Tarifbereich/ Branche Chemische Industrie Westfalen ...

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10.07.2015 Aufrufe

Meister mit einem einfachen Arbeitsgebiet und Meister, die in ihrem Aufsichtsbereich eine Teilverantwortungtragen.2265,00 € bis 2673,00 €Höchste EntgeltgruppeMeister, die einen besonders vielseitigen oder nach Umfang und Verantwortung besonders schwierigenBereich beaufsichtigen, insbesondere wenn ihnen Meister anderer Gruppen (E 11, E 12) zugeordnet sind.4401,00 €Das Tarifentgelt beträgt für das 1. Beschäftigungsjahr 95% der sonst geltenden tariflichen Entgeltsätze.Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer/-innen der Entgeltgruppen E 1 - E 9 und für extern ausgebildeteBerufsanfänger der Entgeltgruppen E 10 - E 13, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis am oder nachdem 01.07.2005 begann.Bei bestimmten Voraussetzungen kann das Arbeitsentgelt auf 90% abgesenkt werden.Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Einmalzahlung,die am 28.02.2006 fällig ist. Sie beträgt für Arbeitnehmer/-innen 24 %, 27 % bzw. 32 % einesmonatlichen Tarifentgelts. Auszubildende erhalten 24 % einer monatlichen Ausbildungsvergütung.Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung1. Ausbildungsjahr 638,00 €2. Ausbildungsjahr 712,00 €3. Ausbildungsjahr 784,00 €4. Ausbildungsjahr 852,00 €Wöchentliche Regelarbeitszeit37,5 StundenUrlaubsdauer30 ArbeitstageUrlaubsgeld20,45 € je UrlaubstagAuszubildende und Jugendliche erhalten 449,94 €.Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)95% eines MonatsverdienstesVermögenswirksame Leistung478,57 € Arbeitgeberanteil im Jahr; Der Anspruch besteht, wenn bereits bis zum 31.12.2005 eine Anlagevereinbarungbestand und spätestens im ersten Quartal 2006 eine Zahlung erfolgt. Dies gilt längstens biszum 31.12.2011, sofern die Anlagevereinbarung nicht vor diesem Zeitpunkt endet. Ab 2006 besteht keinAnspruch auf eine neue Anlagevereinbarung über tarifliche vermögenswirksame Leistungen.

Meister mit einem einfachen Arbeitsgebiet und Meister, die in ihrem Aufsichtsbereich eine Teilverantwortungtragen.2265,00 € bis 2673,00 €Höchste EntgeltgruppeMeister, die einen besonders vielseitigen oder nach Umfang und Verantwortung besonders schwierigenBereich beaufsichtigen, insbesondere wenn ihnen Meister anderer Gruppen (E 11, E 12) zugeordnet sind.4401,00 €Das Tarifentgelt beträgt für das 1. Beschäftigungsjahr 95% der sonst geltenden tariflichen Entgeltsätze.Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer/-innen der Entgeltgruppen E 1 - E 9 und für extern ausgebildeteBerufsanfänger der Entgeltgruppen E 10 - E 13, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis am oder nachdem 01.07.2005 begann.Bei bestimmten Voraussetzungen kann das Arbeitsentgelt auf 90% abgesenkt werden.Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Einmalzahlung,die am 28.02.2006 fällig ist. Sie beträgt für Arbeitnehmer/-innen 24 %, 27 % bzw. 32 % einesmonatlichen Tarifentgelts. Auszubildende erhalten 24 % einer monatlichen Ausbildungsvergütung.Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung1. Ausbildungsjahr 638,00 €2. Ausbildungsjahr 712,00 €3. Ausbildungsjahr 784,00 €4. Ausbildungsjahr 852,00 €Wöchentliche Regelarbeitszeit37,5 StundenUrlaubsdauer30 ArbeitstageUrlaubsgeld20,45 € je UrlaubstagAuszubildende und Jugendliche erhalten 449,94 €.Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)95% eines MonatsverdienstesVermögenswirksame Leistung478,57 € Arbeitgeberanteil im Jahr; Der Anspruch besteht, wenn bereits bis zum 31.12.2005 eine Anlagevereinbarungbestand und spätestens im ersten Quartal 2006 eine Zahlung erfolgt. Dies gilt längstens biszum 31.12.2011, sofern die Anlagevereinbarung nicht vor diesem Zeitpunkt endet. Ab 2006 besteht keinAnspruch auf eine neue Anlagevereinbarung über tarifliche vermögenswirksame Leistungen.

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