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ERA-Einführungsprozess - IG Metall

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3. Grobabschätzung der Kostenneutralitätund der Strategieoptionena) Verfeinerung des Alt-Neu-Vergleichs zueiner groben Trendrechnung für Fallunterscheidungenzur KostenneutralitätUnter folgenden Voraussetzungen kann eineerste Trendrechnung versucht werden:1. Es wurden eine ausreichende AnzahlAnkerbeispiele beschrieben und bewertet, umwesentliche Entgeltstrukturen des Betriebesabzudecken, die in den Tabellen 1 und 2 erkennbarwurden.Für diese Ankerbeispiele wurden auchBelastungsbeschreibungen und -bewertungendurchgeführt oder zumindest eine Grobschätzungder Belastungen vorgenommen.2. Die Leistungsentgeltdurchschnitte wurdenhinsichtlich ihrer Regelüberleitung und einer entsprechendenUmrechnung überprüft.In diesem Fall kann eine Trendrechnung erstelltwerden, die eine erste Aussage über dieEntwicklung der Lohn- und Gehaltssumme unterdem Einfluss von <strong>ERA</strong> und damit eine Aussageüber die Entwicklung der Kostenneutralitätermöglicht. Ein entsprechendes Beratungstoolals Excel-Tabelle steht den Sekretären der <strong>IG</strong><strong>Metall</strong> zur Beratung der Betriebsräte zurVerfügung. Gleichzeitig sollte der Arbeitgeberimmer aufgefordert werden, bei ihm schonerstellte entsprechende Trendrechnungen aufdessen wesentlich besserer Datenbasis demBetriebsrat zur Verfügung zu stellen. Das Prinzipder Trendrechnung ist aus dem folgenden Kopfder Tabelle 8 erkennbar.Tabelle 8: Trendrechnung zur Entwicklung der betrieblichen Entgeltsumme auf der Basis ausgewählter AnkerbeispieleAus den Ergebnissen der Trendrechnung ist eineerste Prognose zu einer wichtigenFallunterscheidung erkennbar:Fallgestaltung I:Die betriebliche Entgeltsumme sinkt, derArbeitgeber muss entsprechende Aufzahlungenvornehmen für den Zeitraum derKostenneutralität von fünf Jahren durchErhöhung der Jahres-Sonderzahlung (zusätzlichzur Auszahlung des <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds)Fallgestaltung II:Die betriebliche Entgeltsumme bewegt sich zwischen0 und +2,79 Prozent. In diesem Fall gilt dieKostenneutralität als erfüllt, der <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds wird nicht benötigt und stehtzur Auszahlung, insbesondere an die Überschreiter,zur Verfügung.Fallgestaltung III:Die betriebliche Entgeltstumme steigt um mehrals 2,79 Prozent. Für den 5-Jahreszeitraum derbetrieblichen Kostenneutralität werden dieMehrkosten zunächst durch den <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds und, falls dieser nicht ausreicht,durch weitere Anpassungsmechanismenausgeglichen. Dies muss innerhalb der fünfJahre jährlich neu berechnet werden, da sich dieKostenneutralität durch jährlich neueAnpassungsschritte bei Unterschreitern undÜberschreitern jeweils verändern kann.10

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