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Gemeinde Ostseebad DierhagenRegionalplanungLandschaftsplan Gemeinde Ostseebad DierhagenUmweltplanungTeil 2: Landschaftsplanerisches Zielkonzept (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI § 23)LandschaftsarchitekturLandschaftsökologieWasserbauProjekt-Nr.: 12147-02ImmissionsschutzFertigstellung: Juni 2009Redaktionelle Änderungen Juni 2012Geschäftsführer: Dipl.-Geogr. S. AhlmeyerUmweltPlan GmbH Stralsundinfo@umweltplan.dewww. umweltplan.deSitz Hansestadt StralsundTribseer Damm 218437 StralsundTel. +49 38 31/61 08-0Fax +49 38 31/61 08-49Projektleiter:Mitarbeit:Beate LöfflerDipl.-Ing. LandschaftsarchitekturDipl.-Landschaftsökol.Kristina VogelsangDipl.-Ing. LandschaftsplanungKarlheinz Wissel, LandschaftsarchitektTMA Doreen BerkhahnNiederlassung GüstrowSpeicherstraße 1b18273 GüstrowTel. +49 38 43/46 45-0Fax +49 38 43/46 45-29GeschäftsführerinDipl.-Geogr. S. AhlmeyerQualitätsmanagementZertifiziert nach:DIN EN 9001:2000TÜV CERT Nr.01 100 010689

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>RegionalplanungLandschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltplanungTeil 2: Landschaftsplanerisches Zielkonzept (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI § 23)LandschaftsarchitekturLandschaftsökologieWasserbauProjekt-Nr.: 12147-02ImmissionsschutzFertigstellung: Juni 2009Redaktionelle Än<strong>de</strong>rungen Juni 2012Geschäftsführer: Dipl.-Geogr. S. AhlmeyerUmweltPlan GmbH Stralsundinfo@umweltplan.<strong>de</strong>www. umweltplan.<strong>de</strong>Sitz Hansestadt StralsundTribseer Damm 218437 StralsundTel. +49 38 31/61 08-0Fax +49 38 31/61 08-49Projektleiter:Mitarbeit:Beate LöfflerDipl.-Ing. LandschaftsarchitekturDipl.-Landschaftsökol.Kristina VogelsangDipl.-Ing. LandschaftsplanungKarlheinz Wissel, LandschaftsarchitektTMA Doreen BerkhahnNie<strong>de</strong>rlassung GüstrowSpeicherstraße 1b18273 GüstrowTel. +49 38 43/46 45-0Fax +49 38 43/46 45-29GeschäftsführerinDipl.-Geogr. S. AhlmeyerQualitätsmanagementZertifiziert nach:DIN EN 9001:2000TÜV CERT Nr.01 100 010689


Inhaltsverzeichnis1 Landschaftsplanerisches Zielkonzept .............................................................................. 11.1 Leitbild und schutzgutbezogene Leitlinien .............................................................. 11.2 Qualitätsziele für die Schutzgüter ........................................................................... 62 Erfor<strong>de</strong>rnisse und Maßnahmen zur Umsetzung <strong>de</strong>r landschaftsplanerischen Ziele ....... 192.1 Erfor<strong>de</strong>rnisse und Handlungsempfehlungen auf <strong>de</strong>n „Flächen für Maßnahmenzum Schutz, zur Pflege, und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur undLandschaft“ (gem. BauGB) ................................................................................... 192.2 Wegekonzept ....................................................................................................... 212.3 Maßnahmenkatalog .............................................................................................. 213 Hinweise zur Umsetzung <strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rnisse und Maßnahmen ....................................... 353.1 Hinweise zur Übernahme von Inhalten in <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan<strong>Dierhagen</strong> ............................................................................................................ 353.2 Hinweise zur Umsetzung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung und für die verbindlicheBauleitplanung ..................................................................................................... 363.3 Hinweise für an<strong>de</strong>re Fachplanungen und für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> ................................. 383.4 Hinweise zur För<strong>de</strong>rung von Maßnahmen <strong>de</strong>s Umwelt- und Naturschutzessowie <strong>de</strong>r Erholungsvorsorge ............................................................................... 394 Quellenverzeichnis ........................................................................................................ 42Gesetze, Richtlinien, Erlasse und Verordnungen .......................................................... 43ANHANGKartenverzeichnisKartennummer Bezeichnung MaßstabKarte 6 Maßnahmen und Erfor<strong>de</strong>rnisse 1 : 10.000TabellenverzeichnisTabelle 1: Zuordnung <strong>de</strong>r Qualitätsziele zu <strong>de</strong>n Leitlinien ........................................................ 7Tabelle 2: Übersicht über die ausgewiesenen „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zurPflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft“ .......................19Tabelle 3: Übersicht <strong>de</strong>r Maßnahmen .....................................................................................22


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlan1 Landschaftsplanerisches ZielkonzeptDer Landschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong> konkretisiert für das <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietdie allgemeinen Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflegenach § 1 BNatSchG unter Beachtung <strong>de</strong>r Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sentwicklungs-und Regionalplanung sowie auf Grundlage <strong>de</strong>r Zielaussagen <strong>de</strong>s LandschaftsprogrammsMecklenburg-Vorpommern und <strong>de</strong>s Landschaftsrahmenplanes <strong>de</strong>r Region Vorpommern.Dabei wer<strong>de</strong>n außer<strong>de</strong>m die beson<strong>de</strong>ren naturraumspezifischen und historischen Gegebenheiten<strong>de</strong>r Dierhäger Kulturlandschaft sowie die wirtschaftlichen, kulturellen undsozialen Rahmenbedingungen <strong>de</strong>r Siedlungsentwicklung berücksichtigt.Das Zielkonzept unterglie<strong>de</strong>rt sich, entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s § 9 BNatSchG, inein hierarchisch aufgebautes Zielsystem aus Leitbild, Leitlinien und Qualitätszielen, bei<strong>de</strong>m jeweils eine räumliche und eine inhaltliche Konkretisierung <strong>de</strong>r vorangegangenenEbene erfolgt:In <strong>de</strong>r übergeordneten Ebene wird ein allgemeines Leitbild formuliert, welches <strong>de</strong>n anzustreben<strong>de</strong>nZustand von Natur und Umwelt, entsprechend <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s§ 1 BNatSchG, für das Gebiet <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong> vorgibt. Die dasLeitbild konkretisieren<strong>de</strong>n schutzgutbezogenen Leitlinien wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n Grundsätzen<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes, aus <strong>de</strong>n im Landschaftsrahmenplan vorgegebenenLeitlinien sowie <strong>de</strong>m allgemeinen Leitbild abgeleitet.Die Qualitätsziele, welche die Leitlinien inhaltlich und räumlich konkretisieren, gebenqualitative Planungsziele vor. Sie sind die wesentliche Grundlage für die Erarbeitung vondifferenzierten, räumlich zugeordneten Maßnahmen und Erfor<strong>de</strong>rnissen (vgl. Kapitel 2).Für die Aufstellung <strong>de</strong>s Zielsystems erfolgte eine Abwägung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>sNaturschutzes und <strong>de</strong>r Erholungsvorsorge untereinan<strong>de</strong>r, um interne Zielkonflikte (z.B.zwischen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Arten- und Biotopschutzes und <strong>de</strong>r Erholungsnutzung) zulösen.1.1 Leitbild und schutzgutbezogene LeitlinienDen Rahmen für das vorliegen<strong>de</strong> Leitbild gibt das allgemeingültige Leitbild einer dauerhaft-umweltgerechtenEntwicklung vor. Diesem Leitbild entsprechend sollen die Naturgüternur in <strong>de</strong>r Weise und in <strong>de</strong>m Umfang beansprucht wer<strong>de</strong>n, dass die Aufrechterhaltung<strong>de</strong>r Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und die Nutzungsfähigkeit <strong>de</strong>r erneuerbarenund nicht erneuerbaren Ressourcen dauerhaft gewahrt bleiben.1


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanDaraus ergibt sich folgen<strong>de</strong>s Leitbild für das Gebiet <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>:Die natürlichen Eigenarten <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietes sowie die Vielfalt, Eigenart undSchönheit <strong>de</strong>r Landschaft wer<strong>de</strong>n als Bestandteil einer lebenswerten Umwelt und alsGrundlage für die Erholungsnutzung und <strong>de</strong>n Tourismus dauerhaft geschützt, gepflegtund entwickelt. Ein beson<strong>de</strong>res Augenmerk gilt dabei <strong>de</strong>m Schutz noch unverbauterLandschaftsbereiche sowie <strong>de</strong>r Entwicklung beeinträchtigter Landschaftsbereiche.Das Regulations- und Regenerationsvermögen <strong>de</strong>r Schutzgüter Bo<strong>de</strong>n, Grund- undOberflächenwasser sowie Luft/Klima wird durch eine Reduzierung gegenwärtiger un<strong>de</strong>ine Vermeidung zukünftiger Belastungen erhalten, verbessert o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rhergestellt.Aus Sicht <strong>de</strong>s Arten- und Biotopschutzes beson<strong>de</strong>rs wertvolle Bereiche im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietwer<strong>de</strong>n vorrangig geschützt, gepflegt und entwickelt.Die Land- und die Forstwirtschaft sind so ausgerichtet, dass eine umweltverträgliche undstandortgerechte Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns unter weitgehen<strong>de</strong>r Minimierung <strong>de</strong>rGrundwasserabsenkungen auf landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächenerfolgt. Die (multifunktionale) Landwirtschaft trägt durch eine extensive Wirtschaftsweisesowohl zum Erhalt einer vielfältigen, ansprechen<strong>de</strong>n Kulturlandschaft als auch einerartenreichen Tier- und Pflanzenwelt bei. Die (multifunktionale) Forstwirtschaft erfolgt nach<strong>de</strong>n Grundsätzen einer naturnahen Forstwirtschaft in <strong>de</strong>r Weise, dass die Schutz-, NutzundErholungsfunktion <strong>de</strong>r Wäl<strong>de</strong>r gleichrangig behan<strong>de</strong>lt und dauerhaft gesichert wer<strong>de</strong>n.Die Siedlungsentwicklung orientiert sich an <strong>de</strong>n naturräumlichen Gegebenheiten <strong>de</strong>s<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietes, so dass die natürlichen Lebensgrundlagen und die natürliche Erholungseignung<strong>de</strong>r Landschaft gewahrt bleiben. Die Inanspruchnahme neuer Flächen wirdminimiert und erfolgt grundsätzlich verdichtend, die Bebauung wird im Außenbereich aufdas zwingend erfor<strong>de</strong>rliche Maß reduziert. Die Freiflächenversiegelung wird auf ein unvermeidbaresMaß begrenzt.Beim Ausbau <strong>de</strong>r Verkehrsinfrastruktur, insbeson<strong>de</strong>re von Straßen, wird auf eine zusätzlicheZerschneidung von wertvollen Lebens- und Landschaftsräumen verzichtet.Der Tourismus wird vorwiegend qualitativ entwickelt. Als ein Schwerpunkt <strong>de</strong>r Entwicklungim <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet wird die landschaftsgebun<strong>de</strong>ne Erholung sowie ein nachhaltigerNaturtourismus in Verbindung mit <strong>de</strong>m Landschaftsschutzgebiet „Bod<strong>de</strong>nlandschaft“geför<strong>de</strong>rt.2


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanDas Leitbild wird durch die schutzgutbezogenen Leitlinien folgen<strong>de</strong>rmaßen konkretisiert:I. Schutz und Entwicklung <strong>de</strong>r Funktions- und Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>nZur Erhaltung und Entwicklung <strong>de</strong>r Funktions- und Nutzungsfähigkeit sollen Bo<strong>de</strong>nverluste(Versiegelung, Überbauung, Abgrabung, Überschüttung) vermie<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Verlustvon Bö<strong>de</strong>n möglichst durch Rückbaumaßnahmen (Entsiegelung) kompensiert wer<strong>de</strong>n. ImZuge <strong>de</strong>r Neuansie<strong>de</strong>lung von Gewerbebetrieben ist es gängige Praxis, vor allem landwirtschaftlichgenutzte Flächen außerhalb <strong>de</strong>r Siedlungskerne in Gewerbeflächenumzunutzen. Zukünftig sollte bei <strong>de</strong>r Gewerbeneuansie<strong>de</strong>lung verstärkt auf Gewerbebrachenzurückgegriffen wer<strong>de</strong>n.Der Bo<strong>de</strong>nerosion durch Wind und Wasser soll mit standortangepassten Formen <strong>de</strong>rLandnutzung entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n.Die Vermeidung von bo<strong>de</strong>nchemischen und -physikalischen Belastungen ist ein weitererwichtiger Bestandteil <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzes. Hierzu gehören <strong>de</strong>r sparsame und sorgsameUmgang mit Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln in <strong>de</strong>r Landwirtschaft, die Sicherungbzw. Beseitigung potenzieller Kontaminationsher<strong>de</strong> (z.B. Lagerflächen, Altlastenu.ä.) sowie die Vermeidung von Schädigungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ngefüges (Verdichtung, Verschlämmung).Entwässerte Moore sollten möglichst großflächig wie<strong>de</strong>rvernässt wer<strong>de</strong>n, um die Schadwirkungen<strong>de</strong>r Moor<strong>de</strong>gradierung (Gefügeschä<strong>de</strong>n, Mobilisierung von Schad- und Nährstoffen)zu begrenzen. Mittel- bis langfristig ist die Initialisierung eines erneuten Torfwachstumszur Sanierung dieser Bö<strong>de</strong>n anzustreben.Naturnahe Bö<strong>de</strong>n sollten sich auch weiterhin möglichst ungestört entwickeln können.Hierzu gehören unentwässerte Moorbö<strong>de</strong>n, naturnah bewirtschaftete Waldbö<strong>de</strong>n undBö<strong>de</strong>n von Sukzessionsflächen.Grundsätzlich soll mit <strong>de</strong>r nicht vermehrbaren Ressource Bo<strong>de</strong>n so sparsam wie möglichumgegangen wer<strong>de</strong>n. Die Bo<strong>de</strong>nnutzung sollte nicht auf Verbrauch, son<strong>de</strong>rn auf Erhaltausgerichtet sein. Neuversiegelungen sind weitgehend zu vermei<strong>de</strong>n. Nicht mehr genutzteAltanlagen sollten zurückgebaut und <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n entsiegelt und rekultiviert wer<strong>de</strong>n bzw.<strong>de</strong>m sich ansie<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Gewerbe zur Verfügung stehen.II.Schutz und Entwicklung <strong>de</strong>r Funktions- und Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s Grund-und OberflächenwassersZum Schutz <strong>de</strong>r Grundwasserqualität ist die landwirtschaftliche Praxis grundwasserschonendzu betreiben. Mit Gefahrenstoffen in landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebenist sorgsam umzugehen. Im besie<strong>de</strong>lten Bereich ist eine naturnahe Bewirtschaftung<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers anzustreben. Durch die Verwendung wasserdurchlässiger3


