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allgemeine Hausordnung - Wist

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Wirtschaftshilfe für Studierende SteiermarkWIST SteiermarkMoserhofgasse 34/EG8010 Graz+43 316 83 66 66+43 316 83 66 66 30verwaltung@wist.vc-graz.ac.atwww.wist.vc-graz.ac.atI N F O B L A T TDieses Infoblatt gilt für alle Studierendenwohnhäuser der WIST Steiermark.Diese sind:Moserhofgasse 34, 8010 GrazMoserhofgasse 20-22, 8010 GrazMoserhofgasse 36, 8010 GrazGhegagasse 9-19, 8020 GrazWiener Straße 58a, 8020 GrazFröbelgasse 34Krottendorf 8, 8605 KapfenbergRoseggerstraße 10, 8700 LeobenMünzgrabenstraße-MessequartierBestandteile des Benützungsvertrages sind die Heimordnung, das Heimstatut unddas Studentenheimgesetz.Die HeimbewohnerInnen sind verpflichtet größte Sorgfalt bei der Benützung derEinrichtungen des Studierendenwohnhauses und größte Sparsamkeit beimVerbrauch von Wärme, Wasser, Strom usw. walten zu lassen und alles zuvermeiden, was eine raschere als die gewöhnliche Abnützung zur Folge hat.Beim Verlassen der Wohnräume auf längere Zeit sind die Fenster und Türen zuverschließen. Im Winter ist die Heizung zurückzudrehen. Während der kaltenJahreszeit dürfen die Fenster nur zum stoßweisen Lüften geöffnet werden.


Benützungsentgelt:Das Benützungsentgelt ist ausschließlich mittels Abbuchungsauftrag zu leisten.Sollte das Benützungsentgelt verspätet oder gar nicht beim Bauträger einlagen, sosperrt die WIST Steiermark sofort und ohne Vorwarnung den Internetzugang imZimmer des jeweiligen Mietschuldners/in. Der Zugang wird nur nach Vorlage derEinzahlungsbestätigung wieder geöffnet.Schäden und Mängel:Bitte teilen Sie uns mögliche Schäden oder Mängel in Ihrem Zimmer und IhrerWohnung sofort nach Ihrem Einzug mit, da wir sonst die Kosten für die Behebungvon Ihrer Kaution in Abzug bringen müssen.Rohrbrüche, Abflussverstopfungen, Überschwemmungen, etc. sind imVerwaltungsbüro sofort zu melden.Zustellung der Post – Richtige Angabe Ihrer neuen Adresse:Damit Sie Ihre Post sicher bekommen, ist es sehr wichtig, dass die Adresse mitHausnummer und Wohnungsnummer angegeben wird (die Zimmernummer ist nichtanzugeben). Ihr Name muss auf dem Schild im Postfach aufscheinen.Meldezettel:Die Ausgabe und Bestätigung des Meldezettels erfolgt im Verwaltungsbüro. Die Anbzw.Abmeldung muss innerhalb von drei Tagen (nach Einzug oder Auszug)durchgeführt werden. Die Öffnungszeiten der Meldeservicestellen in Graz finden Sieunter http://www.graz.at/cms/beitrag/10032595/413695/# .Telefon und TV:Telefonanschlüsse müssen von den BewohnernInnen selbst beantragt werden. Diedafür notwendigen Verrohrungen innerhalb der Wohnungen sind vorbereitet. In allenZimmern gibt es TV-Steckdosen mit Telekabelanschluss – die Gebühren sind imHeimpreis enthalten.EDV:Alle Zimmer sind an das interne EDV-Netz angeschlossen. Für den kostenlosenZugang zum Datennetz der Universitäten und ins Internet ist eine Anmeldungerforderlich. Um den Internetzugang zu aktivieren, müssen Sie sich in derVerwaltung einen Account holen. Anschließend finden Sie auf der Webseitehttp://10.0.0.2 alle weiteren Informationen. Sollten Sie Probleme bei der Installationdes VPN Clients haben, so hilft Ihnen Ihr(e) InternetadministratorIn (Heimausschuss– siehe Homepage der Heimvertretungen) gerne weiter.Veränderungen in den Wohnungen und Zimmern:Veränderungen in den Wohnungen und Zimmern zB Anbringung vonVorhangschienen und dergleichen, bedürfen einer schriftlichen Zustimmung derVerwaltung. Es dürfen keine Kabel oder sonstige Leitungen verlegt werden. Die


