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innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW

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Sperrbauwerke von Talsperren<br />

müssen erdbebensicher sein.<br />

52<br />

Erdbebenrisiko abschätzen<br />

rung von Mikrobeben – Beben unterhalb der Fühlbarkeitsschwelle<br />

– als auch von Starkbeben installiert. Die Erdbebenstationen<br />

liegen in Titz-Jackerath (JCK), Pulheim (PLH), Hürtgenwald-Großhau<br />

(GSH), Hellenthal (OLF), Siegburg (WBS),<br />

Todenfeld (TDN) und Krefeld (KRF). Außerdem betreut der<br />

Geologische <strong>Dienst</strong> zwei Stationen des Ruhrverbandes in der<br />

Sorpetalsperre (SOR) und in der Ennepetalsperre (ENT) sowie<br />

eine Station des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Urfttalsperre<br />

(URT). Die Daten aller Stationen werden täglich über ISDN-<br />

Leitungen zum Sitz des Geologischen <strong>Dienst</strong>es in Krefeld übertragen,<br />

sodass eine schnelle Auswertung erfolgen kann.<br />

Seit Beginn der Erdbebenregistrierung durch den Geologischen<br />

<strong>Dienst</strong> im Jahre 1979 wurden in der Niederrheinischen Bucht<br />

und ihrer näheren Umgebung ca. 600 Beben aufgezeichnet,<br />

darunter die beiden Schadenbeben Lüttich 1983 und Roermond<br />

1992. Die bisherigen Messungen zeigen, dass insbesondere<br />

die südliche Niederrheinische Bucht seismisch aktiv ist.<br />

Hier treten im Mittel einmal im Jahr fühlbare Beben auf,<br />

Schäden verursachende Beben im Mittel einmal in fünfzig bis<br />

hundert Jahren.<br />

Erdbebenüberwachung<br />

als Daseinsvorsorge<br />

Um die Erdbebengefährdung für die Bevölkerung möglichst gering<br />

zu halten, sind in der DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“<br />

Bemessungsgrundlagen für Bauwerke des<br />

üblichen Hochbaus festgelegt. Betroffen sind in Nordrhein-<br />

Westfalen davon die Gebiete in der Niederrheinischen Bucht, in<br />

denen in der Vergangenheit Beben mit der Intensität VII oder<br />

VIII aufgetreten sind. Für Anlagen, von denen auch bei geringer<br />

Beschädigung erhebliche Gefahren für die Bevölkerung<br />

ausgehen, gelten spezielle, strengere Regeln, so zum Beispiel<br />

die KTA-Regeln 2001 „Auslegung von Kernkraftwerken gegen<br />

seismische Einwirkungen“ oder die DIN 19 702 „Standsicherheit<br />

von Massivbauwerken im Wasserbau“, die bei Talsperren<br />

anzuwenden ist. Für andere Industrieanlagen, in denen gefährliche<br />

Produkte hergestellt oder gelagert werden, gibt es noch<br />

kein entsprechendes Regelwerk.

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