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Werkrealschule (ab Schuljahr 2010/2011) - Burgschule Plochingen

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<strong>Werkrealschule</strong> (<strong>ab</strong> <strong>Schuljahr</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong>)<br />

Zeitplan<br />

<strong>Werkrealschule</strong>n werden <strong>ab</strong> dem <strong>Schuljahr</strong> <strong>2010</strong>/11 auf Antrag der Schulträger eingeführt. Der<br />

Einstieg in die Umsetzung des Konzepts soll für die Klassen 5 bis 8 erfolgen. Die ersten<br />

Schülerinnen und Schüler der <strong>Werkrealschule</strong> mit dem neuen 10. <strong>Schuljahr</strong> werden damit am<br />

Ende des <strong>Schuljahr</strong>es 2012/13 einen mittleren Bildungs<strong>ab</strong>schluss erwerben können.<br />

Folgende Eckpunkte charakterisieren die neue <strong>Werkrealschule</strong>:<br />

� Es wird auch weiterhin keine Schule gegen den Willen des Schulträgers geschlossen.<br />

� Die <strong>Werkrealschule</strong> ist eine Wahlschule. Auf Wunsch des Schulträgers kann für sie für eine<br />

Übergangszeit ein Schulbezirk festgelegt werden.<br />

� Alle <strong>Werkrealschule</strong>n können Ganztagsschulen werden. Nach ihrer Wahl in offener, gebundener<br />

oder teilgebundener Form.<br />

� Zweizügige Hauptschulen und zweizügige Hauptschulen mit Werkrealschulzug werden zu<br />

<strong>Werkrealschule</strong>n weiterentwickelt. Von einer anzustrebenden st<strong>ab</strong>ilen Zweizügigkeit ist jedoch<br />

erst bei einer Mindestschülerzahl von 36 auszugehen.<br />

� Eine unter einer gemeinsamen Leitung stehende WRS kann auch auf mehrere Schulstandorte<br />

verteilt sein.<br />

� <strong>Werkrealschule</strong>n verlieren bei zurückgehenden Schülerzahlen nicht automatisch den Status<br />

einer <strong>Werkrealschule</strong>.<br />

Anhörung der schulischen Gremien<br />

� Die Schul- und Gesamtlehrerkonferenz muss einen entsprechenden Beschluss zur Einrichtung<br />

(auch bei bestehender WRS!) einer <strong>Werkrealschule</strong>fassen. Diese Beschlüsse müssen vor dem<br />

Gemeinderats- bzw. Verbandsversammlungsbeschluss erfolgt sein. Daraufhin kann vom<br />

Schulträger der Antrag zur Einrichtung einer <strong>Werkrealschule</strong> gestellt werden.<br />

Mögliche pädagogische Konzepte:<br />

Ausnahmefälle:


Pädagogisches Profil<br />

Das Maßnahmenpaket Hauptschule: Einbindung und Weiterentwicklung<br />

� Alle Komponenten des vom Ministerrat im Juni 2007 beschlossenen Maßnahmenpakets<br />

Hauptschule werden deshalb unverändert übernommen.<br />

Neue pädagogische Elemente der <strong>Werkrealschule</strong><br />

� Die <strong>Werkrealschule</strong> ist ein auf sechs <strong>Schuljahr</strong>e angelegter Bildungsgang.<br />

� Ziel der <strong>Werkrealschule</strong> ist der Erwerb des mittleren Bildungs<strong>ab</strong>schlusses; er ist dem<br />

Realschul<strong>ab</strong>schluss gleichwertig.<br />

� In den Klassen 8 und 9 werden insgesamt 3 zweistündige Wahlpflichtfächer eingeführt: "Natur<br />

und Technik", "Wirtschaft und Informationstechnik" "Gesundheit und Soziales".<br />

� Eine enge und systematische Kooperation mit den zweijährigen Berufsfachschulen in Klasse 10<br />

wird angestrebt, d.h. in Klasse 10 der <strong>Werkrealschule</strong> findet der Unterricht sowohl an der<br />

<strong>Werkrealschule</strong> wie auch an der beruflichen Schule statt.<br />

� Prinzip der WRS ist eine durchgängige individuelle Förderung in allen Klassenstufen.<br />

� Kontinuierliche Elternberatung mit Rückmeldung zur individuellen Lern- und<br />

