GR_12052004_5 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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12Gegenstand dieses Übereinkommens ist die Errichtung, Erhaltung und eine allfällige Instandsetzungund Erneuerung der Schutzwegbeleuchtungsanlagen im Zuge der B 139 -Kremstal Straße in Neuhofena.d. Krems uzw.:Neuhofen a.d. Krems-FriedhofNeuhofen a.d. Krems-MarktplatzNeuhofen a.d. Krems-SparkasseNeuhofen a.d. Krems-KirchgasseNeuhofen a.d. Krems-Schulstraße1. AllgemeinesDie gegenständlichen Beleuchtungsanlagen werden von der LStV entsprechend den nachstehendenBedingungen errichtet. Die Anlagen dienen zur Beleuchtung der bereits bestehenden Schutzwege.2.1 Baudurchführung2. Errichtung2.1.1 Straßenbauliche MaßnahmenDie erforderlichen straßenbaulichen Maßnahmen wie die Errichtung der Fundamente für die Mästebzw. Steher, die Kabelzugschächte sowie die Herstellung der Leerverrohrung werden von der LStV (StraßenmeistereiKremsmünster) durchgeführt.2.1.2 Elektrotechnische EinrichtungenDie Lieferung und Montage der Mäste bzw. Steher samt Leuchten und Verkabelung wird von derLStV veranlasst.2.2 KostentragungDie Gesamtkosten für straßenbauliche und elektrotechnische Maßnahmen werden je zur Hälfte vonder LStV und der Gemeinde getragen.2.2.1 Straßenbauliche MaßnahmenDie Kosten für Materiallieferungen und den Geräteeinsatz.werden von der Gemeinde getragen. Die Kostenfür den Personaleinsatz der Straßenmeisterei werden von der LStV übernommen.2.2.2 Elektrotechnische EinrichtungenDie Kostenaufteilung zu je 50 % auf die LStV und die Gemeinde erfolgt durch Ausstellung von zweiRechnungen durch den Auftragnehmer über jeweils die Hälfte der Rechnungssumnie.3. Erhaltung3.1 Instandhaltung und InstandsetzungDie Gemeinde verpflichtet sich, ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung die Beleuchtungsanlagen in ihre Erhaltungzu übernehmen und für die periodische Überprüfung und Wartung der gesamten Anlagen sowiedie Reinigung der Leuchten zu sorgen. Weiters hat die Gemeinde für eine fachgerechte Behebung von Beschädigungenaller Art zu sorgen.

133.2 KostentragungDie Kosten für den Strombezug, die laufende Instandhaltung (Überprüfung, Wartung, Reinigung)und eine allfällige Instandsetzung werden zur Gänze von der Gemeinde getragen.3.3 EigentumsverhältnisseDie Anlagen bleiben trotz Instandhaltung durch die Gemeinde Eigentum des Landes Oberösterreich.4. Erneuerung und UmbauWird aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Verkehrstechnik der Umbau der Straße und damit dieVerlegung der Beleuchtungsanlagen erforderlich oder ist auf Grund des Alters der Beleuchtungsanlageneine Generalerneuerung notwendig, so erfolgt die Baudurchführung und Kostentragung analog Punkt2 -Errichtung.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt9) Örtliche Raumordnungsverfahrena) Überarbeitung Flächenwidmungsplan Nr. 4 u. örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1Änderungen nach Hochwasser 2002, sonstige Korrekturen, GenehmigungÖEK Ergänzung Orts-Bebauungs-Konzept aufnehmen, Grundsatzbeschluss(Siedlungskonzept Änderungsplan Nr. 1.3 u. FWP-Änderungen 4.40.1+2 werden präsentiert)Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 3. Sitzung des Gemeinderates am 28.1.2004 Pkt.8a1).Die Verständigung zur Stellungnahme innerhalb v. 8 Wochen erfolgte vom 19.2.-19.4.2004.Die Kundmachung zur Einbeziehung der Bürger bzw. Bekanntgabe der Planungsinteressen warin der Zeit vom 23.2. bis 2.4.2004 an der Amtstafel angeschlagen und ist im Gemeinde-Info-Blattder Ausgabe März/April erschienen.Der Bürger-Informationsabend Raumordnung fand am 15.3.2004 von 17.00 bis 19.00 Uhrstatt, siehe beiliegender Aktenvermerk.Die Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.40 wurde wie folgt dargestellt:Nr. 4.40.1 Planzeichen F ehem. Feuerwehrhaus Kremstalstraße entfernen.Nr. 4.40.2 Planzeichen TH Tennishalle entfällt, Erweiterung der Erholungsfläche Sport u.Spielfläche.Stellungnahmen:(siehe Beilagen 1-9)Vom Land OÖ. gab es grundsätzlich keine Einwände folgende Punkte sind zu berücksichtigen:Die Bezeichnung des Überflutungsgebietes HW August 2002 ist in der Legende des Siedlungskonzeptesnoch zu ergänzen mit dem Hinweis (HQ) HW 200.Das öffentliche Interesse für die Baulanderweiterung im Bäckerweg wäre nachzuweisen.Bei der Baulanderweiterung nördlich der Fa. Schütte werden im Falle einer späteren Umwidmungentsprechende Schutzabstände bzw. Widmungsabstufungen zu beachten sein.

