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Internationale Sichtweisen zu positiven Maßnahmen - European ...

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Der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung spiegelt nicht unbedingt die Position oder die Meinung der Europäischen Kommission wider.Das Konsortium, das diesen Bericht erstellt hat, besteht aus dem Centre for Inclusion and Diversity der University of Bradford, dem <strong>European</strong>Roma Rights Centre und dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM).Das ForschungskonsortiumUniversity of BradfordProjekt- und Forschungsleiter, Professor Uduak ArchibongLeitender Forschungsmitarbeiter, Dr. Jite EferakorhoProjektteam und Experten, Dr. Karl Atkin (University of York), Professor Carol Baxter (NHS Employers), Dr. Aliya Darr (NHS Employers/Universityof Bradford) und Professor Mark Johnson (De Montfort University)Rechtsteam, Professor Mark Bell (University of Leicester) und Professor Lisa Waddington (University of Maastricht)Statistiker, Andy Scally (University of Bradford)<strong>European</strong> Roma Rights Centre Tara Bedard, Tatjana Peric und Savelina Velislavova RussinovaLudwig Boltzmann Institut für Menschenrechte Katrin WladaschExperten für Länder außerhalb EuropasKanada: Professor Pat Bradshaw (York University)Südafrika: Professor Oluyinka Adejumo (Kwa-Zulu Natal University)USA: Professor Phyllis Sharps (Johns Hopkins University)DanksagungenDie Mitglieder des Konsortiums möchten sich bei allen betreffenden Organisationen, Regierungsstellen, Unternehmen, nichtstaatlichen Stellenund Einzelpersonen bedanken, die an der Erhebung, den Konsensworkshops, den Sachverständigengruppen, Interviews und Telefonkonferenzenteilgenommen haben. Das Konsortium bedankt sich außerdem für das Engagement und die großzügige Unterstüt<strong>zu</strong>ng, die es vonden Mitgliedern des Steering Committees, Management Boards und insbesondere der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheiterhalten hat. Trotz der oben genannten Beiträge sind allein die Mitglieder des Konsortiums für alle Fehler oder Irrtümer, die sichaus diesem Bericht ergeben, verantwortlich.© Fotos: University of BradfordFür die Benut<strong>zu</strong>ng oder den Nachdruck von Fotos, die nicht dem Copyright der Europäischen Gemeinschaften unterstellt sind, muss eineGenehmigung direkt bei dem/den Inhaber(n) des Copyrights eingeholt werden.Europe Direct soll Ihnen helfen, Antworten auf IhreFragen <strong>zu</strong>r Europäischen Union <strong>zu</strong> findenGebührenfreie einheitliche Telefonnummer (*):00 800 6 7 8 9 10 11(*) Einige Mobilfunkanbieter gewähren keinen Zugang <strong>zu</strong> 00800-Nummern oder berechnen eine Gebühr.Zahlreiche weitere Informationen <strong>zu</strong>r Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).© Europäische Gemeinschaften, 2009Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.Bibliografische Daten und eine Inhaltsangabe befinden sich am Ende der Veröffentlichung.Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2009ISBN 978-92-79-11155-6doi: 10.2767/13522Printed in LuxembourgGedruckt auf chlorfrei Gebleichtem PaPier


Inhalt


InhaltContinuing the Diversity JourneyZusammenfassung ......................................................................................................................................................51 Einleitung und methodischer Ansatz ............................................................................................................ 112 Beschreibung des Kontextes ........................................................................................................................... 193 Untersuchung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> aus rechtlicher Perspektive ................................................. 254 Wahrnehmung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> der Europäischen Union...................................................... 395 Wahrnehmung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in Kanada, Südafrika und den USA .................................. 536Positive <strong>Maßnahmen</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf verschiedene Dimensionen der Gleichstellung, Organisationenund Sektoren ...................................................................................................................................................... 617 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ...................................................................................................... 71Literaturverzeichnis.................................................................................................................................................. 804


Zusammenfassung


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Es herrscht eine weitgehend einstimmigeMeinung darüber, dass die Problematikder Diskriminierung amArbeitsplatz und bei Dienstleistungennicht von allein verschwindet. Die Regierungenspielen bei der Förderungdes Einsatzes positiver <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>r Überwindung diskriminierenderPraktiken eine entscheidendeRolle. Auf EU-Ebene gibt es bereitseine bedeutende Reihe gesetzlicherVorschriften, welche die Grundlagefür Aktivitäten <strong>zu</strong>r Vermeidung undVerhinderung von Diskriminierunggelegt haben. Bei der Definition derParameter fürpositive <strong>Maßnahmen</strong>und ihrer Umset<strong>zu</strong>ng wurden bisherjedoch trotz umfassender EU-Gesetze,die den Einsatz positiver <strong>Maßnahmen</strong>unterstützen, nur mäßige Fortschritteerzielt.Diese Studie wurde durchgeführt,um die Europäische Kommission dabei<strong>zu</strong> unterstützen, einen Rahmenfür ein besseres Verständnis dafür<strong>zu</strong> entwickeln, welche Rolle positive<strong>Maßnahmen</strong> in der Praxis bei derVermeidung oder Beseitigung vonDiskriminierungen spielen können.Die Europäische Kommission wollte<strong>zu</strong>dem Aufschluss darüber gewinnen,welche Art von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>bereitsinder EU (undinden EFTA-/EWR-Ländern) durchgeführt werden.Darüber hinaus sollten Angaben überdie möglichen Kosten und Vorteileder <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> gemachtwerden. Im Rahmen dieser Erhebungsollte auch ein Vergleich zwischen derEU, Kanada, den USA und Südafrikain Be<strong>zu</strong>g auf rechtliche Rahmenbedingungen,Strategien und die praktischeUmset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong> erstelltwerden.Bei der Erhebung wurde ein gemischterMethodenansatz mit drei verschiedenenPhasen der Datenerfassungverwendet, wobei die erste Phase inLiteraturrecherche und Entwicklungeiner Begriffsdefinition von „<strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong>“ bestand. In der zweitenPhase wurde in 27 EU-Mitgliedstaaten,zwei EFTA-/EWR-Ländern sowiein Kanada, den USA und Südafrikaeine Online-Umfrage über den Einsatzpositiver <strong>Maßnahmen</strong> durchgeführt.Die Abschlussphase bestandin einer vergleichenden Tiefenstudieder praktischen Umset<strong>zu</strong>ng positiver<strong>Maßnahmen</strong> in elf Ländern. Sie stütztesich dabei auf Datenmaterial, dasaus Konsensworkshops, Interviews,rechtlichenRahmenbedingungenundOrganisationsrichtlinien in jedem dieserLänder stammte.Definition und Verständnispositiver <strong>Maßnahmen</strong>Die Studie ergab, dass für die Beschreibungder <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> inden untersuchten Ländern uneinheitlicheund inkonsistente Terminologienverwendet werden. Während die europäischenLänder da<strong>zu</strong> tendierten, von„<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>“ <strong>zu</strong> sprechen,war der Begriff „affirmative <strong>Maßnahmen</strong>“in den außereuropäischen Ländernweitaus üblicher. Im Vergleich<strong>zu</strong>r Zielvorgabe gab es eine sehr eingeschränkteVerwendung von Quoten,und ihre starke Assoziation mit einerVor<strong>zu</strong>gsbehandlung bewirkte eineeher negative Reaktion unter den Teilnehmernder Studie. Insgesamt wurdeder Eindruck gewonnen, dass Art undZweck positiver <strong>Maßnahmen</strong> eindeutigerdefiniert werden müssen. Dieswürde wiederum <strong>zu</strong> einer positiverenEinstellung hinsichtlich der Nützlichkeitund Anwendung dieser <strong>Maßnahmen</strong>führen.Zu diesem Zweck wurde von der Studieausgehend eine Definition entwickelt,die positive <strong>Maßnahmen</strong> folgendermaßenbeschreibt: „Positive<strong>Maßnahmen</strong> sind angemessene Aktivitäten,die implementiert werden,um in der Praxis eine vollständige undeffektive Chancengleichheit für alleMitglieder von Gruppen <strong>zu</strong> gewährleisten,die sozial oder wirtschaftlichbenachteiligt sind oder anderweitigdie Folgen vergangener oder gegenwärtigerDiskriminierung oder Benachteiligung<strong>zu</strong> erleiden haben.“Über diese Definition hinaus bestehtfür die Europäische Kommission einegroße Notwendigkeit der Zusammenarbeitmit gesamteuropäischenspeziellen Interessenverbänden, wieunter anderem mit der organisiertenZivilgesellschaft, problemorientiertenLobbygruppen und Gewerkschaften,damit ein gemeinsames Verständnisentwickelt und kommuniziert werdenkann, das die Basis für einen gemeinschaftlichenEU-Ansatz bei <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> legt. Um ein gemeinsamesVerständnis dafür <strong>zu</strong> fördern,welche Bedeutung den <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>innerhalb der EuropäischenUnion <strong>zu</strong>kommt, sollte die EuropäischeKommission den Dialog mit derorganisierten Zivilgesellschaft und denSozialpartnern ausbauen. Auf einemsolchenDialog basierendsollten Leitprinzipien<strong>zu</strong>r Bedeutung der <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> auf EU-Ebene entwickeltwerden.Dies könnte in Formeines unverbindlichen Rechtsakteserarbeitetwerden, wie Empfehlungender Kommission oder eine Resolutiondes Rates. Ein alternativer Mechanismuskönnte z. B. eine GemeinsameErklärung der Sozialpartner sein.Kontext vonGleichstellung und VielfaltGenerell wurden positive <strong>Maßnahmen</strong>von Organisationen innerhalb desRahmens von schriftlichen Gleichstellungsrichtlinien,Leitbildern undJahresberichten eingeleitet. Währendeine beträchtliche Anzahl von Organisationenüber schriftliche Richtlinien<strong>zu</strong> Gleichstellung und Vielfalt verfügten,waren größere Organisationennicht so erfolgreich, wenn es darumging, entsprechende Zielvorgabenfür Beschäftigung und Dienstleistungen<strong>zu</strong> erstellen. Das Monitoring derChancengleichheit wurde dabei alsentscheidender Faktor für die Ent-6


1. Introduction: New Business ZusammenfassungHorizons in Europewicklung positiver <strong>Maßnahmen</strong> erachtet,wobei die Gleichstellung vonMännern und Frauen die am stärkstenüberwachte und die Gleichstellung ungeachtetder sexuellen Ausrichtung dieam wenigsten überwachte Dimensiondarstellte. In Anbetracht der zentralenBedeutung, die dem Monitoring beider Förderung nachhaltiger positiver<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>kommt, müssen Organisationenin den wichtigsten Sektorenaufgeschlüsselte Daten über alle Bereicheder Diskriminierung erfassen. Da<strong>zu</strong>rzeit aufgeschlüsselte Daten in denwichtigstenBranchensektorenfehlen,bedeutet dies, dass effektive positiveProgramme nicht umfassend entwickeltund umgesetzt werden können.Dieses Problem könnte man lösen,indem positive <strong>Maßnahmen</strong> alsintegralerBestandteil eines übergreifendenAuftrags der Organisation,der Personalplanungund der Entwicklung vonDienstleistungen mit aufgenommenwürden – dies in enger ZusammenarbeitmitstaatlichenBehörden. Gleichzeitigmüssen positive <strong>Maßnahmen</strong> alsTeil eines umfassenderen normativenWandels durchgängig berücksichtigtund von Institutionen mit entsprechendemMentoring und Trainingbegleitet werden. Da<strong>zu</strong> könnten einBildungs– und Trainingsprogrammsowie Seminare und Veranstaltungengehören, um den Kenntnisstand <strong>zu</strong>mThema, die praktische Umset<strong>zu</strong>ng positiver<strong>Maßnahmen</strong>, ihren Nutzen undihre Rolle innerhalb von „Diversity“-Strategien <strong>zu</strong> verbessern.Einflussfaktoren bei<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Die Studie identifizierte die bestehendenRechtsvorschriften als Haupteinflussfaktorfür positive <strong>Maßnahmen</strong>.Andere wesentliche Einflussfaktorensind Altruismus, moralische/ethischeGesichtspunkte, wirtschaftliche Gründe,demografischer Wandel, sozialeVerantwortung der Unternehmen,Unternehmenspolitik und Bemühungenvon Basisorganisationen. Ineinigen Fällen, in denen OrganisationenProgramme einrichteten, umpolitische und finanzielle Gewinne <strong>zu</strong>erzielen, und sie ein nur geringes Eigeninteresseam eigentlichen Ziel positiverMaßnahme zeigten, wurden diese<strong>Maßnahmen</strong> durch negative Faktorenvorangetrieben. Wenn man bedenkt,dass das Erreichen der Ziele einer Organisationin Be<strong>zu</strong>g auf Gleichstellungund Vielfalt aufgrund des mangelndenVerständnisses der Gründefür positive<strong>Maßnahmen</strong> erschwert werden kann(und die Notwendigkeit besteht, weiterhinüberzeugende Argumente fürdie Wirkung positiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>liefern und die Wirkung <strong>zu</strong> messen),erweist sich möglicherweise die Untersuchungökonomischer Vorteile positiver<strong>Maßnahmen</strong> als nutzbringend.Die Untersuchung sollte <strong>zu</strong>m einen dieRolle positiver <strong>Maßnahmen</strong> im Rahmendes Talentmanagements berücksichtigenund <strong>zu</strong>m anderen die Rolle,die Bereichsleiter und Linienmanagerbei der Umset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>spielen. Außerdem könnte einAugenmerk auf das Image von Organisationenbei potenziellen Kundenoder Nutzern gerichtet werden – undim Fall von Wohltätigkeitsorganisationenund öffentlichen Körperschaftenauf das Image derer, die Gelder oderSpenden für diese Organisationen bereitstellen.Unterstüt<strong>zu</strong>ng fürpositive <strong>Maßnahmen</strong>Die Akzeptanz und Unterstüt<strong>zu</strong>ngbreiter Bevölkerungsschichten ist fürden Erfolg positiver Förderprogrammeunabdingbar. Aus der vorliegendenStudie ergaben sich divergierendeErgebnisse in Be<strong>zu</strong>g auf die Unterstüt<strong>zu</strong>ngpositiver <strong>Maßnahmen</strong>. Dabeiwurden Initiativen dann als erfolgreichidentifiziert, wenn die Zielgruppen beider Gestaltung, Planung, Umset<strong>zu</strong>ngund Evaluierung umfassend beteiligtwaren. Manche öffentlichen Körperschaftenbemühten sich sogar darum,diepolitischen Grenzen <strong>zu</strong> erweitern,um eine wesentlich breitere Anwendungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> erreichen.Während das starke individuelleEngagement und die Unterstüt<strong>zu</strong>ngseitens der Unternehmensführung alswichtige Faktoren identifiziert wurden,zeigtesich, dass Einzelpersonenrelativgeringe Unterstüt<strong>zu</strong>ngvon Linienmanagernerhielten. Diese Faktoren warenmiteinerReihe vonHindernissenverbunden (auf die nachfolgend eingegangenwird), die einer erfolgreichenUmset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>entgegenstanden. Angesichts dieserSchwierigkeiten benötigt die EuropäischeKommission Netzwerke <strong>zu</strong>bewährten Verfahren für die Unterstüt<strong>zu</strong>ngder Mitgliedstaaten bei derBewältigung von Rechtsunsicherheiten,und um parallel eine Übertragungund Anwendung des EU-Ansatzes inBe<strong>zu</strong>g auf positive <strong>Maßnahmen</strong> sicher<strong>zu</strong>stellen.Die Netzwerke solltenauf nationalen und sektorübergreifendenEbenen eingerichtet werden, umeinen Austausch von Ideen, Ansätzenund Aktivitäten <strong>zu</strong> ermöglichen undOrganisationen darin <strong>zu</strong> bestärken,Absichten in Aktionen um<strong>zu</strong>setzen.Den EU-Institutionen und Mitgliedstaatenwird, soweit erforderlich, dieEinführung von Rechtsvorschriften<strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>empfohlen,um einevollständigeChancengleichheit in der Praxis <strong>zu</strong> erreichen.Hindernisse fürpositive <strong>Maßnahmen</strong>Als häufigste Hindernisse für positive<strong>Maßnahmen</strong> wurden insbesondere inden europäischen Ländern begrenzteHuman- und Finanzressourcen angeführt.Teilnehmer der Studie sahenaußerdem mangelndes Bewusstseinfür die Vorteile positiver <strong>Maßnahmen</strong>bei den Beschäftigten und in breiterenGesellschaftsschichten sowie dieRolleder Medien beider Problematisierungdieser <strong>Maßnahmen</strong> und derallenfalls symbolischen Darstellungvon Ergebnissen als Hindernisse für7


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>die Akzeptanz positiver <strong>Maßnahmen</strong>.Um dieses Problem an<strong>zu</strong>gehen,sollten die Regierungen die Allgemeinheitdurch „Social Marketing“über positive <strong>Maßnahmen</strong> aufklären,um offenbar weit verbreitete Missverständnisseaus<strong>zu</strong>räumen und eineVerknüpfung verschiedener Interessengruppen<strong>zu</strong> erleichtern, die bereitsan solchen <strong>Maßnahmen</strong> beteiligt sind.Auch breit gefächerte Kampagnen <strong>zu</strong>rBewusstseinsbildung, sowohl was denBedarf an <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> fürbenachteiligte Gruppen anbetrifft alsauch hinsichtlich der Vorteile solcher<strong>Maßnahmen</strong> für breite Gesellschaftsschichten,werden eine höhere Akzeptan<strong>zu</strong>nd eine positive Einstellung <strong>zu</strong>den <strong>Maßnahmen</strong> fördern.Ergebnisse und WirkungenEin von der Studie identifiziertes großesProblem in Be<strong>zu</strong>g auf die Effektivitätpositiver <strong>Maßnahmen</strong> ist dasfehlende systematische Monitoring bezüglichLeistungen und Ergebnissen.Die Organisationen bemühten sichsehr um die Erarbeitung einer aussagekräftigenBeweisführung und tendiertenda<strong>zu</strong>, sich bei der Bewertungder Wirkungen positiver <strong>Maßnahmen</strong>eher auf „weiche“ Indikatoren <strong>zu</strong> verlassen.Während positive <strong>Maßnahmen</strong>insgesamtals effektivangesehenwerden,was die Schärfung des Bewusstseinsfür Gleichstellungsprobleme inOrganisationen betrifft, so waren dietatsächlichen Wirkungen positiver<strong>Maßnahmen</strong> auf Minderheiten, dieVerbesserung des Images und derReputation einer Organisation sowieihr potenzieller Beitrag <strong>zu</strong>m Organisationsserfolgnoch nicht ausreichendbekannt. Initiativen <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> waren weitgehend zeitlichbeschränkt und wurden nicht alslangfristige <strong>Maßnahmen</strong> angesehen.Im Allgemeinen waren den Angaben<strong>zu</strong>folge ethnische Minderheiten undFrauen diejenigen Gruppen, die ammeisten von den Initiativen profitierten,während homosexuell, bisexuellund transsexuell orientierte Menschendie am wenigstenbegünstigten Gruppenausmachten.In Anbetracht der Tatsache, dass denOrganisationen in Be<strong>zu</strong>g auf Initiativenim Rahmen positiver <strong>Maßnahmen</strong>Evaluierungstools fehlten,ist es dringend notwendig, Tools <strong>zu</strong>entwickeln, um die Organisationenbei der Ermittlung von Basisdaten<strong>zu</strong> unterstützen, damit positive <strong>Maßnahmen</strong>umgesetzt werden könnenund um aussagekräftige Strategienfür die Evaluierung der Wirksamkeitvon <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> erarbeiten. ZurEvaluierung des Bedarfs an <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> und ihrer Wirksamkeitist eine Datenerhebung erforderlich.TrotzEinhaltungder Datenschutzgesetzgebungsollten die Mitgliedstaatensicherstellen, dass Organisationen sichin den Bereichen an Datenerfassungenbeteiligen, wo sie <strong>zu</strong>r Erleichterungund Analyse positiver <strong>Maßnahmen</strong>dienen. Unsere Ergebnisse zeigen, dassdie Zukunft für positive <strong>Maßnahmen</strong>gut aussieht und viele Organisationenkünftig die Einführung von Initiativenoder Programmen im Rahmenpositiver<strong>Maßnahmen</strong> planen. Dahersollten Untersuchungen durchgeführtwerden,um die aktuelle Situation der„Benachteiligung“ im Hinblick auf dieverschiedenen Felder, in denen positive<strong>Maßnahmen</strong> angewendet werdenkönnen, wie z. B. Beschäftigung,Bildung, Wohnverhältnisse, Gesundheitsversorgungetc., bezüglich dieserunterschiedlichen Dimensionen <strong>zu</strong>erfassen. Darüber hinaus gibt es sowenig Evaluierung von bewährtenVerfahrenbei <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong>,dass die Erarbeitung eines Modells fürdie Beurteilung Vorteile brächte.Positive <strong>Maßnahmen</strong>in der PraxisBeispiele für die Umset<strong>zu</strong>ngpositiver<strong>Maßnahmen</strong> in Organisationen bestätigendie Unsicherheit über die Festlegungeines Umfangs von <strong>Maßnahmen</strong>und zeigen eine Überschneidung mitanderen flankierenden <strong>Maßnahmen</strong>,wie das Monitoring von Gleichstellungund Vielfalt sowie die Bewertungder Wirkungen der <strong>Maßnahmen</strong>.Die unter das Schlagwort „positive<strong>Maßnahmen</strong>“ fallenden Aktivitätensind erstaunlich breit gefächert. VieleLänder konzentrieren sich auf spezifischeGruppen, vielleicht <strong>zu</strong>lastenanderer Gruppierungen. Dies spiegeltmöglicherweise den besonderen Kontextoder die „Politik“ des jeweiligenLandes wider. Mitgliedstaaten solltennationale Rechtsvorschriften überprüfen,wenn diese die Chancen für öffentliche,private Organisationen oderfreie Initiativen beschränken, positive<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> ergreifen. Tatsächlichliegt bei den <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>der Schwerpunkt eher auf Aus- undWeiterbildung sowie auf der Verbesserungvon Beschäftigungschancen alsauf Dienstleistungen. Die Einführungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> in Organisationenkann einige negative Konsequenzenoder auch eine Gegenbewegungbewirken, wie z. B. negative Klischees,Stigmatisierung, fehlende Aufsicht,unehrliches Verhalten und Amtsmissbrauch.Es istbemerkenswert, dass diequalitativen Daten aus den Konsensworkshopsund Befragungen keineBeispiele für<strong>Maßnahmen</strong> in Be<strong>zu</strong>gauf Religion oder Glaubens<strong>zu</strong>gehörigkeiterbrachten.Diese Studie ergab ethische, politische,soziale, strukturelle, strategischeund betriebliche Fragestellungen füralle Interessengruppen, einschließlichFührungskräften und Personalbeauftragten,die größere Gleichheit undDiversität in Organisationen ermöglichenmöchten. Positive <strong>Maßnahmen</strong>werden weithin als politischer Streitpunktwahrgenommenunderforderneine umsichtige Verfahrensweise undeine sorgfältige Einführung oder Erneuerunginnerhalb von Organisationen.Positive <strong>Maßnahmen</strong> erfolgen ineinem komplexen Kontext – ihre Entwicklungerfordert <strong>zu</strong>nehmend eine8


Zusammenfassungstarke Belegbasis erfolgreicher Praxis,um auf<strong>zu</strong>zeigen, dass sie auch <strong>zu</strong>künftigeinen effektiven Weg hin <strong>zu</strong>mFortschritt in pluralistischen Kulturendarstellen und dass ihre Vorteile dieProbleme aufwiegen, die gelegentlichentstehen können. Bei der Einführungund Überarbeitung von Antidiskriminierungsgesetzenin der EU sollte sichergestelltwerden, dass öffentliche,private und freiwillige Organisationen,die sichan<strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> beteiligenwollen, auch das Recht haben,dies <strong>zu</strong> tun.9


1Einleitung undmethodischer Ansatz


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>1Einleitung und methodischer AnsatzIn diesem KapitelwerdenKontext und Ziele derStudiebestimmt unddas Konzeptder Studiesowie die Entwicklung und Anwendung der Datenerfassungsmethoden auf die verschiedenenPhasen der Studie erörtert. Wir geben einen Überblick über die Verfahren fürdieLiteraturrechercheund dieErarbeitung einerArbeitsdefinitionpositiver <strong>Maßnahmen</strong>.Dieses Kapitel erläutert das Verfahren für die Erarbeitung einer Online-Befragung und gibteinen Überblick über die in der Tiefenstudie und bei der Verbreitung der Studie verwendetenunterschiedlichenMethoden.1.1Überblick über die StudieIn den letzten Jahren hat es in der EuropäischenKommission eine erheblicheAusweitung der Rechtsvorschriftenim Bereich der Gleichbehandlunggegeben. Im Jahr 2000 wurden zweiRichtlinien verabschiedet, die dieDiskriminierung aufgrund von Rasseund ethnischer Herkunft ( 1 ), sexuellerAusrichtung, Religion oderGlaubens<strong>zu</strong>gehörigkeit, Behinderungund Alter untersagten ( 2 ). Daraufhinfolgten Änderungen an der langebestehenden Richtlinie 76/207/EWG<strong>zu</strong>r Gleichbehandlung von Männernund Frauen, die Richtlinie imJahr 2004 ( 3 )<strong>zu</strong>r Verwirklichung desGrundsatzes der Gleichbehandlungvon Männern und Frauen beim Zugang<strong>zu</strong> und bei der Versorgung mitGütern und Dienstleistungen undkürzlich die Annahme einer Neufassungder Richtlinie <strong>zu</strong>r Gleichstellungder Geschlechter ( 4 ). Als Konsequenzdieser Fülle an Rechtsvorschriften istdie Europäische Gemeinschaft nun dietreibendeKraft beider Formulierungund inhaltlichen Definition nationalerAntidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetzein allen 27 Mitgliedstaaten.Außerdem wurdevom <strong>European</strong>( 1 ) Richtlinie 2000/43/EG des Rates.( 2 ) Richtlinie 2000/78/EG des Rates.( 3 ) Richtlinie 2004/113/EG des Rates.( 4 ) Richtlinie 2006/54/EG des Rates.Network of Independent Experts onFundamental Rights ( 5 ) (EuropäischesNetzwerk unabhängiger Experten <strong>zu</strong>Grundrechtsfragen) besonders vielArbeit in positive <strong>Maßnahmen</strong> fürRoma im Bereich Aus- und Weiterbildunginvestiert.Trotz der Ausweitung des EU-Rechtsund der erheblichen Aufstockung anPersonal und Materialien müssen dieRechtsvorschriften auf nationaler Ebeneimmer noch in erster Linie durchAktionen einzelner Diskriminierungsopferdurchgesetzt werden, die sichentschließen, gegen diskriminierendesVerhalten gerichtlich vor<strong>zu</strong>gehen.DieseMechanismen <strong>zu</strong>r Durchset<strong>zu</strong>ngwaren bereits in den ersten Richtlinien<strong>zu</strong>r Gleichbehandlung von Männernund Frauen, die Mitte der 1970erJahre erlassen wurden, gegeben, undsie wurden im Laufe der Jahre immerwieder kritisiert (Blom et al., 1995).Dies ist darauf <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen, dassOpfer eine Reihe von Hindernissenüberwinden müssen, wenn sie gegenDiskriminierung klagen. Die finanziellenund emotionalen Belastungen sinddabei besonders hoch (Bell, 2005).Positive <strong>Maßnahmen</strong>, einschließlichpositiver Pflichten <strong>zu</strong>r Förderung der( 5 ) Europäisches Netzwerk unabhängiger Experten<strong>zu</strong> Grundrechtsfragen (2005), ThematicComment No 3, The Protection of Minorities inthe <strong>European</strong> Union, unter http://ec.europa.eu/, Evetts justice_home/cfr_cdf/doc/thematic_comments_2005_en.pdf.Gleichstellung beispielsweise durchVertragserfüllungsprogramme, sindein Mittel <strong>zu</strong>r Überwindung derGrenzen, die einem individuellenDurchset<strong>zu</strong>ngsmodell inhärent sind,dasauf Rechtsstreiten basiert. Es gibtjedoch einen Mangel an empirischerLiteratur über den Einsatz positiver<strong>Maßnahmen</strong> in Europa, obwohl diese<strong>Maßnahmen</strong> als Methode <strong>zu</strong>r europaweitenRealisierung der Chancengleichheitempfohlen werden.Dieser Bericht ist das Ergebnis einerStudie, die durchgeführt wurde, umder Europäischen Kommission einbesseres Verständnis für die Rolle <strong>zu</strong>vermitteln, die positive <strong>Maßnahmen</strong>in der Praxis bei der Vermeidungoder Beseitigung von Diskriminierungenspielen können. Die Studiebaut dabei auf der Kenntnis des bestehendengesetzlichen Rahmensauf, der in anderen Studien (De Vos,2007) ausgeführt wurde. Sie soll dieEuropäische Kommission dabei unterstützen,Aufschluss darüber <strong>zu</strong>gewinnen, welche Art von praktischen<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> bereitsin der EU (und in den EFTA-/EWR-Ländern) durchgeführt werden. Darüberhinaus sollten Angaben überdie möglichen Kosten und Vorteileder <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> gemachtwerden. Im Rahmen dieser Erhebungwurde auch ein Vergleich zwischender EU, Kanada, den USA und Südafrikain Be<strong>zu</strong>g auf die rechtlichenRahmenbedingungen, Strategien und12


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>bei der Umset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>(Schwerpunkt auf bewährteVerfahren) und der daraus gezogenenLehren.• Untersuchung der subjektiv wahrgenommenenEffektivität derdurchgeführten <strong>Maßnahmen</strong> undwie sie verbessert werden könnte.• Identifizierung der Kernaussagenund bewährten Verfahren, um dieseInformationen an die Politik unddie Praktiker weiter<strong>zu</strong>geben.1.4Aufbau dieses BerichtsDieses Kapitel beschäftigt sich mitdem Hintergrund der Studie, ihrenformalen Aufgabenstellungen undZielen und stellt auf die Methodik unddas Konzept der Studie ab. Kapitel 2stellt die Literatur vor, Kapitel 3 untersuchtpositive <strong>Maßnahmen</strong>aus derrechtlichen Perspektive und legt eineArbeitsdefinition positiver <strong>Maßnahmen</strong>vor, die für die aktuelle Studieverwendet wird, Kapitel 4 diskutiertdie Wahrnehmung positiver <strong>Maßnahmen</strong>in der Europäischen Unionund in den EFTA-Ländern, Kapitel 5untersucht, wie positive <strong>Maßnahmen</strong>in Kanada, Südafrika und den USAwahrgenommen werden, Kapitel 6analysiert die Wahrnehmung positiver<strong>Maßnahmen</strong> durch die Teilnehmer ander Umfrage aller Länder, wobei derbesondere Schwerpunkt auf den Unterschiedenbei den Dimensionen derGleichbehandlung, den Sektoren undOrganisationsarten gelegt wird. Kapitel7 stellt die Schlussfolgerungen undEmpfehlungen vor, einschließlich einesVergleichs positiver <strong>Maßnahmen</strong>zwischen europäischen und außereuropäischenLändern.1.51.5.1Methodischer AnsatzKonzeptDas gemischte Konzept beinhaltetesowohl qualitative als auch quantitativeMethoden, um der Aufgabenstellungender Studie gerecht <strong>zu</strong> werden,mit einem Grundprinzip, das die Ausarbeitung,Erweiterung, Darstellungund Klärung der Ergebnisse einerMethode mit den Ergebnissen der anderenMethode beinhaltet (Adamsonet al.,2004). Die KombinationbeiderMethoden ermöglichte uns, ein umfassenderesBild der Situation in denverschiedenen Ländern <strong>zu</strong> gewinnen,und ergab somit eine höhere Validitätder Untersuchungsergebnisse (Tashakkoriund Teddlie, 1998).Die Studie durchlief drei Phasen: Zunächstwurde die Literatur gesichtetund eine Arbeitsdefinition positiver<strong>Maßnahmen</strong> erarbeitet, daraufhinfolgte eine Online-Umfrage in 27 Mitgliedstaaten,zwei EFTA/EWG-Ländernund drei Nicht-EU-Ländern, diean der Studie teilnahmen, und schließlichwurde eine vergleichende Tiefenstudiedurchgeführt. VorBeginn derUntersuchung hatten wir zwei Treffen<strong>zu</strong>r Metaplanung mit einigen Mitgliedernder Lenkungsgruppe und demBeauftragten der Europäischen Kommission,um über Kontext und Fokusder Studie,Datenquellen undFormender Datenerhebung <strong>zu</strong> sprechen. Dabeiging es auch um Strategien für dieEinbindung verschiedener Interessengruppen.Eine ausführliche Darstellungdes bei der Studie verwendetenmethodischen Ansatzes findet sich imSynthesebericht im ersten Band derPamecus.Vor Beginn der Feldarbeit erhieltdas Forschungsteam der UniversitätBradford eine entsprechende Genehmigung,um sicher<strong>zu</strong>stellen, dass dieStudie die Anforderungen des Codeof Research Ethics (forschungsethischePrinzipien) der University ofBradford und des Data Protection Act(Datenschutzgesetz) erfüllt. UnserenPartnern an der York University inKanada, der Johns Hopkins Universityin den USA und der University ofKwaZulu-Natal in Südafrika wurdenebenfalls die entsprechenden Genehmigungenerteilt.1.5.2 Literaturanalyseund Erarbeitung einerArbeitsdefinition von<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Es liegen bereits eine Reihe von Informationenüberpositive <strong>Maßnahmen</strong>inBerichten und Untersuchungen vor, wiez. B. die Studie von Dhami et al. (2006),Archibong et al. (2006b) undBaxter etal. (2008). Vor Beginn der Feldarbeitwurde eine eingehende Literaturrecherchedurchgeführt, um den Kontextpositiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> erforschen,die <strong>zu</strong>rzeit in nichteuropäischen undin EU-Ländern implementiert werden.Es wurden ausgiebig elektronische undbibliothekarische Ressourcen sowieandere Einrichtungen genutzt, und wirführten eine umfassende Rechercheallgemeinerer Literatur <strong>zu</strong>r Untersuchung,Praxis und theoretischen Diskussionpositiver <strong>Maßnahmen</strong> durch.Die sich aus der Literaturrechercheergebenden Informationen brachtendie Erkenntnis, dass eine Definitiondes Konzepts positiver <strong>Maßnahmen</strong>entwickelt werden müsste. Aufgrundder Informationen wurden außerdemThemen und Dimensionen eruiert, diein die anderen Phasen der Studie ein<strong>zu</strong>bringenwaren.In dieser Phase ging es dem Untersuchungsteamdarum, einen umfassendenÜberblick über die Literatur <strong>zu</strong>gewinnen und auf bereits durchgeführtenStudienauf<strong>zu</strong>bauen, um eineeindeutigere Vorstellung von <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> erhalten. Die Arbeitsdefinitionwurde einer zügigen Prüfungdurch die Mitglieder des Konsortiums,des Lenkungsausschusses,des Beauftragten der EuropäischenKommission und eines Sachverständigenratesunterzogen, der aus Personalbeauftragten,Beauftragten fürChancengleichheit und Vielfalt undRechtsexperten bestand. Die Arbeitsdefinitionenund Antworten auf die14


1 Einleitung und methodischer AnsatzDefinition werden in Kapitel 3 vorgestellt.1.5.3Online-UmfrageDie Online-Umfrage wurde zwischendem 15. Mai und dem 24. Oktober2008 durchgeführt. An der Untersuchungnahmen 27 EU-Mitgliedstaaten,zwei EFTA-Länder (Island undNorwegen) und drei nichteuropäischeLänder (Kanada, Südafrika und dieUSA) teil. Wir setzten unterschiedlicheStrategien <strong>zu</strong>r Datenerfassung ausmehreren Kundenkreisen von Organisationenim öffentlichen, im privatenund im Dienstleistungssektor ein. ImMai 2008 wurde ein Online-Fragebogengestartet ( 6 ). Für die Teilnehmerder Umfrage bestand die Möglichkeit,den Fragebogen in Englisch, Französischoder Deutsch aus<strong>zu</strong>füllen, under wurde später in fünf weitere Sprachen(Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch,Polnisch und Italienisch) für dieVerwendung in der Studie übersetzt.Der Fragebogen ist in zehn Abschnittegegliedert und besteht aus 35 Fragen,die Informationen über die Implementierungvon Richtlinien <strong>zu</strong>r Gleichbehandlungund Vielfalt abdecken. Inder Umfrage wurden die Organisationenauch <strong>zu</strong> potenziellen Hindernissenfür positive <strong>Maßnahmen</strong> und <strong>zu</strong>ihren künftigen Plänen <strong>zu</strong>r Durchführungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> befragt.Insgesamt füllten 632 Befragte denFragebogen aus. Die Mehrheit stammteaus Italien (12,2 %), gefolgt vomVereinigten Königreich (9,2 %), Österreich(7,3 %), Belgien (6,5 %), Kanada(5,5 %) und Deutschland (5,2 %). AndereLänder waren mit einer Rücklaufquotevon weniger als 5 % vertreten( 7 ). Generell stammten 40 %derBefragten aus den acht europäischen( 6 ) Eine Kopie des Fragebogens wird in Band1 der Pamecus unter dem Synthesebericht bereitgestellt.( 7 ) Eine vollständige Aufschlüsselung der Befragtenwird in Band 2 der Pamecus im Untersuchungsberichtbereitgestellt.Ländern und 11 % aus den an der Detailstudieteilnehmenden Nicht-EU-Ländern. Gleichstellungsbeauftragte(23 %) repräsentierten den größtenPool an Befragten, gefolgt von Geschäftsführern,die mit 20 % vertretenwaren. Fast die Hälfte aller Befragtenwar seit fünf Jahren in ihrer Position,über 30%zwischen einem und fünfJahren und 12 % weniger als ein Jahr.Bezüglich der Sektorverteilung in dergesamten Stichprobe stammte diegroße Mehrheit aus dem öffentlichenSektor (39 %), gefolgt vom dritten Sektor(37 %) und dem privaten Sektor(19 %). In Nordamerika und Südafrikamachte der private Sektor mit 43 % einenhöheren Anteil aus. Während dieMehrheit der Befragten des öffentlichenSektorsvon Colleges/Universitäten(24 %) kam, stammten die meistendes dritten Sektors aus dem Bildungsbereich(20 %), und die Befragten desprivaten Sektors gehörten vorwiegenddem BereichArbeits- undDienstleistungenfür Unternehmen an (29 %).Die Befragten stammten aus unterschiedlichgroßen Organisationen, wobeidie Mehrheit (40 %) öffentlichen/privaten Organisationen mit über1000 Mitarbeitern angehörte. Über50 % derjenigen, die aus Voluntary-Initiativen/NRO stammten, verfügtenüber einen bis zehn bezahlte(n) undunbezahlte(n) Mitarbeiter. Ein Viertelder BefragtengehörteOrganisationenan,die eineNiederlassung/Tochtergesellschaftoder eine Kundenzentrale inanderen europäischen Ländern außerhalbihres eigenen Landes hatten, wohingegeneine von fünf Organisationenüber eine Niederlassung/Tochtergesellschaftoder eine Kundenzentrale inanderen Ländern außerhalb Europasverfügte.1.5.4 Vergleichende Studie <strong>zu</strong><strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Es wurde eine vergleichende Fallstudie<strong>zu</strong>r Untersuchung der gesetzlichenRahmenbedingungen und <strong>zu</strong>r praktischenAnwendung positiver <strong>Maßnahmen</strong>in ausgewählten nichteuropäischenLändern und in EU-Ländern(einschließlichEFTA/EWR-Ländern)durchgeführt. Der Fallstudienansatzbot eine hinreichend gründliche Untersuchungjedes Landes im Kontextdes realen Lebens, wobei mehrfacheQuellen <strong>zu</strong>r Beweisführung verwendetwurden. Die Ergebnisse der vergleichendenStudie werden in den Kapiteln3, 4, 5 und 6 vorgestellt.Die nichteuropäischen Länder, die fürdie Durchführung einer eingehendenvergleichenden Fallstudie ausgewähltwurden, sind Südafrika, Kanada unddie USA. Diese Länder wurden wegenihrer Geschichte und Glaubwürdigkeitbezüglich der Antidiskriminierungsgesetzeund gezielten <strong>Maßnahmen</strong>ausgewählt, die sie praktizieren. InKanada und den USA sind die <strong>Maßnahmen</strong>bereits gut etabliert, aber inSüdafrika gibt es solche <strong>Maßnahmen</strong>und den gesetzlichen Rahmen erst seiteinigen Jahren.Die an der Fallstudie beteiligten europäischenLänder sind das VereinigteKönigreich, Österreich, die Niederlande,Irland, Ungarn, die Slowakeiund Schweden. Diese Länder wurdengenerell aufgrund der geografischenBedeutung ausgewählt, da sieunterschiedliche Regionen in Europaabdecken, sowie aufgrund des Umfangspositiver <strong>Maßnahmen</strong> und derErfahrung der Länder mit ihnen inden verschiedenen Dimensionen derGleichstellung (z. B. Dhami et al.,2006). In Verhandlung mit der Kommissionwurden Änderungen bei denursprünglichen EU-Ländern vorgenommen,um möglichst viele Beispielepositiver <strong>Maßnahmen</strong> (in allenDimensionen) und Erfahrungen bezüglichder Effektivität und Replizierbarkeitder <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> erfassen.Darüber hinaus hielten wir es auch fürnotwendig, mit Ländern <strong>zu</strong>sammen<strong>zu</strong>arbeiten,die von Mitgliedern desProjektteams repräsentiert wurden,15


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>um den Zugang <strong>zu</strong> den teilnehmendenOrganisationen <strong>zu</strong> erleichtern.Diese Vergleichsstudie erbrachte wertvolleErkenntnisse über den Bedarf an<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>, ihren Einsat<strong>zu</strong>ndihreWirkung.Dieser Aspekt derStudie zielte insbesondere darauf ab,den historischen, sozialen undpolitischenKontext positiver <strong>Maßnahmen</strong>auf<strong>zu</strong>zeigen, ihre Implementierung <strong>zu</strong>untersuchen, Methoden der Messungihrer Wirkungen <strong>zu</strong> identifizieren, dieAnsichten der Organisationen überdie damit verbundenen Vorteile, Problemeund Erfolge <strong>zu</strong> untersuchenund Anregungen <strong>zu</strong>r Überwindungder Schwierigkeiten für eine erfolgreicheImplementierung positiver <strong>Maßnahmen</strong>auf<strong>zu</strong>greifen. Neben einereingehenden Sichtung der einschlägigenLiteratur <strong>zu</strong>m Kontext und <strong>zu</strong>rAnwendung positiver <strong>Maßnahmen</strong>in den ausgewählten EU- und Nicht-EU-Ländern wurden die Daten <strong>zu</strong>rvergleichenden Fallstudie mittels partizipativerMethoden erhoben. Außerdemwurden ein Konsensworkshop,Befragungen und die Analyse des gesetzlichenRahmens und schriftlicherRichtlinien der teilnehmenden Organisationendurchgeführt. Die Feldarbeit<strong>zu</strong>r Detailstudie erfolgtezwischendem 10. Juli und dem 24. September2008.Konsensworkshopsund BefragungenEs wurde eine Konsensworkshop-Methode eingesetzt, bei der die Erkenntnisse,Interpretationen und Erfahrungenaller Interessenvertreterhinsichtlich bestmöglicher Ergebnisseim Kontext positiver <strong>Maßnahmen</strong> injedem Land <strong>zu</strong>sammengetragen wurden(Spencer, 1989; Stanfield, 2002).Um einen tieferen Einblick in dieWahrnehmungen und Erfahrungenvon <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> gewinnen,führten wir in neun von elf Ländern,die an der Fallstudie beteiligtwaren, Konsensworkshops durch.AlsSchwerpunkt der Datenerhebungwährend dieser Phase wurden in jedemLand, abgesehen von Frankreichund Schweden, halbtägige Konsensworkshopsdurchgeführt. In jedemWorkshop wurden zwei Diskussionsgruppenmit Vertretern aller Interessengruppen,einschließlich Arbeitgebernaus dem privaten, öffentlichenund dritten Sektor, sowie Kampagnen/Initiativen,die benachteiligteGruppen repräsentieren, Arbeitgeberverbändenund Gewerkschaftengebildet. Jeder Workshop begannmit einer Plenarveranstaltung, in derein Hauptvortrag gehalten und einÜberblick über die Forschungsstudiegegeben wurden. Darauf folgtenvon den Wissenschaftlern begleiteteGruppendiskussionen, an die sicheine erneute, <strong>zu</strong>sammenfassendePlenarveranstaltung anschloss. Insgesamt272 Teilnehmer beteiligtensich an Diskussionen in 18 heterogenbesetzten Kleingruppen. Die Gruppenerhielten <strong>zu</strong>r Strukturierung dereinleitenden Diskussionen eine Reihevon Fragen, aber es standihnen auchfrei, andere sachbezogene Themen <strong>zu</strong>diskutieren.Die von den Workshops erarbeitetenThemen wurden weitergehend validiert,indem gezielte persönliche odertelefonische Interviews mit einzelnenTeilnehmern des Konsensworkshops,die da<strong>zu</strong> bereit waren, ihre Ansichtendetaillierter <strong>zu</strong>diskutieren, oder mitPersonen, denen die Teilnahme nichtmöglich war, die jedoch einen Beitraghier<strong>zu</strong> leisten wollten, durchgeführtwurden. Weitere spezifische Felder,hauptsächlich kontextspezifische Fragen,wurden erörtert. Zwischen Juliund September 2008 wurden insgesamt141 ausführliche Interviews geführt.Mit Zustimmung der Befragtenwurden die meisten Interviews aufBand aufgezeichnet; sie dauerten ca.30 bis 60 Minuten. Die Interviews wurdenteilstandardisiert invertiefenderForm mit zentralen Akteuren geführt,wobei ein Interviewformular verwendetwurde,umein geleitetesGespräch<strong>zu</strong> führen (Fielding, 1993: 144).Die Fragen für die Workshops unddie Interviews waren so gestaltet, dassdas Verständnis und die Bindung anpositive <strong>Maßnahmen</strong> untersucht undBeispiele guter Praxis identifiziertwerden konnten, um die Verantwortungsträgerinnerhalb des Prozessesder Gestaltung undImplementierungsolcher Initiativen <strong>zu</strong> bestimmen sowieden Umfang, in welchem sich positive<strong>Maßnahmen</strong> auf den gesamtenBeschäftigungszyklus und die Zieleder positiver <strong>Maßnahmen</strong> bezogen– das heißt, warum die <strong>Maßnahmen</strong>eingerichtet wurden, wer verantwortlichwar, wie sie gestaltet waren undwelche Gedanken in die Gestaltungeinflossenund wer überdie Initiativeberaten wurde. Die Workshops undInterviews wurden durchgeführt, um<strong>zu</strong> überprüfen, ob die Erfahrungenmit <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> den Erwartungenan die Initiativen entsprachen.Dokumentenanalyse – Richtlinienund rechtlicher RahmenIn Ergän<strong>zu</strong>ng<strong>zu</strong>m Konsensworkshopbeinhaltete diese Phase eine Detailanalysevon Organisationsrichtlinienbzw. rechtlichen Rahmenbedingungen,die den <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>in jedem der elf Länder <strong>zu</strong>grundelagen. Die Dokumentenanalyse hateine lange Tradition in den Sozialwissenschaftenund kann eine wertvolleDatenquelle sein (Prior, 2003). DasHin<strong>zu</strong>ziehen von Dokumenten kanneine relativ ökonomische undsinnvolleMethode der Datensammlung sein.Sie kann entweder in qualitativer oderquantitativer Form erfolgen. Die Wissenschaftlererstellten ausgehend vonden Aufgaben und Zielen des Projektseine erste Liste aller benötigten Dokumente.Die Befragten wurden gebeten,die relevanten Dokumente <strong>zu</strong>rVerfügung <strong>zu</strong> stellen. Die Dokumentenanalysebot einen Überblick darüber,in welcher Weise die gesetzlichen16


