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PT 09 EPOS - Praxistag

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E P O SAn die Schulleitungender Hauptschulen, Grund-und Hauptschulen,Regionale Schulen, Grund-und Regionale Schulen,Integrierte Gesamtschulen, Dualen Oberschulenin Rheinland-PfalzMittlere Bleiche 6155116 MainzTelefon 06131 16-0Telefax 06131 16-2997Poststelle@mbwjk.rlp.dewww.mbwjk.rlp.de26. Januar 20<strong>09</strong>Mein Aktenzeichen944 B-51 407/31Bitte immer angeben!Ihr Schreiben vomAnsprechpartner/-in / E-MailKarl-Gerd MorgenthalerTelefon / Fax06131 16-455506131 16-174555Durchführung des <strong>Praxistag</strong>es im Schuljahr 20<strong>09</strong>/2010Sehr geehrte Damen und Herren,Die bisherigen Erfahrungen mit dem <strong>Praxistag</strong> in Schulen mit Hauptschulbildungsganghaben gezeigt, dass Jugendliche durch die längere Präsenzzeit im Betrieb ihreLeistungsfähigkeit unter Beweis stellen können und es mehr Schülerinnen und Schülerngelingt, unmittelbar in ein Ausbildungsverhältnis zu kommen. Auch die berechtigtenForderungen der Wirtschaft und Kammern nach mehr betrieblicher Praxis in den Schulensprachen für eine Ausweitung des <strong>Praxistag</strong>es. Deshalb haben im letzten Jahr über 100Schulen den „<strong>Praxistag</strong>“ eingeführtDie Schülerinnen und Schüler sind bis zu einem ganzen Schuljahr an einem Tag der Wochein einem Unternehmen oder in einer Verwaltung und konnten so Betriebe und Arbeitsabläufekennen lernen und auch ihre Kompetenzen auf vielen Ebenen verbessern. Der <strong>Praxistag</strong> istkonzeptionell in einer Klassenstufe anzusiedeln (ggf. auch bei Kombinationsklassen in 2Jahrgangsstufen) und jede Schülerin und jeder Schüler soll nur einmal in ihrer/seinerSchullaufbahn am <strong>Praxistag</strong> teilnehmen.Der „<strong>Praxistag</strong>“ wird in Zusammenarbeit von Schulen, Kammern, Arbeitsagentur undKommunen durchgeführt. Die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung des <strong>Praxistag</strong>essoll in Kooperation mit außerschulischen Partnern erfolgen; zur Unterstützung könnenentsprechende Verträge mit außerschulischen Partnern Verträge abgeschlossen werden.Dazu werden finanzielle Mittel der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.


Die Fortführung des bereits im Schuljahr 2008/20<strong>09</strong> eingeführten <strong>Praxistag</strong>es bedarf keineserneuten Antrages; diese Schulen haben die Möglichkeit, bereits jetzt im Internetportal dieDaten für die Teilnahme einzutragen und Projektmittel zu beantragen.Auch ab dem kommenden Schuljahr haben Sie die Möglichkeit, den <strong>Praxistag</strong> einzuführen(zur inhaltlichen Konzeption und Organisation siehe Anlage 1). Die Entscheidung darübersollte möglichst bald und in Abstimmung mit dem Kollegium, der Schulaufsicht, den Elternund Schülern getroffen werden. Ich bitte Sie darum, Ihr Kollegium zu informieren undgemeinsam mit allen Beteiligten über eine Einführung ab dem nächsten Schuljahr zuberaten.Weiterführende Hinweise finden Sie auf dem Landesbildungsserver unterhttp://praxistag.bildung-rp.de oder http://hauptschule.bildung-rp.de/berufsorientierung/praxistag.html. Für die teilnehmenden Schulen ist darüber hinaus ein Internetportaleingerichtet; die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Zulassung zum Projekt.Wenn Sie die Einführung des <strong>Praxistag</strong>es