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ERA-Einführungsprozess - IG Metall

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Niveaubeispiele so konstruiert sei, dass er imDurchschnitt 75 Prozent der betrieblichenArbeitsaufgaben direkt beschreibt und bei 20Prozent der betrieblichen Arbeitsaufgaben eineVergleichsbewertung ermöglicht, so dass nur fürfünf Prozent der Arbeitsaufgaben Ergänzungsbeispielevereinbart werden oder eineDirektbewertung der Arbeitsaufgaben stattfindenmuss. Vielmehr ist davon auszugehen, dassErgänzungsbeispiele nicht nur für die Bewertungvon Exotenarbeitsplätzen wie der betrieblichenKrankenschwester erforderlich sind, sondernauch für Kernbereiche der Betriebe in der <strong>Metall</strong>undElektroindustrie. Dies ist selbst dann möglich,wenn diese Arbeitsaufgaben von derBezeichnung her denen der Bezeichnung derTarifbeispiele entsprechen oder ähneln.Damit die Arbeitsbewertung den realenAnforderungen entspricht und damit auch dieBeschäftigten in den <strong>ERA</strong>-Arbeitsbeschreibungenihre realen Arbeitsaufgaben innerhalb derrealen betrieblichen Organisation (und nicht einerfiktiven nach „<strong>ERA</strong>-Muster“ beschriebenenOrganisation) erkennen können, wird häufig dieErstellung von Ergänzungsbeispiel-Familien(für aufeinander aufbauende Aufgaben innerhalbvon Bereichen) oder auch ganzen Ergänzungsbeispiel-Katalogen(für Betriebsteile oderBetriebe) erforderlich sein. Dies dient einerKonkretisierung des Stufenwertzahlverfahrensauf die betrieblichen Verhältnisse und derKonkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffeder Niveaubeispiele (einfach, schwierig,komplex etc.).Viele Arbeitgeber befürchten eine Verschiebungdes Entgeltniveaus nach oben durchErgänzungsbeispiel-Kataloge und lehnen siedeshalb ab. Andererseits schlagen einigeArbeitgeber Ergänzungsbeispiel-Kataloge dannvor, wenn sie eine Verschiebung des Entgeltniveausnach unten erreichen wollen.Zur Schaffung der sachlichen Voraussetzung fürdie <strong>ERA</strong>-Einführung gehört deshalb eineBestandsaufnahme aller betrieblichen Arbeitsaufgabenund ihre Unterteilung in● solche, die direkt mit dem Stufenwertzahlverfahrenbewertet werden sollen,● solche bei denen der Vergleich mitTarifbeispielen herangezogen werden kannund● solche, für deren (Vergleichs-)Bewertung dieErstellung von betrieblichen Ergänzungsbeispielenerforderlich ist.Folie 421

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