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanMaterialien sollte <strong>de</strong>r oberflächennahe Abfluss reduziert und die Grundwasserneubildungerhöht wer<strong>de</strong>n.Natürliche Wasserkreisläufe sind nach Möglichkeit wie<strong>de</strong>rherzustellen. Der künstlicherhöhte Gebietsabfluss soll verringert und eine <strong>de</strong>n natürlichen Bedingungen entsprechen<strong>de</strong>Wasserrückhaltung und –speicherung angestrebt wer<strong>de</strong>n.Um Nährstoffeinträge in das Grundwasser zu minimieren, sollten die Bo<strong>de</strong>nnutzung und-bearbeitung standortgerecht erfolgen, Dünge- und Pflanzenschutzmittel sparsam undgewässerschonend eingesetzt wer<strong>de</strong>n und Belastungen, die auf zu hohen Tierbesatzzurückzuführen sind, vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.Ein effektiver Grundwasserschutz bedingt auch immer <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>r Oberflächengewässer.Deshalb soll für diese eine gelenkte Entwicklung in Richtung naturnaher Gewässererfolgen.Bei Fließgewässern sollten Maßnahmen <strong>de</strong>s Ausbaus (Begradigung) und <strong>de</strong>r Unterhaltungauf ihre Notwendigkeit hin überprüft wer<strong>de</strong>n. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Entwässerungsgräbensollte eine naturnahe Entwicklung angestrebt wer<strong>de</strong>n sowie gegebenenfalls ein Rückbauerfolgen. Zumin<strong>de</strong>st sollte die flächenhafte Entwässerung durch <strong>de</strong>n Verbau von Gräbenunterbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.Die seit Dezember 2002 verbindliche EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht für alle Oberflächengewässer<strong>de</strong>r Gemeinschaft das Erreichen einer guten ökologischen Qualität biszum Jahr 2015 vor. Darüber hinaus gilt ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot.III.För<strong>de</strong>rung einer klimaorientierten SiedlungsentwicklungFür <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>s Klimas und eine klimaorientierte Siedlungsentwicklung ist <strong>de</strong>r Erhalt<strong>de</strong>r klimaausgleichend wirken<strong>de</strong>n Wäl<strong>de</strong>r, Nie<strong>de</strong>rungen sowie innerörtlichen Baumbestän<strong>de</strong>und Grünflächen vorrangig. Weiterhin tragen die Wie<strong>de</strong>rherstellung eines natürlichenWasserhaushaltes und die Minimierung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nversiegelung zum Klimaschutzbei. Ein entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Faktor zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Luftqualität ist die Wahrung einerminimalen Verkehrsbelastung. Weiterhin soll die Siedlungsstruktur keine hohen geschlossenBauformen annehmen sowie eine verriegeln<strong>de</strong> Bebauung im Umland vermie<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n.Die Folgen <strong>de</strong>r langfristigen Klimaentwicklung infolge <strong>de</strong>s globalen Treibhauseffektes mit<strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n Auswirkungen in Form von Temperaturerhöhung und Meeresspiegelanstiegkönnen auf Ebene <strong>de</strong>s Landschaftsplanes keine Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n, daim Planungszeitraum diese zeitliche Skala nicht abgebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann. Trotz<strong>de</strong>m sindim Sinne <strong>de</strong>s Ansatzes „Global <strong>de</strong>nken – lokal han<strong>de</strong>ln“ Möglichkeiten für kommunaleBeiträge aufzuzeigen, um dieser Ten<strong>de</strong>nz entgegenzusteuern. Konsequente Energieeinsparungund Nutzung regenerativer Energien in <strong>de</strong>r Kommunalverwaltung, die Umsetzungvon Maßnahmen zur Moorrenaturierung, Strategien zur Wegeminimierung in <strong>de</strong>r4


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanFlächennutzungsplanung o<strong>de</strong>r die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s öffentlichen Personennahverkehrssollen hier als Beispiele aufgeführt wer<strong>de</strong>n.IV.Schutz <strong>de</strong>r Pflanzen- und Tierwelt einschließlich <strong>de</strong>r Pflege und Entwicklungihrer LebensräumeAufgrund seiner naturräumlichen Ausstattung besitzt das <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet ein charakteristischesSpektrum an Lebensräumen und Biotopstrukturen. Die ganze Vielfalt an fürdiesen Naturraum typischen Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten einschließlich <strong>de</strong>rgesetzlich geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft soll im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietdauerhaft gesichert wer<strong>de</strong>n. Die unterschiedliche Entstehung und Ausprägung dieserschützenswerten Lebensräume erfor<strong>de</strong>rt die Anwendung differenzierter Naturschutz-Strategien:Naturnahe Ökosysteme, die bereits weitgehend <strong>de</strong>r heutigen potenziell natürlichen Vegetation(hpnV) bzw. einer Vorstufe davon entsprechen, sollen im Sinne <strong>de</strong>s Prozessschutzeseiner ungestörten, dynamischen Naturentwicklung unterliegen. Dazu gehören im<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet vor allem die Hochmoore („Dierhäger Moor“ und „Ribnitzer GroßesMoor“), die angrenzen<strong>de</strong>n feuchten und nassen Bruchwäl<strong>de</strong>r im Stadtforst Ribnitz-Damgarten, die Neuhaus-Dierhäger Dünen, <strong>de</strong>r Röhrichtgürtel am Bod<strong>de</strong>n und naturnaheBuchen- und Eichenwäl<strong>de</strong>r im Ribnitzer Stadtforst.Bestimmte, aus Naturschutzsicht wertvolle Biotope sind erst durch menschliche Nutzungentstan<strong>de</strong>n und können nur durch eine Fortführung dieser Nutzungsformen erhaltenwer<strong>de</strong>n. Zu diesen sogenannten Halbkulturformationen, die durch angepasste Pflegemaßnahmenund Nutzungsformen erhalten wer<strong>de</strong>n sollen, gehören im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietaufgrund ihres Artenreichtums insbeson<strong>de</strong>re- die Feuchtwiesen am Bod<strong>de</strong>nufer zwischen Dändorf und <strong>Dierhagen</strong> Dorf- das Salzgrünland zwischen Hof Körkwitz und DändorfFlächen, die ein hohes Entwicklungspotenzial für die Schaffung <strong>de</strong>r Voraussetzungeneiner zukünftigen ungestörten Eigenentwicklung bzw. einer extensiven (Pflege-)Nutzungaufweisen, sollen im Sinne <strong>de</strong>s jeweils angestrebten Zielzustan<strong>de</strong>s entwickelt wer<strong>de</strong>n.Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re Flächen, die bisher einer intensiven landwirtschaftlichen o<strong>de</strong>ran<strong>de</strong>rweitigen Nutzung unterlagen und aufgrund ihrer räumlichen Lage als Verbund- bzw.Trittsteinbiotope o<strong>de</strong>r aber als Pufferflächen für empfindliche Bereiche geeignet sind. Im<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet sind dies in <strong>de</strong>r Hauptsache:- die Ribnitzer Stadtwiesen- das Grünland um das Dierhäger Moor- das Grünland im Großen Bruch- die kleinflächigeren Grünlän<strong>de</strong>r am Körkwitzer Bach5


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlan- Altersklassenwäl<strong>de</strong>r von Na<strong>de</strong>lholzarten im Ribnitzer Stadtforst und im Bereich kleinererWaldinselnV. Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im besie<strong>de</strong>ltenBereichIm <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet gibt es, einschließlich <strong>de</strong>r Vielzahl privater Gärten, innerörtliche FreiundGrünflächen, die sowohl als Erholungsraum als auch als Lebensraum für Pflanzenund Tiere eine große Be<strong>de</strong>utung haben. Diese Frei- und Grünflächen sollen in ihremBestand erhalten und sowohl funktional als auch gestalterisch entwickelt wer<strong>de</strong>n.VI.Schutz und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit <strong>de</strong>r Landschaftund ihrer ErlebbarkeitDas <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet weist ein vielfältiges Landschaftsbild auf, welches sowohl durchnatürliche und naturnahe als auch durch anthropogen stark beeinflusste Bestandteilegeprägt ist. Landschaftlich beson<strong>de</strong>rs reizvoll ist die Lage <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong> an <strong>de</strong>r Ostsee sowie am Bod<strong>de</strong>n. Im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietes sowieüber die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>grenzen hinaus befin<strong>de</strong>t sich ein großflächiges Waldgebiet „StadtforstRibnitz-Damgarten“.Diese spezifische Landschaftscharakteristik soll in ihrer Gesamtheit geschützt, gepflegtund entwickelt wer<strong>de</strong>n. Die Eigenart <strong>de</strong>r unterschiedlichen Naturräume (Ostsee, Bod<strong>de</strong>n,Grünlän<strong>de</strong>r, Waldbereiche) soll erhalten und gestärkt wer<strong>de</strong>n.Die Landschaft soll v.a. in <strong>de</strong>n Bereichen mit einer hohen Eignung für das Natur- undLandschaftserleben für die landschaftsgebun<strong>de</strong>ne Erholung gepflegt, entwickelt un<strong>de</strong>rlebbar gestaltet wer<strong>de</strong>n. Dabei muss immer eine Abstimmung mit Belangen <strong>de</strong>s NaturundArtenschutzes erfolgen, um interne Zielkonflikte zu vermei<strong>de</strong>n und eine intakte,möglichst naturnahe Landschaft als Grundlage für die Erholungsnutzung zu erhalten.Vorhan<strong>de</strong>ne Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Natur- und Landschaftserlebens sollen möglichstminimiert wer<strong>de</strong>n.1.2 Qualitätsziele für die SchutzgüterDie vorgenannten Leitlinien wer<strong>de</strong>n jeweils durch Qualitätsziele konkretisiert. Dazu fin<strong>de</strong>nauch die im Ersten Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan <strong>de</strong>r Region Vorpommernformulierten Qualitätsziele für die Großlandschaften Berücksichtigung.Die nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle zeigt die Zuordnung <strong>de</strong>r Qualitätsziele zu <strong>de</strong>n in Kap. 1.1 genanntenLeitlinien.6


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanTabelle 1: Zuordnung <strong>de</strong>r Qualitätsziele zu <strong>de</strong>n LeitlinienLeitlinienI. Schutz und Entwicklung<strong>de</strong>r FunktionsundLeistungsfähigkeit<strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>nQualitätszieleI.1 Erhalt von Bö<strong>de</strong>n mit einer beson<strong>de</strong>ren SchutzwürdigkeitI.2 Gewährleistung eines geringen Versiegelungsgra<strong>de</strong>sI.3 Gewährleistung einer standortgerechten Bo<strong>de</strong>nnutzungI.4 Wie<strong>de</strong>rherstellung gestörter Bo<strong>de</strong>nfunktionenII. Schutz und Entwicklung<strong>de</strong>r FunktionsundLeistungsfähigkeit<strong>de</strong>s Grund- undOberflächenwassersIII. För<strong>de</strong>rung einerklimaorientiertenSiedlungsentwicklungII.1II.2II.3II.4II.5II.6III.1III.2III.3Schutz und Entwicklung von GewässerrandbereichenSchutz und Entwicklung naturnaher StandgewässerSchutz und Entwicklung naturnaher FließgewässerNaturnahe Unterhaltung und Entwicklung von <strong>de</strong>rzeit naturfernen FließgewässernWie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s natürlichen WasserhaushaltesFör<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildung und Versickerung im besie<strong>de</strong>ltenBereichSchutz und Regeneration von MoorflächenSchutz <strong>de</strong>r großflächigen Nie<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>r Wäl<strong>de</strong>rSicherung und Entwicklung von innerörtlichen Strukturelementen, die fürdas Mikroklima be<strong>de</strong>utsam sindIV. Schutz <strong>de</strong>r PflanzenundTierwelt einschließlich<strong>de</strong>r Pflegeund Entwicklung ihrerLebensräumeV. Schutz, Pflege undEntwicklung von Naturund Landschaft imbesie<strong>de</strong>lten BereichVI. Schutz und Entwicklungvon Vielfalt, Eigenartund Schönheit<strong>de</strong>r Landschaft undihrer ErlebbarkeitIV.1 Schutz, Pflege und Entwicklung gesetzlich geschützter Teile von Natur undLandschaftIV.2 Schutz und Entwicklung naturnaher FließgewässerabschnitteIV.3 Zulassen von Prozessen <strong>de</strong>r natürlichen Küstendynamik an <strong>de</strong>r AußenküsteIV.4 Schutz, Pflege und Entwicklung <strong>de</strong>r Grünlän<strong>de</strong>r als be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s Rast- undNahrungsgebiet für Zugvögel sowie als BrutgebietIV.5 Schutz, Pflege und Entwicklung von arten- und strukturreichem FeuchtgrünlandIV.6 Schutz, Entwicklung und naturnahe Bewirtschaftung naturraumtypischerWäl<strong>de</strong>rIV.7 Entwicklung von Flächen mit hohem Aufwertungspotenzial für <strong>de</strong>n Schutz<strong>de</strong>r Tier- und Pflanzenwelt sowie für <strong>de</strong>n BiotopverbundIV.8 Schutz von KleingewässernIV.9 Schutz <strong>de</strong>r Lebensräume <strong>de</strong>s FischottersIV.10 Schutz amphibisch leben<strong>de</strong>r WirbeltiereIV.11 Schutz und Entwicklung <strong>de</strong>r Bod<strong>de</strong>ngewässer von Saaler Bod<strong>de</strong>n undRibnitzer See einschließlich ihrer VerlandungszonenV.1 Sicherung, Pflege und Entwicklung von innerörtlichen FreiräumenV.2 Schutz gebäu<strong>de</strong>bewohnen<strong>de</strong>r TierartenVI.Schutz und Pflege von Bereichen mit beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung für das Landschaftsbildund die landschaftsbezogene ErholungVI.2 Schutz, Pflege und Wie<strong>de</strong>rherstellung von Zeugnissen <strong>de</strong>s natur- undkulturgeschichtlichen Landschaftswan<strong>de</strong>ls sowie landschaftstypischerStrukturenVI.3 Minimierung von Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erlebnisqualität <strong>de</strong>r LandschaftVI.4 För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Natur- und Landschaftserlebens7