1. Introduction: 1 Einleitung New Business und methodischer Horizons in Europe AnsatzRahmenbedingungen, Richtlinien undVerfahrensweisen die verschiedenen<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in den beteiligtenLändernunterstützten.Die rechtlicheAnalyse wurde mithilfe einerVorlage durchgeführt und basierte aufvier zentralen Fragen, die in Kapitel 3vorgestellt werden.SachverständigeDer Ansatz, Sachverständige ein<strong>zu</strong>beziehen,wurde in zwei Phasen des Projektesumgesetzt. Er wurde <strong>zu</strong>m erstenMal bei der Entwicklung der Arbeitsdefinitionvon <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>eingesetzt und anschließend in einerTelekonferenz, die <strong>zu</strong>r Überprüfbarkeitdurchgeführt wurde ( 8 ). Daran beteiligtwaren drei Mitglieder des Untersuchungsteamsund drei Mitglieder derSachverständigengruppe, die aus demBildungs-, dem Gesundheits- und demPersonalentwicklungsbereich stammten.Die Überprüfbarkeit war für dieEinschät<strong>zu</strong>ng der Validität der US-Daten des Konsensworkshops erforderlich,da die Teilnehmer aus einemweniger divergenten Pool stammten.Sämtliche Mitglieder der Sachverständigengruppewurden aufgrund ihrerumfangreichen wissenschaftlichenund praktischen Erfahrung mit denThematiken der Studie ausgewählt. ZuBeginn erhielten die Mitglieder derSachverständigengruppe einen Überblick<strong>zu</strong>den zentralen Themen, insbesondere<strong>zu</strong> den Kernaussagen, dieim Rahmen des Konsensworkshops inden USA erarbeitet wurden. Sie wurdenanschließend da<strong>zu</strong> aufgefordert,weitere Perspektiven <strong>zu</strong> ihrem Verständnis,<strong>zu</strong> den Einflussfaktoren, <strong>zu</strong>rEffektivität und <strong>zu</strong>r Wirkung positiver(affirmativer) <strong>Maßnahmen</strong> in denUSA vor<strong>zu</strong>stellen.1.6DatenanalyseDie Untersuchungsdaten wurdenmit dem Statistikprogramm „StatisticalPackage for the Social Sciences“(SPSS) analysiert, wobei eine Kombinationaus deskriptiver und schließenderStatistik angewendet wurde.Aufgrund der Schwierigkeiten, diesich bei der Stichprobenplanung ergaben,und dem daraus folgendenEinsatz des Schneeballverfahrens <strong>zu</strong>rVerbesserung der Rücklaufquote istdie Stichprobe nicht völlig repräsentativfür die Grundgesamtheit allerOrganisationen inden teilnehmendenLändern und kann daher nichtwie eine Zufallsauswahl behandeltwerden. Gleichwohl hielten wir esfür nützlich, Kreuztabellierungender Antworten mit organisatorischenMerkmalen durch<strong>zu</strong>führen und einenp-Wert von 0,05 ein<strong>zu</strong>setzen, umeinen Hinweis auf die Merkmale <strong>zu</strong>geben, die augenscheinlich einen Zusammenhangmit einer Antwort aufwiesen,die deutlich über oder unterdem Durchschnitt aller Antworten inden einzelnen Bereichen des Fragebogenslag. Der Chi-Quadrat-Test undder Fisher’s Exact Test wurden je nachErfordernis angewendet.Um Transparenz und einen systematischenAnsatz <strong>zu</strong> erhalten, verwendetenwir für die qualitative Datenanalyseeinen Framework-Ansatz(Silverman, 2001) in Be<strong>zu</strong>g auf Konsensworkshops,Interviews, Analyseder Richtlinien und Expertendaten.Ein thematisches Framework war einQuerbe<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> Aufgabenstellungenund Zielen des Projekts und <strong>zu</strong> denHauptdiskussionspunkten, die sichaus der Literaturrecherche ergaben.Unter Verwendung einer kontextbasiertenInhaltsanalyse wurde eine Dokumentenanalyse(Prior, 2003) durchgeführt.( 8 ) Überprüfbarkeit bezieht sich auf den Grad,<strong>zu</strong> dem die Ergebnisse von anderen bestätigtoder bekräftigt werden konnten.17


2 Beschreibung desKontextes


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>2Beschreibung des KontextesIn diesem Kapitel geben wir einen Überblick überdie Verfahren für die Literaturrechercheunddie Entwicklungeiner Arbeitsdefinition von<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>.Das dritte Kapitelbeschäftigt sich mitder Sichtung derEG-Gesetzgebungund vonRichtlinien, einschließlicheiner Analyse des rechtlichen Rahmens in den an der Studie teilnehmenden Ländern. In diesemKapitel wird jedoch die Untersuchung vorgestellt, die auf die Wirkungen der Gesetzgebungenaufpositive<strong>Maßnahmen</strong> abzielt. Wiruntersuchtendie verschiedenenMeinungenundden Umfang positiver<strong>Maßnahmen</strong> unddie damitverbundenen theoretischen Diskussionen.In dem Kapitel werden auch die wichtigsten Entwicklungen von Richtlinien undImplikationenfürdie Implementierungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> in einigen derander Studiebeteiligten Länder beleuchtet. DieLiteraturrecherchehalfdabei,hinreichende Einblickeindie Untersuchung empirischer Daten <strong>zu</strong> gewinnen, die bei der Untersuchung und der Tiefenstudieerhoben wurden. Hinsichtlich der länderspezifischen Literatur über Richtlinien undVerfahrensweisen fürpositive<strong>Maßnahmen</strong> (und dierechtliche Analyse)wurdenwir vonden Konsortiumspartnern bei der Sichtung sachbezogener Veröffentlichungen unterstützt,wenn Sprachbarrieren auftraten.2.1 Konzeptualisierungpositiver <strong>Maßnahmen</strong>Das Verständnis des Begriffs „positive<strong>Maßnahmen</strong>“ und die darauf bezogeneTerminologie variiert zwischen deneinzelnen Ländern, Sektoren und Dimensionender Gleichstellung erheblich.Diese Situation wird noch durchdie Tatsache verschärft, dass Begriffewie „positive <strong>Maßnahmen</strong>“, „positiveDiskriminierung“, „affirmative <strong>Maßnahmen</strong>“und „korrektive <strong>Maßnahmen</strong>“in unzähligen Kontexten synonymverwendetwerden (Adam, 1997;Archibong et al., 2006a). AlternativeBezeichnungen für positive <strong>Maßnahmen</strong>sind unter anderem „konstruktive<strong>Maßnahmen</strong>“, „strukturelle Initiativen“.Groschi und Doherty (1999)erwähnen „Diversifizierungsstrategien“,„Gender Mainstreaming-Projekte“und McCrudden (2007) „ausgleichende<strong>Maßnahmen</strong>“. Diese Begriffe könnenzwar als auf die Thematik bezogenundals Grenzfällebetrachtet werden,jedoch postulieren Archibong et al.(2006a), dass die Begriffe von den„<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>“ abgegrenztwerden sollten. Genauer wird auf einigedieser Konzepte in Kapitel 3 beiErläuterung der rechtlichen Hintergründeder Definition eingegangen.Als noch weitergehende Bedeutungbegreifen Iles und Hayers (1997) denallumfassenden „Diversity-Kompetenz-Ansatz“,um eine effektive internationaleTeamarbeit <strong>zu</strong> beschreiben,wohingegen Miller & Rowney (1999)„Diversity Management“ bevor<strong>zu</strong>gen.Diversity Management ist ein aufkommendesParadigma unter Fachleutenfür Personalentwicklung, dasdie Maximierung des Potenzials unterschiedlicherMitarbeiter definiert,um das Leitbild der Organisation <strong>zu</strong>erfüllen (Dhami et al., 2006; Thomasund Ely, 2002). Dhami et al. (2006)definieren Diversity Management alseinen Prozess, der darauf abzielt, einepositive Arbeitsumgebung <strong>zu</strong> schaffenund aufrecht<strong>zu</strong>erhalten, in der die Unterschiededer einzelnen Mitarbeiterso geschätzt werden, dass alle ihr Potenzialnutzen und einen maximalenBeitrag <strong>zu</strong> den strategischen Zielen derOrganisation leisten können (S. 22).Während positive <strong>Maßnahmen</strong> aufeiner gesetzlichen Grundlage aufbauen,basiert Diversity Management aufeiner Managementtechnik, die positive<strong>Maßnahmen</strong> ergänzt. Ergänzende<strong>Maßnahmen</strong> können den Erfolg unddie Nachhaltigkeit fördern und im Gegen<strong>zu</strong>gdie Wirkung positiver <strong>Maßnahmen</strong>maximieren (Welsh et al., 1994).Nach Auffassung von Archibong etal. (2007) beinhalten positive <strong>Maßnahmen</strong>drei bedeutende Begriffsdimensionen:Die gesetzgebende, dieexekutive oder praktische sowie diepolitische Dimension, die Kommunikationoder Debatten über das Umfeldbeinhaltet. Sie geben Positionen vor,während die gesetzgebenden Organedas legislative Konzept erörtern. Managerwenden das Konzept schließlichdurch Diversity-<strong>Maßnahmen</strong> am Arbeitsplatzan – aber insgesamt sind positive<strong>Maßnahmen</strong> in einen größerenpolitischen Kontext eingebettet. DieseFaktoren können auf die Art von posi-20


2 Beschreibung des Kontextestiven <strong>Maßnahmen</strong> undInitiativen wirkenund Fehlinterpretationen positiver<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Folge haben. Diesführt hingegen möglicherweise da<strong>zu</strong>,dass positive <strong>Maßnahmen</strong> überhauptnicht oder nur eingeschränkt durchgeführtwerden (Chater und Chater,1992; Johns, 2005; Archibong et al.,2007).McCrudden (1986) unterscheidet„fünf Typen( 9 )positiver<strong>Maßnahmen</strong>,„… nicht in dem Sinn, was rechtlich<strong>zu</strong>lässig ist, sondern darin, wie derBegriff im üblichen Sprachgebrauchverwendet wird“ (S. 223). Die Arbeitvon Burrows und Robinson (2007)„untersucht einige der Möglichkeiten,positive <strong>Maßnahmen</strong> in Be<strong>zu</strong>g aufden sexistischen Kontext der Gesetzgebungin der EU und Großbritannienbegrifflich <strong>zu</strong> erfassen“ (S. 24).Die Autoren führen an, dass das EU-Recht progressiver sei und dem<strong>zu</strong>folgeAnregungen für eine mögliche Rechtsreformim Vereinigten Königreich bietenwürde. Die Autoren äußern auchihre Frustration über den langsamenFortgang von Rechtsreformen undfordern Großbritannien auf, seineGesetzgebung der Europäischen Gemeinschaftim Hinblick auf die Chancengleichheitvon Frauen am Arbeitsplatzan<strong>zu</strong>gleichen. Ihr Artikel bieteteine eingehendere Analyse positiver<strong>Maßnahmen</strong> und stützt sich auf einschlägigeLiteraturbei der Darlegungder <strong>zu</strong>grundeliegenden Prinzipien(z. B. in Be<strong>zu</strong>g auf die Gleichstellung),die fürkünftige Änderungender Gesetzeslageein potenzielles Hindernisdarstellen. Sich auf McCruddensAnalyse berufend, stellen die Autorendrei Typen positiver <strong>Maßnahmen</strong> vor,„die im Kontext einer Überarbeitungder Arbeitsgesetzgebung eingesetzt( 9 )McCruddens Typisierung positiver <strong>Maßnahmen</strong>:1. Vollständige Beseitigung von Diskriminierungen;2. augenscheinlich neutrale,aber gezielte, umfassende Richtlinien; 3. Beratungsprogramme;4. Vor<strong>zu</strong>gsbehandlung amArbeitsplatz und 5. Neudefinition von „Leistung“.werden könnten“ (Burrows und Robinson,2007, S. 26), nämlich zielgerichteteumfassende Richtlinien, beratende<strong>Maßnahmen</strong>undbevor<strong>zu</strong>gteBehandlung.2.2 Untersuchung positiver<strong>Maßnahmen</strong> in denverschiedenen SektorenIn diesem Abschnitt werden die aufpositive <strong>Maßnahmen</strong>bezogenen Untersuchungsergebnissein der Literaturaus den verschiedenen Sektoren <strong>zu</strong>sammengefasst.Die Literatur umfasstwenige Untersuchungen über positive<strong>Maßnahmen</strong> in den verschiedenenSektoren (Shields und Price, 2001;Carter, 2000; Sheffield et al., 1999; Bagilhole,1999; Iganski et al., 2001); diemeisten stammten aus dem privatenund öffentlichen Sektor. Generell bestandein Mangel an Untersuchungenin Be<strong>zu</strong>g auf positive <strong>Maßnahmen</strong> imdritten Sektor.Die Kategorien der öffentlichen undprivaten Sektoren sind nicht eindeutigdefiniert, und es ist daher schwierig,Organisationen des öffentlichen unddes privaten Sektors klar voneinanderab<strong>zu</strong>grenzen. Die meisten Untersuchungenbezogen sich auf positive<strong>Maßnahmen</strong> im öffentlichen Sektorin Be<strong>zu</strong>g auf Gesundheit und Bildung.Eine Studie untersuchte mehrereInitiativen im Rahmen positiver <strong>Maßnahmen</strong>bei Großunternehmen desUK National Health Service (NHS)(Staatlicher Gesundheitsdienst), dievon Erfahrungen am Arbeitsplat<strong>zu</strong>nd Mentorenprogrammen bis hin <strong>zu</strong>Ausbildungsprogrammen reichten, dieder Förderung der Chancengleichheitund Vielfalt am Arbeitsplatz dienensollten (Baxter et al., 2008), jedochlandesweit nicht sorgfältig koordiniertwurden (Arbeitgeber des NHS, 2005).Eine andere Studie untersuchte positive<strong>Maßnahmen</strong> in Gesundheits- undBildungseinrichtungen (Archibong etal., 2006b) und deutet darauf hin, dasses verschiedene Auslegungen oderUnklarheiten hinsichtlichder Gleichstellungspraktikenund der Richtlinienfür positive <strong>Maßnahmen</strong> gab.Im Allgemeinen waren die meistenTeilnehmer der Studie der Meinung,dass es mehr positive Aktivitäten inNHS- und Bildungseinrichtungengab,die auf die Gleichstellung von Frauen,Farbigen und ethnischen Minderheitenals auf Menschen mit Behinderungenabzielten.Murphys (1993) Untersuchung einesdreijährigen Projekts im Rahmen positiver<strong>Maßnahmen</strong>in Nordirland ergabeine Programmerweiterung, einehohe Erfolgsquote bei Frauen, dieeine Arbeitsstelle suchten, und Vorteilefür die gesamte Gemeinde. DasProjekt war <strong>zu</strong> einem Auslöser fürregionale, nationale und europaweiteVerbindungen geworden. Es gab eineganze Reihe weiterer Organisationen,die sich am Angebot positiver Aktionsprogrammebeteiligten, wie z. B.die Museums Association (größterbritischer Museumsverband). DieseProgramme wurden regelmäßigüberwacht und evaluiert und geltenals erfolgreich (Museums Association,2008). Darüber hinaus besteheneinige Projekte, die nicht als positive<strong>Maßnahmen</strong> bezeichnet werden.Da<strong>zu</strong> gehören Initiativen wie CulturalUnderstanding in Leadership and ManagementProject – CULM (Projekt<strong>zu</strong>m Kulturverständnis inFührungund Management) (Archibong undBurford,2007). Im Rahmen dieser Initiativeentstanden eine vertrauensvolleund sichere Umgebung fürdie Beantwortungunangenehmer Fragen undeine offene und lockere Atmosphäre<strong>zu</strong>r Meinungsäußerung.Mathur-Helm (2005) fand heraus, dasstrotz einiger affirmativer <strong>Maßnahmen</strong>und Initiativen <strong>zu</strong>r Förderung derChancengleichheit Frauen in Südafrikaständig mit Hindernissen bei Beförderungenkonfrontiert waren, weil eineVorherrschaft patriarchaler Strukturenin den Organisationen besteht, die ih-21


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> International <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> perspectives <strong>Maßnahmen</strong> on positive action measuresnen das Vordringen in die Führungsspitzeerschwert. Außerdem konntensie nicht von staatlichen Richtlinienund Gesetzen profitieren, um ihreKarrieren voran<strong>zu</strong>bringen (S. 58). Inder Untersuchung von Mathur-Helmwerden Statistiken angeführt, nachdenen Frauen in Top-Führungspositionenbedeutend unterrepräsentiertwaren. Lediglich 3 % waren Mitgliedervon Aufsichtsräten und nur 1,9 % vonihnen in der Geschäftsleitung.Die qualitative Studie von Parker et al.(1998) ergab, dass die Implementierungvon Richtlinien <strong>zu</strong>r Gleichstellungvon Mann und Frau im Bankwesen<strong>zu</strong> reellen Aufstiegsmöglichkeitenfür Frauen in das Management führte,während das TelekommunikationsunternehmenBritish Telecommunications(BT) von Liff (1999) wegenseiner progressiven Ansätze bezüglichpositiver <strong>Maßnahmen</strong> gelobt wurde,<strong>zu</strong> denen z. B. gezielte Einstellungsaktivitäten,Aus- und Weiterbildungenfür Mitarbeiter, die ethnischenMinderheiten angehören, die Förderungvon Teilzeitarbeitsplätzen unddie Kinderbetreuung zählten. Zu denBeispielen positiver Initiativen, dieim dritten Sektor angesiedelt sind, gehörtein von der britischen Regierungfinanziertes Programm unter der Bezeichnung„Positive Action Trainingin Housing (PATH)“ (Karriere imsozialen Wohnungsbau), das Angehörigenethnischer Minderheiten in einemUnternehmen des sozialen Wohnungsbauseine Anstellung vermitteltund ihnen die Teilnahme an einemBerufsausbildungsprogramm ermöglicht(Echiejile, 1994; Bowes und Sim,2008; PATH, 2008).2.3 Messung der Wirkung/des Erfolgs positiver<strong>Maßnahmen</strong>Die Untersuchung ergab keine klareListe von Erfolgskriterien, die „erfolgreiche“<strong>Maßnahmen</strong>auszeichnen.Der Erfolg ist jedoch in hohem Maßedavon abhängig, welche Ziele für eineInitiative definiert werden. Folglichgibt es nur wenig evaluative Literatur<strong>zu</strong>m Thema positiver <strong>Maßnahmen</strong>.Möglichkeiten <strong>zu</strong>r Messung des Erfolgsund <strong>zu</strong>r Bewertung ergriffener<strong>Maßnahmen</strong> finden sich inder Literaturentweder – und dies gilt in denmeisten Fällen – gar nicht, oder siesind unvollständig (Band und Parker,2002) und stattdessen wird ausweichenderörtert, was „Erfolg“ bedeutet.Immerhin fanden sich Erwähnungenermutigender Ergebnisse positiver<strong>Maßnahmen</strong> im Gesundheits- undBildungssektor (Payne und Huffman,2005). Es ist zwingend notwendig,dass direkt oder indirekt von solchen<strong>Maßnahmen</strong> betroffene Personen eineklare Vorstellung von deren Zweckhaben und dass der Nutzen und Wertvon Initiativen, deren Einführung mitgroßem finanziellem Aufwand verbundenist, klar nachgewiesen werdenkann.Dhami et al. (2006) kommen mit ihrerEinordnung der Effektivitätsmessungaffirmativer <strong>Maßnahmen</strong>indenUSA als schwieriges Unterfangen <strong>zu</strong>mselben Schlusswie wir. Sieführen an,dass die meisten Untersuchungen<strong>zu</strong>m Thema sich auf die wirtschaftlicheLeistung ethnischer Minderheitengruppenkonzentrieren. Währendeinige Studien aber die allgemeinenErgebnisse betrachten, setzen andereden Schwerpunkt auf die Teilhabeder betrachteten Gruppen an der Arbeitnehmerschaft,und wieder anderekonzentrieren sich auf das erzielteEinkommen. All diese Faktoren beeinflussendie Bewertungen. WährendStephanopolous und Edley (1995) beiihrer Untersuchung der Effizienz affirmativer<strong>Maßnahmen</strong> inden USA<strong>zu</strong>m Schluss kommen, dass insgesamtunklar sei, in welchem Maßedie affirmativen <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> einerstärkeren Repräsentierung von MinderheiteninqualifiziertenPositionengeführt hatten, bewerteten sie die untersuchtenProgramme doch als effektiv,wenngleich vermutlich eine fairereUmset<strong>zu</strong>ng möglich wäre. In anderenStudien beobachten Holzer und Neumark(2000) klare Hinweise auf einebessere medizinische Versorgung vonMinderheiten und Geringverdienerndurch affirmative <strong>Maßnahmen</strong> in derMedizinerausbildung. Holzer and Ihlanfeldt(1998) vertreten die These,dass Kunden es in der Regel genießen,von Mitarbeitern gleicher Ethnie bedient<strong>zu</strong> werden, und implizieren, dassKunden aus Minderheiten aufgrundaffirmativer <strong>Maßnahmen</strong> glücklicher(und weiße Kunden weniger glücklich)sein könnten.Die Bewertung der Effektivität vonGesetzesrecht und politischen Instrumentenauf dem Gebiet affirmativer<strong>Maßnahmen</strong> in den Niederlandenwird wegen der daraus erwachsenden<strong>zu</strong>sätzlichen Belastung für die Arbeitgeberweithin als „bürokratischeMonströsität“ (Glastra et al., 1998) bezeichnet.Ungeachtet der rechtlichenKonsequenzen (strafrechtliche Folgen)halten sichdie meistenUnternehmennicht vollständig an die gesetzlichenVorschriften, weil die Arbeitgeber dieRealität der Beschäftigung(slosigkeit)von Minderheiten „eher als Problemder Angebots- als der Nachfrageseite“betrachten (Dhami et al.,2006,S.44).Als Alternative <strong>zu</strong> den unterschiedlichenFormen der Bindung an gesetzlicheVorschriften schlug die Regierungeine Reihe freiwilliger <strong>Maßnahmen</strong>vor, <strong>zu</strong> denen auch „Diversitätsverträge“,die Einrichtung eines Zentrumsfür Management und Diversität underweiterte freiwillige „Abkommen“zählen. Hinsichtlich dieser Entwicklungenin den Niederlanden bestätigtenWorkshop-Teilnehmer, dass derTerminus der „enjoying currency“sich auf das Diversitätsmanagementbezieht, während in der Literatur <strong>zu</strong>rBeschreibung ähnlicher Aktivitäten inden Niederlanden die Begriffe affirmativeMaßnahme (affirmative action:z. B. Dhami et al., 2006; Vries und Pettigrew,1994)undpositive Maßnahme22


2 Beschreibung des Kontextes(positive action: z. B. Bacchi, 2004)verwendet werden.In aktuellen Studien wurde der nordirischeFair Employment Act (Gesetz<strong>zu</strong>r fairen Beschäftigung) empirischuntersucht und die Muster der Abkommenüber affirmative <strong>Maßnahmen</strong>zwischen der Fair EmploymentCommission und nordirischen Arbeitgebernin den Jahren von 1990 bis2000 analysiert (Heaton und Teague,1997; Osborne und Shuttleworth2004; McCrudden et al., 2004). Heatonund Teague führen an, dass ineinem friedlichen Klima besser mitder Spannung zwischen einem <strong>positiven</strong>institutionellen Rahmen für affirmative<strong>Maßnahmen</strong> und negativenreligiösen Grundverhältnissen umgegangenwerden kann. In jüngererVergangenheit untersuchten Osborneund Shuttleworth (2004) die Effekteder Gesetzgebung „eine Generationspäter“ und hoben den Erfolg der affirmativen<strong>Maßnahmen</strong> bei der Sicherungdes Wandels und insbesonderehinsichtlich einer erheblichen Verbesserungdes Beschäftigungsprofils katholischerArbeitnehmer hervor, dieheute auch ingehobenen Positionengut vertreten sind.Berichte bewerten Initiativen häufigdann als „erfolgreich“, wenn sich einevermehrte Einstellung Angehörigervon Minderheitengruppen feststellenlässt. Tatsächlich konzentriert sich eingroßer Teil der Literatur <strong>zu</strong>m Themapositive <strong>Maßnahmen</strong> im Beschäftigungsbereichvorrangig auf den Aspektder Einstellung (Secker, 2001;Refugee Council, 2006; Ward, 2006).Sicherlich ist diese Konzentration aufdie Umset<strong>zu</strong>ng von Zielen nicht ganzabwegig. Dainty et al. (1999) beobachtenbeispielsweise, dass Frauen andersals Männern nur selten von Freunden,Familie oder Rollenmodellen gleichenGeschlechts da<strong>zu</strong> geraten wird, imBaugewerbe tätig <strong>zu</strong> werden. Deshalbwar es wichtig, ihre Repräsentation <strong>zu</strong>stärken; und diese Studie ergab, dassFrauen in der Branche inder Regeldurch Werbekampagnen oder Literaturangezogen worden waren, die explizitdarauf abzielten, Frauen für diesenSektor <strong>zu</strong> interessieren. Doch dasErreichen von Zielen oder die Steigerungvon Zahlen sind nicht zwingendmit einem „Erfolg“ gleich<strong>zu</strong>setzen.Forschungen im Bereich positiver<strong>Maßnahmen</strong> in der Luftfahrt ergabenzwar, dass positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> einerstärkeren Vertretung von Frauenin der Branche geführt hatten, <strong>zu</strong>gleichwaren es aber auch weibliche Beschäftigte,die die Branche in weitaus größererZahl wieder verließen. Obwohl alsoFrauen durch positive <strong>Maßnahmen</strong>gewonnen wurden, kann dieser Umstandalleine noch nicht automatischals Erfolg gewertet werden, weil vielevon ihnen mit der Arbeit in einer vonMännern dominierten Organisationeinhergehende Schwierigkeiten erlebten(Davey und Davidson, 2000).In einer kanadischen Studie vertrittAgocs (2002) die Meinung, dass formalisierteGleichberechtigungsprogrammeim Beruf (eine alternativeUmschreibung positiver <strong>Maßnahmen</strong>)mit verpflichtenden Zielset<strong>zu</strong>ngenund einer strengen Durchset<strong>zu</strong>ngdurch die Behörden wichtige Erfolgsfaktorensind. Die Studie gibt Organisationenden Rat, „verpflichtendeGleichbehandlungsgrundsätze fürUnternehmen freiwilligen vor<strong>zu</strong>ziehen…“ (Agocs, 2002:22). Obwohlder Autor feststellt, dass Kanada übereine im Vergleich <strong>zu</strong> anderen Ländernfortschrittliche und inAnwendungsowie Geltungsbereich umfassendeGesetzgebung verfügt, besteht docheine Kluft zwischen den Versprechender Regelungen und den begrenztenFolgen, die sich aus mangelhafterUnterstüt<strong>zu</strong>ng ihrer Um- und Durchset<strong>zu</strong>ngdurch politische Führer undUnternehmer sowie fehlendes Engagementund fehlende Ressourcen erklärt.Thomas und Jain (2004) versuchten,aus den in Kanada gemachten Erfahrungenpotenzielle Lehren fürSüdafrikaab<strong>zu</strong>leiten, und kamen <strong>zu</strong> demSchluss, dass „Gleichberechtigung inBeschäftigung und Beruf sowohl auseiner Makro- wie aus einer Mikroperspektivebetrachtet werden muss …und die wirkliche Herausforderungdarin besteht, über die Einhaltungvon Regelungen hinaus<strong>zu</strong>gehen sowiesicher<strong>zu</strong>stellen, dass sich die obersteFührungsebene der der Gesetzgebung<strong>zu</strong>grundeliegenden Weltanschauungverpflichtet fühlt und sich für eine holistischeEntwicklungder Mitarbeiterund einer Organisationskultur ohnejegliche historische Diskriminierungeinsetzt“ (S. 51).Andere Studien berichten von einerVerbesserung der inneren Einstellungund Weltanschauung der beteiligtenPersonen durch positive <strong>Maßnahmen</strong>(Brew und Garavan, 1995; Band undParker, 2002). Die Bewertung einesMentorenprogramms für Studentenaus ethnischen Minderheiten in denersten Studienjahren durch Band undParker (2002) führte die Zufriedenheitder Betreuten und die Erfüllungihrer Erwartungen insbesondere bezüglichihrer Karriereentwicklung,ihres Selbstvertrauens und ihrer studentischenFähigkeiten als Erfolge an.Außerdem wurden <strong>zu</strong>r BewertungdesErfolgs der Maßnahme auch Begeisterungund Engagement der Mentorensowie deren Zufriedenheit mit demfür die Studenten erzielten Nutzen herangezogen.Unterschiedliche Initiativenberichten, dass Teilnehmerdie Initiativegenossen (Brew und Garavan,1995) und werteten dies als „Erfolg“.Es gibt jedoch Hinweise darauf, dassSelbsteinschät<strong>zu</strong>ngen nicht immerverlässlich und ein stichhaltiges Mittel<strong>zu</strong>r Erfolgsmessung sind (David undSutton 2004).Alle besprochenen Erfolgsfaktorenwurden mit einer Veränderung derIndividuen selbst in Verbindung gebracht.Zugleich wurde aber auchfestgestellt, dass Individuen nicht ineinem Vakuum handeln, sondern im23


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> International <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> perspectives <strong>Maßnahmen</strong> on positive action measuresbreiteren Kontext einer Organisation,in dem Faktoren wie die Wahrnehmungvon Fairness, Bedrohungund Nützlichkeit den Erfolg positiver<strong>Maßnahmen</strong> individuell oder kollektivbeeinflussen können (Kottke undAgars, 2005). Sich auf eine Fallstudiebeziehend erklärt Anderson (2004),dass Fortbildung auf diesem Gebietdie Wahrnehmung sensibilisieren undVerständnis für Organisationsstrukturenwecken kann, betont aber auch,dass solche Initiativen nur begrenztenEinfluss haben werden, sofern sienicht im Rahmen eines umfassenderen<strong>Maßnahmen</strong>pakets <strong>zu</strong>r Herbeiführungvon Veränderungen auf organisationellerEbene verwirklicht werden. ImRahmen dieser Literaturrecherche fandenwir jedoch keine Studie, in der derEffekt positiver <strong>Maßnahmen</strong> auf eineKultur auf der Grundlage von Beweisenund Messungen evaluiert wurde.Auch für eine Erforschung des längerfristigenErfolgs positiver <strong>Maßnahmen</strong>fanden wir kaum Belege. Typischerweisebeschäftigt sich die Bewertungvon <strong>Maßnahmen</strong> mit ihren unmittelbarenbis mittelfristigen Effekten. EineStudie von Payne und Huffman (2005)jedoch macht Mut: Sie ergab, dass dieBetreuung von Offizieren der amerikanischenArmee durch Mentorensich positiv auf deren emotionales Engagementund negativ auf ihr Fluktuationsverhaltenauswirkte. Außerdembietet sie auch langfristige Erkenntnisseda<strong>zu</strong>, dass das emotionale Engagementteilweise den Zusammenhangzwischen der Betreuung und dem tatsächlichenFluktuationsverhalten zehnJahre später beeinflusste.2.4 ÜberblickWährend politische Initiativen im Bereich positiver <strong>Maßnahmen</strong> typischerweise alle Sektoren betreffen, lässt sich insbesondereim stärker auf öffentliche Gelder angewiesenen öffentlichen Sektor eine allgemeine Tendenz erkennen, dieGesetzgebung aus diesem Gebiet eins <strong>zu</strong> eins um<strong>zu</strong>setzen. Außerdem sind in die <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> integrierte Mechanismen,z. B. <strong>zu</strong>r Bewertung ihrer Wirkung, für Organisationen im öffentlichen Sektor ein wichtiger Anreiz <strong>zu</strong> derenUmset<strong>zu</strong>ng. Im Gegensatz da<strong>zu</strong> werden Organisationen aus dem Privatsektor, die bei der Umset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>weniger stark überwacht werden, von wirtschaftlichen Zwängen angetrieben. Die Dokumentation im Bereich vonOrganisationen aus dem Dritten Sektor macht deutlich, dass hier die Umset<strong>zu</strong>ng weiter geht als in den Organisationendes öffentlichen Sektors. Im Dritten Sektor engagieren sich weit mehr Akteure im Bereich positiver <strong>Maßnahmen</strong> fürdie Visionenund Missionihrer Organisation alsinden finanziell (privaterSektor) oder durchKontrollen (öffentlicherSektor) motivierten Bereichen. Der allgemeine Mangel an Forschungsergebnissen <strong>zu</strong> den Auswirkungen positiver <strong>Maßnahmen</strong>im Dritten Sektor muss jedoch als Einschränkung für diese Literaturrecherche betrachtet werden.Diese kurze Bestandsaufnahme der Literatur <strong>zu</strong>m Thema positive <strong>Maßnahmen</strong> ergibt ethische, politische, soziale,strukturelle, strategische und betriebliche Ansatzpunkte für Führungskräfte und Personalbeauftragte, die größereGleichheit und Diversität in Organisationen ermöglichen möchten. Positive <strong>Maßnahmen</strong> werden überwiegend alspolitisch schwieriges Thema wahrgenommen und erfordern vorsichtiges Handeln und eine sorgfältige Einführung oderErneuerung innerhalb von Organisationen. Sie werden in einem komplexen Kontext ergriffen – ihre Entwicklung erfordert<strong>zu</strong>nehmend eine starke Belegbasis erfolgreicher Beispiele aus der Praxis, um auf<strong>zu</strong>zeigen, dass sie auch in Zukunfteinen effektiven Weg hin <strong>zu</strong>m Fortschritt in pluralistischen Kulturen darstellen und dass ihre Vorteile die Problemeaufwiegen, die gelegentlich entstehen können.24


3Untersuchungvon <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> aus rechtlicherPerspektive


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>3Untersuchung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>aus rechtlicher PerspektiveAngesichts der Wichtigkeit des gesetzlichen Rahmens soll die Thematik positiver <strong>Maßnahmen</strong> indiesemKapitel ausrechtlicherPerspektive betrachtet werden. Im ersten Teil desKapitelswerdenpositive <strong>Maßnahmen</strong> aus der Perspektive des EG-Rechts untersucht und die relevanten gesetzlichenBestimmungen sowiedie Rechtsprechung desEuropäischen Gerichtshofeserörtert. Eineumfassende Beschäftigungmit demEG-RechtindiesemBereich bildet auchdie GrundlagefürdieArbeitsdefinition des Begriffes der <strong>positiven</strong> Maßnahme, die <strong>zu</strong>m Gebrauch in dieser Studie entwickeltwurde.ArbeitsdefinitionundAnmerkungenda<strong>zu</strong>finden Sieimzweiten Teil diesesKapitels.Außerdem wird über die Reaktion der Befragten auf die Arbeitsdefinition berichtet. Nicht <strong>zu</strong>letztbietet dieses Kapitel außerdem einen vergleichenden Überblick über die Gesetze, die in den elf inFallstudien betrachteten Ländern die Anwendung positiver <strong>Maßnahmen</strong> regulieren.3.1EuropäischesGemeinschaftsrecht ( 10 )In Anbetracht der Tatsache, dassalle <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in einemrechtlichen Rahmen angenommenund umgesetzt werden müssen, ist esnotwendig, den gesetzlich festgelegtenRahmen und die geltenden Beschränkungenfür positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>kennen. In der Europäischen Uniondefinieren eine Reihe vonRichtliniendes Rates und der EG-Vertrag selbstsowie die Rechtsprechung des EuropäischenGerichtshofes auf diesem Gebietdie rechtlichen Rahmenbedingungenfür die Durchführung positiver<strong>Maßnahmen</strong>. Im Grunde gebendieseInstrumente den Mitgliedstaaten dieMöglichkeit, innerhalb eines bestimmtenRahmens positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong><strong>zu</strong>lassen. In allen Mitgliedstaatenund auch in den nichteuropäischenStaaten, mit denen sich die Pamecus-Studie beschäftigt, werden die Grenzender <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> durchverschiedenste Rechtsinstrumente definiert,<strong>zu</strong> denen die nationalen Verfassungenund das Fallrecht zählen.( 10 ) Teile dieses Abschnitts basieren auf einemAus<strong>zu</strong>g aus L. Waddington und M. Bell (2001),„More Equal than Others: Distinguishing<strong>European</strong> Union Equality Directives“, 2001,Common Market Law Review 38, S. 587-611.Mitgliedstaaten der EU können keine<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> vorsehen, diedie vom Gemeinschaftsrecht festgelegtenGrenzenüberschreiten; es bestehtaber auch keine Verpflichtung, positive<strong>Maßnahmen</strong> im maximalen im Gemeinschaftsrechtfestgelegten Umfang<strong>zu</strong> gestatten. So können national weitere,im EG-Recht nicht vorgeseheneGrenzen gezogen werden.Viele Jahre lang befasste sich das europäischeGemeinschaftsrecht lediglichim Bereich der Geschlechtergleichheitmit der Nichtdiskriminierung undfolglich auch mit <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>.Die Situation änderte sich imJahr 1999 mit der Aufnahme des Artikels13inden EG-Vertrag, der derGemeinschaft die Kompetenzen <strong>zu</strong>sprach,Diskriminierungen aufgrunddes Geschlechts ( 11 ), der Rasse, derethnischen Herkunft, der Religionoder der Weltanschauung, einer Behinderung,des Alters oder der sexuellenAusrichtung <strong>zu</strong> bekämpfenund dem die Richtlinien <strong>zu</strong>r Gleichbehandlungohne Unterschied der( 11 ) Wie bereits erwähnt, räumten frühereVersionen des EG-Vertrags einen gewissenSpielraum für denBeschluss vonGesetzen<strong>zu</strong>rGleichstellung der Geschlechter ein.Rasse ( 12 )und <strong>zu</strong>r Gleichbehandlungim Bereich der Beschäftigung( 13 ) folgten.Um einen umfassenden Einblickin den durch das Gemeinschaftsrechtgegebenen Rahmen für positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> erhalten, ist es dennochwichtig, <strong>zu</strong>nächstdie entsprechendenBestimmungen der Gleichstellungsrichtliniender 1970er und 1980erJahre ( 14 ) und die damit <strong>zu</strong>sammenhängendeRechtsprechung näher <strong>zu</strong>beleuchten. Derzeit gibt esindiesemGebiet noch keine weitere Rechtsprechungdes EuGH bezüglich andererBestimmungen des Artikels 13 EG-Vertrag.Die ursprüngliche Gleichstellungsrichtlinie<strong>zu</strong>m Thema Diskriminierung( 12 ) Richtlinie 2000/43/EG <strong>zu</strong>r Anwendung desGleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschiedder Rasse oder der ethnischen Herkunft,ABI. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.( 13 ) Richtlinie 2000/78/EG <strong>zu</strong>r Festlegung einesallgemeinen Rahmens fürdie Verwirklichungder Gleichbehandlung in Beschäftigungund Beruf, ABI. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.( 14 ) Insbesondere Richtlinie 76/207/EWG <strong>zu</strong>rVerwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlungvon Männern und Frauen hinsichtlichdes Zugangs <strong>zu</strong>r Beschäftigung, <strong>zu</strong>rBerufsbildung und <strong>zu</strong>m beruflichen Aufstiegsowie inBe<strong>zu</strong>g auf die Arbeitsbedingungen,ABI. L 39 vom 14.2. 1976, S. 40 (im Folgenden:ursprüngliche Gleichstellungsrichtlinie).26


