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Das Bistum Münster 7,2. Die Diözese. - Germania Sacra

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§ 6<strong>2.</strong> Gottesdienstliche Ordnungen 19<br />

Ubi jllnlls a sacerdote excipitllr cllm sliperpeliiceo, stola nigra et aqlla benedicta ad seplilchrllm,<br />

sollte dieser Brauch beibehalten, sonst aber bei Strafandrohung nicht<br />

eingeführt werden. Friedhöfe waren durch Mauern oder Zäune gegen eindringende<br />

Tiere zu schützen. Grabsteine in den Kirchen sollten sich nicht über<br />

den Fußboden erheben. Den Verstorbenen sollte nichts in die Särge gelegt<br />

werden, was sllperstitionem sapiat. Ernstlich sollte das Volk vor bösen Menschen<br />

gewarnt werden, die von Geistererscheinungen sprachen.<br />

Beim ohne Zeremonien vollzogenen Begräbnis von Kindern blieb dem<br />

Priester das Anlegen einer weißen Stola gestattet, adhibeatur plllslis campanarum<br />

jestivlis et canatllr psalmlls galldioslls IIt in ritllali Romano (Schröer, Pastoralbriefe<br />

S. 132).<br />

n. Übernahme der römischen Einheitsordnung<br />

Als erste übernahmen die Ordenshäuser die römischen Ritualien und Meßbücher,<br />

so 1786 die münsterischen Kapuziner, etwas später die ehemals zur<br />

<strong>Diözese</strong> Osnabrück gehörigen sowie die neugegründeten Pfarreien.<br />

Im 19. Jahrhundert erfreuten sich die Eigenliturgien allgemein keiner besonderen<br />

Hochschätzung mehr. Seit 1881 mehrten sich die Animositäten,<br />

aber erst 1893 wurde offiziell die römische Ordnung in <strong>Münster</strong> eingeführt,<br />

und auch dann nur unvollständig. 1 ) Seit 1864 vollzog sich der Übergang von<br />

der münsterischen Eigenliturgie zur römischen Einheitsliturgie über Jahrzehnte<br />

hinweg schleppend, ohne daß am Ende ein förmliches Dekret stand.2)<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten münsterischen Eigenfestfeiern, die sich auch nach Rezeption<br />

des römischen Ritus am Leben erhielten, sind:<br />

Gottfried von Cappenberg 13. Januar<br />

Liudger 26. März<br />

Ida von Herzfeld 4. September<br />

Domweihe 30. September<br />

Ewalde 3. Oktober<br />

Victor und Ges. 10. Oktober<br />

Jahrestag aller Kirchen, die ihren Weihetag nicht kennen 13. Oktober<br />

Willibrord 7. November<br />

Willehad 8. November.<br />

1) Bernhard SCHÄFER, Einheit in Liturgie und Disciplin für das katholische<br />

Deutschland. 21891 S. 19 f. mit der bezeichnenden Bemerkung: "<strong>Münster</strong>scher Segen<br />

zum Römischen Hochamt paßt schlecht"; zitiert von RICHTER, Missale S. 36.<br />

2) SCHÄFER, Einheit S. 37 f.

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