P14122 unfallstat 04 i
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EINLEITUNG<br />
UNFALLSTATISTIK 2003<br />
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besteht auch ein gesetzlicher Auftrag (§ 96 StVO 1960). Dieser<br />
gesetzliche Auftrag hat folgenden Inhalt:<br />
„(1) Ereignen sich an einer Straßenstelle oder -strecke wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden, so hat die Behörde<br />
unverzüglich – insbesondere auf Grund von Berichten der Dienststellen von Organen der Straßenaufsicht oder sonstiger geeigneter<br />
Stellen, unter Durchführung eines Lokalaugenscheins, Einholung von Sachverständigengutachten, Auswertung von Unfallverzeichnissen<br />
und dgl. – festzustellen, welche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können; hiebei ist auf<br />
den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Forschung Bedacht zu nehmen. Das Ergebnis dieser Feststellung ist demjenigen, der<br />
für die Ergreifung der jeweiligen Maßnahmen zuständig ist, und der Landesregierung mitzuteilen.<br />
(1a) Als unfallverhütend festgestellte Maßnahmen sind unverzüglich zu verwirklichen; ist das nicht möglich, so hat die Stelle,<br />
die für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist, der feststellenden Behörde und der Landesregierung die Umstände mitzuteilen,<br />
die diesen Maßnahmen entgegenstehen. Ist jedoch die Landesregierung oder der Bundesminister für Verkehr, Innovation<br />
und Technologie für die Ergreifung der Maßnahme zuständig, so sind die der Maßnahme entgegenstehenden Umstände in einem<br />
Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten.“<br />
Jene Abschnitte oder Stellen, wo wiederholt Unfälle auftreten, werden als Unfallhäufungsstellen<br />
bezeichnet, wobei die Charakterisierung dieser Unfallhäufungsstelle in der RVS 1.21 (Richtlinien und<br />
Vorschriften für den Straßenbau der Österreichischen Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr)<br />
definiert ist.<br />
Die Ermittlung von Unfallhäufungsstellen in NÖ erfolgt im Auftrag des Landes NÖ durch das Kuratorium<br />
für Verkehrssicherheit, wobei als Grundlage die schon oben angeführte Unfalldatenbank herangezogen<br />
wird. Diese Unfallhäufungsstellen werden dann den Bezirksverwaltungsbehörden zur weiteren Bearbeitung<br />
übermittelt.<br />
Die Erfahrung zeigt, dass manche Unfallhäufungsstellen bereits aufgrund der Meldung der Exekutive<br />
oder der Gemeinden etc. einer Behandlung zugeführt und die entsprechenden Maßnahmen gesetzt<br />
oder vorbereitet wurden, wobei für die Wahl der entsprechenden Maßnahmen die Unfalldatenbank<br />
eine wesentliche Rolle spielt.<br />
Die Sanierung von Unfallhäufungsstellen erfolgt in vielen Fällen zweistufig und zwar:<br />
1. durch Sofortmaßnahmen<br />
2. durch Maßnahmen, die einer entsprechenden Vorbereitung und Planung bedürfen.<br />
An dieser Stelle danken wir auch allen Stellen und Personen, die bei der Aufnahme der Unfalldaten<br />
geholfen haben, insbesondere den Beamten unserer Exekutive und dem Bundesministerium für Inneres.<br />
Wir sind für alle Anregungen und Vorschläge, die helfen, die Sicherheit auf unseren Straßen zu verbessern,<br />
dankbar.<br />
Hinweis: Durch das In-Kraft-Treten des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes werden die<br />
ehemaligen Bundesstraßen nunmehr als Landesstraßen B bezeichnet.<br />
KfV – Institut für Verkehrstechnik und Unfallstatistik • Amt der NÖ Landesregierung