innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW

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20.11.2012 Aufrufe

NN 500 1000 1500 2000 Schematischer Schnitt durch die bisher noch nicht genutzte Karbon-Gaslagerstätte Ochtrup SW Teufe Ochtrup Z4 NE [m NN] +41m NN Ochtrup Z3 (projiziert) 44 100 100 Abweichung 500 [m] Wealden+Oberer Malm Lias Zechstein 4-2 Werra-Anhydrit 30.06.1997 ET 3000m Oberkarbon, Westfal C Mittlerer Buntsandstein Unterer Buntsandstein gasführende Sandsteine Unterkreide Unterer Muschelkalk Röt-Salinar Zechstein-Übergangsfolge ET 2231m Oberer Werra-Anhydrit Werra-Steinsalz Röt-Pelite Zechstein-Kalk, Kupferschiefer Rohstoffe sichern Das Ruhrgebiet eine Gaslagerstätte? Kommerzielle Gasgewinnung aus dem tiefen Untergrund ist für unser Bundesland ein Novum. Erst 1992 wurde nach jahrzehntelanger Suche erstmals eine kleine Erdgaslagerstätte bei Ochtrup im nördlichen Münsterland in etwa 2 000 m Tiefe erschlossen. Durch eine Bohrung wurde dort unter einem mächtigen Steinsalzpaket eine Gas führende Sandsteinschicht angetroffen. Das Gas stammt aus den Steinkohlenschichten des Oberkarbons. Auf den ersten Blick erscheint das Zusammentreffen von Steinkohlenbergbau und örtlicher Stromerzeugung aus kleinen Gasturbinen ungewöhnlich, handelt es sich doch um Konkurrenten bei der Energieerzeugung. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in den Steinkohlenrevieren bietet aber das Methan führende Grubengas gerade in Gebieten des Altbergbaus wirtschaftlich interessante Nutzungsmöglichkeiten. Zechenstilllegungen in Nordrhein-Westfalen weckten nun das Interesse an der Erschließung dieser neuen Energiequelle. Im Bergbau ist Grubengas aufgrund der Explosionsgefahr bis heute ein Sicherheitsrisiko. Auftretendes Methangas muss deshalb abgesaugt werden. Es wurde aber bisher selten energetisch genutzt. Heute unterstützt nun das Erneuerbare-Energien- Gesetz die Erschließung und Nutzung von Grubengas. Neben den technischen Gegebenheiten – so müssen in den alten Bergwerken einerseits offen stehende, wasserfreie Grubenbaue und andererseits durch den Abbau entstandene Durchlässigkeiten des Gebirges vorhanden sein – wird die Verfügbarkeit von Grubengas vor allem von der Geologie des Steinkohlengebirges beeinflusst. Für diesen Sachbereich hat der Geologische Dienst Stellungnahmen abgegeben oder ist beratend tätig. Für ca. 40 Areale sind bislang Rechte zur Gewinnung von Grubengas aus stillgelegten Steinkohlenbergwerken durch die Obere Bergbehörde verliehen worden. Trotz des Jahrhunderte zurückreichenden Abbaus von rund 12 Mrd. t Steinkohle stehen in der Bergbauzone des Ruhrreviers immer noch mehr als 85 Mrd. t Steinkohle im Untergrund an. Diese Vorräte befinden sich in den Zwischenräumen früherer Abbaubereiche, in nicht abgebauten Kohlenflözen geringer Mächtigkeit und in Tiefen, in denen ein wirtschaftlicher Abbau unrentabel war. Kohle hat ein gutes Gasspeichervermögen. Im Ruhrkarbon sind trotz langjähriger Entgasung durch den Bergbau noch an vielen Stellen mehr als 5 m 3 Gas in einer Tonne Steinkohle anzutreffen. Der langjährige Bergbau hat den Gebirgskörper so weit aufgelockert, dass Gas frei wird und über Klüfte, Spalten und alte Grubenbaue zu den Gewinnungsstellen abfließen und dort abgesaugt werden kann. Die Gewinnung des Methangases verursacht vergleichsweise geringe Kosten. Bislang hat man allerdings wenig Erfahrungen mit dieser Art der Energiegewinnung. Als Beispiel für die Nutzung von Grubengas sei die Bildungsakademie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mont Cenis in Herne, angeführt, die mit Methan beheizt wird, das man aus dem stillgelegten Bergwerk absaugt. Die Bildungsakademie Mont Cenis in Herne wird mit Methangas aus dem stillgelegten Bergwerk beheizt. Auskunft erteilt: Dipl.-Geol. Dr. Dierk Juch dierk.juch@gd.nrw.de

