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Abfall-ABC - ASR

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Wertstoffhöfe<br />

Die Wertstoffhöfe, betrieben vom<br />

<strong>Abfall</strong>entsorgungs und Stadreinigungsbetrieb<br />

betrieb der Stadt Chemnitz und hervorgegangen<br />

aus den oft beanstandeten<br />

Sperrmüllplätzen in<br />

den Wohngebieten der Stadt,<br />

sind ein nicht mehr wegzudenkender<br />

Bestandteil des<br />

<strong>Abfall</strong>entsorgungssystems<br />

der Stadt Chemnitz.<br />

Annahmespektrum<br />

Neben sperrigen Abfällen werden auf den Wertstoffhöfen<br />

im bedeutenden Umfang auch die in den Haushalten anfallenden<br />

verschiedenen verwertbaren Abfälle (Wertstoffe),<br />

für die es in vielen Fällen keine andere Erfassungsmöglichkeit<br />

gibt, gesammelt und danach der Verwertung zugeführt.<br />

Die Annahme beschränkt sich jedoch auf haushalttypische<br />

Wertstoffe und haushalttypischen Sperrabfall in haushaltüblicher<br />

Menge. Für sperrige Abfälle und Grünabfälle gilt<br />

die konkrete Mengenbegrenzung von je 2 m 3 pro Jahr<br />

(siehe <strong>Abfall</strong>satzung vom 27.12.1999 §15 {7} und § 14 {3}).<br />

Die Art der Abfälle, die auf den einzelnen Wertstoffhöfen<br />

angenommen werden, geht aus umseitiger Tabelle hervor.<br />

Die Nutzung dieser stationären <strong>Abfall</strong>annahmeplätze ist<br />

kostenlos (die anfallenden Betreibungs- und Entsorgungskosten<br />

sind Bestandteil der <strong>Abfall</strong>gebühren.<br />

Standorte<br />

·Weißer Weg (an der Deponie)<br />

·Str. Usti nad Labem 30<br />

·Jägerschlößchenstraße 15 a<br />

·Blankenburgstraße 62<br />

·Kalkstraße 47<br />

Öffnungszeiten<br />

durchgehend, Montag - Freitag 8 - 18 Uhr<br />

Samstag 8 - 13 Uhr<br />

Wer kann die Wertstoffhöfe nutzen?<br />

Jeder Chemnitzer Haushalt, dessen von ihm bewohntes<br />

Grundstück an die städtische <strong>Abfall</strong>entsorgung angeschlossen<br />

ist, kann die dem Annahmespektrum entsprechenden<br />

Abfälle (unter Beachtung der Mengenbegrenzung) anliefern.<br />

Sollten Zweifel an der Herkunft der Abfälle (nicht aus<br />

Chemnitz) bestehen, z. B. bei Anlieferung mit einem Fahrzeug<br />

mit ortsfremdem Kennzeichen, ist das Personal auf<br />

den Wertstoffhöfen berechtigt, einen entsprechenden<br />

Nachweis zu verlangen. Bitte nehmen Sie Ihren Personalausweis<br />

mit.<br />

Wird ein Fuhrunternehmen mit der Anlieferung beauftragt,<br />

ist der Transport von einem Haushaltsmitglied zu begleiten.<br />

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