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanBei einer Gesamtbetrachtung aller Einzelziele zeigen sich Überlagerungen verschie<strong>de</strong>nerFunktionen und Prioritäten:Fast immer ergänzen sich auf <strong>de</strong>rselben Fläche Biotop- und Arten-, Wasser-, Bo<strong>de</strong>n- undKlimaschutzfunktionen. Überlagerungen von Entwicklungszielen für die Erholungsnutzungmit schutzwürdigen Arten- und Biotopfunktionen dagegen führen häufig zu Konflikten.Dann ist die Erholungsnutzung in <strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>n Schutzerfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s ArtenundBiotopschutzes anzupassen. Dadurch wird jedoch dauerhaft auch die Erholungseignung<strong>de</strong>r Landschaft gewährleistet (Nachhaltigkeitsprinzip).I. Schutz und Entwicklung <strong>de</strong>r Funktions- und Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>nI.1 Erhalt von Bö<strong>de</strong>n mit einer beson<strong>de</strong>ren SchutzwürdigkeitVorrangig sollen die Bö<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietes geschützt wer<strong>de</strong>n, welche eine beson<strong>de</strong>reBe<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Naturhaushalt aufweisen. Diese Bö<strong>de</strong>n sind grundsätzlich vorVerlust o<strong>de</strong>r Beeinträchtigungen durch Nährstoffeinträge, Entwässerung und Verdichtungzu schützen. Hierzu zählen:naturnahe Moore, die durch land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung in ihrem natürlichenStoffbestand, ihren bo<strong>de</strong>nphysikalischen Eigenschaften und <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>nwasserhaushaltnicht bzw. nur gering verän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n:- Dierhäger Moor- Ribnitzer Großes Moor und Hochmoor Klein Müritz- Moor Hof Körkwitz (nordöstlich Hof Körkwitz)- Moorstandorte nördlich <strong>Dierhagen</strong> Dorf (Ribnitzer Stadtwiesen)naturnahe, extrem trockene und nährstoffarme Sandbö<strong>de</strong>n:- im Bereich <strong>de</strong>r Neuhaus-Dierhäger Dünenrenaturierte Moorbereiche im Bereich <strong>de</strong>s Ribnitzer Großen MooresI.2 Gewährleistung eines geringen Versiegelungsgra<strong>de</strong>sUnversiegelte Bo<strong>de</strong>noberflächen stellen die Grundvoraussetzung dafür dar, dass Bö<strong>de</strong>nihre Funktionen im Landschaftshaushalt erfüllen können.Wichtigstes Ziel ist, mit Flächen und Bö<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Inanspruchnahme und Nutzung fürSiedlungen, sonstige Infrastruktur und Verkehr so sparsam (quantitativ) und so schonend(qualitativ) wie möglich umzugehen. Das Wachstum <strong>de</strong>r Siedlungs- und Verkehrsflächenist so gering wie möglich zu gestalten. Das Bun<strong>de</strong>samt für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit hat das Ziel vorgegeben, <strong>de</strong>n Flächenverbrauch in Deutschland bis2020 auf 30 ha/Tag zu verringern. Für Mecklenburg-Vorpommern be<strong>de</strong>utet das eine8


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanReduzierung auf 2 ha/Tag. Die Umsetzung dieser Zielvorgaben muss auf <strong>de</strong>r lokalenEbene erfolgen – auch auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>.Der Bo<strong>de</strong>nverlust sollte in Freiräumen durch Überbauung und Versiegelung möglichstvermie<strong>de</strong>n und auf kompakte Bereiche konzentriert wer<strong>de</strong>n. Zunächst müssen alle Möglichkeitenausgeschöpft wer<strong>de</strong>n, Gewerbe- und Wohnungsneubau auf zuvor rückgebautenAltstandorten und sonstigen Siedlungsbrachen anzusie<strong>de</strong>ln. Bestehen diese Möglichkeitennicht, ist eine flächensparen<strong>de</strong> Siedlungserweiterung zu för<strong>de</strong>rn. Bestehen<strong>de</strong>Bo<strong>de</strong>nversiegelungen innerhalb und außerhalb von Siedlungen auf dauerhaft nicht mehrgenutzten Flächen sind zu entsiegeln. Eine weiterhin zunehmen<strong>de</strong> Flächenbeanspruchungund Landschaftszerschneidung durch <strong>de</strong>n Verkehr ist zu verringern.Für die Neuansie<strong>de</strong>lung von Gewerbe- und Wohngebäu<strong>de</strong>n sind vorzugsweise Siedlungsbrachenund verfallene Gebäu<strong>de</strong>bestän<strong>de</strong> zu nutzen.Für die Ansiedlung von Gewerbe ist <strong>de</strong>r Standort am südlichen Ortsrand von <strong>Dierhagen</strong>Dorf vorgesehen.I.3 Gewährleistung einer standortgerechten Bo<strong>de</strong>nnutzungDie erosionsanfälligen Bö<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Offenlandschaft <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietes, v.a. im Bereichzwischen Dändorf und <strong>Dierhagen</strong> Dorf, sollen nur als extensives Dauergrünlandgenutzt wer<strong>de</strong>n. Der Umbruch und eine Neuansaat ist auf Moorstandorten nicht zulässig.I.4 Wie<strong>de</strong>rherstellung gestörter Bo<strong>de</strong>nfunktionenAuf beeinträchtigten Moorbö<strong>de</strong>n und grundwasserbeeinflussten Bö<strong>de</strong>n sollen nach MöglichkeitMaßnahmen zur Anhebung <strong>de</strong>r Grundwasserstän<strong>de</strong> und Wie<strong>de</strong>rvernässungdurchgeführt wer<strong>de</strong>n. Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re die entwässerten Moorbö<strong>de</strong>n im Bereich<strong>de</strong>r Ribnitzer Stadtwiesen, <strong>de</strong>r Postwiese und <strong>de</strong>s Großen Bruchs bei Hof Körkwitz undum das Dierhäger Moor.Noch vorhan<strong>de</strong>ne Altlasten, durch welche die Bö<strong>de</strong>n mit Schadstoffen belastet wer<strong>de</strong>n,sind zu beseitigen.II.Schutz und Entwicklung <strong>de</strong>r Funktions- und Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s Grund-und OberflächenwassersII.1 Schutz und Entwicklung von GewässerrandbereichenEin effektiver Gewässerschutz ist ohne Einbeziehung <strong>de</strong>r Gewässerrandstreifen nichtmöglich, da sich ein Gewässerlebensraum aus <strong>de</strong>m aquatischen, amphibischen undterrestrischen Bereich zusammensetzt. Naturnahe Vegetationsstrukturen im Gewässerrandbereichbin<strong>de</strong>n Nährstoffe und tragen somit zum Selbstreinigungsvermögen <strong>de</strong>r9


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanGewässer bei. Daher haben <strong>de</strong>r Schutz und die Entwicklung von Gewässerrandbereicheneine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung.Bei <strong>de</strong>n Fließgewässern ist <strong>de</strong>rzeit v. a. die Ausbildung von naturnäheren Uferstrukturenan <strong>de</strong>n zahlreich vorhan<strong>de</strong>nen Entwässerungsgräben <strong>de</strong>r Grünlän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>fizitär und bedarfeiner Verbesserung.Darüber hinaus sind auch die vorwiegend östlich von Hof Körkwitz vorhan<strong>de</strong>nen Sölledurch ausreichend breite Gewässerrandstreifen vor Verlandung zu schützen. Bereitsverlan<strong>de</strong>te und durch Nährstoffeinträge belastete Sölle sind gegebenenfalls durch eineEntschlammung wie<strong>de</strong>rherzustellen. Hierzu bedarf es das Einvernehmen mit <strong>de</strong>n einzelnenLandwirten.Röhrichte und Rie<strong>de</strong> sind die Vegetation, die sich in <strong>de</strong>n Uferbereichen <strong>de</strong>r Gräben und<strong>de</strong>r Standgewässer natürlicherweise einstellen. Gemäß § 20 NatSchAG M-V sind Röhrichtelan<strong>de</strong>sweit geschützte Biotope und somit vor Verlust und Beeinträchtigungen zuschützen.II.2 Schutz und Entwicklung naturnaher StandgewässerDie naturnahen Standgewässer <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietes (Kleingewässer) sollen vormenschlichen Eingriffen und Beeinträchtigungen weitgehend geschützt wer<strong>de</strong>n und sichentsprechend <strong>de</strong>r natürlichen Sukzession entwickeln können.Die Kleingewässer im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet (z. B. bei Hof Körkwitz) haben eine wichtige Lebensraumfunktionund stellen Zeugnisse <strong>de</strong>r Landschafts- und Kulturgeschichte dar.II.3 Schutz und Entwicklung naturnaher FließgewässerNaturnahe Fließgewässer(-abschnitte) sind vor Beeinträchtigungen zu schützen. Hiersind im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet v.a. die naturnahen Abschnitte <strong>de</strong>s Körkwitzer Baches zu nennen.Um die Wassergüte zu verbessern, müssen Maßnahmen innerhalb <strong>de</strong>s gesamten Einzugsgebietsergriffen wer<strong>de</strong>n. Dazu gehören Maßnahmen wie z. B. die Verringerung <strong>de</strong>rEinleitung von nährstoffreichem Wasser aus einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gräben.Daneben ist eine strukturelle Aufwertung <strong>de</strong>s Baches durch Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s ursprünglichenGewässerlaufs (Mäan<strong>de</strong>r) anzustreben.II.4 Naturnahe Unterhaltung und Entwicklung von <strong>de</strong>rzeit naturfernen FließgewässernLangfristig ist eine möglichst weitgehen<strong>de</strong> Aufgabe <strong>de</strong>r Grabenentwässerung (inRenaturierungsgebieten) bzw. die Entwicklung naturnaher Gräben anzustreben.10


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanGräben, <strong>de</strong>ren Entwässerungsfunktion nicht unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich ist, sollen aus <strong>de</strong>mGrabensystem durch die Errichtung von Verbauen herausgenommen, von einer Unterhaltungausgenommen wer<strong>de</strong>n (Entwidmung durch Untere Wasserbehör<strong>de</strong>) und auf natürlicheWeise verlan<strong>de</strong>n.Soweit die Wasserabflussfunktion von Gräben landwirtschaftlich weiterhin erfor<strong>de</strong>rlich ist,müssen Grabenräumungen auf das notwendige Min<strong>de</strong>stmaß beschränkt wer<strong>de</strong>n.Ein Großteil <strong>de</strong>r Gräben kann aufgrund <strong>de</strong>r großen Querschnitte seine Entwässerungsfunktionauch dann erfüllen, wenn Räumungen im Intervall von mehreren Jahren o<strong>de</strong>r(mittelfristig) auch gar nicht durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Das häufige Räumen von Gräben führtzu einer Vernichtung von Wirbellosen-Arten mit mehrjähriger Entwicklung, z. B. Libellenlarveno<strong>de</strong>r Muscheln. Ungeräumte Grabenabschnitte sind wichtige Rückzugsräume fürFlora und Fauna.Folgen<strong>de</strong> Grundsätze sollen für die Unterhaltung <strong>de</strong>r Gräben gelten (vgl. LUNG M-V2001):- Unterhaltungsmaßnahmen sollen nur durchgeführt wer<strong>de</strong>n, wenn dies wasserwirtschaftlichgeboten ist.- Die Unterhaltung naturnaher Gewässerabschnitte ist auf ein Min<strong>de</strong>stmaß zu beschränken.- Bei <strong>de</strong>r Unterhaltung sind die Belange <strong>de</strong>s Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen.- Die Unterhaltung <strong>de</strong>r Gewässer sollte möglichst im Mehrjahresrhythmus erfolgen.- Durch die Wahl <strong>de</strong>s Zeitpunktes <strong>de</strong>r Arbeiten bei allen Unterhaltungsmaßnahmensollen negative ökologische Folgen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.- Die Unterhaltung sollte in <strong>de</strong>r Regel abschnittsweise bzw. zeitlich abgestuft erfolgen.Auch im Siedlungsbereich ist ein weitgehend naturnaher Zustand <strong>de</strong>r Gräben zu gewährleisten.Verrohrte Grabenabschnitte sind nach Möglichkeit zu öffnen und die Gräben inihrer Durchgängigkeit wie<strong>de</strong>r herzustellen. Noch vorhan<strong>de</strong>ne Gräben sind - einschließlichausreichen<strong>de</strong>r Randstreifen - von einer Bebauung freizuhalten.II.5 Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s natürlichen WasserhaushaltesMaßnahmen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s natürlichen Wasserhaushaltes sollen flächenkonkretunter Berücksichtigung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungen und <strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>rOrtsentwässerung geplant und durchgeführt wer<strong>de</strong>n.Durch Entwässerungsmaßnahmen ist <strong>de</strong>r Wasserhaushalt <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietes aufeinem großen Teil <strong>de</strong>r Grünlandflächen gestört (Ribnitzer Stadtwiesen, Grünland um dasDierhäger Moor, Großes Bruch). Durch gezielte Maßnahmen sollen die Wasserstän<strong>de</strong>innerhalb geeigneter Teilbereiche wie<strong>de</strong>r angehoben wer<strong>de</strong>n. Durch eine maßvolle Wasserrückhaltungin <strong>de</strong>n Gräben kann auch ein Beitrag zum klimarelevanten Moorschutzgeleistet wer<strong>de</strong>n.11


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlangenannten Strukturelemente sind daher zu sichern sowie zu entwickeln. Grünflächenvernetzungenzum Freiland sollen geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.IV.Schutz <strong>de</strong>r Pflanzen- und Tierwelt einschließlich <strong>de</strong>r Pflege und Entwicklungihrer LebensräumeIV.1 Schutz, Pflege und Entwicklung gesetzlich geschützter Teile von Natur und LandschaftDie nach BNatSchG bzw. NatSchAG M-V geschützten Teile von Natur und Landschaft im<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet (vgl. Karte 5) sollen gesichert und erhalten wer<strong>de</strong>n. Maßnahmen, die zuihrem Verlust bzw. zu einer Beeinträchtigung führen können, sind unzulässig.Zu <strong>de</strong>n geschützten Teilen von Natur und Landschaft gehören im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet:- Naturschutzgebiete „“Dierhäger Moor“ und „Ribnitzer Großes Moor“ (§ 23 BNatSchG)- Landschaftsschutzgebiet „Bod<strong>de</strong>nlandschaft“ (§ 26 BNatSchG)- Natur<strong>de</strong>nkmale (§ 28 BNatSchG)- gesetzlich geschützte Biotope und Geotope (§ 20 NatSchAG M-V)- Alleen und Baumreihen (§ 19 NatSchAG M-V)- gesetzlich geschützte Bäume (§ 18 NatSchAG M-V)IV.2 Schutz und Entwicklung naturnaher FließgewässerabschnitteDie das <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet kennzeichnen<strong>de</strong>n Fließgewässer (Körkwitzer Bach) sollengeschützt und entwickelt wer<strong>de</strong>n. Die Funktion <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Körkwitzer Baches alsnatürliche Biotopverbundachse muss erhalten bleiben. In Teilabschnitten ist eine weiterestrukturelle Aufwertung <strong>de</strong>s Baches durch die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s ursprünglichenGewässerlaufs (Mäan<strong>de</strong>r) möglich.IV.3Zulassen von Prozessen <strong>de</strong>r natürlichen Küstendynamik an <strong>de</strong>r AußenküsteDie naturnahen Dünenbereiche (§ 20-Biotope) <strong>de</strong>r Neuhaus-Dierhäger Dünen sind zuschützen und zu erhalten. Auf Maßnahmen <strong>de</strong>s Küstenschutzes, welche die natürlicheDynamik <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen naturnahen Dünenzüge unterbin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r beeinträchtigen, istzu verzichten (z. B. Anlage von Küstenschutzpflanzungen). Unterhaltungsmaßnahmen an<strong>de</strong>n Strän<strong>de</strong>n sind auf das unbedingt erfor<strong>de</strong>rliche Maß zu beschränken. Die Dünenbereichesind von zusätzlicher Bebauung freizuhalten.13


