeitnehmerInnen, die qualifizierte Tätigkeitenverantwortlich selbständig ausführen, wozubesondere Fachkenntnisse und/ odermehrjährige praktische Erfahrungenerforderlich sind.ArbeitnehmerInnen, die schwierige,verantwortungsvolle Tätigkeiten mitentsprechendem Entscheidungsspielraumverrichten.ArbeitnehmerInnen die besonders schwierige,verantwortungsvolle Tätigkeiten mitentsprechendem Entscheidungsspielraumverrichten.ArbeitnehmerInnen in leitenden, die Universitätin ihrem Wirkungsbereich entscheidendbeeinflussenden Stellungen, mit erhöhtemVerantwortungsbereich, sowie mitumfassenden Spezialkenntnissen undmehrjährigen einschlägigen Erfahrungen.Einschlägig erworbene Kenntnisse oder Nachweis derentsprechenden Berufserfordernisse bzw. PraxisEinschlägige erworbene Kenntnisse oder Nachweiseder entsprechenden Berufserfordernisse, z.B.abgeschlossenen Lehre, FachschulabschlussEinschlägig erworbene Kenntnisse oder Nachweis derentsprechenden Berufserfordernisse, z.B.abgeschlossene Lehre, FachschulabschlussKaufmännische, fachliche und organisatorischeKenntnisse oder Nachweis der entsprechendenBerufserfordernisse, z.B. MaturaKaufmännische, fachliche und organisatorischeSpezialkenntnisse oder Nachweis der entsprechendenBerufserfordernisse, z.B. Fachmatura, postsekundäreund tertiäre Abschlüsse bis sechs SemesterWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche,technische und organisatorische Expertentätigkeit mitNachweis der entsprechenden Berufserfordernisseund/ oder mit der Qualifikation zur Führung vonOrganisationseinheitenzB. Fachhochschul- und Universitätsabschlüsse,Fachmatura mit SpezialkenntnissenWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche,technische und organisatorische Expertentätigkeit mitNachweis der entsprechenden Berufserfordernisseund/ oder mit der Qualifikation zur Führung vonOrganisationseinheitenzB. Fachhochschul- und UniversitätsabschlüsseWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche,technische und organisatorische Expertentätigkeit.Qualifikation zur Führung großerOrganisationseinheiten mit ausgewiesener Erfahrungzur Mitarbeiter(innen)führung,Uni-KV vom 1.1.201034

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