WINTERREIFEN IM WINTER, SOMMERREIFEN IM SOMMER - Kfv

WINTERREIFEN IM WINTER, SOMMERREIFEN IM SOMMER - Kfv WINTERREIFEN IM WINTER, SOMMERREIFEN IM SOMMER - Kfv

11.08.2012 Aufrufe

PRESSE-INFORMATION WINTERREIFEN IM WINTER, SOMMERREIFEN IM SOMMER, ODER UMGEKEHRT? Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) warnt vor Nichtverwendung der Winterreifen, fordert Winterverordnung und kritisiert lasche Regelung bei Schneekettenpflicht – Spikes ab 15. November wieder im Einsatz Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist riskiert nicht „nur“ sein Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Versicherungsschutz. „Bei manchen Fahrzeuglenkern hilft eben nur die „Holzhammermethode“ um die Folgen abschätzen zu können. Jedes Jahr das gleiche Bild: Trotz Warnungen des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) bricht der Winter mit Getöse - und geht es nach der Form der Bereifung - offenbar mitten im Hochsommer ein. Dazu Mag. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des KfV: „Wäre ein Verkehrsunfall durch die Verwendung von Winter- statt Sommerreifen vermeidbar gewesen, droht ein Mitverschulden oder der teilweise bis gänzliche Verlust des Kasko-Schutzes“. Dennoch lassen sich zu viele Fahrzeuglenker nicht abschrecken und „vergessen“ schlicht auf die Wintergarnitur. Die Folgen sind zahlreiche Staus und Unfälle. Bisher gibt es nach dem Kraftfahrgesetz aber weder ein Gebot noch ein Verbot zur grundsätzlichen Verwendung von Winterreifen. „Hier müssen endlich seitens des Gesetzgebers Maßnahmen gesetzt werden. Das KfV fordert daher eine Winterverordnung. Im Zuge der Verkehrssicherheit müssen Pkw im Winter mit Winterreifen ausgestattet sein und Schwerfahrzeuge verpflichtend Schneeketten mitführen“, appelliert KfV Direktor, Dr. Othmar Thann. Schneekettenpflicht auch anordnen! In Österreich, Deutschland, der Schweiz und Italien sowie in den meisten EU- Ländern gilt eine streckenbezogene Schneekettenpflicht, die bei Bedarf von den verschiedensten Stellen angeordnet werden kann. In Österreich sind dafür die Landesregierungen zuständig. Das KfV appelliert an die Länder von dieser

PRESSE-INFORMATION<br />

<strong><strong>WINTER</strong>REIFEN</strong> <strong>IM</strong> <strong>WINTER</strong>, <strong><strong>SOMMER</strong>REIFEN</strong> <strong>IM</strong><br />

<strong>SOMMER</strong>, ODER UMGEKEHRT?<br />

Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) warnt vor Nichtverwendung<br />

der Winterreifen, fordert Winterverordnung und kritisiert lasche<br />

Regelung bei Schneekettenpflicht – Spikes ab 15. November wieder<br />

im Einsatz<br />

Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist riskiert nicht „nur“ sein Leben und das<br />

anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Versicherungsschutz. „Bei<br />

manchen Fahrzeuglenkern hilft eben nur die „Holzhammermethode“ um die Folgen<br />

abschätzen zu können. Jedes Jahr das gleiche Bild: Trotz Warnungen des<br />

Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) bricht der Winter mit Getöse - und geht es<br />

nach der Form der Bereifung - offenbar mitten im Hochsommer ein. Dazu Mag.<br />

Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des KfV: „Wäre ein Verkehrsunfall<br />

durch die Verwendung von Winter- statt Sommerreifen vermeidbar gewesen, droht<br />

ein Mitverschulden oder der teilweise bis gänzliche Verlust des Kasko-Schutzes“.<br />

Dennoch lassen sich zu viele Fahrzeuglenker nicht abschrecken und „vergessen“<br />

schlicht auf die Wintergarnitur. Die Folgen sind zahlreiche Staus und Unfälle. Bisher<br />

gibt es nach dem Kraftfahrgesetz aber weder ein Gebot noch ein Verbot zur<br />

grundsätzlichen Verwendung von Winterreifen. „Hier müssen endlich seitens des<br />

