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Das Bistum Münster 7,2. Die Diözese. - Germania Sacra

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§ 6<strong>2.</strong> Gottesdienstliche Ordnungen 9<br />

Kolophon: Impensis Francisci Byrckman et Goffredi Hector hoc in opere sociorum.<br />

A.D 1520) (Lengeling, Missale S. VI und S. 153-156).<br />

Druck von 1520, Paris bei Wolfgang Hopylius, Verlag Franciscus Birckman,<br />

Köln. Titel mit dreiteiligem Metallschnitt: Fegefeuer, hl. Ursula, Anbetung<br />

der Hll. Dreikönige, mit Kölner Wappen und Signet Birckmans; in der<br />

Bordüre ein Metallschnitt: Meßopfer. Im Band etwa 150 weitere Metallschnitte<br />

und zahllose meist floreale Initialen (Antiquariatskatalog Stenderhoff<br />

unter Nr. 1049). <strong>Die</strong>ser Pariser Druck erfolgte auf Veranlassung von Fürstbischof<br />

Erich von Sachsen-Lauenburg (1508-1522), dem die Bischofschronik<br />

friedsame Gesinnung und Eifer für den Gottesdienst nachrühmt, als syne bedeboicke<br />

uthtryseden, die in seinem Nachlaß gefunden wurden. Unter anderen habe<br />

.er Breviere, die man getydeboeker nannte, in Paris mit seinem Wappen drucken<br />

lassen (MGQ 1 S. 297).<br />

Fürstbischof Friedrich von Wied (1522-1532) sympathisierte wie sein<br />

Bruder, Erzbischof Hermann von Köln (1515-1547), mit den Lutheranern.<br />

In liturgischen Fragen handelte er weitherzig. In seinen Residenzen ließ er die<br />

Kommunion in beiderlei Gestalt, den Gebrauch der deutschen Sprache bei<br />

der Meßfeier und allgemein den Laienkelch zu (Schröer, Reformation 2<br />

S. 133 f.). Von seinem konfessionell schwer einzuordnenden Nachfolger Erich<br />

von Braunschweig-Lüneburg (1532) ist nur bekannt, daß er liturgische Neuerungen<br />

in Teigte untersagte.<br />

In der Auseinandersetzung der Konfessionen während der folgenden Jahrzehnte<br />

war bei mehr oder weniger deutlicher Hinneigung der Bischöfe zur Reformation<br />

keine Maßnahme in liturgischer Hinsicht zu erwarten. Auch das<br />

Tridentinum vermochte angesichts der Abneigung der einheimischen Geistlichkeit<br />

gegen zentralrömische Einflüsse daran nichts zu ändern. <strong>Das</strong> Konzil<br />

verlangte zwar die Übernahme des Rituale Romanum, doch ließ es den <strong>Diözese</strong>n,<br />

die eine über zweihundert jährige liturgische Eigentradition besaßen, die<br />

Freiheit, ihre bisher gebrauchten Missalien weiterhin zu benutzen. 1) Nur indirekt<br />

kam es, wenn auch in einem zentralen Punkt, in <strong>Münster</strong> zur Vereinheitlichung<br />

der Liturgie unter römischem Vorbild: Der gesamte Bereich der Eucharistiefeier<br />

wurde durch Kurfürst Ferdinand als Bischof von <strong>Münster</strong> im<br />

Missale von 1632 der römischen Ordnung angeglichen:<br />

Missale s(anctae) Monasteriensis ecclesiae iussu seren(issimij et rev(erendissimi) domini,<br />

d(ominij Ferdinandi archiepisc(opij principis electoris Coloniensis, episcopi Monasteriensis,<br />

s(anctae) sedis apostolicae legah nah, utriusque Bavariae ducis etc. recognitum et<br />

1) Papst Pius V. veröffentlichte mit der Bulle Quo primum vom 14. Juli 1570 das Missale<br />

Romanum restitutum, koordiniert mit dem 1566 erschienenen Breviarium Romanum.<br />

Alle Orts kirchen und Orden wurden zur Übernahme aufgefordert, soweit deren Sonderriten<br />

nicht älter als zweihundert Jahre waren (SCHRÖER, Erneuerung 1 S. 12).

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