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innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW

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Einsturztrichter des großen<br />

Erdfalls von Bad Seebruch,<br />

aufgenommen im Februar<br />

1971<br />

48<br />

Planen und beraten<br />

Bauen im Erdfallgebiet<br />

Am 15. Juni 1970 entstand in Bad Seebruch bei Vlotho ein Erdfall<br />

von 80 m Durchmesser. Ohne Vorankündigung brach das<br />

Gelände dort 25 m tief ein. Innerhalb eines Tages füllte sich der<br />

Hohlraum mit Wasser. Die Gebäude unmittelbar neben der Einbruchstelle<br />

mussten wegen Einsturzgefahr geräumt werden. An<br />

der Einbruchstelle bestand bereits ein etwa 8 000 Jahre alter<br />

Erdfall von 50 m Durchmesser. Darin hatten sich im Laufe der<br />

Jahrtausende mächtige Torfe abgelagert – die natürliche<br />

Grundlage des dortigen Kurbadbetriebs.<br />

Im Jahr 2000 ersuchte das Bauamt des Kreises Herford den<br />

Geologischen <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> um Stellungnahme zu dem Plan, im<br />

Umfeld des Moortrichters von Bad Seebruch zwei Einfamilienhäuser<br />

mit Fremdenzimmern zu errichten. Der Geologische<br />

<strong>Dienst</strong> wies das Bauamt darauf hin, dass allein die Tatsache,<br />

dass seit 1970 keine weiteren Erdfälle in diesem Bereich aufgetreten<br />

sind, nicht für einen sicheren Baugrund spricht. Die<br />

geologische Situation ist unverändert. Im tiefen Untergrund von<br />

Bad Seebruch liegen auslaugungsfähige Gesteine – in diesem<br />

Falle sind es Salze des Zechsteins –, sodass die Gefahr von<br />

Einstürzen jederzeit gegeben ist.<br />

Schon 1979 hatte der Geologische <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> der Stadt<br />

Vlotho empfohlen, Neubauten in Bad Seebruch nicht mehr<br />

zuzulassen. Grundlage dieser Empfehlung ist die auch heute<br />

noch aktuelle Karte der erdfallgefährdeten Zonen, die anlässlich<br />

des Erdfalls von 1970 in Bad Seebruch erstellt wurde.<br />

Sollte die Stadt dieser Empfehlung nicht folgen wollen, so<br />

wurde vorgeschlagen, beim Bau der Häuser zumindest nach<br />

den Grundsätzen des Bauens in Bergsenkungsgebieten zu verfahren.<br />

Demnach ist die Gründung der Gebäude so auszulegen,<br />

dass die Häuser in gewissem Umfang Zerrungen und<br />

Pressungen aufnehmen können.<br />

In diesem Fall hat der Geologische <strong>Dienst</strong> vom geplanten Bauvorhaben<br />

konkret abgeraten.<br />

Auskunft erteilt:<br />

Dipl.-Geol. Dr. Arnold Gawlik<br />

arnold.gawlik@gd.<strong>nrw</strong>.de

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