Die Geschichte einer Albgemeinde.(ohne Bilder) - Bernstadt
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Beschluß zuerst: „ Wird auch vonnöten sein, so er`s Nachtmahl halten will, daß ein Prädikant aus der<br />
Stadt dabei sei“.<br />
Danach ein weiterer Beschluß: „ Nachtmahls halben soll man auf die Konkordie ( Konkordienformel )<br />
warten gen Eisenach“. Weiter: „Soll auf der Toten Begräbnis Läuten und ein Exhordation ( Grabrede )<br />
tun. Dem Schulmeister soll gesagt werden, fleißiger zu sein“.<br />
Über das Gesamtergebnis der Visitationen dieses Jahres wurde noch ein Gesamtbericht gegeben, der aber<br />
nicht hierher gehört.<br />
Dann war im Jahr 1537 eine Synode, bei der am 11. Juli neben anderen Vertretern auch die von <strong>Bernstadt</strong><br />
mit Beimerstetten, Eiselau und Osterstetten sich einzufinden hatten. Damals wurden 23 Fragen gestellt !<br />
Hierbei ergab sich, daß der <strong>Bernstadt</strong>er Pfarrer krank war, zunächst vom Albecker Pfarrer Stellvertretung<br />
bekam, aber dann diese vom Langenauer Prädikanten erhielt, weil der Albecker viel zu tun habe. Auch sollte<br />
auf der von <strong>Bernstadt</strong> Anzeigen ein jeder Prädikant oder Verwalter von <strong>Bernstadt</strong> sonntags und in der Woche<br />
daselbst als in der rechten Pfarr zuvor predigen und erst hernach in Beimerstetten.<br />
Sehr aufschlußreich ist der Gesamtbericht über die Synode. In mehreren Punkten werden die Amtleute dringend<br />
ermahnt, gegen die Laster des Spielens, Zutrinkens und Gottschwörens vorzugehen, auch werden sie<br />
mitsamt ihrer Familie ermahnt ein Vorbild zu sein. „Es sollen nur solche Personen verordnet und gewählt<br />
werden, die dem Wort Gottes geneigt und eines ehrbaren Wandels seien“.<br />
<strong>Die</strong> Jugend sollte künftig außer bei den Hochzeiten nur noch 1 - 3 mal tanzen dürfen, wobei „etliche vom<br />
Gericht oder die Gebüttel zur Aufsicht dabei sein sollten. <strong>Die</strong> Amtleute sollten darauf achten, daß niemand<br />
nach auswärts zur Messe gehe, „bei Straf eines Gulden“. Auch durften sie nicht gestatten, „daß jemand mit<br />
Segensprüchen oder anderen gefährlichen Zaubereien umgehe“. Auch die Prädikanten sollen gegen diese<br />
Dinge auf der Kanzel predigen.<br />
Desgleichen sollen die Ärgerlichkeiten in den Kunkelstuben abgeschafft werden.<br />
Den Pfarrern, wird unter anderem ans Herz gelegt, sonntags höchstens eine Stunde zu predigen, bei den<br />
Werktagsgottesdiensten eine halbe oder dreiviertel Stunde, sie sollen in der Predigt maßvoll sein, das Abendmahl<br />
mindestens ein mal, je nach dem auch drei bis vier mal im Jahr halten. Weiter wird ihnen die Seelsorge<br />
und der Gemeinde die Fürsorge für die Armen ans Herz gelegt<br />
.<br />
Besonders interessant ist noch folgende Bestimmung ( es ist Punkt 4. ). Hierin wird darauf Bezug genommen,<br />
daß in den Gemeinden des Reichstadtgebiets sehr viel gescholten wurde. Hierzu wurde nun angeordnet:<br />
„ Es soll auch in der ganzen Herrschaft allenthalben öffentlich verkündet werden, daß fürohin niemand<br />
mehr, wie er geheißen oder genannt wäre, dem göttlichen Wort, eines Ehrsamen Rats Christlicher Ordnung<br />
und den Prädikanten zuwider reden und handeln, auch nicht schmähen, antasten und verkl<strong>einer</strong>n soll“.<br />
Endlich werden den Pfarrern noch ans Herz gelegt, die Pflicht zur Krankenseelsorge, zur Fürsorge für die<br />
Armen, fernerhin haben sie das Vaterunser, den Glauben (also das Gaubensbe-kenntnis ) und die zehn<br />
Gebote öffentlich von der Kanzel „vorzubeten“. Man denke daran, es gab damals weder ein Gesangbuch,<br />
noch einen Katechismus, geschweige denn eine Bibel in den Händen der Leute. Niemand konnte im Allgemeinen<br />
lesen oder schreiben. Es wurde dann noch eine Art Gemeindezucht aufgestellt, nach der besondere<br />
Laster und Fehler abgestellt werden sollten. Unter anderem wurden auch Heiraten unter Blutsverwandten<br />
verboten.<br />
Eine weitere Synode wurde vom 2. - 5. Juni 1539 in der Konventstube des Barfüßerklos-ters abgehalten.<br />
Grundsätzlich Neues hören wir von dieser nicht. Nur klagt der Pfarrer über sein zu geringes Einkommen.<br />
Er erklärt sogar, er habe bei den „Heiligen“ ( Kirchenpflege ) 24 Gulden entlehnen müssen aus großer<br />
Not.<br />
Sonst hört man ungefähr dieselben Aussagen über die Zustände in der Gemeinde wie früher.<br />
Im Jahr 1541 war keine Synode, wie ansich vorgesehen, es sind nur etliche Runderlasse aus dieser Zeit<br />
bekannt. Dafür wurden dann wieder Visitationen gehalten und zwar eine im Jahr 1543. Damals mußten am<br />
2. Juli die Abgeordneten von <strong>Bernstadt</strong> und Beimerstetten nach Langenau. Visitiert haben die Ulmer Herren<br />
Johann Heinrich Reith, ( Richter ), Christian Harder, Simon Braun als Pfarrkirchenbaupfleger und Martin<br />
Frecht als Pfarrer. Fragen und Antworten waren wieder so ziemlich die gleichen wie 1539. Eine besondere<br />
„Klage“ sei erwähnt: „Es gehen alle Sonntag wohl hundert Personen in die Erdbeer“.<br />
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