Gesetzgebers Maßnahmen gesetzt werden. Das KfV fordert daher eine<br />

Winterverordnung. Im Zuge der Verkehrssicherheit müssen Pkw im Winter mit<br />

Winterreifen ausgestattet sein und Schwerfahrzeuge verpflichtend Schneeketten<br />

mitführen“, appelliert KfV Direktor, Dr. Othmar Thann.<br />

Schneekettenpflicht auch anordnen!<br />

In Österreich, Deutschland, der Schweiz und Italien sowie in den meisten EU-<br />

Ländern gilt eine streckenbezogene Schneekettenpflicht, die bei Bedarf von den<br />

verschiedensten Stellen angeordnet werden kann. In Österreich sind dafür die<br />

Landesregierungen zuständig. Das KfV appelliert an die Länder von dieser


Maßnahme auch rechtzeitig Gebrauch zu machen. Was in Österreich noch nicht gilt<br />

ist für Slowenien und Finnland bereits Gesetz: Die Pflicht zur wintertauglichen Kfz-<br />

Ausrüstung.<br />

Mit Spikes und Schneeketten sicher durch den Winter<br />

Rechtzeitig zu Beginn der kalten Jahreszeit beginnt auch wieder die Spikesaison.<br />

Vom 15. November bis zum 8. April dürfen Kraftwagen bis zu 3,5 t Spikes auf ihre<br />

vier Räder montieren. Berücksichtigt werden müssen<br />

Geschwindigkeitsbegrenzungen – 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf<br />

Freilandstraßen und 50 km/h im Ortsgebiet – und die obligatorischen Spike-<br />

Aufkleber.<br />

Bei der Verwendung von Schneeketten ist zwar keine Höchstgeschwindigkeit<br />

vorgeschrieben (empfehlenswert maximal 50 km/h), sie dürfen aber nur verwendet<br />

werden, wenn die Straße mit einer ununterbrochenen Schnee- oder Eisschicht<br />

bedeckt ist. Einzige Ausnahme: Das Verkehrszeichen „Schneeketten<br />

vorgeschrieben“ verpflichtet zur Montage. Auch Spikefahrer sind von dieser<br />

Regelung nicht ausgenommen. Montiert werden Schneeketten auf die Antriebsräder,<br />

beim Vierradantrieb entweder auf die Vorder- oder Hinterräder - wenn vom<br />

Fahrzeughersteller nicht anders empfohlen, dann auf die Hinterräder.<br />

Langsam und mit Licht<br />

Die besten Winterreifen allein schützen nicht vor schlechten Straßen-, Verkehrs- und<br />

Sichtverhältnissen. Das KfV fordert daher immer wieder mehr Mut zur Langsamkeit.<br />

Laut Straßenverkehrsordnung ist der Lenker eines Fahrzeuges dazu verpflichtet,<br />

seine Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen<br />

angekündigten Umständen anzupassen. Bei nassen oder vereisten Straßen muss<br />

demnach entsprechend langsamer gefahren werden. So kann z. B. bei etwa 10 cm<br />

Schneematsch eine Geschwindigkeit von 30km/h bereits zu hoch sein! Sehen und<br />

gesehen werden ist im Straßenverkehr entscheidend. Vor allem in der dunklen<br />

Jahreszeit muss das fehlende Sonnenlicht durch die richtige Beleuchtung am Kfz<br />

ausgeglichen werden. Gerade jetzt trägt Licht am Tag wesentlich zum gesehen<br />

werden bei.<br />

Wien, 13.11.2001<br />

Kuratorium für Verkehrssicherheit/Presse<br />

Mag. Gabriele Hinterkörner<br />

Tel.: 01/717 70-225/Ölzeltgasse 3/1031 Wien<br />

E-Mail: pr@kfv.at Internet: http://www.kfv.at

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