innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW
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Der Weg zum<br />
Geologischen <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong><br />
Bei der Reorganisation der staatlichen geologischen <strong>Dienst</strong>e<br />
nach 1945 – die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich<br />
verlief – war 1950 das Amt für Bodenforschung der<br />
Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als Anstalt des<br />
öffentlichen Rechts gegründet worden, aus dem 1957 das Geologische<br />
Landesamt <strong>NRW</strong> als eigenständige Landesoberbehörde<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen hervorgegangen ist.<br />
Diese Neuordnung, die in den alten Bundesländern 1958 mit<br />
der Errichtung der heutigen Bundesanstalt für Geowissenschaften<br />
und Rohstoffe in Hannover zunächst abgeschlossen<br />
war, ist ab 1990 in den neuen Ländern fortgesetzt worden. In<br />
allen Bundesländern sind heute geologische <strong>Dienst</strong>e eingerichtet.<br />
Sie sind überwiegend den Wirtschaftsressorts nachgeordnet,<br />
ab 1990 zum Teil auch den Umweltressorts. Allerdings blieben<br />
sie nur in wenigen Bundesländern als eigenständige Behörden<br />
erhalten. Im Zuge von Verwaltungsreformen kam es<br />
vielfach zu Fusionen mit der Berg- oder Umweltverwaltung.<br />
Am 13. April 2000 verabschiedete der nordrhein-westfälische<br />
Landtag das Zweite Gesetz zur Modernisierung von Regierung<br />
und Verwaltung. Ziel war eine Straffung der Verwaltungsstruktur,<br />
um größere Effizienz und Transparenz sowie klarere Kompetenzzuordnung<br />
innerhalb der Landesverwaltung im Interesse<br />
der Bürgerinnen und Bürger im Lande zu schaffen. Im Zuge<br />
dieses Gesetzes wurden das Geologische Landesamt in den<br />
Landesbetrieb <strong>Geologischer</strong> <strong>Dienst</strong> umgewandelt.<br />
Im Vorfeld wurden für das ehemalige Geologische Landesamt<br />
<strong>NRW</strong> verschiedene Modelle der Zusammenlegung mit anderen<br />
Landesbehörden diskutiert. Am 27. März 2000 verständigten<br />
sich die Koalitionsfraktionen im Landtag schließlich darauf, das<br />
Geologische Landesamt – wie verschiedene andere Landesoberbehörden<br />
auch – in einen Landesbetrieb zu überführen.<br />
Ein begleitender Arbeitskreis<br />
wird eingerichtet<br />
Um die zur Gründung des neuen Landesbetriebs notwendigen<br />
Schritte zu koordinieren, setzte das damalige Geologische<br />
Landesamt <strong>NRW</strong> bereits am 31. März 2000 eine hausinterne<br />
Lenkungsgruppe unter Beteiligung der Personalvertretung ein.<br />
Vom zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand,<br />
Energie und Verkehr wurde ein Arbeitskreis einberufen, dem<br />
Mitarbeiter des Ministeriums sowie die Amtsleitung und der<br />
Personalratsvorsitzende des Geologischen Landesamtes angehören.