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Verhandlungsschrift - Puchenau

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Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 102. NachwahlenVorsitzender: Vzbgm. AchleitnerBerichterstatter und Antragsteller: Bgm. HadererHerr Lukas Nimmervoll (ÖVP) hat per 24.2.2010 auf seine Ersatzmitgliedschaft imGemeinderat verzichtet. Er scheidet somit auch als Gemeindejugendreferent aus. Eineentsprechende Nachbesetzung ist zu beschließen.Weiters hat Herr Dr. Felix Röthler (GRÜNE) per 9.4.2010 seine Funktion als Mitglied imVerein Jugendzentrum <strong>Puchenau</strong> sowie im Verein Jugendzentrum Pöstlingbergzurückgelegt. Eine entsprechende Nachbesetzung ist zu beschließen.Gemäß § 33a (2) OÖ. GemO 1990 sind die Bestimmungen über die Wahl der Mitglieder desGemeindevorstandes sinngemäß anzuwenden, sofern der Gemeinderat nicht einstimmigeinen anderen Wahlvorgang beschließt.Gemäß § 52 OÖ. GemO 1990 sind Wahlen grundsätzlich geheim durchzuführen es seidenn, der Gemeinderat beschließt einstimmig eine andere Art der Abstimmung.Bgm. Haderer stellt den Antrag, die Nachwahl des Gemeindejugendreferenten sowieeines Mitgliedes in den Verein JUZ <strong>Puchenau</strong> sowie Verein JUZ Pöstlingberg vomgesamten Gemeinderat offen mittels Handerheben durchzuführen.Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durchHanderheben abstimmen.Beschluss: einstimmig angenommenVon der ÖVP-Fraktion sowie von der GRÜNEN-Fraktion liegen gültige Wahlvorschläge vor.Gemeindejugendreferent:ÖVP: Mario Kishalmi (bisher Lukas Nimmervoll)Verein Jugendzentrum <strong>Puchenau</strong>:Mitglied (GRÜNE): Robert Jürets (bisher Dr. Felix Röthler)Verein Jugendzentrum Pöstlingberg:Mitglied (GRÜNE): Robert Jürets (bisher Dr. Felix Röthler)Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende den gesamten Gemeinderatüber den Antrag offen durch Handerheben abstimmen.Beschluss: einstimmig angenommen


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Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 133. Voranschlag 2010 - Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung - KenntnisnahmeVorsitzender: Vzbgm. AchleitnerBerichterstatter und Antragsteller: Bgm. HadererDer vom Gemeinderat am 16. Dezember 2009 beschlossene Voranschlag für das Finanzjahr2010 wurde nunmehr von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung geprüft. DasErgebnis dieser Prüfung wurde mit Schreiben vom 18. Februar 2010 mitgeteilt und ist diesesdem Gemeinderat lt. § 99 OÖ. GemO 1990 zur Kenntnis zu bringen. Das Ergebnis dieserPrüfung kann dem beiliegenden Bericht entnommen werden.„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich auf Grund der Beratungen imGemeindevorstand vom 09. Juni 2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle den Berichtder Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung betreffend die Prüfung desVoranschlages für das Rechnungsjahr 2010 zur Kenntnis nehmen.“GR Ganser spricht sich dagegen aus, dass die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr fürihn als Hausbrunnenbesitzer nach dem Verbraucherprinzip erfolgt, da auch dieWasserzuleitung zum Tränken seiner Tiere über die Hausleitung erfolgt.Bgm. Haderer erklärt, dass diese Thematik im Tiefbauausschuss abgeklärt werden soll. Erempfiehlt Herrn Ganser mit Herrn Ennsbrunner von der Linz AG Kontakt aufzunehmen umdiese Problematik zu besprechen.GV Mag. Tischler sieht grundsätzlich ein Problem darin, wenn z.B: Landwirte für denGemüseanbau bewässern müssen und dieser Wasserverbrauch als Grundlage für dieKanalbenützungsgebühr herangezogen wird.Bgm. Haderer betont, dass nicht daran gedacht ist, Brauchwasser für die Landwirtschaftmiteinzubeziehen.Nachdem keine weiteren wesentlichen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende überden Antrag offen durch Handerheben abstimmen.Beschluss: einstimmig angenommen