International perspectives on positive 3 Untersuchung action measures von <strong>positiven</strong> 1. Introduction: <strong>Maßnahmen</strong> New Business aus rechtlicher Horizons Perspektive in Europeim Beruf sah in Artikel 2 Absatz 4 eineAusnahme vom Diskriminierungsverbotfür positive <strong>Maßnahmen</strong> vor:„Diese Richtlinie steht nicht den <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>r Förderung der Chancengleichheitfür Männer und Frauen,insbesondere durch Beseitigung dertatsächlich bestehenden Ungleichheiten,die die Chancen der Frauen …beeinträchtigen, entgegen.“ Bereits indieser frühen Bestimmung wird einwesentliches Element des gemeinschaftlichenAnsatzes <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> deutlich: Es gibt keineVerpflichtung für Mitgliedstaaten oderandereAkteure, positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> genehmigen oder durch<strong>zu</strong>führen.Stattdessen hat De Vos (2007) <strong>zu</strong>folge:„die Gemeinschaft mit ihren Bestimmungenüber positive <strong>Maßnahmen</strong>den Mitgliedstaaten eine politischeOption geschaffen, die sie innerhalballgemeiner [durch das Gemeinschaftsrechtdefinierter, MB/LW] Grenzen imGrunde nach eigenem Gutdünken nutzenkönnen“ (De Vos, 2007, S. 38).Der Europäische Gerichtshof (imFolgenden: EuGH; Gericht) hatteverschiedene Gelegenheiten, die Bedeutungdes Artikels 2 Absatz 4 derRichtlinie <strong>zu</strong> hinterfragen ( 15 ). In seinerstrittigsten Entscheidung in derRechtssache Kalanke betonte das Gericht,dass „Artikel 2 Absatz 4 als Ausnahmevon einem in der Richtlinieverankerten individuellen Recht engaus<strong>zu</strong>legen ist“ ( 16 ).Im Jahr 1999 wurde mitdem Vertragvon Amsterdam eine neue Bestimmung<strong>zu</strong>m Thema positive <strong>Maßnahmen</strong>in den EG-Vertrag aufgenom-( 15 ) Siehe Rechtssache C-450/93, Kalanke/FreieHansestadt Bremen [1995] Slg. I-3069; RechtssacheC-409/97, Marschall/Land Nordrhein-Westfalen, [1997] Slg. I-6363; RechtssacheC-158/97, Badeck/Hessischer Ministerpräsident,[2000] Slg. I-1875;Rechtssache C-407/98,Abrahamsson und Anderson/Fogelqvist,[2000] Slg. I-5539;Rechtssache C-476/99, Lommers/Ministerievan Landbouw, Natuurbeheeren Visserij, [2002] Slg. I-2891.( 16 ) Kalanke, ebd., S. 3078.men. Artikel 141 Absatz 4 besagt: „ImHinblickauf die effektive Gewährleistungder vollen Gleichstellung vonMännern und Frauen im Arbeitslebenhindert der Grundsatz der Gleichbehandlungdie Mitgliedstaaten nichtdaran, <strong>zu</strong>r Erleichterung der Berufstätigkeitdes unterrepräsentierten Geschlechtsoder <strong>zu</strong>r Verhinderung bzw.<strong>zu</strong>m Ausgleich von Benachteiligungenin der beruflichen Laufbahn spezifischeVergünstigungen bei<strong>zu</strong>behaltenoder <strong>zu</strong> beschließen“. Obgleich dieseFormulierung positiver ist als die desArtikels 4 Absatz 4 der vorstehenderwähnten Richtlinie, lässt die Interpretationdes Artikels 141 Absatz 4EG-Vertrag durch den EuGH dochdarauf schließen, dass der Spielraumfürpositive <strong>Maßnahmen</strong>nicht erheblicherweitert wurde ( 17 ).Seit dem Urteil in der RechtssacheKalanke hat der EuGH immer wiederbetont, dass erkeine <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>anerkennt, die durch automatischeMechanismen auf der Auswahlstufe„gleiche Resultate“ erbringen.Gleichzeitig ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass dasGericht durchaus bereit ist, vor demPunkt der Auswahl der Arbeitnehmereine große Bandbreite positiver <strong>Maßnahmen</strong>und auch strikte Quoten<strong>zu</strong><strong>zu</strong>lassen. So war das Gericht beispielsweisein derRechtssache Badeckbereit, <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> akzeptieren,mit denen eine strikte Quote <strong>zu</strong>r Reservierungvon mindestens 50 % derAusbildungsplätze für Frauen eingeführtwurde und die darüber hinausfestlegte, dass mindestens 50 % der <strong>zu</strong>Vorstellungsgesprächen eingeladenenBewerber Frauen sein sollten( 18 ). Außerdemhat der EuGH positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Auswahlnicht prinzipiell abgelehnt, fordertaber,dassdiese flexibel sindund eineobjektive und individuelle Bewertungaller Kandidaten ermöglichen( 19 ).( 17 ) Abrahamsson und Anderson/Fogelqvist.( 18 ) Badeck, Randnrn. 55 und 63.( 19 ) Marschall, Randnr. 35.Zudem hat sich der EuGH auch mit<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> im Bereich derArbeitsbedingungen befasst. In derRechtssache Lommers, inder es umeine Bestimmung ging, die weiblichenMitarbeitern Zugang <strong>zu</strong> Einrichtungen<strong>zu</strong>r Kinderbetreuung einräumteund männlichen Angestellten denZugang <strong>zu</strong> solchen Einrichtungen nurim „Notfall“ <strong>zu</strong>gestand, entschied derEuGH, dass „es nicht Arbeitsplätzesind, die für Frauen reserviert werden,sondern der Genuss bestimmterArbeitsbedingungen, die deren Karrieremöglichkeitenund -fortschrittbegünstigen …“( 20 ). Der EuGH bewertetediese <strong>Maßnahmen</strong> als „Teil des begrenztenKonzepts <strong>zu</strong>r Verwirklichungder Chancengleichheit“ ( 21 ), wie es inArtikel 2 Absatz 4 vorgesehen ist.Inzwischen wurde die ursprünglicheGleichstellungsrichtlinie durch die„neugefasste“ Richtlinie ( 22 ) ersetzt,die alle älteren Richtlinien <strong>zu</strong>r Gleichstellungder Geschlechter im Beruf<strong>zu</strong>sammenfasst.Artikel 2 Absatz 4 wurdegestrichen, stattdessen dient nun Artikel141Absatz 4 EG-Vertrag als Grundlagealler <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>rGleichstellung der Geschlechter ( 23 ).Sich auf neuere Instrumente besinnend,besagt Artikel 5der Richtlinie<strong>zu</strong>r Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzesohne Unterschiedder Rasse oder der ethnischen Herkunft:„Der Gleichbehandlungsgrundsatzhindert die Mitgliedstaaten nichtdaran, <strong>zu</strong>r Gewährleistung der vollenGleichstellung in der Praxis spezifische<strong>Maßnahmen</strong>, mit denen Benachteiligungenaufgrund der Rasse oderethnischen Herkunft verhindert oderausgeglichen werden, bei<strong>zu</strong>behalten( 20 ) Lommers, Randnr. 38.( 21 ) Ebd.( 22 ) Richtlinie 2006/54/EG <strong>zu</strong>r Verwirklichungdes Grundsatzes der Chancengleichheit undGleichbehandlung von Männern und Frauenin Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung),ABI. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.( 23 ) Siehe Artikel 3 der „Neufassung“.27


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>oder <strong>zu</strong> beschließen“. Während dieserText streng dem des Artikels 141Absatz 4 EG-Vertrag folgt, entfälltdas positive Element dieses Artikels,nämlich die Möglichkeit der Vergabe„spezifischer Vorteile, mit denen demunterrepräsentierten Geschlecht dasErgreifen einer beruflichen Aktivitäterleichtert wird“. Auf den ersten Blickscheint Artikel 5 der Richtlinie <strong>zu</strong>rAnwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzesohne Unterschied derRasse oder der ethnischen Herkunftenger gefasst <strong>zu</strong> sein als Artikel 141Absatz 4 EG-Vertrag. Ähnlich behebtArtikel 7 Absatz 1 der Richtlinie <strong>zu</strong>rGleichbehandlung im Bereich derBeschäftigung lediglich die Dimensiondes Einsatzes „positiver <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>r Kompensation von Fehlernder Vergangenheit“ des Artikels 141Absatz 4EG-Vertrag ( 24 ). Dennochlässt sich daraus nicht ableiten, dassder Raum für positive <strong>Maßnahmen</strong>durch die beiden Richtlinien aus demJahr 2000 stärker eingeschränktist alsder in Gleichstellungsfragen durchdie Bestimmungen des Artikel 141Absatz 4 EG-Vertrag definierte. Zunächstliegt angesichts der RechtssacheAbrahamsson kein Hinweis daraufvor, dass diese Unterschiede in derFormulierung einen weiteren Rahmenfür positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>m Vorteildes weiblichen Geschlechts als für andereDiskriminierungsopfer gemäßArtikel 13 EG-Vertrag abstecken. Indiesem Fall entschied sich der EuGHdagegen, einen Neubeginn im Bereichgeschlechtsspezifischer positiver<strong>Maßnahmen</strong> im Gemeinschaftsrecht<strong>zu</strong> machen, und verwob Artikel 141Absatz 4 EG mit den Prinzipien derbisherigen Rechtsprechung. Außerdemsind die Situationen, die vergan-( 24 ) „Der Gleichbehandlungsgrundsatz hindertdie Mitgliedstaaten nicht daran, <strong>zu</strong>r Gewährleistungder völligen Gleichstellung imBerufsleben spezifische <strong>Maßnahmen</strong> bei<strong>zu</strong>behaltenoder ein<strong>zu</strong>führen, mit denen Benachteiligungenwegen eines in Artikel 1 genanntenDiskriminierungsgrunds verhindert oderausgeglichen werden.“gene und gegenwärtige Geschichte derBenachteiligung und Diskriminierungsowie die Natur dererlebtenGrenzender acht in Artikel 13 EG-Vertragaufgenommenen Diskriminierungsgründeoder Personengruppen nichtdieselben, und dieser Faktor könntedie Entscheidung beeinflussen, welcheArten positiver <strong>Maßnahmen</strong> mitdem europäischen Gemeinschaftsrechtvereinbar sind. Der Formulierungder Richtlinie folgend ließe sichargumentieren, dass, wo eine Gruppeeine besonders schwere Form der Benachteiligungerlebt, radikalere undweitergehende Formen der <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> erlaubt werden solltenals dort, wo die Benachteiligung wenigerstark ausgeprägt ist. Das würdedarauf hindeuten, dass die „Einheitslösung“( 25 ), die der EuGH in den1990er Jahren auf Gleichstellungsfälleanwandte, im Kontext der Richtlinien<strong>zu</strong>r Gleichbehandlung ohne Unterschiedder Rasse und <strong>zu</strong>r Gleichbehandlungim Bereich der Beschäftigungnicht angemessen wäre.Aus Ermangelung von Entscheidungendes Gerichtshofs <strong>zu</strong> den neuenBestimmungen auf europäischer Ebenebleibt eine Reihe positiver <strong>Maßnahmen</strong>,deren Vereinbarkeit mit demeuropäischen Gemeinschaftsrechtnoch <strong>zu</strong> überprüfen ist. Während derEuGH beispielsweise in der RechtssacheBadeck bereit war, Fortbildungsprogramme<strong>zu</strong><strong>zu</strong>lassen, in denen50 % der Plätze für Frauen reserviertwaren, ist unklar, wie der Gerichtshofauf Fortbildungsprogramme reagierenwürde, die ausdrücklichPersonenbestimmterethnischer Herkunft vorbehaltensind( 26 ).( 25 ) Diese Bezeichnung bezieht sich auf Urteile,die darauf abzielen <strong>zu</strong> definieren, welche Artpositiver <strong>Maßnahmen</strong> immer, für alle Mitgliedstaatenund unter allen Umständen verbotensind.( 26 ) Dies ist beispielsweise in den Artikeln 37und 38 des British Race Relations Act von 1976(britisches Gesetz <strong>zu</strong>r Beziehung der Rassen)vorgesehen.Ein weiteres Problem dürfte die Vereinbarkeitvon Beschäftigungsquotenmit der Richtlinie <strong>zu</strong>r Gleichbehandlungim Bereich der Beschäftigungdarstellen. Eine bedeutende Anzahlvon Mitgliedstaaten der EuropäischenUnion sehen die eine oder andereForm von (obligatorischen) Quotenvor( 27 ), und in Ländern wie FrankreichundDeutschland sindQuotenzentralerBestandteil der Politik im Bereichder Beschäftigung Behinderter. SolcheModelle würden die in der RechtssacheKalanke etablierte Überprüfungnatürlich nicht bestehen, obwohl, wiebereits weiter oben festgestellt, dasGericht den unterschiedlichen sozialenKontext der verschiedenen Diskriminierungsfälleunter Umständen alsRechtfertigung für eine Veränderungdes für positive <strong>Maßnahmen</strong> gestecktenRahmens bedenken könnte. Darüberhinaus sieht Artikel 7 Absatz 2der Richtlinie <strong>zu</strong>r Gleichbehandlungim Bereich der Beschäftigung <strong>zu</strong>sätzlichenSchutz für positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>gunsten behinderter Arbeitnehmervor: „Im Falle von Menschen mit Behinderungwiderspricht der Gleichbehandlungsgrundsatzweder dem Rechtder Mitgliedstaaten, Bestimmungen<strong>zu</strong>m Schutz der Gesundheit und derSicherheit am Arbeitsplatz bei<strong>zu</strong>behaltenoder <strong>zu</strong> erlassen, noch stehter <strong>Maßnahmen</strong> entgegen, mit denenBestimmungen oder Vorkehrungeneingeführt oder beibehalten werdensollen, die einer Eingliederung vonMenschen mit Behinderung in dieArbeitswelt dienen oder diese Eingliederungfördern.“ Letzteres Elementdieser Bestimmung scheint auf Vorschlägenderniederländischen Delegation( 28 ) <strong>zu</strong> basieren, die den Wunsch( 27 ) Weitere Informationen finden sich bei LisaWaddington, „Reassessing the Employment ofPeople with Disabilities in Europe: From Quotasto Anti-discrimination Laws“, ComparativeLabor Law Review 18 (1996), S. 62-101.( 28 ) Rat der Europäischen Union (2000) Beratungsergebnisseder Arbeitsgruppe Sozialfragenvom 14. und 28. März 2000, 6941/00,Brüssel, 31. März 2000, S. 5-6.28


3 Untersuchung von <strong>positiven</strong> 1. Introduction: <strong>Maßnahmen</strong> New Business aus rechtlicher Horizons Perspektive in Europezeigte, bereits bestehende Elementeniederländischer Gesetzgebung <strong>zu</strong>schützen, die eine Vor<strong>zu</strong>gsbehandlungBehinderter vorsehen, um deren Wiedereingliederungin den Arbeitsmarkt<strong>zu</strong> unterstützen ( 29 ). Weniger klar ist,wie sich der Be<strong>zu</strong>g auf Bestimmungen<strong>zu</strong> Gesundheit undSicherheit am Arbeitsplatzmit <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>für Behinderte vereinbaren lässt. Dielogischste Erklärung ist die,dassdieseBestimmung den Mitgliedstaaten dieMöglichkeit einräumt, ihre Regelungenfür Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatzan die besonderen Bedürfnissebehinderter Arbeitnehmer an<strong>zu</strong>passen.Dies unterstreicht bestimmtebereits inRichtlinien <strong>zu</strong> Gesundheitund Sicherheit am Arbeitsplatz festgelegteUnternehmerverpflichtungen(30 ).Nichtsdestotrotz besteht aber auch dasRisiko, dass übermäßig protektionistische<strong>Maßnahmen</strong>, die vordergründigda<strong>zu</strong> dienen, die Gesundheit undSicherheit behinderter Arbeitnehmeram Arbeitsplatz <strong>zu</strong> garantieren, in derRealität da<strong>zu</strong> führen, dass Behinderteausgeschlossen und eben nicht gleichbehandelt werden ( 31 ).3.2Arbeitsdefinitionpositiver <strong>Maßnahmen</strong>Zum Gebrauch in der vorliegendenStudie wurde aus dem Gemeinschafts-( 29 )Insbesondere Artikel 7des Wet opde(re)integratie arbeidsgehandicaten.SieheLisaWaddington, „Tweede-generatie richtlijnenGelijkeBehandeling: de nieuwe Richtlijninzakegelijke behandeling ongeacht ras of etnischeafstamming en de Kaderrichtlijn gelijkebehandeling inarbeid enberoep“, SociaalRecht 12 (2000), S. 357-362.( 30 ) Siehe z. B. Richtlinie 89/391/EWG über dieDurchführung von <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Verbesserungder Sicherheit und des Gesundheitsschutzesder Arbeitnehmer bei der Arbeit,ABI. L 183 vom 29.6.1989, S. 1, Artikel 15.( 31 ) Eine Betrachtung dieses Problems aus britischerPerspektive bieten Jackie Davies undWilliam Davies, „Reconciling Risk and theEmployment of Disabled Persons in a ReformedWelfare State“, Industrial Law Journal29 (2000), S. 347-377.recht eine Arbeitsdefinition des Begriffes„positive Maßnahme“ entwickelt.So werden positive <strong>Maßnahmen</strong> indieser Studie als verhältnismäßige<strong>Maßnahmen</strong>angesehen, die mitdemZweck ergriffen werden, in der Praxiseine vollständige und wirksameGleichstellung für Angehörige vonGruppen <strong>zu</strong> erzielen, die sozial oderwirtschaftlich benachteiligt sind oderauf andere Art und Weise die Konsequenzenvergangener oder gegenwärtigerDiskriminierung oder Benachteiligungerfahren. Zu diesem Zwecksind positive <strong>Maßnahmen</strong> darauf ausgelegt,eines oder mehrere der folgendenZiele <strong>zu</strong> erreichen:• Verhinderung oder Ausgleich vonBenachteiligungen und Diskriminierung,gleichgültig, ob diese inder Vergangenheit auftraten odernach wie vor erlebt werden;• Förderung substanzieller Gleichbehandlungdurch Beachtung derspeziellen Situation derAngehörigenbenachteiligter Gruppen undDurchbrechen des Benachteiligungskreislaufs,der mit der Zugehörigkeit<strong>zu</strong> einer bestimmtenGruppe einhergeht;• Bekämpfung vonUnterrepräsentationund Förderung von Diversitätbei der Partizipation aller Gruppenam sozialen, wirtschaftlichen, kulturellenund politischen Leben.• Positive <strong>Maßnahmen</strong> erreichendiese Ziele, indem sie darauf einwirken,wie soziale Güter wie Beschäftigung,Bildung, Unterkunftoder medizinische Behandlungvergeben werden.Zu den <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> zählteine große Vielzahl von <strong>Maßnahmen</strong>;automatische und nicht an Bedingungengebundene Vor<strong>zu</strong>gsbehandlungenfür Frauen (oder Männer) bei derAuswahl von Arbeitnehmern (z. B.Quoten) werden im europäischen Gemeinschaftsrechtjedoch nicht <strong>zu</strong> den<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> gezählt. ImSinnedes Gemeinschaftsrechtshat dasKonzept der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>aber hinsichtlich Behinderter eine weitergehendeBedeutung und umfassthier auch <strong>Maßnahmen</strong>, die darauf abzielen,BedingungenoderEinrichtungen<strong>zu</strong> schaffen oder bei<strong>zu</strong>behalten, diedie Integration behinderter Menschenin die Arbeitswelt sichern oder fördern.Dies beinhaltet die Vor<strong>zu</strong>gsbehandlungBehinderter, z. B. durch Quoten.3.3 Kommentar <strong>zu</strong>rDefinition positiver<strong>Maßnahmen</strong>Wie ausvorstehender Definition klarhervorgeht, können positive <strong>Maßnahmen</strong>auf viele unterschiedlicheGruppen abzielen, miteinander in Zusammenhangstehende und dennochunterschiedliche Ziele verfolgen undvieleverschiedene Lebensbereiche beeinflussen.Außerdem können positive<strong>Maßnahmen</strong> landesweit gelten unddurch das Gesetz oder die Regierungeingeführt, durch die Bemühungeneines Einzelnen am Arbeitsplatz umgesetztwerden oder eine Mischformdieser beiden Extreme sein. Positive<strong>Maßnahmen</strong> können sich also erheblichvoneinander unterscheiden.Um weiteren Einblick in die verschiedenenMittel <strong>zu</strong> gewähren, die als positive<strong>Maßnahmen</strong> bezeichnet werdenkönnen, sollen in diesem Kommentarunterschiedliche Aspekte der für dieseStudie entwickelten Definition der„<strong>positiven</strong> Maßnahme“ erörtert undausgearbeitet werden.3.3.1 Terminologie – positiveMaßnahme, positiveDiskriminierung, affirmativeMaßnahmeObwohl für diese Studie der Begriff„positive Maßnahme“ gewählt wurde,besteht in der wissenschaftlichen29


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Literatur doch wenig Einigkeit darüber,was dieser beinhaltet. Diese Unklarheitwird durch die Verwendunganderer ähnlicher Begriffe wie „affirmativeMaßnahme“, „positive Diskriminierung“oder auch „Gegendiskriminierung“noch verschärft.Affirmative Maßnahme ist ein Begriff,der in Europa eher selten verwendetwird, in den USA jedoch vorherrscht.In diesem Kontext wird er mit einergroßen Vielzahl von <strong>Maßnahmen</strong> inVerbindung gebracht, <strong>zu</strong> denen auchausgeprägte Formen der Vor<strong>zu</strong>gsbehandlungfür benachteiligte Gruppenzählen, z. B. Quoten für ethnischeMinderheiten. Die europäische Situationist in zweifacher Hinsicht einzigartig.Zunächst werden, mit Ausnahmeder Gleichstellung Behinderterund in geringerem Maße auch derGeschlechter, generell weniger ausgeprägteFormen der Vor<strong>zu</strong>gsbehandlungeingesetzt. Zum anderen hat derEuGH in seiner Rechtsprechung <strong>zu</strong>rGleichstellung der Geschlechter herausgearbeitet,dass <strong>Maßnahmen</strong>, diedem unterrepräsentiertenGeschlecht(typischerweise Frauen) auf dem Gebietder Arbeitnehmerauswahl absoluteund bedingungslose Prioritäteinräumen, einegesetzeswidrigeDiskriminierungdes anderen Geschlechtsdarstellen ( 32 ). Folglichist es hilfreich,die für unterschiedliche <strong>Maßnahmen</strong>,mit denen benachteiligten Gruppengeholfen werden soll, gebrauchte Terminologie<strong>zu</strong> unterscheiden.Die positive Maßnahme ist generellso definiert, dass der Begriff alle<strong>Maßnahmen</strong> beinhaltet, die sozialoder wirtschaftlich benachteiligtenGruppen <strong>zu</strong>gutekommen sollen, ohneaber eine bedingungslose Bevor<strong>zu</strong>gungbeider Zuteilungsozialer Güterausschließlich auf der Grundlage derMerkmale eines Individuums <strong>zu</strong> beinhalten.Im Gegensatz hier<strong>zu</strong> steht die( 32 ) Siehe z. B. Randnr. 27, RechtssacheC-319/03 Briheche Slg. 2004, I-8807.positive Diskriminierung für <strong>Maßnahmen</strong>,die darüber hinaus gehen, wennalso beispielsweise die Angehörigenethnischer Minderheiten mit geringerenAufnahmeanforderungen ander Universität eingeschrieben werdenals andere Studenten. Im Kontextder Gleichstellung der Geschlechterim Arbeitsmarkt reflektiert dieseUnterscheidung zwischen <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> und positiver Diskriminierungdie Grenze des durch dasGemeinschaftsrecht Erlaubten; positive<strong>Maßnahmen</strong> sind legal, währendpositive Diskriminierung gesetzeswidrigist. Obgleich inder Regeldavon ausgegangen wird, dass derEuGH auch auf andere Formen derDiskriminierung ähnliche Prinzipienanwenden wird ( 33 ), ist dies in derPraxis noch nicht erwiesen. Auch dieeindeutige Unterscheidung zwischen<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> und positiverDiskriminierung bleibt schwierig. ImFalle Behinderter wird in der Richtlinie<strong>zu</strong>r GleichbehandlungimBereichder Beschäftigungder Begriff„positiveAktion“ verwendet, und es werdenso <strong>Maßnahmen</strong>ermöglicht,die anderenfallsindieKategorieder <strong>positiven</strong>Diskriminierung fallen würden ( 34 ).3.3.2 Nutznießerpositiver <strong>Maßnahmen</strong>Wie ausvorstehender Definition klarersichtlich, dienen positive <strong>Maßnahmen</strong>der Verbesserung der Positionsozial oder wirtschaftlich benachteiligterGruppen sowie von Gruppen,die die Konsequenzen vergangeneroder gegenwärtiger Diskriminierungoder Benachteiligung erfahren. Weil esGruppen aber von Natur aus <strong>zu</strong>eigenist, aus mehreren Individuen <strong>zu</strong> bestehen,sind auch die Nutznießer positiver<strong>Maßnahmen</strong> Individuen, nämlich( 33 ) Kommission, „Zur Anwendung der Richtlinie2000/43/EG vom 29.Juni 2000 <strong>zu</strong>r AnwendungdesGleichbehandlungsgrundsatzesohne Unterschied der Rasse oder der ethnischenHerkunft“, KOM(2006) 643, S. 7.( 34 ) Artikel 7 Absatz 2, Richtlinie 2000/78/EG.die Mitglieder der Zielgruppe. Durchdas Abzielen auf und die Bevorteilung(einer genügend großen Anzahl)vonMitgliedern der fraglichen Gruppesollen positive <strong>Maßnahmen</strong> dafürsorgen, dass die Benachteiligung derGruppe als solche beendet wird.Nicht alle Gruppen sind (potenzielles)Ziel positiver <strong>Maßnahmen</strong> – stattdessenwenden sich solche <strong>Maßnahmen</strong>an sozial oder wirtschaftlich benachteiligteGruppen sowie Gruppen, diedie Konsequenzen vergangener odergegenwärtiger Diskriminierung oderBenachteiligung erfahren. Weil dieIntensität der sozialen und wirtschaftlichenBenachteiligung ebenso wie dieGeschichte der Diskriminierung gelegentlichvom Stand der wirtschaftlichenEntwicklung eines Landes odereines Wirtschaftssektors und von derkulturellen Wahrnehmung beeinflusstwird, ist es wichtig, echte Benachteiligung<strong>zu</strong> erkennen und <strong>zu</strong> identifizieren,bevor mit der Ausarbeitung einesModells für positive <strong>Maßnahmen</strong> begonnenwerden kann.Die in diesem Bericht angeführtenBeispiele zeigen außerdem, dass positive<strong>Maßnahmen</strong> auf viele unterschiedlicheGruppen abzielen können.Im Gegensatz da<strong>zu</strong> beschäftigt sichdas europäische Gemeinschaftsrechtlediglich mit der Nichtdiskriminierungund damit <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>bezüglich sechs genannter Kategorien,nämlich Gruppen, die sichdurch ihr Geschlecht, ihre Rasse oderethnische Herkunft, ihre Religionoder Weltanschauung, eine Behinderung,ihr Alter oder ihre sexuelleAusrichtung abheben. Dies impliziert,dass jedes <strong>Maßnahmen</strong>paket, das aufnationaler oder Organisationsebeneauf solche Gruppen abzielt, demNichtdiskriminierungsgesetz der Gemeinschaftentsprechen muss. Auf dieGrenzen, die das Gemeinschaftsrechtfür positive <strong>Maßnahmen</strong> aufgrundvon Geschlecht oder Behinderungenvorsieht, wurde in der Definition und30


3 Untersuchung von <strong>positiven</strong> 1. Introduction: <strong>Maßnahmen</strong> New Business aus rechtlicher Horizons Perspektive in Europevorstehend bereits kurz eingegangen;sie ergeben sich aus der EG-Gesetzgebungund der Rechtsprechung desEuropäischen Gerichtshofs ( 35 ). DasGemeinschaftsrecht zieht jedoch keinedirekten Grenzen für positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>gunsten von Gruppen, dienicht in diese Kategorien fallen, wiebeispielsweise Vorbestrafte oder Asylbewerber.Dennoch kann die nationaleGesetzgebung die Möglichkeiten <strong>zu</strong>rDurchführung positiver <strong>Maßnahmen</strong>für bestimmte Gruppen beschränkenund diesbezüglich sogar enger gefasstwerden als das europäische Gemeinschaftsrecht.3.3.3 Für die Umset<strong>zu</strong>ngpositiver <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>ständige StellenDie Entscheidung, ob und in welchenGrenzen positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gelassenwerden, kommt (im Rahmender EG-Gesetzgebung) den einzelnenStaaten <strong>zu</strong>. Sobald positive <strong>Maßnahmen</strong>aber vom Staat grundsätzlich<strong>zu</strong>gelassen werden, kann eine großeVielzahl von Akteuren die unterschiedlichsten<strong>Maßnahmen</strong> und Programmeumsetzen. Der Staat selbstkann per Gesetz positive <strong>Maßnahmen</strong>wie beispielsweise die Einführungeiner (verpflichtenden) Beschäftigungsquote<strong>zu</strong>gunsten von Personenmit Behinderungen einführen oderin seiner Eigenschaft als Arbeitgeber( 35 ) Insbesondere Artikel 2 Absatz 4 der Richtlinie76/207/EWG <strong>zu</strong>r Verwirklichung desGrundsatzes der Gleichbehandlung von Männernund Frauen hinsichtlich des Zugangs <strong>zu</strong>rBeschäftigung, <strong>zu</strong>r Berufsbildung und <strong>zu</strong>mberuflichen Aufstieg sowie in Be<strong>zu</strong>g auf dieArbeitsbedingungen, ABI. L 39 vom 14.2.1976,S. 40, und die entsprechende Rechtsprechung(einen guten Überblick über die RechtsprechungbietetM.H.S.Gijzen,„Selected Issuesin Equal Treatment Law: A multi-layered comparisonof<strong>European</strong>,Englishand Dutchlaw”,Dissertation, Intersentia, 2006, S. 227-234 (Titeldes Abschnitts: From Kalanke to Briheche);und Artikel 7 der Richtlinie 2000/78/EG <strong>zu</strong>rFestlegung eines allgemeinen Rahmens fürdie Verwirklichung der Gleichbehandlungin Beschäftigung und Beruf, ABI. L 303 vom2.12.2000, S. 16.und Dienstleister sowie bei der Vergabevon Stipendien positive <strong>Maßnahmen</strong>umsetzen. Solche Initiativenkönnen im Rahmen ihrer Befugnissevon der Regierung, aber auch vonden Behörden föderaler Einheitenoder lokaler Stellen ergriffen werden.Private Arbeitgeber und Dienstleisterkönnen ebenso wie Arbeitgeber undDienstleister im öffentlichen Sektor,z. B. Universitäten und Krankenhäuser,oder auch Organisationen aus demSektor der Freiwilligenorganisationenpositive <strong>Maßnahmen</strong> ergreifen. Solche<strong>Maßnahmen</strong>können vongroßen oderkleinen Organisationen umgesetztwerden und ihren gesamten Betrieboder lediglich einen bestimmten Teilihres Tätigkeitsgebiets betreffen.3.3.4 Positive <strong>Maßnahmen</strong> müssenverhältnismäßig seinPositive <strong>Maßnahmen</strong> verschaffen Mitgliedernbenachteiligter Gruppen besserenZugang <strong>zu</strong> bestimmten sozialenGütern und erfüllen spezielle Ziele.Doch positive <strong>Maßnahmen</strong> könnenauch negative Auswirkungen auf Individuenhaben, die nicht <strong>zu</strong>r Zielgruppegehören – wenn nämlich für diese derZugang <strong>zu</strong> sozialen Gütern schwierigerwird, als er es anderenfalls gewesenwäre. Dies erklärt sich durch denUmstand, dass soziale Güter wie freieArbeitsplätze oder Unterkünfte nurin begrenztem Maße verfügbar sind;ein Vergabeschema, das eine Gruppebevorteilt, muss deshalb zwangsweisedie Chancen anderer Gruppen minimieren.Nichtsdestotrotzsindpositive<strong>Maßnahmen</strong> notwendig und angemessen,wenn unter anderem die vorherigeVergabemethode die Mitgliederbestimmter Gruppen unverhältnismäßigbevorteilte und die positive Maßnahmeda<strong>zu</strong> dient, diese Ungleichbehandlung<strong>zu</strong> korrigieren.Positive <strong>Maßnahmen</strong> können jedochnur solange gerechtfertigt werden,wie die Zielgruppe sozial oder wirtschaftlichbenachteiligt ist oder dieKonsequenzen vergangener oder gegenwärtigerDiskriminierung oderBenachteiligung erfährt und die positiveMaßnahme da<strong>zu</strong> dient, dieseBenachteiligung aus<strong>zu</strong>räumen oder<strong>zu</strong> minimieren. Im Wesentlichen bedeutetdies, dass die Verhältnismäßigkeitder <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> fürdas verfolgte Ziel gegeben sein muss.Wenn beispielsweise eine Gruppe einebesonders schwere Benachteiligung,Ausgren<strong>zu</strong>ng und Diskriminierungerfährt, folgt aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip,dass radikalere positive<strong>Maßnahmen</strong> gerechtfertigt seinwerden als im Falle einer Gruppe, dieweniger stark benachteiligt ist. Außerdemsetzt das Verhältnismäßigkeitsprinzipvoraus, dass positive <strong>Maßnahmen</strong>,sowie sie ihr Ziel erreicht habenund die soziale oder wirtschaftlicheBenachteiligung der Gruppe oderdie Konsequenzen vergangener odergegenwärtiger Diskriminierung oderBenachteiligung entfallen, beendetwerden. Daraus lässt sich jedoch nichtableiten, dass alle <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>von Natur aus lediglich temporärsind. Einige Formen der Ausgren<strong>zu</strong>ngund Benachteiligung sindso tief verwurzelt, dass sienur durchlangfristige positive Maßahmen korrigiertwerden können; und woeineGruppencharakteristik wahrscheinlich<strong>zu</strong> einer permanenten Reduktionder (Berufs- undBildungs-)Chancenführen wird, wiedas beibestimmtenArten (geistiger) Behinderung derFall ist, können permanente positive<strong>Maßnahmen</strong> verhältnismäßig und berechtigtsein.3.3.5 Positive <strong>Maßnahmen</strong> undDatenerhebungHäufig sind positive <strong>Maßnahmen</strong>engmit der Erhebung vonDaten verknüpft,wenngleich essich auch umzwei separate Bereiche handelt. UnterDatenerhebung wird das Sammelnvon Informationen <strong>zu</strong>r Situation benachteiligterGruppen verstanden.Dieses kann in unterschiedlichster31


<strong>Internationale</strong> perspectives <strong>Sichtweisen</strong>on <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong>action <strong>Maßnahmen</strong> measuresForm geschehen ( 36 ). Einerseits kanneine quantitative Datenerhebung dieAuflösung von Statistiken nach Geschlechtoder Alter oder alternativauch die Auswertung des Anteils dereiner ethnischen Minderheit <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnendenBewerber um einen Arbeitsplatzbeinhalten. Andererseits können<strong>zu</strong>r qualitativen Datenerhebungbeispielsweise Umfragen bei Lesbenund Schwulen durchgeführt werden,um Einblicke in ihre Erfahrungen mitdem Gesundheitswesen <strong>zu</strong> erhalten.Die Sammlung von Daten allein erfülltkeines der Ziele positiver <strong>Maßnahmen</strong>,die in der für dieses Projekt entwickeltenDefinition genannt werden.Die Erstellung von Statistiken stelltkeine Kompensation für Benachteiligungenoder frühere Diskriminierungdar und bekämpft keine Unterrepräsentation.Hauptzweck der Datenerfassung ist esvielmehr, heraus<strong>zu</strong>finden, welche Ungleichheitenes derzeit gibt. Diese Datenbilden dann den Kontext, in dempositive <strong>Maßnahmen</strong> ergriffen werdenkönnen. Ergibt die Datenerhebungbeispielsweise, dass nur wenige jungeschwarze Jurastudenten an den Universitäteneingeschriebensind, wäre esangemessen, positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>entwickeln, um dem entgegen<strong>zu</strong>wirken– z. B. spezielle Programme, mitdenen diese Gruppe fürdas Studiumbegeistert werden soll.( 36 )Eine Reihe von Beispielen bietet T.Makkonen,Europäisches Handbuch <strong>zu</strong>Gleichstellungsdaten(Luxemburg: Amt für amtlicheVeröffentlichungen derEuropäischen Gemeinschaften,2006); Europäische Kommission,Vergleichende Studie über die Sammlung vonDaten mit dem Ziel der Bemessung des AusmaßesundderAuswirkungvon Diskriminierungin den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien,Großbritannienundden Niederlanden (Luxemburg:Amt für amtliche Veröffentlichungender Europäischen Gemeinschaften, 2004).3.3.6 Positive <strong>Maßnahmen</strong> undMainstreamingMainstreaming ist ein Ansatz, derdurch die Mobilisierung aller BereichevonGesetz undPolitik Gleichheiterreichen möchte ( 37 ). Statt lediglichauf spezielle <strong>Maßnahmen</strong> wie Antidiskriminierungsgesetze<strong>zu</strong> vertrauen,geht das Mainstreaming davon aus,dass bei jeder Handlung für Gleichberechtigunggesorgt werden muss.In der Praxis bedeutet dies, dass es dieGleichberechtigung bei der Formulierung,der Umset<strong>zu</strong>ng und Bewertungvon Bestimmungen <strong>zu</strong> beachtengilt. Man könnte beispielsweise davonausgehen, dass der Gleichheitsproblematikin der Verkehrspolitik eine eheruntergeordnete Bedeutung <strong>zu</strong>kommt.Im Gegensatz da<strong>zu</strong> fordert das Mainstreaming,dass die Verkehrspolitik<strong>zu</strong>r Förderung der Gleichberechtigungeingesetztwird.Dies könnte beinhalten,dass sichergestellt wird,dassöffentliche Verkehrsmittel auch fürbehinderte Personen <strong>zu</strong>gänglich sind,oder dass die Transportinfrastrukturin Stadtgebieten mit einem hohenMinderheitenanteil genauso gut istwie in anderen Teilen der Stadt.Obwohl sich argumentieren lässt, dassMainstreaming und positive <strong>Maßnahmen</strong>miteinander verwandt sind, ist esdoch unzweifelhaft näherliegend, diebeiden als völlig unterschiedliche Dinge<strong>zu</strong> betrachten. Während positive<strong>Maßnahmen</strong> auf zielgerichteten Mittelnbasieren, die unter anderem versuchen,spezifische Benachteiligungen<strong>zu</strong> kompensieren, ist der Anspruch desMainstreaming weiter gefasst. Die NaturseinerMethoden isteherprozedural:die Integration der Förderung derGleichheit in EntscheidungsprozesseundDiensterbringung. Mainstreamingzielt darauf ab, die geistige Haltung derpolitischen Entscheidungsträger so <strong>zu</strong>( 37 ) Centre for Strategy and Evaluation Services,Antidiskriminierungs­Mainstreaming– Instrumente, Fallstudien und der Weg in dieZukunft (Brüssel: Kommission, 2007).verändern, dass Gleichheit <strong>zu</strong>m zentralenAnliegenwird. Wirktdieser Ansatzeffektiv, liegt die Vermutung nahe,dass er politische Entscheidungsträgerda<strong>zu</strong> motiviert, positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> ergreifen. Mainstreaming könntebeispielsweise bedeuten, dass ein Museumim Bestreben, seine Besucherzahlen<strong>zu</strong> erhöhen auch bedenkt, obbestimmte Gruppen – beispielsweisemuslimische Frauen – derzeit unterrepräsentiertsind. Sobald diese Thematikauf die Tagesordnung gefundenhat, könnte das Museum in einemnächsten Schritt positive <strong>Maßnahmen</strong>planen: z. B. ein Programm, mit dembestimmte Zielgruppen angesprochenwerden sollen.3.3.7 Unterscheidungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> vonangemessenen VorkehrungenAuf den ersten Blick kann die Pflicht<strong>zu</strong>m Ergreifen angemessener Vorkehrungenfür Menschen mit Behinderung( 38 ) wie eine spezielle Formder <strong>positiven</strong> Maßnahme wirken,schließlich bietet sie Individuen ausder Gruppe der Menschen mit Behinderung„Vorteile“. Dieser Eindruck istjedoch irreführend, und die Verpflichtung,angemessene Vorkehrungen <strong>zu</strong>treffen, lässt sich besser als spezielleForm einer Nichtdiskriminierungsbestimmungcharakterisieren, die mitden bestehenden Formen direkterund indirekter Diskriminierung <strong>zu</strong>sammenhängt,jedochnicht damit<strong>zu</strong>verwechseln ist ( 39 ).Die Verpflichtung <strong>zu</strong>m Treffen angemessenerVorkehrungen erwartet vonArbeitnehmern und anderen Anbieternsozialer Güter, Behinderungennicht <strong>zu</strong> ignorieren, wie das bei denmeisten Elementen der Nichtdiskrimi-( 38 ) Wie in Artikel 5 der Richtlinie 2000/78/EGvorgesehen.( 39 ) Siehe Artikel 2 der Richtlinien 2000/78/EGund 2000/43/EG für eine rechtliche Definitionder Konzepte direkter und indirekter Diskriminierung.32


3 Untersuchung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> aus rechtlicher Perspektivenierungsgesetzgebung der Fall ist( 40 ),sondern fordert vielmehr speziell da<strong>zu</strong>auf, Behinderungen <strong>zu</strong> bedenken. DieVerpflichtung <strong>zu</strong>m Treffen angemessenerVorkehrungen verbietet es beispielsweiseeinem Arbeitgeber, einemMenschen mit Behinderung eine Anstellungsmöglichkeit<strong>zu</strong> verwehren,weil er das geschützte Merkmal nichtberücksichtigt, sofern eine solche Berücksichtigung– durch eine Änderungder Aufgabe oder der physischenUmgebung des Arbeitsplatzes – demBewerber gestatten würde, die Arbeitaus<strong>zu</strong>führen.Das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“basiert aus dieser Perspektiveauf einem Modell der Diskriminierungdurch „Andersartigkeit“. DiesesModell berücksichtigt, dass Individuen,die über das relevante Charakteristikumverfügen, sich in einem relevantenMerkmalvon Individuen entscheiden,auf die diesnicht <strong>zu</strong>trifft, unddass eineGleichbehandlung <strong>zu</strong> Diskriminierungführen kann. Es erfordert beispielsweise,dass Arbeitgeber manche Personen– Personen mit Behinderung, die qualifiziertwären, wenn der Arbeitgeber dieAufgabe so ändern würde, dass sie sie( 40 ) Die konventionelle Gesetzgebung gegenDiskriminierung in Beschäftigung und Berufeinschließlich der seit langem bestehendenEG-Richtlinien <strong>zu</strong>r Gleichstellung derGeschlechter und der Richtlinie <strong>zu</strong>r Anwendungdes Gleichbehandlungsgrundsatzesohne Unterschied der Rasse oder der ethnischenHerkunft (2000/43/EG) basieren auf derVorausset<strong>zu</strong>ng, dass sich Arbeitgeber durchbestimmte Merkmale wie Geschlecht oderRasse nicht beeinflussen lassen sollen. DieseMerkmale werden im Allgemeinen als unbedeutendund für die Einstellungsentscheidungnicht relevant angesehen. So verfolgt die Nichtdiskriminierungsgesetzgebunginder Regeleinen symmetrischen Ansatz, in dem sowohldie dominante Gruppe (z. B. Männer, dieethnische Mehrheit) wie auch die benachteiligteGruppe (z. B. Frauen, die ethnische Minderheit)durch das Diskriminierungsverbotgeschützt werden. Dies lässt sich als „Gleichheitsmodell“derDiskriminierungbezeichnen.Diesem Modell <strong>zu</strong>folgeliegt immerdann eineDiskriminierung vor, wenn Individuen, dieim Grunde gleich sind, aus gesetzeswidrigenGründen unterschiedlich behandelt werden.ausführen könnten – anders behandelnals andere. Dies ist ein asymmetrischerAnsatz und erfordert die Einbindungeiner Definition oder Klassifikationder betroffenen Gruppe in die Gesetzgebung.Die Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen<strong>zu</strong>treffen, lässt sich auchin prozeduraler Hinsicht von <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> unterscheiden. ImGegensatz <strong>zu</strong>den meisten Formenpositiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunsten Angehörigersozial oder wirtschaftlichbenachteiligter Gruppen haben angemesseneVorkehrungen einen individualisiertenCharakter ( 41 ). Deshalbsind statistische Daten, denen <strong>zu</strong>folgeeine bestimmte Gruppe der Beschäftigten,z. B. Frauen oder ethnischeMinderheiten, in der Organisationeines bestimmten Arbeitsgebers zahlenmäßigunterrepräsentiert sind, fürEntscheidungen auf dem Gebiet derangemessenen Vorkehrungen weitgehendirrelevant. Im Gegensatz <strong>zu</strong>reinmaligen Entscheidung, einer Frauoder einem Angehörigeneiner ethnischenMinderheit Zugang <strong>zu</strong> einemArbeitsplatz oder einer Ausbildung <strong>zu</strong>verschaffen, können solche Vorkehrungenauch regelmäßige und fortlaufendeAusgaben wie die Bereitstellungpersönlicher Hilfe beinhalten. Sotreten im Kontext der Verpflichtung<strong>zu</strong>m Treffen „angemessener Vorkehrungen“auch nicht die mit klassischen<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> immer wiedereinhergehenden Probleme der un<strong>zu</strong>reichendenoder übermäßigen Eingliederungauf. Nicht <strong>zu</strong>letzt wird dieVerpflichtung <strong>zu</strong>m Treffen angemessenerVorkehrungen in der Regel wie imFalle der Richtlinie für GleichberechtigunginderBeschäftigungdurch das( 41 ) Eine Ausnahme stellt in diesem Kontextdas Konzept des Treffens verhältnismäßigerVorkehrungen imVorfeld dar, das im VereinigtenKönigreich im Bereich des Zugangs<strong>zu</strong> Gütern undDienstleistungen <strong>zu</strong>mEinsatzkommt und auf die Gruppe der Menschen mitBehinderungen als Ganzes abzielt. Diese Ausnahmewird hier nicht weiter erörtert.Gesetz auferlegt, während Arbeitgebernund Anbietern sozialer Güter dieEntscheidung für positive <strong>Maßnahmen</strong>in der Regel freigestellt ist.3.3.8 Abgren<strong>zu</strong>ng positiver<strong>Maßnahmen</strong> von allgemeinenpolitischen Mitteln <strong>zu</strong>rFörderung der sozialenEingliederungEin letzter <strong>zu</strong> betrachtender Punkt istdieschwierigeBestimmungder Grenzezwischen <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>und allgemeinen politischen Mitteln<strong>zu</strong>r Förderung der sozialen Eingliederung.Manche Initiativen lassen sichproblemlos als positive <strong>Maßnahmen</strong>kategorisieren; mandenke nurandas<strong>zu</strong> Beginn dieses Kommentars zitiertePraktikantenprogramm des Krankenhausesin Leeds, <strong>zu</strong> dem nur Schwarzeoder Angehörige ethnischer Minderheiten<strong>zu</strong>gelassen wurden. Am anderenEnde des Spektrums gibt es <strong>Maßnahmen</strong>,die benachteiligten Gruppenzwar im weitesten Sinne entgegenkommen,die aber eher traditionelleElemente des sozialstaatlichen Systemsals positive <strong>Maßnahmen</strong> sind. Die Bereitstellungstaatlicher Renten für ältereMenschen ist hier ein gutes Beispiel.Die Rente zielt auf die soziale Realitätab,dass ältereMenschensichlangsamaus dem Arbeitsmarkt <strong>zu</strong>rückziehenund ein alternatives Einkommen benötigen.Obwohl indiesem Kontextvoneinem ausgleichenden Systemgesprochenwerden kann, werden Rentenin der Regel doch eher als grundlegendersozialer Anspruch betrachtet, dersich aus dem Beitrag <strong>zu</strong>r Gesellschaft(finanziell oder anderweitig) nährt,den Individuen während früherer Lebensabschnitteerbringen. Außerdemsind Renten keine zeitlich begrenzteMaßnahme <strong>zu</strong>r Bekämpfung einer Benachteiligung,sondern ein unbegrenztesMerkmal des Sozialstaats. Nicht<strong>zu</strong>letzt sind staatliche Renten häufignicht darauf ausgerichtet, Benachteiligungenaus<strong>zu</strong>gleichen; tatsächlich istes so, dass diejenigen, die während des33


