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Die Geschichte einer Albgemeinde.(ohne Bilder) - Bernstadt

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Im Jahre 924 brachte es der König Heinrich I. fertig, durch Zahlung eines jährlichen Tributs die Ungarn<br />

zum Abzug zu bringen und zu einem neunjährigen Waffenstillstand zu bewegen. Während dieser Zeit<br />

befestigte Heinrich die Ostgrenze des Reiches. Man nennt ihn auch den „Städtegründer“.<br />

Zu diesen Befestigungen gehörte auch der Ausbau starker Friedhofsanlagen durch mächtige Mauern. In<br />

Verbindung mit der Burg bildete hier die Anlage wirklich eine kleine Festung, hinter der in Notzeiten die Bevölkerung<br />

wohl Schutz finden konnte. Wir dürfen uns nur vorstellen, daß die Oberfläche des Friedhofs<br />

einst wesentlich tiefer lag als heute, dann erscheint diese Annahme eines „Wehrfriedhofes“ noch viel<br />

einleuchtender.<br />

Nachdem der Waffenstillstand abgelaufen war, fielen die Ungarn prompt wieder ein, wurden aber 933 bei<br />

Riade ein erstes Mal gründlich geschlagen, endlich 955 in der Schlacht auf dem Lechfeld vernichtend<br />

besiegt und aus dem Reich vertrieben. Unschwer können wir uns vorstellen, daß bei solchen Überfällen<br />

durch erbarmungslose Feinde ganz besonders die Einzelgehöfte wie Rausenbart, Heimersberg und<br />

Walkstetten zu leiden hatten und dann auch im Laufe der Zeit aufgegeben wurden.<br />

Endlich sei an dieser Stelle noch auf eine interessante Tatsache hingewiesen. Es ist bekannt, daß in unserer<br />

Gegend, bis nach Oberschwaben, wie z.B. auch im Hoheloheschen, in der Erbfolge auf einem Bauerngut<br />

ein großer Unterschied besteht gegenüber dem Brauch im altwürttembergischen Gebiet. In unserer Gegend<br />

werden nach dem Tode des Bauern der ganze Hof und die Grundstücke von einem Erben übernommen,<br />

während die Geschwister abgefunden werden müssen; im Unterschied davon werden im „Altwürttembergischen“<br />

und anderwärts die Güter gleichmäßig nach dem Tode des Vaters unter den<br />

Geschwister aufgeteilt. Dabei werden dann freilich die Teile immer mehr zerstückelt. Beide Erbfolgen haben<br />

ihre Vor- und Nachteile; wenn die Güter als Ganzes vererbt werden, dann ist eine rationellere Bewirtschaftung<br />

gewährleistet, bei der immerwährenden Zerstückelung dagegen kommt der Zeitpunkt, daß ein<br />

paar Äcker und Wiesen keine Existenzgrundlage mehr ermöglichen, Andererseits sind bei Eintreten <strong>einer</strong><br />

Inflation oder Währungsreform die mit Geld abgegoltenen Geschwister sehr im Nachteil.<br />

<strong>Die</strong>se verschieden gehandhabte Erbteilung dürfte unter Umständen auf fränkischen Einfluß hinweisen, der<br />

im alemannischen Gebiet wirksam wurde, also in dem Sinne, daß da, wo das Erbe zusammenbleibt, sich<br />

fränkische Art durchgesetzt hat, gegenüber dem Brauch im sonstigen alemannischen Gebiet, wo die Güter<br />

gleichmäßig verteilt werden.<br />

In der gleichen Richtung dürfte die verschiedene Bauweise der Bauernhöfe liegen. Dem aufmerksamen<br />

Beobachter wird es auffallen, daß in weiten Teilen des alemannischen Gebietes in Altwürttemberg, Südbaden<br />

usw. der Typus des „alemannischen Langhauses“ vorherrscht; Wohnung, Stall und Scheune liegen<br />

in einem langgezogenen Bau. Demgegenüber gibt es bei uns, dann im Hoheloheschen usw. die Hofanlagen,<br />

die sich klar und deutlich um einen rechteckigen Hof gruppieren, dazu viel ausgedehnter sind, als die kl<strong>einer</strong>en<br />

Langhäuser. Wohnhaus und Stall bilden einen Gebäudeteil. Im rechten Winkel zu diesem Bau steht<br />

etwa die Scheune, wieder im rechten Winkel dazu nochmals ein Stall und ein Nebenhaus. Eine breite Einfahrt<br />

zum Hof ist dadurch selber gegeben. Auch diese Bauweise dürfte auf den fränkischen Einfluß hinweisen.<br />

<strong>Die</strong> obrigkeitlichen Verhältnisse im Verlauf der Zeit:<br />

Soweit sich übersehen läßt, haben die Alemannen in Friedenszeiten ihren Gaugrafen gehabt, im Krieg hatte<br />

ein Herzog oder König den Oberbefehl. Unser Gebiet gehörte wohl zum „Flinagau“, zu dem Teile der -<br />

einstigen - Oberämter Geislingen, Münsingen, Blaubeuren und Ulm gehörten. Der Sitz des Gaugrafen ist<br />

nicht bekannt.<br />

Wie in dieser Abhandlung schon erwähnt wurde, gehörte unsere Gegend bis zum Jahr 536 in losem Verband<br />

zum Ostgotenreich. Dann kam sie unter fränkische Oberherrschaft und wurden damit, seit Karl d.<br />

G. sich hat zum Kaiser krönen lassen, „Kaiserlich“. Wie oft wechselte dann die Herrschaftsform seit dieser<br />

Zeit.<br />

13. <strong>Die</strong> Helfenst<strong>einer</strong>:<br />

Im engeren Kreis gehört unser Ort seit undenkbaren Zeiten zunächst zu den Helfenst<strong>einer</strong>n. Durch das<br />

Blutbad von Cannstatt war wohl der alemann. Gaugraf des Flinagaues ums Leben gekommen, wie der sonstige<br />

alemann. Adel. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß es die Helfenst<strong>einer</strong> waren, die im Gau die Ober-<br />

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