innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW
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Sperrbauwerke von Talsperren<br />
müssen erdbebensicher sein.<br />
52<br />
Erdbebenrisiko abschätzen<br />
rung von Mikrobeben – Beben unterhalb der Fühlbarkeitsschwelle<br />
– als auch von Starkbeben installiert. Die Erdbebenstationen<br />
liegen in Titz-Jackerath (JCK), Pulheim (PLH), Hürtgenwald-Großhau<br />
(GSH), Hellenthal (OLF), Siegburg (WBS),<br />
Todenfeld (TDN) und Krefeld (KRF). Außerdem betreut der<br />
Geologische <strong>Dienst</strong> zwei Stationen des Ruhrverbandes in der<br />
Sorpetalsperre (SOR) und in der Ennepetalsperre (ENT) sowie<br />
eine Station des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Urfttalsperre<br />
(URT). Die Daten aller Stationen werden täglich über ISDN-<br />
Leitungen zum Sitz des Geologischen <strong>Dienst</strong>es in Krefeld übertragen,<br />
sodass eine schnelle Auswertung erfolgen kann.<br />
Seit Beginn der Erdbebenregistrierung durch den Geologischen<br />
<strong>Dienst</strong> im Jahre 1979 wurden in der Niederrheinischen Bucht<br />
und ihrer näheren Umgebung ca. 600 Beben aufgezeichnet,<br />
darunter die beiden Schadenbeben Lüttich 1983 und Roermond<br />
1992. Die bisherigen Messungen zeigen, dass insbesondere<br />
die südliche Niederrheinische Bucht seismisch aktiv ist.<br />
Hier treten im Mittel einmal im Jahr fühlbare Beben auf,<br />
Schäden verursachende Beben im Mittel einmal in fünfzig bis<br />
hundert Jahren.<br />
Erdbebenüberwachung<br />
als Daseinsvorsorge<br />
Um die Erdbebengefährdung für die Bevölkerung möglichst gering<br />
zu halten, sind in der DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“<br />
Bemessungsgrundlagen für Bauwerke des<br />
üblichen Hochbaus festgelegt. Betroffen sind in Nordrhein-<br />
Westfalen davon die Gebiete in der Niederrheinischen Bucht, in<br />
denen in der Vergangenheit Beben mit der Intensität VII oder<br />
VIII aufgetreten sind. Für Anlagen, von denen auch bei geringer<br />
Beschädigung erhebliche Gefahren für die Bevölkerung<br />
ausgehen, gelten spezielle, strengere Regeln, so zum Beispiel<br />
die KTA-Regeln 2001 „Auslegung von Kernkraftwerken gegen<br />
seismische Einwirkungen“ oder die DIN 19 702 „Standsicherheit<br />
von Massivbauwerken im Wasserbau“, die bei Talsperren<br />
anzuwenden ist. Für andere Industrieanlagen, in denen gefährliche<br />
Produkte hergestellt oder gelagert werden, gibt es noch<br />
kein entsprechendes Regelwerk.