Die Geschichte einer Albgemeinde.(ohne Bilder) - Bernstadt
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Im Jahre 924 brachte es der König Heinrich I. fertig, durch Zahlung eines jährlichen Tributs die Ungarn<br />
zum Abzug zu bringen und zu einem neunjährigen Waffenstillstand zu bewegen. Während dieser Zeit<br />
befestigte Heinrich die Ostgrenze des Reiches. Man nennt ihn auch den „Städtegründer“.<br />
Zu diesen Befestigungen gehörte auch der Ausbau starker Friedhofsanlagen durch mächtige Mauern. In<br />
Verbindung mit der Burg bildete hier die Anlage wirklich eine kleine Festung, hinter der in Notzeiten die Bevölkerung<br />
wohl Schutz finden konnte. Wir dürfen uns nur vorstellen, daß die Oberfläche des Friedhofs<br />
einst wesentlich tiefer lag als heute, dann erscheint diese Annahme eines „Wehrfriedhofes“ noch viel<br />
einleuchtender.<br />
Nachdem der Waffenstillstand abgelaufen war, fielen die Ungarn prompt wieder ein, wurden aber 933 bei<br />
Riade ein erstes Mal gründlich geschlagen, endlich 955 in der Schlacht auf dem Lechfeld vernichtend<br />
besiegt und aus dem Reich vertrieben. Unschwer können wir uns vorstellen, daß bei solchen Überfällen<br />
durch erbarmungslose Feinde ganz besonders die Einzelgehöfte wie Rausenbart, Heimersberg und<br />
Walkstetten zu leiden hatten und dann auch im Laufe der Zeit aufgegeben wurden.<br />
Endlich sei an dieser Stelle noch auf eine interessante Tatsache hingewiesen. Es ist bekannt, daß in unserer<br />
Gegend, bis nach Oberschwaben, wie z.B. auch im Hoheloheschen, in der Erbfolge auf einem Bauerngut<br />
ein großer Unterschied besteht gegenüber dem Brauch im altwürttembergischen Gebiet. In unserer Gegend<br />
werden nach dem Tode des Bauern der ganze Hof und die Grundstücke von einem Erben übernommen,<br />
während die Geschwister abgefunden werden müssen; im Unterschied davon werden im „Altwürttembergischen“<br />
und anderwärts die Güter gleichmäßig nach dem Tode des Vaters unter den<br />
Geschwister aufgeteilt. Dabei werden dann freilich die Teile immer mehr zerstückelt. Beide Erbfolgen haben<br />
ihre Vor- und Nachteile; wenn die Güter als Ganzes vererbt werden, dann ist eine rationellere Bewirtschaftung<br />
gewährleistet, bei der immerwährenden Zerstückelung dagegen kommt der Zeitpunkt, daß ein<br />
paar Äcker und Wiesen keine Existenzgrundlage mehr ermöglichen, Andererseits sind bei Eintreten <strong>einer</strong><br />
Inflation oder Währungsreform die mit Geld abgegoltenen Geschwister sehr im Nachteil.<br />
<strong>Die</strong>se verschieden gehandhabte Erbteilung dürfte unter Umständen auf fränkischen Einfluß hinweisen, der<br />
im alemannischen Gebiet wirksam wurde, also in dem Sinne, daß da, wo das Erbe zusammenbleibt, sich<br />
fränkische Art durchgesetzt hat, gegenüber dem Brauch im sonstigen alemannischen Gebiet, wo die Güter<br />
gleichmäßig verteilt werden.<br />
In der gleichen Richtung dürfte die verschiedene Bauweise der Bauernhöfe liegen. Dem aufmerksamen<br />
Beobachter wird es auffallen, daß in weiten Teilen des alemannischen Gebietes in Altwürttemberg, Südbaden<br />
usw. der Typus des „alemannischen Langhauses“ vorherrscht; Wohnung, Stall und Scheune liegen<br />
in einem langgezogenen Bau. Demgegenüber gibt es bei uns, dann im Hoheloheschen usw. die Hofanlagen,<br />
die sich klar und deutlich um einen rechteckigen Hof gruppieren, dazu viel ausgedehnter sind, als die kl<strong>einer</strong>en<br />
Langhäuser. Wohnhaus und Stall bilden einen Gebäudeteil. Im rechten Winkel zu diesem Bau steht<br />
etwa die Scheune, wieder im rechten Winkel dazu nochmals ein Stall und ein Nebenhaus. Eine breite Einfahrt<br />
zum Hof ist dadurch selber gegeben. Auch diese Bauweise dürfte auf den fränkischen Einfluß hinweisen.<br />
<strong>Die</strong> obrigkeitlichen Verhältnisse im Verlauf der Zeit:<br />
Soweit sich übersehen läßt, haben die Alemannen in Friedenszeiten ihren Gaugrafen gehabt, im Krieg hatte<br />
ein Herzog oder König den Oberbefehl. Unser Gebiet gehörte wohl zum „Flinagau“, zu dem Teile der -<br />
einstigen - Oberämter Geislingen, Münsingen, Blaubeuren und Ulm gehörten. Der Sitz des Gaugrafen ist<br />
nicht bekannt.<br />
Wie in dieser Abhandlung schon erwähnt wurde, gehörte unsere Gegend bis zum Jahr 536 in losem Verband<br />
zum Ostgotenreich. Dann kam sie unter fränkische Oberherrschaft und wurden damit, seit Karl d.<br />
G. sich hat zum Kaiser krönen lassen, „Kaiserlich“. Wie oft wechselte dann die Herrschaftsform seit dieser<br />
Zeit.<br />
13. <strong>Die</strong> Helfenst<strong>einer</strong>:<br />
Im engeren Kreis gehört unser Ort seit undenkbaren Zeiten zunächst zu den Helfenst<strong>einer</strong>n. Durch das<br />
Blutbad von Cannstatt war wohl der alemann. Gaugraf des Flinagaues ums Leben gekommen, wie der sonstige<br />
alemann. Adel. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß es die Helfenst<strong>einer</strong> waren, die im Gau die Ober-<br />
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