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Abfall-ABC - ASR

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<strong>Abfall</strong>gebühren<br />

Die <strong>Abfall</strong>gebühren sind in der vom Stadtrat beschlossenen<br />

<strong>Abfall</strong>gebührensatzung der Stadt Chemnitz, die<br />

am 01.01.2004 in Kraft getreten ist, dokumentiert.<br />

private Haushalte<br />

Die <strong>Abfall</strong>gebühren setzen sich zusammen aus einer:<br />

··<br />

Grundgebühr<br />

Regelentleerungsgebühr für Restabfall<br />

Regelentleerungsgebühr für Bioabfall<br />

Massegebühr für Restabfall<br />

Massegebühr für Bioabfall<br />

Die jährliche Grundgebühr pro Haushalt beträgt 29,64 EUR.<br />

Die Grundgebühr wird für jeden Haushalt bzw. bei gemeinsamer<br />

Nutzung der <strong>Abfall</strong>behälter für jedes Kleingewerbe<br />

auf dem angeschlossenen Grundstück erhoben.<br />

Änderungen zur Anzahl der bewohnten Haushalte und<br />

zur Anzahl der Gewerbeeinheiten auf dem Grundstück sind<br />

unaufgefordert mitzuteilen.<br />

Jährliche Regelentleerungsgebühr in EUR/Jahr<br />

1. Restabfall/private Haushalte<br />

Behältergröße Entsorgung<br />

wöchentl. zweiwöchentl. vierwöchentl.<br />

40 Liter1) – 12,48 6,24<br />

80 Liter – 24,96 12,48<br />

120 Liter – 37,44 18,72<br />

240 Liter 149,76 74,88 –<br />

660 Liter 411,32 205,66 –<br />

1100 Liter 685,36 342,68 –<br />

1) zugelassen nur für Einpersonengrundstück<br />

2. Bioabfall<br />

Behältergröße wöchentliche Entsorgung<br />

40 Liter2) 13,52<br />

80 Liter 27,04<br />

120 Liter 40,04<br />

240 Liter 80,60 Bestandsschutz<br />

1100 Liter nur für Behälterschränke<br />

368,16<br />

2) zugelassen nur für Grundstücke mit einem Haushalt<br />

Die Regelentleerungsgebühr bestimmt sich nach der<br />

<strong>Abfall</strong>art, Anzahl der aufgestellten <strong>Abfall</strong>behälter pro<br />

Grundstück, <strong>Abfall</strong>behältergröße und dem beantragten<br />

Entsorgungsrhythmus.<br />

Die Massegebühr für Restabfall beträgt 100,35 EUR/t<br />

(0,10035 EUR/kg) und die Massegebühr für Bioabfall<br />

27,68 EUR/t (0,02768 EUR/kg) des von der Sammelfahrzeugwaage<br />

registrierten Gewichts.<br />

Gewerbe<br />

Die <strong>Abfall</strong>gebühren für gewerblich genutzte Grundstücke<br />

und für Anfallstellen, für die die Definition des Haushaltes<br />

nicht zutrifft (z. B. Studentenwohnheime, Internate, Pflegeheime<br />

u. ä.), setzen sich aus der Regelentleerungsgebühr<br />

für Restabfall/Gewerbe und der Massegebühr für Restabfall<br />

zusammen. Für gewerblich genutzte Grundstücke<br />

wird keine Grundgebühr erhoben. Für diese Grundstücke<br />

sind die anteiligen Kostenbestandteile der Grundgebühr<br />

mit in der Regelentleerungsgebühr eingestellt.<br />

Restabfall/Gewerbe<br />

Behältergröße Entsorgung<br />

wöchentl. zweiwöchentl. vierwöchentl.<br />

80 Liter – 42,64 21,32<br />

120 Liter – 64,22 32,11<br />

240 Liter 256,36 128,18 –<br />

660 Liter 705,64 325,82 –<br />

1100 Liter 1.176,24 588,12 –<br />

Abrechnung<br />

Mit dem Vorauszahlungsbescheid erhält der Grundstückseigentümer<br />

die Mitteilung über die zu leistenden Vorauszahlungen.<br />

Satzungsgemäße Änderungen z. B. zu Haushaltanzahl,<br />

Behältergröße oder Entleerungsrhythmus, können über<br />

das gesamte Kalenderjahr vom Grundstückseigentümer<br />

vorgenommen werden. Zum Jahresende werden die tatsächlich<br />

erfassten Daten des abgelaufenen Jahres errechnet und<br />

im Festsetzungsbescheid dokumentiert. Danach erfolgt eine<br />

Verrechnung beider Bescheide: Guthaben werden zurückerstattet<br />

oder Nachzahlungen erhoben.<br />

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