SDB Metaflux 70-85 Gleitmetall-Paste

SDB Metaflux 70-85 Gleitmetall-Paste SDB Metaflux 70-85 Gleitmetall-Paste

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandMETAFLUX <strong>70</strong>-<strong>85</strong> GLEITMETALL PASTEABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche SchutzausrüstungenDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.8.1 Zu überwachende ParameterArbeitsplatz-GrenzwerteEs ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.EmpfohleneÜberwachungsverfahrenAbgeleitete EffektkonzentrationenEs liegen keine DEL-Werte vor.Vorhergesagte EffektkonzentrationenEs liegen keine PEC-Werte vor.: Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, ist möglicherweiseeine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologischeÜberwachung erforderlich, um die Wirksamkeit der Belüftung oder andererKontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung vonAtemschutzgeräten zu ermitteln. Es ist auf die Europäische Norm EN 689 fürMethoden zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffenund auf nationale Wegleitungen für Methoden zur Ermittlung gefährlicher Stoffe zuverweisen.8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionGeeignete technischeMaßnahmen: Keine besonderen Lüftungsvorschriften. Gute übliche Raumlüftung sollte zurBegrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.Wenn dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzwerten enthält, verwendenSie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen,um die Exposition der Arbeiter unterhalb empfohlener oder gesetzlichvorgeschriebener Grenzwerte zu halten.Persönliche SchutzmaßnahmenHygienische Maßnahmen : Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende desArbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuchgründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigungkontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneutenVerwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des ArbeitsbereichsAugenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.Augenschutz/Gesichtsschutz : Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüberFlüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden.KörperschutzHandschutz: Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragenwerden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert.Körperschutz: Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung aufder Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risikenausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.Anderer Hautschutz : Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis derdurchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, undvorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.Atemschutz: Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepasstes, luftreinigendes oder luftgespeistesund einer anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn dieRisikobeurteilung dies erfordert. Die Auswahl von Atemschutzmasken muss sichnach den bekannten oder anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, denGefahren des Produkts und den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligenAtemschutzmaske richten.Version : 1 6/13


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandMETAFLUX <strong>70</strong>-<strong>85</strong> GLEITMETALL PASTEABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche SchutzausrüstungenBegrenzung undÜberwachung derUmweltexposition: Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, umsicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. Ineinigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an denProzessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werteherabzusetzen.ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen EigenschaftenAussehenPhysikalischer ZustandFarbeGeruchpHSchmelzpunkt/Gefrierpunkt: <strong>Paste</strong>.: Grau.: Charakteristisch.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.Siedebeginn und Siedebereich : Nicht verfügbar.FlammpunktEntzündbarkeit (Feststoff,Gas)Obere/untere Entflammbarkeitoder ExplosionsgrenzenDampfdruckDichteSchüttdichteLöslichkeit(en)Oktanol-/Wasser-VerteilungskoeffizientSelbstentzündungstemperaturZersetzungstemperaturViskositätExplosionseigenschaftenOxidationseigenschaften: Nicht anwendbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: 1.09 g/cm3 [20°C]: Nicht verfügbar.: In den folgenden Materialien unlöslich: kaltes Wasser.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.9.2 Sonstige AngabenKeine weiteren Informationen.ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität10.1 Reaktivität: Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Datenbezüglich der Reaktivität vor.10.2 Chemische Stabilität10.3 Möglichkeitgefährlicher Reaktionen: Das Produkt ist stabil.: Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keinegefährlichen Reaktionen auf.10.4 Zu vermeidendeBedingungen: Keine spezifischen Daten.Version : 1 7/13


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandMETAFLUX <strong>70</strong>-<strong>85</strong> GLEITMETALL PASTEABSCHNITT 11: Toxikologische AngabenVerschluckenHautkontaktAugenkontakt: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Symptome aufgrund der physikalischen, chemischen und toxikologischen EigenschaftenEinatmenVerschluckenHautkontaktAugenkontakt: Keine spezifischen Daten.: Keine spezifischen Daten.: Keine spezifischen Daten.: Keine spezifischen Daten.Verzögerte und sofortige sowie chronische Auswirkungen von kurzzeitiger und länger anhaltender ExpositionKurzzeitexpositionMögliche sofortige : Nicht verfügbar.AuswirkungenMögliche verzögerte : Nicht verfügbar.AuswirkungenLangzeitexpositionMögliche sofortige : Nicht verfügbar.AuswirkungenMögliche verzögerte : Nicht verfügbar.AuswirkungenMögliche chronische Auswirkungen auf die GesundheitNicht verfügbar.Schlussfolgerung /ZusammenfassungAllgemeinKanzerogenitätMutagenitätTeratogenitätAuswirkungen auf dieEntwicklungAuswirkungen auf dieFruchtbarkeitSonstige Angaben: Nicht verfügbar.: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: Nicht verfügbar.ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben12.1 ToxizitätSchlussfolgerung /Zusammenfassung: Nicht verfügbar.12.2 Persistenz und AbbaubarkeitSchlussfolgerung /: Nicht verfügbar.Zusammenfassung12.3 BioakkumulationspotenzialNicht verfügbar.12.4 Mobilität im BodenVersion : 1 9/13


