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innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW

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Der Weg zum<br />

Geologischen <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong><br />

Bei der Reorganisation der staatlichen geologischen <strong>Dienst</strong>e<br />

nach 1945 – die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich<br />

verlief – war 1950 das Amt für Bodenforschung der<br />

Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als Anstalt des<br />

öffentlichen Rechts gegründet worden, aus dem 1957 das Geologische<br />

Landesamt <strong>NRW</strong> als eigenständige Landesoberbehörde<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen hervorgegangen ist.<br />

Diese Neuordnung, die in den alten Bundesländern 1958 mit<br />

der Errichtung der heutigen Bundesanstalt für Geowissenschaften<br />

und Rohstoffe in Hannover zunächst abgeschlossen<br />

war, ist ab 1990 in den neuen Ländern fortgesetzt worden. In<br />

allen Bundesländern sind heute geologische <strong>Dienst</strong>e eingerichtet.<br />

Sie sind überwiegend den Wirtschaftsressorts nachgeordnet,<br />

ab 1990 zum Teil auch den Umweltressorts. Allerdings blieben<br />

sie nur in wenigen Bundesländern als eigenständige Behörden<br />

erhalten. Im Zuge von Verwaltungsreformen kam es<br />

vielfach zu Fusionen mit der Berg- oder Umweltverwaltung.<br />

Am 13. April 2000 verabschiedete der nordrhein-westfälische<br />

Landtag das Zweite Gesetz zur Modernisierung von Regierung<br />

und Verwaltung. Ziel war eine Straffung der Verwaltungsstruktur,<br />

um größere Effizienz und Transparenz sowie klarere Kompetenzzuordnung<br />

innerhalb der Landesverwaltung im Interesse<br />

der Bürgerinnen und Bürger im Lande zu schaffen. Im Zuge<br />

dieses Gesetzes wurden das Geologische Landesamt in den<br />

Landesbetrieb <strong>Geologischer</strong> <strong>Dienst</strong> umgewandelt.<br />

Im Vorfeld wurden für das ehemalige Geologische Landesamt<br />

<strong>NRW</strong> verschiedene Modelle der Zusammenlegung mit anderen<br />

Landesbehörden diskutiert. Am 27. März 2000 verständigten<br />

sich die Koalitionsfraktionen im Landtag schließlich darauf, das<br />

Geologische Landesamt – wie verschiedene andere Landesoberbehörden<br />

auch – in einen Landesbetrieb zu überführen.<br />

Ein begleitender Arbeitskreis<br />

wird eingerichtet<br />

Um die zur Gründung des neuen Landesbetriebs notwendigen<br />

Schritte zu koordinieren, setzte das damalige Geologische<br />

Landesamt <strong>NRW</strong> bereits am 31. März 2000 eine hausinterne<br />

Lenkungsgruppe unter Beteiligung der Personalvertretung ein.<br />

Vom zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand,<br />

Energie und Verkehr wurde ein Arbeitskreis einberufen, dem<br />

Mitarbeiter des Ministeriums sowie die Amtsleitung und der<br />

Personalratsvorsitzende des Geologischen Landesamtes angehören.

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