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanIV.4 Schutz, Pflege und Entwicklung <strong>de</strong>r Grünlän<strong>de</strong>r als be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s Rast- und Nahrungsgebietfür Zugvögel sowie als BrutgebietDie Ribnitzer Stadtwiesen mit beson<strong>de</strong>ren Funktionen als Rast- und Nahrungsgebiet fürdurchziehen<strong>de</strong> Vögel sollen erhalten und entwickelt wer<strong>de</strong>n. Zur Sicherung <strong>de</strong>r Rastplatzfunktionsollen <strong>de</strong>r Erhalt <strong>de</strong>r Störungsarmut und <strong>de</strong>s Nahrungsreichtums gewährleistetwer<strong>de</strong>n. Durch Entwicklungsmaßnahmen wie die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s natürlichenÜberflutungsregimes und die damit verbun<strong>de</strong>ne Entwicklung von salzbeeinflusstemGrünland ist die Lebensraumfunktion weiter aufzuwerten.Die Errichtung von Windkraftanlagen sowie von Verkehrswegen und an<strong>de</strong>ren Einrichtungen<strong>de</strong>r technischen Infrastruktur ist hier zu vermei<strong>de</strong>n. Störungen durch Jagd,Vergrämung, Verkehr und Freizeitaktivitäten sollten unterbleiben.IV.5 Schutz, Pflege und Entwicklung von arten- und strukturreichem FeuchtgrünlandDie ausge<strong>de</strong>hnten Grünlän<strong>de</strong>r sollen als charakteristische Elemente <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietesund als Lebensraum für gefähr<strong>de</strong>te Tier- und Pflanzenarten erhalten wer<strong>de</strong>n. Dielandwirtschaftliche Nutzung soll standortangepasst erfolgen, eine weitere Torfzersetzungsoll insbeson<strong>de</strong>re durch <strong>de</strong>n Rückbau von Entwässerungseinrichtungen und die Verbesserung<strong>de</strong>r Grundwasserstän<strong>de</strong> verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Auf Teilflächen soll die Grünlandnutzungextensiviert und damit artenreiches Feuchtgrünland entwickelt wer<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rswertvolle Bereiche, wie die artenreichen Feuchtwiesen am Bod<strong>de</strong>nufer zwischen Dändorfund <strong>Dierhagen</strong> Dorf sowie die Salzgrünlän<strong>de</strong>r südlich von Dändorf, sollen durch angepassteBewirtschaftung bzw. Pflegemaßnahmen gesichert und ggf. ausgeweitet wer<strong>de</strong>n.IV.6 Schutz, Entwicklung und naturnahe Bewirtschaftung naturraumtypischer Wäl<strong>de</strong>rDie unterschiedlich aufgebauten Waldbereiche <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietes sollen mit einer andie naturschutzfachlichen Erfor<strong>de</strong>rnisse angepassten Nutzung erhalten und entwickeltwer<strong>de</strong>n. Naturfern strukturierte Na<strong>de</strong>lwaldbestän<strong>de</strong> sollen mittel- bis langfristig in naturnaheLaubmischwäl<strong>de</strong>r überführt wer<strong>de</strong>n. An linearen Nutzungsgrenzen insbeson<strong>de</strong>re zuGrünlandflächen sollen mehrschichtige, buchtenreiche Waldrän<strong>de</strong>r entwickelt wer<strong>de</strong>n.IV.7 Entwicklung von Flächen mit hohem Aufwertungspotenzial für <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>r TierundPflanzenwelt sowie für <strong>de</strong>n BiotopverbundFlächen, die gegenwärtig einer intensiven land- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Nutzung unterliegen, dieaber aufgrund ihrer Standorteigenschaften o<strong>de</strong>r ihrer Nachbarschaft zu hochwertigenBiotopflächen ein hohes Aufwertungspotenzial für <strong>de</strong>n Arten- und Biotopschutz, insbeson<strong>de</strong>reauch für <strong>de</strong>n Biotopverbund besitzen, sollen durch Extensivierung bzw. Än<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r Nutzung entwickelt und aufgewertet wer<strong>de</strong>n. Des Weiteren sollten die scharfenÜbergänge zwischen einzelnen Nutzungen, wie z.B. Grünland-Wald-Grenzen durch die14


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanAnlage von Saumbiotopen (Waldrän<strong>de</strong>r, Krautsäume) aufgelöst und somit Lebensräumefür saumbewohnen<strong>de</strong> Arten geschaffen wer<strong>de</strong>n. Derartige Saumstrukturen unterstützenebenfalls <strong>de</strong>n Biotopverbund sowie die Reduktion von Nährstoffeinträgen aus angrenzen<strong>de</strong>nNutzungen in wertvolle Bereiche.Folgen<strong>de</strong> Schwerpunktbereiche bestehen im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet:- Ribnitzer Stadtwiesen- Grünland um das Dierhäger Moor- Grünland Großes BruchIV.8 Schutz von KleingewässernIm <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet befin<strong>de</strong>n mehrere naturnahe Kleingewässer (insbeson<strong>de</strong>re östlichvon Körkwitz Hof). Diese unterliegen durch die angrenzen<strong>de</strong>n Nutzungen einer Gefährdungz. B. durch Dränagen, Überformung <strong>de</strong>r Ufer usw. Ziel ist es, diese Kleingewässerin ihrer naturnahen Ausprägung zu erhalten bzw. gegebene Beeinträchtigungen durchgeeignete Maßnahmen zu min<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r zu beseitigen.IV.9 Schutz <strong>de</strong>r Lebensräume <strong>de</strong>s FischottersIm <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet besie<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Fischotter schwerpunktmäßig das Bod<strong>de</strong>nufer (SaalerBod<strong>de</strong>n) zwischen Ribnitz und Wustrow sowie das Ribnitzer Große Moor und dasDierhäger Moor. In diesen Bereichen sind eine naturnahe Gewässerstruktur sowie einehohe Wasserqualität zu erhalten bzw. zu entwickeln. Zerschneidungen durch infrastrukturelleEinrichtungen in <strong>de</strong>n Uferbereichen <strong>de</strong>r Gewässer sollen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.Namentlich die aus <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Mooren zum Saaler Bod<strong>de</strong>n quer über die L 21 führen<strong>de</strong>nGräben stellen eine wichtige Leitlinie für Wan<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Art im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet dar.Die Querung <strong>de</strong>r L 21 stellt eine Gefährdung für <strong>de</strong>n Fischotter dar (Nachweis durchmehrere Totfun<strong>de</strong>). Es sind Möglichkeiten zu entwickeln, wie dieses Konfliktpotenzialverringert wer<strong>de</strong>n kann.IV.10 Schutz amphibisch leben<strong>de</strong>r WirbeltiereAmphibien reagieren sensibel auf Lebensraumvernichtung insbeson<strong>de</strong>re ihrer Laichhabitate.Auch die intensive landwirtschaftliche Nutzung <strong>de</strong>r Grünlän<strong>de</strong>r als Mehrschnittwiesenschädigt die Amphibienpopulation durch Verletzung <strong>de</strong>r Individuen. Mittlerweile gibtes bereits naturschutzfachliche Überlegungen zur Verwendung schonen<strong>de</strong>r Mähtechnik.Aufgrund <strong>de</strong>r bekannten Wan<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Amphibien zu <strong>de</strong>n Laichgewässern und zurückzu <strong>de</strong>n Sommerlebensräumen bzw. Winterquartieren drohen beson<strong>de</strong>rs Beeinträchtigungendurch Lebensraumzerschneidungen (Straßenverkehr).15


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanAls geeignete Maßnahmen zur Verbesserung <strong>de</strong>r Lebensbedingungen für die amphibischleben<strong>de</strong>n Wirbeltiere sind neben <strong>de</strong>r Erhaltung <strong>de</strong>r Sommerlebensräume und Winterquartiereauch die Sanierung <strong>de</strong>r Laichhabitate, die Schaffung von Feuchtwiesen durch dasAnstauen von Gräben und die Wie<strong>de</strong>rvernässung ursprünglich vorhan<strong>de</strong>ner Retentionsflächenzu nennen.IV.11 Schutz und Entwicklung <strong>de</strong>r Bod<strong>de</strong>ngewässer von Saaler Bod<strong>de</strong>n und RibnitzerSee einschließlich ihrer VerlandungszonenSaaler Bod<strong>de</strong>n und Ribnitzer See sind zwar nicht Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietes,doch wer<strong>de</strong>n sie durch Aktivitäten und Nutzungen im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet direkt und indirektbeeinflusst. Vordringliches Ziel ist die Verbesserung <strong>de</strong>r Lebensraumqualität durch eineVerringerung <strong>de</strong>r Nährstoffbelastung von Oberflächenwasser und Sedimenten. MöglicheTeilschritte zur Hinarbeitung auf dieses Ziel sind:- Partielle Sedimententnahme und/o<strong>de</strong>r Schaffung von künstlichen Sedimentationsräumen(vgl. SCHLUNGBAUM et al. 2000)- Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Stoffeinträge aus <strong>de</strong>m Einzugsgebiet (oberflächennahe und diffuseEinträge, Stofffrachten aus einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Fließgewässern)- Schutz <strong>de</strong>r Verlandungszonen (Röhrichte) als vorgelagerte Nährstofffilter, keine Ausweitungbzw. Intensivierung von Flächennutzungen (z. B. Hafenanlagen, Anlegestellen,Sport- und Freizeitanlagen) in die bzw. in <strong>de</strong>n Verlandungsbereichen von SaalerBod<strong>de</strong>n und Ribnitzer See- Erhalt und Verbesserung <strong>de</strong>r linearen Durchgängigkeit von störungsarmen Uferzonenals Lebensraum und Wan<strong>de</strong>rkorridor für Tierarten (z. B. Fischotter)- Festlegung von Nährstoffen durch Schaffung bzw. Erweiterung von Überflutungsräumenals Nährstoffsenken- keine weiteren Ein<strong>de</strong>ichungen und Entwässerungen, Zulassung küstendynamischerProzesseV. Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im besie<strong>de</strong>ltenBereichV.1 Sicherung, Pflege und Entwicklung von innerörtlichen FreiräumenEin wesentlicher Bestandteil einer qualitativen, attraktiven Ortsgestaltung sind vielfältignutzbare und hochwertig gestaltete Freiräume, wie Plätze, öffentliche Grünflächen undParkanlagen. Solche Freiräume haben eine siedlungsglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Wirkung und ermöglichenErholungs- und Freizeitaktivitäten im Ort.Die vorhan<strong>de</strong>nen innerörtlichen Freiräume sollen daher gesichert und hinsichtlich ihrerErholungseignung sowie gestalterischen Qualitäten gepflegt und entwickelt wer<strong>de</strong>n.16


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanBestehen<strong>de</strong> Sport- und Spielplätze sollen nutzerbezogen, qualitativ und abwechslungsreichausgestattet wer<strong>de</strong>n.Grünflächen und Gärten sollen möglichst vielfältig und naturbetont gestaltet sowie extensivunter weitgehen<strong>de</strong>m Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel gepflegt wer<strong>de</strong>n.Lebensraumbarrieren für Tiere (z.B. Mauern, Straßen) sollen begrenzt wer<strong>de</strong>n.V.2 Schutz gebäu<strong>de</strong>bewohnen<strong>de</strong>r TierartenGebäu<strong>de</strong>bewohnen<strong>de</strong> Tierarten (wie z.B. Schwalben, Mauersegler und Fle<strong>de</strong>rmäuse)sind zu schützen. Bei <strong>de</strong>r Sanierung ungenutzter Gebäu<strong>de</strong> sind bei Bedarf in Abstimmungmit <strong>de</strong>r Naturschutzbehör<strong>de</strong> quartiererhalten<strong>de</strong> Maßnahmen zu ergreifen bzw. –wenn dies nicht möglich ist – entsprechen<strong>de</strong> Ersatzquartiere zu schaffen.VI.Schutz und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit <strong>de</strong>r Landschaftund ihrer ErlebbarkeitVI.1 Schutz und Pflege von Bereichen mit beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung für das Landschaftsbildund die landschaftsbezogene ErholungBereiche mit einer hohen und sehr hohen Wertigkeit für das Landschaftsbild sowie Bereichemit einer beson<strong>de</strong>ren Be<strong>de</strong>utung für die Erholungsvorsorge (u.a. Ribnitzer Stadtwiesen,Ostseestrand, Dierhäger Moor, Ribnitzer Großes Moor und angrenzen<strong>de</strong> Wäl<strong>de</strong>r)sollen in ihrer Eigenart geschützt und gepflegt wer<strong>de</strong>n. Nutzungsän<strong>de</strong>rungen bzw. –intensivierungen sollten weitgehend unterbleiben. Der Besucherverkehr sollte im Interesse<strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r Erholungsfunktion gelenkt und nicht unnötig erhöht wer<strong>de</strong>n.Die Waldflächen <strong>de</strong>s Stadtforstes Ribnitz-Damgarten sollen mit <strong>de</strong>r Zielstellung gepflegtwer<strong>de</strong>n, die Naturnähe <strong>de</strong>r Bestän<strong>de</strong> zu erhöhen und damit auch <strong>de</strong>n Erlebniswert <strong>de</strong>rWaldflächen zu steigern.VI.2 Schutz, Pflege und Wie<strong>de</strong>rherstellung von Zeugnissen <strong>de</strong>s natur- und kulturgeschichtlichenLandschaftswan<strong>de</strong>ls sowie landschaftstypischer StrukturenPrägen<strong>de</strong> Elemente <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s sind vor Beeinträchtigungen zu schützen undfachgerecht zu pflegen bzw. gegebenenfalls wie<strong>de</strong>rherzustellen. Hierzu zählen folgen<strong>de</strong>typische Elemente <strong>de</strong>r Dierhäger (Kultur-) Landschaft:- extensiv genutzte Wiesenlandschaften am Bod<strong>de</strong>nufer und südlich Neuhaus- Alleen (v.a. an <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraße L 21), Baumreihen, Feld- und Siedlungshecken,Kopfwei<strong>de</strong>n (u.a. in <strong>de</strong>n Ortsteilen Dändorf, <strong>Dierhagen</strong> Dorf) sowie prägen<strong>de</strong> Einzelbäume(u.a. südlich von Neuhaus)- naturnahe Kleingewässer- naturnahe Uferbereiche <strong>de</strong>s Körkwitzer Baches und am Bod<strong>de</strong>n17