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandMETAFLUX <strong>70</strong>-<strong>85</strong> GLEITMETALL PASTEABSCHNITT 12: Umweltbezogene AngabenVerteilungskoeffizientBoden/Wasser (KOC)Mobilität: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungPBTvPvB: Nicht anwendbar.: Nicht anwendbar.12.6 Andere schädlicheWirkungen: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.ABSCHNITT 13: Hinweise zur EntsorgungDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.13.1 Verfahren zur AbfallbehandlungProduktEntsorgungsmethodenGefährliche AbfälleVerpackungEntsorgungsmethodenBesondereVorsichtsmaßnahmenABSCHNITT 14: Angaben zum Transport: Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über denAbwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeignetenAbwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Überschüsse und nicht zumRecyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmenentsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen undNebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungenund Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behördenerfolgen.: Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichenAbfall.: Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierungsollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbarist.: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beimUmgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. LeereBehälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Siedie Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mitdem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.ADR/RID14.1 UN-Nummer Nicht unterstellt.IMDGNot regulated.IATANot regulated.14.2OrdnungsgemäßeUN-Versandbezeichnung---14.3Transportgefahrenklassen- - -Version : 1 10/13


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandMETAFLUX <strong>70</strong>-<strong>85</strong> GLEITMETALL PASTEABSCHNITT 14: Angaben zum Transport14.4Verpackungsgruppe---14.5UmweltgefahrenNein.No.No.14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmenfür den VerwenderNicht verfügbar.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.ZusätzlicheInformationen- - -14.7 Massengutbeförderung : Nicht verfügbar.gemäß Anhang II desMARPOL-Übereinkommens73/78 und gemäß IBC-CodeABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoffoder das GemischEG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen StoffeBesonders besorgniserregende StoffeKeine der Komponenten ist gelistet.Anhang XVII -: Nicht anwendbar.Beschränkung derHerstellung desInverkehrbringens undder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungen undErzeugnisseSonstige EU-BestimmungenEuropäisches Inventar : Nicht bestimmt.Chemikalien der Blacklist : Nicht gelistetChemikalien der: GelistetPrioritätslisteIntegrierte Vermeidung : Gelistetund Verminderung derUmweltverschmutzung(IVU) - LuftIntegrierte Vermeidung : Gelistetund Verminderung derUmweltverschmutzung(IVU) - WasserNationale VorschriftenLagerklasse: 11Wassergefährdungsklasse : 1 Anhang Nr. 4Technische AnleitungLuftInternationale Vorschriften: TA-Luft Nummer 5.2.5: 66.2%TA-Luft Klasse III - Nummer 5.2.2: 1.4%Version : 1 11/13


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandMETAFLUX <strong>70</strong>-<strong>85</strong> GLEITMETALL PASTEABSCHNITT 15: RechtsvorschriftenChemiewaffenübereinkommen,Liste-I-Chemikalien: Nicht gelistetChemiewaffenübereinkommen,Liste-II-Chemikalien: Nicht gelistetChemiewaffenübereinkommen,Liste-III-Chemikalien: Nicht gelistet15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung : Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungenerforderlich sind.ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenKennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute ToxizitätCLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-GrenzwertEUH-Satz = CLP-spezifischer GefahrenhinweisPNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-KonzentrationRRN = REACH RegistriernummerVerfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)EinstufungBegründungAquatic Chronic 3, H412RechenmethodeVolltext der abgekürzten H-SätzeVolltext der Einstufungen[CLP/GHS]Volltext der abgekürzten R-SätzeVolltext der Einstufungen[DSD/DPD]VersionDruckdatumAusgabedatumDatum der letzten Ausgabe: H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.: Aquatic Acute 1, H400 AKUTE AQUATISCHE TOXIZITÄT - Kategorie 1Aquatic Chronic 1, H410 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT - Kategorie 1Aquatic Chronic 3, H412 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT - Kategorie 3: R50/53- Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben.R52/53- Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben.: N - Umweltgefährlich: 1: 2011-05-16.: 2011-05-16: Keine frühere Validierung.Hinweis:Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt nur für von METAFLUX/ TECHNO-SERVICE original verpackte und bezeichnete Ware. Die enthaltenenInformationen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der META-FLUX/ TECHNO-SERVICE nicht vervielfältigt oder verändert werden. Jegliche Weiterleitung dieses Dokuments ist nur in demgesetzlich geforderten Ausmaß gestattet. Eine darüber hinausgehende, insbesondere öffentliche, Verbreitung unserer Sicherheitsdatenblätter(z.B. als Download im Internet) ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet.METAFLUX/ TECHNO-SERVICE stellt seinen Kunden entsprechend den gesetzlichen Regelungen geänderte Sicherheitsdatenblätterzur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Sicherheitsdatenblätter und evtl. Änderungen daran gemäßden gesetzlichen Vorgaben an seine eigenen Kunden, Mitarbeiter und sonstige Verwender des Produktes weiterzugeben. FürVesion : 1 12/13


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandMETAFLUX <strong>70</strong>-<strong>85</strong> GLEITMETALL PASTEABSCHNITT 16: Sonstige Angabendie Aktualität der Sicherheitsdatenblätter, die Verwender von Dritten erhalten, übernimmt METAFLUX/ TECHNO-SERVICEkeineGewähr.Alle Informationen und Anweisungen in diesem Sicherheitsdatenblatt wurden nach bestem Wissen erstellt und basieren aufdem Stand der Technik am Tage der Herausgabe. Die gemachten Angaben sollen das Produkt im Hinblick auf die erforderlichenSicherheitsmaßnahmen beschreiben; sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantie der Eignung desProduktes für den Einzelfall dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.Version : 1 13/13

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