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ALLGEMEINE UMWELTPOLITIK An das Amt der Salzburger ...

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- 4 -Insbeson<strong>der</strong>e Auswirkungen auf allenfalls betroffene Natura 2000-Gebiete, sinddarzustellen.Die Darstellung des Schutzguts Tiere ist sorgfältig zusammengestellt und über weiteStrecken informativ. Allerdings fehlen nähere <strong>An</strong>gaben zur Auswahl <strong>der</strong> eingereichtenVariante. Daten zur Avi- und Herpetofauna sind durch Begehungen zu adäquaterJahreszeit zu ergänzen und zu verifizieren. Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmensind in <strong>der</strong> Planung nicht ausreichend verankert. EntsprechendeUnterlagen sind nachzureichen.Eine übersichtliche Darstellung <strong>der</strong> Verkehrsbewegungen inkl. allfälliger Überschneidungenunterschiedlicher Bauphasen fehlt, diese ist nachzureichen. Weiters istdie Verkehrsemissionsberechnung nicht nachvollziehbar, hier ist eine Richtigstellungvorzunehmen.Die Unterlagen zum Fachbereich Raumordnung lassen wichtige Aussagen zurStellung des Projektes gegenüber den Zielen <strong>der</strong> Orts- bzw. Regionalentwicklungsplanung,insbeson<strong>der</strong>e in Bezug auf die touristische Entwicklung diesesGebietes, missen. Diese sind zu ergänzen.Die Unterlagen zum Schutzgut Luft sind in wesentlichen Punkten mangelhaft unddaher zu überarbeiten. Dabei sind <strong>An</strong>gaben zur Vorbelastung zu ergänzen und allerelevanten Emittenten zu berücksichtigen, sowie ein dem Stand <strong>der</strong> Technikentsprechendes Ausbreitungsmodell zu verwenden.In den Unterlagen findet sich zum Schutzgut Klima lediglich <strong>der</strong> Hinweis auf einemögliche "No-Impact"-Meldung eines noch ausständigen Gutachtens. Gegebenenfallsist diese zu ergänzen, ist eine solche <strong>An</strong>nahme nicht zu verifizieren, so sind dieAuswirkungen auf <strong>das</strong> (Mikro-)Klima darzulegen.Die UVE ist im Fachbereich Lärm nachvollziehbar aufgebaut. <strong>An</strong>gaben zurÜberschneidung einzelner Bauphasen, <strong>der</strong> <strong>An</strong>zahl <strong>der</strong> Sprengungen und <strong>der</strong>begleitenden Kontrolle sind jedoch zu ergänzen.Abfallwirtschaftliche Aspekte sind in vorliegen<strong>der</strong> UVE ausreichend dargestellt. Zuergänzen sind lediglich die im beigefügten Abfallwirtschaftskonzept teilweise fehlendenSchlüsselnummern gem. ÖNORM S 2100 und eine Planbeilage.2. Notwendige Ergänzungen2.1. zu: Beschreibung des VorhabensOberflächengewässer:Die Festlegung des Untersuchungsraumes für <strong>das</strong> Schutzgut Oberflächengewässer istunzureichend und bedarf <strong>der</strong> Ergänzung um weitere Aspekte. Diese umfassen eineausführlichere Charakterisierung des Einzugsgebietes bezüglich Oberflächengewässer(z. B. Wassergüte, schutzwürdige Gebiete, biologische Aufnahmen, Wasserregime


- 5 -etc.) ergänzend zu <strong>der</strong> in den Fachgutachten erfolgten Berücksichtigung <strong>der</strong>speicherabwärts gelegenen Fließgewässer- und Staustrecken. EntsprechendeUnterlagen sind nachzureichen.Neben dem vorgelegten Fachgutachten „Gewässerökologie Teilbereich FlussaufMurfall“ sind entsprechende Untersuchungen im Rahmen eines Fachgutachtens zumTeilbereich „Flussab Murfall“ zu ergänzen.Eine ausreichende Beschreibung <strong>der</strong> Bauabläufe inkl. Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmenzum schonenden Ausbau fehlt (saisonale Arbeiten, zeitlich vorübergehende bzw.andauernde und physische Eingriffstiefe). Entsprechende <strong>An</strong>gaben sind vorzulegen.Das Verschlechterungsverbot bzw. <strong>das</strong> Verbesserungsgebot gemäß WRRL ist zuberücksichtigen. Die ausständigen Ergebnisse <strong>der</strong> betreffenden Fachgutachten sindvorzulegen und zu bewerten. Es ist nachzuweisen, <strong>das</strong>s keine Verschlechterungendes Zustandes gemäß WRRL durch <strong>das</strong> Projektvorhaben eintreten werden und <strong>der</strong>gute Zustand erreicht bzw. erhalten wird. Die Beschreibung allfälliger Maßnahmen, diediese Vorgabe sicherstellen, ist zu ergänzen.Weiters fehlt eine Beschreibung <strong>der</strong> Sedimentationsvorgänge aufgrund <strong>der</strong>vorhandenen Morphologie und Dynamik und damit möglicherweise auftreten<strong>der</strong>Probleme in beiden Speichern. Auch <strong>das</strong> Auftreten bzw. die Problematik von Turbidität(mögliches Aufwirbeln von Sedimentfraktionen) durch den Pumpbetrieb wird nichterörtert. Entsprechende Unterlagen sind zu ergänzen.Grundwasser:Im Fachgutachten Schutzgut Wasser Grundwasser wird unter B.2, Untersuchungsmethoden,auf bereits bestehende Unterlagen und geologische Geländeaufnahmenverwiesen. Um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, sollte aus dem Text o<strong>der</strong>Literaturverweisen hervorgehen, um welche Unterlagen es sich hierbei genau handelt.Entsprechende <strong>An</strong>gaben sind nachzureichen.Die Beschreibung <strong>der</strong> im Fachgutachten Schutzgut Wasser Grundwasser, KapitelE.3.2, Seite 51, erwähnten Hohlraumbauten, durch die bereits Kluftwässer angefahrenwurden ohne die Quellen im Planungsraum zu beeinträchtigen, fehlt und ist zuergänzen. Zudem sind diese Bauten im „Hydrogeologischen Übersichtsplan“ darzustellen,um die getätigten Aussagen nachvollziehen zu können.Verkehr:Die Beschreibung enthält kein geson<strong>der</strong>tes Verkehrskonzept, Fahrzeugbewegungensind aus den Fachgutachten zur Luft- bzw. zum Lärm zu entnehmen. Demnach kommtes zu einer unterschiedlichen Zahl an Fahrbewegungen, je nach Bauabschnitt. Ausdem Terminplan geht hervor, <strong>das</strong>s sich Bauabschnitte überschneiden werden. Um dieNachvollziehbarkeit zu gewährleisten, ist eine Übersicht <strong>der</strong> Verkehrswerte unterBerücksichtigung <strong>der</strong> Überschneidungen zu ergänzen.Die Tabelle auf Seite 13 des Fachgutachtens zur Luft gibt eine Übersicht <strong>der</strong>Emissionsfaktoren sowie <strong>der</strong> LKW Fahrten. Die Emissionen wurden offensichtlich


- 7 -Grundwasser:Zur Dokumentation des Ist-Zustandes <strong>der</strong> Wasserqualität sind ober- und unterstromigdes geplanten Vorhabens und am Standort selbst Parameter des Blocks 1 <strong>der</strong>Wassergüte-Erhebungsverordnung (WGEV, BGBl. 338/1991) und projektrelevanteSchadstoffe zu beobachten, die eine Vorbelastung bzw. durch <strong>das</strong> Vorhabenmöglicherweise eintretende Verschlechterung belegen können. Für Schadstoffe, dieinsbeson<strong>der</strong>e an Schwebstoffe angelagert werden, sind die Wasserdaten durchSedimentanalysen zu ergänzen (WGEV, BGBl. 338/1991). Diesbezügliche <strong>An</strong>gabensind nachzureichen.Der „Hydrogeologische Übersichtsplan“ ist nicht vollständig: Grundwasserschichtenlinienfehlen, es wird nicht ausreichend auf die Grundwassersituation im Bereich desÖllschützenspeichers eingegangen, obwohl beson<strong>der</strong>s in diesem Bereich auf Grund<strong>der</strong> Stauzielanhebung und <strong>der</strong> extremen Wasserspiegelschwankungen Beeinflussungendes Grundwasserregimes möglich sind. Zu einer detaillierten hydrogeologischenCharakterisierung gehören neben hydrogeologischen Detailkarten und-schnitten auch die Darstellung <strong>der</strong> durchschnittlichen Tiefen bis zum Grundwasser(Flurabstand), <strong>der</strong> jährlichen Grundwasserspiegelschwankungen, die Typisierung <strong>der</strong>Grundwasserleiter (Aquifere), <strong>An</strong>gaben zu <strong>der</strong>en hydraulischen Leitfähigkeit,Fließrichtung und <strong>der</strong> Grundwasserneubildungssituation. Entsprechende Unterlagensind zu ergänzen.Pflanzen, Tiere, Lebensräume:Beschreibung und Bildmaterial im Fachgutachten Wald- und Forstwirtschaft (S. 7)deuten darauf hin, <strong>das</strong>s ein Teil des Waldbestandes im Projektgebiet wirksam zurMin<strong>der</strong>ung des Einflusses von Steinschlägen aus <strong>der</strong> Felswand nordwestlich des„Krafthauses“ auf bewirtschaftetes Grünland beiträgt. Damit würde es sich – entgegen<strong>der</strong> im Fachgutachten vertretenen Auffassung – um Objektschutzwald lt. § 21 Abs. 2ForstG handeln. Darüber hinaus weist <strong>das</strong> Fachgutachten „Jagdbares Wild“ (S. 3) aufeine teilweise recht starke Beeinträchtigung <strong>der</strong> Waldverjüngung durch Verbiss undVerfegen hin, womit auch die Eigenschaft als Standortschutzwald gem. § 21 Abs. 3ForstG neu zu prüfen ist. Bei Einstufung als Schutzwald kämen zusätzlich die Auflagendes Bergwaldprotokolls <strong>der</strong> Alpenkonvention zur <strong>An</strong>wendung. Die Ausnahme <strong>der</strong> vonRodung betroffenen Waldbestände von einer Einstufung als Schutzwald ist hinsichtlichdieser Einwände nachvollziehbar zu begründen. Die Wie<strong>der</strong>gabe des Forstgesetzes in<strong>der</strong> UVE („keine erhöhte Schutzfunktion 1 , kein Schutzwald“) ist ggf. entsprechend zurevidieren.Die <strong>An</strong>gaben zur Bestandssituation im Fachgutachten „Jagdbares Wild“ sindprägnant, großteils auf die wildökologisch und jagdwirtschaftlich relevanten Aspektedes Vorhabens fokussiert und entsprechen dem im UVE-Konzept festgelegtenUntersuchungsrahmen. Es fehlt jedoch eine Dokumentation von Abschussplänen undAbschusslisten <strong>der</strong> betroffenen Jagdgebiete (Rot-, Rehwild). Deren Ergänzung ist vor1 Diese Interpretation ist streng genommen unrichtig, da die Schutzfunktion <strong>der</strong> betroffenen Waldflächeim Fachgutachten mit „2“ (demzufolge erhöht, bei „3“ würde sie zur Leitfunktion) beziffert wird.


- 8 -dem Hintergrund des festgestellten, teilweise recht starken Wildeinflusses auf dieWaldverjüngung (S. 3) notwendig, um die nachfolgend vorgenommene Bewertungeiner vorhabensbedingt erschwerten Abschussplanerfüllung infolge <strong>der</strong> imFachgutachten mehrfach thematisierten Beunruhigung des Wildes während <strong>der</strong>Bauphase plausibel und nachvollziehbar zu machen.Die Ist-Zustandsbeschreibung im Fachgutachten „Pflanzen und <strong>der</strong>en Lebensräume“erscheint fachlich fundiert und beschreibt ausführlich die vom Projekt aktuell o<strong>der</strong>potentiell beeinflussten Lokalitäten. Es fehlen jedoch <strong>An</strong>gaben zu vom Projektetwaigen betroffenen Schutzgebieten (siehe Kap. 2.4, Naturschutzgebiete, Natura2000-Gebiete etc.). Diese sind nachzureichen.Die Beschreibung des Ist-Zustands für den Fachbereich Tiere ist grundsätzlichaussagekräftig. Die Entscheidung, die ursprüngliche Fixierung auf die Heuschreckenfaunaaufzuheben und den Rahmen <strong>der</strong> untersuchten Tiergruppen auf die HerpetoundAvifauna auszudehnen, erscheint aus fachlicher Sicht notwendig und geboten.Allerdings mussten die Erhebungen <strong>der</strong> Avifauna im Jänner und Februar stattfinden,eine aktuelle Fel<strong>der</strong>hebung <strong>der</strong> Herpetofauna war wegen des ungünstigenZeitrahmens überhaupt nicht möglich. Es ist daher notwendig, die Probeflächen zueiner geeigneten Jahreszeit noch einmal zu begehen und die beschriebenen Befundedamit abzustützen. Diese Daten und somit allfällig notwendige Ergänzungen undKorrekturen <strong>der</strong> Befunde zum Ist-Zustand <strong>der</strong> Gebiete in Hinblick auf <strong>das</strong> SchutzgutTiere sind nachzureichen.Luft:Das Fachgutachten „Feste, flüssige und gasförmige Emissionen“ – und damit auch<strong>das</strong> Fachgutachten Umweltmedizin und die UVE – sind in <strong>der</strong> vorliegenden Form nichtgeeignet, die Ist-Situation, die Zusatzbelastung und die Gesamtbelastung durchLuftschadstoffe zu bewerten. Um dies zu verdeutlichen, werden nachfolgendexemplarisch einige Mängel dargestellt:In Kapitel 3 des Fachgutachtens wird angeführt, <strong>das</strong>s es durch die örtliche Situation zustoßartigen Windströmungen kommt. Meteorologische Daten, die diese Aussagenunterstützen, finden sich jedoch im Fachgutachten nicht und sind daher zu ergänzen.Diese Notwendigkeit ergibt sich auch daraus, da aufgrund <strong>der</strong> angeführten"stoßartigen Windströmungen" auf eine dreidimensionale Ausbreitungsrechnungverzichtet wurde. <strong>An</strong>gemerkt sei, <strong>das</strong>s alpine Täler üblicherweise durch sehrgleichmäßige Talein- bzw. Talauswinde geprägt sind. Die erwähnten "stoßartigenWindströmungen" (gemeint ist vermutlich die geländebedingte Turbulenz) sind imAllgemeinen bei hohen Windgeschwindigkeiten zu erwarten, jedoch nicht beiniedrigen.Die Hauptwindrichtung wird in dem Fachgutachten mit WNW angegeben, was einemTalabwind entspricht. Tagsüber ist aber mit Taleinwind aus entgegengesetzterRichtung zu rechnen, <strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> tagsüber stattfindenden Bautätigkeit vonBedeutung für die Belastung <strong>der</strong> Bevölkerung ist. Dies ist bei den Berechnungen zuberücksichtigen.


- 9 -In Kapitel 2 des Fachgutachtens wird die Abkürzung HMW mit Stundenmittelwertgleichgesetzt. Dies ist nicht korrekt, HMW ist die Abkürzung für Halbstundenmittelwert,ebenso ist die chemische Formel für Schwefeldioxid SO 2 (und nicht wie angegebenNO 2 ). Dies ist zu korrigieren.In Kapitel 5.a und 8 des Fachgutachtens wird die Vorbelastung durch Luftschadstoffeim Untersuchungsgebiet angeführt. In <strong>der</strong> dargestellten Tabelle sind jedoch we<strong>der</strong> dieZahlenwerte noch die Einheiten o<strong>der</strong> die Mittelungszeiträume nachvollziehbar. ZurBeurteilung <strong>der</strong> Vorbelastung sind jedenfalls möglichst aktuelle Werte vonrepräsentativen Luftmessstationen heranzuziehen. Die Mittelungszeiträume undEinheiten sind entsprechend den gesetzlich festgelegten Grenzwerten zu wählen.In Kapitel 5.a des Fachgutachtens wird des weiteren <strong>der</strong> tägliche Luftgütebericht vom6. 4. 2005 angeführt, ohne dessen Relevanz für die UVE näher darzulegen. ImFachgutachten Umweltmedizin, Kapitel 4.3 wird dieser Luftgütebericht sogar alsVorbelastung angeführt. Bei einem willkürlich ausgewählten Tag ohne nähere <strong>An</strong>gabe<strong>der</strong> jeweiligen Station handelt es sich jedoch keineswegs um die Vorbelastung imUntersuchungsgebiet. Dies ist zu korrigieren, entsprechend nachvollziehbareDarstellungen sind nachzureichen.2.4. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglichen erheblichen Auswirkungen desVorhabens auf die UmweltOberflächengewässer:Eine methodische Betrachtung <strong>der</strong> funktionalen Zusammenhänge zwischenaquatischen und wasserabhängigen terrestrischen Ökosystemen im Untersuchungsraumfehlt und ist nachzureichen.Grundwasser:Die Aussage im Fachgutachten „Schutzgut Wasser - Grundwasser“, Kapitel E.3.1,(Unbedeutende Auswirkungen), wonach davon auszugehen sei, <strong>das</strong>s Spiegelschwankungensich nur im Nahbereich (wenige Meter um den Speicher) auf <strong>das</strong>Grundwasser auswirken, ist nachvollziehbar zu begründen. Entsprechende Darstellungensind zu ergänzen.Die im westlichen und nordwestlichen Teil des Speicherraumes Öllschützenfestgestellten Baurestmassen sind im Hinblick auf ein mögliches Grundwasserverunreinigungspotenzialzu bewerten. Diesbezügliche Unterlagen sind nachzureichen.Boden:Wegen <strong>der</strong> bergbaulichen Vorgeschichte kann eine örtliche (Schwer-)metallbelastungdes Bodens und insbeson<strong>der</strong>e des zur Geländeanpassung vorgesehenen Stausee-


