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ausbildung für die leitung von wort-gottes-feiern, für den ...

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AUSBILDUNGFÜR DIE LEITUNG VON WORT-GOTTES-FEIERN,FÜR DEN KOMMUNIONHELFER-,LEKTOREN- UND KANTORENDIENSTFOLIUM DIŒCESANUM BAUZANENSE-BRIXINENSE,JULI-AUGUST 2009


SeelsorgeamtAusbildung für <strong>die</strong> Leitung <strong>von</strong> Wort-Gottes-Feiern,für <strong>den</strong> Kommunionhelfer-, Lektoren- und Kantoren<strong>die</strong>nstDie pastorale Situation in der Diözese Bozen-Brixen erfordert einen verstärktenEinsatz im Bereich der Ausbildung Verant<strong>wort</strong>licher für das liturgischeLeben in <strong>den</strong> Pfarrgemein<strong>den</strong> und in der kategorialen Seelsorge.I. Leiter und Leiterinnen <strong>von</strong> Wort-Gottes-FeiernLeiter/innen <strong>von</strong> Wort-Gottes-Feiern haben <strong>die</strong> Aufgabe, Wort-Gottes-Feiern selbständig vorzubereiten und als öffentliche Liturgie zu leiten.Weiters wer<strong>den</strong> sie dazu befähigt, anderen Liturgieformen (Tagzeitenliturgie,Andachten,…) vorzustehen. Ihr Dienst setzt eine fun<strong>die</strong>rte Ausbildungund – bei regelmäßigem Einsatz – eine Beauftragung durch <strong>den</strong>Ordinarius voraus.Voraussetzungen für <strong>den</strong> Dienst: Erfahrung im Bereich der Liturgie(Lektor/in; Kommunionhelfer/-in; Kantor/-in; Mitglied des Liturgieausschussesu. ä.), Leben aus dem Glauben, Teamfähigkeit, Gesprächsfähigkeit,psychische Gesundheit und affektive Reife, unbeschadeter Ruf inder Pfarrgemeinde, Mindestalter <strong>von</strong> 25 Jahren (ausgenommen KinderundJugendliturgie).Zulassung zur Ausbildung: Zur Ausbildung wer<strong>den</strong> jene Personen zugelassen,<strong>die</strong> ihre Bereitschaft erklären und im Rahmen eines Beschlussesdes zuständigen Pfarrgemeinderates als geeignet befun<strong>den</strong> wur<strong>den</strong>. Mit<strong>die</strong>sem Beschluss ist seitens des Pfarrgemeinderates <strong>die</strong> Verpflichtungverbun<strong>den</strong>, dafür Sorge zu tragen, dass <strong>die</strong> auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> Personenwährend der Ausbildungszeit in der Pfarrei mindestens drei Wort-Gottes-Feiern vorstehen können und nach der Ausbildung regelmäßig zum Einsatzkommen.325