im Schuljahr 20<strong>09</strong>/2010 planen, bitten wir Sie, diesmit einem formlosen Schreiben bis zum 1.3.20<strong>09</strong> bei Ihrer zuständigen Schulaufsicht zubeantragen und dabei die Anlage zum Antrag gemäß Anlage 2 zu diesem Schreibenbeizufügen.Für die Beantwortung eventuell auftretender Fragen stehen Ihnen Frau Katharina Richardtbei der ADD in Trier (0651-9494141; katharina.richardt@add.rlp.de), meine MitarbeiterinFrau Anton (Durchwahl 06131/16-4333) und ich gerne zur Verfügung.Mit freundlichen GrüßenIm AuftragKarl-Gerd Morgenthaler2


Anlage 1:1. Ziele der vertieften Berufsorientierung und des <strong>Praxistag</strong>esIm Rahmen der Berufsorientierung gemachte praktische Erfahrungen in Betrieben motivierensehr stark für den Unterricht. Solche Erfahrungen mehr als bisher zu nutzen und sie verstärktin die berufsvorbereitenden Qualifizierungsmaßnahmen für noch nicht ausbildungsreifeJugendliche einzubeziehen, fördert und erhöht zudem deren Chancen auf einen Einstieg ineine reguläre Berufsausbildung.Die vertiefte Berufsorientierung hat daher folgende Ziele: die Berufsfindung der Schülerinnen und Schüler durch konkrete Erfahrungen in derBerufswelt, z.B. durch Praktika, zu präzisieren ihre Ausbildungsfähigkeit zu fördern, sie zur Berufsreife zu führen und ihre Chancen auf Vermittelbarkeit in die Berufsausbildung zu erhöhen.Deshalb soll für Schülerinnen und Schüler der Schulen mit Bildungsgang Hauptschule /Berufsreife ein wöchentlich stattfindender <strong>Praxistag</strong> (eintägiges Praktikum) in Betriebenermöglicht werden. So sollen Schülerinnen und Schüler fachliche, personale und sozialeKompetenzen erwerben, die sie in der beruflichen wie auch der schulischen Ausbildungbrauchen. Die Verknüpfung zwischen schulischem und betrieblichem Lernen sollte soangelegt sein, dass ein Übertritt in die Berufs- und Arbeitswelt möglichst reibungslos erfolgtund den Jugendlichen neue Wege beim Einstieg ins Berufsleben eröffnet werden.Konkret sind als Ziele des <strong>Praxistag</strong>es zu nennen: Sammeln von intensiver (Vor-) Erfahrung in Berufsleben, Arbeitswelt, Berufsfeld undBeruf, praxisgebundene berufliche Orientierung, eigenständiges und eigenverantwortliches Lernen, Motivationsschub für das Lernen insgesamt, eigenständige Mitarbeit und selbstverantwortliches Arbeiten in den Betrieben, originär und erlebbar vermittelte Erfahrungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt, aktive Integration der Schülerinnen und Schüler in den Arbeitsprozess, Erwerb von fachlichen Kompetenzen, Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen Entwickeln eigener Potentiale, Erkennen persönlicher Neigungen und Stärken, Verbesserung der Ausbildungsreife, gezielte und begründete Berufswahl. Häufigere Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis Letztlich eine geringere Abbruchsquote während der Ausbildung3


2. Pädagogisch-organisatorisches Konzept des <strong>Praxistag</strong>esVorbereitung:Frühe Berufsorientierung als Teil der Arbeitslehre bereits ab der 7. Jahrgangsstufe: Herausfinden derpersönlichen Interessen, aber auch der Stärken und Schwächen, Kenntnisse über Berufe undBewerbungsverfahren, das Verhalten am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und mögliche Gefahren. Geradebei solchen Themen können außerschulische Experten hilfreich sein. Diese können gewonnen undfinanziert werden als