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ERA-Einführungsprozess - IG Metall

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● Alle mit der <strong>ERA</strong>-Einführung befassten BR-Mitglieder erhalten einen uneingeschränkten Zugangzu allen Daten und Unterlagen. Dazu gehöreninsbesondere:● Die Unterlagen für die Bewertung derArbeitsaufgaben und der Belastungen● Die Berechnung der betrieblichenKostenneutralität inkl. Prognose-Rechnungen● Aktuelle Lohn- und Gehaltslisten, Aufschlüsselungder Lohn- undGehaltsbestandteile für alle Beschäftigten(auch LG-Anteile für Belastungen)● Zusammenstellung der kollektiven Vereinbarungen,die von der Einführung des <strong>ERA</strong>-TV betroffen sein könnten● Sonstige notwendige Unterlagen zur Erfüllungder Aufgaben● Zugriffsrechte zu entsprechenden EDV-Laufwerken (oder Einrichtung spezieller Info-Laufwerke) und zu entsprechendenProgrammenE. evtl. Bildung von betrieblichenProjektgruppen (insbesondere in größerenBetrieben) und zusätzlichen FreistellungsundFinanzierungsmodalitätenEs können z.B. zwei betriebliche Projektgruppengebildet werden● Die eine entspricht in der Zusammensetzungder PaKo und bearbeitet das in C. konkretisierteVerfahren der Ersteinstufung incl. der tariflichdefinierten Aufgaben der ParitätischenKommission (insbesondere wird die Erledigungvon Meilenstein gemeinsam verabschiedet)● Die andere ist ein Verhandlungsgremium zwischenGeschäftsleitung und BR und bearbeitetalle Aufgaben der Anpassung von Betriebsvereinbarungenund der Überleitung ( Beteiligungder <strong>IG</strong>M abklären und die Notwendigkeit ergänzungstariflicherRegelungen)● Die Mitglieder der Projektgruppen werden fürdie notwendige Vorbereitungs- und Qualifizierungszeitvon ihrer beruflichen Tätigkeit freigestelltunter Fortzahlung von Lohn bzw. Gehalt.● In Konzernen: evtl. Bildung einer standortübergreifendenProjektgruppeII. Eventuelle (Absicherungs-)Vereinbarung zu betrieblichenEntgeltbestandteilen(Ergänzungstarifvertrag):Es kann aufgrund betrieblicher AusgangsbedingungenFallgestaltungen geben, in denendie Analyse zeigt, dass das heutige Entgeltniveaudurch Arbeitsbewertung, Belastungsbewertung,Gestaltung des Leistungsentgeltesund ggfs. entfallende ÜT-Zulagen nicht gehaltenwerden kann. In diesen Fällen sindVerhandlungen mit der Geschäftsleitung übereine Absicherungsvereinbarung aufzunehmen,die prinzipiell nicht ohne Vertreter der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>geführt werden können. Ein Entwurf für eineVereinbarung kann nur maßgeschneidert fürjeden Betrieb erarbeitet werden.Gegenstände einer Vereinbarung können sein:a) Vermeidung von Überschreitern (§4.4.1 ETV<strong>ERA</strong>) durch Qualifizierungb) ggfs. Abschluss einer BetriebsvereinbarungQualifizierung (soweit eine solche noch nicht vorliegt)c) neue Arbeitsorganisationen mit ganzheitlichenArbeitsaufgabend) keine Anrechnung von positiven Ausgleichsbeträgenbei Überschreitern undUmwandlung derselben in Ausgleichszulagen(dynamisiert)e) bestehende kollektive ÜT-Bestandteile bleibenbestehen; ggfs. Umverteilungf) Festlegung, wie viel <strong>ERA</strong> letztendlich imBetrieb kostet; höhere betriebliche Grundentgeltlinie,höheres betriebliches Leistungsentgelt,höhere Belastungszulage, ggfs.Schaffung eines neuen betrieblichen Entgeltbestandteils.III. Vereinbarung zur Verwendungdes <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds:„Die auf dem <strong>ERA</strong>-Konto befindlichen Beträgesind eine Verbindlichkeit des Arbeitgebers austariflichen Entgelten, die in früheren Tarifperiodenentstanden sind, aber nicht ausgezahlt wurden.“Sie dienen „entweder zur Deckung betrieblicherKosten im Rahmen der Regelungen zur betrieblichenKostenneutralität“ oder sind, soweit siehierfür nicht verbraucht werden, an dieBeschäftigten auszuzahlen. „Die Auszahlung istin einer Betriebsvereinbarung zu regeln“. Eineeventuelle Auszahlung soll dazu dienen, dass„Verwerfungen bei der Umstellung vermiedenwerden“ (alle Zitate aus Tarifvertrag <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds). Die konkreten Möglichkeitenund Ziele zur Auszahlung des <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds ergeben sich aus den o.g.Fallunterscheidungen zur Kostenneutralität undaus einer qualitativen Analyse evtl. „Verwerfungen“.In der Regel soll der <strong>ERA</strong>-Anpassungsfondszur Minderung der Anrechnungseffektebei den Überschreitern eingesetztwerden.14

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