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Schöne Aussichten - Verlagsbeilagen des Nordbayerischen Kurier ...

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Vonoben kommt nicht nur alles Gute<br />

Schneefanggitter: Fehlender Schutz kann teuer werden -Urteile zu Dachlawinen<br />

Die Frontscheibe geplatzt, das<br />

Dach verbeult und die Heckscheibe<br />

gesprungen - Dachlawinen<br />

können erheblichen<br />

Schaden anrichten, wenn sie ein<br />

vorbeifahren<strong>des</strong> Auto treffen. In<br />

diesem Fall musste der Hausbesitzer<br />

5200 Euro für die Reparatur<br />

<strong>des</strong> Wagens zahlen.<br />

Denn er hatte keine ausreichendenSicherungsmaßnahmen<br />

gegen mögliche Dachlawinen<br />

ergriffen, befand das<br />

Landgericht Bielefeld (Az.: 8O<br />

310/10).<br />

Tatsächlich werden nach Einschätzung<br />

von Rechtsexperten<br />

die Gefahren von Dachlawinen<br />

und die Rechtsfolgen häufig unterschätzt.<br />

Daher müssen sich<br />

die Gerichte immer wieder auch<br />

mit Haftungsfragen befassen,<br />

wenn Passanten und Fahrzeuge<br />

durch herabstürzende Dachlawinen<br />

verletzt oder beschädigt<br />

werden. Doch wer annimmt, der<br />

Hauseigentümer müsse in diesen<br />

Fällen in jedem Fall zahlen,<br />

hat die Rechnung ohne die Gerichte<br />

gemacht: Sie differenzieren<br />

nach unterschiedlichen Kriterien.<br />

Urlaubsregionen<br />

Eindeutig ist die Rechtslage zumeist,<br />

wenn gesetzliche Regelungen<br />

ausdrücklich vorschreiben,<br />

dass Schutzgitter anzubringen<br />

sind. In diesem Fall führt<br />

der Gesetzesverstoß zwangsläufig<br />

zur Haftung <strong>des</strong> Hausei-<br />

Leuschnerstraße 40<br />

95447 Bayreuth<br />

Telefon 0921 / 6 45 47<br />

www.einsiedel-bernt.de<br />

Die Palette der Schneefangsysteme reicht heute vom klassischen Gitter über<br />

Rundelemente bis zum rustikalen Rundholz, das in speziellen Haltesystemen<br />

befestigt wird. Einer der „Urväter“ <strong>des</strong> Schneefangs ist übrigens der so ge-<br />

nannte Herzziegel –ein Tondachziegel, der durch seine in Herzform struk-<br />

turierte Oberfläche den aufliegenden Schnee abbremsen sollte.<br />

gentümers. Solche Schneefanggitter<br />

sind häufig in schneereichen<br />

Regionen, insbesondere<br />

in Süddeutschland vorgeschrieben.<br />

Im übrigen Bun<strong>des</strong>gebiet<br />

finden sich solche Regelungen<br />

dagegen kaum.<br />

Hier stellen die Gerichte daher<br />

auf andere Gesichtspunkte ab,<br />

beziehen aber auch die Eigenverantwortung<br />

von Passanten<br />

mit ein. Daher sind nach einhelliger<br />

Auffassung der Gerichte<br />

Hauseigentümer nicht zwangsläufig<br />

verpflichtet, Schutzgitter<br />

anzubringen. Da die jeweiligen<br />

Wetterbedingungen bekannt<br />

seien, sei es zunächst Sache je-<br />

Dachdeckerarbeiten<br />

Spenglerarbeiten<br />

Solaranlagen<br />

Wohnraumfenster<br />

Foto: Friedrich/Bayerisches Dachdeckerhandwerk<br />

<strong>des</strong> Einzelnen, sich und sein Eigentum<br />

vor solchen Gefahren zu<br />

schützen, urteilten beispielsweise<br />

die Oberlan<strong>des</strong>gerichte<br />

Hamm (Az.: 13 U49/03), Düsseldorf<br />

(Az.: 13 U 95/92) und<br />

Celle (Az.: 9U161/81) sowie das<br />

Amtsgericht Halle (Az.: 93 C<br />

1526/10).<br />

Dachneigung maßgebend<br />

Eine Schutzpflicht <strong>des</strong> Hausbesitzers<br />

sehen die Gerichte allerdings<br />

dann, wenn das Gebäude<br />

eine starke Dachneigung hat. In<br />

diesem Fall besteht nach Meinung<br />

der Oberlan<strong>des</strong>gerichte<br />

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Dresden (Az.: 8U696/96) und<br />

Zweibrücken (Az.: 1U181/98)<br />

sowie der Landgerichte Ulm (Az.:<br />

1S16/06) und Karlsruhe (Az.: 9<br />

S440/98) eine besondere Verkehrssicherungspflicht.<br />

Ebenso urteilten das Oberlan<strong>des</strong>gericht<br />

(OLG) Hamm und die<br />

Landgerichte Karlsruhe und<br />

Bielefeld in den genannten Entscheidungen,<br />

wenn besondere<br />

Schnee- und Wetterverhältnisse<br />

vorliegen. Insbesondere wenn<br />

nach starkem Schneefall Nassschnee<br />

nachts friert und tagsüber<br />

wieder auftaut, steige die<br />

Gefahr, dass sich die Dachlawinen<br />

bildeten. Darauf müssten<br />

sich Hauseigentümer einstellen.<br />

Verkehrsaufkommen<br />

Als weiteren Aspekt stellt das<br />

OLG Frankfurt (Az.: 22 U90/98)<br />

darauf ab, ob es sich um eine viel<br />

befahrene Straße handelt oder<br />

mit vielen Passanten zu rechnen<br />

ist. Auch dann müsse der HauseigentümerSchneeansammlungen<br />

auf dem Dach vorsorglich<br />

beseitigen. Beide Gesichtspunkte<br />

hat auch das Landgericht<br />

Bielefeld in seinem Urteil<br />

berücksichtigt und dem verurteilten<br />

Hauseigentümer vorgehalten,<br />

er habe seine Verkehrssicherungspflicht<br />

verletzt, da<br />

sowohl die Lage <strong>des</strong> Hauses als<br />

auch die Witterungsverhältnisse<br />

die Beseitigung der Schneemassen<br />

auf dem Dach erfordert<br />

hätten. dpa<br />

Steininger Trockenbau<br />

DECKE / BODEN / WAND<br />

Bayreuther Str. 66 | 95469 Speichersdorf | Telefon 01 76 / 63 19 88 26 | www.steininger-trockenbau.de<br />

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