vorhandenen Möbel dürfen nicht entfernt oder demontiert werden. Die Tische undStühle sind nicht witterungsbeständig und dürfen daher auch nicht auf die Balkoneund Laubengänge gestellt werden.Nachtruhe:Aus Rücksicht auf die MitbewohnerInnen und unsere Nachbarschaft ersuchen wirSie die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr unbedingt einzuhalten. Fallses Beschwerden über nächtliche Lärmbelästigung geben sollte, muss anstelle vonstichprobenartigen Kontrollen ein permanenter Nachtdienst eingerichtet werden, derden Heimpreis erhöhen würde. Verstöße wie die Lärmerregung in den Zimmern,werden jenen HeimbewohnerInnen zugerechnet (bei Doppelzimmern zu ungeteilterHand), mit denen ein Benützungsvertrag betreffend dieses Zimmers besteht.Entsorgung von Müll:Wir bitten Sie den Müllplatz sauber zu halten, Ihren Müll ordentlich und gewissenhaftzu trennen und Kartons nur gefaltet in den Altpapiercontainer zu geben. Der Müll darfnicht in der Wohnung gelagert werden.Haushaltsversicherung:Es wird empfohlen eine Haushaltsversicherung abzuschließen. BestehendeHaushaltsversicherungen der Eltern können für die Zeit des Aufenthalts imStudierendenwohnhaus im Einvernehmen mit der Versicherung angepasst werden.Information über den Abschluss von Haushaltsversicherungspaketen erhalten Sie inder Verwaltung und auf unserer Homepage unter Links. Für Wertsachen, Geld undvom Studierenden sonstige eingebrachte Gegenstände übernimmt die WISTSteiermark keine Haftung.Fahrräder, PKW und Motorräder:Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Fahrradabstellplätzen, die mitFahrradständern ausgestattet sind, abgestellt werden. Die Gänge und Stiegenhäusersowie die Feuerwehrzufahrt sind ausnahmslos freizuhalten. Abgestellte Fahrräderwerden von der WIST Steiermark entfernt und nur durch eine Bearbeitungsgebührvon € 30.- wieder herausgegeben.Die Zufahrt in den Hof ist nur für die Dauer einer Ladetätigkeit (10-15 Minuten)gestattet. Bei Einfahren in den Hof ist das Schritttempo einzuhalten.Bei widerrechtlichen Dauerparkens wird eine Verwaltungsgebühr in der Höhe von€ 30.- fällig und/oder eine LenkerInnenerhebung eingeleitet.Einen Benützungsvertrag für einen Tiefgaragenabstellplatz erhalten Sie imVerwaltungsbüro. Bei Vertragsabschluss wird eine Schlüsselkaution fällig. Diemonatlichen Mietkosten sind per Abbuchungsauftrag zu begleichen. JedeKennzeichenänderung ist sofort im Verwaltungsbüro zu melden.Rauchverbot:Generell gilt in allen Gemeinschaftsräumen und Zimmern absolutes Rauchverbot.


