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IFF-Info Nr. 27, 2004 - IFFOnzeit

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Ulrike Mönigersten Halbjahr 2003 kam es zu8.284 Einsätzen, bei denen in 3.<strong>27</strong>9Fällen Wohnungsverweisungen undRückkehrverbote ausgesprochenwurden. Eine deutliche Steigerungder Zahlen von Quartal zu Quartalist dabei erkennbar; diese dürfte imWesentlichen auf eine erhöhte Anzeigebereitschaftin der Bevölkerungund auf eine gesteigerte Sensibilitätder Einsatzkräfte im Umgangmit häuslicher Gewalt zurückzuführensein. Wenn bereits im ersten Jahrnach Inkrafttreten des Gewaltschutzrechtsin gut einem Drittelund im folgenden Halbjahr in knapp40% aller Fälle Anordnungen bezüglichder Wohnung verfügt wurden,spricht dies dafür, dass dieNeuregelung im Polizeigesetz eineProblemlage trifft, die dringend einerInterventionsmöglichkeit durchöffentliche Stellen bedurfte. In 498(2002) bzw. 334 (1. Hj. 2003) allerpolizeilich bekannt gewordenenFälle häuslicher Gewalt, d.h. in ca.3,5% bzw. 4%, wurden innerhalbder 10-Tages-Frist zivilrechtlicheAnordnungen – hierunter fallen dienach dem Gewaltschutzgesetz möglichenMaßnahmen – beantragt. Warumder Prozentsatz so gering ist,ist bisher nicht hinreichend erklärbar.Bei den Straftatbeständen dominiertdie „einfache“ Körperverletzungnach § 223 StGB (2002: 9.134Fälle; 1. Hj. 2003: 5.238), gefolgt vonder gefährlichen Körperverletzungnach § 224 StGB (2002: 2.555 Fälle;1. Hj. 2003: 1.569 Fälle) und derBedrohung gem. § 241 StGB (2002:1.429 Fälle; 1. Hj. 2003: 787 Fälle).In immerhin 26 Fällen (2002) bzw.11 Fällen (1. Hj. 2003) wurden Tötungsdelikte(Versuche eingeschlossen)angezeigt.II. Raum BielefeldBei dem Polizeipräsidium in Bielefeldbesteht seit 1999 das Interventionsprojektgegen Gewalt vonMännern in Beziehungen 26 , dessenZiel es ist, ein Netzwerk zwischenPolizei, kommunalen Behörden, Beratungsstellen,Frauenhäusern undder Staatsanwaltschaft zu installierenund durch abgestimmtes Verhaltenaller Institutionen das Problemhäuslicher Gewalt besser zu bewältigen,als es bisher der Fall war. ImPolizeipräsidium Bielefeld, dessenZuständigkeitsbereich ca. 330.000Einwohner/innen umfasst, werdenseit 2003 mit Hilfe eines neuen<strong>Info</strong>rmations- und Ermittlungssystems(INES) konsequent verschiedeneDaten bei Einsätzenhäuslicher Gewalt erfasst. Das System,das in dieser Form inDeutschland nur in Bielefeld vorhandenist, ermöglicht eine detaillierteErfassung und Auswertungnach verschiedenen Merkmalen wiez.B. nach Geschlecht, Alter derOpfer und Täter/innen, Berufen,Uhrzeiten und Wochentage der Taten.An dieser Stelle soll nur auf einigeErgebnisse eingegangen werden,wobei die Daten für das 1.Halbjahr 2003 zugrunde gelegt werden.<strong>27</strong>Im 1. Halbjahr 2003 wurden insgesamt295 polizeiliche Einsätze inFällen häuslicher Gewalt erfasst. 28Wohnungsverweisungen und Rückkehrverbotewurden in 64 Fällen angeordnet,in einem Fall nur einRückkehrverbot. Vergleicht mandiese Zahlen mit denen für Nordrhein-Westfaleninsgesamt, so ist erkennbar,dass die Anzahl polizeilicherVerfügungen in Bielefeld mitca. 22% deutlich unter dem Landesdurchschnittvon ca. 40% liegt. DieUrsachen hierfür sind bisher nichterforscht.Die Deliktsverteilung im RaumBielefeld entspricht weitgehend derjenigenauf Landesebene (vgl. AbschnittC.I.). Das häufigste Deliktstellt die Körperverletzung nach §223 StGB dar (173 Fälle), gefolgtvon Bedrohung und gefährlicherKörperverletzung (jeweils 39 Fälle).In einem Fall bestand der Verdachteines Tötungsdelikts.Das Erfassungssystem ermöglichtdarüber hinaus u.a. Feststellungenzur geschlechtsspezifischenVerteilung im Täter-Opfer-Verhältnis:In 261 Fällen waren die Tatverdächtigenmännlichen Geschlechts,in 15 Fällen weiblich, in 19 Fällenhandelte es sich um „keine Angaben/unbekannt/Fehleingaben“(vgl. Fn. 28). Ordnet man die Fällemit unbekannter Angabe vollständigjeweils dem weiblichen odermännlichen Geschlecht zu, ergibtsich ein Anteil männlicher Tatverdächtigerzwischen 88,5% und94,9%. Bei den Geschädigten handeltees sich in 243 Fällen um weiblichePersonen, in 31 Fällen ummännliche Personen, in 21 Fällenwurde „keine Angaben/unbekannt/Fehleingaben“angekreuzt.Mindestens 82,4% und höchstens89,5% der Opfer sind also weiblich,während zwischen 10,5% und17,6% männlich sind.III. Die geschlechtsspezifischeTäter-Opfer-Verteilung imKontext anderer ErgebnisseEine Betrachtung der vorliegendenZahlen bestätigt die der gesetzgeberischenInitiative zugrunde liegendeAnnahme, häusliche Gewalt gehein der Regel von Männern aus. Opfersind nach dem zur Verfügungstehenden Zahlenmaterial ganzüberwiegend weibliche Personen.Auch wenn gelegentlich behauptetwird, Männer und Frauen seien inungefähr gleichem Umfang gewalttätig(vgl. Bock 2001, S. 5ff.;mwN) 29 , weisen die zum Bereichder häuslichen Gewalt bisher konkretvorliegenden Zahlen aus demHellfeld auf das Gegenteil hin (vgl.Abschnitt C. I. und II). Dies stimmt14

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