Planen und beraten Reservegebiete für den oberirdischen Abbau nicht energetischer Bodenschätze Allgemeine Siedlungsbereiche Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche Gewässer Kreisgrenze Gemeindegrenze KREFELD Kreisfreie Stadt Kempen Gemeinde 0 5 km Der Geologische Dienst NRW wird als Träger öffentlicher Belange und als geowissenschaftliche Fachstelle des Landes intensiv an der Regional- und Bauleitplanung, an naturschutzrechtlichen Planungen sowie bei Abgrabungsvorhaben beteiligt. Für die Bezirksregierungen gibt er Stellungnahmen zu Neuaufstellungen und Änderungen von Gebietsentwicklungsplänen ab. Ein Arbeitsschwerpunkt bei der Flächenausweisung im Rahmen der Gebietsentwicklungspläne ist die Darstellung von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze. Eine wichtige Planungsgrundlage sind hier die auf CD-ROM veröffentlichten digitalen Kartenwerke „Schutzwürdige Böden/Oberflächennahe Rohstoffe“ des Geologischen Dienstes, die auch im Hinblick auf diese Nutzung konzipiert wurden. Die Städte und Gemeinden beteiligen den Geologischen Dienst bei der Neuaufstellung und bei Änderungsverfahren von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Er prüft, ob geowissenschaftliche Belange durch die Planungen berührt werden und nimmt fallweise Stellung. Häufig gibt er Hinweise und Anregungen zu problematischen Baugrundverhältnissen, so zum Beispiel, wenn Altablagerungsflächen, Erdfall-, Karst- oder ehemalige Bergbaugebiete bebaut werden sollen. Auch bei der Nutzung von Höhlen und Stollen besteht Beratungsbedarf. Die Kreise, kreisfreien Städte und die Bezirksregierungen berät er bei Verfahren zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe. Um den Bedarf an den Baurohstoffen Sand und Kies, aber auch an Kalkstein, Ton und Tonstein sowie anderen Natursteinen im Land zu decken, werden pro Jahr rund 300 Abgrabungsanträge gestellt. Diese Anträge begleitet der Geologische Dienst fachlich. Es werden die geologisch-lagerstättenkundlichen, hydrogeologischen, bodenkundlichen und ingenieurgeologischen Aspekte und Fragen von den zuständigen Fachbereichen des Geologischen Dienstes geprüft und beurteilt. Die meisten Vorhaben sind mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verbunden. Der Untersuchungsrahmen und -raum der UVP wird ebenfalls geprüft und es werden Vorschläge ge- Kempen Tönisvorst Willich KREFELD Rhein Meerbusch Ausschnitt aus der Karte „Abgrabungen“ des Gebietsentwicklungsplans Düsseldorf 45

Planen und beraten<br />

Reservegebiete für den oberirdischen Abbau<br />

nicht energetischer Bodenschätze<br />

Allgemeine Siedlungsbereiche<br />

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche<br />

Gewässer<br />

Kreisgrenze<br />

Gemeindegrenze<br />

KREFELD Kreisfreie Stadt<br />

Kempen Gemeinde<br />

0 5 km<br />

Der Geologische <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> wird als Träger öffentlicher Belange<br />

und als geowissenschaftliche Fachstelle des Landes<br />

intensiv an der Regional- und Bauleitplanung, an naturschutzrechtlichen<br />

Planungen sowie bei Abgrabungsvorhaben beteiligt.<br />

Für die Bezirksregierungen gibt er Stellungnahmen zu Neuaufstellungen<br />

und Änderungen von Gebietsentwicklungsplänen ab.<br />

Ein Arbeitsschwerpunkt bei der Flächenausweisung im Rahmen<br />

der Gebietsentwicklungspläne ist die Darstellung von Bereichen<br />

für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher<br />

Bodenschätze. Eine wichtige Planungsgrundlage sind hier die<br />

auf CD-ROM veröffentlichten digitalen Kartenwerke „Schutzwürdige<br />

Böden/Oberflächennahe Rohstoffe“ des Geologischen<br />

<strong>Dienst</strong>es, die auch im Hinblick auf diese Nutzung konzipiert<br />

wurden.<br />

Die Städte und Gemeinden beteiligen den Geologischen <strong>Dienst</strong><br />

bei der Neuaufstellung und bei Änderungsverfahren von<br />

Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Er prüft, ob geowissenschaftliche<br />

Belange durch die Planungen berührt werden<br />

und nimmt fallweise Stellung. Häufig gibt er Hinweise und Anregungen<br />

zu problematischen Baugrundverhältnissen, so zum<br />

Beispiel, wenn Altablagerungsflächen, Erdfall-, Karst- oder ehemalige<br />

Bergbaugebiete bebaut werden sollen. Auch bei der<br />

Nutzung von Höhlen und Stollen besteht Beratungsbedarf.<br />

Die Kreise, kreisfreien Städte und die Bezirksregierungen berät<br />

er bei Verfahren zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe.<br />

Um den Bedarf an den Baurohstoffen Sand und Kies, aber<br />

auch an Kalkstein, Ton und Tonstein sowie anderen Natursteinen<br />

im Land zu decken, werden pro Jahr rund 300 Abgrabungsanträge<br />

gestellt. Diese Anträge begleitet der Geologische<br />

<strong>Dienst</strong> fachlich. Es werden die geologisch-lagerstättenkundlichen,<br />

hydrogeologischen, bodenkundlichen und ingenieurgeologischen<br />

Aspekte und Fragen von den zuständigen Fachbereichen<br />

des Geologischen <strong>Dienst</strong>es geprüft und beurteilt. Die<br />

meisten Vorhaben sind mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) verbunden. Der Untersuchungsrahmen und -raum der<br />

UVP wird ebenfalls geprüft und es werden Vorschläge ge-<br />

Kempen<br />

Tönisvorst<br />

Willich<br />

KREFELD<br />

Rhein<br />

Meerbusch<br />

Ausschnitt aus der Karte<br />

„Abgrabungen“ des Gebietsentwicklungsplans<br />

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