10.07.2015 Aufrufe

zum Download! - SG Niederwangen

zum Download! - SG Niederwangen

zum Download! - SG Niederwangen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stimmberechtigt ist, wer das zehnte Lebensjahr vollendet hat, nicht jedoch das 18. Lebensjahr, sowie diegewählte Mitglieder des Jugendvorstandes. Die Jugendordnung bedarf der Bestätigung durch denVereinsvorstand. Sie tritt frühestens mit der Bestätigung in Kraft.4.) Der/die Jugendleiter/in gehört dem Ausschuss an. Er/sie wird von der Jugendversammlung für die Dauer von zweiJahren gewählt und bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.§ 14 OrdnungenZur Durchführung dieser Satzung kann sich der Verein eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, eineBeitragsordnung, eine Jugendordnung, sowie eine Ehrungsordnung geben. Für die der Vorstand mit dem Ausschusszuständig ist.§ 15 StrafbestimmungenSämtliche Mitglieder des Vereines unterliegen einer Strafgewalt.Der Vorstand kann gegen Mitglieder, die sich gegen die Satzung gegen Beschlüsse der Organe, das Ansehen, dieEhre und das Vermögen des Vereines vorgehen, folgende Maßnahmen verhängen:1.) Verweis2.) Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und an Veranstaltungen des Vereines3.) Geldstraße bis zu € 250,00 je Einzelfall4.) Ausschluss gem. § 6 Ziffer 4 der Satzung§ 16 Kassenprüfer/-in1.) Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder zwei Kassenprüfer/-innen, dienicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Amtsdauer der Kassenprüfer beträgt zwei Jahre.2.) Die Kassenprüfer/-innen sollen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Belege sachlich und rechnerischprüfen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen. Der Mitgliederversammlung ist hierüber ein Bericht vorzulegen.3.) Bei vorgefundenen Mängeln müssen die Kassenprüfer/-innen sofort dem Vorstandberichten.§ 17 Datenschutz1.) Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindungauf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. JedemVereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabeidurch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.2.) Als Mitglied des WLSB ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden.§ 18 Auflösung1.) Die Auflösung des Vereines kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossenwerden, bei deren Einberufung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung denMitgliedern angekündigt ist.2.) Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Mehrheit von drei Viertelder erschienen Mitglieder.3.) Für den Fall der Auflösung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, diedie Geschäfte des Vereines abzuwickeln haben. Falls die Mitgliederversammlungnichts anderes beschließt, sind der/die erste Vorsitzende und der/diestellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.4.) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigterZwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt/Gemeinde ( Sportverband der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!