innovativ:nrw - Geologischer Dienst NRW
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• Einrichtung eines Bankkontos für den Zahlungsverkehr<br />
• Regelung des internen Buchungs- und Zahlungsablaufs<br />
• Entgeltverzeichnis und Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
• Information der Kunden und Lieferanten über die<br />
Umstellung des Zahlungsverkehrs<br />
Gleichzeitig wurde die Einführung der Kosten-/Leistungsrechnung<br />
vorangetrieben. Notwendige Grundsatzentscheidungen<br />
traf die Geschäftsleitung. Öffentliche und gewerbliche Leistungen<br />
waren als Erlösbringer zu definieren. Alle Unternehmensbereiche<br />
wurden in Kostenstellen gegliedert. Hieran waren alle<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Der Betriebswirt<br />
unterstützte sie dabei. Durch Schulungen wurde das mittlere<br />
Management – die Fachbereichsleiter – in die Grundlagen der<br />
Kosten-/Leistungsrechnung eingeführt.<br />
Grundlage für die kaufmännische Rechnungslegung ist die<br />
Bilanz. Die Daten für die handelsrechtliche Eröffnungsbilanz<br />
waren zum Stichtag 1. Januar 2001 zu ermitteln. Auch hieran<br />
waren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Zwei<br />
Wochen lang zählten, erfassten und bewerteten 15 Inventurteams<br />
alle Vermögensgegenstände des Geologischen<br />
<strong>Dienst</strong>es.<br />
Pünktlich zum 2. Januar 2001 war das gesteckte Ziel erreicht.<br />
Der Landesbetrieb <strong>Geologischer</strong> <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> nahm seine<br />
Arbeit auf. In nur sieben Monaten wurden die Weichen für eine<br />
erfolgreiche Umstrukturierung gestellt.<br />
Was noch zu erledigen war<br />
Zusammen mit einem Designbüro wurde ein Corporate Design<br />
für den Geologischen <strong>Dienst</strong> entwickelt. Es besteht aus verschiedenen,<br />
aufeinander abgestimmten grafischen Elementen<br />
und wird inzwischen in allen Bereichen eingesetzt.<br />
Gemeinsam mit den Landesbetrieben Mess- und Eichwesen<br />
(Köln) und Materialprüfungsamt (Dortmund) wurde eine Rahmen-Geschäftsordnung<br />
für die Landesbetriebe im Geschäftsbereich<br />
des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie<br />
und Verkehr erarbeitet. Nach Zustimmung der Personalvertretung<br />
wurde die Geschäftsordnung für den Geologischen<br />
<strong>Dienst</strong> im August 2001 von der Fachaufsicht genehmigt und in<br />
Kraft gesetzt.<br />
Im November 2001 lag das Leitbild des Geologischen <strong>Dienst</strong>es<br />
in seiner endgültigen Fassung vor. Es war in verschiedenen<br />
Qualitätszirkeln durch die Belegschaft unter Begleitung durch<br />
die Stabsstelle Qualitätsmanagement und die Direktion erarbeitet<br />
worden.<br />
Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiterebenen wurden und<br />
werden angeboten.<br />
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