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Protokoll Berufung - 1. AMC Dessau eV - DMV

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Deutscher Motorsport Verband e.V.Motorrad-Biathlon – AusschussGeschäftsstelle: Blumenstraße 22 b; 04420 Markranstädt OT Seebenisch; Tel./Fax: 034205/59193Karsten.fichtner@freenet.d<strong>eV</strong>erhandlung zur <strong>Berufung</strong> des Protestes Klasse 2 der14. Deutschen – <strong>DMV</strong> Meisterschaft im Motorrad-Biathlon- Urteil -<strong>Berufung</strong>sgegenstand:Protest gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts FallStartnummer 51 gegen Startnummer 202 in Kl. 2 (Anlage B I)<strong>Berufung</strong>sführender:Kai Fröhner<strong>Berufung</strong>sgegner:Thomas Brockmeier<strong>Berufung</strong>sorgan:Motorrad-Biathlon – Ausschuss- Karsten Fichtner (Vorsitzender)- Frank Peter (Berlin/Brandenburg)- Harry Herzau (Sachsen/Anhalt)- Gerhard Luding (Thüringen)- Kevin Olbrich (Sachsen)Urteilsentscheidung:Der Protest von Th. Brockmeier gegen K. Fröhner wird abgelehnt. K. Fröhner kommt inWertung, erhält aber fünf Strafminuten.Entscheidungsgründe:Es wurden im Laufe der Veranstaltung und der Protestführung mehrere Fehler begangen:• Der Veranstalter bzw. sein Beauftragter hätte den Fahrer K. Fröhner nicht mitdefektem Motorrad (Vorderbremse) in den Vorstartraum einlassen dürfen, sondern derFahrer hätte außerhalb des Vorstarts bauen und danach mit funktionierenderVorderradbremse in den Vorstart einfahren können (gegebenenfalls mit fünf MinutenZeitstrafe für zu spätes Erscheinen im Vorstart) oder er hätte nicht am Wettkampfteilnehmen dürfen.• Der Protest von Th. Brockmeier wurde zu spät eingereicht. Das Schiedsgericht hättedies erkennen müssen, hatte aber trotzdem verhandelt und wurde dabei zusätzlich vonaußen beeinflusst.Da die Verantwortlichen des Veranstalters am Vorstart inkorrekt gehandelt haben und K.Fröhner trotzdem mit defektem Motorrad einließen, wird sein unerlaubtes Reparieren imVorstart mit fünf Minuten bestraft, die er erhalten hätte, wenn der technische Abnehmer ihnzur Reparatur außerhalb des Vorstarts verwiesen hätte, er dort das Motorrad instandgesetzt- 1 -


Deutscher Motorsport Verband e.V.Motorrad-Biathlon – AusschussGeschäftsstelle: Blumenstraße 22 b; 04420 Markranstädt OT Seebenisch; Tel./Fax: 034205/59193Karsten.fichtner@freenet.dehätte und aufgrund der Reparaturdauer erst nach Ablauf der Vorstartzeit (07.50Uhr) in denVorstart eingefahren wäre. Des Weiteren konnte der genaue Ort der Reparatur nicht eindeutiggeklärt werden, weil keine weiteren Beweise (z.B. Fotos) vorlagen.Der Protest von Th. Brockmeier war, entgegen der Entscheidung des Schiedsgerichts,abzulehnen, da er eindeutig zu spät erfolgte (nicht innerhalb von 15 Minuten nach Zielankunftdes Fahrers). Hierbei ist der Auslöser des Protests unerheblich und es gelten dievorgeschriebenen Fristen. Deswegen muss auch über den Gegenprotest von K. Fröhner nichtentschieden werden.Das Verhalten von K. Fröhner im Vorstartbereich ist eindeutig als fehlerhaft zu bewerten,kann jedoch in dieser Urteilsfindung nicht weiterführend berücksichtigt werden.Bei dieser Entscheidung lagen die aktuelle Rahmenausschreibung (besonders Punkt 5.2.) undRechtsordnung (besonders Punkt 2.4.) zugrunde.Kostenentscheidung:K. Fröhner erhält die hinterlegten 30,- € Protestgebühr zurück. Weitere Ansprüche gegenübereinen der Beteiligten werden nicht erhoben.<strong>Dessau</strong>, den 17.1<strong>1.</strong>2012Karsten Fichtner/VorsitzenderKevin Olbrich/<strong>Protokoll</strong>ant- 2 -

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