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanVI.3 Minimierung von Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erlebnisqualität <strong>de</strong>r LandschaftIn Teilbereichen <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebietes wird die Erlebnisqualität <strong>de</strong>r Landschaft beeinträchtigt.Diese Beeinträchtigungen sollten weitgehend beseitigt wer<strong>de</strong>n. Dies lässt sichinsbeson<strong>de</strong>re über folgen<strong>de</strong> Maßnahmen umsetzen:- landschaftliche Einbindung negativer Ortsrän<strong>de</strong>r (u.a. im Bereich Körkwitz Hof, südlichvon Neuhaus)- Rückbau bzw. landschaftsgerechte Einbindung von das Landschafts- und Ortsbildbeeinträchtigen<strong>de</strong>n Anlagen und Einzelobjekten (u.a. westlich und östlich <strong>de</strong>r L 21 imBereich Dändorf)- sukzessiver Umbau naturferner Gehölzbestän<strong>de</strong> (v.a. im Ribnitzer Stadtforst und inkleineren, von Kiefern geprägten Waldflächen) in naturnahe und standortgerechteLaubholzbestän<strong>de</strong> bzw. Laub- und Laubmischwäl<strong>de</strong>r- Nutzungsextensivierung intensiv genutzter Grünlän<strong>de</strong>r und Gräben (v.a. in <strong>de</strong>nRibnitzer Stadtwiesen, um das Dierhäger Moor und im Großen Bruch)- Verkabelung von das Landschaftsbild stören<strong>de</strong>n Freileitungen, soweit möglichZukünftige Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftserlebens können u.a. vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>ndurch:- die Entwicklung klarer Siedlungsrän<strong>de</strong>r bzw. die Schaffung klarer Übergänge vonSiedlung und Landschaft durch <strong>de</strong>n Verzicht auf die Neuausweisung von großflächigenSiedlungsgebieten im Außenbereich zugunsten einer Nachverdichtung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nenSiedlungsflächen- landschaftsgerechte Ortsrandgestaltung- die ausschließliche Verwendung standortgerechter Laubholzarten bei PflanzmaßnahmenVI.4 För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Natur- und LandschaftserlebensDem vielfältigen Natur- und Landschaftserleben kommt im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet ein beson<strong>de</strong>rerStellenwert zu. Daher sind die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Naturbeobachtung zu sichern undqualitativ weiter zu entwickeln. Dies bezieht sich sowohl auf die Sicherung und <strong>de</strong>n Ausbauinfrastruktureller Angebote (z. B. Qualifizierung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Rad-, Fuß- undReitwegenetzes) als auch auf <strong>de</strong>n Schutz und die Entwicklung <strong>de</strong>r Potenziale für dieNaturbeobachtung durch lebensraumerhalten<strong>de</strong> und -verbessern<strong>de</strong> Maßnahmen auf(potenziell) beson<strong>de</strong>rs wertvollen und tier- und pflanzenartenreichen Standorten.18


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlan2 Erfor<strong>de</strong>rnisse und Maßnahmen zur Umsetzung <strong>de</strong>r landschaftsplanerischenZiele2.1 Erfor<strong>de</strong>rnisse und Handlungsempfehlungen auf <strong>de</strong>n „Flächen für Maßnahmenzum Schutz, zur Pflege, und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft“(gem. BauGB)Durch die Ausweisung von „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung vonBo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft“ wird <strong>de</strong>m im Leitbild formulierten Ziel entsprochen, <strong>de</strong>mSchutz noch unverbauter Landschaftsbereiche sowie <strong>de</strong>r Entwicklung beeinträchtigterLandschaftsbereiche eine beson<strong>de</strong>re Beachtung zu schenken.Die Flächen sind in Karte 6 abgegrenzt und mit römischen Ziffern (I bis VII) versehen. Siesollen in <strong>de</strong>n Flächenutzungsplan übernommen wer<strong>de</strong>n.In <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tabelle wer<strong>de</strong>n die Zielstellungen und grundsätzlichen Erfor<strong>de</strong>rnisse fürdie jeweiligen Flächen benannt. Damit wird die Zweckbestimmung <strong>de</strong>r ausgegrenztenFlächen <strong>de</strong>finiert, welche im Flächennutzungsplan berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollte.Deutlich wird, dass mit <strong>de</strong>r Ausweisung als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zurPflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft“ durchaus eine Fortführung<strong>de</strong>r (in <strong>de</strong>r Regel landwirtschaftlichen) Nutzung erwünscht sein kann bzw. zur Erreichung<strong>de</strong>r Zielstellung oftmals sogar notwendig ist (Pflegenutzung).Tabelle 2: Übersicht über die ausgewiesenen „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zurPflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft“Nr. Bezeichnung Zielstellung im Landschaftsplan UmfangINSG Dierhäger Moor undangrenzen<strong>de</strong> GrünlandflächenSchutz, Pflege, EntwicklungSchutzstatus <strong>de</strong>s Moores als NSG (regional charakteristischeBeson<strong>de</strong>rheit: Regenmoor), keine schädlichenVerän<strong>de</strong>rungen, Entwicklung von Maßnahmen zurVerbesserung <strong>de</strong>s Wasserrückhaltes im Moor (StALU)angrenzen<strong>de</strong>s Grünland ist als hydrologische Pufferzonezu erhalten und zu entwickeln, dazu gehört auch mittelbislangfristig eine Verbesserung <strong>de</strong>s Wasserrückhaltesim Nie<strong>de</strong>rmoorkörper durch Anhebung <strong>de</strong>s Grundwasserstan<strong>de</strong>sin Verbindung mit einer erhalten<strong>de</strong>n GrünlandnutzungErhalt <strong>de</strong>r naturnahen Moorvegetation im Bereich <strong>de</strong>r geschütztenBiotope im Moor westlich <strong>de</strong>r L 21Verbesserung <strong>de</strong>s Wasserhaushalts in <strong>de</strong>n Waldbereichenca. 395 ha19


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanNr. Bezeichnung Zielstellung im Landschaftsplan UmfangIINSG Ribnitzer Großes Moorund angrenzen<strong>de</strong> WaldflächenSchutzSchutzstatus <strong>de</strong>s Moores als NSG (regional charakteristischeBeson<strong>de</strong>rheit: Regenmoor), keine schädlichenVerän<strong>de</strong>rungen ggf. Fortführung bzw. Beibehaltung <strong>de</strong>rerfolgten Maßnahmen zur Wasserrückhaltung (StALU)ca. 245 haEinbeziehung <strong>de</strong>r bewal<strong>de</strong>ten Randbereiche als hydrologischePufferzoneFortführung <strong>de</strong>s Verzichts auf forstwirtschaftliche Nutzungseitens <strong>de</strong>s Eigentümers (Ribnitz-Damgarten)III Ribnitzer Stadtwiesen Pflege, EntwicklungErhaltung <strong>de</strong>s Offenlandcharakters und Fortführung <strong>de</strong>r Grünlandnutzungzum Erhalt <strong>de</strong>r Rastplatzfunktionlangfristig sollte durch die Neuordnung <strong>de</strong>s Küstenschutzeseine Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s natürlichen Überflutungsgrünlan<strong>de</strong>sangestrebt wer<strong>de</strong>n, daneben sollte die Grabenunterhaltungstärker an die Lebensraumansprüche <strong>de</strong>r dort leben<strong>de</strong>n Faunaund Flora angepasst wer<strong>de</strong>n, Anlage von Kleingewässern/Blänken zur Lebensraumanreicherungeine Einbeziehung in das angrenzen<strong>de</strong> Ökokonto Fischlandwiesenist möglichdazu muss ein umfassen<strong>de</strong>s und alle Interessen einbeziehen<strong>de</strong>sPflege- und Entwicklungskonzept erarbeitet wer<strong>de</strong>nca. 328 haIVRöhrichtgürtel und Salzwei<strong>de</strong>nentlang <strong>de</strong>s Bod<strong>de</strong>nsSchutz, PflegeErhalt <strong>de</strong>s weitgehen<strong>de</strong>n geschlossenen Röhrichtgürtels an <strong>de</strong>rBod<strong>de</strong>nküste als Lebensraum und Biotopverbundstrukturca. 115 haErhalten<strong>de</strong> Pflege <strong>de</strong>r artenreichen, geschützten Feuchtwiesen/Salzwei<strong>de</strong>n (regionaltypische Kulturlandschaft) am Bod<strong>de</strong>nufersüdlich <strong>Dierhagen</strong> Dorf und südlich von DändorfV Neuhaus-Dierhäger Dünen Schutzkeine zusätzliche Inanspruchnahme durch Siedlungen undtouristische InfrastrukturZulassung küstendynamischer Prozesse (Abtrag und Anlagerung)ca. 80 haVINie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s KörkwitzerBachesSchutz und EntwicklungErhalt <strong>de</strong>r naturnahen Verlandungsvegetation mit Röhrichtenund Bruchwäl<strong>de</strong>rnca. 28 haVerbesserung <strong>de</strong>s Wasserhaushalts in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rung undEntwicklung artenreicher FeuchtwiesenVII Grünland Großes Bruch Pflege, EntwicklungErhalt <strong>de</strong>s Grünlandcharakters durch angepasste Bewirtschaftungbzw. PflegemaßnahmenVerbesserung <strong>de</strong>s Wasserrückhaltes und Entwicklung artenreicherFeuchtwiesenAufwertung <strong>de</strong>r Gräben als Lebensräumeca. 40 haDie im Landschaftsplan empfohlenen, über die Flächenausweisungen hinaus gehen<strong>de</strong>nkonkreten Maßnahmen (vgl. Kap. 2.3, Karte 6) wer<strong>de</strong>n nicht in <strong>de</strong>n Flächennutzungsplanübernommen. Sie können erst auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Bauleitplanung festgesetzt bzw. aufan<strong>de</strong>re Weise realisiert wer<strong>de</strong>n (vgl. Kap.3).20


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlan2.2 WegekonzeptDer Europäische Fernwan<strong>de</strong>rweg Atlantik-Nordsee-Ostsee führt aus Graal-Müritz kommendüberwiegend parallel zum Strand durch das <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet und weiter in RichtungWustrow. Er sorgt für eine Anbindung <strong>de</strong>s Tourismusschwerpunktraumes „Fischland-Darß-Zingst“an das internationale Wan<strong>de</strong>rwegenetz. Um die Qualität dieses Wegeszu sichern, ist das Befahren dieses Weges mit PKW o.ä. durch geeignete Maßnahmenzu verhin<strong>de</strong>rn.Darüber hinaus stehen für die Erholungsnutzung ländliche Wege und Forstwege zurVerfügung.Neue Wan<strong>de</strong>rwege und vorhan<strong>de</strong>ne unbefestigte Wege sollten grundsätzlich nicht versiegeltwer<strong>de</strong>n, um <strong>de</strong>n naturbelassenen Eindruck <strong>de</strong>r Landschaftsräume und damit dasvorhan<strong>de</strong>ne z.T. hochwertige Erholungspotenzial nicht zu beeinträchtigen. Versiegelungenführen darüber hinaus zum Verlust sämtlicher naturhaushaltswirksamer Bo<strong>de</strong>nfunktionenund stellen Barrieren bzw. Hin<strong>de</strong>rnisse für Tierwan<strong>de</strong>rungen dar.2.3 MaßnahmenkatalogIm folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n konkrete Maßnahmen für das <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet beschrieben, welchezur Umsetzung <strong>de</strong>r zuvor genannten Qualitätsziele und Erfor<strong>de</strong>rnisse geeignet sind.Sie wer<strong>de</strong>n in Karte 6 räumlich zugeordnet. Die nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle gibt eine Übersichtüber die Maßnahmen und die jeweils berücksichtigten Schutzgüter. Im Anschluss wer<strong>de</strong>ndie Maßnahmen in Maßnahmenblättern erläutert.Über die formulierten Maßnahmen hinausgehen<strong>de</strong> Details, wie z. B. zur Breite einerBepflanzung, Gehölzarten etc., bleiben Grünordnungsplänen und an<strong>de</strong>ren weiterführen<strong>de</strong>nPlänen vorbehalten.Viele <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft können im Zuge <strong>de</strong>rEingriffsregelung nach § 12 NatSchAG M-V in Verbindung mit <strong>de</strong>n §§ 13 bis 18BNatSchG als Kompensation (Ausgleich, Ersatz) angerechnet wer<strong>de</strong>n. Dies wird in <strong>de</strong>nMaßnahmenblättern genauer dargelegt.21


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanTabelle 3: Übersicht <strong>de</strong>r MaßnahmenNummer<strong>de</strong>r MaßnahmeM 1M 2M 3BezeichnungErarbeitung und Umsetzung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptesfür die Nie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Körkwitzer BachesErarbeitung und Umsetzung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptesfür die Nie<strong>de</strong>rung Großes BruchAnlage strukturreicher Waldaußenrän<strong>de</strong>r nordwestlich von HofKörkwitzSchutzgutB – Bo<strong>de</strong>n, W – Wasser, L –Landschafts- und Ortsbild,Erholung, N – Natur- undArtenschutz, K - KlimaB, W, L, NB, W, L, N, KB, L, NM 4 Verbesserung <strong>de</strong>s Wasserrückhaltes im Moor westlich <strong>de</strong>r L 21 B, W, L, N, KM 5M 6Erarbeitung und Umsetzung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptesfür die Ribnitzer StadtwiesenErgänzung von Baumreihen an geeigneten Straßenabschnitten <strong>de</strong>rL 21B, W, L, N, KL, NM 7 Anlage einer Gehölzpflanzung südlich von <strong>Dierhagen</strong> Dorf B, L, NM 8Erarbeitung und Umsetzung eines Gestaltungskonzeptes für <strong>de</strong>nzentralen Kreuzungsbereich <strong>Dierhagen</strong> Dorf/ <strong>Dierhagen</strong> StrandLM 9 Anlage einer Gehölzpflanzung westlich <strong>de</strong>r L 21 B, L, NM 10Erarbeitung und Umsetzung eines Gestaltungskonzeptes für diehistorische „Ortsmitte <strong>Dierhagen</strong> Dorf“LM 11 Eingrünung landschaftsbildstören<strong>de</strong>r Strukturen westlich von Dändorf LM 12Gehölzpflanzung zwischen geplantem Campingplatz „Bod<strong>de</strong>nwiesen“und L 21B, L, N22


