AVB und TB DKV HMR

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10.07.2015 Aufrufe

II.Ihre LeistungenMonatliche Beitragsraten1. Die monatlich zu zahlende Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtragzum Versicherungsschein.2. Die Berechnung des Eintrittsalters richtet sich nach § 20 Abs. 1 AVB Teil I.3. Für die versicherte Person, die das 19. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Kalenderjahres derBeitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.III.Sonstiges1. Können wir den Versicherungsschutz anpassen?Wir sind unter den Voraussetzungen des § 27 AVB Teil I berechtigt, auch tariflich vorgesehene Höchstbeträge mitWirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse den veränderten Verhältnissen anzupassen.2. Wer ist versicherungsfähig; was passiert bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit?Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.Wenn die Versicherungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, endet die Versicherung nach KombiMed Tarif SHR. DenEintritt des Beendigungsgrundes haben Sie uns innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall der Versicherungsfähigkeitschriftlich mitzuteilen.Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft:Kundenservice Center 0 18 01/358 100*(*3,9 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)50057867 B 165 (10.10) BDK71581 0178116361 841932180 5/5

II.Ihre LeistungenMonatliche Beitragsraten1. Die monatlich zu zahlende Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtragzum Versicherungsschein.2. Die Berechnung des Eintrittsalters richtet sich nach § 20 Abs. 1 <strong>AVB</strong> Teil I.3. Für die versicherte Person, die das 19. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Kalenderjahres derBeitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.III.Sonstiges1. Können wir den Versicherungsschutz anpassen?Wir sind unter den Voraussetzungen des § 27 <strong>AVB</strong> Teil I berechtigt, auch tariflich vorgesehene Höchstbeträge mitWirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse den veränderten Verhältnissen anzupassen.2. Wer ist versicherungsfähig; was passiert bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit?Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.Wenn die Versicherungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, endet die Versicherung nach KombiMed Tarif SHR. DenEintritt des Beendigungsgr<strong>und</strong>es haben Sie uns innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall der Versicherungsfähigkeitschriftlich mitzuteilen.Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft:K<strong>und</strong>enservice Center 0 18 01/358 100*(*3,9 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)50057867 B 165 (10.10) BDK71581 0178116361 841932180 5/5

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