Ausbildung: Zu <strong>den</strong> inhaltlichen Standards der Ausbildung zählenGrundkenntnisse in folgen<strong>den</strong> Bereichen: Kenntnis der Seelsorgesituationin Pfarrgemeinde und Diözese; Kenntnis der Heiligen Schrift; Theologieund Feier des Wortes Gottes; Wesen, Aufbau und Elemente der Wort-Gottes-Feier und deren Gestaltung; Befähigung im Umgang mit liturgischerSprache; Anlässe und besondere Formen der Wort-Gottes-Feier;Bedeutung und Aufgabe der Leitungsrolle und der einzubin<strong>den</strong><strong>den</strong> liturgischenDienste; Kenntnis der liturgischen Bücher und Vorgaben; Vorbereitung,Feier und Auswertung <strong>von</strong> Wort-Gottes-Feiern (in der eigenenFeiergemeinde); gegebenenfalls Homiletik-Ausbildung.Alle Abgänger/-innen <strong>von</strong> Theologie-Stu<strong>die</strong>n (Diplom, Master, Bakkalaureat,Bachelor, Höheres Institut) bringen <strong>die</strong>se Grundkenntnisse schonmit, um Wort-Gottes-Feiern vorzubereiten und zu leiten. Die Abgänger/innender Brixner Theologischen Kurse bringen <strong>die</strong> Voraussetzungfür <strong>den</strong> Besuch des Aufbaukurses „Brixner Theologische Kurse PlusWort-Gottes-Feier“ mit. Dort können sie <strong>die</strong> spezifisch liturgische Kompetenzzur Vorbereitung bzw. Leitung <strong>von</strong> Wort-Gottes-Feiern erwerben.Auch Dekanate und/oder Dekanatsverbände können Ausbildungslehrgängeanbieten. Das Seelsorgeamt unterstützt dabei in der inhaltlichenund organisatorischen Konzeption. Diese Ausbildungen sollen in der Regel<strong>den</strong> Umfang <strong>von</strong> acht Ausbildungstagen (zu je sieben Stun<strong>den</strong>) und<strong>die</strong> eigenständige Vorbereitung und Leitung <strong>von</strong> drei Wort-Gottes-Feiernmit entsprechender Praxisreflexion nicht unterschreiten. Eine Ausbildungin der Seelsorgeeinheit wird nur im Ausnahmefall durchgeführt. Sie verstehtsich als eine erste Hinführung für <strong>den</strong> Dienst der Leitung aufgrundbesonderer Notwendigkeit, stellt aber nicht <strong>die</strong> Voraussetzung für <strong>die</strong>ständige Beauftragung durch <strong>den</strong> Ordinarius dar.Beauftragung zum Dienst durch <strong>den</strong> Ordinarius: Für <strong>die</strong> Abgänger/-innen der oben genannten Ausbildungen kann der Pfarrgemeinderat bzw.der/<strong>die</strong> Leiter/-in der kategorialen Seelsorge um Beauftragung zum regelmäßigenDienst durch <strong>den</strong> Ordinarius ansuchen. In der schriftlichenBeauftragung durch <strong>den</strong> Ordinarius wird der Einsatzbereich (Pfarrgemeinde,Seelsorgeeinheit, kategorialer Bereich) und der Umfang angegeben.Diese Beauftragung wird zunächst auf fünf Jahre erteilt. Die Beauftragungkann anschließend auf unbefristete Zeit verlängert wer<strong>den</strong>.326