- 10 -sediments v. a. durch Arsen nicht ausgeschlossen werden. Die <strong>An</strong>alyse eines einzigenTiefenprofils (vgl. Fachgutachten Wasser/Baugrund) erscheint für eine Risikoabschätzungwe<strong>der</strong> topographisch noch von den erfassten Sedimentschichten (ersterSedimentwert erst ab 5 m Sedimenttiefe) her ausreichend, zumal die gravierendeDiskrepanz zwischen den für <strong>das</strong> Vorhaben befundenen Arsengehalten (im Bohrkerndurchwegs < 10 mg kg -1 TS) und von FEITZINGER (1994) 2 erhobenen Werten(oberflächennahe Mursedimente im Ober- und Unterlauf des Stausees: 1170–2373 mg kg -1 TS) keine fachlich befriedigende Erklärung finden. Dieser Wi<strong>der</strong>spruchist, gestützt auf eine repräsentative Stichprobennahme, aufzuklären.Für die zu erwartende Verfrachtung von Material aus dem Stausee sind konsistenteWerte anzugeben (UVE: 132 000 m 3 , Fachgutachten Boden: 130 000 + 70 000 m 3 ).Die Menge und Zusammensetzung (hinsichtlich <strong>der</strong> Feinsedimentkontamination) <strong>der</strong>für die Geländeanpassung aufgebrachten Stauseesedimente sind anzugeben.Pflanzen, Tiere, Lebensräume:Neben den rein jagdwirtschaftlichen Aspekten <strong>der</strong> vorhergesagten Beunruhigung desSchalenwildes durch Baumaßnahmen und dem vorübergehenden Verlust vonÄsungsflächen ist auch auf den möglichen Zusammenhang zwischen Verän<strong>der</strong>ungvon Wildverhalten und -verteilung sowie erhöhtem Wildschadenrisiko einzugehen.Sowohl Beunruhigungseffekte an sich als auch erschwerte Bejagbarkeit undAbschussplanerfüllung, wie sie v. a. für <strong>das</strong> Gemeinschaftsjagdgebiet Muhr nichtausgeschlossen werden, können auch zur Erhöhung des teils bereits bestehendenWildschadendrucks bzw. zur Auslösung von Wildschäden am Wald an an<strong>der</strong>enStandorten führen. Geeignete <strong>An</strong>gaben zur Wildschadensituation sind auch imFachgutachten „Wald und Forstwirtschaft“ nicht dargestellt. Aufgrund fehlen<strong>der</strong>Dokumentation <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Abschussplanerfüllung ist <strong>der</strong> Befund, <strong>das</strong>sWildbeunruhigungs- und -verlagerungseffekte jagdlich ausgeglichen werden könnenbzw. die Abschusstätigkeit nur gering beeinträchtigt wird, nicht überprüfbar. In denletzten Jahren verordnete Reduktionsabschüsse beim Rotwild (S. 4) deuten auf einezumindest lokal hohe Wildschadenbelastung bzw. auf ungenügende Abschüsse hin.Vorhabensbedingte Einflüsse auf die Wirkungskette „Beunruhigung desSchalenwildes – Bejagbarkeit – Abschussplanerfüllung - Wildschadenrisiko“ sind stärkerfaktengestützt zu bewerten; auch die Prognose, <strong>das</strong>s Auswirkungen nicht erheblichsein werden, ist plausibler zu begründen. Entsprechende Ausführungen sindnachzureichen.Luft:Bei den in Kapitel 5a des Fachgutachtens „Feste, flüssige und gasförmige Emissionen“angeführten Emissionen wurden offenbar lediglich die Abgasemissionen berücksichtigt,nicht jedoch die bei Bautätigkeit üblicherweise deutlich höheren Emissionendurch Schüttgutumschlag, Aufwirbelung durch Befahren von unbefestigten Straßen2 FEITZINGER, G. (1994): Altlastenverdächtige Bergbau- und Hüttenstandorte im Bundesland Salzburg.Unveröffentlichte Diplomarbeit am Institut für Mineralogie und Petrographie <strong>der</strong> Universität Salzburg.


