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Die Geschichte einer Albgemeinde.(ohne Bilder) - Bernstadt

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Hundertschafts- oder Urmarken hießen; ihnen war irgend ein größeres Gebiet zugewiesen. Innerhalb der<br />

Hunderschaften bekamen die Sippen ihr Land, die Dorfmarken, bestehend aus 12 - 15 Häusern oder<br />

Höfen. <strong>Die</strong>se Dorfmarken sind besonders die -ingen Orte. <strong>Die</strong> Hundertschaften führte der Hochadel, der<br />

die hohe Gerichtsbarkeit ausübte; die Sippen führte das Sippenhaupt.<br />

Im Laufe der Zeit wurden die Alemannen von den Franken abhängig, da sie von den Franken in <strong>einer</strong> gewaltigen<br />

Schlacht, wahrscheinlich bei Zülpich, südwestlich Köln, geschlagen wurden; es war im Jahr 496.<br />

Von den Siegern wurden ihnen stammesweise Herzöge vorgesetzt, die als Vertreter des Königs wirkten.<br />

Sie gewannen allmählich hohe Bedeutung, regierten selbständig und waren nur dem fränkischen König<br />

verantwortlich. - So war es unter den Merowingern.<br />

Als diese jedoch ihre Macht an die Karolinger verloren, und diese die Oberherrschaft innehatten, wurden<br />

bald alle Stammesherzöge verdängt, unter ihnen auch die schwäbischen, - sie durch das, schon erwähnte<br />

Blutbad zu Cannstadt im Jahre 546.<br />

Daraufhin wurde das alemannische Gebiet im Laufe der Zeit in Grafschaftsbezirke eingeteilt, die Gaue<br />

genannt wurden, und aus <strong>einer</strong> Anzahl Hundertschaften bestanden. Letztere behielten indessen als Unterabteilungen<br />

der Grafschaft ihre - frühere - Gerichtsbarkeit. Rechtgesprochen wurde an den Dingstätten der<br />

Hundertschaften.<br />

Allmählich wurde es in den einzelnen Dörfern so, daß zwar der ursprüngliche Sippenverband noch verblieb,<br />

aber die Gemeinwirtschaft änderte sich, da sich die Familien vergrößerten und sich auch selbständiger<br />

machten; die Geschlechtegemeinde oder Sippengemeinde wird zu <strong>einer</strong> Markgenossenschaft, die<br />

Dorfbew<strong>ohne</strong>rschaft aus <strong>einer</strong> verwandtschaftlichen einfach zu <strong>einer</strong> örtlich zusammengehörigen Gruppe<br />

<strong>Die</strong> Verteilung der Feldmarken an die einzelnen Familien begann um 400, während der Grund und Boden<br />

ursprünglich Allgemeingut - Allmende - war. So wurde also aus Gemeingut - Sondergut, Privatbesitz.<br />

(Interessant ist, dabei sich daran zu erinnern, daß in kommunistischen Gebieten seit 1928 der umgekehrte<br />

Weg eingeschlagen wurde und wird; Privatbesitz wird Allgemeingut, was bekanntlich den Hacken hat, daß<br />

der Ertrag dabei außerordentlich zurückgeht! Pfarrer Aichinger konnte die seit 1989 im ehemaligen Ostblock<br />

begonnene und bis heute anhaltende 2. Revolution nicht mehr erleben, die jetzt wieder zum Privateigentum<br />

zurückkehrt)<br />

Hierbei bildeten sich auch die Gewande aus, rechteckige Teile der Feldflur, die je aus <strong>einer</strong> Anzahl von<br />

Äckern verschiedener Gemeindegenossen bestanden und ihnen gehörten, - und letztlich bis heute<br />

beibehalten sind. Zunächst war freilich das Sonderrecht des einzelnen Bauern an den Grundstücken insofern<br />

zeitlich beschränkt, als sie nur von der Aussaat bis zur Ernte benutzt werden durften, während sie in<br />

der übrigen Zeit für den Weidebetrieb zur Verfügung stehen mußten.<br />

Ein bestimmten Hof des Dorfes, der Herrenhof, auch Fronhof, später Maierhof, übte allmählich die<br />

eigentlich dem ganzen Dorf zustehenden Rechte aus. Der Hof war größer als die übrigen Höfe, stand<br />

meist an bevorzugter Stelle, die ihm zugehörigen Äckern meist in wenigen Stücken in Dorfnähe liegend.<br />

<strong>Die</strong> Rechte des Herrenhofes waren aus denen des Sippenhauptes entstanden.<br />

<strong>Die</strong> Inhaber waren Mittelfreie zwischen Adel (Hundertschaftsführern) und Gemeindefreien. „Zwing und<br />

Bann“ hieß das Recht, die Ackerfläche zu sperren oder freizugeben. <strong>Die</strong> Gemeindegenossen waren<br />

dem Dorfherrn zu Fron verpflichtet; die Frondienste waren nach der Anzahl der Hufe, also Pferde geregelt.<br />

Sehr bald entstand die Dreifelderwirtschaft, als die Wintersaaten Dauereinrichtung wurden; Winterfeld,<br />

Sommerfeld und Brache; es herrschte in dieser Hinsicht unbedingter Flurzwang. In der angegebenen<br />

Weise hatten sich also im Einzelnen die Dörfer, ihre Bew<strong>ohne</strong>r und ihr Grundbesitz entwickelt. Für die Zukunft<br />

schien alles wohl geordnet, für jeden war Haus und Hof, Hab und Gut, Arbeit und Ertrag, für die Arbeit<br />

gesichert. - ein freier Bauer in freiem Land schien das Gegebene und Natürliche zu sein.<br />

(Freilich gab es auch schon immer „Unfreie“ oder „Sklaven“, wenn auch nicht in des Wortes härtester<br />

Bedeutung. Der römische Schriftsteller Tacitus berichtet ja in s<strong>einer</strong> „Germania“ Kapitel 24, daß beim<br />

Würfelspiel der Verlierer sich, wenn alles verspielt war, samt Weib und Kind freiwillig in die Unfreiheit oder<br />

Sklaverei begab!)<br />

In der Karolingerzeit (fränk. Herrschergeschlecht, nach Karl d. Gr. benannt) geschah eine starke Verschiebung<br />

des Grundbesitzes, die großen Grundherrschaften kamen auf, die Mehrzahl der Gemein-<br />

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