Ritus für <strong>die</strong> Beauftragung (in der Pfarrgemeinde): Nach der Beauftragungdurch <strong>den</strong> Ordinarius sucht der Pfarrgemeinderat bzw. der/<strong>die</strong>Leiter/in der kategorialen Seelsorge eine geeignete Möglichkeit (Gottes<strong>die</strong>nst),um <strong>die</strong> Beauftragten vorzustellen und sie in ihren Dienst einzuführen.Eine entsprechende Vorlage liegt im Seelsorgeamt auf.Homilie bzw. Predigt in der Wort-Gottes-Feier: Wenn der Wort-Gottes-Feier ein Laie vorsteht, gelten bezüglich der Auslegung des WortesGottes folgende Möglichkeiten:1. Der/<strong>die</strong> Leiter/-in ist zur Predigt in der Wort-Gottes-Feier beauftragtwor<strong>den</strong>.2. Der zuständige Priester oder ein anderer Priester bereitet <strong>die</strong> Predigtvor und leitet sie dem/der Leiter/-in einer Wort-Gottes-Feier weiter,der/<strong>die</strong> <strong>die</strong>se Predigt vorträgt.3. Die Leiter/-innen <strong>von</strong> Wort-Gottes-Feiern übernehmen in Absprachemit <strong>den</strong> verant<strong>wort</strong>lichen Priestern <strong>die</strong> Predigt <strong>von</strong> entsprechen<strong>den</strong> Vorlagen(Predigt-Literatur, Internet-Angebote u. ä.).Die Befähigung zur Homilie bzw. Predigt geht über <strong>die</strong> Befähigung zurLeitung der Wort-Gottes-Feier hinaus. Daher muss um <strong>die</strong> Beauftragungzum ständigen Predigt<strong>die</strong>nst gesondert angefragt wer<strong>den</strong>. Folgende Ausbildungsformengelten dabei als Voraussetzung:1. Homiletik-Ausbildung im Rahmen des Theologiestudiums.2. Die zu beauftragen<strong>den</strong> Personen absolvieren eine eigene Ausbildung inHomiletik, wobei nicht nur <strong>die</strong> Redekunst, sondern auch <strong>die</strong> biblischeund spirituell-theologische Befähigung berücksichtigt wer<strong>den</strong> soll.II. Kommunionhelfer und KommunionhelferinnenDie Kommunionhelfer/-innen, <strong>die</strong> außeror<strong>den</strong>tlichen Spender/-innen derKommunion, helfen beim Austeilen der Kommunion in der Eucharistiefeier.Sie wer<strong>den</strong> dazu befähigt, <strong>die</strong> Kommunion zu <strong>den</strong> Kranken, Menschenmit Behinderungen und älteren Menschen zu bringen und dort eineKommunionfeier zu gestalten. Weiters wer<strong>den</strong> sie dazu befähigt, eucharistischeAndachten zu leiten. Auch bei eucharistischen Prozessionenkönnen Kommunionhelfer/innen dem Priester assistieren.327


Voraussetzungen für <strong>den</strong> Dienst: Leben aus dem Glauben, Teamfähigkeit,Gesprächsfähigkeit, psychische Gesundheit und affektive Reife,unbeschadeter Ruf in der Pfarrgemeinde.Zulassung zur Ausbildung: Zur Ausbildung wer<strong>den</strong> jene Personen zugelassen,<strong>die</strong> ihre Bereitschaft erklären und im Rahmen eines Beschlussesdes zuständigen Pfarrgemeinderates oder des/der Leiters/-in der kategorialenSeelsorge (Krankenhäuser, Altersheime etc.) als geeignet befun<strong>den</strong>wur<strong>den</strong>.Ausbildung: Alle Abgänger/-innen <strong>von</strong> Theologie-Stu<strong>die</strong>n (Diplom,Master, Bakkalaureat, Bachelor, Höheres Institut) bringen <strong>die</strong> Grundkenntnissefür <strong>den</strong> Dienst mit und bedürfen keiner weiteren Ausbildung.Die zweitägige diözesane Ausbildung, <strong>die</strong> vom Seelsorgeamt organisiertwird, umfasst folgende Themen: Einführung in Wesen und Aufbau derEucharistiefeier, theologische und spirituelle Hinführung zu Wesen undAuftrag des Dienstes, Reflexion der Kommunionhelferpraxis, Modellefür <strong>die</strong> eucharistische Anbetung und für <strong>die</strong> Krankenkommunion. DerUmfang der Ausbildung umfasst drei Schritte: eine Einführungstagung(z. B. im Herbst) und eine zweite vertiefende Tagung (z. B. im Frühjahr)sowie eine halbjährige Praxis zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Tagungen. Nach derEinführungstagung erhalten <strong>die</strong> Teilnehmer/-innen <strong>die</strong> Beauftragungdurch <strong>den</strong> Ordinarius für <strong>den</strong> Zeitraum bis zur vertiefen<strong>den</strong> Tagung.Beauftragung zum Dienst durch <strong>den</strong> Ordinarius: Für <strong>die</strong> Abgänger/innender oben genannten Theologie-Stu<strong>die</strong>n kann der Pfarrgemeinderatbzw. der/<strong>die</strong> Leiter/-in der kategorialen Seelsorge um <strong>die</strong> Beauftragungfür fünf Jahre ansuchen. Für <strong>die</strong> Absolventen/-innen der zweitägigendiözesanen Ausbildung wird mit der Ausbildungsbestätigung <strong>die</strong>seBeauftragung auf fünf Jahre erteilt. Die Beauftragung kann anschließendin bei<strong>den</strong> Fällen auf unbefristete Zeit verlängert wer<strong>den</strong>.Ritus für <strong>die</strong> Beauftragung: Nach der Beauftragung durch <strong>den</strong> Ordinariussucht der Pfarrgemeinderat bzw. der/<strong>die</strong> Leiter/-in der kategorialenSeelsorge eine geeignete Möglichkeit (Gottes<strong>die</strong>nst), um <strong>die</strong> Beauftragtenvorzustellen und sie in ihren Dienst einzuführen. Eine entsprechendeVorlage liegt im Seelsorgeamt auf.328


