Abfall-ABC - ASR
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Wertstoffhöfe<br />
Die Wertstoffhöfe, betrieben vom<br />
<strong>Abfall</strong>entsorgungs und Stadreinigungsbetrieb<br />
betrieb der Stadt Chemnitz und hervorgegangen<br />
aus den oft beanstandeten<br />
Sperrmüllplätzen in<br />
den Wohngebieten der Stadt,<br />
sind ein nicht mehr wegzudenkender<br />
Bestandteil des<br />
<strong>Abfall</strong>entsorgungssystems<br />
der Stadt Chemnitz.<br />
Annahmespektrum<br />
Neben sperrigen Abfällen werden auf den Wertstoffhöfen<br />
im bedeutenden Umfang auch die in den Haushalten anfallenden<br />
verschiedenen verwertbaren Abfälle (Wertstoffe),<br />
für die es in vielen Fällen keine andere Erfassungsmöglichkeit<br />
gibt, gesammelt und danach der Verwertung zugeführt.<br />
Die Annahme beschränkt sich jedoch auf haushalttypische<br />
Wertstoffe und haushalttypischen Sperrabfall in haushaltüblicher<br />
Menge. Für sperrige Abfälle und Grünabfälle gilt<br />
die konkrete Mengenbegrenzung von je 2 m 3 pro Jahr<br />
(siehe <strong>Abfall</strong>satzung vom 27.12.1999 §15 {7} und § 14 {3}).<br />
Die Art der Abfälle, die auf den einzelnen Wertstoffhöfen<br />
angenommen werden, geht aus umseitiger Tabelle hervor.<br />
Die Nutzung dieser stationären <strong>Abfall</strong>annahmeplätze ist<br />
kostenlos (die anfallenden Betreibungs- und Entsorgungskosten<br />
sind Bestandteil der <strong>Abfall</strong>gebühren.<br />
Standorte<br />
·Weißer Weg (an der Deponie)<br />
·Str. Usti nad Labem 30<br />
·Jägerschlößchenstraße 15 a<br />
·Blankenburgstraße 62<br />
·Kalkstraße 47<br />
Öffnungszeiten<br />
durchgehend, Montag - Freitag 8 - 18 Uhr<br />
Samstag 8 - 13 Uhr<br />
Wer kann die Wertstoffhöfe nutzen?<br />
Jeder Chemnitzer Haushalt, dessen von ihm bewohntes<br />
Grundstück an die städtische <strong>Abfall</strong>entsorgung angeschlossen<br />
ist, kann die dem Annahmespektrum entsprechenden<br />
Abfälle (unter Beachtung der Mengenbegrenzung) anliefern.<br />
Sollten Zweifel an der Herkunft der Abfälle (nicht aus<br />
Chemnitz) bestehen, z. B. bei Anlieferung mit einem Fahrzeug<br />
mit ortsfremdem Kennzeichen, ist das Personal auf<br />
den Wertstoffhöfen berechtigt, einen entsprechenden<br />
Nachweis zu verlangen. Bitte nehmen Sie Ihren Personalausweis<br />
mit.<br />
Wird ein Fuhrunternehmen mit der Anlieferung beauftragt,<br />
ist der Transport von einem Haushaltsmitglied zu begleiten.<br />
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