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 1Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en)För<strong>de</strong>rmöglichkeitenEignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>r Hinweisezur Eingriffsregelung in M-VErarbeitung undUmsetzung einesPflege- und Entwicklungskonzeptesfürdie Nie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sKörkwitzer BachesLage:Nie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sKörkwitzer Baches an<strong>de</strong>r südlichen <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>grenzeBiotopkomplex Nr. 26relativ naturnaherBachlauf mitAltarmen, ausge<strong>de</strong>hntenRöhrichten undmosaikartig eingestreutenGehölzstrukturen, <strong>de</strong>rBach wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n1950er Jahrenbegradigt, die abgeschnittenenBachschleifensind heuteals verlan<strong>de</strong>n<strong>de</strong>Altarme und Altwässererkennbar,die angrenzen<strong>de</strong>nNie<strong>de</strong>rungsbereichewer<strong>de</strong>n zum Teil vonIntensivgrünlan<strong>de</strong>ingenommenEntwicklung von arten- undstrukturreichen Feuchtwiesenmit vielfältigem Lebensraumpotenzial,Stopp <strong>de</strong>rTorfzehrung;langfristige Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sStoffeintrages in <strong>de</strong>nKörkwitzer Bach ausangrenzen<strong>de</strong>n Nutzflächenund einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gräben,Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>sursprünglichen Bachlaufeswasserbauliche GenehmigungsplanungEinzelmaßnahmen sind u.a.:Neuregulierung <strong>de</strong>s hydrologischenSystemsAbgestufte, möglichstextensive Nutzung <strong>de</strong>rentstehen<strong>de</strong>n Feuchtgrünlän<strong>de</strong>rAnschluss <strong>de</strong>r Altarme,Wie<strong>de</strong>rherstellung vonMäan<strong>de</strong>rnEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächenWasser- und Bo<strong>de</strong>nverband<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>Landkreis Vorpommern-RügenStALU Stralsundsiehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s MV:Kap. 3.7 För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r nachhaltigenEntwicklungvon Gewässernund FeuchtlebensräumenWRRLfunktionsgerechte Kompensation fürfolgen<strong>de</strong> biotopbezogene Eingriffe/Beeinträchtigungen: von Biotopstrukturen aufNie<strong>de</strong>rmoorstandorten sowievon Fließgewässernmultifunktionale Kompensation vonSon<strong>de</strong>rfunktionen: Bo<strong>de</strong>n, Klima: Aufwertung<strong>de</strong>gradierter Nie<strong>de</strong>rmoorbö<strong>de</strong>n,Etablierung torfbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Vegetationauf Teilflächen, großflächigerStopp <strong>de</strong>r Torfzehrung Wasser: Aufwertung vonFließgewässerstrukturen Fauna: Schaffung von charakteristischenLebensräumen <strong>de</strong>rFeuchtwiesen und naturnahenFließgewässerLandschaftsbild: Verbesserungvon Naturnähe, Vielfalt und Eigenart<strong>de</strong>r Landschaft23


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 2Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en) För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>rHinweise zur Eingriffsregelungin M-VErarbeitung und Umsetzungeines Pflege- undEntwicklungskonzeptesfür die Nie<strong>de</strong>rungGroßes BruchLage:Grünland Großes Bruchöstlich von Hof Körkwitzim Ribnitzer StadtforstBiotopkomplex Nr. 19relativ arten- undstrukturarmes Grünlandauf entwässertenStandorten, nurvereinzelt Feuchtwiesenpflanzen,Gräbenmit Röhrichten undGehölzenaufgrund <strong>de</strong>r langenGrenzlinie zum umgeben<strong>de</strong>nWald hohesLebensraumpotenzialfür die Tierwelt (z. B.Amphibien, Fle<strong>de</strong>rmäuse,Brutvögel)Entwicklung von arten- undstrukturreichen Feuchtwiesenmitvielfältigem LebensraumpotenzialStopp <strong>de</strong>r Torfzehrung;langfristige Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sStoffeintrages in Grabensystemaus <strong>de</strong>gradiertenNie<strong>de</strong>rmoorstandortenwasserbauliche GenehmigungsplanungEinzelmaßnahmen sind u.a.:Neuregulierung <strong>de</strong>s hydrologischenSystems,Wie<strong>de</strong>rvernässung <strong>de</strong>sMoorkörpersAbgestufte, möglichstextensive Nutzung <strong>de</strong>rFeuchtgrünlän<strong>de</strong>rschonen<strong>de</strong> Grabenunterhaltung,GrabenaufwertungNeuschaffung von Kleingewässernfür Amphibien undBrutvögel in Verbindung mitGrabengestaltung möglichBerücksichtigung angrenzen<strong>de</strong>rWaldflächenEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächenWasser- und Bo<strong>de</strong>nverband<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>Landkreis Vorpommern-RügenRibnitzer Stadtforstim Falle eines För<strong>de</strong>rantrags:StALU Stralsundsiehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s MV:Kap. 3.7: För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r nachhaltigenEntwicklung vonGewässern undFeuchtlebensräumenfunktionsgerechte Kompensationfür folgen<strong>de</strong> biotopbezogeneEingriffe/ Beeinträchtigungen: von Biotopstrukturen aufNie<strong>de</strong>rmoorstandorten,Grünlän<strong>de</strong>rn, Gräbenmultifunktionale Kompensationvon Son<strong>de</strong>rfunktionen: Bo<strong>de</strong>n, Klima: Aufwertung<strong>de</strong>gradierter Nie<strong>de</strong>rmoorbö<strong>de</strong>n,Etablierung torfbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>rVegetation auf Teilflächen,großflächiger Stopp<strong>de</strong>r Torfzehrung Wasser: Wie<strong>de</strong>rherstellungnaturnäherer Grundwasserverhältnisse Fauna: Schaffung vontypischen Lebensräumen<strong>de</strong>r Feuchtwiesen und GräbenLandschaftsbild: Verbesserungvon Naturnähe, Vielfaltund Eigenart <strong>de</strong>r Landschaft24


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 3Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en)För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>rHinweise zur Eingriffsregelungin M-VAnlage strukturreicherWaldaußenrän<strong>de</strong>rnordwestlich von HofKörkwitzLage:Waldgebiete nordwestlichvon Hof KörkwitzBiotopkomplex Nr. 20zwischen <strong>de</strong>n Kiefernforstenund <strong>de</strong>nGrünlän<strong>de</strong>rn bestehtein scharfer Übergang,strukturieren<strong>de</strong>Elemente wie KrautundGebüschsäumesind nicht vorhan<strong>de</strong>neingeschränkteLebensraum- undLandschaftsbildqualitätSchaffung eines strukturellenÜbergangs vom Grünlandzum Wald in Formeines WaldsaumesVerbesserung <strong>de</strong>r Lebensraumfunktionfür saumbewohnen<strong>de</strong>ArtenBereicherung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>sAusgrenzung eines 10-15 mbreiten Waldrandstreifens aufGrünland bzw. Auslichtung<strong>de</strong>r randlichen Kiefernbestän<strong>de</strong>und Aufbau <strong>de</strong>sWaldran<strong>de</strong>s innerhalb <strong>de</strong>rForstflächePflanzung von artenreichenund mehrschichtigenGehölzstrukturen mit standortgerechten,heimischenArtenEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächen<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>Forstamt BillenhagenLandkreis Vorpommern-Rügensiehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s MV:Kap. 2.5: För<strong>de</strong>rungforstwirtschaftlicherMaßnahmen imRahmen <strong>de</strong>s ELERfunktionsgerechte Kompensationfür folgen<strong>de</strong> biotopbezogeneEingriffe/ Beeinträchtigungen: von Biotopstrukturen <strong>de</strong>rGehölze, Wäl<strong>de</strong>r, Brachflächen,Äcker, Grünlän<strong>de</strong>rmultifunktionale Kompensationvon Son<strong>de</strong>rfunktionen: Bo<strong>de</strong>n: Aufwertung vonbeson<strong>de</strong>ren Bö<strong>de</strong>n Fauna: Aufwertung vonLebensräumen <strong>de</strong>r Gehölzeund Waldsäume25


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 4Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en) För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>rHinweise zur Eingriffsregelungin M-VVerbesserung <strong>de</strong>sWasserrückhaltes imMoor westlich <strong>de</strong>r L 21Lage:Entwässerter Moorwaldwestlich <strong>de</strong>r L 21 in HöheDändorfBiotopkomplex Nr. 12kleineres WaldgebietunterschiedlicherStrukturvielfalt, westlicherBereich mit Kiefern-Moorbirkenwald undoffener ZwischenmoorvegetationVerbesserung <strong>de</strong>s Wasserrückhaltesim Moor,Stopp <strong>de</strong>r Torfzehrung undInitiierung torfbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>rProzesse;langfristige Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sStoffeintrages in Grabensystemaus <strong>de</strong>gradiertenMoorstandortenwasserbauliche GenehmigungsplanungEinzelmaßnahmen sind u.a.:Neuregulierung <strong>de</strong>s hydrologischenSystems,Wie<strong>de</strong>rvernässung <strong>de</strong>sMoorkörpersBerücksichtigung angrenzen<strong>de</strong>rNutzflächenEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächenWasser- und Bo<strong>de</strong>nverband<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>Landkreis Vorpommern-Rügenim Falle eines För<strong>de</strong>rantrags:siehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s MV:Kap. 3.7: För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r nachhaltigenEntwicklung vonGewässern undFeuchtlebensräumenfunktionsgerechte Kompensationfür folgen<strong>de</strong> biotopbezogeneEingriffe/ Beeinträchtigungen: von Biotopstrukturen aufMoorstandorten, Moorwaldmultifunktionale Kompensationvon Son<strong>de</strong>rfunktionen: Bo<strong>de</strong>n, Klima: Aufwertung<strong>de</strong>gradierter Moorbö<strong>de</strong>n,Etablierung torfbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>rVegetation auf Teilflächen,großflächiger Stopp <strong>de</strong>rTorfzehrungStALU StralsundWasser: Wie<strong>de</strong>rherstellungnaturnäherer GrundwasserverhältnisseFauna: Schaffung undAufwertung von typischenLebensräumen <strong>de</strong>r ZwischenmooreLandschaftsbild: Verbesserungvon Naturnähe, Vielfaltund Eigenart <strong>de</strong>r Landschaft26


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 5Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en)För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>rHinweise zur Eingriffsregelungin M-VErarbeitung undUmsetzung einesPflege- und EntwicklungskonzeptesfürRibnitzer StadtwiesenLage:Nie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r RibnitzerStadtwiesen nördlich von<strong>Dierhagen</strong> DorfBiotopkomplex Nr. 1relativ struktur- undartenarmes Grünlandauf entwässertenStandorten,einge<strong>de</strong>icht undüberwiegendintensiv und einheitlichbewirtschaftet,Gräben mit Röhrichtenund vereinzeltmit Gehölzsäumenwichtige Leitlinie(Trittstein) für <strong>de</strong>nüberregionalenVogelzug von WatundWasservögelnWie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>sÜberflutungsregimesEntwicklung von artenundstrukturreichenSalzwei<strong>de</strong>n als charakteristischerLebensraum amBod<strong>de</strong>nStopp <strong>de</strong>r Torfzehrung;langfristige Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sStoffeintrages in dieGräben und <strong>de</strong>n Bod<strong>de</strong>nwasserbauliche GenehmigungsplanungEinzelmaßnahmen sind u.a.:Neuregulierung <strong>de</strong>s hydrologischenSystems,Wie<strong>de</strong>rvernässung <strong>de</strong>sMoorkörpersangepasste Nutzung <strong>de</strong>rGrünlän<strong>de</strong>rErhöhung <strong>de</strong>r Strukturvielfalt<strong>de</strong>r Gräbenintensive Abstimmung mitallen BeteiligtenEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächenWasser- und Bo<strong>de</strong>nverband<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>Landkreis Vorpommern-RügenStALU Stralsundsiehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s MV:Kap. 3.7: För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r nachhaltigenEntwicklung vonGewässern undFeuchtlebensräumenfunktionsgerechte Kompensationfür folgen<strong>de</strong> biotopbezogeneEingriffe/ Beeinträchtigungen: von Biotopstrukturen aufNie<strong>de</strong>rmoorstandorten,Grünland, Küstenbiotopemultifunktionale Kompensationvon Son<strong>de</strong>rfunktionen: Bo<strong>de</strong>n, Klima: Aufwertung<strong>de</strong>gradierter Nie<strong>de</strong>rmoorbö<strong>de</strong>n,Etablierung torfbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>rVegetation auf Teilflächen,großflächiger Stopp<strong>de</strong>r Torfzehrung Wasser: Wie<strong>de</strong>rherstellungnaturnähererWsserverhältnisseFauna: Schaffung voncharakteristischen Lebensräumen<strong>de</strong>r Salzwei<strong>de</strong>nLandschaftsbild: Verbesserungvon Naturnähe, Vielfaltund Eigenart <strong>de</strong>r Landschaft27


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 6Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en)För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>rHinweise zur Eingriffsregelungin M-VErgänzung von Baumreihenan geeignetenStraßenabschnitten <strong>de</strong>rL 21Lage:Westlich und östlich <strong>de</strong>rL 21, vgl. Karte 6Lückige, bereichsweiseunvollständigeBaumreihen entlang<strong>de</strong>r Straße L 21Ergänzung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>nBaumreihenHerstellung von geschlossenen,straßenbegleiten<strong>de</strong>nBaumreihenPflanzung von Bäumen(Artenauswahl orientiert sicham vorhan<strong>de</strong>nen Bestand)in Abstimmung mit allenBeteiligtenEigentümer<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>Straßenbauamt Stralsundsiehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s MV:Kap. 3.1: För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r integriertenländlichen Entwicklungfunktionsgerechte Kompensationfür folgen<strong>de</strong> biotopbezogeneEingriffe/ Beeinträchtigungen: von Einzelbäumen, Alleenund Baumreihemultifunktionale Kompensationvon Son<strong>de</strong>rfunktionen:Landschaftsbild: Verbesserungvon Naturnähe, Vielfalt undEigenart <strong>de</strong>r Landschaft28


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 7Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en)För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>rHinweise zur Eingriffsregelungin M-VAnlage einerGehölzpflanzungsüdlich von <strong>Dierhagen</strong>DorfLage:zwischen <strong>de</strong>m geplantenGewerbegebiet„Handwerkerhof“ sowie<strong>de</strong>m geplanten Son<strong>de</strong>rgebiet„Ferienpark“südlich <strong>de</strong>s Ortsteils<strong>Dierhagen</strong> DorfSiedlungsfläche,bereichsweiseSiedlungsbrache mitangrenzen<strong>de</strong>mGrünlandin Planung: Gewerbegebiet„Handwerkerhof“,Son<strong>de</strong>rgebietSO 16 „Ferienpark“„Grüne Zäsur“ und Pufferzwischen <strong>de</strong>r geplantengewerblichen sowie <strong>de</strong>rgeplanten Son<strong>de</strong>rgebietsnutzung/Grünfläche„Golfplatz“ zum Schutz vorImmissionenPflanzung eines ca. 530 mlangen und 3 - 5 m breitenGehölzstreifens aus heimischenund standortgerechtenGehölzenAbstimmung mit allenBeteiligtenEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächen<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>Vorhabensträgersiehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s MV:Kap. 3.1: För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r integriertenländlichen Entwicklungfunktionsgerechte Kompensationfür folgen<strong>de</strong> biotopbezogeneEingriffe/ Beeinträchtigungen: von Biotopstrukturen <strong>de</strong>rSiedlungshecken und Siedlungsgehölzemultifunktionale Kompensationvon Son<strong>de</strong>rfunktionen: Landschaftsbild: Verbesserungvon Naturnähe, Vielfaltund Eigenart <strong>de</strong>r LandschaftFauna: Aufwertung vonLebensräumen <strong>de</strong>r Heckenund Gehölze29


