innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW
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Einsturztrichter des großen<br />
Erdfalls von Bad Seebruch,<br />
aufgenommen im Februar<br />
1971<br />
48<br />
Planen und beraten<br />
Bauen im Erdfallgebiet<br />
Am 15. Juni 1970 entstand in Bad Seebruch bei Vlotho ein Erdfall<br />
von 80 m Durchmesser. Ohne Vorankündigung brach das<br />
Gelände dort 25 m tief ein. Innerhalb eines Tages füllte sich der<br />
Hohlraum mit Wasser. Die Gebäude unmittelbar neben der Einbruchstelle<br />
mussten wegen Einsturzgefahr geräumt werden. An<br />
der Einbruchstelle bestand bereits ein etwa 8 000 Jahre alter<br />
Erdfall von 50 m Durchmesser. Darin hatten sich im Laufe der<br />
Jahrtausende mächtige Torfe abgelagert – die natürliche<br />
Grundlage des dortigen Kurbadbetriebs.<br />
Im Jahr 2000 ersuchte das Bauamt des Kreises Herford den<br />
Geologischen <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> um Stellungnahme zu dem Plan, im<br />
Umfeld des Moortrichters von Bad Seebruch zwei Einfamilienhäuser<br />
mit Fremdenzimmern zu errichten. Der Geologische<br />
<strong>Dienst</strong> wies das Bauamt darauf hin, dass allein die Tatsache,<br />
dass seit 1970 keine weiteren Erdfälle in diesem Bereich aufgetreten<br />
sind, nicht für einen sicheren Baugrund spricht. Die<br />
geologische Situation ist unverändert. Im tiefen Untergrund von<br />
Bad Seebruch liegen auslaugungsfähige Gesteine – in diesem<br />
Falle sind es Salze des Zechsteins –, sodass die Gefahr von<br />
Einstürzen jederzeit gegeben ist.<br />
Schon 1979 hatte der Geologische <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> der Stadt<br />
Vlotho empfohlen, Neubauten in Bad Seebruch nicht mehr<br />
zuzulassen. Grundlage dieser Empfehlung ist die auch heute<br />
noch aktuelle Karte der erdfallgefährdeten Zonen, die anlässlich<br />
des Erdfalls von 1970 in Bad Seebruch erstellt wurde.<br />
Sollte die Stadt dieser Empfehlung nicht folgen wollen, so<br />
wurde vorgeschlagen, beim Bau der Häuser zumindest nach<br />
den Grundsätzen des Bauens in Bergsenkungsgebieten zu verfahren.<br />
Demnach ist die Gründung der Gebäude so auszulegen,<br />
dass die Häuser in gewissem Umfang Zerrungen und<br />
Pressungen aufnehmen können.<br />
In diesem Fall hat der Geologische <strong>Dienst</strong> vom geplanten Bauvorhaben<br />
konkret abgeraten.<br />
Auskunft erteilt:<br />
Dipl.-Geol. Dr. Arnold Gawlik<br />
arnold.gawlik@gd.<strong>nrw</strong>.de