innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW
innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW
6 Der Organisationswechsel, der mit der ausdrücklichen Erwartung einer höheren Kostendeckung und einer verstärkten Marktorientierung verbunden ist, hat zu einer Differenzierung im Leistungsangebot und zu einschneidenden Veränderungen in den Leistungsbeziehungen innerhalb der Landesverwaltung geführt. Die Auftraggeber müssen die Dienstleistungen des Landesbetriebs bezahlen. Die Bezahlung wird dadurch sichergestellt, dass die Auftraggeber ihr Auftragsvolumen quantifizieren und entsprechende Ausgaben im Haushalt (Budgets) veranschlagen. Grundleistungen sind weiterhin unentgeltlich. Die Dienststellen des Landes sind durch die Leistungsabnahme-Verordnung verpflichtet worden, für einen begrenzten Zeitraum (bis 2006) die Dienstleistungen des Geologischen Dienstes im bisherigen Umfang abzunehmen. Danach können die auftraggebenden Landesdienststellen entscheiden, wen sie verpflichten. Mit dem befristeten Abnahme- und Benutzungszwang wird der strukturelle Wandel von einer Behörde zu einem betriebswirtschaftlich ausgerichteten öffentlich-rechtlichen Unternehmen abgesichert. Für die Grundleistungen wird eine unbefristete Abnahme garantiert. ✔ Rechtsbereinigung In Gesetzen, Verordnungen und Erlassen war – soweit erforderlich – die neue Bezeichnung für den Landesbetrieb einzuführen. Als Beispiele seien genannt die Neufassung der Lagerstättenzuständigkeitsverordnung (GV. NRW. 2000 S. 79) und der Hygienerichtlinien für die Anlage und Erweiterung von Begräbnisplätzen (SMBl. NRW. 2127). Der Geologische Dienst NRW ist geologische Landesanstalt im Sinne des Lagerstättengesetzes von 1934. Danach sind die Ergebnisse aller Bohrungen und geophysikalischen Untersuchungen im Landesgebiet der jeweiligen geologischen Landesanstalt anzuzeigen. Die nordrhein-westfälischen Hygienerichtlinien schreiben aus Gründen der Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren und wegen des hohen Gesundheitsrisikos vor, dass Neuanlagen und Erweiterungen von Begräbnisplätzen durch den Geologischen Dienst auf ihre Eignung hin untersucht werden müssen. kleine Kapitelüberschrift
kleine Kapitelüberschrift ✔ Organisation und Personalkonzept Ein moderner Dienstleister an der Schnittstelle zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft, der seine Aufgaben zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Naturgüter und Ressourcen effektiv wahrnimmt und gleichzeitig seine Leistungen kundenorientiert und wirtschaftlich anbietet, benötigt eine aufgabenbezogene, produktorientierte und flexible Organisationsform. Im Auftrag des Arbeitsstabes „Aufgabenkritik“ beim Finanzministerium wurde 1998/99 im damaligen Geologischen Landesamt NRW eine Organisationsuntersuchung durch einen unabhängigen Gutachter durchgeführt. Die Empfehlungen des Gutachters wie • Personalabbau (Stellenabbau von mehr als 20 %) • organisatorische Verschlankung • Aufgabenverdichtung durch Standardreduzierung • Privatisierung von Teilaufgaben • Modernisierung der Datenverarbeitung/Informationssysteme waren Grundlage eines Kabinettsbeschlusses vom 22. Februar 2000 und mussten bei der Neuorganisation berücksichtigt werden. Der Geologische Dienst NRW hat keine fachlich ausgerichteten Abteilungen mehr. Die vier Geschäftsbereiche sind produktorientiert organisiert und interdisziplinär besetzt. Für die operative Arbeit sind 20 Fachbereiche eingerichtet (s. 3. Umschlagseite). Für die Akquisition, Erfassung, Interpretation und qualitative Bewertung geowissenschaftlicher Daten, das heißt für die integrierte geowissenschaftliche Landesaufnahme im weitesten Sinne einschließlich Auftragskartierungen – zum Beispiel für die Land- und Forstwirtschaft oder in Wasserund Naturschutzgebieten –, ist der Geschäftsbereich 1 zuständig. Der Geschäftsbereich 2 entwickelt, pflegt und betreibt geowissenschaftliche Informationssysteme und erstellt EDV- Anwendungen einschließlich Nutzerbetreuung, verwaltet Datenbanken und Netzwerke und unterhält einen Geo- Datendienst. Im Geschäftsbereich 3 sind alle Beratungsfunktionen gebündelt. Hier besteht die größte Kundennähe. Die Aktivitäten reichen von der Beratung in Bodenschutzfragen über komplexe rohstoff-, hydro- und ingenieurgeologische Begutachtung bis zu anwendungsorientierten paläoökologischen und paläoklimatischen Rekonstruktionen. Auf dem angewandten Sektor verfügt der Geologische Dienst über das größte Erfahrungspotenzial auf dem freien Markt. 7
