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ERA-Einführungsprozess - IG Metall

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4. Konkretisierte Eckpunkte für Vereinbarungenzur betrieblichen <strong>ERA</strong>-EinführungAus den bisher erarbeiteten betriebsbezogenenZielen für den Einführungsprozesssollten konkretisierte Eckpunktefür Betriebsvereinbarungen abgeleitetwerden. Im folgenden wird eine Übersichtüber mögliche solche Eckpunkte gegeben,die weder vollständig ist, noch überall inI. Mögliche Elemente einerEinführungs-BetriebsvereinbarungA. PräambelGegenstand der Einführungs-BV ist die Beteiligungdes Betriebsrates und der ParitätischenKommission bei der Schaffung der sachlichenVoraussetzungen für die Einführung des <strong>ERA</strong>-Tarifvertrages. Geregelt werden● die Benennung der zu erledigenden Schritte● deren zeitliche Reihenfolgen und Zielzeitpunkte(Meilensteinpläne)● die Beteiligung des Betriebsrates und derParitätischen Kommission bei diesen Schritten● der angestrebte EinführungszeitpunktB. Bestandsaufnahme und AnpassungBetriebsvereinbarungen● Bestandsaufnahme weitergeltenden, anzupassenderoder neu zu gestaltender betrieblicherRegelungen, darin insbesondere● Regelungen zum Leistungsentgelt● bisher geltende Besitzstandsregelungen● sonstige betriebliche Entgeltbestandteile● Vereinbarung, wo Anpassung bzw. Neugestaltungerforderlich ist und einesMeilensteinplans zur BearbeitungC. Konkretisierung des Verfahrens derErsteinstufung (mit dem Ziel verbindlicher(d.h. gemeinsam in der PaKo verabschiedeter)Ersteinstufungen)● Vereinbarung einer Bestandsaufnahme, fürwelche Arbeitsaufgaben welche Bewertungsmethodeangemessen ist (Direkt-AnwendungStufenwertzahlverfahren, Vergleich mit Tarifbeispielen,Vergleich mit betrieblichen Ergänzungsbeispielen)● Vereinbarung eines Entscheidungsprozessesallen Punkten zutreffen muss. Dabei wird unterschiedenzwischen drei unterschiedlichenVereinbarungen zum Einführungsprozess, zubetrieblichen Entgeltbestandteilen und zum<strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds. Je nach Fallgestaltungkönnen Teile dieser Vereinbarungenauch zusammengefasst werden.darüber, wo wie viele betriebliche Ergänzungsbeispielevereinbart werden sollen(vgl. Kurzinfo Ergänzungsbeispiele)● Vereinbarung über Bestandsaufnahme und Bewertungvon Belastungen (eventuell Konkretisierungvon Belastungsstufen oder Vereinbarungvon Belastungsbeispielen, evtl. freiwilligeVereinbarung zur Belastungs-Bewertung in einerPaKo, möglichst in gemeinsamer PaKo mit derEinstufung)● Meilensteinplan für die Erstellung vonBeschreibungen, Ergänzungsbeispielen, Einstufungen,Belastungseinstufungen und derMitteilung an die Beschäftigten (inklusive derprozessbegleitenden Beteiligung der Vorgesetzten,der Beschäftigten und desBetriebsrates)● Konkretisierung des Verfahrens in derParitätischen Kommission (Geschäftsordnung),dabei z.B. Konkretisierung der 8-Wochen-Frist(eventuell Vorklärungsphase vor normaler Übergabe,eventuell Verlängerung, eventuellStaffelung nach Bereichen), z.B. alternierenderSprecher etc.● Vereinbarung zur Vorgehensweise bei derErsteinstufung von Beschäftigten, die bisher sogenannte AT-Verträge besitzen ( mindestens dieEinstufung eventueller Schein-ATler (so genannteAT-Verträge ohne übertarifliches Entgelt) undihre Rückholung in den Tarifbereich). BeiAuszahlung des <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds werdendiese nur dann berücksichtigt, wenn für dieseBeschäftigten Beiträge dem <strong>ERA</strong>-Anpassungsfondsauch zugeführt wurden.In Konzernen: Konkretisierung des Zusammenspielsder überörtlichen und örtlichen Ebenenvon Arbeitgeber, Betriebsrat und eventuellPaKo.D. Konkretisierung der Informationsrechte13

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