Unfallstatistik Bericht 2004
Unfallstatistik Bericht 2004
Unfallstatistik Bericht 2004
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Unfallhäufungsstellen<br />
116<br />
UNFALLHÄUFUNGSSTELLEN<br />
Gesetzlicher Auftrag: (Pflicht der Behörde) § 96 StVO 1960<br />
(1) Ereignen sich an einer Straßenstelle oder -strecke wiederholt Unfälle mit Personen-<br />
oder Sachschaden, so hat die Behörde unverzüglich - insbesondere auf Grund von<br />
<strong>Bericht</strong>en der Dienststellen von Organen der Straßenaufsicht oder sonstiger geeigneter<br />
Stellen, unter Durchführung eines Lokalaugenscheins, Einholung von Sachverständigengutachten,<br />
Auswertung von Unfallverzeichnissen u.dgl. - festzustellen, welche Maßnahmen<br />
zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können; hierbei ist auf den jeweiligen Stand<br />
der Wissenschaft und Forschung Bedacht zu nehmen. Das Ergebnis dieser Feststellung ist<br />
demjenigen, der für die Ergreifung der jeweiligen Maßnahme zuständig ist, und der<br />
Landesregierung mitzuteilen.<br />
(1a) Als unfallverhütend festgestellte Maßnahmen sind unverzüglich zu verwirklichen; ist das<br />
nicht möglich, so hat die Stelle, die für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist, der feststellenden<br />
Behörde und der Landesregierung die Umstände mitzuteilen, die diesen<br />
Maßnahmen entgegenstehen. Ist jedoch die Landesregierung oder der Bundesminister für<br />
öffentliche Wirtschaft und Verkehr für die Ergreifung der Maßnahme zuständig, so sind die<br />
der Maßnahme entgegenstehenden Umstände in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten.<br />
Unfallhäufungsstellen:<br />
Die Bewertung einer Unfallstelle als Unfallhäufungsstelle beruht auf zwei Kriterien, die beide<br />
erfüllt sein müssen.<br />
Ein Knoten oder ein Streckenbereich bis zu einer Länge von 250 m ist als<br />
Unfallhäufungsstelle zu bezeichnen, wenn<br />
sich an dieser Stelle mindestens drei Unfälle mit Personenschaden<br />
(oder mindestens 5 gleichartige Unfälle mit Personen- und Sachschaden) in<br />
drei Jahren ereignet haben und<br />
der Relativkoeffizient den Wert 0,8 erreicht oder übersteigt.<br />
Örtlich zusammenhängende Unfallhäufungsstellen werden als eine Unfallhäufungsstrecke<br />
behandelt.<br />
Relativkoeffizient:<br />
Ist ein errechneter Wert, zusammengesetzt aus der Anzahl der Unfälle im Verhältnis zur<br />
Verkehrsstärke.