Betreuung und Weiterbildung: Neben der Ausbildung bedarf es regelmäßigerspiritueller Vertiefung und dem Angebot <strong>von</strong> Praxisimpulsen.Eine jährliche Vertiefung auf der Ebene der Seelsorgeeinheiten, der Dekanateund in <strong>den</strong> Pfarreien bzw. im kategorialen Bereich ist wünschenswert.III. Lektoren und LektorinnenWer das Wort Gottes vorträgt, bringt Gott selbst zu Wort, der durchChristus zur Gemeinde spricht. Für <strong>die</strong>sen eigenständigen liturgischenDienst des/der Lektors/in braucht es eine entsprechende Eignung, aberauch eine entsprechende Aus- und Weiterbildung.Voraussetzungen für <strong>den</strong> Dienst: Die Eignung besteht in einer Grundfähigkeit,das Wort Gottes als vorgegebenen Text gut, verständlich undmit innerer Erfüllung der Gemeinde „vor-zu-tragen“. Weitere Voraussetzungensind: Leben aus dem Glauben, Teamfähigkeit, Gesprächsfähigkeit,psychische Gesundheit und affektive Reife, unbeschadeter Ruf inder Pfarrgemeinde.Zulassung zur Ausbildung: Zur Ausbildung wer<strong>den</strong> jene Personen zugelassen,<strong>die</strong> ihre Bereitschaft erklären und im Rahmen eines Beschlussesdes zuständigen Pfarrgemeinderates oder <strong>von</strong> dem/der Leiter/in der kategorialenSeelsorge als geeignet befun<strong>den</strong> wur<strong>den</strong>.Ausbildung: Alle Abgänger/-innen <strong>von</strong> Theologie-Stu<strong>die</strong>n (Diplom,Master, Bakkalaureat, Bachelor, Höheres Institut) bringen <strong>die</strong> Grundkenntnissefür <strong>den</strong> Dienst mit und bedürfen keiner weiteren Ausbildung.Die eintägige diözesane Ausbildung, <strong>die</strong> vom Seelsorgeamt organisiertwird, umfasst folgende Themen: Einführung in <strong>die</strong> Heilige Schrift undderen Ort in der Liturgie, Metho<strong>den</strong> des persönlichen und gemeinschaftlichenBibellesens, Wesen, Auftrag und konkrete Ausübung des Dienstes,Regeln der Sprechtechnik (Rhetorik und Phoniatik). Nach <strong>die</strong>sem Ausbildungstagsoll das Vortragen des Wortes Gottes in der Pfarrkirche mit329