133.2 KostentragungDie Kosten für den Strombezug, die laufende Instandhaltung (Überprüfung, Wartung, Reinigung)und eine allfällige Instandsetzung werden zur Gänze von der <strong>Gemeinde</strong> getragen.3.3 EigentumsverhältnisseDie Anlagen bleiben trotz Instandhaltung durch die <strong>Gemeinde</strong> Eigentum des Landes Oberösterreich.4. Erneuerung und UmbauWird aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Verkehrstechnik der Umbau der Straße und damit dieVerlegung der Beleuchtungsanlagen erforderlich oder ist auf Grund des Alters der Beleuchtungsanlageneine Generalerneuerung notwendig, so erfolgt die Baudurchführung und Kostentragung analog Punkt2 -Errichtung.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.Punkt9) Örtliche Raumordnungsverfahrena) Überarbeitung Flächenwidmungsplan Nr. 4 u. örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1Änderungen nach Hochwasser 2002, sonstige Korrekturen, GenehmigungÖEK Ergänzung Orts-Bebauungs-Konzept aufnehmen, Grundsatzbeschluss(Siedlungskonzept Änderungsplan Nr. 1.3 u. FWP-Änderungen 4.40.1+2 werden präsentiert)Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 3. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 28.1.2004 Pkt.8a1).Die Verständigung zur Stellungnahme innerhalb v. 8 Wochen erfolgte vom 19.2.-19.4.2004.Die Kundmachung zur Einbeziehung der Bürger bzw. Bekanntgabe der Planungsinteressen warin der Zeit vom 23.2. bis 2.4.2004 an der Amtstafel angeschlagen und ist im <strong>Gemeinde</strong>-Info-Blattder Ausgabe März/April erschienen.Der Bürger-Informationsabend Raumordnung fand am 15.3.2004 von 17.00 bis 19.00 Uhrstatt, siehe beiliegender Aktenvermerk.Die Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.40 wurde wie folgt dargestellt:Nr. 4.40.1 Planzeichen F ehem. Feuerwehrhaus Kremstalstraße entfernen.Nr. 4.40.2 Planzeichen TH Tennishalle entfällt, Erweiterung der Erholungsfläche Sport u.Spielfläche.Stellungnahmen:(siehe Beilagen 1-9)Vom Land OÖ. gab es grundsätzlich keine Einwände folgende Punkte sind zu berücksichtigen:Die Bezeichnung des Überflutungsgebietes HW August 2002 ist in der Legende des Siedlungskonzeptesnoch zu ergänzen mit dem Hinweis (HQ) HW 200.Das öffentliche Interesse für die Baulanderweiterung im Bäckerweg wäre nachzuweisen.Bei der Baulanderweiterung nördlich der Fa. Schütte werden im Falle einer späteren Umwidmungentsprechende Schutzabstände bzw. Widmungsabstufungen zu beachten sein.

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