Leistungsentwicklung ihres Kindes mit dem Ziel, jede Schülerin und jeden Schüler zu fördern<br />

und zu fordern.<br />

� Eine erweiterte Berufswegeplanung <strong>ab</strong> Klasse 5, mit intensivierter Kooperation Schule-Betrieb<br />

und zeitlich flexiblen Praktikumsphasen gehören zum Profil der WRS<br />

� Elemente des bisherigen Praxiszugs werden in das Konzept "Berufswegeplanung <strong>ab</strong> Klasse 5"<br />

integriert, um die Schülerinnen und Schüler frühzeitig auf das Berufsleben vorzubereiten.<br />

� Mit den "Wahlpflichtfächern" können die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 8 und 9 je<br />

nach ihren Neigungen, Fähigkeiten und Interessen zwischen "Natur und Technik", " Wirtschaft<br />

und Informationstechnik" und "Gesundheit und Soziales" wählen.<br />

� Zentrales Kernelement der <strong>Werkrealschule</strong> wird die enge Kooperation mit dem ersten Jahr der<br />

zweijährigen Berufsfachschule in Klasse 10 sein. Sie ist prägendes Merkmal der <strong>Werkrealschule</strong>.<br />

� In Klasse 10 der <strong>Werkrealschule</strong> findet der Unterricht sowohl an der <strong>Werkrealschule</strong> wie auch<br />

an der beruflichen Schule statt.<br />

Hauptschulen<br />

Für die auch künftig noch möglichen einzügigen Hauptschulen gilt Folgendes:<br />

Einzügige


� Auch einzügige Hauptschulen sind Wahlschulen, sofern der Schulträger keinen<br />

Schulbezirk beantragt.<br />

� Bestehende einzügige Hauptschulen müssen sich inhaltlich dem neuen Konzept anpassen, so<br />

dass für die Schülerinnen und Schüler einzügiger Hauptschulen von jeder Klassenstufe ein<br />

Überwechseln auf eine zweizügige <strong>Werkrealschule</strong> möglich ist.<br />

� Bestehende einzügige Hauptschulen mit freiwilligem 10. <strong>Schuljahr</strong> können das dem neuen<br />

Konzept anzupassende 10. <strong>Schuljahr</strong> zunächst weiter führen, sofern eine Mindestschülerzahl<br />

von 16 erreicht wird.<br />

� Sämtliche Komponenten des Maßnahmenpakets der Landesregierung zur Stärkung der<br />

Hauptschule aus dem Jahr 2007 können auch an einer einzügigen Hauptschule realisiert<br />

werden.<br />

� Die bisherigen jeweils 5 Stunden in den Klassen 8 und 9 für den Praxiszug bzw. für den<br />

Werkrealschulzug werden in einem Pool zusammengefasst, den die Schule für Maßnahmen der<br />

Binnendifferenzierung und zur individuellen Förderung einsetzt.<br />

� Wie bisher kann am Ende von Klasse 9 die Hauptschul<strong>ab</strong>schlussprüfung <strong>ab</strong>gelegt werden.<br />

<strong>Werkrealschule</strong> Baden-Württemberg:<br />

Pädagogisches Profil<br />

Maßnahmenpaket<br />

„Hauptschule“<br />

Zielgruppenspezifische<br />

Förderung von<br />

insgesamt 10 Wochenstunden<br />

je Zug zur<br />

Binnendifferenzierung;<br />

Berufswegeplanung<br />

und Integration von<br />

Praxiszug-Elementen<br />

für alle Schüler; SchuB<br />

(Schule u. Betrieb)<br />

Kompetenzanalyse<br />

(zusätzlich 1 Std.)<br />

Lernstandserhebung<br />

u. Förderung D+M<br />

(zusätzlich 3 Std.)<br />

Folie 1<br />

Individuelle Förderung<br />

Hauptschule 1-zügig<br />

2 BFS<br />

*<br />

<strong>Werkrealschule</strong> mind. 2-zügig<br />

10<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

Grundschulempfehlung<br />

WRS/HS<br />

Wahlpflichtfächer<br />

(WPF) in den<br />

Klassen 8 und 9:<br />

- Natur und<br />

Technik<br />

Regel<br />

- Wirtschaft und Informationstechnik<br />

- Gesundheit und<br />

Soziales<br />

Vorgesehene Bildungsplanarbeit<br />

Das Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) wurde beauftragt, die folgenden Bereiche<br />

anzupassen oder neu zu konzipieren:<br />

� Anpassung des Bildungsplans HS/WRS<br />

� Konzeption der drei Wahlpflichtfächer in den Klassen 8 und 9<br />

� Veränderungen der Fächerverbünde in der Klasse 10<br />

� Verknüpfung des Unterrichts an <strong>Werkrealschule</strong> und beruflicher Schule<br />