außerunterrichtliche Maßnahmen, die von der Bundesagentur für Arbeit imRahmen der vertieften Berufsorientierung bezuschusst werden. So kann z. B. einBerufsorientierungscamp als berufsorientierende Maßnahme bei der Berufsfindung vor, währendoder nach der Praktikumsphase durchgeführt werden.Unterstützung erfahren die Schulen in der Regel auch durch die Kammern. Vorhandene Jobfüxe undSchulsozialarbeit sollten im Rahmen ihres Aufgabenbereiches einbezogen sein.Jede Schule benennt eine koordinierende Lehrkraft für Berufsorientierungsmaßnahmen, welchedurch eine Anrechnungsstunde entlastet wird. Bei ihr und der Schulleitung laufen die Fädenzusammen. Sie achtet darauf, dass die Schüler und Schülerinnenalle notwendigenVorbereitungsmaßnahmen durchlaufen haben. Aber: Berufsorientierung ist Aufgabe der ganzenSchule!Die Akquirierung der Praktikumsplätze erfolgt durch Lehrkräfte, vorhandene Datenbänke von IHK undHWK, weitergehende Hilfe durch die Ausbildungsberater der Kammern, aber auch die Schüler selbst,den Jobfux und eventuell auch die Schulsozialarbeiter.Für teilnehmende Firmen sollte als Grundvoraussetzung gelten, dass sie auch tatsächlich ausbilden!Schüler und Schülerinnen ohne Praktikumsplatz können in überbetrieblichen Ausbildungsstätten,z. B. der Handwerkskammern, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Arbeitsplätzebekommen, wobei jederzeit die Möglichkeit bestehen sollte, in einen Betrieb zu wechseln.Sinnvoll ist die Zusammenarbeit mit dem berufsbildenden Schulwesen und ggf. mitBerufsbildungswerken oder geschützten Werkstätten, wenn Schülerinnen und Schüler ausSchwerpunktschulen beteiligt sind.Im Übrigen gilt für die Durchführung des <strong>Praxistag</strong>es die Verwaltungsvorschrift "Erkundungen undSchulpraktika an allgemeinbildenden Schulen" (siehe Amtsblatt Nr. 17/2000)Begleitung und Durchführung des <strong>Praxistag</strong>es:Einstieg: Ein wenigstens ein-, besser sogar zweiwöchiges Blockpraktikum, damit notwendigeGrundkenntnisse über die Arbeitsabläufe in dem gewählten Betrieb gewonnen werden können. (Esmuss vor Ort je nach Zahl der Schüler und der beteiligten Betriebe entschieden werden, welchenUmfang das Blockpraktikum haben kann.)Die Organisation und die inhaltliche Konzeption des <strong>Praxistag</strong>es sollte durch die FachschaftArbeitslehre in Verbindung mit der Klassenleiter-Konferenz unter Vorsitz der koordinierendenLehrkraft gefunden werden.Die Schulleitung benennt die Lehrkräfte, die möglichst in ihrer Funktion als Klassenlehrer/in und/oderAL – Lehrer/in die kontinuierliche Betreuung der Praktikanten wahrnehmen. Wünschenswert bei der4


Betreuung der Praktikanten ist die Einbeziehung des schulischen JobFuxes und/oder desSchulsozialarbeiters, aber auch der Eltern- und Kammervertretung.Sinnvoll ist eine zeitnahe Klassenlehrerstunde (nach Möglichkeit am Folgetag!) zur notwendigenNachbesprechung des <strong>Praxistag</strong>es und intensive Nachbereitung und Ergebnisdokumentation in einerArbeitsmappe, einem <strong>Praxistag</strong>ebuch, einem Berufswahlkompass oder Portfolio. Oben benannteBegleiter können an der Nachbesprechung teilnehmen.Um Unterrichtsausfall zu vermeiden, sollte in den entsprechenden Klassenstufen der Arbeitslehre-Unterricht am <strong>Praxistag</strong> gebündelt werden. Fällt Fachunterricht aus, kann dieser am ehesten in Formvon Arbeitsgemeinschaften und Übungen im Rahmen