dem zuständigen Seelsorger bzw. mit Hilfe <strong>von</strong> Fachleuten im BereichSprechtechnik konkret eingeübt wer<strong>den</strong>.Beauftragung zum Dienst: Die Beauftragung erteilt der zuständigeSeelsorger vor Ort.Ritus für <strong>die</strong> Beauftragung: Der Pfarrgemeinderat bzw. der/<strong>die</strong> Leiter/inder kategorialen Seelsorge sucht eine geeignete Möglichkeit (Gottes<strong>die</strong>nst),um <strong>die</strong> ausgebildeten Lektoren/-innen vorzustellen und sie inihren Dienst einzuführen. Eine entsprechende Vorlage liegt im Seelsorgeamtauf.Betreuung und Weiterbildung: Wünschenswert ist es, wenn auf PfarroderDekanatsebene oder im kategorialen Bereich überlegt wird, wie für<strong>die</strong> ausgebildeten Lektoren/-innen <strong>die</strong> Vertiefung in <strong>die</strong> Hl. Schrift durchpersönliches (z. B. lectio divina) und gemeinschaftliches Bibellesen ermöglichtwird und wie eine Weiterbildung zur Verfeinerung der Sprechtechnik(Rhetorik und Phoniatik) gewährleistet wer<strong>den</strong> kann.IV. Kantoren und KantorinnenDie Kantoren/-innen üben, wie alle in der Liturgie tätigen Kirchenmusiker/-innen(Organisten/-innen, Chorleiter/-innen und Chorsänger/-innen),einen wichtigen liturgischen Dienst aus. Der Kantoren<strong>die</strong>nst kann beiOrdinariums- und Propriumsteilen eingesetzt wer<strong>den</strong>. Er hat primär <strong>die</strong>Aufgabe, <strong>die</strong> solistischen Teile in <strong>den</strong> Liturgien zu gestalten. Die Führungdes Volksgesanges der Pfarrgemeinde über das Mikrophon zusammenmit der Orgel gehört nicht zur ersten Aufgabenstellung.Voraussetzungen für <strong>den</strong> Dienst: Absolut unerlässliche Voraussetzungfür <strong>die</strong> Ausübung des Kantoren<strong>die</strong>nstes sollte eine qualifizierte, vokaleVorbildung sein. Die Stimme soll angenehm, voll, rund und klar klingen,über ein sicheres rhythmisches Gefühl verfügen und intonationssichersein. Eine Stimme mit gutem, natürlichem Stimmsitz kann durchaus demQualitätskriterium entsprechen. Die Stimme soll bei der Gemeinde Akzeptanzfin<strong>den</strong> und sie soll <strong>die</strong> hörende Gemeinde erbauen. Weitere Vor-330


aussetzungen sind: Leben aus dem Glauben, Teamfähigkeit, Gesprächsfähigkeit,psychische Gesundheit und affektive Reife, unbeschadeter Rufin der Pfarrgemeinde.Zulassung zur Ausbildung: Zur Ausbildung wer<strong>den</strong> jene Personen zugelassen,<strong>die</strong> ihre Bereitschaft erklären und im Rahmen eines Beschlussesdes zuständigen Pfarrgemeinderates oder <strong>von</strong> dem/der Leiter/in der kategorialenSeelsorge unter Beiziehung einer musikalisch kompetenten Personals geeignet befun<strong>den</strong> wur<strong>den</strong>.Ausbildung: Kantoren/-innen wer<strong>den</strong> aufbauend auf ihren Fähigkeitenentsprechend aus- und weitergebildet. Es wer<strong>den</strong> vier Ausbildungsmöglichkeitenmit unterschiedlichem Umfang angeboten: <strong>die</strong> 3-jährige Ausbildungan <strong>den</strong> diözesaneigenen Kirchenmusikschulen in Brixen und Lana,<strong>die</strong> Ausbildung im chorischen und solistischen Bereich beim Institutfür Musikerziehung, <strong>die</strong> Ausbildung bei einer Sängerin oder einem Sängerim stimmlichen Bereich, <strong>die</strong> Kantorenkurse auf Dekanatsebene (organisiertvom Referat für Kirchenmusik).Betreuung und Weiterbildung: Die Chorleiter/-innen oder <strong>die</strong> Organisten/-innenübernehmen <strong>die</strong> Aufgabe der fachlichen Betreuung und Weiterbildung.331

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