10.07.2015 Aufrufe

Fall 54: Kaufrecht - Kaufpreis Durch notariellen ... - Dr. Klaus Richter

Fall 54: Kaufrecht - Kaufpreis Durch notariellen ... - Dr. Klaus Richter

Fall 54: Kaufrecht - Kaufpreis Durch notariellen ... - Dr. Klaus Richter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Fall</strong> 83: Teilrücktritt bei teilweise schlechter Leistung?Gastwirt A bestellt bei Winzer B 100 Flaschen Rotwein. Bei 10 der Flaschen ist der Korkennicht in Ordnung, so dass sich der Wein in Essig verwandelt hat. A setzt dem B eine Frist zurNachlieferung von zehn Flaschen Wein, die der B jedoch nicht beachtet. Daraufhin erklärt Aden Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangt Rückzahlung des <strong>Kaufpreis</strong>es Zug um Zug gegenRückgabe der Flaschen. B ist der Meinung, wegen zehn verdorbener Flaschen könne A nichtvom ganzen Vertrag zurücktreten.<strong>Fall</strong> 84: Schadensersatz – anfänglicher unbehebbarer MangelK erwirbt vom renommierten Hobbyhundezüchter B einen Dackelwelpen, dessen Hinterläufeaufgrund eines genetischen Defekts zu O-Beinen degeneriert sind. K lässt den kleinen Hundmehrfach operieren, jedoch ohne dass der körperliche Defekt vollständig beseitigt wird. Als Kvon B Schadensersatz für die tierärztliche Behandlung des kleinen Dackels verlangt, wendetB ein, er müsse keinen Schadensersatz leisten, da er – was zutrifft – nicht habe erkennen können,dass der Dackelwelpe an O-Beinen leide. Kann K dennoch von B Schadensersatz verlangen?<strong>Fall</strong> 85: Schadensersatz - BetriebsausfallschadenComputerhändler A hat dem B, der ein Internetcafé betreibt, einen komplett ausgerüsteten PCverkauft. A liefert ihn fristgerecht zum 2. Januar 2008. B untersucht den Rechner unverzüglichund stellt bei einem Probelauf fest, dass die Festplatte sowie die Anschluss für das Netzkabeldefekt sind. Somit kann er den Rechner nicht, wie geplant, am 3. Januar in Betriebnehmen. B rügt die Mängel sofort, fordert von A Nachbesserung und setzt ihm eine Frist biszum 12. Januar 2008. A, dem die Mitteilung des B am 5. Januar zugeht, reagiert nicht, so dassB über seinen Anwalt am 20. Januar 2008 unter anderem Ersatz der Betriebsausfallkosten(500 Euro pro Tag) ab dem 3. Januar verlangt. A ist der Ansicht, er habe die Mängel nicht zuvertreten, er habe den PC vom Hersteller bezogen und unverpackt an B weitergeleitet; dahermüsse er auch nicht für den Betriebsausfall aufkommen.<strong>Fall</strong> 86: Nacherfüllung und SelbstvornahmeK erwarb im. März 2007 von B, einem Kraftfahrzeughändler, einen Neuwagen „Seat Arosa“zu einem Preis von 6.700 €. Bei Abschluss des Kaufvertrags schloss K zugleich eine „Garantievereinbarungzum Kauf über Pro-Car -Produkte" für das Fahrzeug ab. Das Fahrzeug wurdeK im April 2007 übergeben. Im November 2007 erlitt es einen Motorschaden. K, der von einemGarantiefall ausging wandte sich an B, der erklärte, die Garantie greife im Hinblick aufdie fehlenden Eintragungen im Serviceheft über die <strong>Durch</strong>führung von Inspektionen nicht ein.K ließ den Motor daraufhin ohne Fristsetzung für 2.500 Euro bei S austauschen. Anschließendwandte er sich wegen der Erstattung der Reparaturkosten an B, der dies jedoch unter Hinweisauf das nicht ausgefüllte Serviceheft ablehnte. Auch der Einwand des K, B habe durch dieSelbstvornahme Nachbesserungskosten erspart, vermochte den B nicht zu erweichen. Muss Bzahlen?

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!