Option<br />

Option<br />

Entwurf Ref. 34 Stand 11.09.09<br />

Abschlussprüfung –<br />

Mittlerer Abschluss<br />

Abschlussprüfung -<br />

Hauptschul<strong>ab</strong>schluss<br />

Kooperationsklasse mit Beruflicher Schule –<br />

HS-Abschluss nach 2 Jahren<br />

*<br />

Die Klasse 10 ist organisiert als kooperatives Unterrichtsangebo t<br />

zwischen <strong>Werkrealschule</strong> (21 Stunden Allgemeinbildung) und<br />

Beruflicher Schule (15 Stunden berufsbezogene Bildung).<br />

9/1: Bildungsempfehlung (D,M,E,WPF Notenschnitt 3,0) für<br />

Klasse 10, keine Note schlechter als „ausreichend“<br />

Schüler ohne Bildungsempfehlung:<br />

Verpflichtende Teilnahme an allen Prüfungsteilen der<br />

Hauptschul<strong>ab</strong>schlussprüfung


Übergänge und Abschlüsse<br />

� Am Ende der Klasse 10 steht eine Abschlussprüfung. Sie führt zu einem mittleren<br />

Bildungs<strong>ab</strong>schluss. Er ist dem Realschul<strong>ab</strong>schluss gleichwertig und ermöglicht den<br />

Regelanschluss in ein Ausbildungsverhältnis. Daneben besteht <strong>ab</strong>er auch die Möglichkeit,<br />

das zweite Jahr der zweijährigen Berufsfachschule zu besuchen oder - bei Vorliegen der<br />

erforderlichen Noten - auf ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium überzuwechseln.<br />

� Über den Wechsel von Klasse 9 nach 10 soll die Klassenlehrerkonferenz im Rahmen einer<br />

Bildungsempfehlung befinden.<br />

Maßst<strong>ab</strong> für diese Bildungsempfehlung sollen die im Halbjahreszeugnis der Klasse 9 erbrachten<br />

Leistungen sein: Wer einen Notendurchschnitt von mindesten 3,0 in den Fächern Deutsch,<br />

Mathematik und Englisch sowie im Wahlpflichtfach erreicht und in keinem der genannten<br />

Fächer schlechter als ausreichend ist, der lässt auf jeden Fall erwarten, dass er die in Klasse 10<br />

zu stellenden Anforderungen erfüllen kann. Neben den erreichten Noten ist für die<br />

Bildungsempfehlung <strong>ab</strong>er auch eine pädagogische Gesamtwürdigung der Schülerin oder des<br />

Schülers von zentraler Bedeutung.<br />

� Die zum Halbjahr der Klasse 9 erforderlichen Leistungen können auch über die<br />

Hauptschul<strong>ab</strong>schlussprüfung nachgewiesen werden.<br />

� Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Bildungsempfehlung zum Ende des ersten Halbjahres in<br />

Klasse 9 erhalten h<strong>ab</strong>en, schreiben die Deutsch- und Mathematikaufg<strong>ab</strong>en der<br />

Hauptschul<strong>ab</strong>schlussprüfung als Klassenarbeit mit.<br />

� Wer die <strong>Werkrealschule</strong> nach Klasse 9 verlassen möchte, kann wie bisher die<br />

Hauptschul<strong>ab</strong>schlussprüfung <strong>ab</strong>legen.<br />

� Für diejenigen Jugendlichen, die nach ihrem Leistungsstand in Klasse 8 den<br />

Hauptschul<strong>ab</strong>schluss voraussichtlich nicht erreichen, bleibt die bewährte Option eines Wechsels<br />

in die zweijährige Kooperationsklasse Hauptschule-Berufsschule.<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

Folie 1<br />

<strong>Werkrealschule</strong> in Baden-Württemberg<br />

optional: 2 BFS, BK, BG, …<br />

Hauptschule<br />

(einzügig)<br />

Duales System<br />

Berufliche Vollzeitschulen<br />

Berufliche Grundbildung <strong>Werkrealschule</strong> Klasse 10<br />

<strong>Werkrealschule</strong><br />

<strong>Werkrealschule</strong><br />

Klasse 10<br />

(in der Regel mindestens zweizügig)<br />

Grundschulempfehlung nach Noten (wie bisher):<br />

WRS-HS / RS / Gym<br />

Detaillierte Informationen:<br />

http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/oeaxsz1a3s2bb1nzdle7unlzd46iq5qu/menu/1247342/index.html?ROOT=1146607

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