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GR_12052004_5 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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17Die Kundmachung zur Anhörung der Betroffenen war in der Zeit vom 23.2. bis 2.4.2004.Stellungnahmen: Keine Einwände.Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Planungsausschusses den Antrag auf Genehmigungder Änderung des Flächenwidmungplanes.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.h) Ansuchen um Bebauungsplan Änderung Nr. 78.1, Birnenweg-FuchsÄnderung Parzellenteilung und Baufluchtlinien, Grundsatzbeschluss(Entwurf Änderung wird mit Overhead präsentiert)Ansuchen:Herbert Fuchs, Eingabe vom 6.4.2004, ersucht wird um Drehung der Grundgrenze um 90 Gradsowie um Erweiterung der Baufluchtlinien um 2 m nach Südosten, und um 5 m nach Nordwesten.Die derzeitigen langen schmalen 2 Parzellen Nr. 45/17, 45/18 sind nicht verkaufbar. Bessere Situierungund harmonischeres Erscheinungsbild zusammen mit den unteren 4 Parzellen.Widmung WR reines Wohngebiet. Der ggs. Bebauungsplan ist seit 11.4.2001 rechtswirksam.Planungsbereich 6 Parzellen, 1 bebaut.Interessensabwägung:Der Bau- u. Raumordnungsausschuss mit dem Orts-Planer team m empfehlen eine Freigabe derGrundteilungslinie und Vergrößerung der bebaubaren Flächen zur Verbesserung der Situierungsmöglichkeitvon 2 Wohnhäusern (Beilage 1 Stellungnahme Ortsplaner).Öffentliche und Interessen Dritter werden durch eine Änderung offensichtlich nicht verletzt undist auch die zweckmäßige und geordnete Bebauung im Sinne des ROG gewährleistet.Im Namen des Bau- u. Planungsausschusses stellt der Bürgermeister den Antrag, denGrundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.i) Bebauungsplan Nr. 21, Hainbergstraße, Aufhebung4 Parzellen offene Bauweise, Grundsatzbeschluss(Plan samt Erläuterungen wird mit Overhead vorgestellt)Ansuchen:Gudrun Bonani, Eingabe vom 22.4.2004, ersucht wird die Errichtung eines 2-geschoßigenenergiesparenden Wohnhauses in zukunftsorientierter Bauweise zu ermöglichen.

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