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ERA-Einführungsprozess - IG Metall

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d) Bestandsaufnahme bestehenderBelastungsanteile am Entgeltzogene Entgeltbegründungen aufmerksammachen. Eine „Regelüberleitung“ alterBelastungszulagen in die <strong>ERA</strong>-Belastungszulagekann es nicht generell geben (vgl.„Belastungsbewertung im Vergleich“ in <strong>ERA</strong>-Wissen Handbuch I, Seite 219 ff). Es kann aberim Rahmen einer betrieblichen Regelung sinnvollsein, bisherige Belastungsrangstufen derAnalytik den Belastungsstufen nach <strong>ERA</strong> zuzuordnen.Tabelle 5: Betriebliches Beispiel zur Erhebung bisheriger Belastungsanteile am Entgelt (TarifgebietNW/NB).(Achtung: eine „Umrechnung“ von alten Belastungsstufen in <strong>ERA</strong>-Stufen ist i.d.R. nicht möglich)Belastungen haben nach den bisherigenTarifverträgen teilweise einen erheblichen Anteilan der Entgeltbegründung. Eine Bestandsaufnahmedieses Anteils kann einerseitsHinweise auf heutige Belastungsstrukturengeben, andererseits aber auch auf Problemedurch längst entfallene, aber evtl. nicht nachvolle)Abfrage zur Zuführung zum <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds:sprechendes Musterschreiben):● Die Bruttolohn- und Gehaltssumme desjeweiligen Bezugsmonats für die Zuführungzum <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds.● Die bisher dem <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds zugeführtenBeträge.● Die bilanzielle Rückstellung der bisher aufgelaufenenMittel zzgl. der Arbeitgeberanteilezur Sozialversicherung.Der <strong>ERA</strong>-Fondsrechner auf der <strong>ERA</strong>-CD ermöglichteine Überprüfung der korrekten Berechnungder Zuführungsbeträge.2. Ausgewählte eigene <strong>ERA</strong>-Bewertungen und Alt-Neu-VergleicheGemäß Tarifvertrag <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds sinddie <strong>ERA</strong>-Strukturkomponenten nach ihrer erstmaligenAuszahlung an die Beschäftigten in denfolgenden Tarifperioden jeweils zumGeschäftsjahresende dem <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds zuzuführen. Gemäß §4d TV<strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds hat der Arbeitgeber denBetriebsrat regelmäßig zu informieren. Wird diesnicht getan, muss der Betriebsrat beimArbeitgeber dies schriftlich abfragen (vgl. enta)Eigene Beschreibung und Bewertung ausgewählterexemplarischer Tätigkeiten (10-30betriebliche Ankerbeispiele)Es ist sinnvoll, möglichst früh im Betriebsrateigene Beschreibungen und Bewertungen zuerstellen. Dies dient● zur Übung nach der Qualifizierungsphase,● zur Vorbereitung auf die PAKO-Arbeit (undevtl. Reklamationen) und zur Herstellungeines gemeinsamen Verständnisses unter denBetriebsratsmitgliedern,● als Grundlage für die Auswahl evtl. betrieblicherErgänzungsbeispiele,● als Grundlage eines ersten Alt-/Neu-Vergleiches und einer groben Trendrechnung.Die Auswahl der Beispiele sollte sich an denSchwerpunkten orientieren, die sich aus denTabellen 1 und 2 ergeben. Für eine „Trendrechnung“ist es vorteilhaft, wenn die Verteilungder Ankerbeispiele sich an der Verteilung der bisherigenLohngruppen orientiert. (Dies gilt allerdingsnur, wenn die Verteilung der Entgeltgruppenauch der Verteilung der Tätigkeiten entsprichtund diese nicht verzerrt.)Zur Beschreibung der Ankerbeispiele kann dieDatei zur Erstellung betrieblicher Niveau-Beispiele auf der <strong>ERA</strong>-CD genutzt werden. EineÜbersicht über die entsprechenden Ankerbeispielekönnte in der Form der Tabelle 6 dargestelltwerden:7

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