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Berufslebens mehr in das Rentensystemeingezahlt haben, möglicherweiseauch eine höhere Rente erhalten alswirtschaftlich schlechter gestellte. Einanderes Beispiel wäre das Angebotkostenloser Bildung für junge Menschen,die insofern eine Bevor<strong>zu</strong>gungdarstellt, als dieses Angebot für ältereMenschen nicht besteht. Dennochwäre es eigenartig, das Bildungssystemals altersbedingte Form einer <strong>positiven</strong>Maßnahme betrachten <strong>zu</strong> wollen.Zwischen diesen beiden Extremen gibtes im Grenzgebiet zwischen Sozialpolitikund <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> angesiedelte<strong>Maßnahmen</strong>. Ist beispielsweisedie finanzielle Unterstüt<strong>zu</strong>ng vonBehinderten oder Alleinerziehendendurch den Staat, durch die Letztere<strong>zu</strong>r Aufnahme einer geringfügigenBeschäftigung animiertwerden sollen,eine Form der <strong>positiven</strong> Maßnahme(die darauf angelegt ist, Benachteiligungenaus<strong>zu</strong>gleichen) oder Element desSozialstaates? Angesichts der Vielzahlsolcher <strong>Maßnahmen</strong> ist eine lückenloseAufzählung unmöglich. Dennochist den <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> näherkommenden<strong>Maßnahmen</strong> Folgendesgemein: Erstens richten sie sich an eineeindeutig definierte soziale Gruppe.Zweitens zielen sie darauf ab, Benachteiligungenin einem bestimmten Bereichwie beispielsweise dem Zugang <strong>zu</strong>Ausbildung oder Arbeit aus<strong>zu</strong>gleichen.Und drittens wird die Notwendigkeitpositiver <strong>Maßnahmen</strong> regelmäßig hinterfragt.Wie bereits an anderer Stellebetont, bedeutet dies nicht, dass positive<strong>Maßnahmen</strong> zeitlich begrenzt seinmüssen, es kann aber auch nicht automatischvon einer unbegrenzten Laufzeitausgegangen werden.3.3.9 Reaktionen aufdie Arbeitsdefinitionpositiver <strong>Maßnahmen</strong>Die für die vorliegende Studie entwickelteDefinition wurde von unzähligenExperten auf dem Gebiet der Diversitätsowie dem Publikum einer imJuni 2008 an der WirtschaftsuniversitätIzmirin der Türkei stattfindendeninternationalen Konferenz <strong>zu</strong>m Thema„Geschlecht und positive <strong>Maßnahmen</strong>“positivaufgenommen. Die Ergebnisseder Umfrage – 81 % der Befragten gabenan,dass die Definition weit genuggefasst sei, um die <strong>Maßnahmen</strong> dereigenen Organisation ab<strong>zu</strong>decken –bestätigten diesen Eindruck. Die Resonanzder Geschäftsführer (87 %) undim Sektor der Freiwilligenorganisationen/NRO(86 %) fiel am positivstenaus. Keine andere über das Land oderein anderes Merkmal definierte Gruppelag mit ihrer Antwort signifikantunterhalb des Gesamtniveaus.Auf die Frage, ob die Definition problemlosin der eigenen Organisationangewendet werden könne, antworteten66 % mit Ja. Hier lag die höchsteZustimmungsquote mit 77 % im Sektorder Freiwilligenorganisationen/NRO, bei den Organisationen aus demGebiet der Aus- und Weiterbildunglag die Zustimmungsquote sogar bei86 %. Im Gegensatz da<strong>zu</strong> antwortetenmit nur 48 % deutlich weniger Teilnehmeraus dem öffentlichen Sektor,dass die Definition sich problemlosin ihren Organisationen anwendenlasse, hier lag die niedrigste Zustimmungsratemit 45 % in der Unterkategorieder höheren Bildungsinstitute.Ein erstaunliches Ergebnis angesichtsder Tatsache, dass Organisationen ausdem öffentlichen Sektor eher durchgesetzliche Anforderungen geleitetwerden und man deshalb davon ausgehensollte, dass ihnen die Definitionder <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> dieser Studienäherliegen sollte.3.4 Die rechtlichenRahmenbedingungenin europäischen undnichteuropäischenLändernDieser Abschnitt des Berichts bieteteinen Überblick über die Gesetzeslageauf dem Gebiet positiver <strong>Maßnahmen</strong>in den für die Fallstudienausgewählten Ländern innerhalb ( 42 )und außerhalb der EU ( 43 ). Die Analyseder Rechtslage in Ungarn und derSlowakei beschränkte sich in Übereinstimmungmit den Zielset<strong>zu</strong>ngen derGesamtstudie auf die Bestimmungenim Bereich positiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunstender Roma. Die nachfolgendenInformationen basieren auf den Antwortennationaler Experten <strong>zu</strong> einemrechtlichen Fragebogen. DetailliertereInformationen <strong>zu</strong> den jeweils geltendenrechtlichen Bestimmungen findensich in den Berichten <strong>zu</strong> den Fallstudiender einzelnen Länder ( 44 ).Gibt es gesetzlichvorgesehene <strong>Maßnahmen</strong>?Durch diese Frage sollen Informationen<strong>zu</strong> Situationen erfasst werden,in denen positive <strong>Maßnahmen</strong> direktdurch das Gesetz eingeführt und nichtOrganisationen gesetzlich da<strong>zu</strong> aufgefordertoder verpflichtet werden, eigenepositive <strong>Maßnahmen</strong> um<strong>zu</strong>setzen.Es ist nicht weiter verwunderlich, dassvonverhältnismäßig wenigen gesetzlichverankerten <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>berichtet wurde. Am eindeutigstenin diese Kategorie fielen positive<strong>Maßnahmen</strong> für Behinderte und dieEinführung von Behindertenquotenauf dem Arbeitsmarkt. Solche Quotengibt es in Frankreich und Österreich.In Frankreich müssen Behörden undArbeitgeber aus dem Privatsektor mitmehr als 20 Vollzeitmitarbeitern sicherstellen,dass 6 % der Belegschaftaus Behinderten bestehen ( 45 ). In Österreichmüssen alle Arbeitgeber mitmehr als 25 Angestellten sicherstellen,( 42 ) Frankreich, Irland,die Niederlande, Österreich,Schweden,die Slowakei, Ungarn,VereinigtesKönigreich.( 43 ) Kanada, Südafrika, USA.( 44 ) Erhältlich auf der Pamecus-Website: http://www.brad.ac.uk/acad/health/research/cid/pamecus.php.( 45 ) Artikel L5212-2 Arbeitsgesetzbuch.34


3 Untersuchung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> aus rechtlicher Perspektivedass auf 25nichtbehinderte Arbeitnehmerein Behinderter kommt ( 46 ).Beide Gesetze sehen jedoch alternativ<strong>zu</strong>r Einhaltung dieser Quoten dieMöglichkeit einer Ausgleichszahlungdurch den Arbeitgeber vor. In Irlandsind öffentliche Einrichtungen durchden Disability Act 2005 (Gesetz <strong>zu</strong>rVerbesserung der SituationBehinderter)da<strong>zu</strong> verpflichtet, sicher<strong>zu</strong>stellen,dass Behinderte 3 % ihrer Belegschaftausmachen, „sofern kein guter Grunddagegen spricht“ ( 47 ).Ein weiteres Beispiel für gesetzlichverankerte positive <strong>Maßnahmen</strong> jenseitsder Gleichstellung Behinderterfindet sich in Nordirland. Um diehistorische Unterrepräsentation katholischerGlaubensangehöriger inder Polizei <strong>zu</strong> bekämpfen, wurde imPolice (Northern Ireland) Act 2000(Nordirisches Polizeigesetz) eineQuotenregelung eingeführt, der dasPrinzip<strong>zu</strong>grundeliegt, dass fürjedeneingestellten NichtkatholikenaucheinKatholik ein<strong>zu</strong>stellen ist.Gibt es gesetzlicheVerpflichtungen fürOrganisationen desöffentlichen oder privatenSektors, positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> ergreifen?In den betrachteten EU-Mitgliedstaatengab es die unterschiedlichstenVorgehensweisen bezüglich einer Verpflichtung<strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>.Für Irland, die Niederlande und dieSlowakei wurde von keinerlei generellengesetzlichen Verpflichtungenberichtet. Im Gegensatz da<strong>zu</strong> hatteneinige andere Länder Gesetze verabschiedet,die Organisationen da<strong>zu</strong>verpflichten, Schritte <strong>zu</strong>r Förderungder Gleichberechtigung ein<strong>zu</strong>leiten. In( 46 )Behinderteneinstellungsgesetz BGBl. Nr.22/1970, <strong>zu</strong>letzt geändert durch das BundesgesetzblattNr. 82/2005.( 47 ) Artikel 47(4).Schweden werden Arbeitgeber durchunterschiedliche Gesetze da<strong>zu</strong> verpflichtet,„zielgerichtete <strong>Maßnahmen</strong>“<strong>zu</strong> ergreifen, um die Gleichstellung derGeschlechter undethnische Diversität<strong>zu</strong> fördern ( 48 ). Ähnliche Verpflichtungenbestehen für Universitäten; diesesind jedoch noch weiter gefasst undbeziehen sich auch auf die Religion, sexuelleOrientierung und Menschen mitBehinderung ( 49 ). Universitäten sindaußerdem verpflichtet, Jahrespläne <strong>zu</strong>erstellen, in denen die <strong>zu</strong>r Förderunggleicher Rechte für alle Studenten nötigen<strong>Maßnahmen</strong> untersucht werden.Eine ähnliche Verpflichtung <strong>zu</strong>r Erarbeitungvon Jahresplänen besteht fürBehörden aus dem Bildungssektor, dieSchulen, Vorschulen und BetreuungseinrichtungenfürSchulkinderbetreiben( 50 ). Dieser auf Organisationsplänenbasierende Ansatz wird auch imVereinigten Königreich verfolgt. Hierhaben Behörden die gesetzliche Pflicht,die Gleichberechtigung von Menschenunterschiedlicher Rasse, unterschiedlichenGeschlechts oder mit einer Behinderung<strong>zu</strong> fördern ( 51 ). Das bedeutet,dass viele Behörden unter anderem„Gleichstellungsprogramme“ erstellenmüssen, die über die jeweiligen <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>r Förderung der GleichbehandlungAuskunft geben. In Ungarnist die Gesetzgebung weniger detailliert,doch müssen öffentliche Einrichtungenund Organisationen mit mehrals 50 Arbeitnehmern einen Chancengleichheitsplanerarbeiten( 52 ).( 48 ) Gesetz <strong>zu</strong>r Chancengleichheit 1991; Gesetz<strong>zu</strong> <strong>Maßnahmen</strong> gegen die ethnische Diskriminierungim Arbeitsleben 1999.( 49 ) Gesetz über die Gleichbehandlung vonStudenten an Universitäten 2002.( 50 ) Gesetz <strong>zu</strong>m Verbot der diskriminierendenoder anders herabsetzenden Behandlung vonKindern und Schülern 2006.( 51 ) In Nordirland besteht diese Verpflichtunghinsichtlich einer längeren Liste von Diskriminierungsgründeneinschließlich Religion,Alter, sexueller Orientierung und Personenmit Angehörigen (Artikel 75 Northern IrelandAct 1998: Nordirlandgesetz).( 52 ) Artikel 63 Absatz 4, Gleichstellungsgesetz.Die vorstehend diskutiertenBeispieledefinieren weitgefasste Ziele für diejeweiligen Organisationen, in einigenFällen kommen aber auch enger gefasste<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>m Einsatz. Sosind Arbeitgeber mit mehr als zehnAngestellten in Nordirland verpflichtet,die religiöse Zusammenset<strong>zu</strong>ngihrer Belegschaft <strong>zu</strong> beachten. Ist keine„faire Teilnahme“ der katholischenund protestantischen Gemeinschaftgegeben, besteht eine gesetzlichePflicht, „affirmative <strong>Maßnahmen</strong>“ <strong>zu</strong>ergreifen ( 53 ). In Frankreich müssenArbeitgeber bei der Entscheidung überdie Kündigung von Arbeitnehmernderen Alter und gegebenenfalls vorhandeneBehinderungen beachten ( 54 ).Unternehmen mit über 50 Beschäftigtenmüssen <strong>zu</strong>sätzliche Anforderungenerfüllen, bevor über fünfzigjährigenBeschäftigten gekündigt werdenkann. Behinderte Arbeitnehmer sindaußerdem nicht der normalen Konkurrenzim Bewerbungsverfahren imöffentlichen Dienst ausgesetzt, und esgibt besondere SchutzmechanismenfürBehinderte, denen eineKündigungdroht.In Kanada, Südafrika und den USAscheint es mehr gesetzliche Regelungen<strong>zu</strong> geben, durch die Organisationen<strong>zu</strong>m Ergreifen positiver <strong>Maßnahmen</strong>verpflichtet werden ( 55 ). InKanada zielt der Federal EmploymentEquity Act von 1995 (Bundesgesetz<strong>zu</strong>r Gleichstellung im Berufsleben)darauf ab, die in der Vergangenheiterfolgte Diskriminierung von Frauen,Behinderten, Aborigines und Angehörigensichtbarer Minderheiten aus<strong>zu</strong>gleichen.Das Gesetz gilt für Bun-( 53 ) Artikel 55 Absatz 2, Fair Employment andTreatment (Northern Ireland) Order 1998[Anweisung <strong>zu</strong>rfairenBeschäftigungund Behandlung(Nordirland)] , SI 3162 (NI 21).( 54 ) Artikel L1233-5 Arbeitsgesetzbuch.( 55 ) „Positive Maßnahme“ (positive action) istnicht der in diesen Staaten verwendete Begriff,wird hier aber gebraucht, um die terminologischeEinheitlichkeit des Berichts <strong>zu</strong> gewährleisten.35


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>desbehörden und durch den Bundregulierte Arbeitgeber mit mehr als100 Beschäftigten. Solche Organisationenmüssen Pläne <strong>zu</strong>r Gleichstellungim Berufsleben erstellen. Zusätzlichmüssen Organisationen, die mit derBundesregierung Verträge über mehrals 200 000 CAD (etwa 132 000 EUR)abschließen, und solche, die über 100Mitarbeiter beschäftigen, sich schriftlichda<strong>zu</strong> verpflichten, sich im Einklangmit den gesetzlichen Bestimmungenfür Gleichberechtigung imBerufsleben ein<strong>zu</strong>setzen. In Kanadagibt es darüber hinaus auch in der Gesetzgebungder Provinzen bedeutendeBeispiele für Verpflichtungen <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong>. Sie werden hierausPlatzgründen nicht angeführt, genauereInformationen <strong>zu</strong> diesem Themafinden sich jedoch im Bericht <strong>zu</strong>rkanadischen Fallstudie.Ein ähnliches Muster der gesetzlichverankerten Verpflichtung für Unternehmen,die für die VereinigtenStaaten tätig werden, findet sich inden USA. Im Jahr 1961 führte dieExecutive Order 10925 (Erlass desPräsidenten) eine Verpflichtung fürAuftragnehmer des Bundes ein, „affirmative<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> ergreifen,um sicher<strong>zu</strong>stellen, dass Bewerberund Angestellte bei der Bewerbungund im Arbeitsleben ohne Ansehender Rasse, des Glaubens, ihrerHautfarbe oder nationalen Herkunftbehandelt werden“. Executive Order11246 aus dem Jahr 1964 verpflichtetAuftragnehmer da<strong>zu</strong>, schriftlicheProgramme für affirmative <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> entwickeln, sofern siemehr als 50 Mitarbeiter beschäftigtund Verträge mit einem Volumenvon mehr als 50 000 USD (etwa38 750 EUR) abgewickelt werden sollen(Hepple et al., 2000). Artikel 202Absatz 1 besagt: „Der Auftragnehmerergreift affirmative<strong>Maßnahmen</strong>, umsicher<strong>zu</strong>stellen, dass Bewerber undAngestellte bei der Bewerbung undim Arbeitsleben ohne Ansehen derRasse, ihrer Hautfarbe, Religion odernationalen Herkunft behandeltwerden“( 56 ).In Südafrika sind Behörden und Arbeitgebermitmehrals 50 Beschäftigtenan den Employment Equity Actvon 1998 (Gesetz <strong>zu</strong>r Gleichstellungim Arbeitsleben) gebunden. Es begründeteinerechtliche Verpflichtungfür Arbeitgeber, sicher<strong>zu</strong>stellen, dassihre Belegschaft die südafrikanischeBevölkerung insbesondere hinsichtlichder ethnischen Herkunft, desGeschlechts oder von Behinderungenrepräsentiert. Bestimmte Organisationensind da<strong>zu</strong> verpflichtet, derGleichstellungskommission jährlichoder halbjährlich Berichte über dieZusammenset<strong>zu</strong>ng ihrer Belegschaft<strong>zu</strong>kommen <strong>zu</strong> lassen. Außerdemmüssen sie die <strong>zu</strong>r Förderung derGleichberechtigung im Arbeitslebenergriffenen <strong>Maßnahmen</strong>mit ihrerBelegschaftabstimmen. Artikel 15 Absatz1 bezieht sich auf das Ziel einergleichmäßigen Repräsentation in allenBerufsgruppen und Organisationsebenen.Der nationale Experte berichtet,dass diesem Artikel häufig durch dieEinführung von Quoten entsprochenwird, obgleich diese im Gesetz nichtexplizit vorgesehen sind. Außerdemsieht der Broad Based Black EconomicEmpowerment Act von 2003 (Gesetzfür die wirtschaftliche Ermächtigungder schwarzen Bevölkerung auf breiterBasis) die Einführung von Quotenin speziellen Bereichen durch TransformationCharters und Verfahrensregelnvor.Welche Formen der <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> sind gesetzlichgestattet, jedoch nichtvorgesehen?Die Vorgehensweise der EU-Mitgliedstaatenhinsichtlich der Gestat-( 56 )Der gesamte Text der Executive Order11246 (Erlass des Präsidenten) kann unterhttp://www.dol.gov/esa/ofccp/regs/statutes/eo11246.htmeingesehen werden. Stand:28. November 2008.tung positiver <strong>Maßnahmen</strong> ist sehrunterschiedlich. In Österreich undIrland wurden Texte in die nationaleGesetzgebung aufgenommen, derenAnsatz dem der EU-Richtlinien sehrnahe kommt. In Irland gab es <strong>zu</strong>sätzlicheBestimmungen <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> in Bereichen, die nichtmit der Arbeitswelt inVerbindungstehen. Artikel 14 der Equal StatusActs (Gleichstellungsgesetze) der Jahre2000-2004 gestattet „bevor<strong>zu</strong>gteBehandlung oder das Ergreifen positiver<strong>Maßnahmen</strong> in gutem Glauben,dass diese – (i) Chancengleichheit fürPersonen fördern, die anderen Personengegenüber benachteiligt sind ...“.Eine vergleichbare Ausnahmeregelung<strong>zu</strong>r Ermöglichung positiver<strong>Maßnahmen</strong>auch außerhalb der Arbeitsweltfindet sich auch im British Race RelationsAct von 1976 (britisches Gesetz<strong>zu</strong>r Beziehung der Rassen). Artikel 35dieses Gesetzes sieht <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunstenbestimmter rassischer Gruppenvor, um „die besonderen Bedürfnissevon Menschen dieser Gruppebezüglich deren Ausbildung, Weiterbildungoder Wohlergehen …“ <strong>zu</strong> befriedigen.Was die Diskriminierungsgründe angeht,bezüglich deren positive <strong>Maßnahmen</strong>genehmigt werden, herrschteine gewisse Divergenz in der Gesetzgebungder Mitgliedstaaten. ImBereich der Beschäftigung gibt es inÖsterreich, Irland und im VereinigtenKönigreich Bestimmungen, die bezüglichaller Diskriminierungsgründepositive <strong>Maßnahmen</strong> vorsehen. Hinsichtlichder Gesetzgebung <strong>zu</strong>r DiskriminierungBehinderter im VereinigtenKöngreich ist dies implizit; derDisability Discrimination Act aus demJahr 1995 (Gesetz <strong>zu</strong>r DiskriminierungBehinderter) verbietet lediglichdie Diskriminierung von Menschenmit Behinderung. Folglich könnenpositive <strong>Maßnahmen</strong> für Menschenmit Behinderung nicht als Diskriminierunggegen Nichtbehinderte angefochtenwerden. Vom selben rechtli-36


3 Untersuchung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> aus rechtlicher Perspektivechen Ansatz wird auch aus Schwedenberichtet.In mehreren Staaten wurde eine Tendenz<strong>zu</strong>r Erlaubnis positiver <strong>Maßnahmen</strong>in Beziehung <strong>zu</strong> sozioökonomischemNachteil festgestellt, dieDiskriminierungsgrundlage standdabei weniger im Vordergrund. Inden Niederlanden sind positive <strong>Maßnahmen</strong>gesetzlich lediglich bezüglichGeschlecht, Rasse und Behinderungexplizit gestattet ( 57 ). In Frankreichgibt es keine allgemeinen gesetzlichenBestimmungen <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>mit einer Erwähnung von Diskriminierungsgründen,obwohl voneiner großen Vielzahl von <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>rBekämpfung sozioökonomischenNachteils berichtet wird. Durchdie Konzentration dieser <strong>Maßnahmen</strong>auf benachteiligte Gegenden kommensolche Programme indirekt Menschenmit Migrationshintergrund <strong>zu</strong>gute. Inder Slowakei ermöglicht ein im Jahr2008 erlassenes Gesetz den Behörden,„affirmative <strong>Maßnahmen</strong>“ <strong>zu</strong> ergreifen,wenn diese auf sozioökonomischeBenachteiligung und Benachteiligungenaufgrund von Alter und Behinderungabzielen ( 58 ). Auch in Ungarnzielen positive <strong>Maßnahmen</strong> meist aufsozial benachteiligte Gruppen ab, anstattexplizit die Roma als Zielgruppean<strong>zu</strong>geben.In Be<strong>zu</strong>g auf die betrachteten Staaten,dienicht Mitgliedstaaten derEUsind, liegt der Hauptschwerpunkt derBemühungen auf den im vorhergehendenAbschnitt behandelten gesetzlichenSchemata für positive <strong>Maßnahmen</strong>.In Kanada sehendie meistenMenschenrechtsbestimmungen dereinzelnen Provinzen spezielle oder( 57 ) Artikel 2 Absatz 3, Algemene Wet GelijkeBehandeling (Allgemeines Gesetz <strong>zu</strong>r Gleichbehandlung);Artikel 5 Absatz 1, Gesetz <strong>zu</strong>rGleichbehandlung von Männern und Frauenund Art. 7:646(4), Burgerlijk Wetboek (BürgerlichesGesetzbuch).( 58 ) Artikel 8(a), geänderte Fassung 85/2008von Gesetz 365/2004, dem Gesetz <strong>zu</strong>r Gleichbehandlung.bestärkende Programme <strong>zu</strong>r Verbesserungder Situation benachteiligter Personenvor. InSüdafrika können sichOrganisationen, die nicht formell andie Verpflichtungen des EmploymentEquity Act (Gesetz <strong>zu</strong>r Gleichstellungim Arbeitsleben) gebunden sind, dennochfreiwillig daran binden und inseinem Rahmen positive <strong>Maßnahmen</strong>ergreifen. In den USA räumt Artikel706 Absatz g Satz 1 von Titel VII desCivil Rights Act (Bürgerrechtsgesetz)von 1964 Gerichten die Möglichkeitein, positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Bekämpfungerfolgter illegaler Diskriminierung<strong>zu</strong> verhängen: „Stellt dasGerichtfest, dass der Beklagte bewussteiner in der Klage genannten illegalenBeschäftigungspraxis nachgeht oderdieser nachgegangen ist, kann das GerichtdemBeklagten untersagen, einesolche illegale Beschäftigungspraxis <strong>zu</strong>verfolgen, und angemessene affirmative<strong>Maßnahmen</strong> anordnen“ ( 59 ).Gibt es gesetzlich untersagtepositive <strong>Maßnahmen</strong>?In einigen Mitgliedstaaten der EU sinddie Grenzen positiver <strong>Maßnahmen</strong>ausdrücklich im Gesetz festgehalten.In Ungarn bietet das Gleichstellungsgesetzden Rahmen für <strong>Maßnahmen</strong>,die hier „bevor<strong>zu</strong>gte Behandlung“genannt werden; dies gilt jedoch nur,solange diese auf der Grundlage einesGesetzes, eines Erlasses der Regierungoder eines Tarifvertrags ergriffenwerden ( 60 ). Außerdem müssensolche <strong>Maßnahmen</strong> zeitlich begrenztsein, oder ihre Begren<strong>zu</strong>ng mussdurch die Angabe eines bestimmten<strong>zu</strong> erfüllenden Umstandes definiertwerden. Ähnlich enthält in der Slowakeidie Gesetzgebung aus dem Jahr2008 eine Liste der gesetzlichen Einschränkungen,durch die bestimmtwird, in welchem Rahmen positive<strong>Maßnahmen</strong> gesetzeskonform sind.( 59 ) Siehe außerdem, M. Connolly, DiscriminationLaw (Dikriminierungsgesetze) (London:Thomson Sweet & Maxwell, 2006), S. 365.( 60 ) Artikel 11 Absatz 1.Sie enthält auch die Bestimmung, dasspositive <strong>Maßnahmen</strong> ausschließlichdurch staatliche Stellen und nur dannergriffen werden können, wenn „einebelegbare bestehende Ungleichheitbesteht“ ( 61 ). In den Niederlanden gibtes keinegesetzliche Bestimmung<strong>zu</strong>mSchutz positiver <strong>Maßnahmen</strong> auf derGrundlage der sexuellen Orientierung,der Religion oder des Alters ( 62 ).Dennoch werden <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>rBeschäftigungsförderung innerhalbbestimmter Altersgruppen nicht alsillegale Diskriminierung betrachtet,wenn solche <strong>Maßnahmen</strong> durch dasGesetz <strong>zu</strong>r Gleichberechtigung unterschiedlicherAltersgruppen in derArbeitswelt ( 63 ) vorgesehen sind odermit diesem übereinstimmen. Wievorstehend erwähnt, gibt es im französischenAntidiskriminierungsrechtkeine ausdrückliche Bestimmung <strong>zu</strong><strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>, und es stehtaußer Zweifel, dass positive <strong>Maßnahmen</strong>,die offenkundig auf der Grundlageder ethnischen Herkunft erfolgen,nicht gesetzmäßig sind.In Schweden wurden die Grenzen positiver<strong>Maßnahmen</strong> erst kürzlich gerichtlichgeprüft. Im Jahr 2006 hatteder oberste Gerichtshof entschieden,dass ein Programm der juristischenFakultät Uppsala, in dessen Rahmen10 %der Studienplätze an Studentenmit ausländischem Hintergrund vergebenwurden, eine gegen das Gesetzverstoßende Diskriminierung auf der( 61 ) Artikel 8(a), geänderte Fassung 85/2008von Gesetz 365/2004, dem Gesetz <strong>zu</strong>r Gleichbehandlung.( 62 )Aufgrund desfehlenden gesetzlichenSchutzeswerden <strong>Maßnahmen</strong>, die auf der Grundlageder sexuellen Orientierung, Religion oderdes Alters Vorteile in Bereichen gewähren,die in den Geltungsrahmen der Nichtdiskriminierungsgesetzefallen, vermutlich als Diskriminierung(der jeweils anderen Gruppen)betrachtet werden. Umgekehrt gilt, dass positive<strong>Maßnahmen</strong> in Bereichen, in denen wiebei der Diskriminierung aufgrund des Altersbeim Zugang <strong>zu</strong> Gütern undDienstleistungenkein Diskrimierungsverbot anwendbar ist, automatischrechtmäßig sind.( 63 ) Artikel 7 Absatz 1a.37


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>3.5 ÜberblickVorherrschendes Merkmal positiver <strong>Maßnahmen</strong> im EG-Gemeinschaftsrecht ist deren permissiver Charakter. Esscheint keine Verpflichtungen <strong>zu</strong>m Ergreifen positiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> geben, und folglich ist es nicht weiter verwunderlich,dass die nationale Praxis auf diesem Gebiet ausgesprochen vielfältig ist. Diese Diversität herrscht sowohlbezüglich der Merkmale, auf deren Grundlage positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gestanden oder eingefordert werden, als auchbezüglich der Intensität, mit der die nationale Gesetzgebung Organisationen da<strong>zu</strong> verpflichtet, positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> ergreifen.Die Haupteinschränkung durch das Gemeinschaftsrecht der EU besteht auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter.Hier lässt der Europäische Gerichtshof keine <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>, die dem unterrepräsentierten Geschlechtautomatischund bedingungslos Prioritäteinräumen. Ohne weitereEntscheidungendes Gerichtshofs istesderzeitschwierig vorher<strong>zu</strong>sehen, ob der Gerichtshof auch bezüglich positiver <strong>Maßnahmen</strong> aus anderen Gründen oder positiver<strong>Maßnahmen</strong> in Bereichen außerhalb der Arbeitswelt (z. B. in der Bildung) ähnlichen Linien folgen wird. Richtlinie2000/78/EG deutet darauf hin, dass der gesetzliche Rahmen im Bereich der Behinderungen weiter gefasst sein dürfte.Dies entspricht der nationalen Praxis; Behinderung ist das weitgehend einzige Merkmal, für das Mitgliedstaaten<strong>Maßnahmen</strong> wie Quoten vorsehen. Die drei Fallstudien aus Ländern außerhalb der EU belegen einen deutlicherenWillen, Organisationen des privaten und öffentlichen Sektors <strong>zu</strong>r Förderung von Gleichheit und <strong>zu</strong>m Ergreifen positiver<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> verpflichten. Es zeichnet sich jedoch ab, dass vergleichbare Instrumente auch innerhalb der EU,insbesondere in Schweden und im Vereinigten Königreich, entwickelt werden.Grundlage ethnischer Herkunft darstellte(64 ). Wie weithin bekannt, hat esin den USA eine Reihe von Gerichtsverhandlungen<strong>zu</strong>r Frage der Legalitätpositiver <strong>Maßnahmen</strong> gegeben, und esist unmöglich, den großen Bestand anFallrecht in den engen Grenzen diesesBerichtes im Detail dar<strong>zu</strong>legen. Zusammenfassendlässt sich jedoch sagen,dass der Oberste Gerichtshofder USA<strong>zu</strong> dem Schluss gekommen ist, dassjede Klassifizierung auf der Grundlageder Rasseeiner „strengenPrüfung“ <strong>zu</strong>unterziehen ist, mit anderen Wortenalso jedes Programm ein triftiges Inte-resse verfolgen und den Bedürfnissenmöglichst genau entsprechen muss ( 65 ).Erst kürzlich akzeptierte der ObersteGerichtshof im Fall Grutter gegen Bollinger,dass bei der Vergabe von Studienplätzenan juristischen Fakultätendie Rasse in die Annahmeentscheidungeinfließt, um gegen die Unterrepräsentationethnischer Minderheiten an<strong>zu</strong>gehen( 66 ). Das Oberste Gericht warjedoch nicht gewillt, diese Entscheidungauf ein Programm aus<strong>zu</strong>weiten,in dem die Zuweisung von Kindernan bestimmte weiterführende Schulenaufgrund der Rasse erfolgte ( 67 ).In Kanada erfordert das Fallrecht Aussagen<strong>zu</strong>folge <strong>zu</strong>dem eine rationaleVerbindung zwischen den <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> und ihrem Verbesserungsziel.In Südafrika schließlich hatdas Oberste Gericht in einer aktuellenEntscheidung klargestellt, dass positive<strong>Maßnahmen</strong> nicht als Rechtfertigungfür anderweitig willkürliche Entscheidungenbei der Vergabe von Arbeitsplätzenangeführt werden können ( 68 ).( 64 ) Der Staat gegen Lönn und Midander,Fall T_400/06, 21. Dezember 2006. Siehe außerdem:A.Numhauser-Henning, Report onmeasures to combat discrimination: Directives2000/43/EC and 2000/78/EC. Country report:Sweden (2007),S.16. Verfügbar unter: http://ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/pdf/legnet/svrep07_en.pdfStandvom 28. November 2008.( 65 ) S. Fredman, Discrimination Law (Oxford:Oxford University Press, 2002), S. 147.( 66 ) Grutter gegen Bollinger 539 USA; 306, 123S Ct 2325 (2003).( 67 ) An öffentlichen Schulen involvierte Elterngegen Seattle School District No 1 et al, 127 SCt 2738 (2007).( 68 ) Supreme Court of Appeal (Oberstes Berufungsgericht)(17. September 2008) MartinGordon v Department of Health KwaZulu-Natal (337/2007) [2008] ZASCA 99.38


4Wahrnehmung der <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> in derEuropäischen Union


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>4Wahrnehmung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>in der Europäischen UnionDieses KapitelbieteteinedetaillierteAnalyse derWahrnehmung positiver<strong>Maßnahmen</strong> in derEuropäischen Union und insbesondere der Wahrnehmung von Personen aus acht europäischenLändern, die an der Detailstudie teilnahmen. Die Analyse erfolgt hauptsächlich auf der Basis derim Konsensworkshopund in Gesprächen in deneinzelnen Ländernerhobenen Datensowie derErkenntnisse der Studie und Analyse des gesetzlichen Rahmens sowie der jeweiligen Richtliniendokumentation<strong>zu</strong>mVorgehen dereinzelnen Länder im Bereichpositiver <strong>Maßnahmen</strong>. LediglichhinsichtlichFrankreichbasierendie Erkenntnisse aufder Sekundäranalyseeines Landesberichts<strong>zu</strong> Frankreich <strong>zu</strong> <strong>Maßnahmen</strong> im Kampf gegen die Diskriminierung ( 70 ). Das Kapitel beginnt miteinem Vergleich<strong>zu</strong>m Verständnispositiver <strong>Maßnahmen</strong>,wie es in Organisationen in derEuropäischenUnion undinsbesondereinden acht Ländern, <strong>zu</strong> denen Fallstudienerstelltwurden,<strong>zu</strong>mTragenkommt.Dabei wurdeauchbetrachtet, welche <strong>Maßnahmen</strong> voneinzelnen Individuendem Bereichder <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>geordnetwurden. Auch die Motivation hinter<strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> sowieFaktoren, die derEffektivität positiver<strong>Maßnahmen</strong> als<strong>zu</strong>träglichgelten,sollenerläutert werden.Als Teil dieserAnalysewirdaußerdem darauf eingegangen, wieOrganisationen die Wirkungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> messen undGruppen bestimmen, die ammeistenoderwenigsten vongezieltenInitiativen profitierthaben. Schließlichwerden die wichtigstenGrenzen genannt, die die Umset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong> einschränken, und Pläne für<strong>zu</strong>künftige positive <strong>Maßnahmen</strong> erörtert.4.1 Verständnis positiver<strong>Maßnahmen</strong>In den an der Studie beteiligten Mitgliedstaatender EU gibt es kein einheitlichesVerständnis dessen, wasunter einer <strong>positiven</strong> Maßnahme <strong>zu</strong>verstehen ist. Teilnehmer aus verschiedeneneuropäischen Ländern zeigtensich unterschiedlich gut mit dem Begriffvertraut und in unterschiedlichemMaße bereit, ihn <strong>zu</strong>r Beschreibungihrer Aktivitäten <strong>zu</strong> verwenden.In Ländern wie dem Vereinigten Königreich,Irland und Ungarn werdenpositive <strong>Maßnahmen</strong> als spezielle<strong>Maßnahmen</strong>angesehen, die ergriffen( 69 ) Siehe S. Latraverse (2007). Report on measurestocombat discrimination: Directives2000/43/EC and 2000/78/EC. Country report:France. Erhältlich unter http://europa.eu.int/comm/employment_social/fundamental_rights/policy/aneval/mon_en.htm.werden, um in der Vergangenheit gescheheneDiskriminierung gegenübereiner bestimmten Gruppe mit demZiel der Gleichstellung dieser Gruppemit der Mehrheit der Gesellschaft <strong>zu</strong>bekämpfen. In den genannten Ländernherrschte allgemein Einigkeitdarüber, dass positive <strong>Maßnahmen</strong>soziale Ungleichheiten ausgleichen,Nachteile ausräumen und sie sogaraufwiegen sollen. Die Teilnehmer ausdiesen Ländern assoziierten positive<strong>Maßnahmen</strong> mit der Beseitigungvon Grenzen, mit sozialer und globalerGerechtigkeit, dem Eintretenfür andere und Empowerment. Dochobwohl sie uns eine klare Definitiondes Begriffs lieferten, waren nichtalle Teilnehmer der Meinung, dass„positive <strong>Maßnahmen</strong>“ eine adäquateUmschreibung ihres Verständnissesdieses Konzepts darstellte. Im VereinigtenKönigreich wurde der Begriffder „<strong>positiven</strong> Maßnahme“ (positiveaction) als konzeptuelles Wirrwarr bezeichnetund vorgeschlagen, ihn durchden Begriff „balancing measures“, alsoetwa „ausgleichende <strong>Maßnahmen</strong>“ <strong>zu</strong>ersetzen, um so das Konzept leichterverständlich und auch der breiten Öffentlichkeit<strong>zu</strong>gänglicher <strong>zu</strong> machen.In anderen europäischen Ländernwird der Begriff der „<strong>positiven</strong> Maßnahme“in einem anderen Licht gesehen.In den Niederlanden werdenpositive <strong>Maßnahmen</strong> als altmodischesKonzept angesehen, die Studienteilnehmerhatten ihre Problemedamit. Sie wollten positive <strong>Maßnahmen</strong>lieber als wichtiges Instrumentinnerhalb einer weiter gefassten Diversitätsstrategiebetrachten, die alleMethoden <strong>zu</strong>r Bekämpfung der Effektevon Ausgren<strong>zu</strong>ng, Diskriminierungund Stereotypieren bestimmter Grup-40


4 Wahrnehmung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in der Europäischen Unionpenbeinhaltet und darauf abzielt,eineGesellschaft mitmehr Gleichberechtigung<strong>zu</strong> schaffen. Für die Teilnehmeraus den Niederlanden zählten da<strong>zu</strong>Gesetzgebung, Fortbildung, organisatorischeEntwicklung und Coaching.Allgemein war man sich einig, dasspositive <strong>Maßnahmen</strong> als Teil einervielschichtigen Strategie eingesetztwerden müssen, um langfristig effektiv<strong>zu</strong> sein. Jede Maßnahme mit dem Ziel,mehr Gleichheit <strong>zu</strong> schaffen, wird alsnutzlos eingeschätzt, solange sie nichtvon der gesamten Gesellschaft getragenwird. Um einen Unterschied machen<strong>zu</strong> können, erfordert der Einsatzpositiver <strong>Maßnahmen</strong> den Teilnehmern<strong>zu</strong>folge eine kritische Masse. Siegingen davon aus, dass positive <strong>Maßnahmen</strong>Teil eines permanenten undkohärenten Vorgehens sein müssen,das einer für den Wandel offenen undzielorientierten Strategie folgt. Diesdeckt sich mit der vorgebrachten Argumentation,dass positive <strong>Maßnahmen</strong>niemals lediglich in einer Abteilungoder auf einer Hierarchieebene,sondern stets in allen Geschäftsbereicheneingeführt werden sollten.Ähnlich ist auch in Schweden der Begriffder <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> nichtgebräuchlich und findet sich auch inder Gesetzgebung <strong>zu</strong>m Thema nicht.Vielmehr wird hier der Begriff der„aktiven<strong>Maßnahmen</strong>“gebraucht.Verwirrungüber das Konzept erwächstaus dem Umstand, dass Gesetz undPolitiker in Schweden die Notwendigkeitdes Ergreifens positiver <strong>Maßnahmen</strong>unterstreichen, gleichzeitigaber eine Reihe von Verboten undEinschränkungen verhängt wird undauch das Fallrecht restriktiv ist. Diemeisten der in Schweden befragtenMenschen konnten keine Definitionpositiver <strong>Maßnahmen</strong> geben, da siedies als <strong>zu</strong> komplex empfanden.In Österreich maßen Workshop-Teilnehmer und Befragteden Vorteilenpositiver <strong>Maßnahmen</strong> größerenWert bei. Die Teilnehmer betonten,dass positive <strong>Maßnahmen</strong> einen Gewinnfürdie Allgemeinheit darstellenund deshalb in allen Bereichen derGesellschaft und für alle bedürftigenGruppen eingesetzt werden sollten.Der Sichtweise, dass positive <strong>Maßnahmen</strong>schlicht die Gelegenheit <strong>zu</strong>rbevor<strong>zu</strong>gten Behandlung einer oderzweier Gruppen darstellt, wurde widersprochen.Bevor<strong>zu</strong>gt wurde derAnsatz, offen dafür <strong>zu</strong> sein, wer <strong>zu</strong>welchem Zeitpunkt welche Art derUnterstüt<strong>zu</strong>ng benötigt. Damit dieserProzess effektiv sein kann, wurdeder Schaffung eines Bewusstseins fürUnterschiede und Diskriminierung inihrer strukturellen Dimension zentraleBedeutung eingeräumt.In einigen Punkten entspricht dies derHaltung in Frankreich <strong>zu</strong>m Themapositive <strong>Maßnahmen</strong>. Wie in Kapitel 2hervorgehoben, werden positive <strong>Maßnahmen</strong>in Frankreich im Allgemeinennicht als Mittel <strong>zu</strong>r Bekämpfungvon Ungleichheiten angesehen odereingesetzt. Die fehlende Vertrautheitmit dem Konzept erklärt unserer Meinungnach auch, wieso es uns nichtgelang, bei Personen aus dem französischenöffentlichen, privaten unddritten Sektor genügend Interesse fürdie Teilnahme an einem Konsensworkshop<strong>zu</strong>wecken.In Ermangelungvon Daten französischer Befragter <strong>zu</strong><strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in Frankreichverglichen wir Daten aus den in Konsensworkshopsund Befragungen inanderen europäischen Ländern erhobenenDaten mit unserer Literaturanalyse<strong>zu</strong>m Thema positive <strong>Maßnahmen</strong>in Frankreich. Insgesamt scheinen dasPrinzip der Gleichheit aller Mitgliederder französischen Gesellschaft und dieTatsache, dass gesetzlich kein Teil derfranzösischen Bevölkerung Rechteals Minorität geltend machen kann,da<strong>zu</strong> geführt <strong>zu</strong> haben, dass es keinepolitischen <strong>Maßnahmen</strong> gibt, die aufspezielle, durch ihren Ursprung definierteethnische Gruppen abzielt (vgl.da<strong>zu</strong> die Analyse der Gesetzeslage inFrankreich). Kategorien für positive<strong>Maßnahmen</strong> sind nur dann als solcheakzeptabel, wenn sie auf neutralenKriterien – z. B. sozioökonomischenÜberlegungen – basieren, die nichtsmit der Identität der Zielgruppe <strong>zu</strong>tun haben. Folglich gibt es lediglichpolitische <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunsten derRoma – die nicht durchihre ethnischeZugehörigkeit definiert werden – unddie deren Lebensweise hinsichtlichUnterbringung und Ausbildung ermöglichensollen. Positive <strong>Maßnahmen</strong>fürMenschen mit Behinderungsind gesetzlich erlaubt, derzeit sindähnliche <strong>Maßnahmen</strong> für Lesben,Schwule, Bisexuelleund Transgenderaber nicht möglich.In Frankreich gibt es eine Reihe vonInitiativen, die sich als positive <strong>Maßnahmen</strong>beschreiben lassen, wenngleichsie bisher nicht unter diesemBegriff <strong>zu</strong>sammengefasst wurden.Im Jahr 2005 beispielsweise verfolgteman Pläne <strong>zu</strong>r Einführung umfassenderWeiterbildungs- und Unterstüt<strong>zu</strong>ngsprogramme<strong>zu</strong>r EingliederungArbeitsloser in die Arbeitswelt,<strong>zu</strong>r Schaffung regionaler Beschäftigungszentrenund <strong>zu</strong>r Einführungeiner Reihe von Programmen undDienstleistungen <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ngvon Langzeitarbeitslosen. Zusätzlichwurden unter dem Oberbegriff dessozialen Zusammenhalts Versucheunternommen, arbeitslose benachteiligteJugendlicheund ältereLangzeitarbeitslosedurch Praktika und Weiterbildungsprogrammeim privatenund öffentlichen Sektor an<strong>zu</strong>sprechen.Außerdem waren massive Investitionenin den sozialen Wohnungsbau<strong>zu</strong>gunsten benachteiligter Gegendenund <strong>zu</strong>r Bereitstellung von Notunterkünftengeplant. Ähnlich gab es imBildungswesen Pläne <strong>zu</strong>r Konzentrationauf Kinder mit ernsthaften Schwierigkeiten,um die Chancengleichheitdurch spezielle Unterstüt<strong>zu</strong>ng vonKindern in benachteiligten Bereichenund durch die Zuweisung speziellerBudgets an Schulen in bestimmtengeografischen Gebieten <strong>zu</strong> verbessern.41