der Ganztagsschule nachgeholt werden. Dader <strong>Praxistag</strong> „Unterricht an einem außerschulischen Ort“ ist, müssen ausfallenden Fachstundenjedoch nicht nachgeholt werden. (Ergebnisse aus bspw. Hamburg zeigen einen Leistungsanstiegtrotz zwei wöchentlicher Praktikumstage.)Ein Wechsel der Praxisstelle ist in begründeten Ausnahmefällen möglich und vom schulischenKoordinationslehrer mit allen Beteiligten abzusprechen. Schüler ohne Praktikumsstelle nehmen amUnterricht teil.Nachbereitung des <strong>Praxistag</strong>es• Die erstellte Dokumentation der Schüler kann Grundlage der Zeugnisnote in „Arbeitslehre“sein.• Auf dem Zeugnis wird vermerkt, dass der Schüler am <strong>Praxistag</strong> teilgenommen hat. Zusätzlicherhält der Schüler ein Zertifikat, das über seine Leistungen im Praktikum Auskunft gibt. DieRückmeldung aus dem Praktikumsbetrieb sollte einbezogen werden.• Die Rückmeldungen der Firmen zu den Erfahrungs-, Lern- und Arbeitsbereichen des<strong>Praxistag</strong>es sollten in die unterrichtliche Nachbereitung einbezogen und schulintern evaluiertwerden.Letztlich sollte Ziel sein, ein verlässliches Übergangsmanagement zu schaffen, das dieSchülerinnen und Schüler bis zur Vermittlung in die Berufsausbildung begleitet. (Erfolge des<strong>Praxistag</strong>es werden teilweise erst im beruflichen Umfeld festgestellt.)5


3. Zeitplanung zur Einführung des <strong>Praxistag</strong>es,beispielhaft für eine Durchführung in den Klassen 8/2 und 9/112 Monate vor Start (Februar 20<strong>09</strong>)GesprächKollegium,Konferenz, SEB,BeschlussBenennung derverantwortlichenLehrkraft zurKoordination allerMaßnahmenKontakt mitSchulträger, HWK,IHK,Verkehrsträger, PZ,ADDBildung einesRunden TischesVorbereitendeMaßnahmen derBOKompetenzfeststellungsverfahren,Vorstellungsgespräche,BewerbungenRegelungFahrkosten und -karten,Elterninfo, -abendPresseBei Teilnahmemehrerer Schulenan einemStandort:regelmäßigeTreffen,Festlegen derjeweiligen<strong>Praxistag</strong>e6 Monate vor Start – im neuen SchuljahrAnschreiben Stellensuche:Firmen durch Schüler, Lehrer,HWK, IHK, Eltern, JobfuxLandwirtschaftskammer,SchuleKlasse 8/2 (Februar 2010)bis 9/1 (Januar 2011)Durchführung des<strong>Praxistag</strong>es: zumStart kurzesBlockpraktikum,danach PraxisWechsel, wennnötigEvtl. 2.ElterninformationBegleitendeMaßnahmen: Heft-,Portfolio-führung,Zeiten fürBesprechung <strong>PT</strong>,nachmittags AG o.ä.zum Aufarbeiten derLückenKlare Absprachenüber Portfolio undBenotungBei Teilnahmemehrerer Schulenan einem StandortmöglichstvereinheitlichendeAbsprachenKlasse 9/2NachbereitendeMaßnahmen:weitereAusbildungsplatzsuche,Aufarbeitung vonSchwächenOrganisation:o Stundenplano Besucheo Zeiten für Besprechung des <strong>PT</strong>o Nachmittags - AG zum Aufarbeitenvon LückenNach der EntlassungKontakt mit Entlassschülern bzw.Rückmeldung von denEntlassschülern über wenigstens 1Jahr vereinbaren:Evaluation6