Heimvertretungen:Die VertreterInnen aller HeimbewohnerInnen werden jeden Herbst neu gewählt.Wenn Sie an einer Mitarbeit im Hausauschuss interessiert sind, melden Sie sich bittebeim Heimsprecher/bei der Heimsprecherin. Die Mitglieder des Heimausschussesund der Heimsprecher/die Heimsprecherin sind Ihre AnsprechpartnerInnen für alleProbleme, die im Studierendenwohnhaus auftreten können.Veranstaltungssaal Moserhofgasse 34:Für Veranstaltungen der WIST Steiermark im großen Saal in der Moserhofgasse 34,8010 Graz gibt es ermäßigte Eintrittskarten, die an der Abendkasse erhältlich sind.Über das Programm wird rechtzeitig informiert.Gemeinschaftsräume:Kopierer (nur in den Studierendenwohnhäusern Fröbelgasse, Moserhofgasse 34 undMoserhofgasse 20-22; Moserhofgasse 36 kann Kopierer in Moserhofgasse 34mitbenutzen)Kopierkarten erhalten Sie beim Kopierreferat und im Verwaltungsbüro der WISTSteiermark.Die Waschküchen befinden sich in den Kellerräumlichkeiten. Bitte behandeln Sieunsere Waschmaschinen und Wäschetrockner schonend. Defekte an den Gerätensind umgehend im Verwaltungsbüro zu melden.Für die Benutzung der Musikproberäume kontaktieren Sie bitte die jeweiligenMusikraumreferenten.Für Feste und Parties stehen Ihnen unsere Partyräume zur Verfügung. Für dieAnmietung nehmen Sie bitte Kontakt mit den Partyraumbeauftragen auf.Die Fitnessräume werden ebenfalls von den Heimausschüssen verwaltet. Treten Siebitte mit den Fitnessraumbeauftragten in Kontakt.Verstöße:Schwere und wiederholte Verstöße gegen die Heimordnung, die <strong>Hausordnung</strong>, dasHeimstatut, das Studentenheimgesetz oder gegen den Benützungsvertrag könnenden Verlust des Heimplatzes nach sich ziehen.Verlängerung des Benützungsvertrages:Der Benützungsvertrag ist einmal pro Jahr zu verlängern. Informationen über dieVerlängerungszeiten und Verlängerungsmodalitäten erhalten Sie per Newsletter.Das Benützungsentgelt für das folgende Studienjahr wird auf dem Antrag aufVerlängerung des Benützungsvertrages vermerkt. Die Kopie über die VerlängerungIhres Benützungsvertrages wird Ihnen in Ihren Postkasten eingefächert.Kündigung Ihres Benützungsvertrages:Von Seiten des/der Studierenden kann das Vertragsverhältnis schriftlich zum28.2. aufgekündigt werden, sofern die Kündigung bis zum 15.12. erfolgt. VonSeiten des/der Studierenden kann das Vertragsverhältnis zum 30.6.


aufgekündigt werden, sofern die Kündigung bis zum 30.4. erfolgt. Darüberhinaus kann von Seiten des/der Studierenden das Vertragsverhältnis zu jedemMonatsende unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfristaufgekündigt werden. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitigeEingang der Kündigung im Verwaltungsbüro der WIST Steiermarkentscheidend. Das Kündigungsformular finden Sie unter dem Punkt LINKS aufder Homepage der WIST Steiermark.Auszug:Bei Auszug ist das Zimmer in ordentlichem, gereinigtem Zustand der Verwaltung zuübergeben. Die Fensterscheiben sowie auch die Fensterrahmen sind zu reinigen.Das Zimmer muss fachmännisch weiß ausgemalt werden. Die Zimmerübergabe hatpersönlich nach vorheriger Vereinbarung mit der WIST Steiermark zu erfolgen. BeiHaupauszugsterminen erhalten Sie einen Termin per Email zugeteilt.Sollten die Zimmerkontrolle nicht erfolgreich sein (zB Malerei nicht fachmännisch,Zimmer teilweise oder ganz verschmutzt), so werden die Kosten für die Behebungder Mängel von Ihrer Kaution in Abzug gebracht.Die Kaution wird Ihnen innerhalb vom sechs Wochen auf das von Ihnen angegebeneKonto rückerstattet.Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Studium!Das Team der WIST Steiermark

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