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Schließlich ging das Institut d’EtudesPolitiques angesichts der praktischenUnmöglichkeit für Kinder aus benachteiligtenGegenden, spezialisierterehöhere Eliteschulen <strong>zu</strong> besuchen(um eine solche handelt es sich auchin diesem Falle), eine Partnerschaftmit Schulen in solchen Gegenden ein,um deren beste Schüler aus<strong>zu</strong>wählenund ein Parallelsystem <strong>zu</strong>r Schüleraufnahme<strong>zu</strong> schaffen. Andere Schulenfolgten diesem Beispiel.In der Gruppe der europäischen Länderzeigte sich in der Slowakei das geringsteVerständnis fürdas Konzeptder <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>; Problemeim Bereich der Gleichberechtigungund Chancengleichheit werden hierausgesprochen abstrakt diskutiert. Diewenigsten Workshopteilnehmer undBefragten verfügten über ein tiefergehendesVerständnis positiver <strong>Maßnahmen</strong>;nahe<strong>zu</strong> jede Initiative wurdeunabhängig von ihrer Zielset<strong>zu</strong>ng alssolche verstanden und bezeichnet. EinigeTeilnehmer verstanden unter einer<strong>positiven</strong> Maßnahme ausnahmslosjede Initiative <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ngder Roma und führten Initiativen wiegezielte Ausbildung, Anstellung, Stipendien,Wohnprojekte und Sprachunterstüt<strong>zu</strong>ngan. Die Teilnehmerräumten ein, dass diese <strong>Maßnahmen</strong>alle Roma als ethnische Gruppe ansprechenkönnen, doch das Gesprächüber konkrete Beispiele konzentriertesich in der Regel auf <strong>Maßnahmen</strong>, diein anderem Kontext als Instrumente<strong>zu</strong>r Bekämpfung sozialer Ausgren<strong>zu</strong>ngangesehen würden. Andererseitsrealisierten die Teilnehmer, dass nichtnur arme oder sozial ausgegrenzteRoma diskriminiert werden und dassauch anderen Gruppen der Romamehr Aufmerksamkeit <strong>zu</strong>kommensollte. Slowakische Organisationengaben an, dass das bisherige Fehlengesetzlicher Regelungen <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> da<strong>zu</strong> geführt habe, dasses kein allgemeines Verständnis diesesBegriffs gebe. Außerdem wiesensie darauf hin, wie wichtig es sei, dassdie Regierung hinsichtlich einigerEinschränkungen der aktuellen GesetzgebungKlarheit schaffe und einöffentliches Bewusstsein für positive<strong>Maßnahmen</strong> fördere. Die Tatsache,dass diese erst imJahr 2008 Eingangin die Gesetzgebung gefunden haben,mag erklären, warum die Slowakeieines der Länder mit den geringstenAntwortzahlen in der Umfrage war.Es ist außerdem wichtig <strong>zu</strong> bemerken,dass in Ungarn und der Slowakeigleichermaßen die meisten Programme,die als positive <strong>Maßnahmen</strong> fürRoma betrachtet werden könnten, mitpolitischen <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> sozialerEingliederung und allgemeinen Strategienbezüglich der Situation dieserGruppe verknüpft sind.In manchen dieser Länder wurde alsnegative Folge auf das Ergreifen positiver<strong>Maßnahmen</strong> in Unternehmen eineGegenreaktion einzelner Personen beobachtet,die die Überlegungen hinterden <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> nichtvollständig verstanden und diese als„Bevor<strong>zu</strong>gung“ bestimmter Gruppenwahrnahmen. In den Niederlandenherrscht das Gefühl vor, dass positive<strong>Maßnahmen</strong> eng mit Quoten undanderen Formen der bevor<strong>zu</strong>gten Behandlungverknüpft sind. Deshalb gabes unterschiedliche Reaktionen aufbevor<strong>zu</strong>gte Behandlung <strong>zu</strong>r Verbesserungder Repräsentation bestimmterGruppen. Die Bedeutung des Quotensystems<strong>zu</strong>r besseren Repräsentationvon Frauen im öffentlichen Dienstwurde als positive Folge bevor<strong>zu</strong>gterBehandlung angesehen, <strong>zu</strong>gleich wurdeaber auch bemerkt, dass es Vorurteilegegenüber Personen gibt, von denenangenommen wird, dass sie ihreArbeitsstelle einem Quotensystem <strong>zu</strong>verdanken haben. Diese Vorurteilewiederum führen <strong>zu</strong> einer gewissenZögerlichkeit von Seiten derer, die indiesem System bevor<strong>zu</strong>gt angestelltwürden. Einige schwedische Teilnehmerverbanden in ihrem Verständnispositive <strong>Maßnahmen</strong> auch mit Quotenoder bevor<strong>zu</strong>gter Behandlung alsMittel <strong>zu</strong>r Bekämpfung von Benachteiligung.Viele der Befragten vertratendie Meinung, dass positive <strong>Maßnahmen</strong>häufig als gegen das Prinzip derGleichheit verstoßend angesehen werden,Gegner des Konzepts argumentiertengerne mit der Notwendigkeit,„alle Menschen gleich <strong>zu</strong> behandeln“.Eine Besonderheit im slowakischenVerständnis ist es, dass hier nicht zwischen<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> und positiverDiskriminierung unterschiedenwird; einige Teilnehmer erklärten sichzwar mit der Legitimität von Quoteneinverstanden, äußerten jedoch ernsteVorbehalte bezüglich ihrer Effektivität.Dies bestätigt Ergebnisse der Umfrage,die signifikante Verwirrung über positive<strong>Maßnahmen</strong> ergab. Insgesamt19 % der Befragten verwechselten positive<strong>Maßnahmen</strong> mit positiver Diskriminierung.Diese Unsicherheit warin Österreich mit 48 %, Griechenland(42 %), Ungarn (33 %) und Bulgarien(32 %) besonders hoch und lag in denacht europäischen Ländern, in denenFallstudien erarbeitet wurden, insgesamtbei 23 %.4.2Motivation fürpositive<strong>Maßnahmen</strong>In den europäischen Ländern dienteine Vielzahl von Faktoren als Impulsgeberfür positive <strong>Maßnahmen</strong>,einige davon sind mehreren Länderngemein. Die Umfrage ergab, dass dieGesetzgebung (47 %) den wichtigstenAntrieb darstellt. In Ländern wie demVereinigten Königreich und Irlandgaben die gesetzlichen Bestimmungen<strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> einenstarken Anstoß <strong>zu</strong>m Wandel. Diesgilt insbesondere für den Umgangmit Behinderungen in Irland, woQuoten gesetzlich vorgesehen sind.Der gesetzliche Rahmen in diesenLändern verpflichtet Arbeitgeber undDienstleister <strong>zu</strong> speziellen proaktiven<strong>Maßnahmen</strong>, durch die die Gleichbehandlungaller ohne Ansehen vonUnterschieden sichergestellt werdensoll. Dieser gesetzliche Rahmen deckt42


4 Wahrnehmung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in der Europäischen Unionin Irland neun Diskriminierungsgründeab(Geschlecht, Ehestand,Familienstand,sexuelleOrientierung,Religion, Alter, Behinderung, Rasseund Zugehörigkeit <strong>zu</strong>r Gemeinschaftder Zigeuner), im Vereinigten Königreichimmerhin sechs (Alter, Behinderung,Geschlecht, Rasse, Religion,sexuelle Orientierung). Die Umfrageergab außerdem, dass das VereinigteKönigreich (84 %) und Irland (83 %)mit Abstand den höchsten Anteil anAntwortenden aufweisen, die überschriftliche Richtlinien <strong>zu</strong> Gleichbehandlungund Diversität verfügen.Eine Analyse der von Organisationenaus diesen beiden Ländern <strong>zu</strong>rVerfügunggestelltenDokumente wieUnternehmensleitbildern und Jahresberichtenzeigte außerdem eineüber bloße Rhetorik hinausgehendeVerpflichtung <strong>zu</strong>r Gleichbehandlung.Am unteren Ende lagen bezüglich desVorhandenseins von GleichstellungsundDiversitätsrichtlinien die Slowakei(29 %), Griechenland (25 %),Bulgarien (24 %) und Polen (13 %).Insgesamt verfügten 59 % der acht inderkomparativenStudie betrachtetenEU-Länder über schriftliche Richtlinien<strong>zu</strong> Gleichbehandlung und Diversität.In Österreich werden Gesetze <strong>zu</strong>rGleichstellung aufgrund der ihnen<strong>zu</strong>grundeliegenden Ziele der Chancengleichheit,der Behebung vonDefiziten und der Anerkennung derRechte aller als positive Maßnahmeschlechthin gewertet. Im Gegensatzda<strong>zu</strong> wird gesetzlichen Regelungen inLändernwie denNiederlandenkeineentscheidende Rolle <strong>zu</strong>r Förderungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>geschrieben,weil Organisationen in diesenLändern es ablehnen, positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> ergreifen, und Gesetze <strong>zu</strong>rErhebung von Daten <strong>zu</strong>m ethnischenHintergrund ihrer Belegschaft offenmissachten, ohne dass die RegierungSanktionen verhängt hätte (vgl. dieAnalyse der Rechtslage in den Niederlanden).In gewissem Ausmaß, so denken Teilnehmerin den Niederlanden, gibtweniger rechtlicher Druck, sondernvielmehr das Bedürfnis, anderen <strong>zu</strong>helfen, den Ausschlag <strong>zu</strong>m Ergreifenpositiver <strong>Maßnahmen</strong>. Diese Motivationwurde gemeinsam mit demWunsch geäußert, einen guten Ruf <strong>zu</strong>erlangen und soziale Schande <strong>zu</strong> vermeiden.Dieser Überlegung kommtwohl bei öffentlichenOrganisationenund Regierungsabteilungen mehrBedeutung <strong>zu</strong> als bei Privatunternehmen,weil erstere <strong>zu</strong>r Selbstlegitimierungdie Diversität der Gesellschaft inihrer Organisation abbilden müssenund dies als Teil ihrer öffentlichenVerpflichtung als Rollenmodell ansehen.So wurden jüngst Initiativen imJustizwesen, die Zahl der Richter mitMigrationshintergrund <strong>zu</strong>erhöhen,durch die Beobachtung motiviert, dasskeine Allochthone (Minderheiten) imJustizwesen vertreten sind und dieserFaktor <strong>zu</strong> einer verschobenen Wahrnehmungund mangelndem Wissenum strukturelle Diskriminierung sowie<strong>zu</strong>r Beeinflussung der Einstellunggegenüber Klienten und sogar derGerichtssprechung durch Vorurteileführen könne.Wie in den Niederlanden stellt auchin Ungarn die moralische Grundlagepositiver <strong>Maßnahmen</strong> eine starkeMotivation für ihre Umset<strong>zu</strong>ng dar.Dies gilt insbesondere hinsichtlich einerVerbesserung der benachteiligtenSituation der Roma-Gemeinschaft.Auch in der Slowakei lässt sichbeobachten,dass Projekte <strong>zu</strong>r Besserstellungder Roma nicht auf gesetzlichenVorschriften basieren oder aus derMenschenrechtsperspektive begründetsind, sondern vielmehr auf demVerständnis der schwierigen sozialenSituation innerhalb der Roma-Gemeinschaftenaufbauen.Neben den gesetzlichen Vorschriftenwird auch die Möglichkeit einer Verbesserungder UnternehmensleistungalswichtigeTriebfederfürdie Implementierungpositiver <strong>Maßnahmen</strong>angesehen. Auf Veränderungen in derBevölkerung reagierend, greifen Unternehmen<strong>zu</strong>nehmend auf sie <strong>zu</strong>rück,um durch gezielte Personalwerbungsund-bindungspraktikenArbeitsplätze<strong>zu</strong> schaffen, die die örtlichen Gemeinschaftenwiderspiegeln. In Ländernwie den Niederlanden, Österreich,Schweden und Irland berichten Teilnehmervon <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>als Bestandteil guter Geschäftspraktikenund betrachten die Förderungder Gleichbehandlung durch positive<strong>Maßnahmen</strong> als Möglichkeit fürUnternehmen,sich einen Wettbewerbsvorteil<strong>zu</strong>verschaffen. Auch die Bedeutungdes öffentlichen Bildes undder PR-Aspekt positiver <strong>Maßnahmen</strong>wurden erwähnt. In Schweden undden Niederlanden liegt die größereBetonung auf der Bedeutung positiver<strong>Maßnahmen</strong> für die Privatwirtschaft,in der es nicht länger akzeptabel ist,ein Team „männlicher Weißer“ <strong>zu</strong>präsentieren oder eine Belegschaft<strong>zu</strong> haben, die sich ausschließlich aus„blonden, blauäugigen Schweden“<strong>zu</strong>sammensetzt. Die Beschäftigungeiner multiethnischen Belegschaftgilt außerdem als Möglichkeit, neueMarktsegmente <strong>zu</strong>erschließen, weilsie ein breites Zielpublikum anspricht.Im Gegensatz da<strong>zu</strong> wird in Ländernwie dem Vereinigten Königreich dieNotwendigkeit diskutiert, dass Organisationendes öffentlichen Sektors dieGesellschaft besser abbilden, um insbesondereim Gesundheitssektor dieBedürfnisse aller ihre Dienste in Anspruchnehmenden Menschen besserabdecken <strong>zu</strong> können. Außerdem werdenUnternehmen durch die Furchtvor Verurteilungen und Schadenersatzforderungenda<strong>zu</strong> motiviert, denVorschriften <strong>zu</strong> entsprechen.In Ungarn und der Slowakei sind dieBeweggründe für das Ergreifen positiver<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunsten der Romanicht so klar; sie scheinen tendenziellaus unterschiedlichen Gründendurchgeführt <strong>zu</strong> werden. Die meisten43


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong><strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> privater undstaatlicher Organisationen zielen aufeine Besserstellung der Roma im Allgemeinenab, einige <strong>Maßnahmen</strong> nehmensich der besonderen Bedürfnisseder Roma-Frauen an, und viele Bildungs-und Ausbildungsprogrammezielen auf junge Roma ab. Das Bedürfnisnach mehr Arbeitskräften bewogOrganisationen da<strong>zu</strong>, der Anstellungvon Roma sehr viel offener gegenüber<strong>zu</strong>stehen;und auch die Möglichkeitfinanzieller Unterstüt<strong>zu</strong>ng fürRoma-Programme motivierte einigeOrganisationen <strong>zu</strong>r Aufnahme einerZusammenarbeit mit ihnen. Aus derUmfrage geht hervor, dass viele derOrganisationen aus Bulgarien (84 %)und Ungarn (75 %) sich selbst klareZiele in den Bereichen Dienstnut<strong>zu</strong>ng/Kundenprofilund Diensterbringunghinsichtlich benachteiligterGruppen gesetzt haben. Die deutlichniedrigsten Quoten klar gesetzter Zielewerden im Vereinigten Königreich(45 %) undIrland(33 %) erzielt.DieserUmstand ist angesichts der langenGeschichte der Gleichberechtigungsgesetzedieser Länder und insbesondereauch der im Vereinigten Königreichbestehenden Verpflichtungenbesonders erwähnenswert. BezüglichZielset<strong>zu</strong>ngen für Gleichheit und Diversitätim Bereich der Diensterbringungwerden die höchsten Anteile inden EG-Ländern aus Organisationenin Bulgarien (76 %), Ungarn (75 %),Italien (66 %) und die niedrigsten ausDeutschland (24 %) berichtet.Teilnehmer aus der Slowakei und Ungarnsprachen über die Notwendigkeit,Arbeitslosigkeit, niedrige Bildungsniveausund die in vielen Roma-Kultureninsgesamt unterdurchschnittlichenWohnverhältnisse <strong>zu</strong> bekämpfen.Auch hier basieren positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>gunsten der Roma auf einerähnlich eigenartigen Motivationsvielfalt,darunter auch die Wahrnehmungfinanzieller und anderer Bedrohungendurch die demografische Entwicklung.Aufgrund höherer Geburtenraten inRoma-Familien werden nämlich dieKosten fürihresoziale Eingliederungweiter steigen, sofern eine echte Veränderungausbleibt (und so entstehenauch bei weiterer Tatenlosigkeit dieselbenKosten).Teilnehmer aus unterschiedlichenEU-Ländern erklärten außerdem,wie positive <strong>Maßnahmen</strong> ihnen dieMöglichkeit gaben, ihre Gleichstellungsrichtlinienum<strong>zu</strong>setzen undechte praktische Folgen <strong>zu</strong> erreichen.Betont wurde die Bedeutung positiver<strong>Maßnahmen</strong>, um „Worten Tatenfolgen <strong>zu</strong> lassen“ und „das Vertrauender Bevölkerung in den öffentlichenDienst sicher<strong>zu</strong>stellen“. Des Weiterenhaben Unternehmen durch die Förderungvon Fairness und GleichheitDiversitätsrichtlinien und ein starkesUnternehmensimage geschaffen, dassie durch positive <strong>Maßnahmen</strong> in vielerleiHinsicht ausbauen können. Imbritischen Gesundheitssektor werdenpositive <strong>Maßnahmen</strong>, in deren RahmenPersonalbeschaffungsstrategienund Anstellungsvorausset<strong>zu</strong>ngen aufBehinderte („Two ticks“) 70 , Lesben,Schwule, Bisexuelle oder Transgender(„Stonewall Diversity Champions“) 71 ,das Alter („Age Positive“) 72 und Menschenmit psychischen Störungen(„Mindful Employer“) ausgerichtetwerden, als nützliches Mittel <strong>zu</strong>r Vertrauensbildungin örtlichen Gemeinschaftenverstanden. Aus Schwedenwird berichtet, dass eine größere Diversitätim höheren Bildungssektor„die Qualität der Bildung steigert“, undaufgrund gesetzlicher Vorschriften <strong>zu</strong>Richtlinien für positive <strong>Maßnahmen</strong>berichten die meisten Befragten voneinem Reichtum an Richtlinien <strong>zu</strong>rUnterstüt<strong>zu</strong>ng von Diversitätsinitiativen.In Irland stellte die Verpflichtung<strong>zu</strong>r internen Richtlinie für Chancen-( 70 )http://www.direct.gov.uk/en/DisabledPeople/Employmentsupport/LookingForWork/DG_4000314( 71 ) http://www.stonewall.org.uk/workplace/( 72 ) www.agepositive.gov.ukgleichheit für einige Unternehmeneinen Teil des größeren institutionsstrategischenZiels dar. In Österreich,wo das Bewusstsein für die steigendeBedeutung sozialer Verantwortungalshoch eingestuft wird, werden positive<strong>Maßnahmen</strong> von der Geschäftsleitungvorrangig als Instrument <strong>zu</strong>r Steigerungder Mitarbeiter<strong>zu</strong>friedenheitund -effizienz eingesetzt und schaffenso Vorteile und Chancen für Managementund Mitarbeiter gleichermaßen.Organisationen in den meisten Ländernberichteten von der engen Ausrichtungder <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>an ihrem Organisationsleitbild unddavon, wie sie ihnen bei der effektiverenErfüllung ihrer Ziele geholfenhaben. In Irland wurde beispielsweiseeine Reihe auf die besonderen Bedürfnisseder Zigeunergemeinschaften <strong>zu</strong>geschnittenerProjekte eingeführt. InSchweden betrachten UnternehmenGleichheit und Diversität als Teil ihresUnternehmensleitbilds und sehenklare Zusammenhänge zwischen <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> und ihren speziellenPflichten, z. B. der Polizeiarbeit. InUngarn sahen Teilnehmer darüber hinausauch einen Zusammenhang zwischen<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> und demBestehen ihrer Organisation sowie derRegierungspolitik <strong>zu</strong>r Integration derRoma in Ungarn.Auch ein Gefühl der Eigentümerschaftan einem Projekt hat sich als wichtigerErfolgsfaktor erwiesen. In Irland werdenEngagement und Unterstüt<strong>zu</strong>ngdes Managements als <strong>zu</strong>sätzliches Kriteriumfür den Erfolg positiver <strong>Maßnahmen</strong>betrachtet. Ähnlich wird auchin Schweden der Unterstüt<strong>zu</strong>ng durchdie obere Führungsebene zentrale Bedeutungbeigemessen und die Beteiligungder Zielgruppeselbst von Beginnan als ebenso wichtig bezeichnet. Lediglichim Vereinigten Königreich fandensich Hinweise auf gesellschaftlicheGruppen und Organisationen an derBasis, die sich angetrieben von der eigenenUn<strong>zu</strong>friedenheit mit der beste-44


4 Wahrnehmung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in der Europäischen Unionhenden Situation für positive <strong>Maßnahmen</strong>einsetzten und die Einrichtungspezieller Dienste <strong>zu</strong>r Befriedigungihrer Bedürfnisse erreichten.4.3Unterstüt<strong>zu</strong>ng fürpositive <strong>Maßnahmen</strong>Trotz einer gewissen Verwirrung undbeträchtlichen Unterschieden im Verständnisdessen, was eine positiveMaßnahme ist, wurde das Konzeptvon Teilnehmern in allen an der Studiebeteiligten europäischen Ländernausgesprochen positiv aufgenommen.Diese Unterstüt<strong>zu</strong>ng ist jedoch nichtbedingungslos; so wurde die Ansichtvertreten, dass positive <strong>Maßnahmen</strong>nur unter bestimmten Bedingungenerfolgreich sein können; und indenunterschiedlichen Ländern herrschtweitgehend Einigkeit darüber, welcheFaktoren hier ausschlaggebend sind.Teilnehmer aus den meisten Ländernrechneten der Verfügbarkeit von Ressourceneinschließlich finanziellerMittel eine zentrale Rolle bei der Umset<strong>zu</strong>ngpositiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>. Amausführlichsten äußerten sich Teilnehmeraus Österreich und den Niederlandenda<strong>zu</strong>, welche Erfolgsfaktorenund Umstände <strong>zu</strong> einem möglichst effektivenEinsatz positiver <strong>Maßnahmen</strong>beitragen. Für sie sind fürden Erfolgeine positive Einstellung bei den Organisatorender Initiative sowie dieEntwicklung individueller Strategienerforderlich, die sich in Abhängigkeitvon Zielgruppe, Sektor und Organisationskulturunterscheiden. DiePrüfung einer Veränderung der Ursprungssituationbezüglich des formuliertenZiels wird als zentrales Kriteriumgenannt. Auch die Ermächtigungder Beschäftigten und ein starkes Engagementder oberen Führungsebeneund anderer leitender Akteure innerhalbder Organisation haben sich alswichtige Antriebsfaktoren fürerfolgreicheInitiativen erwiesen. Darüberhinaus ist es notwendig, dass die Relevanzder Diskriminierung und derstrukturellen Grenzen für bestimmtein der Organisation vertretene Gesellschaftsgruppenwahrgenommen wird;ebenso bedeutend sind ein klares Engagementund Bewusstsein auf allenHierarchieebenen, besonders aber aufder Ebene des Top-Managements unddie Beteiligung aller Abteilungen einerOrganisation an der Entwicklung undUmset<strong>zu</strong>ng dieser <strong>Maßnahmen</strong>. Effektivitätistnurdannmöglich, wenn dieVorteile der Diversität fortwährenderörtert werden. Anderenfalls ist dasRisiko groß, die grundlegende Unterstüt<strong>zu</strong>ngfür die <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> verlieren.In Ländern wie Schweden, den Niederlandenund dem Vereinigten Königreichwurde die Bedeutung einer Bewertung<strong>zu</strong>r Effektivitätsmessung unddie Notwendigkeit der Lernbereitschaftbetont. Unabhängig von der Größenordnungder Initiative können positive<strong>Maßnahmen</strong> nicht spontan umgesetztwerden, sondern erfordern stets sorgfältigePlanung, kritische Reflektionund eine realistische Messung der Ergebnisse.Insbesondere in Schwedenwerden die Bedeutung der Erarbeitungpraktischer Pläne, die Notwendigkeit,sich bestimmte Ziele <strong>zu</strong> setzen, unddie Wichtigkeit fortwährender AusundWeiterbildung in diesem Bereichin den Vordergrund gerückt.In der Slowakei wie in Irland wurdedie Ansicht vertreten, dass die Effektivitätpositiver <strong>Maßnahmen</strong> fürRoma- bzw. Zigeunergemeinschaftenvon einer Reihe von Faktoren abhängt,denen bislang nur un<strong>zu</strong>reichend Beachtunggeschenkt wurde. Obwohldie Natur der Projekte völlig unterschiedlichist, ergaben sich aus demFeedback <strong>zu</strong> Projekten<strong>zu</strong>gunstenvonRoma- und Zigeunergemeinschaftenin den beiden Ländern Themen, denenbei der Planung solcher Projekte mehrAufmerksamkeit geschenkt werdenmuss. Zusammenfassend lassen sichdie Beteiligung der Gemeinschaftenan der Entwicklung der Initiativen unddie Motivation <strong>zu</strong>r Verbesserung ihrerSituation als wichtige Vorausset<strong>zu</strong>ngenfür positive <strong>Maßnahmen</strong> nennen. EinenNachhall findet diese Erkenntnisin der in Ungarn herrschenden allgemeinennegativen Einstellung gegenüberAngehörigen der Roma-Gemeinschaften.Außerdem brachte dieEntwicklung positiver <strong>Maßnahmen</strong>in Ungarn, wo Roma-Projekte durchOrganisationen entwickelt wurden,die von der Verfügbarkeit finanziellerMittel für solche Projekte angezogenworden waren, jedoch nicht notwendigerweiseauch die Bedürfnisse der Roma-Gemeinschaftenverstanden, eineReihe moralischer Fragen mit sich.Die Umfrage zeigt, dass am ehestenInitiativen wie die Schaffungvon Netzwerken und Foren, Ausbildungs-und Leadership-Programmesowie Programme <strong>zu</strong>r Förderung vonKommunikation und Selbstvertrauenbewertet wurden – und zwar insbesonderebezüglich Geschlecht, Behinderungund ethnischer Zugehörigkeit.Das europäische Land mit der mitAbstand höchsten Rücklaufquote mitBeschreibungen der als positive <strong>Maßnahmen</strong>ergriffenen <strong>Maßnahmen</strong> warÖsterreich mit 89 % – die allgemeineRücklaufquote lag bei 72 %.4.4Ergebnisse undAuswirkungenTrotz starker Worte über die Wichtigkeitauf Fakten basierender Strategienförderte die Studie klar <strong>zu</strong>tage, dassVerlauf und Ergebnis eines Großteilsder in europäischen Ländern initiierten<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> nicht systematischüberwacht werden. Lediglichknapp über ein Drittel der Befragtenaus den acht im Rahmen von Fallstudienuntersuchten Ländern gaben an,dass die <strong>Maßnahmen</strong> durch externeStellen überprüft werden, fast dieHälfte verließ sich <strong>zu</strong>r Bewertung derEffektivitätder <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong>auf Einzelberichte. Dennoch konntendie Teilnehmer eine gewisse Bewer-45


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>tung des Erfolgs der umgesetzten Projektevornehmen und von beobachtetenVerbesserungen berichten.In Österreich haben positive <strong>Maßnahmen</strong>dem<strong>zu</strong>folge <strong>zu</strong> einem verändertenUmgang mit Frauen und Behindertengeführt, besonders betont wurde diegestiegene Zahl der Gleichstellungsgesetze<strong>zu</strong>gunsten dieser Gruppen.Insgesamt scheinen das öffentlicheBewusstsein und die Aufmerksamkeitkulturellen Differenzen gegenübergewachsen <strong>zu</strong> sein. Außerdem wirdeine Verhaltensänderung innerhalbvon Organisationen beobachtet; konkrete<strong>Maßnahmen</strong> hatten ein besseresVerständnis für die Bedürfnisse derBeschäftigten sowie Interaktion innerhalbder Belegschaft gefördert undneue interne Kommunikationskanälegeöffnet.In den Niederlanden ergab die Auswertungdes Zeitraums, in dem Daten<strong>zu</strong> ethnischen Minderheiten erhobenwurde, dass es keine effektive Verbesserungder Repräsentation ethnischerMinderheiten am Arbeitsplatz gegeben<strong>zu</strong> haben scheint. Dennoch, so wurdeberichtet, hatten sie einen <strong>positiven</strong> Effekt,denn die Vorgabe, Daten <strong>zu</strong>m ethnischenHintergrund der Beschäftigten<strong>zu</strong> erheben, hattedie Aufmerksamkeitauf die unterschiedlichen Hintergründeund die Realität des Ungleichgewichtsin der Repräsentation von Menschenunterschiedlicher Herkunft inUnternehmen, auf dem Arbeitsmarktund in der Gesellschaft gelenkt. Außerdem,so wurde argumentiert, wäredie Umset<strong>zu</strong>ng von Strategien <strong>zu</strong>rVeränderung des Einstellungsverhaltensin einem Unternehmen ein zeitraubenderProzess gewesen und werdedies auch in Zukunft sein, so dass eineErfolgsprüfung ohnehin erst nach einemlängerenZeitraumdurchgeführtwerden könne.Die in den 1990er Jahren verfolgtePraxis der <strong>positiven</strong> Diskriminierung,d. h. die Anstellung von Menschen aufgrundihres ethnischen Hintergrundsundinder Hoffnung, die Bedürfnisseund Ziele dieser Gruppe besser <strong>zu</strong> verstehen,hat sich nicht als erfolgreicherwiesen. Die zwei Jahrzehnte andauerndenBemühungen der niederländischenPolizei um die Einstellung Angehörigerethnischer Minderheiten hattezwar die Personal<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ngverändert, <strong>zu</strong>gleich aber <strong>zu</strong>r Bildungeiner Brigade mit marokkanischenPolizisten, einer mit türkischen undeiner Brigade mit Polizisten von denAntillen geführt, die für die LösungvonKonflikteninnerhalb der eigenenGemeinschaften verantwortlich sind.So ergaben sich unglücklicherweisekaum Auswirkungenauf die Kultur derniederländischen Polizei, die in ersterLinie durch männliche Niederländergeformt wurde, und die Maßnahmetrug sogar <strong>zu</strong>m Weiterbestehen vonStereotypen und Grenzen innerhalbder Organisation bei. Die hohe Anzahlder sich anschließenden Austritte ausdem Polizeidienst führte schließlich<strong>zu</strong> der Schlussfolgerung, dass ein bessererWeg, die Attraktivität eines Arbeitgebersfür die gesamte Nation <strong>zu</strong>erhöhen, in der Unterstreichung desStellenwertes läge, den Diversität undGleichheit innerhalb der Organisationeinnehmen.Seitdem steht bei Unternehmen undOrganisationen in den NiederlandenABBILDUNG 1: GLEICHSTELLUNGSMERKMALE, HIER GEMESSENGleichstellungsmerkmale, bewertetGeschlechtAlterBehinderungRassische oderethnische HerkunftReligion oderGlaubens<strong>zu</strong>gehörigkeitSexuelle OrientierungSonstigesANHAND VERSCHIEDENER KATEGORIEN0 10 20 30 40 50die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiteraus den bisher nicht angesprochenenGruppen an<strong>zu</strong>ziehen, als wichtigsteund förderlichste Auswirkung positiver<strong>Maßnahmen</strong> imVordergrund.Dabei hatten Veränderungen indenEinstellungsprozessen bedeutendenAnteil am Abbau von Grenzen undder Verwirklichung von mehr Gleichberechtigungbeim Zugang <strong>zu</strong> einerBeschäftigung. Kulturell verzerrteTests, die Tradition, Mitarbeiter überspezielle Studentenvereinigungenan<strong>zu</strong>werben, Sprachbarrieren oderschlicht Vorurteile hatten die Personaleinstellungbeeinflusst. Eine Analysedieser Prozesse und die anschließendeEntwicklung und Umset<strong>zu</strong>ngangepasster Vorgehensweisen habendie Situation grundlegend verändertund <strong>zu</strong> einer höheren Heterogenitätder Gruppe der Erwerbstätigen geführt.Netzwerke bestimmter Gruppenim Fokus positiver <strong>Maßnahmen</strong>haben sich von ihren ursprünglichenZielset<strong>zu</strong>ngen gelöst, verfolgen heuteeigene Ziele und repräsentieren dieUnternehmensidentität in ihrer Diversität.Die Ergebnisse der Workshops undBefragungen widerspiegelnd, zeigteauch die Studie (Abbildung 1), dassGeschlecht, ethnische Zugehörigkeitund Behinderungen die am meistenbeachteten DiskriminierungsgründeGegenwärtige MitarbeiterBewerberAnwerbungAus- und WeiterbildungBeförderungKonsumenten vonDienstleistungen/KundenprofilePersonalbindungKategorien0 10 20 30 40 50 60 7046


4 Wahrnehmung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in der Europäischen Uniondarstellen. Außerdem ergab sie, dassin den Organisationen in geringeremMaße auch dem Alter Aufmerksamkeit<strong>zu</strong>kommt; Gespräche in Workshopsund Befragungen ergaben jedochkaum Hinweise auf Aktivitätenin diesem Bereich.Im Vereinigten Königreich werdenmehrere Gruppen als Gewinner positiver<strong>Maßnahmen</strong> genannt, insbesondereMenschen mit Behinderung,Schwarze und ethnische Minderheitensowie Frauen (hier insbesondere Südasiatinnen).Der eindeutige Charakterder gesetzlichen Regelungen hinsichtlichBehinderungenunddie in der Gesellschaftweit verbreitete Akzeptanzder Benachteiligung, der Behinderteausgesetzt sind, wurden als zentraleFaktoren <strong>zu</strong>r Verbesserung ihrer Positiongenannt. Aus demselben Grundwird davon ausgegangen, dass positive<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunsten dieser Gruppein der Gesellschaft mit geringererWahrscheinlichkeit auf Widerstandstoßen würden. Als weitere Nutznießerpositiver <strong>Maßnahmen</strong> werdenFrauen sowie Schwarze und ethnischeMinderheiten genannt, die in wenigertraditionellen Arbeitsgebieten stärkervertreten <strong>zu</strong> sein scheinen. <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>gunsten dieser Gruppen beruhenhauptsächlich auf den Bedürfnissender Gemeinschaften vor Ort,auf Regierungsgeldern, die unterrepräsentiertenGruppen in Organisationen<strong>zu</strong>gute kommen sollen, oderinternen Prüfverfahren innerhalb derOrganisationen. Vertreter des Freiwilligensektorshaben dennoch die Befürchtung,dass positive <strong>Maßnahmen</strong>keine langfristige Verpflichtung <strong>zu</strong>rFörderung der Gleichberechtigungdarstellen. Nur wenige Befragte gabenan, dass sich die Situation von Lesben,Schwulen oder Bisexuellen durch positive<strong>Maßnahmen</strong> tief greifend veränderthabe, Transgender scheinen amwenigsten profitiert <strong>zu</strong> haben.Insgesamt wurden nur wenige Informationenüber die <strong>zu</strong>r Überprüfungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> eingesetztenSysteme geboten. Es wurde offensichtlich,dass nicht alle Organisationengerne über die Auswirkungen ihrerInitiativen sprachen; ein Umstand,der sichauf mangelnde Klarheit überdie ursprüngliche Zielset<strong>zu</strong>ng der Initiativenund deren Verhältnis <strong>zu</strong> denjeweiligen Ergebnissen<strong>zu</strong>rückführenlässt. Im öffentlichen Sektor wurdedie Notwendigkeit des Belegens derEffektivität positiver <strong>Maßnahmen</strong> eherbestätigt; ohne diese Belege laufen dieOrganisationen Gefahr, den Antrieb<strong>zu</strong>r Weiterführung der ergriffenen<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> verlieren. Positive<strong>Maßnahmen</strong> auf dem Gebiet der Beschäftigungwurden folglich generellals erfolgreich betrachtet, weil sie dieChancen der Betroffenen auf eine Anstellung(wenn auch auf niedrigeremNiveau) und innerhalb der Organisationenverbessert, einen Beitrag <strong>zu</strong>rVerbesserung ihrer Karrierechancenund<strong>zu</strong>r Gründung von Personalnetzwerkengeleistet und Gelegenheitenfür Mentorenprogramme geschaffenhatten. Ähnliches lässt sich auf demGebiet der Dienstleistung beobachten:Die Veränderung des Lebensstilsder Patienten, ihres Wohlbefindensund der Zugang <strong>zu</strong> Angeboten im Gesundheitssektorgelten als ausreichenderBeleg für den Erfolg der Patientenaufklärungdurch Beratungsstellenfür Schwarze und Angehörige ethnischerMinderheiten (einschließlichjunger Immigrantengemeinschaftenaus Ostafrika) in den Midlands. DieseProjekte waren in der Regel kurzfristigangelegt und gesundheitsbezogen, siewandten sich an Schwarze und Angehörigeethnischer Minderheiten. Auchdie Möglichkeit der Nut<strong>zu</strong>ng positiver<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Behandlung Angehörigerethnischer Minderheiten durchalternative therapeutische Ansätze giltals positiver Nebeneffekt.Insgesamt lässt sich in Irland einedurchweg <strong>zu</strong>stimmende Reaktion aufpositive <strong>Maßnahmen</strong> verzeichnen,allerdings ist sie angesichts fehlenderBewertungsinstrumentarien und derTatsache, dass viele der Programmesich noch in der Anfangsphase befinden,noch <strong>zu</strong>rückhaltend. Hauptnutznießerpositiver <strong>Maßnahmen</strong>in Irland sind Frauen, Zigeunergemeinschaften,Behinderte, ethnischeMinderheitengruppenund Langzeitarbeitslose.In Schweden gelten wie im VereinigtenKönigreich ethnische Minderheitenund Frauen als Hauptnutznießerpositiver <strong>Maßnahmen</strong> durch InitiativenwieAus- undWeiterbildungsprogramme,gezielte Einstellungs- undMentorenprogramme. Weniger Aufmerksamkeitwurde Lesben, SchwulenundTransgenderngewidmet, obwohlsich auch die Aufmerksamkeit fürdiese Gruppen durch die Schaffungvon Netzwerken und Foren im öffentlichenSektor verbesserte. Bedenkenwurden auch und insbesondere hinsichtlichBildung und Beschäftigungder Roma-Gemeinschaft in Schwedengeäußert.Hinsichtlich erreichter Verbesserungenwurde berichtet, dass die <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> größerer Sensibilitätfürdie Bedeutung vonUnterschiedenund deren Folgen für Ungleichheiten,einer Einstellungsänderung und <strong>zu</strong> einerneuen Rollendefinition innerhalbvon Organisationen geführt haben.Zusätzlich wurde die Repräsentationbestimmter Gruppen verbessert,Kommunikationsbarrieren wurdenabgebaut, und es gibt mehr interneBeförderungen und Weiterbildungsangebote.Schweden ist das europäischeLand mit den meisten Prüfsystemenfür positive <strong>Maßnahmen</strong>, so dassdetaillierte Bewertungen bestimmterProjekte vorliegen. Außerdem wurdenbeispielsweise über von allen betroffenenMitarbeitern aus<strong>zu</strong>füllende Bewertungsformulareim Internet Datenerhoben und in einer Informationsdatenbankgesammelt. Nur wenigeInitiativen verfügten nicht über eineBewertungskomponente.47


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Wie bereits festgestellt, richten sich positive<strong>Maßnahmen</strong> in Ungarn und derSlowakei an Roma-Gemeinschaften,und so lassen sich Ähnlichkeiten herausarbeiten.In beiden Ländern wurdein Gesprächen insbesondere die Problematikdes Datenschutzes und dessenAuswirkungen auf die Möglichkeiten,positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunsten derRoma <strong>zu</strong> ergreifen, angesprochen.Sowohl in Ungarn wie in der Slowakeiist die Erhebung ethnischer Datennur im Rahmen strenger gesetzlicherVorschriften möglich; häufig entstehtdeswegen der Eindruck, diese seiengesetzeswidrig (dies ist nicht derFall, sie unterliegen jedoch strengenAuflagen). Probleme entstehen, weilspeziell auf die Roma abzielende positive<strong>Maßnahmen</strong>als gesetzeswidrigangesehen werden könnten. Das Vorgehender Regierung spiegelt diesenUmstand wider: <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r besserenEingliederung der Roma werdenhäufig als <strong>zu</strong>gunsten „benachteiligterGruppen“ bezeichnet, anstatt offiziellals <strong>Maßnahmen</strong> für die ethnischeGruppe der Roma gekennzeichnet <strong>zu</strong>werden. Dies wird der historischenDiskriminierung, die <strong>zu</strong>r Notwendigkeitpositiver <strong>Maßnahmen</strong> geführthat, nicht gerecht. In der Slowakei beziehensich selbst die Bestimmungendes Antidiskriminierungsgesetzes aufpositive <strong>Maßnahmen</strong>, die auf der Basissozialer Benachteiligung gesetzesmäßigsind. Datenschutzüberlegungenerschweren eine offizielle Begleitungund Evaluierung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>gunsten der Roma und derenAuswirkungen.Positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunsten derRoma in Ungarn und der Slowakeikönnen klar und ohne jeden Zweifelder Sozialpolitik <strong>zu</strong>r Eingliederungder Roma in Verbindung <strong>zu</strong>gerechnetwerden, und erst in der jüngstenVergangenheit gehen die <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> auf gesetzliche Bestimmungenauf diesem Gebiet <strong>zu</strong>rück.Die meisten Programme werden imRahmen der Regierungsstrategie <strong>zu</strong>mJahrzehnt der Roma-Eingliederungverwirklicht. Auch die frühen nationalenProgramme für eine Verbesserungder Situation der Roma undderen Finanzierung sind mit dieserRegierungsstrategie verknüpft. Abschließendlässt sich also sagen, dassdie Politik positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunstender Roma in Ungarn undderSlowakei fördert und <strong>zu</strong>gleich auf eigenartigeWeise einschränkt.Die Verknüpfung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>gunsten der Roma mitder Politik bringt logischerweise eineDiskontinuität der Programme mitsich, die da<strong>zu</strong> führt, dass diese häufigenden, bevor das <strong>zu</strong>grunde liegendegrößere Ziel erreicht werden konnte.Dieser Umstand spiegelt die negativenAuswirkungen von Änderungender Politik auf echte Verbesserungendurch (insbesondere durch den öffentlichenund Freiwilligen Sektordurchgeführten) positive <strong>Maßnahmen</strong>wider. Viele der ausdrücklichals positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunstender Roma bezeichneten Projekte inUngarn und der Slowakei sind ausdrücklichan Ausschreibungen undProjekte gebunden, die zeitlich begrenztsind und nicht unbedingt (tatsächlicheher selten) erneuert werden.Viele von ihnen werden durch die Regierungfinanziert (auch diese Quellenverändern sich mit Änderungenin der Politik), manche jedoch auchdurch Privatorganisationen mit sichwandelnden Prioritäten, die sich imWechsel der unterstützten Programmeniederschlägt. Dies gilt in geringeremMaße auch für den Privatsektor,in dem positive <strong>Maßnahmen</strong> durchfinanzielle Mittel der Unternehmengetragen werden, obwohl positive<strong>Maßnahmen</strong> im Privatsektor wenigerweit verbreitet sind.Sowohl in Ungarn wie in der Slowakeigab es heftige Diskussionen über dienegative Reaktion der Nicht-Romaauf diese Programme, die als lediglichden Roma (und nicht der Gesellschaftals Ganzes) <strong>zu</strong>gutekommend wahrgenommenwerden. Dies reflektiert<strong>zu</strong>meinen die weite Verbreitung einer negativenund von Vorurteilen geprägtenWahrnehmung der Roma in beidenLändern, <strong>zu</strong>m anderen aber auchmangelndes Verständnis für positive<strong>Maßnahmen</strong> imAllgemeinen. Dienegative Wahrnehmung lässt sich aufsignifikante Un<strong>zu</strong>länglichkeiten vonInformationskampagnen und bei derBekanntmachung positiver <strong>Maßnahmen</strong>(einem relativ neuen Konzept) inbeiden Ländern <strong>zu</strong>rückführen.In Ungarn und der Slowakei lässt sicheine Kluft zwischen den <strong>zu</strong>m Erreichenadäquater Verbesserung nötigenkomplexen Programmen und dentatsächlich umgesetzten <strong>Maßnahmen</strong>beobachten. Es gibt isolierte Programme,die <strong>zu</strong> Verbesserungen ineinzelnen Bereichen führen mögen,letztlich jedoch negative Entwicklungenauf anderen Gebieten mit sichbringen (siehe da<strong>zu</strong> die Fallstudie <strong>zu</strong>Wohnprogrammen in Ungarn), weilihre volle Tragweite nicht ausreichendbedacht wurde.Auch bei der Bewertung der Projektegibt es Probleme. Vielen Initiatorenpositiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunsten derRoma in Ungarn ist nicht klar, wieihre Auswirkungen gemessen werdensollten. Tatsächlich gibt es bei einerVielzahl von Programmen, sofern diesenicht ausdrücklich erforderlich ist,keinerlei systematische Bewertung,weil viele der von örtlichen Behördenin Ungarn umgesetzten Programmesich an sozial benachteiligte Gruppenim Allgemeinen und nicht an dieRoma im Besonderen wenden. Als beiweitem erfolgreichste positive Maßnahmein der Slowakei gilt derzeit dasProgramm für Lehrassistenten ausRoma-Gemeinschaften. Es wird nicht<strong>zu</strong>letzt deshalb am häufigsten als erfolgreichesProgramm genannt, weiles seit mehreren Jahren besteht undsich einige sichtbare Fortschritte imBildungsbereich verzeichnen lassen.48