4. Unterstützung des <strong>Praxistag</strong>es durch das MBWJK:• Die am Projekt beteiligten Schulen organisieren die Beteiligung am Projekt "<strong>Praxistag</strong>“ in eigenerVerantwortung innerhalb der Kontingent-Stundentafel. Organisatorisch wird dies in Ganztagsschulenam leichtesten gelingen.• Die teilnehmenden Ganztagsschulen erhalten für je 18 teilnehmende Schülerinnen und Schüler, dienicht als Ganztagsschüler angemeldet sind, zusätzlich zwei Lehrerwochenstunden über eineAufstockung ihres Ganztagsbudgets. Diese beiden Stunden dienen als GTS-AG der Vorbereitung des<strong>Praxistag</strong>es, der im Februar 20<strong>09</strong> beginnen soll. Während des <strong>Praxistag</strong>es sind diese beiden der AG–Lehrkraft zugewiesenen Stunden die ergänzende Grundlage für die Betreuung der Praktikanten durchdie zuständige Lehrkraft.• Die Halbtagsschulen erhöhen ihr Soll um zwei Lehrerwochenstunden pro <strong>Praxistag</strong>klasse bei derAnforderung im März (vorläufiger Gliederungsbogen). Diese beiden Stunden dienen als AG derVorbereitung des <strong>Praxistag</strong>es, der im Februar 20<strong>09</strong> beginnen soll. Während des <strong>Praxistag</strong>es sinddiese beiden der AG–Lehrkraft zugewiesenen Stunden die ergänzende Grundlage für die Betreuungder Praktikanten durch die zuständige Lehrkraft.• Für Koordination und Organisation wird den Schulen eine weitere Lehrerwochenstunde zusätzlich zurVerfügung gestellt. Die Schulen tragen dies ebenfalls in den vorläufigen Gliederungsbogen ein.• Die Aufgabenverteilung zwischen Schule und den teilnehmenden Betrieben gründet auf der VVErkundungen und Praktika an allgemeinbildenden Schulen vom <strong>09</strong>. Oktober, 2000 (GAmtsblatt S. 737ff).• Auf die Verpflichtung des Schulträgers zur Kostenübernahme von anfallenden Beförderungskosten unddes Haftpflichtversicherungsschutzes von Schülerinnen und Schülern wird hingewiesen (Nrn. 3.1.2 und3.2.3 der VV Erkundungen und Praktika an allgemeinbildenden Schulen).• Die Durchführung des Projektes „<strong>Praxistag</strong>“ in der Schule oder an außerschulischen Lernorten ist eineUnterrichtsveranstaltung (Unterricht an einem außerschulischen Ort) und es bestehtVersicherungsschutz.• Die Schulen informieren die Erziehungsberechtigten über das Projekt und lassen sich die Zustimmungzur Teilnahme bestätigen.• Falls Schülerinnen und Schüler am Projekt „<strong>Praxistag</strong> in der Hauptschule“ nicht teilnehmen wollen oderkönnen, müssen sie andere unterrichtliche Veranstaltungen besuchen.• Die Bundesagentur für Arbeit stellt zur Vorbereitung und Nachbereitung des <strong>Praxistag</strong>es pro Klasse,die am <strong>Praxistag</strong> teilnimmt, jeweils einen Betrag von 2.300 € zur Verfügung. Weiterhin erhalten Sie pro<strong>Praxistag</strong>klasse in der Vorbereitung und Nachbereitung je 500 € für Sachmittel.Für die organisatorische Begleitung der flankierenden Maßnahmen zum <strong>Praxistag</strong> ist künftig die ADD Trierzuständig, bei der für die <strong>Praxistag</strong>-Schulen eine zentrale Anlaufstelle (ZA<strong>PT</strong>) eingerichtet wurde:Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Katharina Richardt - Referat 32 –Postfach 1320, 54203 TrierTelefon: 0651- 9494141, Telefax: 0651-949477141E-Mail Adresse: Katharina.Richardt@add.rlp.de7


Anlage 2: Anhang zum Antrag „<strong>Praxistag</strong>“A – Fragen zum <strong>Praxistag</strong>1. Name, Funktion, Email-Adresse der/des Verantwortlichen:2. Organisation des <strong>Praxistag</strong>es im Rahmen der Ganztagsschule: ja / nein3. Anzahl der Klassen/Gruppen und Anzahl der Schüler pro Klasse, die im <strong>Praxistag</strong> sind:Beispiel: 8a – 24 Schüler; 8b – 22 Schüler4. Klassenstufe, in der der <strong>Praxistag</strong> organisiert wird:a) 1. und 2. Halbjahr Klasse 8 ?b) 2. Halbjahr Klasse 8 und 1. Halbjahr