- 11 -etc. Entsprechende Berechnungen <strong>der</strong> Emissionen <strong>der</strong> relevanten, staubfreisetzendenTätigkeiten sind daher zu ergänzen.Die dargestellte Berechnung <strong>der</strong> Immissionen entspricht nicht dem Stand <strong>der</strong> Technik.Eine geeignete Ausbreitungsrechnung unter Berücksichtigung aller relevantenEmissionen und einer (realistischen) Vorbelastung ist daher zu ergänzen.Zum Schutzgut Klima findet sich in <strong>der</strong> UVE lediglich <strong>der</strong> Hinweis, <strong>das</strong>s eine "No-Impact"-Meldung noch mit <strong>der</strong> Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamikabgestimmt werden muss. Diese ist ggf. zu ergänzen, an<strong>der</strong>enfalls sind dieAuswirkungen auf <strong>das</strong> (Mikro-)Klima darzulegen.Lärm:Im schalltechnischen Gutachten werden die für die unterschiedlichen Bauphasen zuerwartenden Schallimmissionen ermittelt und <strong>der</strong> Ist-Situation bzw. den Grenzwerten<strong>der</strong> Oberösterreichischen Bautechnikverordnung gegenübergestellt. Es erfolgt aberkeine Aussage über möglicherweise auftretende Überschneidungen <strong>der</strong> Bauphasenbzw. über in den unterschiedlichen Bauphasen auftretende Immissionen.Nachvollziehbare Unterlagen dazu sind nachzureichen.Weiters werden die mit den Sprengungen zu erwartenden Maximalpegel zwarerrechnet, es fehlen aber <strong>An</strong>gaben über die zu erwartende <strong>An</strong>zahl an Sprengungen.Zudem wird die von den Sprengungen hervorgerufene Immissionsbelastung we<strong>der</strong> <strong>der</strong>Ist-Situation noch den Grenzwerten <strong>der</strong> Oberösterreichischen Bautechnikverordnunggegenübergestellt. Die entsprechenden <strong>An</strong>gaben sind daher zu ergänzen.Abfallwirtschaftliche Aspekte:Die vorliegende UVE enthält ausreichende <strong>An</strong>gaben zum erwarteten Abfallaufkommensowie zu Maßnahmen zur Abfallverwertung und -entsorgung. Zu ergänzen sindlediglich die im beigefügten Abfallwirtschaftskonzept in <strong>der</strong> Tabelle „Abfalldaten“teilweise fehlenden Schlüsselnummern gemäß ÖNORM S 2100. Weiters sollte – wie in<strong>der</strong> Tabelle angegeben – ein Plan beiliegen, woraus die Lage <strong>der</strong> Zwischenlagerfläche,Standorte <strong>der</strong> Container und die <strong>An</strong>zahl <strong>der</strong> Behältnisse hervorgeht. Dieserfehlt und ist dem Abfallwirtschaftskonzept ebenfalls beizufügen.2.5. zu: Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen zur Vermeidung o<strong>der</strong> zurEinschränkung wesentlicher nachteiliger AuswirkungenOberflächengewässer:Die Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen, wie während <strong>der</strong> Bauphase durch <strong>An</strong>ordnung vonBaustelleneinrichtungen und Zwischenlagern auf geeigneten Standorten eineGefährdung von Oberflächengewässern (Austritt wassergefährden<strong>der</strong> Stoffe) verhin<strong>der</strong>twird, fehlt ebenso wie die Darstellung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung


- 12 -von Staubeinträgen in Oberflächengewässer. Diese sind in den Unterlagen zuergänzen.Mögliche Störfälle, die zu Gefährdung von Oberflächengewässern führen können, sindin den Unterlagen nicht beschrieben; entsprechende Erörterungen sind daher zuergänzen.Geplante Ausbaggerungen, die in den Wasserkörper eingreifen, sind durch eineausführliche Darstellung <strong>der</strong> diesbezüglichen Bautätigkeiten, <strong>der</strong> zu verwendendenBetriebsmittel und Maschinen sowie durch die Darlegung eines Unfall-/Störfallplaneswährend <strong>der</strong> Bauphase ausreichend zu dokumentieren.Grundwasser:Es ist nicht ausreichend nachvollziehbar, welche Betriebsmittel (qualitativ undquantitativ) in <strong>der</strong> Bauphase eingesetzt werden sollen. Bezüglich <strong>der</strong> Lagerung unddes Einsatzes wassergefährden<strong>der</strong> Betriebsmittel (Treibstoffe, Schmieröle etc.) sindSicherungsmaßnahmen für den Störfall nicht vollständig dargestellt. Des weiteren fehltdie Beschreibung von Maßnahmen, die im Falle einer möglichen Beeinträchtigung <strong>der</strong>existierenden Quellen durch den UW-Stollenbau zu ergreifen sind. Diese <strong>An</strong>gabensind zu ergänzen.Boden:Um eine mögliche Beaufschlagung <strong>der</strong> Verfüllungsflächen mit Schwermetallen zuverhin<strong>der</strong>n, wurde vom Sachverständigen eine laufende Kontrolle des Sedimentaushubs(eine Feststoffanalyse pro 16 kt) empfohlen (Fachgutachten Boden, S. 8). DieVerbindlichkeit dieser Kontrolle, insbeson<strong>der</strong>e aber die Kriterien für und dieVorgangsweise bei einer Überschreitung <strong>der</strong> zulässigen Gehalte sind in <strong>der</strong> UVE zudokumentieren, entsprechende <strong>An</strong>gaben zu ergänzen.Pflanzen, Tiere, Lebensräume:Die Maßnahmen, die zur Kompensation <strong>der</strong> Eingriffe in <strong>das</strong> Schutzgut Tierevorgeschlagen werden, sind zweckmäßig und fachlich adäquat, haben allerdingsgrößtenteils den Charakter von Empfehlungen und sind nur unzureichend in <strong>der</strong>Projektplanung verankert. Um die Restbelastung des Vorhabens – und damit seineUmweltverträglichkeit – abschätzen zu können, müssen die Ausgleichsmaßnahmenals fixer Projektsbestandteil verbindlich eingeplant sein. Entsprechende Projektunterlagensind nachzureichen.Luft:Falls nach grundlegen<strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> Unterlagen insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong>bei Baustellentätigkeit relevanten Luftschadstoffe PM10 und NO 2 eine Belastung überden einschlägigen Grenzwerten prognostiziert wird, sind geeignete Maßnahmen zurVermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Belastung anzuführen.