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 8Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en)För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>rHinweise zur Eingriffsregelungin M-VErarbeitung undUmsetzung einesGestaltungskonzeptesfür <strong>de</strong>n zentralenKreuzungsbereich<strong>Dierhagen</strong> Dorf/<strong>Dierhagen</strong>-StrandLage:Kreuzungsbereich<strong>Dierhagen</strong> Dorf/<strong>Dierhagen</strong> Strand an<strong>de</strong>r L 21Derzeit ungeordnetestädtebaulicheStrukturen mithohem gestalterischenPotenzial inwichtiger LageFunktionale und gestalterischeAufwertung <strong>de</strong>szentralen Kreuzungsbereiches<strong>Dierhagen</strong> Dorf/<strong>Dierhagen</strong> StrandErarbeitung eines städtebaulichenund freiraumplanerischenGestaltungskonzeptesfür <strong>de</strong>n zentralenKreuzungsbereich <strong>Dierhagen</strong>Dorf/ <strong>Dierhagen</strong> Strandunter Berücksichtigung undEinbindung aller bestehen<strong>de</strong>nund geplanten NutzungenUmsetzung <strong>de</strong>r einzelnenMaßnahmenAbstimmung mit allenBeteiligtenEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächen<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>siehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s MV:Kap. 3.1: För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r integriertenländlichen Entwicklungkeine Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne<strong>de</strong>r Hinweise zur Eingriffsregelungin M-V30


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 9Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en)För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>rHinweise zur Eingriffsregelungin M-VAnlage einerGehölzpflanzungwestlich <strong>de</strong>r L 21Lage:Westlich <strong>de</strong>s Kreuzungsbereiches<strong>Dierhagen</strong> Dorf/<strong>Dierhagen</strong> Strand an<strong>de</strong>r L 21, südlich <strong>de</strong>rgeplanten Wohnbaufläche<strong>de</strong>rzeit Grünflächemit hohem gestalterischenPotenzial inwichtiger Lagelandschaftliche Einbindung<strong>de</strong>r geplanten WohnbebauungPflanzung eines ca. 60 mlangen und min<strong>de</strong>stens 5 mbreiten Gehölzstreifens ausheimischen und standortgerechtenGehölzenAbstimmung mit allenBeteiligtenEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächen /Vorhabensträger<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>siehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s MV:Kap. 3.1: För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r integriertenländlichen Entwicklungfunktionsgerechte Kompensationfür folgen<strong>de</strong> biotopbezogeneEingriffe/ Beeinträchtigungen: von Biotopstrukturen <strong>de</strong>rSiedlungshecken und Siedlungsgehölzemultifunktionale Kompensationvon Son<strong>de</strong>rfunktionen: Fauna: Aufwertung vonLebensräumen <strong>de</strong>r Siedlungsheckenund Siedlungsgehölze31


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 10Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en)För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>r Hinweisezur Eingriffsregelung inM-VErarbeitung undUmsetzung einesGestaltungskonzeptesfür die historischeOrtsmitte <strong>Dierhagen</strong>DorfLage:<strong>de</strong>rzeit ungestalteteFläche mit ungenutztenGebäu<strong>de</strong>n mitgestalterischemPotenzialfunktionale und gestalterischeAufwertung <strong>de</strong>szentralen „Dorfplatzes“<strong>Dierhagen</strong> DorfErarbeitung eines Gestaltungskonzeptes/einerObjektplanung für <strong>de</strong>nzentralen Dorfbereich<strong>Dierhagen</strong> Dorf unter Berücksichtigungund Einbindungaller bestehen<strong>de</strong>n undgeplanten NutzungenEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächen<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>siehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s MV:Kap. 3.1: För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r integriertenländlichen Entwicklungkeine Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne<strong>de</strong>r Hinweise zur Eingriffsregelungin M-VOrtsmitte <strong>Dierhagen</strong>DorfUmsetzung <strong>de</strong>r einzelnenMaßnahmenAbstimmung mit allenBeteiligten32


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 11Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en) För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>rHinweise zur Eingriffsregelungin M-VEingrünung landschaftsbildstören<strong>de</strong>rStrukturen westlich vonDändorfLage:LandwirtschaftlicheAnlagen westlich <strong>de</strong>r L 21und östlich <strong>de</strong>r L 21westlich <strong>de</strong>s OrtsteilsDändorfWestlich: Landschaftsbildstören<strong>de</strong>SiloanlageÖstlich: Landschaftsbildstören<strong>de</strong>landwirtschaftlicheAnlage imBereich <strong>de</strong>sBrakenbergesLandschaftsgestalterischeEinbindung <strong>de</strong>r AnlagenAnlage von ca. 5 m breitenGehölzstreifen unterVerwendung heimischerund standortgerechterGehölze südlich <strong>de</strong>rbestehen<strong>de</strong>n Siloanlagebzw. westlich und südlich<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n landwirtschaftlichenAnlage imBereich <strong>de</strong>s BrakenbergesAbstimmung mit allenBeteiligtenEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächen<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>siehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sMV:Kap. 3.1.4: Schutzpflanzungenundvergleichbare landschaftsverträglicheAnlagenfunktionsgerechte Kompensationfür folgen<strong>de</strong> biotopbezogeneEingriffe/ Beeinträchtigungen: von Biotopstrukturen <strong>de</strong>rHecken und Gehölzemultifunktionale Kompensationvon Son<strong>de</strong>rfunktionen: Landschaftsbild: Verbesserungvon Naturnähe,Vielfalt und Eigenart <strong>de</strong>rLandschaftFauna: Aufwertung vonLebensräumen <strong>de</strong>r Heckenund Gehölze33


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanLandschaftsplan <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> - MaßnahmenplanungMaßnahmeM 12Ist-Zustand/<strong>de</strong>rzeitige NutzungEntwicklungszielMaßnahmen/Erfor<strong>de</strong>rnisseAdressat(en) För<strong>de</strong>rmöglichkeiten Eignung als Kompensationsmaßnahmeim Sinne <strong>de</strong>rHinweise zur Eingriffsregelungin M-VGehölzpflanzungzwischen geplantemCampingplatz „Bod<strong>de</strong>nwiesen“und L 21Lage:Östlich <strong>de</strong>r L 21 imBereich <strong>de</strong>s geplantenCampingplatzes„Bod<strong>de</strong>nwiesen“,südlich <strong>de</strong>r OrtslageKörkitz HofGrünland mitGräbenLandschaftsgestalterischeEinbindung <strong>de</strong>s CampingplatzesAbschirmung und Pufferzwischen <strong>de</strong>m geplantenCampingplatz und <strong>de</strong>r starkbefahrenen Lan<strong>de</strong>sstraßeL 21Anlage eines ca. 500 mlangen und 5 m breitenGehölzstreifens unterVerwendung heimischerund standortgerechterGehölze westlich undsüdlich <strong>de</strong>s geplantenCampingplatzesAbstimmung mit allenBeteiligtenEigentümer und/ bzw.Bewirtschafter <strong>de</strong>rFlächen<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong><strong>Dierhagen</strong>siehe Kapitel 3.4För<strong>de</strong>rfibel <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sMV:Kap. 3.1.4: Schutzpflanzungenundvergleichbare landschaftsverträglicheAnlagenfunktionsgerechte Kompensationfür folgen<strong>de</strong> biotopbezogeneEingriffe/ Beeinträchtigungen: von Biotopstrukturen <strong>de</strong>rHecken und Gehölzemultifunktionale Kompensationvon Son<strong>de</strong>rfunktionen: Landschaftsbild: Verbesserungvon Naturnähe, Vielfaltund Eigenart <strong>de</strong>r Landschaft Fauna: Aufwertung vonLebensräumen <strong>de</strong>r Heckenund Gehölze34


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlan3 Hinweise zur Umsetzung <strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rnisse und MaßnahmenDa ein Landschaftsplan keine eigene direkte Wirksamkeit zur Umsetzung besitzt, müssendie einzelnen Erfor<strong>de</strong>rnisse und Maßnahmen über passen<strong>de</strong> Instrumente umgesetztwer<strong>de</strong>n. Dafür bietet sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, die nachfolgend dargestelltwer<strong>de</strong>n. Dabei muss zwischen <strong>de</strong>n Instrumenten unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, welche <strong>de</strong>rKommune selbst zur Verfügung stehen und jenen, die <strong>de</strong>r Planungskompetenz an<strong>de</strong>rerBehör<strong>de</strong>n zugeordnet sind.Hinweise zu <strong>de</strong>n Umsetzungsmöglichkeiten geben auch die in Kap. 2.3 (Maßnahmenkatalog)zu <strong>de</strong>n jeweiligen Maßnahmen aufgeführten Adressaten und weiterführen<strong>de</strong>nHinweise.3.1 Hinweise zur Übernahme von Inhalten in <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan <strong>Dierhagen</strong>Der Flächennutzungsplan ist von zentraler Be<strong>de</strong>utung für die Verwirklichung <strong>de</strong>r Inhaltedieses Landschaftsplans. Die in ihn übernommenen landschaftsplanerischen Aussagenverpflichten an<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n und öffentliche Stellen, die Inhalte in ihrem Zuständigkeitsbereichso weit wie möglich zu berücksichtigen und zu unterstützen.In Mecklenburg-Vorpommern ist <strong>de</strong>r Landschaftsplan <strong>de</strong>m zur Genehmigung vorgelegtenFlächennutzungsplan beizufügen (§ 11 Abs. 2 NatSchAG M-V). Der Landschaftsplanbesitzt keine eigene Rechtsverbindlichkeit, erst durch die Integration in <strong>de</strong>n Flächennutzungsplanerlangen seine Inhalte Verbindlichkeit.Im Genehmigungsverfahren wird die zuständige Naturschutzbehör<strong>de</strong> prüfen, ob dieBelange <strong>de</strong>s Naturschutzes, <strong>de</strong>r Landschaftspflege und <strong>de</strong>r Erholungsvorsorge in dienach § 1 BauGB gebotene Abwägung hinreichend eingegangen sind. Im Erläuterungsberichtzum Flächennutzungsplan soll daher dargestellt wer<strong>de</strong>n, ob und aus welchen Grün<strong>de</strong>nvon <strong>de</strong>n Inhalten <strong>de</strong>s Landschaftsplans abgewichen wird.Schutzgebiete und -objekte nach §§ 20ff BNatSchG müssen nachrichtlich in <strong>de</strong>n FNPübernommen wer<strong>de</strong>n. Die im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet vorhan<strong>de</strong>nen Schutzgebiete und –objektesind in <strong>de</strong>r Karte 5 dargestellt und wer<strong>de</strong>n im Landschaftsplan, Teil 1, Bestand und Bewertung,in Kap. 3 beschrieben.Darüber hinaus sollen im Flächennutzungsplan „Flächen für Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft“ (gem. BauGB§ 5 Abs. 2 Nr. 10) möglichst vollständig aus <strong>de</strong>m Landschaftsplan übernommen wer<strong>de</strong>n.Durch die Übernahme dieser Flächen können schon in <strong>de</strong>r Phase <strong>de</strong>r FlächennutzungsplanungRegelungen über die Nutzung von Flächen unter <strong>de</strong>m Aspekt <strong>de</strong>s Naturschutzesund <strong>de</strong>r Landschaftspflege getroffen wer<strong>de</strong>n. Hierdurch wird <strong>de</strong>r Flächennutzungsplan<strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Dierhagen</strong> zu einem Instrument <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n Umweltschutzes. Mit<strong>de</strong>r Darstellung von „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n,35


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanNatur und Landschaft“ können diese bereits frühzeitig für landschaftspflegerische Maßnahmengesichert wer<strong>de</strong>n.In Karte 6 sind die zur Übernahme empfohlenen „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft“ abgegrenzt und in Kap. 2.1 beschrieben.Flächen mit <strong>de</strong>r Zielsetzung „Entwicklung“ können bevorzugt als Flächen für Kompensationsmaßnahmengenutzt wer<strong>de</strong>n. Diese Flächen können im Flächennutzungsplanals potenzielle Ausgleichs- und Ersatzflächen gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n.3.2 Hinweise zur Umsetzung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung und für die verbindliche BauleitplanungEingriffe in Natur und Landschaft sind grundsätzlich über die Eingriffsregelung nach <strong>de</strong>mBNatSchG in Verbindung mit <strong>de</strong>m NatSchAG M-V zu kompensieren 1 .Der Verursacher eines Eingriffes ist nach § 15 BNatSchG verpflichtet, <strong>de</strong>n Eingriff hinsichtlich<strong>de</strong>r Vermeidung von Beeinträchtigungen zu prüfen und vermeidbare Beeinträchtigungenzu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen zu min<strong>de</strong>rn und entsprechendauszugleichen. Ist ein (möglichst gleichwertiger) Ausgleich nicht möglich, sindfür unvermeidbare Beeinträchtigungen auch (nicht gleichwertige) Ersatzmaßnahmenvorzusehen. Die im Landschaftsplan empfohlenen, über die Flächenausweisungen hinausgehen<strong>de</strong>n konkreten Maßnahmen (vgl. Kap.2.3, Karte 6), eignen sich teilweise alsKompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.Wer<strong>de</strong>n Eingriffe durch einen Bebauungsplan vorbereitet, ist das Prüfsystem <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichenEingriffsregelung nach § 1a BauGB auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Bebauungsplanungabzuarbeiten. Die erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflegewer<strong>de</strong>n als Festsetzungen in <strong>de</strong>n Bebauungsplan übernommen. ÜberVermeidungs-, Min<strong>de</strong>rungs- und Kompensationsmaßnahmen ist somit nicht erst im Baugenehmigungsverfahrenzu entschei<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn bereits im Bebauungsplan. Dabeiunterliegen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege <strong>de</strong>r Abwägung mit an<strong>de</strong>renöffentlichen Belangen, wobei ihnen aber eine herausgehobene Be<strong>de</strong>utung beizumessenist (vgl. STÜER 2004).Veranlasst durch die Plan-UP-Richtlinie <strong>de</strong>r EU (UP-RL) 2 sind mit <strong>de</strong>m EuroparechtsanpassungsgesetzBau (EAG Bau) vom 24. Juni 2004 beachtliche Verän<strong>de</strong>rungen imStädtebaurecht vorgenommen wor<strong>de</strong>n. So unterliegt die Aufstellung aller Bauleitpläne(mit Ausnahme <strong>de</strong>r bestandswahren<strong>de</strong>n Bebauungspläne und <strong>de</strong>r Bebauungspläne <strong>de</strong>r1 Methodische Vorgabe: Hinweise zur Eingriffsregelung, LUNG M-V (1999), Leitfä<strong>de</strong>n zur LandschaftspflegerischenBegleitplanung (LBP)2 Richtlinie 2001/42/EG <strong>de</strong>s europäischen Parlamentes und <strong>de</strong>s Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungenbestimmter Pläne und Programme (ABI. EG vom 21.07.2001, Nr. L 197, Satz 30)36