Klasse 9 ?c) 1. und 2. Halbjahr Klasse 9 ?d) vorgeschaltetes Blockpraktikum ja - nein; wenn ja, wie lange:e) Wochentag, auf der <strong>Praxistag</strong> gelegt ist:5. Umfang der Vor/Nachbereitung des <strong>Praxistag</strong>es in Wochenstunden pro Klasse/Gruppe:6. Vor/Nachbereitung des <strong>Praxistag</strong>es mit Lehrpersonen der eigenen Schule oder mit externenKräften?7. a) Ist vorgesehen, im Rahmen der „vertieften Berufsorientierung“ Finanzmittel der Bundesagenturfür Arbeit zu beantragen? ja / neinb) Wenn ja, für welche Maßnahmen?B – Fragen zum Berufsorientierungskonzept allgemein8. Maßnahmen zur Berufsorientierung, die an der Schule implementiert sind (Stichwort)a) Klasse 5:b) Klasse 6:c) Klasse 7:d) Klasse 8:e) Klasse 9:9. Externe Kooperationspartner (außer Betriebe):10. Betriebliche Kooperationspartner:8


Anlage 3Weitere Informationen zur Nutzung der Fördermittel und des Portals „<strong>Praxistag</strong>“Die Bewilligung von Fördermitteln für Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung ist nur unter derVoraussetzung möglich, dass an der Schule ein <strong>Praxistag</strong> eingerichtet wurde. Daher ist zunächstüber die Schulaufsicht ein entsprechender Antrag auf Einrichtung des <strong>Praxistag</strong>es bei der ZA<strong>PT</strong>einzureichen. Diesem Antrag ist ein Formblatt (Anlage 2) beizufügen, das über das BO-Gesamtkonzept, über die inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen Aufschluss gibt.Die finanzierten Projekte müssen nachhaltige und innovative Ansätze zur vertieftenBerufsorientierung aufweisen und eine zusätzliche Maßnahme zum Regelangebot der Schulen sein.Zur Planung und Bewilligung von begleitenden MaßnahmenNach Bewilligung Ihres Antrages auf Einrichtung des <strong>Praxistag</strong>es, wird Ihre Schule im Portal freigeschaltet. Es steht Ihnen jeweils für vorbereitende und nachbereitende Maßnahmen pro Klasse, dieam <strong>Praxistag</strong> teilnimmt, ein Betrag von 2.300 € zur Verfügung.In Höhe dieser Beträge können Sie mit geeigneten Maßnahmeträgern Verträge abschließen.Im Portal sind hierzu folgende Vertragsmuster mit den dazugehörigen Anlagen und Informationenhinterlegt:• Projektvertrag, abzuschließen mit juristischen Personen, wie z.B. Bildungseinrichtungen,HWK, IHK, Betriebe usw.. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt auf Veranlassung der ZA<strong>PT</strong>durch die Landesoberkasse Trier.• Honorarvertrag, abzuschließen mit Einzelpersonen, wie z.B. Handwerksmeister,Psychologen usw. Hier erfolgt die Auszahlung des Honorars durch die OFD.Es erfolgt die Erfassung der notwendigen Daten des Vertragspartners, mit der dazugehörigen Anlagezum Projektvertrag <strong>Praxistag</strong>.Jeder Vertragspartner wird nur einmal erfasst und steht für mehrere Verträge zur Verfügung.Die Vertragsentwürfe in Form des „Antrages Projekt“, der zum download im Portal hinterlegt ist,sind mit den dazugehörigen Anlagen/ Unterlagen per E-Mail an die ZA<strong>PT</strong> weiterzuleiten.Mit dem Erfassen der Vertragsdaten im Portal gehen Ihnen automatisch die Antragsunterlagen zumentsprechenden Vor- oder Nachbereitungsprojekt per eMail zu.Diese Unterlagen enthalten ein Antragsformular, das sie in digitaler Form bei der ZA<strong>PT</strong> einreichen,und zwar mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme.Weitere Einzelheiten können Sie den Hinweisen entnehmen, die