- 13 -Lärm:In <strong>der</strong> UVE wird angeführt, <strong>das</strong>s bei – durch Beobachtung o<strong>der</strong> Messung festgestellten– Überschreitungen <strong>der</strong> im schalltechnischen Fachgutachten beschriebenen Belastungweitere Maßnahmen wie z. B. eine temporäre Absiedelung gesetzt werden können.Hierzu ist anzumerken, <strong>das</strong>s in <strong>der</strong> UVE we<strong>der</strong> <strong>An</strong>gaben über eine begleitendeKontrolle noch über <strong>An</strong>zahl und Ausmaß <strong>der</strong> notwendigen Überschreitungen getroffenwerden, welche zum Ergreifen <strong>der</strong> weiteren Maßnahmen führen würden. Einenachvollziehbare Darstellung dieser Maßnahmenplanung ist zu ergänzen.2.6. Allgemein verständliche ZusammenfassungFür den Fachbereich Oberflächengewässer fehlt eine allgemeinverständliche kurzeZusammenfassung, diese ist den Einreichunterlagen beizulegen.3. Empfehlungen3.1. zu: Beschreibung des VorhabensOberflächengewässer:Allgemeine <strong>An</strong>gaben zur Schutzwürdigkeit des Gebietes fehlen und sollten ergänztwerden.Auf Seite 76 <strong>der</strong> Unterlage „UVE Hintermuhr“ fehlen dem Absatz über die Bewertungdes ökologischen Zustandes Textteile, diese sollten vervollständigt werden.Im „Technischen Bericht“ sollte auf Seite 29 (Einlage 1) die physikalische Einheit <strong>der</strong>Zahlenangaben <strong>der</strong> Pegelstände angeführt werden.Da in <strong>der</strong> Unterlage immer wie<strong>der</strong> auf noch zu erstellende Fachgutachten bzw. nochdurchzuführende Untersuchungen Bezug genommen wird (z. B. in <strong>der</strong>„Umweltverträglichkeitserklärung“, Kapitel 2.2.2.1.4 ), wird – auch im Sinne <strong>der</strong>Vollständigkeit einer erfor<strong>der</strong>lichen allgemeinverständlichen Zusammenfassung –angeregt, die Ergebnisse dieser Fachgutachten und diverser Untersuchungen in diebestehenden Unterlagen einzuarbeiten bzw. entsprechend zu berücksichtigen. Dieergänzten bzw. vollständigen Unterlagen sollten auch dem BMLFUW, ReferatUmweltbewertung, mit <strong>der</strong> Möglichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung gestelltwerden.


- 14 -Grundwasser:Ein umfassendes und ausführliches Verzeichnis <strong>der</strong> verwendeten Literatur und <strong>der</strong>enthaltenen Beilagen würde die Nachvollziehbarkeit erleichtern und sollte daher in <strong>der</strong>Unterlage „UVE Hintermuhr“ enthalten sein.Die Legende des „Hydrogeologischen Übersichtsplans“ ist unvollständig. <strong>An</strong>geregtwird zudem eine leserfreundlichere Beschriftung.3.2. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglicherweise vom Vorhaben erheblichbeeinträchtigen UmweltKlima:Eine kurze Beschreibung <strong>der</strong> klimatischen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet sollteergänzt werden.3.3. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglichen erheblichen Auswirkungen desVorhabens auf die UmweltLärm:Im schalltechnischen Gutachten wird angeführt, <strong>das</strong>s die von LKW verursachtenLärmbelastungen bei einer Temporeduktion von 50 km/h auf 30 km/h um 3 dBniedriger ausfallen. Diese Aussage (bzw. die angegebene Begründung, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> LKWmit halber Last an den straßennahen Gebäuden vorbeifährt) sollte auch in Bezug zurRVS 3.02 gesetzt werden, gemäß <strong>der</strong> für LKW für den energieäquivalentenDauerschallpegel bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h immer ein Wert von 50 km/heinzusetzen ist.3.4. zu: Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen zur Vermeidung o<strong>der</strong> zurEinschränkung wesentlicher nachteiliger AuswirkungenLebensraum Wald:<strong>An</strong>gesichts <strong>der</strong> in <strong>der</strong> UVE geschil<strong>der</strong>ten Steinschläge erscheint eine Aufforstung desoffenen Streifens zwischen Felshang im NW des „Krafthauses“ mit standortsgerechtenGehölzen, ggf. in Verband mit baulichen Maßnahmen zur Sicherung des Aufwuchsesund des geplanten querenden Straßenabschnitts, sinnvoll. Eine entsprechendeBeschreibung dieser Maßnahme wird angeregt.


- 15 -Im Fachgutachten „Jagdbares Wild“ wird lediglich darauf verwiesen, <strong>das</strong>s im Fachgutachten„Pflanzen und ihre Lebensräume“ vorgesehene Maßnahmen ausreichendund daher keine zusätzlichen Maßnahmen bezüglich Wildlebensraum und Jagdwirtschafterfor<strong>der</strong>lich seien. Dennoch wäre auch eine Bewertung <strong>der</strong> Wirksamkeit vonin an<strong>der</strong>en Fachgutachten beschriebenen wild- und jagdrelevanten Maßnahmen unterspezifisch wildökologischen und jagdfachlichen Gesichtspunkten wünschenswert.Gemäß § 6 Abs. 2 Z 32 UKGMag. Georg Rebernig

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