4 Wahrnehmung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in der Europäischen UnionDie Mehrheit der Länder gab keineAuskunft über Zukunftspläne imBereich positiver <strong>Maßnahmen</strong>. Diesmag sich teilweise durch den Umstanderklären lassen, dass wir in denWorkshops nicht explizit nach Weiterführungs-und Entwicklungsplänenfragten. In den Befragungen zeigtensich die Organisationen jedoch interessiertdaran, mehr über bewährteVerfahren <strong>zu</strong> erfahren, und interessiertensich auch für Vorschläge da<strong>zu</strong>, wiesich bereits bestehende Programmebewerten lassen könnten. Insbesonderein Schweden sprachen einige Organisationendavon, den Umfang ihrerAktivitäten <strong>zu</strong> vergrößern und dieseauch auf andere Gebiete und weiterebenachteiligte Gruppen aus<strong>zu</strong>weiten.Einige schwedische Universitäten würdenihre <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> gerneauf die Merkmale soziale Klasse undsexuelle Orientierung ausweiten, sindaber aufgrund begrenzter Ressourcennicht da<strong>zu</strong> in der Lage. Eine Reihe vonInstitutionen gab außerdem an, dassab 2009 auch das Alter aufgrund desneuen Antidiskriminierungsgesetzesin die Überlegungen einfließen müsse,räumten aber auch ein, nicht <strong>zu</strong> wissen,wie sie damit umgehen sollten.Frankreicherwies sichals daseuropäischeLand in der Studie, das mit 78 %Antworten <strong>zu</strong>m Thema für die Zukunftgeplanterpositiver<strong>Maßnahmen</strong>am höchsten und damit erheblich überden durchschnittlichen 55 % lag. Dasist insbesondere deshalb erstaunlich,weil wir wegen der unterschiedlichenWahrnehmung des Nutzens positiver<strong>Maßnahmen</strong> in den unterschiedlichenWahlbereichen erhebliche Schwierigkeitenbei der Organisation desWorkshops hatten. Weit unterhalb desDurchschnitts europäischer Länderlag der Rücklauf bezüglich für die Zukunftgeplanterpositiver<strong>Maßnahmen</strong>im Vereinigten Königreich (47 %) undin den Niederlanden (35 %).Abschließend lässt sich feststellen, dassallgemeine Einigkeit darüber herrscht,dass nur gut geplante, komplexe, angemessenfinanzierte und partizipative<strong>Maßnahmen</strong> signifikante Veränderungenfür Roma-Gemeinschaftenergeben können. Leider unterscheidetsich die Wirklichkeit insbesondere inder Slowakei noch erheblich von diesemAnspruch.4.5Hindernisse fürpositive<strong>Maßnahmen</strong>Es wurden einige Hindernisse ausgemacht,die die Auswirkungen positiver<strong>Maßnahmen</strong> hemmen. Einige dieserHindernisse betreffen mehrere Länder,wohingegen sich andere auf einebestimmte Situation beziehen.Zu diesen Hindernissen zählt etwa diepotenzielleOffenlegungsensibler Daten,die aus unterschiedlichen Gründenals problematisch betrachtet wird.In Irland geht es beispielsweise umden Bereich Behinderungen, wohingegenim Vereinigten Königreich diesexuelle Orientierung im Vordergrundsteht. Zudem machte die Umfragedeutlich, dass Organisationen zögern,wenn es darum geht, potenziellen undaktuellen Arbeitnehmern Fragen <strong>zu</strong>diesen Themen <strong>zu</strong> stellen. Monitoringim Bereich Behinderungen findet lediglichbei 26 % der Organisationenstatt, im Bereich sexuelle Orientierungsind es kaum 10 %.Es besteht die Meinung, dass negativeEinstellungen seitens der Gesellschaftsowie von den Medien gepflegte Klischeesund Vorurteile <strong>zu</strong> einer Problematisierungpositiver <strong>Maßnahmen</strong>führen und die Ergebnisse positiver<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> rein symbolischenErgebnissenwerden lassen. Währendetwa die schwedische Gesellschaft inBe<strong>zu</strong>g auf die Gleichstellung der Geschlechterund entsprechende <strong>Maßnahmen</strong>relativ aufgeklärt scheint,werden Afrikaner und Muslime ausdem Nahen Osten sowie Menschenmit Behinderungen eher am unterenEnde der Hierarchie innerhalb derbenachteiligten Gruppen angesiedelt.Darüber hinaus werden positive <strong>Maßnahmen</strong>nicht als vorteilhaft betrachtet,und es gibt kein Bewusstsein fürden Wert solcher <strong>Maßnahmen</strong>. DieBefragten gaben an, dass sie manchmalkeine Unterstüt<strong>zu</strong>ng ihrer Kollegenerhalten oder auf Widerstandbeim Management stoßen, die ihreGleichheitsverpflichtungen als reineFormalitäten ansehen und lediglichdie gesetzlich erforderlichen Bemühungenunternehmen.EinigeArbeitnehmersind überzeugt, dass nur dieDiversitätsquoten verbessert werdenmüssen, um das „Immigrantenalibi“<strong>zu</strong> erlangen. Problematisch sind <strong>zu</strong>demdie geschlossenen Strukturen,wie <strong>zu</strong>m Beispiel bei der Polizei. Esfinden keine externen Anwerbungsverfahrenstatt, und es besteht nurwenig oder kaum Raum für Veränderungen.Andererseits haben einigeGemeinschaften, wie etwa die Romaund Immigranten, wenig Vertrauen inschwedische Einrichtungen. Aufgrundihrer in der Vergangenheit gemachtenErfahrungen inSchweden oder auchin ihren eigenen Ländern misstrauensie der Polizei und dem Justizwesen.Als weiteres Hindernis wurden vonden Teilnehmern der Studie die Gesetzein Schweden genannt, da sie dieDatenerfassung untersagen, wodurchdie Bewertung positiver <strong>Maßnahmen</strong>anders als in anderen Ländernerschwert wird. Auch der Mangel anRessourcen im Bereich Personal, Finanzenund Zeit werden als wichtigeStolpersteine wahrgenommen. Positive<strong>Maßnahmen</strong> werden gelegentlichals eine <strong>zu</strong>sätzliche Verpflichtung angesehen.Während viele Universitätenund große Unternehmen eigens Mitarbeiterfür Gleichstellungsaufgabeneingestellt haben, werden in vielenkleinen Unternehmen und Einrichtungendie Mitarbeiter häufig <strong>zu</strong>sätzlichmit Aufgaben der Gleichstellungund Vielfalt belastet. In Be<strong>zu</strong>g aufden Bereich Anstellung beklagteneinige Befragte, dass ihre Unterneh-49


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>men mehr Mitarbeiter entlassen alseinstellen, wodurch ein Umfeld geschaffenwird,indem die Einstellungvon mehr Frauen oder Minderheitenerschwert wird. Des Weiteren wurdehervorgehoben, dass die meisten <strong>positiven</strong>Förderungsmaßnahmen alsProjekt durchgeführt werden und dassdie Notwendigkeit für ein langfristigesEngagement besteht, da Erfolge Zeitund Anstrengungen erfordern. Auchdas Geld spielt häufigeine Rolle, dapositive <strong>Maßnahmen</strong> als kostspieligbetrachtet werden. In Be<strong>zu</strong>g auf positive<strong>Maßnahmen</strong> für Menschen mitBehinderungen beispielsweise wirddie Einrichtung von Zugangsmöglichkeitenals sehr teure Investitionbetrachtet.In Frankreich werden Fortschritte imBereich der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> dadurcherschwert, dass keine regelmäßigeErfassung von Monitoringdatenerfolgt. Obwohl kein Verbot <strong>zu</strong>r Erfassungvon Daten auf der Grundlage derethnischen Herkunft, der Religion, desAlters, einer Behinderung oder dersexuellen Orientierung existiert, ist inden meistenFällen eineGenehmigung<strong>zu</strong>r Erfassung dieser Daten erforderlich.Staatliche Statistikeinrichtungenlehnen es ab, bei der nationalen VolkszählungDaten über die Rasse oder dieethnische Herkunft <strong>zu</strong> erfassen, außeres betrifft die Nationalität und dieHerkunft Verwandter ersten Grades.Daher stehen keine rassischen oderethischen statistischen Indikatoren <strong>zu</strong>rVerfügung, die eine Bewertung derAuswirkungen von Richtlinien oderMonitoring ermöglichen würden.In den Niederlanden wurden Hindernisseausgemacht, die eher mit denVerhaltensweisen der Zielgruppe selbstalsmit den Verhaltensweisenvon Personen,die positive <strong>Maßnahmen</strong> umsetzensollen, in Verbindung stehen.Es besteht der Eindruck, dass Werbeanzeigen,die eine bevor<strong>zu</strong>gte Behandlungthematisieren, nicht effektiv sind,da die betreffenden Personen nicht als„Quotenperson“ bezeichnet werdenmöchten. Die Teilnehmer hatten denEindruck, dass die aktive Ansprachespezieller Zielgruppen die betreffendenPersonen davon abhält, sich für eineStelle <strong>zu</strong> bewerben. Denn sie möchtennicht mit dem Stigma belegt werden,der „Bewerber der affirmativenMaßnahme“ <strong>zu</strong> sein. Um derartigenReaktionen entgegen<strong>zu</strong>wirken, wirdes als notwendig erachtet, ein Klimader Befürwortung <strong>zu</strong> schaffen, in demsich Menschen unabhängig von ihremHintergrund, ja sogar gerade wegenihres andersartigen Hintergrundes,willkommen und anerkannt fühlen.Auch im Zusammenhang mit Programmenpositiver <strong>Maßnahmen</strong>, dieauf die Roma in der Slowakei ausgerichtetsind, wurden einige Problemefestgestellt. Diese Probleme begrenzendie Effektivität der Programmein Be<strong>zu</strong>g auf die Verbesserung derAusbildungs- und Beschäftigungschancenund führen in einigen Fällenmöglicherweise sogar <strong>zu</strong> einer verstärktenAusgren<strong>zu</strong>ng. Die spontanenund kurzfristigen Projekte sind nur ingeringem Maße in der Lage, die <strong>Maßnahmen</strong>voran<strong>zu</strong>treiben und die Lageder Roma auf nationaler, regionalerund lokaler Ebene <strong>zu</strong> verbessern. Aufgrunddes fehlenden Monitoring undder fehlenden Bewertung werden effektiveordnungspolitischeVerfahrenverhindert, in denen die Erfahrungenin die <strong>zu</strong>künftige Politik einfließen.Aus der Sicht der NRO-Teilnehmerist die Ursache für die Diskontinuitätim Geldbeschaffungssystem <strong>zu</strong>sehen. Es ist nahe<strong>zu</strong> unmöglich, Programmeund <strong>Maßnahmen</strong> mit langfristigenZielen <strong>zu</strong> entwickeln, da dieFinanzmittelgeberständig innovativeProgramme fordern und gleichzeitigbestehende Dienstleistungen nur zögerlichunterstützen (z. B. Pflegehelferund Lehrkräfte, die der Gruppe derRoma angehören).In Ungarn beispielsweise hat die Einstellungder Mehrheit der Bevölkerung<strong>zu</strong> den Roma nicht <strong>zu</strong> einer Stärkungeiner <strong>positiven</strong> Beziehung zwischenbeidenSeitenbeigetragen. Kunden ausder Gruppe der Roma wurde häufigvorgeworfen, dass sie nicht mit Dienstleistern<strong>zu</strong>sammenarbeiten möchten,die ihrerseits nicht lange zögern unddie Roma als un<strong>zu</strong>verlässig bezeichnen.Eine Reihe gut gemeinter Programmewurde aufgrund einer breiten Ablehnungseitens der Mehrheit der Bevölkerungin den Slowakei blockiert. Dieswurde insbesondere auf lokaler Ebenesichtbar, wo sich die lokale, nicht denRoma angehörende Bevölkerung gegendie <strong>Maßnahmen</strong> des Bürgermeistersoder einer NRO gestellt hat. Dochauch auf lokaler Ebene ist <strong>zu</strong>mindestin geringem Maße politischer Wille <strong>zu</strong>erkennen, sicheffektivfürdie Belangeder Roma ein<strong>zu</strong>setzen.50


4 Wahrnehmung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in der Europäischen Union4.6 ZusammenfassungDurch die vergleichende Analyse positiver <strong>Maßnahmen</strong>, die in der Europäischen Union umgesetzt wurden, wurdeeine Reihe signifikanter Probleme deutlich. Positive <strong>Maßnahmen</strong> werden unterschiedlich stark als effektives Mittel<strong>zu</strong>m Ausgleich von Benachteiligungen, die spezielle Gruppen innerhalb der Gesellschaft erleiden, begrüßt. Die Teilnehmerausvielen Ländernsindgegen die Möglichkeiteiner bevor<strong>zu</strong>gten Behandlung. Dieses Konzept hateindeutig<strong>zu</strong> Unmut und einer feindseligen Einstellung, berechtigt oder unberechtigt, gegenüber der Umset<strong>zu</strong>ng positiver<strong>Maßnahmen</strong> geführt. Bei denjenigen, die von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> profitieren sollen, herrscht die Wahrnehmungvor, dass sie einen unfairen Vorteil erhalten, was ebenso Besorgnis auslöst. Angesichts dieser Spannungen betoneneinige Länder, wie Australien oder die Niederlande, die Bedeutung positiver <strong>Maßnahmen</strong> als Teil einer umfassendenGleichstellungsstrategie im Vergleich <strong>zu</strong> isolierten <strong>Maßnahmen</strong>.In acht Ländern beziehen sich die bestehenden <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> insbesondere auf die Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeitenund die Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten und weniger auf die Bereitstellungvon Dienstleistungen. Menschen mit Behinderungen, Frauen und ethnische Minderheiten scheinen am stärkstenvon den <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> profitieren, wobei die Gesetze und die soziale Einstellung eine wichtige Rolle beider Förderung von <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>gunsten dieser Gruppen spielen. In <strong>zu</strong>nehmendem Maße sind gerade in Ländern,die einem demografischen Wandel unterliegen, Organisationen aufgrund des hohen finanziellen Drucks und politischerEinflussfaktoren gezwungen, ihre Anwerbungsverfahren und die Art der Bereitstellung von Dienstleistungen<strong>zu</strong> ändern. Bei einigen Gruppen wird dies durch die Verfügbarkeit von Fördermitteln unterstützt. In der Regel jedochstellen begrenzte Ressourcen ein Haupthindernis für die Umset<strong>zu</strong>ng dar.Trotz der Unterstüt<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong> werden Fortschritte in diesem Bereich durch die mangelnde Datenerfassungseitens der Organisationen behindert, denn diese Daten könnten für <strong>zu</strong>künftige <strong>Maßnahmen</strong> verwendetwerden. Die Tatsache beispielsweise, dass nicht alle Organisationen ein Monitoring ihrer Belegschaft im Hinblickauf die unterschiedlichen Dimensionen der Gleichstellung durchführen, führt da<strong>zu</strong>, dass sämtliche Strategien aufeiner schwachen Datenbasis beruhen werden. Negativ wirkt sich in diesem Zusammenhang auch aus, dass – wieetwa im Bereich Behinderung und sexuelle Orientierung ersichtlich wurde – einige Personen möglicherweise nichtbereit sind, Daten in einem Umfeld offen<strong>zu</strong>legen, in dem sie Diskriminierungen ausgesetzt sein könnten und in demihnen das Gefühl gegeben werden könnte, anders <strong>zu</strong> sein. Diese Unfähigkeit <strong>zu</strong>r Datenerfassung und <strong>zu</strong>m Datenmonitoringist auch in Organisationen <strong>zu</strong> finden, die Programme positiver <strong>Maßnahmen</strong> umsetzen. Infolgedessensinddie meisten Organisationen, obwohlsie sich über die für den Erfolg ihres Projekts erforderlichen Ergebniskennzahlenbewusst sind, nicht in der Lage, quantitative Daten <strong>zu</strong> den Fortschritten oder auch <strong>zu</strong> fehlenden Fortschrittenbereit<strong>zu</strong>stellen. Stattdessen verlassen sich Organisationen auf „weiche“ Indikatoren, die sich auf eine allgemeinwahrgenommene Verbesserung, eine größere Sensibilität für die Bedürfnisse von Randgruppen sowie ein besseresVerständnis für die Andersartigkeit beziehen.51


5Wahrnehmung von <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> in Kanada, Südafrikaund den USA


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>5Wahrnehmung von <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> in Kanada, Südafrika und den USAIn diesemKapitel wird aufder Grundlageder Datender Online-Umfrage, derDokumentenanalyse,desKonsensworkshops undaus Einzelgesprächen eine Analyseder <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong>in Kanada,Südafrikaund denUSA vorgestellt.Dabei erfolgt eine detaillierte Analyseder Wahrnehmungvon<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>,die vonden in diesenLändern ansässigen Organisationendurchgeführtwerden. Dabeiwerden insbesondere <strong>Maßnahmen</strong> betrachtet,die voneinzelnenPersonen dem Bereichder <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>geordnetwurden,sowie Einflussfaktorenfürpositive<strong>Maßnahmen</strong> undFaktoren, die derEffektivität positiver<strong>Maßnahmen</strong> als<strong>zu</strong>träglichgelten. DesWeiterenwirduntersucht, wieOrganisationen die Wirkungpositiver <strong>Maßnahmen</strong>messen. Zudem wird festgestellt,welcheGruppen am stärkstenoderamgeringstenvon gezieltenInitiativenprofitieren.Darüberhinauswerden die wichtigstenHindernissegenannt,die dieUmset<strong>zu</strong>ngpositiver <strong>Maßnahmen</strong> behindern, undPläne für<strong>zu</strong>künftige positive <strong>Maßnahmen</strong>erörtert. In diesenLändern wird derBegriffaffirmative Maßnahmeverwendet,wennBe<strong>zu</strong>g aufProgrammegenommenwird, die aufdie Beseitigungvergangenerund gegenwärtigerUngerechtigkeitenimZusammenhangmitRandgruppen derGesellschaftausgerichtetsind.IndiesemKapitel werden die Begriffe affirmative Maßnahme und positive Maßnahme daher synonymverwendet.5.1 Verständnis positiver<strong>Maßnahmen</strong>Es bestehen zwar große Unterschiedeunter den Ländern, was das Verständnisvon <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> anbelangt,dennoch können einige Verallgemeinerungengetroffen werden.Die meisten Teilnehmer der in denLändern durchgeführten Workshopsstimmen in der Regel überein, dass affirmative<strong>Maßnahmen</strong> ein Paket spezieller<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Bekämpfungvergangener oder gegenwärtiger Diskriminierungengegenüber bestimmten,aus der Gesellschaft ausgegrenztenGruppen darstellen. Es bestehenjedoch zwischen diesen LändernUnterschiede bei der Wahrnehmungund der Umset<strong>zu</strong>ng von <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> sowie bei den Gesetzenundpolitischen Leitlinien fürpositive<strong>Maßnahmen</strong>. Anders als Kanada unddie USA, die seit langer Zeit affirmative<strong>Maßnahmen</strong> umsetzen, steht dieEntwicklung und Umset<strong>zu</strong>ng solcher<strong>Maßnahmen</strong> in Südafrika noch amAnfang. Dadurch entsteht ein interessanterGegensatz <strong>zu</strong> den nordamerikanischenLändern. Die Teilnehmerin Südafrika beschrieben ihre Erfahrungensehr emotional, was sich in derWortwahl widerspiegelte, die sie <strong>zu</strong>rErläuterung ihres Verständnisses positiver<strong>Maßnahmen</strong> und ihres diesbezüglichenEngagements verwendeten.Aufgrund des Erbes der Apartheidund der Segregation zwischen denverschiedenen rassischen Gruppenwerden affirmative <strong>Maßnahmen</strong> inSüdafrika als politische Linie begrüßt,doch bestehen Bedenken in Be<strong>zu</strong>g aufderen Umset<strong>zu</strong>ng. Die Unterstüt<strong>zu</strong>ngvon affirmativen <strong>Maßnahmen</strong> spiegeltsich in den gesetzlichen Rahmenbedingungenvon Südafrika wider. Nachdem Ende der Apartheid wurden affirmative<strong>Maßnahmen</strong>vonder nachfolgendenRegierung von Südafrikaeingeleitet, um die Ungerechtigkeitenund Missverhältnisse zwischen denRassen <strong>zu</strong> bekämpfen, die auf die systematischenAuswirkungen der Apartheidin dem Land <strong>zu</strong>rückgeführt wurden.Es wurde angenommen, dass dieaffirmativen <strong>Maßnahmen</strong> sicherstellenwürden, dass der <strong>zu</strong>vor benachteiligtenBevölkerung von Südafrika (inArtikel 1des Employment Equity ActNr. 55 von 1998; Gesetz <strong>zu</strong>r Gleichstellungim Arbeitsleben (Departmentof Labour Republic of South Africa,2008; Arbeitsministerium von RepublikSüdafrika) auch als „designatedgroups“ (benachteiligte Gruppen)bezeichnet) die gleichen Vorteile undChancen <strong>zu</strong>teil werden, die durchdie Verfassung aus der Zeit nach derApartheid für alle rassischen Gruppengarantiert werden.In Kanada besteht eine stärkere gesetzlicheUnterstüt<strong>zu</strong>ng von affirmativen<strong>Maßnahmen</strong> als in den USA. In54


5 Wahrnehmung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in Kanada, Südafrika und den USAKanada wird der Begriff „Gleichstellungim Arbeitsleben“ verwendet, umDistanz zwischen den damit einhergehenden<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> undder harten Reform über affirmative<strong>Maßnahmen</strong> (z. B. Quoten) in denUSA <strong>zu</strong> schaffen, die im Grunde alspositive Diskriminierung betrachtetwerden kann (Bacchi, 2004). Die affirmativen<strong>Maßnahmen</strong>sindinKanadain der Verfassung verankert, in derjedem Menschen diegleichen Rechtegewährt werden; in der KanadischenCharta der Rechte und Freiheiten(Canadian Charter of Rights andFreedoms) wird ausdrücklicherklärt,dass jedes Individuum vor und nachdem Gesetz gleich ist und das Rechtauf den gleichen gesetzlichen Schut<strong>zu</strong>nd die gleichen gesetzlichen Vorteilehat, und zwar ohne diskriminiert <strong>zu</strong>werden, insbesondere aufgrund derRasse, der nationalen oder ethnischenHerkunft, der Farbe, der Religion, desGeschlechts, des Alters oder einerphysischen oder psychischen Behinderung( 73 ).In den USA besteht im Bewusstseinder Bevölkerung ein enger Zusammenhangzwischen den affirmativen<strong>Maßnahmen</strong> durch Quoten sowieanderen Formen der bevor<strong>zu</strong>gten Behandlung.Deshalb hat die bevor<strong>zu</strong>gteBehandlung, die auf eine verbesserteRepräsentation bestimmter Gruppenabzielte, in den USA häufig <strong>zu</strong>negativenReaktionen geführt. In dieserUmfrage verstand die Mehrheit derTeilnehmer affirmative <strong>Maßnahmen</strong>als eine Reihe von Strategien, die inerster Linie von Arbeitgebern undBildungseinrichtungen, insbesonderehöheren Bildungseinrichtungen, verwendetwerden, um gleiche Chancenund Fairness in Be<strong>zu</strong>g auf Arbeitsplätzeund die Zulassung <strong>zu</strong> Universitätenund Colleges <strong>zu</strong> schaffen. Insbesonderein den USA werden affirmative( 73 ) Charter of Rights and Freedoms, Teil I desConstitution Act, 1982, Schedule B des CanadaAct 1982 (U.K.), 1982, c.11.<strong>Maßnahmen</strong> in den Medien negativals Mittel <strong>zu</strong>r Bereitstellung vonChancen für unqualifizierte Personenund Personen, die dies nicht verdienen,dargestellt. Diese Wahrnehmungist weitverbreitet. In der Literatur wirddie Behauptung unterstützt, dass affirmative<strong>Maßnahmen</strong> inden Medienpolitisch ausgenutzt werden, um derenWert <strong>zu</strong> untergraben.Obwohl das Verständnis von affirmativen<strong>Maßnahmen</strong> in Kanada aufErfahrungen am Arbeitsplatz oderinnerhalb von Organisationen beruht,herrscht allgemeine Einigkeit darüber,dass „die <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>gleichen Zugang, eine vollständigeTeilnahme und eine Verbesserungin allen Bereichen der kanadischenGesellschaft – sozial, politisch, wirtschaftlichund kulturell – sicherstellen.“Darüber hinaus besteht teilweisedas Gefühl, dass ein strategischer,durchdachter Ansatz erforderlichist, um historische Hindernisse <strong>zu</strong>überwinden und einen systemischenWandel herbei<strong>zu</strong>führen. Es fand eineDiskussion über die Verwirrung umdie Begriffe „affirmative <strong>Maßnahmen</strong>“und „positive <strong>Maßnahmen</strong>“ statt, damehrere unterschiedliche staatlicheBehörden, Richtlinien und Gesetzesdokumenteexistieren, die die Anforderungenund Erwartungen in Be<strong>zu</strong>gauf diese Thematik beeinflussen. Zuden in der Analyse der Gesetzeslagegenannten verschiedenen gesetzlichenGruppen und Dokumenten zählender Employment Equity Act (Gesetz<strong>zu</strong>r Gleichstellung im Arbeitsleben),der Ontario Human Rights Code(Menschenrechtskodex von Ontario)sowie Gesetze auf Gemeindeebeneund Unternehmensrichtlinien. Darüberhinaus gab es eine Diskussionüber die Tatsache, dass in Kanadakeine Quoten existieren, wohl aberZiele für spezielle Minderheiten. DieDiskussion bezog sich außerdem aufden Unterschied zwischen den Begriffen„gleich“ (gleiche Behandlungaller Menschen) und „Gleichheit“(faire Behandlung aller Menschen).Während die Teilnehmer des kanadischenWorkshops bei der Erwähnungder „<strong>positiven</strong> Diskriminierung“ dieStirn runzelten, wurden affirmative<strong>Maßnahmen</strong> von den TeilnehmernausSüdafrikaund den USA als<strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>r <strong>positiven</strong> Diskriminierungbeschrieben.Bei Antworten auf Fragen <strong>zu</strong>m Verständnisvon <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>ergab die Umfrage, dass die Befragtenaller Nicht-EU-Länder <strong>zu</strong>sammen ineinem bedeutend geringeren Maße(9 %) positive <strong>Maßnahmen</strong> und positiveDiskriminierung verwechseln.Interessanterweise war bei keinem der18 Teilnehmer der Umfrage aus denUSA diese Verwechslung <strong>zu</strong> erkennen.Diese Ergebnisse machen denWiderspruch zwischen der Literatur(Bacchi, 2004), die in den USA positiveDiskriminierung automatischmit affirmativen <strong>Maßnahmen</strong> in Verbindungbringt, und den Ansichtender Workshop-Teilnehmer deutlich.Es wird darauf hingewiesen, dass essich weit mehr um einen indikativenals um einen bilanzierenden Vergleichder Ergebnisse der Umfrage und desWorkshops handelt. Dies liegt in demvollkommen unterschiedlichen Kontextund der unterschiedlichen Anzahlvon Teilnehmern aus den Nicht-EU-Ländern [von den insgesamt 70 Befragtenkamen 35 aus Kanada (5,5 %),18 aus den USA (2,8 %) und 17 ausSüdafrika (2,7 %)] begründet.5.2Einflussfaktoren bei<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Während der Workshops herrschte inden meisten Ländern allgemeine Einigkeitdarüber, dass die Gesetze denwichtigsten Einflussfaktor für positive<strong>Maßnahmen</strong> darstellen. Und auchvon den Teilnehmern der Umfragewurden die Gesetze alshöchster Einflussfaktoreingestuft, was nicht weiterüberraschte. Gesetzliche Bestimmungenstelleneinen starkenEinflussfak-55


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>tor für affirmative <strong>Maßnahmen</strong> dar;dies gilt insbesondere für Kanada undSüdafrika und in geringerem Maßefür die USA. Wie aus den Umfragedatenhervorgeht, gaben 71 % der Befragtenaus diesen Nicht-EU-Ländernan, über schriftliche Leitlinien <strong>zu</strong>Gleichstellung und Vielfalt <strong>zu</strong> verfügen.Weitere Einflussfaktoren sind u. a.Business Case, soziale Verantwortungder Unternehmen, moralische undethische Gesichtspunkte, Führungskräfteund Unternehmenspolitik. Eswird darauf hingewiesen, dass dieseEinflussfaktoren in Abhängigkeit derFaktoren Teilnehmerpool, Kontext,Sektor und Land eine jeweils unterschiedlichePriorität aufwiesen. InKanada stellt der Business Case denwichtigsten Impulsgeber dar. Darüberwurde im Zusammenhang mit demUmgang mit der sich auf dem kanadischenArbeitsmarkt entwickelndenReduzierung von Fachkräften undim Zusammenhang mit der Sicherstellung,dass die Belegschaft die rassischeundethnische KomplexitätderGesellschaft widerspiegelt, diskutiert.Als weiterer Einflussfaktor für dieUmset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>wurden die richtlinienbezogenen Reaktionenauf Regulierungen genannt.Während große Unternehmen gemäßEmployment Equity Act (Gesetz <strong>zu</strong>rGleichstellung imArbeitsleben) verpflichtetsind, positive <strong>Maßnahmen</strong>um<strong>zu</strong>setzen, kommen in kleinerenUnternehmen Richtlinien wie etwaantirassistische Erklärungen und Leitbilder,die den Business Case einbeziehen,<strong>zu</strong>r Anwendung.Als Impulsgeber für affirmative <strong>Maßnahmen</strong>wurden im Rahmen desUSA-Workshops die demografischeNotwendigkeit, Bemühungen vonBasisorganisationen, das Zivilrecht<strong>zu</strong>r Bekämpfung der Segregation sowieder Business Case genannt. DieGesetze spielen zwar eine Rolle, sindjedoch nicht so wichtig wie in Kanadaoder in Südafrika. Dies könnteim Wesentlichen auf die Flexibilitätbei der Umset<strong>zu</strong>ng von Programmenaffirmativer <strong>Maßnahmen</strong> in Einrichtungenund Sektoren <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führensein. Viele beschrieben eineVeränderung des Kontexts, wie etwader „sich verändernde Charakter“der Nation – mit anderen Worten,dass die Vielfalt in den USA wächstund dass die „herkömmlichen Methoden“nicht mehr so wirkungsvollsind wie in der Vergangenheit. Sieerklärten, dass durch die Bemühungender Basisorganisationen aus denumliegenden Gemeinschaften dieaffirmativen <strong>Maßnahmen</strong> vorangetriebenwerden könnten, damit sichdie umliegenden Gemeinschaften inden Organisationen widerspiegeln.Sie waren außerdem der Ansicht,dass Organisationen, die eine größereVielfalt aufweisen und bei der Einstellungauf eine stärkere Vielfalt achten,mehr Kunden aus den Gemeinschaftenvor Ort anziehen würden. Anderenannten den historischen Kontextals Einflussfaktor für affirmative oderpositive <strong>Maßnahmen</strong>. Ein Pädagogeerklärte, dass Afroamerikaner früherkeinen Zugang <strong>zu</strong> Schulen und <strong>zu</strong> einerhöheren Bildung erhielten.In Kanada wurden <strong>zu</strong>dem Führungskräfteals wichtiger Einflussfaktorgenannt, was auch aus der folgendenÄußerung eines Workshop-Teilnehmershervorgeht: „Die Mitarbeiterwerden sagen, dass sie selten in einemTeam gearbeitet hätten, in dem einederart große Vielfalt vor<strong>zu</strong>finden ist.Die beiden obersten Führungskräfte[Befragte und ihr Vorgesetzter] verfügenüber ein breites Fachwissen undprofundeErfahrungauf ihrem GebietundsindMenschen, die sichauchfrüherschon für die Vielfalt eingesetzthaben. Daherunterscheiden sich ihreBemühungen für eine stärkere Vielfaltvon den Bemühungen anderer, <strong>zu</strong>demwerden die Bemühungen wohlüberlegtund ganz bewusst unternommen. Esist ein Unterschied, ob man lediglicheiner Verpflichtung nachkommt oderob man Ziele verfolgt. Es kann nurfunktionieren, wenn die Führungskräfteden Worten auch Taten folgenlassen.“ Neben den Gesetzen wurdenin Südafrika auch eine Reihe von moralisch-ethischenGesichtspunkten alswichtige Einflussfaktoren ausgemacht.Zu den Impulsgebern für affirmative<strong>Maßnahmen</strong> zählen Gerechtigkeit,Fairness, Integration, EmanzipationundBemühungen vonBasisorganisationen.Von den Teilnehmern der Umfragewurden die Gesetze als wichtigsterEinflussfaktor für positive <strong>Maßnahmen</strong>eingestuft, was eigentlich nichtüberraschte. Dies deckt sich weitestgehendmit den Antworten bei demWorkshop, bei dem in allen Länderninsbesondere die Gesetze als größterEinflussfaktor genannt wurden. Beinäherer Betrachtung der Umfragedatenwird jedoch deutlich, dass Faktorenwie „interne Beratungsgespräche“,„gutes Vorbild“ sowie „Arbeit mitInteressengruppen“ als nahe<strong>zu</strong> ebensowichtig eingestuft wurden. DerUnternehmensnutzen wurde bei denUmfrageantworten relativ weit untenangesiedelt. Andererseits stuften dieWorkshop-Teilnehmer den BusinessCase als wichtigeren Hebel für Programmepositiver <strong>Maßnahmen</strong> ein.Daneben nannten sie auch einige andereEinflussfaktorenwiedasOrganisationsleitbild/dieOrganisationsvision,ethisch-moralische Aspekte sowiedie sozialeVerantwortung der Unternehmen.Die Ergebnisse der Umfrageund des Workshops weichen <strong>zu</strong>m Teilvoneinander ab, decken sich jedochteilweise auch. Hierbei ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen,dass die methodologischenUnterschiede die Antworten möglicherweisebeeinflusst haben. Bei derUmfrage wurde eine begrenzte Listemit Antwortmöglichkeiten bereitgestellt,und die Befragten mussten ihreAntworten mit den vorgegebenenAntwortmöglichkeiten abstimmen.Dies stellt, wie aus der nun folgenden56


5 Wahrnehmung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in Kanada, Südafrika und den USAAnalyse deutlich wird, eine rekurrenteDynamik dar, was erneut hauptsächlichauf die Stichprobengröße <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führenist.5.3Unterstüt<strong>zu</strong>ng fürpositive <strong>Maßnahmen</strong>Die Umfrage und der Workshop lieferten<strong>zu</strong>m Teil unterschiedliche und<strong>zu</strong>m Teil sich deckende Ergebnisse.Die folgenden Faktoren wurden vonden Teilnehmern der Umfrage alsunterstützende Faktoren fürpositive<strong>Maßnahmen</strong> genannt, wobei sie ihrerPriorität nach angeordnet sind:starkes individuelles Engagementder Beteiligten, Unterstüt<strong>zu</strong>ng derFührungskräfteund deroberen Führungsebene,positives Feedback vonden Konsumenten derDienstleistungen/Kunden,breite Unterstüt<strong>zu</strong>ng derArbeitnehmer sowie Unterstüt<strong>zu</strong>ngder Linienmanager. Die Workshop-Teilnehmer nannten neben diesen die<strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> unterstützendenFaktoren <strong>zu</strong>dem unter anderemdie Unterstüt<strong>zu</strong>ng durch Gesetze, dieVerantwortung der Unternehmen sowiefinanzielle Ressourcen. In Kanada,den USA und Südafrika wurdenfolgende unterstützende Faktorengenannt: Gesetze, Führungskräfte,demografische Notwendigkeit, sozialeVerantwortung der Unternehmen,gesetzlich eingerichtete Behörden sowieLeitbild der Organisation. Die Ergebnisseder Umfrage und des Workshopsweichen <strong>zu</strong>m Teil voneinanderab, decken sich jedoch teilweise auch.Hierbei ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dassdie methodologischen Unterschiededie Antworten möglicherweise beeinflussthaben (ähnlich wie bei der obenerörterten Frage nach den Einflussfaktorenfür positive <strong>Maßnahmen</strong>).Bei dieser Frage beispielsweise musstendie Teilnehmerder UmfrageeineAntwort aus einer begrenzten Listemit Antwortmöglichkeiten wählen,wohingegen die Workshop-Teilnehmerbei der Nennung unterstützenderFaktoren vollkommen frei waren.5.4Ergebnisse undAuswirkungenViele Teilnehmer sind überzeugt, dassdurch die affirmativen <strong>Maßnahmen</strong>effektiv Chancen für Gruppen geschaffenwerden, die <strong>zu</strong>vor diskriminiertoder unfair behandelt wurden. Jedochwerden Problemebei der Umset<strong>zu</strong>ngder affirmativen <strong>Maßnahmen</strong> genannt.In den USA werden unbeabsichtigteFolgen der affirmativen <strong>Maßnahmen</strong>,negative Einstellungen gegenüber denaffirmativen <strong>Maßnahmen</strong>, ein feindseligespolitisches Klima sowie Fehlinformationenaufgrund der von denMedien betriebenen ManipulationalsProblemeaufgezählt. In Südafrikadagegen werden die Probleme bei derUmset<strong>zu</strong>ng auf negative Klischees,Stigmatisierung, fehlende Aufsicht,unehrliches Verhalten und Amtsmissbrauch<strong>zu</strong>rückgeführt. Ein Teilnehmerbrachte die Probleme, die mit der Umset<strong>zu</strong>ngaffirmativer <strong>Maßnahmen</strong> assoziiertwerden, auf den Punkt, indemer die Folgen affirmativer <strong>Maßnahmen</strong>mit dem Apartheidsystem verglich. Inbeiden Fällen kam es in der Folge <strong>zu</strong>negativen Erscheinungen.In Kanada erklärten einige Teilnehmer,dass die affirmativen <strong>Maßnahmen</strong>durch einen umfassenden normativenWandel und die Unterstüt<strong>zu</strong>ngvon Institutionen begleitet werdenmüssten, damit sie effektiv seien; sieerklärten <strong>zu</strong>dem, dass für den Erfolgvon affirmativen <strong>Maßnahmen</strong> dieUnterstüt<strong>zu</strong>ng von Führungskräften(obere Führungsebene) in Organisationenund in einigen Fällen auch kompensierende<strong>Maßnahmen</strong> erforderlichseien. Die affirmativen <strong>Maßnahmen</strong>müssten darüber hinaus Teil einerumfassenden Unternehmensstrategiesein, damit sie effektiv sind. Zu Fällen,in denen positive <strong>Maßnahmen</strong>erfolgreich sind, sagte ein Teilnehmer:„Dies erfordert das Engagement deroberen Führungsebene. Nur wenn dieGeschäftsführungund die obereFührungsebenedies <strong>zu</strong> ihrem Projekt machen,funktioniert es. Ist dies nicht derFall, sind Fortschritte nur sehr schwer<strong>zu</strong> erzielen.“Die Ergebnisse der Umfrage macheneine überraschend unterschiedlicheDynamik in Be<strong>zu</strong>g auf das Ergebnisund die Auswirkungen von <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> deutlich. Während essich bei den im Workshop eingesetztenMethoden <strong>zu</strong>r Bewertung von Ergebnissenüberwiegend um qualitativeMethoden handelte, wurden bei derUmfrage qualitative, auf der Anzahlder Teilnehmer basierende Methodeneingesetzt. Die Ergebnisse des Workshopslassen sich jedoch anhand derübereinstimmenden Äußerungen derTeilnehmer quantifizieren. Die Teilnehmerder Umfrage stuften nichtgreifbareFaktoren wie „Schärfungdes Bewusstseins für Gleichstellungsproblemein Organisationen“, „Verbesserungdes Organisationsimages“sowie „Stärkung des Vertrauens derBeteiligten“ an höchster Stelle ein; andereFaktoren, die von den Workshop-Teilnehmern hoch eingestuft wurden,wie z. B. „Repräsentation in der Belegschaftoder demografische Notwendigkeit“,„bessere finanzielle Ergebnisse“oder „Business Case“ wurden von denTeilnehmern der Umfrage niedrigereingestuft.Bei der Frage, welche Gruppen amstärksten von affirmativen <strong>Maßnahmen</strong>in den drei Ländern profitieren,stimmten die Teilnehmer der Nicht-EU-Länder darin überein, dass diesvor allem auf ethnische und rassischeMinderheiten sowie Frauen <strong>zu</strong>trifft.In den USA spüren die Auswirkungeninsbesondere Frauen und alleethnischen Minderheiten. Dies zeigtsich inerster Linie bei der Beförderungin Führungspositionen in Organisationensowie bei der Zahl dereingeschriebenen Hispanoamerikanerund Afroamerikaner in höherensowie weiterführenden Bildungseinrichtungen.In Südafrika betonten dieTeilnehmerden Nutzen, den die „Kö-57


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>nigsmacher“, die im Weiteren von denTeilnehmern als Dynastien, politischverbundene Mitglieder oder Familienvon Managern beschrieben wurden,aus den affirmativen <strong>Maßnahmen</strong> zogen.In Südafrika und den USA wurdenLesben, Schwule, Bisexuelle undTransgender sowie Menschen mitBehinderungen als die Gruppen genannt,die am wenigsten von affirmativen<strong>Maßnahmen</strong> profitieren, da sienoch immer schwach in der arbeitendenBevölkerung vertreten sind. Dieswar angesichts der starken Gesetze imBereich Behinderungen, insbesonderedes Americans with Disabilities Act(ADA) und Individuals with DisabilitiesEducation Act (IDEA), ziemlichüberraschend. Die Teilnehmerin Kanada jedoch erklärten, dass sichdie affirmativen <strong>Maßnahmen</strong> positivauf diese Gruppen auswirken. Diesläge an „einer schwulen oberen Führungskraft,die sich intern für die Sacheeinsetze“ und der systematischenUmset<strong>zu</strong>ng von Strategien <strong>zu</strong>r Barrierefreiheitfür behinderte Menschen.5.5Hindernisse fürpositive<strong>Maßnahmen</strong>Die Teilnehmer nannten eine Reihevon Hindernissen, die ihre Bemühungen<strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>hemmen. Im Allgemeinenherrschte der Eindruck vor, dass derMangel an einer geeigneten Aufklärungüber den Nutzen von affirmativen<strong>Maßnahmen</strong> in der Gesellschaftsowie Fehlinformationen der Mediennegative Einstellungen gegenüber affirmativen<strong>Maßnahmen</strong>hervorrufen,wie es in den USA der Fall ist.Unklare und mehrdeutige Gesetzewurden ebenfalls als Faktoren empfunden,die den Erfolg von Programmenaffirmativer<strong>Maßnahmen</strong>beeinträchtigenwürden. Die Ausnut<strong>zu</strong>ngder Vorteile von affirmativen <strong>Maßnahmen</strong>für politische Zwecke wirdals schwierige Herausforderung fürProgramme affirmativer <strong>Maßnahmen</strong>gesehen. In einigen Fällen führe dies<strong>zu</strong> unnötigen Rechtsstreitigkeiten.Es herrschte Einigkeit darüber, dassdie affirmativen <strong>Maßnahmen</strong> Teil einerumfassenden Unternehmensstrategiesein müssten, damit sie effektivseien. Einige Teilnehmer argumentierten,dass sich die affirmativen<strong>Maßnahmen</strong> sogar als kontraproduktiverweisen könnten, wenn sie nichtTeil eines umfassenderen normativenWandels wären und von Institutionendurch entsprechendes Mentoring undentsprechende Schulungen begleitetwürden. Auch das mangelnde Engagementder oberen Führungsebene inOrganisationen sowie in einigen Fällender Mangel an kompensierenden<strong>Maßnahmen</strong> können den Erfolg vonaffirmativen <strong>Maßnahmen</strong> gefährden.Die Teilnehmer in Südafrika hattendas Gefühl, dass einige Begünstigtefür die Übernahme von Verantwortungam Arbeitsplatz nicht ausreichendvorbereitet und qualifiziertsind. Dies führte <strong>zu</strong>r Abwanderungvon qualifizierten Arbeitskräften insAusland und <strong>zu</strong> dem Vorwurf der <strong>positiven</strong>Diskriminierung, da von Mitarbeiternerwartet wurde, dass sie dieAufgaben übernehmen, die eigentlichvon den unqualifizierten Kollegen hättendurchgeführt werden sollen.Darüber hinaus wurde die Rolle derZielgruppen als wichtiger Faktor fürden Erfolg von Projekten gesehen. DasEngagement und die Sichtbarkeit vonMitgliedern dieser Zielgruppe wurdeals vorteilhaft für das Erreichen derZiele von Programmen affirmativer<strong>Maßnahmen</strong> betrachtet. Daher findensich inKanada Beispiele dafür, dassMitglieder der Gemeinschaft der Lesben,Schwulen, Bisexuellen und Transgenderaktiv an speziellen Programmenmitwirken. Die Ergebnisse derUmfrage zeigten, dass im Vergleich<strong>zu</strong>r Gesamtgruppe (51 %) bedeutendweniger Organisationen in Nicht-EU-Ländern (36 %) über Zielset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>Gleichheit und Diversität imBereichder Diensterbringung verfügen; in Kanadasind es sogar nur 26 %.Anders als die Teilnehmer der in denLändern durchgeführten Workshopsnanntendie Teilnehmerder Umfragein einem erstaunlich höheren MaßeFaktoren wie fehlende finanzielle Mittelund Mangel an Zeit als Haupthindernissefür positive <strong>Maßnahmen</strong>.Faktoren wie Gesetze, Unterstüt<strong>zu</strong>ngder Linienmanager und Widerstandvon Arbeitnehmern wurden bei derBewertung von Hindernissen für positive<strong>Maßnahmen</strong> als relativ gering eingestuft.Diese Unterschiede zwischenden Ergebnissen des Workshops undder Umfrage sind aufgrund der imAbschnitt <strong>zu</strong>r Methodologie erörtertenProbleme, die sich durch die Stichprobengrößeergeben, mit Vorsicht <strong>zu</strong>betrachten.58