- Seite 1 und 2: GeoLog 2001 DER GEOLOGISCHE DIENST
- Seite 3: Vorwort In Zeiten knapper öffentli
- Seite 6 und 7: 4 Der Weg zum Geologischen Dienst N
- Seite 10 und 11: 8 Die Serviceeinrichtungen wie Bibl
- Seite 12 und 13: 10 In den gesamten Umstrukturierung
- Seite 15: Der Geologische Dienst NRW berichte
- Seite 18 und 19: Conodonten sind wichtige Mikrofossi
- Seite 20 und 21: Beispiele für ein verwildertes und
- Seite 22 und 23: Hangschuttboden mit ausgeprägtenKa
- Seite 24 und 25: Aus einer Rammkernbohrung lassen si
- Seite 26 und 27: Der Blähschiefer wird in verschied
- Seite 28 und 29: Durch den unterirdischen Steinkohle
- Seite 30 und 31: Naturnaher Erlenbruchwald im Naturs
- Seite 32 und 33: Die Karte zeigt die Sickerwasserver
- Seite 34 und 35: Der Brunnentempel der Arminius-Quel
- Seite 36 und 37: Kameraaufnahme des Filterbereichs d
- Seite 38 und 39: Der geplante Ferienpark „Reeser M
- Seite 40 und 41: Das Diagramm zeigt das Setzungsverh
- Seite 42 und 43: Das Planum für die Norderweiterung
- Seite 44 und 45: Kalksteinbrüche - wie hier bei Wü
- Seite 46 und 47: NN 500 1000 1500 2000 Schematischer
- Seite 48 und 49: Die Massenkalk-Züge der Attendorn-
- Seite 50 und 51: Einsturztrichter des großen Erdfal
- Seite 52 und 53: Das Felsenmeer bei Hemer ist gleich
- Seite 54 und 55: Sperrbauwerke von Talsperren müsse
- Seite 56 und 57: Wissenschaftler des Geologischen Di
6<br />
Der Organisationswechsel, der mit der ausdrücklichen Erwartung<br />
einer höheren Kostendeckung und einer verstärkten<br />
Marktorientierung verbunden ist, hat zu einer Differenzierung<br />
im Leistungsangebot und zu einschneidenden Veränderungen<br />
in den Leistungsbeziehungen innerhalb der<br />
Landesverwaltung geführt. Die Auftraggeber müssen die<br />
<strong>Dienst</strong>leistungen des Landesbetriebs bezahlen. Die Bezahlung<br />
wird dadurch sichergestellt, dass die Auftraggeber<br />
ihr Auftragsvolumen quantifizieren und entsprechende Ausgaben<br />
im Haushalt (Budgets) veranschlagen. Grundleistungen<br />
sind weiterhin unentgeltlich.<br />
Die <strong>Dienst</strong>stellen des Landes sind durch die Leistungsabnahme-Verordnung<br />
verpflichtet worden, für einen begrenzten<br />
Zeitraum (bis 2006) die <strong>Dienst</strong>leistungen des Geologischen<br />
<strong>Dienst</strong>es im bisherigen Umfang abzunehmen.<br />
Danach können die auftraggebenden Landesdienststellen<br />
entscheiden, wen sie verpflichten. Mit dem befristeten<br />
Abnahme- und Benutzungszwang wird der strukturelle<br />
Wandel von einer Behörde zu einem betriebswirtschaftlich<br />
ausgerichteten öffentlich-rechtlichen Unternehmen abgesichert.<br />
Für die Grundleistungen wird eine unbefristete Abnahme<br />
garantiert.<br />
✔ Rechtsbereinigung<br />
In Gesetzen, Verordnungen und Erlassen war – soweit erforderlich<br />
– die neue Bezeichnung für den Landesbetrieb<br />
einzuführen. Als Beispiele seien genannt die Neufassung<br />
der Lagerstättenzuständigkeitsverordnung (GV. <strong>NRW</strong>. 2000<br />
S. 79) und der Hygienerichtlinien für die Anlage und Erweiterung<br />
von Begräbnisplätzen (SMBl. <strong>NRW</strong>. 2127).<br />
Der Geologische <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> ist geologische Landesanstalt<br />
im Sinne des Lagerstättengesetzes von 1934. Danach sind<br />
die Ergebnisse aller Bohrungen und geophysikalischen<br />
Untersuchungen im Landesgebiet der jeweiligen geologischen<br />
Landesanstalt anzuzeigen.<br />
Die nordrhein-westfälischen Hygienerichtlinien schreiben<br />
aus Gründen der Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren<br />
und wegen des hohen Gesundheitsrisikos vor, dass<br />
Neuanlagen und Erweiterungen von Begräbnisplätzen<br />
durch den Geologischen <strong>Dienst</strong> auf ihre Eignung hin untersucht<br />
werden müssen.<br />
kleine Kapitelüberschrift