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanInnenentwicklung) einer Umweltprüfung 3 . Gemäß § 2 (4) BauGB sind in <strong>de</strong>r Umweltprüfungdie voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einemUmweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. In die Umweltprüfung sind auch an<strong>de</strong>renaturschutzrechtliche Vorgaben einzustellen, so weit sie für das Bauleitplanverfahren vonBelang sind (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie 4 , Severo-II-Richtlinie 5 , siehe dazu auch§ 36 BNatSchG).Teil <strong>de</strong>r Umweltprüfung ist auch die Ermittlung <strong>de</strong>s Eingriffs in Natur und Landschaft. Der§ 1a BauGB verpflichtet die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>n, bei <strong>de</strong>r Aufstellung und Än<strong>de</strong>rung von Bauleitplänendie Vermeidung und <strong>de</strong>n Ausgleich <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Eingriffe in Natur undLandschaft in <strong>de</strong>r Abwägung nach § 1 (6) BauGB zu berücksichtigen. Diese Eingriffe sindgleichfalls im Umweltbericht zu ermitteln, darzustellen und zu bewerten.Der Umweltbericht ist gemäß § 2a geson<strong>de</strong>rter Bestandteil <strong>de</strong>r Begründung zum Bauleitplan.Er vereint alle For<strong>de</strong>rungen, die sich aus <strong>de</strong>m UVPG und <strong>de</strong>r naturschutzfachlichenEingriffsregelung ergeben und vereinheitlicht damit bisher nebeneinan<strong>de</strong>r stehen<strong>de</strong>planungsrechtliche Umweltverfahren.Die Inhalte <strong>de</strong>s Umweltberichtes sind in <strong>de</strong>r Anlage zu § 2 (4) und § 2a geregelt. WichtigsteBestandteile sind <strong>de</strong>mnach (Auszug):- die Beschreibung <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Plans- Darstellung <strong>de</strong>r in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele<strong>de</strong>s Umweltschutzes- die FFH-Verträglichkeit- die Umweltverträglichkeit (einschließlich Bestandserfassung/-beschreibung/-bewertung)- die EingriffsregelungIm § 1 (6) Nr. 7g BauGB ist geregelt, dass bei Vorlage von Landschaftsplänen <strong>de</strong>renBestandsaufnahmen und Bewertungen in <strong>de</strong>r Umweltprüfung heranzuziehen sind. Damitkann <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong> Landschaftsplan als Grundlage für wesentliche Bestandteile<strong>de</strong>r jeweiligen Umweltberichte dienen (u.a. Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes, Bestandserfassungund –bewertung, Beurteilung von Eingriffen im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet). Die untere Naturschutzbehör<strong>de</strong>kann im Rahmen ihrer Stellungnahmen zu verschie<strong>de</strong>nen Eingriffen undPlanungen auf die Inhalte <strong>de</strong>s Landschaftsplans zurückgreifen und darauf Bezug nehmen.3 Gegenstand <strong>de</strong>r Umweltprüfung sind die Umweltbelange gemäß §§ 1 Abs. 6 Nr. 7, 1a BauGB4 79/409/EWG über die Erhaltung <strong>de</strong>r wildleben<strong>de</strong>n Vogelarten ABI. EG Nr. L 103/15 96/82/EG zur Beherrschung <strong>de</strong>r Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen ABI: EG Nr. L 10/1337


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanDie im Zuge von vorhabensbedingten Eingriffen erfor<strong>de</strong>rlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenwer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Grundlage einer Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung ermittelt,welche <strong>de</strong>m rechnerischen Nachweis <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Kompensation dient.Die entsprechen<strong>de</strong>n Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)wer<strong>de</strong>n oft unmittelbar angrenzend an die beanspruchte Fläche gekoppelt, was landschaftsökologischnicht immer sinnvoll ist. Vielfach stellt sich auch das Problem, dass imPlangebiet nicht genug Ausgleichsflächen verfügbar sind.Die in Karte 6 (Kap. 2.1) dargestellten „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft“ mit <strong>de</strong>r Zielsetzung Entwicklung sollen daherzukünftig vorzugsweise für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenfungieren (sog. Sammelkompensationsflächen).Einige <strong>de</strong>r in Kap. 2.3 (Maßnahmenkatalog) aufgeführten Maßnahmen können darüberhinaus als konkrete Kompensationsmaßnahmen über die Eingriffsregelung umgesetztwer<strong>de</strong>n.3.3 Hinweise für an<strong>de</strong>re Fachplanungen und für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>Als querschnittsorientierter Fachplan stellt <strong>de</strong>r Landschaftsplan die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>sNaturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftsplanung auch für an<strong>de</strong>re Fachplanungen dar. An<strong>de</strong>reFachbehör<strong>de</strong>n sind angehalten, die sie betreffen<strong>de</strong>n naturschutzfachlichen Erfor<strong>de</strong>rnisseund Maßnahmen in ihren Fachplänen (z.B. wasserwirtschaftliche Rahmenpläne, agrarstrukturelleVorplanungen, Verkehrsplanungen) nach Möglichkeit im Rahmen ihrer Zuständigkeitenumzusetzen. Können sie die Inhalte nicht umsetzen, müssen sie dies begrün<strong>de</strong>n.Die Inhalte dieses Landschaftsplanes sollten für u.a. folgen<strong>de</strong> Planungen zur empfehlen<strong>de</strong>nGrundlage erklärt wer<strong>de</strong>n:- Rad-, Wan<strong>de</strong>r- und Reitwegekonzepte- naturschutzfachliche Planungen- Planungen zu erholungsrelevanten und touristischen Belangen- Rahmenpläne- Entwurfsplanungen für innerörtliche Freiräume- städtebauliche Sanierungsplanung/ DorferneuerungKonkrete Maßnahmen wie z.B. Gewässerrenaturierungen, Waldumbau und Strukturanreicherungen<strong>de</strong>r Feldflur sind oft nur über an<strong>de</strong>re Fachplanungen zu realisieren. Einwesentliches Element ist hier die behördliche Flurneuordnung.38


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanDie <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong> kann auf ihren eigenen Grundstücken o<strong>de</strong>r mitZustimmung <strong>de</strong>r Eigentümer die im Landschaftsplan vorgesehenen Maßnahmen direktumsetzen. Darüber hinaus können Nutzungsregelungen, die für die Umsetzung bestimmterErfor<strong>de</strong>rnisse und Maßnahmen notwendig sind, über Auflagen (z.B. zu Pflegemaßnahmenund Pflanzbindungen) in Pachtverträgen sowie über öffentlich-rechtliche Verträgemit Grundstücksnutzern getroffen wer<strong>de</strong>n.Der Landschaftsplan bil<strong>de</strong>t als Naturschutzkonzept <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>die Grundlage für eigenständige kommunale Naturschutzaktivitäten, z.B. die Beantragungvon För<strong>de</strong>rmitteln zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen o<strong>de</strong>r die Gewinnung von„Ökosponsoren“. Dabei können Naturschutzverbän<strong>de</strong> und an<strong>de</strong>re gesellschaftlicheGruppen sowie einzelne Bürger aktiv mitarbeiten.Im Rahmen ihrer Anhörungs- und Beteiligungsrechte an <strong>de</strong>n Planungen verschie<strong>de</strong>nerBehör<strong>de</strong>n kann die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> die Berücksichtung <strong>de</strong>r Inhalte <strong>de</strong>s Landschaftsplanseinfor<strong>de</strong>rn.3.4 Hinweise zur För<strong>de</strong>rung von Maßnahmen <strong>de</strong>s Umwelt- und Naturschutzessowie <strong>de</strong>r ErholungsvorsorgePlanungen und Maßnahmen im Bereich <strong>de</strong>s Natur- und Umweltschutzes sind über För<strong>de</strong>rprogramme<strong>de</strong>r EU, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Mecklenburg-Vorpommern för<strong>de</strong>rfähig.Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER) 6 löst die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 abund bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n rechtlichen Rahmen für <strong>de</strong>n am 1. Januar 2007 beginnen<strong>de</strong>n neuen Programmplanungszeitraum.Damit wird zukünftig nur noch ein Fonds für die sektorale För<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r Land- und Forstwirtschaft sowie für ländliche Entwicklungsmaßnahmen zuständigsein.6 Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 <strong>de</strong>s Rates vom 20. September 2005 über die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s ländlichenRaums durch <strong>de</strong>n Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung <strong>de</strong>s ländlichen Raums (ELER) vom 21. Oktober(Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Union L 277/1)39


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanDer ELER wirkt in <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten in Form von Entwicklungsprogrammen für <strong>de</strong>nländlichen Raum. Mit diesen Programmen wird eine Strategie <strong>de</strong>r ländlichen Entwicklungüber ein Bün<strong>de</strong>l von Maßnahmen umgesetzt, die nach folgen<strong>de</strong>n Schwerpunkten gruppiertwer<strong>de</strong>n:- Verbesserung <strong>de</strong>r Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Land- und Forstwirtschaft (Achse 1)- Verbesserung <strong>de</strong>r Umwelt und <strong>de</strong>r Landschaft (Achse 2)- Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung <strong>de</strong>r ländlichen Wirtschaftsentwicklung(Achse 3)Zusätzlich ist für bestimmte Bereiche <strong>de</strong>r bisherige "LEADER-Ansatz" in diese Verordnungintegriert (Achse 4).- Je<strong>de</strong>s Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n ländlichen Raum erstreckt sich auf einenzwischen <strong>de</strong>m 1. Januar 2007 und <strong>de</strong>m 31. Dezember 2013 liegen<strong>de</strong>nZeitraum. Die einzelnen För<strong>de</strong>rmaßnahmen reichen von Planungsleistungen,<strong>de</strong>r investiven För<strong>de</strong>rung, <strong>de</strong>r integrierten ländlichen Entwicklung bis hin zuflächenbezogenen Prämien für Umweltprogramme.Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV wur<strong>de</strong> imJanuar 2008 die För<strong>de</strong>rfibel zur Umsetzung <strong>de</strong>s Entwicklungsprogramms für <strong>de</strong>nländlichen Raum MV 2007-2013 herausgegeben, in <strong>de</strong>r die wesentlichen För<strong>de</strong>rkriterienaller vorliegen<strong>de</strong>n, abgestimmten Richtlinien <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s zur Entwicklung <strong>de</strong>s ländlichenRaums dargestellt sind. Ebenso sind die entsprechen<strong>de</strong>n Bewilligungsbehör<strong>de</strong>n aufgeführt.Detaillierte Informationen zu <strong>de</strong>n Richtlinien fin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Veröffentlichungenim Amtsblatt für Mecklenburg Vorpommern.Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r naturschutzfachlichen Zielssetzungen in <strong>de</strong>rPlanungsregion sind v.a. folgen<strong>de</strong> Maßnahmen relevant:- För<strong>de</strong>rung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten- För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen- För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Einführung und Beibehaltung <strong>de</strong>r kontrolliert Integrierten Produktionvon Obst und Gemüse- För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren in <strong>de</strong>rlandwirtschaftlichen Erzeugung (Extensivierungsrichtlinie 2007)- För<strong>de</strong>rung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>s ELER- För<strong>de</strong>rung von Investitionen zugunsten schützenswerter Arten und Gebiete- För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r integrierten ländlichen Entwicklung (umfasst acht För<strong>de</strong>rbereiche)- För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r touristischen Infrastruktur- För<strong>de</strong>rung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten40


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlan- För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen- För<strong>de</strong>rung von Projekten <strong>de</strong>r LandschaftspflegeGrundlage für einen För<strong>de</strong>rantrag ist in je<strong>de</strong>m Fall eine fachplanerische Konzeption <strong>de</strong>rMaßnahmen.UmweltstiftungenUmweltstiftungen, wie z.B. die Nord<strong>de</strong>utsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE)sowie die Allianz Umweltstiftung unterstützen Aktivitäten in <strong>de</strong>n Bereichen Natur- undUmweltschutz sowie Umweltbildung (u.a. Planungs- sowie investive Maßnahmen bei <strong>de</strong>rGestaltung von Außenanlagen in Kitas und Schulen sowie <strong>de</strong>r Gestaltung von Naturlehrpfa<strong>de</strong>n)durch Projektför<strong>de</strong>rung. Die Vergabe <strong>de</strong>r Stiftungsmittel sind an formelle Antragsverfahrengebun<strong>de</strong>n.41


Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlan4 QuellenverzeichnisAC SCHMIDT UND EHLERS (2005): 4. Än<strong>de</strong>rung und Ergänzung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes<strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>, Rostock.ADAM, K., NOHL, W. & W. VALENTIN (1986): Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmenbei Eingriffen in die Landschaft, Minister für Umwelt, Raumordnung undLandwirtschaft Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Düsseldorf.EXPERS GMBH, WAGNER PLANUNGSGESELLSCHAFT (2005): Tourismuskonzeption <strong>de</strong>s<strong>Ostseebad</strong>es <strong>Dierhagen</strong>, <strong>Dierhagen</strong>GEMEINDE OSTSEEBAD DIERHAGEN: <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong> ... zu je<strong>de</strong>r Jahreszeit, <strong>Dierhagen</strong>GIERSBERG, M.(1998): Vegetation <strong>de</strong>s „Ribnitzer Großen Moores“, Zusammenfassung<strong>de</strong>s Abschlussberichtes zum Renaturierungsprojekt Ribnitzer Großes Moor, Stülow.LABES, R., EICHSTÄDT, W., LABES, S., GRIMMBERGER, E., RUTHENBERG, H. UND LABES, H.(1991): Rote Liste <strong>de</strong>r gefähr<strong>de</strong>ten Säugetiere Mecklenburg-Vorpommerns, 1. Fassung,Stand: Dezember 1991. - Die Umweltministerin <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.). Schwerin, 32 S.LANDKREIS NORDVORPOMMERN (2002): Lokale Agenda Darß-Zingster Bod<strong>de</strong>nlandschaft.LAUN M-V – Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt und Natur (1996): Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan<strong>de</strong>r Region Vorpommer, Güstrow-Gülzow.LAUN M-V - Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern (1998): Anleitungfür Biotopkartierungen im Gelän<strong>de</strong>. Schriftenreihe <strong>de</strong>s LAUN, Heft 1, Gülzow.LUNG M-V – Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (1999): Hinweise zur Eingriffsregelung, Güstrow.MABL (1995): Generalplan Küsten- und Hochwasserschutz Mecklenburg-Vorpommern.-Ministerium für Bau, Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Umwelt M-V.- Schwerin 1995OAMV – Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern (o.J.): Brutvogel-Atlaskartierung1994 – 1997, o.O.OSTERLAND, A. (2001): Amphibien und Reptilien <strong>de</strong>r Landschaft an <strong>de</strong>n Darß-ZingsterBod<strong>de</strong>n. In: Benke (2001)PRECKER, A. (2000): Das NSG „Ribnitzer Großes Moor“ – Restutition und Tourismus ineinem nord<strong>de</strong>utschen, komplexen Moorökosystem. Telma (30), S. 43-75.SCHELLER, W., R.-R. STRACHE, W. EICHSTÄDT & E. SCHMIDT (2002): Important BirdAreas (IBA) in Mecklenburg-Vorpommern – die wichtigsten Brut- undRastvogelgebiete Mecklenburg-Vorpommerns. cw Obotritendruck GmbH,42


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Landschaftsplan <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Dierhagen</strong>UmweltPlanFassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. Februar 2010 (GOVBl. M-V S. 66), zuletzt geän<strong>de</strong>rtdurch Artikel 14 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GOVBl. M-V S. 383, 395).44

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