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GR_12052004_5 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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11Die ÖVP-Fraktion plädiert dafür, auch die Stichstraßen in diesem Zuge mit zu sanieren(260 m), wenn diese Kosten ebenfalls gefördert werden. 25 Haushalte sind davon betroffen. DerKostenanteil der <strong>Gemeinde</strong> beträgt dafür 2.800,--.Die Grünen werden diesen Beschluss nicht mittragen, da am Güterweg keine Anrainer durchStaub belästigt werden und es im Verkehrswesen in <strong>Neuhofen</strong> wichtigere Sachen gibt, die zu machensind.Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Instandsetzung des Güterweges Lining einschließlichder Instandsetzung der Stichstraßen, wenn diese ebenfalls gefördert wird - durch den WEV Eisenwurzenim Jahr 2004 die Zustimmung zu erteilen. Der <strong>Gemeinde</strong>anteil in der Höhe von rd. 14.000,00 (+ 2.800,-- für die Stichstraßen) wird in den Nachtragsvoranschlag für das Jahr2004 aufgenommen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ3 Stimmen dagegen: GrünePunkt8) Schutzwegbeleuchtungen Vertrag mit dem Land OÖ.Das Land OÖ. hat mit Schreiben vom 23. April 2004, unter dem AbteilungsleiterOAR Graml und dem Sachbearbeiter Norbert Umgeher, mitgeteilt, dass in <strong>Neuhofen</strong> auf derBundesstraße B 139 fünf Schutzwegbeleuchtungen finanziert werden. Die Arbeiten werden überwiegendvon der Straßenmeisterei durchgeführt. Die <strong>Gemeinde</strong> trifft eine Mitwirkungspflicht undErhaltungsmaßnahmen. Nähere Details sind in dem nachstehenden Übereinkommen geregelt. Fürdie Finanzierung der Beleuchtungsanlage beim Schutzweg Marktbrücke liegt das Übereinkommennoch nicht vor, es wurde jedoch fernmündlich für diese ebenfalls die Zustimmung seitens desLandes erteilt.Ich stelle den Antrag, das folgende Übereinkommen und die gleich lautende Vereinbarung betreffenddie Beleuchtungsanlage beim Schutzweg Marktbrücke zu genehmigen:Amt der OÖ LandesregierungMarktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d.KremsLandesstraßenverwaltung Kirchenplatz 3Abteilung Bau-Services/Serv-Tunneltechnik 4501 <strong>Neuhofen</strong> an der KremsKärntnerstraße 124021 LinzÜ B E R E IN K O M M E Nabgeschlossen zwischen dem Amt der OÖ Landesregierung, Landesstraßenverwaltung, vertreten durch dieAbteilung Bau-Services/Serv-Tunneltechnik,in der Folge kurz LStV genannt, und der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>a.d.Krems, in der Folge kurz <strong>Gemeinde</strong> genannt.

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