5 Wahrnehmung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in Kanada, Südafrika und den USA5.6 ZusammenfassungObwohl der Begriff affirmative <strong>Maßnahmen</strong> je nach nationalem Kontext sehr unterschiedliche Bedeutungenhat,herrscht eine überwältigende Einigkeit darüber, dass ein derartiges Programm auf die Bekämpfung vergangenerund gegenwärtiger Ungerechtigkeiten abzielt. Die unterschiedlichen Bedeutungen sind in hohem Maße auf nationaleGesetze und Richtlinien <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen. In Kanada beispielsweise sind affirmative <strong>Maßnahmen</strong> stark auf dieMenschenrechte ausgerichtet. Trotz der Einigkeit in Be<strong>zu</strong>g auf die Bedeutungen dieses Begriffs wurden in Südafrikain einigen Fällen unangemessenes Verhalten und Amtsmissbrauch als Faktoren genannt, die der Effektivität vonProgrammen affirmativer <strong>Maßnahmen</strong> entgegenwirken. Die breite Mehrheit der Teilnehmer stimmte darin überein,dass die Gesetze den wichtigsten Einflussfaktor für Programme affirmativer <strong>Maßnahmen</strong> darstellen. Gleich darauffolgten Business Case (insbesondere in Kanada), demografische Notwendigkeit, Leitlinien und Führungskräfte. Trotzder Vorteile wird dieUmset<strong>zu</strong>ng mitProblemen wie negative Einstellungengegenüber affirmativen <strong>Maßnahmen</strong>,Manipulation durch die Medien, mehrdeutige Gesetze, fehlendes eigenes Engagement, Mangel an angemessenenfinanziellen Mitteln, negative Stereotypen/Klischees und fehlende Aufsicht in Verbindung gebracht.59


61. Introduction: New Business Horizons in EuropePositive <strong>Maßnahmen</strong>in Be<strong>zu</strong>g auf verschiedeneDimensionen der Gleichstellung,Organisationen und Sektoren


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>6Positive <strong>Maßnahmen</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf verschiedene Dimensionender Gleichstellung, Organisationen und SektorenIn diesem Kapitel erfolgt eine Analyse der Wahrnehmung positiver <strong>Maßnahmen</strong> seitens der Teilnehmeraller Länder, die an dieser Umfrage teilgenommen haben, wobei der besondere Schwerpunktauf die Unterschiede bei den Dimensionen der Gleichbehandlung, den Sektoren undOrganisationsartengelegtwird. Darüberhinauserfolgt in diesemKapitel eine DarstellungderErgebnisse des Workshops sowie eine Analyse der Richtlinien. Zu Beginn des Kapitels werden derKontextvon Gleichstellung undVielfaltinden teilnehmenden Organisationen,das Verständnispositiver<strong>Maßnahmen</strong>,Einflussfaktoren,die vorhandene Unterstüt<strong>zu</strong>ngsowie die Hindernissefüreine erfolgreiche Umset<strong>zu</strong>ngbeschrieben. DesWeiterenwirddarüberberichtet,wie Organisationendie Wirkung positiver <strong>Maßnahmen</strong> messen. Zudem werden Beispiele für positive <strong>Maßnahmen</strong>,die in den an der Fallstudie teilnehmenden Ländern durchgeführt werden, gegeben.6.1 Kontext vonGleichstellungund VielfaltWie in den vorherigen Abschnittendargelegt, betonten die Teilnehmer,dass die <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> injeder Organisation als Teil einer umfassendenStrategie <strong>zu</strong>r Gleichstellungund Vielfalt betrachtet werden müssten.Es wurde untersucht, ob Organisationenüber schriftliche Leitlinien <strong>zu</strong>Gleichstellung und Vielfalt verfügenund welche Unterschiede zwischenSektorenund Organisationen bestehenkönnten. Ausden Umfragedaten gehthervor, dass nahe<strong>zu</strong> die Hälfte (49 %)der kontaktierten Organisationenüber schriftliche Richtlinien für Chancengleichheitverfügen, wobei zwischenden demografischen Gruppenbeträchtliche Unterschiede bestehen.Organisationen mit 5000 Mitarbeiternund mehr aus dem öffentlichen Sektorverfügen eher über schriftliche Leitlinien<strong>zu</strong> Gleichstellung und Vielfalt(81%) als Organisationen mit wenigeralszehnMitarbeitern(24 %) ausdemdritten Sektor. Die Teilnehmer ausdem öffentlichen Sektor verfügen zwareher über schriftliche Leitlinien (59 %),doch bestehen Unterschiede zwischenden verschiedenen Arbeitsbereichen:Gesundheitsorganisationen (79 %)sowie Colleges/Universitäten (64 %)verfügen eher über schriftliche Leitlinien<strong>zu</strong> Gleichstellung und Vielfalt alsim Bereich der sozialen Fürsorge tätigeOrganisationen aus dem dritten Sektor(38 %). Diese Verteilung überrascht ingewisser Hinsicht nicht, denn sie spiegeltdie Tendenz wider, dass für Organisationenaus dem öffentlichen Sektoreine Verpflichtung bestehen wird,schriftliche Leitlinien <strong>zu</strong> verfassen.Unter den Teilnehmern der Umfrageherrscht weitestgehend Einigkeitdarüber, dass das Monitoring vonGleichstellung und Vielfalt Arbeitgebernermöglicht, die Effektivität ihrerRichtlinien und Verfahren <strong>zu</strong> überprüfen.Dies wird als erforderlicheVorausset<strong>zu</strong>ng fürdie Entwicklungund Umset<strong>zu</strong>ng von zielgerichtetenStrategien gesehen. Das Monitoringstellt einen wichtigen Faktor für eineerfolgreiche Umset<strong>zu</strong>ng von <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> dar, wobei eine deutlicheHierarchie <strong>zu</strong> erkennen ist: Monitoringfindet hauptsächlich inBe<strong>zu</strong>gauf geschlechtsspezifische Aspektestatt (49 %), Monitoring der sexuellenOrientierung findet dagegen in sehrgeringem Maße statt (15 %). Die Organisationen,die ein Monitoring fürihre <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>Gleichstellungund Vielfalt durchführen, führen diesin erster Linie für gegenwärtige Angestelltedurch, an nächster Stelle erfolgtdas Monitoring für Bewerber. Nahe<strong>zu</strong>die Hälfte (48 %) der Organisationen,die ein aktives Monitoring der Vielfaltdurchführen, veröffentlichen einigeoder alle Daten.55 % der an der Umfrage teilnehmendenOrganisationen verfügen über klareZiele bezüglich Nutzern von Dienstleistungenund Kundenprofilen, wasdie Gleichstellung von Gruppen anbelangt;im Vergleich da<strong>zu</strong> verfügen wesentlichmehrlokaleBehörden(75 %)undimBereichder sozialen Fürsorgetätige Organisationen über derartigeZiele. Überraschend ist, dass Organisationenmit wenigen Mitarbeitern(11-25) eher über klare Ziele bezüglichder Bereitstellung von Dienstleistungenverfügen (81 %) – bei einer Rücklaufquotevon 51 % der befragten Organisationen– als Organisationen mitvielen Mitarbeitern (5000 +) (37 %).6.2Verständnispositiver <strong>Maßnahmen</strong>Wie aus Abbildung 2 hervorgeht,wurde bei der Frage, welche Aussa-62


6 Positive <strong>Maßnahmen</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf verschiedene Dimensionen der Gleichstellung, Organisationen und SektorenABBILDUNG 2: BESCHREIBUNG DES VERSTÄNDNISSESVON POSITIVEN MASSNAHMEN IN ORGANISATIONENEngagement der Organisation für Gleichstellung und Vielfalt<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>m Ausgleich von Benachteiligung und Diskriminierung<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Bekämpfung von StereotypenGesetzliche Verpflichtung <strong>zu</strong>m Umgang mit Gleichstellung und Vielfalt<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Bekämpfung der UnterrepräsentierungBestärkende <strong>Maßnahmen</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf die positive DiskriminierungPositive Diskriminierung <strong>zu</strong>r bevor<strong>zu</strong>gten Behandlung einiger GruppenKeiner der genannten Punktege am ehesten dem Verständnis von<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in der Organisationentspricht, nur die Aussage„Engagement der Organisation fürGleichstellung und Vielfalt“ von überder Hälfte (56 %) der Stichprobe übereinstimmendausgewählt. Rund 40 %nannten „<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Bekämpfungvon Benachteiligung und Diskriminierung“sowie „<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>rBekämpfung von Klischees“. Mehr alsein Drittelnanntedie gesetzliche Verpflichtung<strong>zu</strong>m Umgang mit Gleichstellungund Vielfalt, <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>rBekämpfung der Unterrepräsentierungsowie „affirmative <strong>Maßnahmen</strong>in Be<strong>zu</strong>g auf die positive Diskriminierung“.Die Unterschiede zwischen denGruppen, die positive <strong>Maßnahmen</strong>mit positiver Diskriminierung verwechseln,sind in erster Linie länderspezifisch.Dies wurde in den Kapiteln4 und 5 ausführlich dargelegt.Die allgemeine Wahrnehmung derVorteile von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>wurde <strong>zu</strong> Beginn und am Ende derUmfrage bewertet; beim zweiten Malsollten die Teilnehmer die Aussageunter Berücksichtigung der indieserUmfrage verwendeten Definition fürpositive <strong>Maßnahmen</strong> bewerten. AusAbbildung3gehthervor, dass die Bewertungenbeim zweiten Mal höherwaren, wobei der gesamte Anstiegbezogen auf den übereinstimmendenAnteil der Teilnehmer bei 3 %lag. Die Reihenfolge der AntwortenSonstiges0 10 20 30 40 50 60blieb gleich. Dies deutet darauf hin,dass die Verdeutlichung des Wesensund Zwecks von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> einem besseren Verständnisihres eigentlichen Wesens führten.Dies hat möglicherweise eine positivereAntwort oder Einstellung <strong>zu</strong><strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> bewirkt undbei den Teilnehmern <strong>zu</strong> einer größerenWertschät<strong>zu</strong>ng des Nutzens dieser<strong>Maßnahmen</strong> geführt. Trotz der offensichtlichenVerwirrung, die über dasWesen von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> besteht,hat eine deutliche Mehrheit derTeilnehmer eine positive Einstellung<strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>. Wenn eineVerdeutlichung den Anteil der <strong>positiven</strong>Antworten unter den Teilnehmernerhöht, kann <strong>zu</strong>mindest angenommenwerden, dass ein stärkeres Bewusstseinbei den Personen, die derzeitnur wenig über positive <strong>Maßnahmen</strong>wissen, eine noch größere Wirkunghaben würde. Darüber hinaus zeigtendie Ergebnisse, dass nahe<strong>zu</strong> alle Teilnehmer,die als leitende Angestellte/Geschäftsführer tätig sind oder Positionenauf einer ähnlichen Ebenebekleiden, bestimmte Punkte höherbewerteten: „Positive <strong>Maßnahmen</strong>[würden/werden] [können] von dieserOrganisation als wertvoll angesehen[werden]“ (im Durchschnitt 76 %vor und 85 % nach Abschluss der Umfrage)wurde von den leitenden Angestellten/Geschäftsführernmit90 %vor und mit 94 % nach der Umfragebewertet. „Positive <strong>Maßnahmen</strong> stellenein strategisches Ziel der Organi-ABBILDUNG 3: WAHRNEHMUNG DES NUTZENS VON POSITIVEN MASSNAHMEN ZUANFANG UND IM WEITEREN VERLAUF DER STUDIEa) Wahrnehmung des Nutzens von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> Beginn der StudiePositive <strong>Maßnahmen</strong> sind für die Beteiligten von VorteilPositive <strong>Maßnahmen</strong> sind für die lokale Gemeinschaft von VorteilPositive <strong>Maßnahmen</strong> sind für die Organisation von VorteilPositive <strong>Maßnahmen</strong> werden von dieser Organisation als wertvoll angesehenPositive <strong>Maßnahmen</strong> sind Bestandteil der strategischen Ziele der Organisationb) Nutzen von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> nach Abschluss der StudiePositive <strong>Maßnahmen</strong> können für die Beteiligten von Vorteil seinPositive <strong>Maßnahmen</strong> können für die Organisation von Vorteil seinPositive <strong>Maßnahmen</strong> können für die lokale Gemeinschaft von Vorteil seinPositive <strong>Maßnahmen</strong> können von der Organisation als wertvoll angesehen werdenPositive <strong>Maßnahmen</strong> sind Bestandteil der strategischen Ziele der Organisation-200 -100 0 100 200 300 400 500 600Definitiv nein Eher nein Weder noch Eher ja Definitiv ja-200 -100 0 100 200 300 400 500 60063


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>sation dar“ (im Durchschnitt 69 % vorund 73 % nach der Umfrage) wurdevon leitenden Angestellten mit 82 %vor und mit 88 % nach der Umfragebewertet. Gemeinnützige Organisationenund NRO tendierten ebenso <strong>zu</strong>etwas höheren Bewertungen.6.3Einflussfaktoren bei<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>In der allgemeinen Stichprobe stelltendie Gesetze den wichtigsten Einflussfaktorfür positive <strong>Maßnahmen</strong> dar(47 %). Die Antworten <strong>zu</strong> den anderenfestgestellten Einflussfaktorenverteiltensich relativ einheitlich, wobei 17 %auf den Einfluss von Finanzierungseinrichtungenund 36 %auf interneBeratungsgespräche entfielen (sieheAbbildung 4). Alle <strong>Maßnahmen</strong>, diedarauf ausgerichtet sind, Organisationen<strong>zu</strong>r Entwicklung von <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> bewegen, müssen eineReihe von möglichen Einflussfaktorenberücksichtigen, deren Relevanz jenach Organisationstyp unterschiedlichsein kann.6.4Unterstüt<strong>zu</strong>ng fürpositive <strong>Maßnahmen</strong>Aus Abbildung 5 geht hervor, dass einegroße Mehrheit der Teilnehmer (85 %)darin übereinstimmte,das ein starkesindividuelles Engagement der Beteiligtenvorhanden ist. Der Prozentsatz lagbei NRO sowie gemeinnützigen Organisationenetwas höher, bei 88 %, beimöffentlichen Sektor (78 %) und in großenOrganisationen mit 1000-5000Mitarbeitern (73 %) lag der Prozentsatzjedoch niedriger. 78 % nanntenübereinstimmend Unterstüt<strong>zu</strong>ng derFührungskräfte und der oberen Führungsebene;leitende Angestellte undGeschäftsführer zeigten sich hier optimistischer(90 %), bei Organisationenim öffentlichenSektor lagdie Rate mit70 % niedriger und bei Colleges undUniversitäten mit 60 %sogar nochniedriger. Personen, die angaben, dasssie im Rahmen ihrer gegenwärtigenABBILDUNG 4: EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE UMSETZUNGVON POSITIVEN MASSNAHMENPosition im Bereich Gleichstellungund Vielfalt tätig sind, waren wenigervon der Unterstüt<strong>zu</strong>ng durch die Vorgesetztenüberzeugt (64 %). Drei Viertel(76 %) erklärten übereinstimmend,dass sie von den Konsumenten derDienstleistungen/Kunden ein positivesFeedback erhielten. Der einzige signifikanteUnterschiedbeidieserBewertungbestand zwischen den Sektoren,wobei gemeinnützige Organisationensowie NRO diesen Punkt mit 81 %höher und Organisationen aus demöffentlichen Sektor diesen Punkt mit70 % niedriger bewerteten. Ein etwasniedrigerer Prozentsatz (72 %) war derAnsicht, dass eine breite Unterstüt<strong>zu</strong>ngder Arbeitnehmer vorhanden ist. AuchGesetzeInterne BeratungsgesprächeGutes Vorbild durch andereZusammenarbeit mit InteressengruppenAnalyse des MitarbeiterprofilsAnalyse der Konsumenten von Dienstleistungen/KundenprofileGespräche mit Konsumenten der Dienstleistung/KundenVertretungen von Gewerkschaften/Mitarbeitervereinigungen etc.Unternehmensnutzen (oder Gegenwert)Einfluss von FinanzierungseinrichtungenSonstigesPolitik gegenüber Aktionären/Investoren0 10 20 30 40 50dies wurde von gemeinnützigen Organisationenund NRO höher (80 %)und von Organisationen aus demöffentlichen Sektor niedriger (60 %)bewertet. Deutlich niedriger lag dieBewertung auch bei Colleges undUniversitäten (48 %). Die niedrigsteBewertung entfiel auf Unterstüt<strong>zu</strong>ngvon Linienmanagern (69 %). Solltedies ein Problem darstellen, scheinensich leitende Angestellte und Geschäftsführerdessen nicht bewusst <strong>zu</strong>sein, da ihre Bewertung bei 82 % lag.Organisationen aus dem öffentlichenSektor sowie Colleges und Universitätenlagen mit ihren Bewertungen auchhier mit 62 % beziehungsweise 35 %unter dem Durchschnitt. Personen,ABBILDUNG 5: UNTERSTÜTZUNG FÜR POSITIVE MASSNAHMENStarkes individuelles Engagement der BeteiligtenUnterstüt<strong>zu</strong>ng der Führungsebene und des ManagementsPositives Feedback von Konsumenten der Dienstleistungen/KundenBreite Unterstüt<strong>zu</strong>ng der ArbeitnehmerUnterstüt<strong>zu</strong>ng der Linienmanager-150 -100 -50 0 50 100 150 200 250 300 350Definitiv nein Eher nein Weder noch Eher ja Definitiv ja64


6 Positive <strong>Maßnahmen</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf verschiedene Dimensionen der Gleichstellung, Organisationen und Sektorendie im Bereich Gleichstellung undVielfalt tätig sind, bewerteten dies mit59 % ebenfalls niedriger.6.5Hindernisse fürpositive<strong>Maßnahmen</strong>Fehlende finanzielle Mittel sowie einMangel an Zeit stellten die am häufigstengenannten Hindernisse fürpositive <strong>Maßnahmen</strong> dar (46 % beziehungsweise37 %). Zurückhaltung beider Teilnahme seitens der Zielgruppen,mangelnde Unterstüt<strong>zu</strong>ng derLinienmanager und Widerstand vonArbeitnehmern wurde von wenigerals 20 % der Teilnehmer genannt. Einrelativniedriger Anteil der Befragten(13 %)war der Ansicht,dasserheblicherWiderstand sowie Zynismus derArbeitnehmer ein wichtiges Hindernisdarstellen. Angesichts der selektivenAuswahl der Stichprobe könnteangenommen werden, dass diesespotenzielle Hindernis in der breiterenBevölkerung noch bedeutsamer seinkönnte. Unter Berücksichtigung dervorherigen Diskussion <strong>zu</strong>r Definition/<strong>zu</strong>m Verständnis von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>könnte dieses Problem angegangenwerden, indem die allgemeineÖffentlichkeit besser über das Wesenvon <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> informiertwird.6.6Ergebnisseund WirkungenAus Abbildung 6 geht hervor, wie dieWirkung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>in verschiedenen Bereichen betrachtetwird. Interessant ist hierbei, dass diehöchsten Bewertungen auf wenigergreifbare Punkte wie etwa BewusstseinfürProbleme, Imageder Organisationund Selbstvertrauen der Personen entfallen;diese Punkte wurden von mehrals drei Viertel der Befragten genannt.Der potenzielle Beitrag von <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>m Geschäftserfolgwurde seltener genannt. Nur ein Drittelder Befragten (32 %) stimmte darinüberein, dass positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>besseren finanziellen Ergebnissen führen.Die Bewertungen von leitendenAngestellten/Geschäftsführern lagenim Allgemeinen höher und im öffentlichenSektor, insbesondere bei Collegesund Universitäten, niedriger.Die Befragten nannten zahlreicheKennzahlen, die von ihnen eingesetztwerden, wobei keine einzige Kennzahlvon mehr als 40 % der Teilnehmer genanntwurde. Lediglich 16 % lasseneine Bewertung durch externe Stellendurchführen, und nur 26 %verfügenüber Ziele/Leistungsindikatoren.Weitere Kennzahlen sind regelmäßigeABBILDUNG 6: WIRKUNG VON POSITIVEN MASSNAHMENSchärfung des Bewusstseins für Gleichstellungsprobleme in der OrganisationVerbesserung des OrganisationsimagesStärkung des Vertrauens der BeteiligtenBereitstellung von NetzwerkmöglichkeitenBereitstellung von beruflichen WeiterentwicklungsmöglichkeitenVerbesserung der Repräsentation der Zielgruppen in der BelegschaftVerbesserung der Servicequalität/Kunden<strong>zu</strong>friedenheitVerbesserung der Arbeitsleistung der BelegschaftSteigerung der EffizienzVerbesserung der PersonalbindungVerbesserung der finanziellen ErgebnisseSonstiges-350 -300 -250 -200 -150 -100 -50 0 50 100 150 200 250 300 350Nicht <strong>zu</strong>treffend Gar nicht effektiv Wenig effektiv Ziemlich effektiv Sehr effektivoder Ad-hoc-Überprüfungen, Gesprächemit Mitarbeitern und Nutzern sowieEinzelberichte,wobeidieseihremWesen nach eher einstellungsbezogensind und weniger messbare Ergebnisseliefern.6.7Positive <strong>Maßnahmen</strong>in der PraxisInsgesamt erklärten 72 % der Befragten,dass ihre Organisation über <strong>Maßnahmen</strong>oder Programme verfügt, dieihrer Meinung nach als positive <strong>Maßnahmen</strong>bezeichnet werden könnten.Wie aus Abbildung 7 hervorgeht, setzen50 % oder mehr der Befragten<strong>Maßnahmen</strong> inden Bereichen Alter,Behinderung, rassische und ethnischeHerkunft sowie Geschlecht um;ein Drittel verfügt über <strong>Maßnahmen</strong>im Bereich Religion oder Religions<strong>zu</strong>gehörigkeit,und ein Fünftel verfügtüber <strong>Maßnahmen</strong> im Bereichsexuelle Orientierung. Die Antwortenverteiltensichrelativ gleichmäßig aufdie in dem Fragebogen ausgemachtenArten von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>.Dies macht deutlich, dass mehrere<strong>Maßnahmen</strong> Anwendung in den verschiedenenDimensionen der Gleichstellungfanden. Bei der Frage, wannpositive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>m ersten Maleingesetzt wurden, erklärte nahe<strong>zu</strong>die Hälfte der Befragten (48 %), dassderartige <strong>Maßnahmen</strong> vor über fünfJahren eingeführt wurden, 40 % gabeneinen Zeitraum von ein bis fünfJahren und 8 % einen Zeitraum vonunter einem Jahr vor Durchführungder Umfrage an.Das Gesamtbild spiegelt die Ergebnissedes Workshops und der Befragungenwieder, wie aus Abbildung 7hervorgeht. Die einzige Diskrepanzbestehtjedochim Bereichder Einrichtungvon Netzwerken und Foren, wasin den an der Fallstudie teilnehmendenLändern nicht so stark verbreitet<strong>zu</strong> sein scheint. Der Grund hierfürkönnte darin bestehen, dass lediglichzehn Länder an den Konsenswork-65


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>ABBILDUNG 7: POSITIVE MASSNAHMEN FÜR VERSCHIEDENE DIMENSIONEN DER GLEICHSTELLUNGNetzwerke und ForenAus- und Weiterbildung sowieWeiterentwicklung von FührungskräftenUnterstüt<strong>zu</strong>ng bei der Kommunikation/VertrauensbildungUnterstüt<strong>zu</strong>ng beim Erwerb weiterer QualifikationenVerwendete KennzahlenVerbesserung der Work-Life-BalanceGezielte EinstellungSchulung <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>BeratungsstellenMentorenprogrammeZielvorgabenBefürwortungsprogrammeQuotenGeschlechtRassische oderethnische HerkunftBehinderungAlterReligion oderGlaubens<strong>zu</strong>gehörigkeitSexuelle OrientierungBereicheSonstiges0 10 20 30 40 50 %Sonstiges0 10 20 30 40 50 60 70 80shops und Befragungen teilnahmen,während 32 Länder an der Umfrageteilnahmen. Nichtsdestotrotz wurdemit Überraschung festgestellt, dasskein Land Beispiele für positive <strong>Maßnahmen</strong>im Bereich Religion oderGlaubens<strong>zu</strong>gehörigkeit nannte.erhebliche Missverständnis darüber,was eine positive Maßnahme darstellt,sowie die Überschneidung mitanderen ergänzenden <strong>Maßnahmen</strong>,wie z. B. Monitoring von Gleichstellungund Vielfalt sowie Bewertungder Wirkungen der <strong>Maßnahmen</strong>. Esexistierten keine Beispiele für positive<strong>Maßnahmen</strong> im Bereich Religion undGlaubens<strong>zu</strong>gehörigkeit.6.7.1Beispiele fürpositive<strong>Maßnahmen</strong>Zum Zweck eines besseren Überblicksüber die Arten von <strong>Maßnahmen</strong>, dieals positive <strong>Maßnahmen</strong> betrachtetwerden können, werden konkreteBeispiele für positive <strong>Maßnahmen</strong>gegeben, die in der EuropäischenUnion, in Kanada, Südafrika undden USA umgesetzt wurden. Abbildung8 enthält eine Aufstellung aller<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>, die von denTeilnehmern der Umfrage in den ander Fallstudie beteiligten Länderngenanntwurden. Diese Beispiele sindder aktuellen Umfrage entnommenund spiegeln lokale Interpretationenvon <strong>positiven</strong>/affirmativen <strong>Maßnahmen</strong>wider. Eine detaillierte Beschreibungdieser Beispiele ist in den Länderberichtenverfügbar. Die Analysenin diesen Berichten bestätigen dasABBILDUNG 8: INTENSITÄT DER POSITIVEN MASSNAHMENIN DENANDER FALLSTUDIE TEILNEHMENDENLÄNDERNQuoten(2)Mentorenprogramme/Netzwerke und Foren (7)Befürwortungsprogramme/Beratungsstellen (12)Schulung <strong>zu</strong>r <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>,Schulung der Führungskräfte, Vertrauensbildung (15)Gezielte Einstellung/Zielvorgaben (15)Überprüfung von Dienstleistungen/RichtlinienSchärfung des Bewusstseins für positive <strong>Maßnahmen</strong> (19)66


6 Positive <strong>Maßnahmen</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf verschiedene Dimensionen der Gleichstellung, Organisationen und SektorenDie folgenden Beispiele für positive<strong>Maßnahmen</strong> stammen aus den an derFallstudie beteiligten Ländern:Farbige sowieethnische Minderheitenund Berufsbildung imVereinigten KönigreichDas Leeds Mental Health TeachingNational Health Service Trust (einKrankenhaus) im Vereinigten Königreichermutigt Farbige und Angehörigeethnischer Minderheiten, Praktika<strong>zu</strong> absolvieren. Ziel ist dabei, dass diePraktikanten Selbstvertrauen gewinnenund Fähigkeiten erwerben und nachAbschluss des Praktikums beim NationalHealth Service (staatlicher Gesundheitsdienst)weiter angestellt bleiben.Asylsuchende undBeschäftigung in ÖsterreichDurch ein von dem ESF (EQUAL)finanziertesProjekt,FluEQUAL, werdenfür Asylsuchende mehr Chancenauf dem Arbeitsmarkt geschaffen.Dies geschieht, indem sie Zugang <strong>zu</strong>Deutschkursen und <strong>zu</strong>r Berufsbildungerhalten und ermutigt werden, amArbeitsleben teil<strong>zu</strong>nehmen.Menschen mitBehinderungen undhöhereBildungim Vereinigten KönigreichDie Universität Birmingham hat einProgramm eingerichtet, das StipendienfürStudentenmit Behinderungen,darunter auch Studenten mit Dyslexie,vergibt, um sie bei ihrem Studium <strong>zu</strong>unterstützen. Diese Gelder müssennicht für spezielle Hilfsmittel für Behinderteausgegeben werden. Durchdas Stipendium wird vielmehr demUmstand Rechnung getragen, dassStudentenmit BehinderungenhäufigSchwierigkeiten haben, ihr Einkommendurch Teilzeitarbeit neben demStudium <strong>zu</strong> bestreiten.Eltern ethnischerMinderheiten undBildung in ÖsterreichDie Stadt Wien hat in Zusammenarbeitmit verschiedenen ethnische Minderheitenrepräsentierenden Organisationenein Projekt ins Leben gerufen(MA 17), das auf die Förderung einerstärkeren Einbeziehung von Elternethnischer Minderheiten bei der Ausbildungihrer Kinder abzielt. DiesesProjekt umfasst Informationsveranstaltungen,Überset<strong>zu</strong>ngsdienstleistungensowieKinderbetreuungsdienstleistungenund bietet Deutschkurse für MüttervonKindern, die einer ethnischenMinderheit angehören. Diese findenan den Schulen der Kinder statt.Verschiedene Gruppenund WohnraumDie für den Wohnraum <strong>zu</strong>ständigeAbteilung der Stadt Wien hat ein Programm<strong>zu</strong>r Bewältigung von interkulturellenKonflikten zwischen denBewohnernvon Sozialwohnungen derStadt eingerichtet. Die Stadt beschäftigteine Gruppe von interkulturellenMediatoren, die in gemischten Teamsarbeiten und Unterstüt<strong>zu</strong>ng bieten,die leicht <strong>zu</strong>gänglich ist und von möglichstvielen Personen angenommenwird.Der in dem Programm verwendeteBegriff „Kultur“ bezieht sich nichtnur auf Personen mit unterschiedlicherHerkunft und unterschiedlichenTraditionen, sondernumfasst ebensoKonflikte zwischen jungen und älterenMenschen sowie Menschen, die dieGebärdensprache verwenden.Ethnische Minderheitenund HochschulenDie Einrichtung Netherlands Organisationfor Scientific Research (NOW)hat ein Förderprogramm (Mozaic)eingerichtet, um die Zahl der Forscheraus ethnischen Minderheiten<strong>zu</strong> erhöhen, die an einem Doktoratsprogramman niederländischen Universitätenteilnehmen. Das Programmrichtet sich ausschließlich an Bewerber,die einer ethnischen Minderheitangehören.Sozial benachteiligteGruppen und Zulassung<strong>zu</strong> UniversitätenIn Ungarn ist in Artikel 19/A desRegierungserlasses 268/2000 <strong>zu</strong> denallgemeinen Bestimmungen für dasZulassungsverfahren <strong>zu</strong> Universitätenfestgelegt, dass ein Bewerber oder eineBewerberin aus einer sozial benachteiligtenGruppe<strong>zu</strong> der FakultäteinerUniversität <strong>zu</strong>gelassen werden muss,wenn er oder sie 80 % des für die Zulassung<strong>zu</strong> dieser Fakultät erforderlichenWertes erreicht. Die Kategorie„sozial benachteiligte“ Personen umfasstunter anderem Personen, derenEltern nur über einen Grundschulabschlussverfügen. Die Zahl der auf derGrundlage dieses Verfahrens <strong>zu</strong>gelassenenStudenten darf 3 % der Gesamtzahlder <strong>zu</strong> dieser Fakultät <strong>zu</strong>gelassenenStudenten nicht überschreiten.IntegrierteAusbildung für RomaSeit 2004 ruft dasBildungs- undKulturministeriumvon Ungarn Programmeins Leben, um die Ausgren<strong>zu</strong>ngvon Roma-Kindern durch die Platzierungin unterdurchschnittlichenSchulen/Klassen sowie in Schulen/Klassen für Kinder mit einer geistigenBehinderung <strong>zu</strong> reduzieren unddie Einbindung dieser Kinder in dieStandardausbildung <strong>zu</strong> fördern. DieProgramme der Regierung umfassen<strong>Maßnahmen</strong> wie die Bereitstellungvon Integrationsmitteln fürSchulen,die Kinder mit speziellen Bildungsbedürfnissenbeherbergen. Ein Programmmit dem Titel „Last Bench“zielt darauf ab, Roma-Kinder, die <strong>zu</strong>Unrecht als unfähig klassifiziert wurden,wieder in normale Klassen <strong>zu</strong>integrieren. Zu den <strong>Maßnahmen</strong> derRegierung zählt <strong>zu</strong>dem die Einfüh-67


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>rung der Bestimmung, dass Schulenkonkrete Gleichstellungsrichtlinienübernehmen und umsetzen müssen,um einen Anspruch auf die Mittel desStrukturfonds <strong>zu</strong> haben.Roma und Zugang<strong>zu</strong> BeschäftigungIn der Slowakei existiert bei dem inKosice ansässigen Unternehmen USASteel ein spezielles Beschäftigungsprogrammfür die Roma-Gemeinschaft.Im Rahmen dieses Programms arbeitetUSA Steel eng mit den lokalenBehörden der drei angrenzendenGebiete (Vel’ka Ida, Saca und LunikIX) <strong>zu</strong>sammen, um in der Roma-GemeinschaftBewerber für eine Anstellungin der Fabrik des Unternehmensaus<strong>zu</strong>wählen. USA Steel schließt überdie lokale Behörde für die Dauer voneinem Jahr einen Untervertrag mitden Bewerbern aus der Roma-Gemeinschaftab. Nach Ablauf dieser Zeitkönnen die betreffenden Personen füreine reguläre Anstellung in Betrachtgezogen werden.Projekte <strong>zu</strong>rBarrierefreiheit in KanadaDie Unterrepräsentation von Menschenmit Behinderungen in der Belegschaftvon Unternehmen führte <strong>zu</strong> einerÜberprüfung potenzieller Hindernisse.In der Folge wurden die Vorkehrungsleitlinienverbessert und modernisiert,damit Arbeitnehmer und Managergeeignete technische Lösungen besserbewerten und anfordern können.Ability-Edge-Projektin KanadaEine Initiative, bei der sich mehrereBanken <strong>zu</strong>sammenschlossen, Praktikumsmöglichkeitenfür Menschen mitBehinderungen <strong>zu</strong> schaffen. Darüberhinaus erhalten Studenten mit Behinderungenein Stipendium für postsekundäreBildungseinrichtungen.PraktikumsprogrammefürStudenten, die von denUreinwohnern abstammen,in KanadaDie Bank von Montreal gibt Studenten,die von den Ureinwohnern abstammen,die Möglichkeit, Berufserfahrungin der Bank <strong>zu</strong> erwerben. DesWeiteren vergibt die Bank für dieseStudenten Stipendien für postsekundäreBildungseinrichtungen.Wien brauchtDich – Polizisten mitMigrationshintergrundUm die Zahl der Polizisten mit Migrationshintergrundin Wien <strong>zu</strong> erhöhen,wurde im November 2007 eine Rekrutierungsinitiativeins Leben gerufen,die sich an Personen mit österreichischerStaatsangehörigkeit und Migrationshintergrundrichtet. Ein „Tandempaar“aus einem Polizisten mitMigrationshintergrund und einemVertreter der Abteilung für Vielfaltder Stadt Wien besucht Schulen undVereinigungen von Migrantengemeinschaften,um ihnendie Initiative vor<strong>zu</strong>stellenund ein Vorbild <strong>zu</strong> sein.Es existieren keine Quoten und keineausdrückliche bevor<strong>zu</strong>gte Behandlungvon Bewerbern mit einem Migrationshintergrund.Mingo MigrantEnterprises in ÖsterreichIm Mai 2008 wurde eine Stelle eingerichtet,die kostenlos Informationenund Beratung in verschiedenenSprachen für Unternehmen mit Migrationshintergrundbereitstellt, dieaufgrund von sprachlichen Hindernissenund kulturellen Unterschiedenhäufig Schwierigkeiten haben, die allgemeinenUnterstüt<strong>zu</strong>ngsangebote inAnspruch <strong>zu</strong> nehmen. Die Unterstüt<strong>zu</strong>ngumfasst die Bereitstellung vonInformationenund Hilfe bei der praktischenUmset<strong>zu</strong>ng von Innovationensowie Unterstüt<strong>zu</strong>ng beim Umgangmit Agenturen und Behörden.An die Roma gerichtetesPraktikumsprogramm fürJournalisten und Redakteurein UngarnDas Ziel dieser Initiative besteht darin,die positive Präsenz der Roma inden Medien <strong>zu</strong> erhöhen. Das öffentlicheFernsehen und Radio vergibt einzehnmonatiges Praktikum an fünfPersonen. Während des Praktikumsnehmen die Praktikanten anKursen<strong>zu</strong>m Erwerb bestimmter Berufsqualifikationenteil und erhalten Instrumentean die Hand, um psychologischheikle Situationen, in die sie geratenkönnten, <strong>zu</strong> bewältigen. Zudem wirdihnen ein professioneller Mentor <strong>zu</strong>rSeitegestellt, undsie erhalten ein Stipendiumsowie ein Zertifikat nachAbschluss des Praktikums.Chancengleichheit beiBrustkrebs für sozialbenachteiligte Frauenin UngarnIn Zusammenarbeit mit den NRO derRoma sowie Vertretern suchen die OrganisationenKontakt <strong>zu</strong> Roma-Frauen,um die Durchführung von Brustkrebsuntersuchungenauf breiterer Ebene<strong>zu</strong> fördern. Da<strong>zu</strong> zählt der Transport<strong>zu</strong> den Untersuchungseinrichtungensowie die Bereitstellung von Untersuchungsgerätenin abgeschiedenenGebieten. Im Rahmen dieses Projektswurde über die Zusammenarbeit mitVertretern der Roma und Gesundheitsdienstleisternversucht, die Nach-68


6 Positive <strong>Maßnahmen</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf verschiedene Dimensionen der Gleichstellung, Organisationen und Sektorenhaltigkeit durch die Schaffung eineroffenen Kommunikation und Zusammenarbeit<strong>zu</strong> fördern.Akzeptanz vonArbeitsplatzmodellenin UngarnUm der hohen Schwundquote in einemgeflügelverarbeitenden Werkentgegen<strong>zu</strong>wirken, arbeitete das Unternehmenmit dem örtlichen Arbeitsamtund Bildungszentrum <strong>zu</strong>sammen,um ein Projekt ins Leben <strong>zu</strong> rufen,in dessen Rahmen eine betrieblicheFortbildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer,darunter viele Ungelerntemit einem niedrigen Bildungsniveau,bereitgestellt wurde.Roze in den NiederlandenAufgrund der Probleme, denen Lesben,Schwule, Bisexuelle und Transgenderim Berufsleben begegnen – Zugang <strong>zu</strong>Beschäftigung und Arbeiten in einemfeindseligen Umfeld – gründeten sie einNetzwerk innerhalb der GewerkschaftRoze. Sie errichteten eine Website undein webbasiertesForum, um einen Erfahrungsaustausch<strong>zu</strong> ermöglichen.Dies wird auch als Plattform für dieOrganisation öffentlicher Veranstaltungenund Kampagnen <strong>zu</strong>r Verstärkungder Sichtbarkeit von Lesben, Schwulen,Bisexuellen und Transgendern im Beschäftigungsbereichgenutzt.Soziale Feldarbeitin der SlowakeiDas Hauptziel dieses Projekts bestehtdarin, den sozial ausgegrenzten und inspeziellen Siedlungen lebenden Romahochwertige soziale Beratung undUnterstüt<strong>zu</strong>ng bereit<strong>zu</strong>stellen. DasProgramm wird von dem Sozialentwicklungsfondsverwaltetund richtetsich an Gemeinden, in denen Roma-Gemeinschaften leben. Das Dorf oderdie Stadtkanngemessenander GrößeMittel für einen oder mehrere Straßensozialarbeiterbeantragen. Die Arbeitsbelastungist eindeutig festgelegt,und die Straßensozialarbeiter helfenEinzelpersonen oder Familien.Gezielte Einstellungenauf Management- undFührungsebene in Südafrika1993 führte ein staatliches Elektrizitätsunternehmendie gezielte Einstellungvon Farbigen im Unternehmendurch, um die Zahl der Farbigen aufder Management- und Führungsebene<strong>zu</strong> erhöhen. Formelle Mentorprogrammewurden geschaffen, damitMitarbeiterauf nachgeordneten Ebenenin Managementpositionen aufsteigenkönnen. Gleichzeitig wurdenweiße Mitarbeiter, die diese Positionenbereits bekleideten, ermutigt, alsMentoren <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stehen.Des Weiteren wurden Stipendieneingerichtet, damit Farbige an einergeeigneten Universität in und außerhalbvon Südafrika studieren könnenund anschließend in der Lage sind, diePositionen, die von Weißen bekleidetwerden, <strong>zu</strong> übernehmen.Verbesserung derEinstellungsmöglichkeitenim Gesundheitsdienstfür Personen mit einemchinesischen oder einemgemischten ethnischenHintergrund im VereinigtenKönigreichEin Grundversorgungsfonds führteeine Reihe von Initiativen durch, umdie Repräsentation von unterrepräsentiertenGruppen unter den Erwerbstätigen,einschließlich ethnischerGruppen, <strong>zu</strong> verbessern. Um mehrBewerber mit chinesischem oder gemischtemethnischem Hintergrundan<strong>zu</strong>ziehen, wurden E-Mails mit Stellenangebotenan 300 Organisationenvon Gemeinschaften verschickt. Zudemwurden diese Stellenangeboteüber das wöchentliche Bulletin derOrganisation verbreitet. Darüber hinauswurden 80 Stellenanzeigen aufder nationalen Website „Ethnic Britain“veröffentlicht. Und es wurde eineAnleitung, wie potenzielle BewerberZugang <strong>zu</strong> Stellen im staatlichen Gesundheitsdiensterhalten können, inverschiedene Sprachen übersetzt.Mosaic-Initiative in den USAAls Teil der Strategie der Universitätfür mehr Vielfalt und eine bessere Repräsentationvon unterrepräsentiertenethnischen Gruppen an der Fakultätwurden seit Mai 2008 1 Mio. USD fürdie Mosaic-Initiative <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt.Im Rahmen dieses Projekts könnendie Abteilungen finanzielle Mittelvom Dekan oder Direktor des Bereichsbeantragen, um die Kosten für PostenwieGehälter,ForschungsprojekteoderLaborausstattung <strong>zu</strong> decken.Open-Up-Projektin SchwedenIm Rahmen dieses Entwicklungsprojektswurde von SEKO tele Stockholmein Beschäftigungsprogramm für jungeMenschen mit funktionellen Behinderungenins Leben gerufen, um fürdiese Personen eine Beschäftigung imIT-/Telekommunikationssektor <strong>zu</strong> finden.Dieses Projekt unterstützt <strong>zu</strong>demUnternehmen, die Personen aus dieserGruppe anstellen und ganz allgemeinKontakt <strong>zu</strong>Menschen mit Behinderungen,die ihre Dienste in Anspruchnehmen, herstellen möchten.Drogenprojekt in IrlandEin Projekt für ein stärkeres Bewusstseingegenüber Drogen wurde geschaf-69