den Antragsunterlagen ebenfallsbeigefügt sind.Nach fachlicher Prüfung der Unterlagen werden Sie im Bewilligungsfalle per E-Mail darüberinformiert, dass die Mittel freigeschaltet wurden.Erst danach dürfen Sie die Maßnahme durchführen!Der Vertrag kann nun in dreifacher Ausfertigung ausgedruckt werden und ist von denVertragspartnern unterschrieben, in einfacher Ausfertigung, der ZA<strong>PT</strong> zuzusenden.Sollte es zu einer Ablehnung der geplanten Maßnahme kommen, so wird dies ebenfalls im Portalangezeigt und Sie werden hierüber informiert.9


Eine Liste der geprüften und freigeschalteten Verträge können Sie sich im Portal anzeigen lassen.Jeder gedruckte Vertrag wird automatisch auch als pdf-Dokument gespeichert. In der Übersicht zuIhrem Budget können Sie die Kosten fiktiv abarbeiten.Weiterhin erhalten Sie pro <strong>Praxistag</strong>klasse in der Vorbereitung und Nachbereitung je 500 € fürSachmittel.Unter die zusätzlichen Kosten (500 €) für Sachmittel fallen:• Fortbildungskosten• Medien, Materialien, Sachmittel• Elternarbeit• Öffentlichkeitsarbeit• Ausstattung einer Lernwerkstatt• Berufswahlkompass (anderen Mappen für diesen Zweck)• Bewerbungsmappen• Flip-Pin-Centers• Moderatorenkoffer• Portfoliomappen• Präsentationsmaterial• Schreibmaterial / Stifte• Videokamera• Fachliteratur mit Bezug zur Thematik BOAnmerkung: Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind keine inhaltliche Ausgestaltung des <strong>Praxistag</strong>es.Daher werden sie nicht finanziert. Diese Kosten müssen, sofern sie klar ausgewiesen sind, durch einenEigenanteil der Schülerinnen und Schüler oder durch andere Träger, etwa den Förderverein, gedeckt werden.Hinweis zu den Reisekosten:Die betreuenden Lehrkräfte erhalten für die Fahrten zu den Betrieben (Praktikumsbesuche) nach denBestimmungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG) Reisekosten.Die Schulleitung muss die Fahrten vor Antritt als Dienstreise genehmigen und das zu benutzendeBeförderungsmittel bestimmen ( § 2 Abs. und 3 LRKG).Die Reisekostenabrechnung der Lehrkräfte wird von der Schulleitung mit der Bestätigung dersachlichen Richtigkeit sowie Angabe der Haushaltsstelle "<strong>09</strong>19-533<strong>09</strong> <strong>Praxistag</strong>“ an dieReisekostenstelle Birkenfeld weiter geleitet, welche die Kosten ermittelt und die Reisekosten an dieLehrkräfte auszahlt.Auszahlung der Kosten für Sachmittel und Projektverträge:Rechnungen über erfolgte Anschaffungen/Projekte können der ZA<strong>PT</strong> mit der Bestätigung dersachlichen und rechnerischen Richtigkeit zur Bezahlung vorgelegt werden.Die Schulen können bei den Sachmitteln auch in Vorlage treten und die Rechnungen der ZA<strong>PT</strong>gesammelt vorlegen, die dann eine Erstattung veranlasst. Hier ist darauf zu achten, dass derUnterzeichner der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit nicht gleichzeitig der Zahlungsempfängersein darf.Danach erfolgt die Zahlung an die Maßnahmenträger (der Projektvertrag wird von der ADDausgezahlt, der Honorarvertrag von der OFD).Laufen Maßnahmen mit einem Partner über einen längeren Zeitraum, so besteht die Möglichkeit derAuszahlung aus dem Budget in Teilbeträgen, evtl. quartalsmäßig.Nach jedem Projekt ist eine Liste mit Namen, Anschrift und Geschlecht der beteiligten Schülerinnenund Schüler vorzulegen.10

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