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>fen, das sich vor allem an Pavee-Elternrichtet. Denn wie Forschungsergebnissezeigten, besteht in dieser Gemeinschaftein Drogenproblem. Das Zieldes Projekts besteht darin, die Zahlder drogenkonsumierenden Personen<strong>zu</strong> reduzieren und <strong>zu</strong> versuchen,Diskussionen über Drogen durch dieEinbeziehung der Gemeinschaft in diemit dem Drogenkonsum verbundenenProbleme <strong>zu</strong> normalisieren. Bis heutewurde der zehn Sit<strong>zu</strong>ngen umfassendeKurs in weniger als zwei Jahren fünfMal durchgeführt.Lehrkräfte in der SlowakeiEs wurde ein Programm <strong>zu</strong>r Finanzierungvon Lehrkräften in Schuleneingerichtet, damit sie sozial benachteiligteKinder bei Sprachproblemenund individuellen Lernproblemen unterstützenund so die im Bildungssystemvorhandenen Hindernisse überwundenwerden. Dieses Programmbegann als NRO-Initiative, wird nunjedoch von dem Bildungsministeriumüber die regionalen Schulbehörden finanziert.6.8 ZusammenfassungIn diesem Kapitel wurde deutlich, dass im privaten Sektor positive <strong>Maßnahmen</strong>nur in begrenztem Maße vorhanden sind. Der Schwerpunktliegt bei Organisationen, die positive <strong>Maßnahmen</strong> einführen, eher aufder Behebung von Ungleichgewichten in der Belegschaft als auf der Bereitstellungvon Dienstleistungen. Bei Organisationen aus dem DrittenSektor besteht ein günstigeres Umfeld für die Umset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>.In diesem Bereich ist es wahrscheinlicher, dass die Personenein breiteres Verständnis von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> entwickeln undVertrauen schaffen, Mitarbeiter bestärken und Nachhaltigkeit sicherstellen.Insgesamt wächst das Verständnis von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> miteinem stärkeren Bewusstsein. Zudem bedarf es hierfür der kontinuierlichenUnterstüt<strong>zu</strong>ng durch Führungskräfte und Manager.70


1. Introduction: New Business Horizons in EuropeSchlussfolgerungen 7undEmpfehlungen71


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>7Schlussfolgerungen und EmpfehlungenDieses Kapiteldient<strong>zu</strong>nächstder Zusammenfassungder vorliegendenStudie.SodannwirdeinVergleichder praktischen Umset<strong>zu</strong>ngpositiver <strong>Maßnahmen</strong> in europäischen undnichteuropäischenLändern sowie ein Vergleich der praktischen Umset<strong>zu</strong>ng in Be<strong>zu</strong>g auf verschiedene DimensionenderGleichstellung,Organisationenund Sektoren angestellt,und es werden SchlussfolgerungenausdiesenVergleichen gezogen. Abschließendwerden Empfehlungen ausgesprochenund Auswirkungen für Forschung, Strategien und Praxis erörtert.7.1Schlussfolgerungen7.1.1 Vergleiche zwischen EU- undNicht-EU-LändernEine grundsätzliche Schlussfolgerung,die aus den Forschungsarbeiten gewonnenwerden kann, ist etwa, dass dieKonzepte bezüglich positiver <strong>Maßnahmen</strong>zwischen den verschiedenenLändern zwar stark variieren, einigeVerallgemeinerungen aber dennochgetroffen werden können. Die für dieBeschreibung der <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Beseitigungvergangener und gegenwärtigerUngerechtigkeiten im Zusammenhangmit Randgruppen verwendetenTerminologien sind dabei bisweilensehr unterschiedlich. In den Nicht-EU-Ländern ist etwa der Begriff „affirmativeaction“ (affirmative Maßnahme)weit verbreitet. In Europa ist hingegender Terminus „positive action“ (positive<strong>Maßnahmen</strong>) gebräuchlicher. Diein dieser Studie verwendete Definitionvon „<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>“ wurdeim vierten Kapitel vorgestellt und alsangemesseneAktivitätenbeschrieben,die implementiert werden, um in derPraxis eine vollständige und effektiveChancengleichheitfüralleMitgliedervon Gruppen <strong>zu</strong> gewährleisten, diesozial oder wirtschaftlich benachteiligtsind oder anderweitig die Folgenvergangener oder gegenwärtiger Diskriminierungoder Benachteiligung<strong>zu</strong>erleiden haben.Aus der Studie wird deutlich, dassallgemein Konsens darüber besteht,dass positive <strong>Maßnahmen</strong> bestimmte<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>m Ausgleich vonDiskriminierungen begründen, diebestimmten Gruppen in einer Gesellschaftwiderfahren. Während in verschiedenenLändern besonderer Wertauf die Definition von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>gelegt wird, wird deutlich,dass erhebliche Unterschiede in derVerwendungshäufigkeit und im Verständnisdes Begriffs existieren. Ausqualitativer Sicht offenbart die Studieeher verschiedene Ansätze <strong>zu</strong>r Interpretationdes Begriffs positive <strong>Maßnahmen</strong>,wohingegen die Ergebnisseder Umfrage eine einheitlichere Sichtder Teilnehmer zeigt.Es bestehen vor allem Unterschiedebei der Verwendung des Begriffspositive <strong>Maßnahmen</strong> sowie bei denGesetzen und der Politik in Be<strong>zu</strong>gauf diese <strong>Maßnahmen</strong>. In einigenLändern halten die Teilnehmer positive<strong>Maßnahmen</strong> für eine „veraltete“Strategie und hatten Mühe, diesen Begriffenihnen bekannte <strong>Maßnahmen</strong>auf lokaler Ebene <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen. Sobetrachten beispielsweise Teilnehmeraus den Niederlanden positive <strong>Maßnahmen</strong>vielmehr als wichtiges Instrumentinnerhalb einer umfassenderenDiversitätsstrategie, die alle Methoden<strong>zu</strong>r Bekämpfung der Effekte der Ausgren<strong>zu</strong>ng,Diskriminierung und desStereotypierens bestimmter Gruppenumfasst und darauf abzielt, eine Gesellschaftmit mehr Gleichberechtigung<strong>zu</strong> schaffen. In Südafrika wirdder Begriff hingegen aufgrund derdurch Apartheid und Rassentrennunggeprägten Vergangenheit, mit der derBegriff „affirmative Maßnahme“ verbundenwird, als „Stand-Alone“-Strategiewahrgenommen.Diese unterschiedliche Wahrnehmungund Haltung gegenüber dem Begriff„positive <strong>Maßnahmen</strong>“ spiegelt sichletztlich im gesetzlichen Rahmen beiderLänder wider. Während in einigenLändern der allgemeine Trend dahingeht, positive <strong>Maßnahmen</strong> wenigerper Gesetz durch<strong>zu</strong>setzen (beispielsweiseinden Niederlanden), findenaffirmative <strong>Maßnahmen</strong> in Ländernwie Kanada und Südafrika eine stärkeregesetzliche Verankerung. Insgesamtkamen Quoten sehr selten <strong>zu</strong>r Anwendung,und die damit verbundene Vor<strong>zu</strong>gsbehandlungrief in der Regel einnegatives Echo hervor.Die Ergebnisse dieser Studie legen denSchluss nahe, dass Rechtsvorschriftenden wichtigsten Faktor bei derDurchset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>darstellen. Zahlreiche Teilnehmer hattenallerdings das starke Gefühl, dassdiese Rechtsvorschriften durch wirksameMechanismen <strong>zu</strong>r Durchset<strong>zu</strong>nggestützt werden müssten und eine aufgeblähteBürokratiein diesem Bereicheine Umset<strong>zu</strong>ng in Unternehmen undOrganisationen behindere. Weiteredurch die Studie identifizierte Einflussfaktorenumfassen den BusinessCase, soziale Verantwortung der Unternehmen,moralische und ethischeGesichtspunkte, Führungskräfte und72


7 Schlussfolgerungen und EmpfehlungenUnternehmenspolitik. Bemerkenswertin diesem Zusammenhang istdes Weiteren, dass positive <strong>Maßnahmen</strong>nicht unmittelbar durch Rechtsvorschriftenuntermauert wurden,vielmehrdie moralische Begründungeinen starken Anreiz darstellte. Diesfiel vor allem dort auf, wo bestimmteGemeinschaften (<strong>zu</strong>m Beispiel Roma)unter ärmlichen sozioökonomischenBedingungen lebten.Die Ergebnisse der vorliegenden Studiezeigten divergierende Resultate inBe<strong>zu</strong>g auf die Unterstüt<strong>zu</strong>ng positiver<strong>Maßnahmen</strong>. Vor dem Hintergrund,dassein starkes Engagement von Einzelpersonensowie die Unterstüt<strong>zu</strong>ngdurch die Unternehmensführung alsdie entscheidenden Faktoren identifiziertwerden konnten, ist die Tatsache,dass die Teilnehmer relativ wenigUnterstüt<strong>zu</strong>ng durch Linienmanagererhielten, besorgniserregend. Ein Umdenkenist hier unbedingt erforderlich.Dies, <strong>zu</strong>sammen mit einer Reiheweiterer Hindernisse im Hinblick aufmenschliche und finanzielle Ressourcen,kann eine erfolgreiche Umset<strong>zu</strong>ngpositiver <strong>Maßnahmen</strong> ernsthaftgefährden.Der Vergleich von qualitativen undquantitativen Aspekten dieser Studieergab recht unterschiedliche Folgenpositiver <strong>Maßnahmen</strong>. Die Teilnehmerder Umfrage stuften nicht greifbareFaktoren wie „Schärfung des Bewusstseinsfür Gleichstellungsproblemein Organisationen“, „Verbesserung desOrganisationsimages“ sowie „Stärkungdes Vertrauens der Beteiligten“ als hochein; andere Faktoren in Be<strong>zu</strong>g auf dieRepräsentation in der Belegschaft undbessere finanzielle Ergebnisse warenhingegen für Workshop-Teilnehmervon höherer Bedeutung.Während diese Studie die Vorteile positiver<strong>Maßnahmen</strong> klar herausstellte,gibt es gleichzeitig auch Berichte übernegative Auswirkungen. Einige dernachteiligen Folgen, darunter etwaKompetenzengpässe aufgrund des„Brain-Drain-Effekts“ und eine Gettoisierunginnerhalb der Belegschaftinfolge von gezielten Einstellungen,wurden in manchen Ländern beobachtet.Die Ausnut<strong>zu</strong>ng der Vorteilevon affirmativen <strong>Maßnahmen</strong> fürpolitische Zwecke wird als schwierigeHerausforderung fürProgrammeaffirmativer <strong>Maßnahmen</strong> gesehen.Hier besteht die Gefahr, dass dies <strong>zu</strong>unnötigen Rechtsstreitigkeiten führenkönnte, die ihrerseits (andere) Einrichtungenvon der Umset<strong>zu</strong>ng positiver<strong>Maßnahmen</strong> abhalten könnte.Es liegt auf der Hand, dass sich Organisationenmit der Entwicklung einerDatenbasis für positive <strong>Maßnahmen</strong>schwer tun. In einigen Ländern (darunterSchweden) wird dieser Prozessdurch Gesetzesschranken behindert(z. B. durch das gesetzliche Verbotder Datenerfassung unter Berücksichtigungder ethnischen Herkunft),wohingegen in anderen Ländern(darunter Südafrika und das VereinigteKönigreich) eine Methode <strong>zu</strong>rErfassung von Daten unter Berücksichtigungvon Behinderungen odersexueller Orientierung noch nichtumfassend erarbeitet worden ist.In EU-Ländern wie auch in Nicht-EU-Ländern konnten vergleichbareVersuche von Gruppen beobachtetwerden, die nur ein geringes Interesseam Ethos positiver <strong>Maßnahmen</strong> habenund die Situation <strong>zu</strong> deren Vorteil<strong>zu</strong> nutzen suchten. Deutlich wurdedies vor allem in Ländern, in denenpositive <strong>Maßnahmen</strong> Missbrauch undunehrliches Verhalten begünstigten.Diese Studie förderte <strong>zu</strong>dem <strong>zu</strong>tage,dass es sowohl in den Belegschaftenals auch in der Gesellschaft selbst einmangelndes Bewusstsein im Hinblickauf die Vorteile positiver <strong>Maßnahmen</strong>gibt. Hin<strong>zu</strong> kommen durch Medienverbreitete Fehlinformationen. Sehrausgeprägt war dieses Phänomen inLändern, in denen die Medien eineProblematisierung positiver <strong>Maßnahmen</strong>förderten und die Ergebnissepositiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> rein symbolischenErgebnissen abstempelten.Ebenso wurden Gruppen wie Afrikanerund Moslems aus dem NahenOsten sowie Menschen mit Behinderungennicht als Zielgruppe positiver<strong>Maßnahmen</strong> ausgemacht, währendschwedische Teilnehmer der Auffassungwaren, dass ihre Gesellschaftim Hinblick auf die geschlechtlicheGleichberechtigung grundsätzlich aufgeklärtund fortschrittlich sei.Im Hinblick auf die Formulierungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> gibt es inmanchen Ländern Bedenken überdie Einbeziehung der betroffenenZielgruppen. In Kanada herrschte dieAuffassung vor, dass ein Mangel anEngagement und Sichtbarkeit von Mitgliederndieser Zielgruppen den Erfolgaffirmativer <strong>Maßnahmen</strong> untergrabenkönnte. Als Folge sahen wir, dass Mitgliederder Gemeinschaft der Lesben,Schwulen, Bisexuellen und Transgenderaktiv Verantwortung übernahmen.Ebenso konnten im Vereinigten KönigreichGruppen und Basisorganisationenbetroffener Randgruppen ausgemachtwerden, die angetrieben durchihre Un<strong>zu</strong>friedenheit mit dem Statusquo eine Lobby für positive <strong>Maßnahmen</strong>etablierten und erfolgreich aufihre Bedürfnisse abgestimmte Dienstleistungeneinrichteten.Unsere Ergebnisse zeigen, dass dieZukunft für positive <strong>Maßnahmen</strong>gut aussieht und viele Organisationenkünftig die Einführung von Initiativenoder Programmen im Rahmen positiver<strong>Maßnahmen</strong> planen.7.1.2 Unterschiede beiOrganisationen und SektorenUnter den Teilnehmern der Umfrageherrscht weitestgehend Einigkeitdarüber, dass das Monitoring vonGleichstellung und Vielfalt Arbeitgebernermöglicht, die Effektivität ihrer73


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Richtlinien und Verfahren <strong>zu</strong> überprüfen.Dies wird als erforderliche Vorausset<strong>zu</strong>ngfür die Entwicklung undUmset<strong>zu</strong>ng von zielgerichteten Strategiengesehen. Die zentrale Bedeutungdes Monitoring für die erfolgreicheUmset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>zeigte, dass Geschlecht, Alter, Behinderungund ethnische Herkunft <strong>zu</strong>den am meisten überwachten Aspektengehörten, während sexuelle OrientierungundReligionoderGlaubedieam wenigsten überwachten Aspektedarstellten.Das Ausmaß, in dem Sektoren ein geeignetesUmfeld für die Entwicklungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> bereitstellten,variierte stark. Während eine beträchtlicheAnzahl von Organisationenüber schriftliche Richtlinien <strong>zu</strong>Gleichstellungund Vielfalt verfügten,waren größere Organisationen nichtso erfolgreich, wenn es darum ging,entsprechende Zielvorgaben fürBeschäftigungund Dienstleistungen <strong>zu</strong>erstellen. Monitoring ist ein wichtigesHilfsinstrument bei der Umset<strong>zu</strong>ngpositiver <strong>Maßnahmen</strong>, da hierdurcheine Grundlage für den Nachweis vonUnterrepräsentationgeschaffen wird.Während einige Organisationen denWert des Monitoring anerkennen,kann das Nichtvorhandensein relevanterDaten Bemühungen <strong>zu</strong>nichtemachen, geeignete positive <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> formulieren.Eine Verdeutlichung des Wesens undZwecks von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>führte <strong>zu</strong> einem besseren VerständnisdeseigentlichenWesenspositiver<strong>Maßnahmen</strong>. Die Antworten inBe<strong>zu</strong>gauf die Einflussfaktoren positiver<strong>Maßnahmen</strong> waren sehr ausgeglichen,wobei gesetzgeberische Einflussfaktorenhäufig genannt wurden. Dahermüssen Aktionen, die auf die Förderungder Entwicklung von Positionenoder Initiativen durch Organisationenabzielen, eine Vielzahl von potenziellenEinflussfaktoren berücksichtigen,deren Relevanz je nach betroffenerOrganisation variiert.Es gab einen breiten Konsens über dieNotwendigkeit organisatorischer Unterstüt<strong>zu</strong>ngfür positive <strong>Maßnahmen</strong>,insbesondere Management Buy-In.Allerdings bestanden in verschiedenenSektoren Unterschiede, wobei Organisationenaus dem dritten Sektor positive<strong>Maßnahmen</strong> eher unterstützten alsOrganisationen aus dem öffentlichenund privaten Sektor. Bemerkenswertwar, dass ein relativ niedriger Teil derBefragtender Ansicht war, dass erheblicherWiderstand sowie Zynismus derArbeitnehmer ein wichtiges Hindernisdarstellen.Zahlreiche Methoden wurden <strong>zu</strong>rBewertung der Auswirkungen positiver<strong>Maßnahmen</strong> herangezogen. Eskonnte jedoch die Tendenz festgestelltwerden, sich auf „weiche“ Ansätze <strong>zu</strong>rEvaluierung <strong>zu</strong> verlassen, darunterAd-Hoc-Überprüfungen und Einzelberichte.Während die quantitativenDaten der Umfrage eine Streuung der<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> im Hinblickauf die verschiedenen Dimensionennahelegen, lieferten die qualitativenDaten aus Konsens-Workshops undBefragungen keine Beispiele für <strong>Maßnahmen</strong>in Be<strong>zu</strong>g auf die Zugehörigkeit<strong>zu</strong> einer bestimmten ReligionsoderGlaubensgemeinschaft, obgleichder traditionellen AnwendungshierarchieFolge geleistet worden ist.7.2KernaussagenAus diesem Bericht können eine Reihe von Kernaussagen gewonnen werden, die ihrerseits unter den Hauptüberschriften<strong>zu</strong>sammengefasst werden können, die den in den vorherigen Kapiteln erörterten Ergebnissen dervorliegenden Studie entsprechen.Kontext von Gleichstellung und Vielfalt (diversity)• Generell werden positive <strong>Maßnahmen</strong> innerhalb des Rahmens schriftlicher Gleichstellungsrichtlinien, vonLeitbildern und von Jahresberichten eingeleitet, die eine Verpflichtung <strong>zu</strong>r Gleichbehandlung widerspiegeln.• Monitoring und bestimmte Zielvorgaben in Be<strong>zu</strong>g auf Gleichstellung und Vielfalt sind weitverbreitet, wobeidie geschlechtsspezifische Dimension die am intensivsten überwachte Dimension und die sexuelle Orientierungdie am wenigsten überwachte Dimension darstellt.• Der Mangel an aufgeschlüsselten Daten in den wichtigsten Branchensektoren bedeutet, dass effektive positiveProgramme nicht umfassend entwickelt und umgesetzt werden können.• Die Förderung von Vielfalt in der Gemeinschaft bedeutet nicht notwendigerweise eine Änderung von Kulturund Einstellung gegenüber <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>.74


7 Schlussfolgerungen und EmpfehlungenDefinition und Verständnis positiver <strong>Maßnahmen</strong>• Die Studie ergab, dass für die Beschreibung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> in den untersuchten Ländern uneinheitlicheund inkonsistente Terminologien verwendet werden.• Das gemeinsame Verständnis der Bedeutung positiver <strong>Maßnahmen</strong> in Europa, innerhalb der Länder und inden einzelnen Sektoren ist mangelhaft.• Eine Klärung des Wesens und des Zwecks positiver <strong>Maßnahmen</strong> kann ein besseres Verständnis der tatsächlichenNatur der <strong>Maßnahmen</strong> fördern und des Weiteren <strong>zu</strong> einer positiveren Einstellung und Wahrnehmungder Nützlichkeit dieser <strong>Maßnahmen</strong> führen.• Der betreffende historische und politische Hintergrund eines Landes beeinflusst dabei die sprachliche Ausgestaltungund praktische Umset<strong>zu</strong>ng der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>.Einflussfaktoren bei <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>• Rechtsvorschriften bleiben ein Haupteinflussfaktor für positive <strong>Maßnahmen</strong>. Andere wesentliche Einflussfaktorensind Altruismus, moralische/ethische Gesichtspunkte, wirtschaftliche Gründe, demografischer Wandel,soziale Verantwortung der Unternehmen, Unternehmenspolitik und Bemühungen von Basisorganisationen.• In einigen Fällen, in denen Organisationen Programme einrichteten, um politische und finanzielle Gewinne<strong>zu</strong> erzielen, und sie ein nur geringes Eigeninteresse am eigentlichen Ziel positiver <strong>Maßnahmen</strong> zeigten, werdendiese <strong>Maßnahmen</strong> durch negative Faktoren vorangetrieben.Hindernisse für positive <strong>Maßnahmen</strong>• Als häufigste Hindernisse für positive <strong>Maßnahmen</strong> werden in den europäischen Ländern insbesondere mangelndezeitliche,menschliche und finanzielleRessourcen angeführt. DerMangel an Engagement vonEinzelpersonensowie an Unterstüt<strong>zu</strong>ng durch die Organisationsführung bleibt bedeutendes Hindernis für denErfolg und die Nachhaltigkeit positiver <strong>Maßnahmen</strong>.• Der gesetzliche Rahmen für positive <strong>Maßnahmen</strong> bleibt weit hinter den Forderungen der Sozialpolitik <strong>zu</strong>rück,und kollidierende Datenschutzvereinbarungen in einigen Ländern schaffen ernsthafte Schranken fürdie Umset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong>.• Es gibt Schwierigkeiten bei der Sicherstellung, dass der gesetzliche Rahmen in der Praxis tatsächlich einheitlichangewandt wird. Darüber hinaus werden in den verschiedenen Ländern Sanktionen gegen Organisationen,die positive <strong>Maßnahmen</strong> entweder gar nicht umsetzen oder es nicht schaffen, eine Gleichberechtigungher<strong>zu</strong>stellen, unterschiedlich umgesetzt.• Außerdem werden mangelndes Bewusstsein für die Vorteile positiver <strong>Maßnahmen</strong> bei den Beschäftigten undin breiteren Gesellschaftsschichten sowie die Rolle der Medien bei der Problematisierung dieser <strong>Maßnahmen</strong>und allenfalls symbolische Ergebnisse als Hindernisse für die Akzeptanz positiver <strong>Maßnahmen</strong> gesehen.Unterstüt<strong>zu</strong>ng für positive <strong>Maßnahmen</strong>• DieAkzeptanz undUnterstüt<strong>zu</strong>ngbreiter Bevölkerungsschichten ist für den Erfolg positiverFörderprogrammeunabdingbar. Starkes individuelles Engagement und Unterstüt<strong>zu</strong>ng durch Kollegen, Führungskräfte undUnternehmensführung sind für die Nachhaltigkeit positiver <strong>Maßnahmen</strong> unabdingbar.75


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>• In Be<strong>zu</strong>g auf die Einstellung gegenüber <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> und deren Umset<strong>zu</strong>ng bestehen nicht unerheblicheUnterschiede zwischen sämtlichen Sektoren. Manche öffentlichen Körperschaften bemühten sich um eineErweiterung der politischen Grenzen, um so eine wesentlich breitere Anwendung positiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>erreichen.• Positive <strong>Maßnahmen</strong> sind am erfolgreichsten, wenn die Zielgruppen einbezogen werden und an Gestaltung,Planung, Umset<strong>zu</strong>ng und Bewertung umfassend beteiligt werden.Ergebnisse und Auswirkungen• Das systematische Monitoring der Effizienz positiver <strong>Maßnahmen</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf Leistungen und Ergebnisse istmangelhaft. Die Organisationen bemühen sich sehr um die Erarbeitung einer aussagekräftigen Beweisführungund tendieren da<strong>zu</strong>, sich bei der Bewertung der Wirkungen positiver <strong>Maßnahmen</strong> eher auf „weiche“ Indikatoren<strong>zu</strong> verlassen.• Während positive <strong>Maßnahmen</strong> insgesamt als effektiv angesehen werden, was die Schärfung des Bewusstseins fürGleichstellungsprobleme in Organisationen betrifft, sind die tatsächlichen Wirkungen positiver <strong>Maßnahmen</strong> aufMinderheiten, die Verbesserung des Images und der Reputation einer Organisation und ihr potenzieller Beitrag<strong>zu</strong>m Unternehmenserfolg noch nicht ausreichend bekannt.• Initiativen <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> sind weitgehend zeitlich beschränkt und werden nicht als langfristige <strong>Maßnahmen</strong>angesehen. Im Allgemeinen profitieren ethnische Minderheiten und Frauen am meisten von <strong>positiven</strong><strong>Maßnahmen</strong>, Mitglieder der Gemeinschaft der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender sowie Menschenmit Behinderungen am wenigsten.Positive <strong>Maßnahmen</strong> in der Praxis• Beispiele für die Umset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong> in Organisationen bestätigen die Unsicherheit über die Festlegungeines Umfangs von <strong>Maßnahmen</strong> und zeigen eine Überschneidung mit anderen flankierenden <strong>Maßnahmen</strong>,wie das Monitoring von Gleichstellung und Vielfalt sowie die Bewertung der Wirkungen der <strong>Maßnahmen</strong>.• Die unter das Schlagwort „positive <strong>Maßnahmen</strong>“ fallenden Aktivitäten sind erstaunlich breit gefächert. VieleLänder konzentrieren sich aufspezifische Gruppen, vielleicht <strong>zu</strong> Lasten anderer Gruppierungen. Dies spiegeltmöglicherweise den besonderen Kontext oder die „Politik“ dieses Landes wider.• Tatsächlich liegt bei den <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> der Schwerpunkt eher auf Aus- und Weiterbildung sowie auf derVerbesserung von Beschäftigungschancen als auf Dienstleistungen.• Die Einleitung positiver <strong>Maßnahmen</strong> innerhalb von Organisationen kann einige negative Konsequenzen oderauch eine Gegenbewegung bewirken, wie z. B. negative Klischees, Stigmatisierung, fehlende Aufsicht, unehrlichesVerhalten und Amtsmissbrauch.7.37.3.1EmpfehlungenUntersuchungen über positive <strong>Maßnahmen</strong>• Untersuchungen sollten durchgeführt werden, um die aktuelle Situation der „Benachteiligung“ im Hinblick aufdie verschiedenen Felder, in denen positive <strong>Maßnahmen</strong> angewendet werden können, wie z. B. Beschäftigung,Bildung, Wohnverhältnisse, Gesundheitsversorgung etc., bezüglich dieser unterschiedlichen Dimensionen <strong>zu</strong>76


7 Schlussfolgerungen und Empfehlungenerfassen. Dies istwesentlichund kann die Verwendung vonWerkzeugen erforderlichmachen, die in einemBereich oder einer Dimension der Gleichberechtigung/Diskriminierung geschaffen worden sind, um paralleleEffekte <strong>zu</strong> untersuchen, die durch eine andere Dimension sozialer Ausgren<strong>zu</strong>ng verursacht wird.• Diese Untersuchung sollte auf nationaler Ebene durchgeführt werden, da <strong>zu</strong> erwarten ist, dass die Situation inBe<strong>zu</strong>g auf unterschiedliche Dimensionen der Gleichstellung in den jeweiligen Mitgliedstaaten variieren kann.Diese nationalen Studien sollten sodann die Grundlage für weitere politische Evaluierungen, die Neuausrichtungpositiver <strong>Maßnahmen</strong> (in Be<strong>zu</strong>g auf Bereiche und Dimensionen) sowie die Identifizierung von (öffentlichen)Ressourcen für bestimmte Formen positiver <strong>Maßnahmen</strong> bilden.• Untersuchungen müssen angestellt werden, um Gerichte bei ihrer Entscheidung <strong>zu</strong> unterstützen, ob eineSituation, in der Personen benachteiligt werden, die Anwendung einer bestimmten <strong>positiven</strong> Maßnahmerechtfertigt. Diese Untersuchungen sollten die Gerichte auch dabei unterstützen, die relevanten Fragen oderProbleme <strong>zu</strong> erkennen, die es <strong>zu</strong> klären gilt, und könnten <strong>zu</strong>dem <strong>zu</strong>r Beantwortung von grundlegendenFragen beitragen (die dann von Fall <strong>zu</strong> Fall konkretisiert werden könnten), mit denen sich die Gerichteauseinander<strong>zu</strong>setzen haben. Die Untersuchung sollte auf europäischer Ebene erfolgen. Die Beantwortungder grundlegenden Fragen könnte in der Folge europarechtliche Rahmenbedingungen für die Beurteilungvon „Benachteiligungen“ schaffen sowie <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng dieser in nationales Recht beitragen. Es könnte analog<strong>zu</strong>r „Kosten-Nutzen-Analyse“ ein Ansatz auf der Grundlage von Gerechtigkeitsmaßnahmen entwickeltwerden.• Wenn manbedenkt,dassdas Erreichender Zieleeiner OrganisationinBe<strong>zu</strong>g aufGleichstellungund Vielfaltaufgrund des mangelnden Verständnisses der Gründefürpositive <strong>Maßnahmen</strong>erschwert werden kann (unddie Notwendigkeit besteht, weiterhin überzeugende Argumente für die Auswirkung positiver <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> liefern unddie Auswirkungen <strong>zu</strong> messen), erweist sichdie Untersuchung ökonomischer Vorteile positiver<strong>Maßnahmen</strong> als nutzbringend.• Zur Entwicklung eines kohärenten Modells/einer Theorie <strong>zu</strong>r Erfolgsmessung ist eine umfassende Interventionsstudieerforderlich, die den Typ der um<strong>zu</strong>setzenden <strong>positiven</strong> Maßnahme bestimmen würde.• Darüber hinaus gibt es eine so geringe Evaluierung von bewährten Verfahren bei <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>, dassdie Erarbeitung eines Modells für die Identifikation,Evaluierung undWeitergabe von <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> bewährtenVerfahren Vorteile bringen würde.• In Anbetracht der zentralen Bedeutung, die dem Monitoring bei der Förderung nachhaltiger positiver <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong>kommt, müssen Organisationen in den wichtigsten Sektoren aufgeschlüsselte Daten über alle Bereicheder Diskriminierung erfassen. Dies scheint nicht gerade ein radikaler oder innovativer Vorschlag <strong>zu</strong> sein,dennoch sind wir angesichts der mangelhaften Umset<strong>zu</strong>ng der Auffassung, dass dieser trotz der Nennung alsletzte Maßnahme in dieser Auflistung von höchster Bedeutung ist und sich für die meisten Organisationen undVerwaltungsstellen in der Praxis als innovativ herausstellen wird.7.3.2Rechtliche und politische Entwicklung• Um ein gemeinsames Verständnis dafür <strong>zu</strong> fördern, welche Bedeutung den <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> innerhalbder Europäischen Union <strong>zu</strong>kommt, sollte die Europäische Kommission den Dialog mit der organisiertenZivilgesellschaft und den Sozialpartnern ausbauen.• Auf einem solchen Dialog basierend sollten Leitprinzipien <strong>zu</strong>r Bedeutung der <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> auf EU-Ebene entwickelt werden. Dies könnte in Form eines unverbindlichen Rechtsaktes erarbeitet werden, wie Empfehlungender Kommission oder eine Ratsresolution. Ein alternativer Mechanismus könnte z. B. eine GemeinsameErklärung der Sozialpartner sein.77


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>• Bei der Einführung und Überarbeitung von Antidiskriminierungsgesetzen in der EU sollte sichergestellt werden,dass öffentliche oder private Organisationen oder freie Initiativen, die sich an <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> beteiligenwollen, auch das Recht haben, dies <strong>zu</strong> tun.• Mitgliedstaaten sollten nationale Rechtsvorschriften überprüfen, wenn diese die Chancen für öffentliche oderprivate Organisationen oder freie Initiativen beschränken, positive <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> ergreifen.• Zur Evaluierung des Bedarfs an <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> und ihrer Wirksamkeit ist eine Datenerhebung erforderlich.Trotz Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Organisationensich in den Bereichen an Datenerfassungen beteiligen, in dem sie <strong>zu</strong>r Erleichterung und Analyse positiver <strong>Maßnahmen</strong>dienen.• Den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten wird, soweit erforderlich, die Einführung von Rechtsvorschriften <strong>zu</strong>rUmset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong> empfohlen, um eine vollständige Chancengleichheit in der Praxis <strong>zu</strong> erreichen.7.3.3PraxisEuropäische und nationale Ebene• Schaffung eines Rahmens für das Verständnis positiver <strong>Maßnahmen</strong> auf europäischer Ebene und Bestimmungspezifischer Erfolgsindikatoren bei der Umset<strong>zu</strong>ng dieser <strong>Maßnahmen</strong>. Die Europäische Kommission benötigtNetzwerke <strong>zu</strong> bewährten Verfahren für die Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Rechtsunsicherheitenund um parallel eine Übertragung und Anwendung des EU-Ansatzes in Be<strong>zu</strong>g auf positive <strong>Maßnahmen</strong>sicher<strong>zu</strong>stellen. Die Netzwerke sollten auf nationalen und sektorübergreifenden Ebenen eingerichtet werden,um einen Austausch von Ideen, Ansätzen und Aktivitäten <strong>zu</strong> ermöglichen und Organisationen darin <strong>zu</strong> bestärken,Absichten in Aktionen um<strong>zu</strong>setzen. Dies könnte <strong>zu</strong>r Aufgabe bloßer Rhetorik und <strong>zu</strong>r Erreichung tatsächlicherErgebnisse beitragen.• Regierungen sollten die Allgemeinheit mithilfe von „Social Marketing“ über positive <strong>Maßnahmen</strong> aufklären, umso scheinbar weitverbreitete Missverständnisse aus<strong>zu</strong>räumen und eine Verknüpfung verschiedener Interessengruppen<strong>zu</strong> erleichtern, die bereits an solchen <strong>Maßnahmen</strong> beteiligt sind. Auch breit gefächerte Kampagnen <strong>zu</strong>rBewusstseinsbildung – sowohl was den Bedarf an <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> für benachteiligte Gruppen anbetrifft alsauch hinsichtlich der Vorteile solcher <strong>Maßnahmen</strong> für breite Gesellschaftsschichten – werden eine höhere Akzeptan<strong>zu</strong>nd eine positive Einstellung gegenüber den <strong>Maßnahmen</strong> fördern.• Entwicklung klarer Strategien <strong>zu</strong>r Identifikation und Bewältigung der negativen Folgen positiver <strong>Maßnahmen</strong>(bzw.deren Missbrauch undVerwendunginbetrügerischerAbsicht). Die Rolleder Medienund anderer robusterKommunikationswege sollte in Betracht gezogen werden. Schaffung von Bildungsforen und -netzwerken <strong>zu</strong>r Förderungvon Verständnis und Dialog im Hinblick auf positive <strong>Maßnahmen</strong>.• Regierungsstellen auf sämtlichen Ebenen sollten aktiv da<strong>zu</strong> ermuntert werden, positive <strong>Maßnahmen</strong> für benachteiligteGruppen um<strong>zu</strong>setzen, um so im Hinblick auf die Einstellung gegenüber solchen <strong>Maßnahmen</strong> mit gutemBeispiel voran<strong>zu</strong>gehen. Mindeststandards für die Durchführung von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> sowie geeignete Wege<strong>zu</strong>r Kommunikation diesbezüglicher Erfolge und Herausforderungen sollten durch die Europäische Kommissionaufeuropäischer Ebenefestgelegt werden. DerWichtigkeit dieses Vorhabenskönnte noch dadurch Nachdruckverliehen werden, dass Möglichkeiten der Sanktionierung von Körperschaften, die Gleichbehandlungs- und Menschenrechtsgrundsätzeverletzen, sowie <strong>zu</strong>r Durchset<strong>zu</strong>ng dieser Sanktionen erarbeitet werden.• Bereitstellung angemessener Finanzmittel durch nationale Regierungen oder die Europäische Union <strong>zu</strong>r Förderungkomplexer Programme für die effektive Umset<strong>zu</strong>ng und Evaluierung positiver <strong>Maßnahmen</strong>. Zu diesenProgrammen können dabei auch Programme gehören, die sektorübergreifende Ansätze <strong>zu</strong>r Nichtdiskriminierungfördern.78


7 Schlussfolgerungen und Empfehlungen• Entwicklung von Werkzeugen <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Organisationen bei der Erfassung von Basisdaten, damitpositive <strong>Maßnahmen</strong> umgesetzt und aussagekräftige Strategien für die Evaluierung der Wirksamkeit von <strong>Maßnahmen</strong>erarbeitet werden können. Verabschiedung eines EU- sowie eines nationalen Aktionsplans <strong>zu</strong>r Identifizierungvon Systemen, die für ein effizientes und lückenloses Monitoring erforderlich sind. Für diese Zwecke kannein Werkzeug <strong>zu</strong>r Folgenabschät<strong>zu</strong>ng bereitgestellt werden.Ebene der Organisationen• Positive <strong>Maßnahmen</strong> müssen als Teil eines umfassenderen normativen Wandels durchgängig berücksichtigt undvonInstitutionen mitentsprechendem Mentoringund Trainingbegleitetwerden. Steigernder internen undexternenAkzeptanz von<strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> durch Steigerung desBewusstseinsfür dieNatur und dieVorteilepositiver <strong>Maßnahmen</strong>. Ein Bildungs- und Trainingsprogramm sowie Seminare und Veranstaltungen <strong>zu</strong>r Steigerungdes Wissens um das Thema und die praktische Umset<strong>zu</strong>ng positiver <strong>Maßnahmen</strong> sowie deren Nutzen undderen Rolle innerhalb von „Diversity“-Strategien.• Förderung positiver <strong>Maßnahmen</strong> als integraler Bestandteil eines übergreifenden Auftrags des Unternehmens, derPersonalplanung und der Entwicklung von Dienstleistungen, und zwar in enger Zusammenarbeit mit staatlichenBehörden. Integration positiver <strong>Maßnahmen</strong> in das Talentmanagement, in Nachfolge- und Einstellungsregelungensowie in Verfahren <strong>zu</strong>r Dienstleistungsentwicklung. Dies kann <strong>zu</strong>r Sicherstellung eines koordinierteren Ansatzeseine abteilungsübergreifende Zusammenarbeit erforderlich machen.• Schaffung eines kohärenteren und auf Zusammenarbeit zwischen Organisationen basierenden Ansatzes für dieEtablierung positiver <strong>Maßnahmen</strong>. Die Zusammenarbeit wird dabei nicht nur die Akzeptanz der Programmesteigern, sondern auch die Geschäftsführung von den <strong>zu</strong> erwartenden Vorteilen überzeugen, nicht <strong>zu</strong>letzt wennes sich bei den anderen Organisationen um Konkurrenzorganisationen handelt. Eine in den USA erfolgreicheingesetzte Strategie zielt auf die Schaffung eines Wettbewerbs zwischen den Organisationen im Hinblick auf dieAnerkennung auf dem Gebiet der Gleichstellung und Vielfalt (diversity): Durch den Wettbewerb im Hinblickauf positive <strong>Maßnahmen</strong> wird eine gesunde Konkurrenzsituation geschaffen. Zur Förderung dieses Wettbewerbskönnen <strong>zu</strong>dem Auszeichnungen ins Leben gerufen und öffentlich verliehen werden.• Einbeziehung vonAngehörigenvon Minderheiten in die Entwicklung undEvaluierungpositiver<strong>Maßnahmen</strong>.Einzelpersonen, die von <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong> profitieren konnten, sollten sich an der Ausweitung dieser Programmebeteiligen, um so deren Präsenz unter den Förderern positiver <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> erhöhen.79


<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>LiteraturverzeichnisAdam, K. (1997), „The politics of redress: South Africanstyle affirmative action“, The Journal of Modern AfricanStudies 35(2), S. 231-249Adamson, J., Gooberman-Hill, R., Woolhead, G., und Donovan,J. (2004) „,Questerviews‘: Using questionnaires inqualitative interviews as a method of integrating qualitativeand quantitative health services research“, JournalofHealthServices Research and Policy 9 (2004) (3), S. 139-145.Agocs, C. (2002), „Canada’s employment equity legislationand policy, 1987–2000. The gap between policy and practice“,International Journal of Manpower 23 ( 3), S. 256-276.Anderson, V. (2004), „Women managers: does positiveaction training make adifference?“, JournalofManagementDevelopment 23 (8): S. 729-740.Archibong,U., undBurford,B.(2007), „TheCulturalUnderstandingin Leadership and Management – Phase I“, inMarshall, S. (Hrsg.), Strategic Leadership of change in HigherEducation: What’s new? London: Routledge.ArchibongU., Bucktrout,A., Giga, S., Ashraf, F.,Baxter,C.,und Johnson, M. (2006a), „A Concept Analysis of PositiveAction in Health and Education“, Diversity in Health andSocial Care 3 (4): S. 223-243.Archibong, U., Giga, S., Ashraf, F., Bucktrout, A., Jackson, H.,Baxter, C., und Johnson, M. (2006b), Positive Action in Educationand Health Project Report, University of Bradford.Archibong, U., Giga, S., Ashraf F., Bucktrout, A., Jackson, H.,Baxter, C., undJohnson,M.(2007), „Representational Diversity:The Experience and Interpretation of Positive Action“,International Journal of Diversity in Organisations, Communitiesand Nations, http: //www.diversity_journal.com.Bacchi, C. (2004), „Policy and discourse: Challenging theconstruction of affirmative action as preferential treatment“,Journal of <strong>European</strong> Public Policy 11 (1), S. 128-146.Bagilhole, B., und Stephens, M. (1999), „Management responsesto equal opportunities for ethnic minority womenwithin an NHS Hospital Trust“, JournalofSocialPolicy 28(2), S. 235-248.Band, S., und Parker, A. (2002), ExecutiveSummary:EthnicMinority UndergraduateScheme(EMUS).Verfügbar unterhttp://www.uel.ac.uk/nmc/mentoring/documents/CEDAR-ReportUniversityofWarwick.doc.Baxter, C., Archibong, U., Giga, S., und Kular, R. (2008),„Critical Success Factors in the Implementation of PositiveAction in the NHS UK“, TheInternational Journal ofDiversity in Organisations, Communities and Nations 8,http://www.Diversity-Journal.com.Bell, M. (2005), „Positive thinking: duties to promote equalityandthe <strong>European</strong> Union“,inD.Cinar,H.Gürses undS.Strasser (Hrsg.), Auf dem Weg <strong>zu</strong> einer Politik der ,differenziertenGleichheit‘: Theoretische Reflexionen über die Anti­Diskriminierungspolitik der Europäischen Union – Endbericht(Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik undSozialforschung, Wien), S. 110-128.Blom, J., Fitzpatrick, B., Gregory J., Knegt R., und O᾿Hare, U.(1995), TheUtilization of SexEquality Litigation Proceduresin the Member States of the <strong>European</strong> Community. A ComparativeStudy, Brüssel, Europäische Kommission, GD V.Bowes, A., und Sim, D. (ND), Reviewing Positive ActionProgrammes in the UK, mit Stand vom 30.5.2008 unterhttp://www.urbanicity.org/FullDoc.asp?ID=470.Brew, K., und Garavan, T. N. (1995), „Eliminating inequaltiy:women-only training, part 2“, Journal of<strong>European</strong>Industrial Training 19 (9), S. 28-32Burrows, N., und Robinson, M. (2006), „Positive action forwomen in employment: Time to align with Europe?“, Journalof Law and Society 33 (1), S. 24-41Carter, J. (2000), „New public management and equal opportunitiesin the NHS“, Critical Social Policy 20 (1), S. 61-83Centre for Strategy and Evaluation Services (2007), Nondiscriminationmainstreaming – instruments, case studiesand way forwards, Brüssel, Europäische Kommission.Chater, R. E. J., und Chater, C. V. (1992), „Positive action:Towards astrategic approach“, Women in Management 7(4), S. 3-14.80


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Europäische Kommission<strong>Internationale</strong> <strong>Sichtweisen</strong> <strong>zu</strong> <strong>positiven</strong> <strong>Maßnahmen</strong>Eine vergleichende Analyse in der Europäischen Union, in Kanada, in den USA und in SüdafrikaLuxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften2009 — 83 S. — 21 x 29,7 cmISBN 978-92-79-11155-6doi: 10.2767/13522Diese Studie wurde durchgeführt, um der Europäischen Kommission <strong>zu</strong> helfen, einen Rahmen <strong>zu</strong>mbesseren Verständnis der Rolle <strong>zu</strong> entwickeln, die Aktionsprogramme in der Praxis übernehmen können,wenn es darum geht, Diskriminierungen <strong>zu</strong> verhindernoder <strong>zu</strong> beseitigen. Darüber hinaus wurden aufdiese Weise Einblicke in die Natur der praktischen Aktionsprogramme gegeben, die in der EU bereitsdurchgeführtwerden (und auch in den EFTA-Ländernbzw.den EWR-Ländern), sowie in die eventuellenKosten und Vorteile von Aktionsprogrammen. Außerdem war es eine der Aufgaben der Studie, dierechtlichen Rahmenbedingungen, politischen <strong>Maßnahmen</strong> und Praktiken für Aktionsprogramme in derEU mit denen in Kanada, den USA und Südafrika <strong>zu</strong> vergleichen.Die Druckausgabe dieser Veröffentlichung ist in Englisch, Französisch und Deutsch erhältlich.


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