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Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 204. Nahverkehrsförderung; Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom13.12.1995 betreffend Zuschuss für Jahres-, Monats- und Wochenkarten fürFahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen <strong>Puchenau</strong> und Linz;Beratung und BeschlussfassungVorsitzender: Vzbgm. AchleitnerBerichterstatter und Antragsteller: Bgm. HadererIm Gemeinderat vom 13.12.1995 wurde eine Nahverkehrsförderung zwischen <strong>Puchenau</strong> undLinz beschlossen, dieser Förderungsanteil betrug ca. 15 % der Kosten einer Jahreskarte.(Zug, Bus, Straßenbahn). Der Aufwand für diese Förderung beträgt insgesamt ca. 6.500,--€/Jahr.Nach Prüfung und Gutachten des Landesrechnungshofes wurde festgestellt, dass aufgrundder finanziellen Situation der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> die Förderung der Netzkarten ersatzloseinzustellen ist.Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung vom 9.6.2010 darüber beraten und schlägtfolgende Vorgangsweise vor:Grundsätzlich soll die Nahverkehrsförderung (Zuschüsse für Jahres- Monats- undWochenkarten) mit 30.6.2010 eingestellt werden.Ausnahme: Lediglich für sozial schwächere Personen soll es wie bisher diese Förderunggeben.Zu diesem Personenkreis zählen:Menschen mit Behinderung mit Behindertenpass des Bundessozialamtes, wenn sie mehr als60% Behinderungsgrad haben, Sozialhilfeempfänger und Ausgleichszulagenbezieher gegenVorlage des jeweiligen Bescheides.„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 idgF. und aufgrund der Beratungen imGemeindevorstand am 9.6.2010 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle den GR-Beschluss vom 13.12.1995 hinsichtlich TOP 6 (Nahverkehrsförderung) insoweitabändern, dass er nur mehr für folgenden Personenkreis Gültigkeit hat: Menschen mitmehr als 60 % Behinderung, Sozialhilfeempfänger und Ausgleichszulagenbezieher.Für alle anderen Personen wird die Nahverkehrsförderung per 30.6.2010 eingestellt.“GV Mag. Tischler erkundigt sich danach, was wir tun können um in die Kernzoneaufgenommen zu werden.Bgm. Haderer erklärt, dass er dahingehend Verhandlungen geführt hat. Erst wenn die LinzAG Verkehrsanbieter in <strong>Puchenau</strong> ist, ist eine Einbindung in die Kernzone möglich.Beschluss:29 Ja-Stimmen (ÖVP ohne GR Gerlinde Fritz, SPÖ ohne GR KarinSchürz, GRÜNE, FPÖ)1 Gegenstimme (GR Gerlinde Fritz (ÖVP)1 Enthaltung (GR Karin Schürz (SPÖ))5. Beratung über den Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom 18. Mai 2010- KenntnisnahmeVzbgm. Achleitner übergibt den Vorsitz an Bgm. HadererBerichterstatter und Antragsteller: GR KumpfmillerDer Prüfungsausschuss der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> hat in seiner Sitzung am 18.5.2010 denFuhrpark überprüft. Dabei wurden keine besonderen Mängel festgestellt. Lediglichbeanstandet wurde, dass der Zaun hinter dem Salzlager und entlang des Postgebäudesbeschädigt ist und wieder ausgebessert bzw. erneuer gehört.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 21Unter Allfälligem wurden die Sitzungstermine für das 2. Halbjahr 2010 festgelegt.„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich auf Grund der Beratungen imGemeindevorstand vom 9. Juni 2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle denPrüfbericht vom 18. Mai 2010 zur Kenntnis nehmen.“GR Zwittlinger erkundigt sich danach, ob bereits der Ankauf von neuen Fahrzeugen für denFuhrpark im Gespräch ist.AL Arnezeder erklärt, dass dahingehend bereits ein Gespräch mit LR Stockinger geführtwurde. Im Jahr 2012 ist der Ankauf eines Kommunalfahrzeuges vorgesehen.Bgm. Haderer informiert, dass hinsichtlich einer eventuellen Bauhofkooperation mit derGemeinde Ottensheim auch ein Fahrzeugkonzept enthalten sein wird.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antragoffen durch Handerheben abstimmen.Beschluss: einstimmig angenommen6. Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.4 "Gatterederweg" - Beratung undBeschlussfassung über Einleitung des ÄnderungsverfahrensBgm. Haderer übergibt den Vorsitz an Vzbgm. AchleitnerBerichterstatter und Antragsteller: Bgm. HadererHerr und Frau Schwarz Georg und Hannelore haben einen Antrag auf Änderung desFlächenwidmungsplanes gestellt. Diese Änderung umfasst eine Erweiterung derbestehenden Bauparzelle auf dem Grundstück 427/1 und 380/1 um rd. 10 m RichtungWesten sowie die Widmung von 2 weiteren Parzellen im östlichen Anschluss.Die Flächen sind mit Ausnahme der Erweiterung Richtung Westen und eines Teilbereichesim Süden der beantragten Neuwidmung (rd. 500 m²) im Örtlichen Entwicklungskonzept füreine Baulanderweiterung ausgewiesen.Der Ausschuss für Örtliche Raumplanung und Bauwesen hat in der Sitzung am 25.05.2010darüber beraten und empfohlen ein Änderungsverfahren einzuleiten.„Gemäß § 43 Oö. GemO 1990 i.V.m. §§ 33 und 36 Oö. ROG 1994 stelle ich aufgrund derBeratungen im Ausschuss für Örtliche Raumplanung und Bauwesen am 25.05.2010sowie im Gemeindevorstand am 09.06.2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle einVerfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 einleiten.“Auszug ÖEK:


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Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 23Beantragte Änderung:GV Kastner stellt fest, dass für diese Änderung des Flächenwidmungsplanes auch eineÄnderung des ÖEK notwendig ist, was im Antrag nicht formuliert ist.ER Dr. Schürz ist über diesen Antrag verwundert, da in der Vergangenheit einFlächentausch nördlich der Großambergstraße gegen den östlich der Gatteredersiedlung


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 24vom Land abgelehnt wurde. Er stellt den Antrag diese Angelegenheit neuerlich imAusschuss für örtl. Raumplanung und Bauwesen zu beraten, insbesondere auch deswegen,weil seine Fraktion vor der Planungsausschuss-Sitzung keine Möglichkeit hatte, sich zuberaten.Nach einer kurzen Diskussion schlägt Bgm. Haderer vor den Antrag wie folgt abzuändern:„Gemäß § 43 Oö. GemO 1990 i.V.m. §§ 33 und 36 Oö. ROG 1994 stelle ich aufgrund derBeratungen im Ausschuss für Örtliche Raumplanung und Bauwesen am 25.05.2010sowie im Gemeindevorstand am 09.06.2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle einVerfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 einleiten, wie es im Antragder Ehegatten Schwarz vorgesehen ist und soweit es die im ÖEK ausgewiesenenFlächen betrifft.“Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durchHanderheben abstimmen.Beschluss: 22 Ja-Stimmen (ÖVP ohne GR Ganser, GRÜNE ohne Dr. Sigart, FPÖ)7 Gegenstimmen ( Dr. Sigart (GRÜNE), SPÖ ohne GR Karin Schürz)2 Enthaltungen (GR Karin Schürz (SPÖ), GR Ganser (ÖVP))7. Vermessung (Grundeinlösung und Grundtausch) Kronöd - Beratung undBeschlussfassungVzbgm. Achleitner übergibt den Vorsitz an Bgm. HadererBerichterstatter und Antragsteller: GV Mag. TischlerTeilbereiche der Straßen Kronöd und Haseneck wurden ausgebaut und saniert. Die neuenStraßengrundgrenzen wurden in der Grenzverhandlung am 17.09.2009 an Ort und Stellefestgelegt und sind im beiliegenden Teilungsplan des Zivilgeometers DI Lipp, GZ 3706, vom15.03.2010 ersichtlich.Die Grundabtretungen in das öffentliche Gut und vom öffentlichen Gut erfolgen kostenlos.Folgende Besitzänderungen sind nun zu verbüchern:• EZ 429: Herr und Frau Karl und Anita Watzinger treten vom Grundstück 421/6 8 m² indas öffentliche Gut ab und erhalten 1 m² vom öffentlichen Gut.• EZ 116: Frau Anita Watzinger tritt von den Grundstücken 421/2 und 421/5 insgesamt174 m² in das öffentliche Gut ab• EZ 11: Herr und Frau Georg und Hannelore Schwarz treten von den Grundstücken421/1, 402/8, 402/10 und 431/18 insgesamt 359 m² in das öffentliche Gut ab underhalten 14 m² vom öffentlichen Gut.• EZ 380: Herr und Frau Johann und Rosina Aichhorn erhalten 2 m² (Abtretung aus EZ11).• EZ 379: Frau Maurer Maria erhält 27 m² (Abtretung aus EZ 11)• EZ 473: Herr Poddemski Franz tritt vom Grundstück 431/17 4 m² in das öffentlicheGut ab und erhält 4 m² (Abtretung aus EZ 11).• EZ 412: Herr DI Meisinger und Frau DI Domenig –Meisinger treten von denGrundstücken 402/9 und 1516/2 insgesamt 69 m² in das öffentliche Gut ab underhalten 14 m² vom öffentlichen Gut sowie 2 m² aus der EZ 11.• EZ 551 (öffentliches Gut): Zuwachs 614 m² und Abfall 29 m²„Gemäß § 43 Oö. GemO 1990 idgF. stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolleaufgrund der Vorberatungen im Gemeindevorstand vom 09.06.2010 dem in der Natur


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 25festgelegten und im zugehörigen Plan des Zivilgeometers DI Lipp, GZ 3706, vom15.03.2010 dargestellten Grundabtretungen und -übernahmen zustimmen.“Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durchHanderheben abstimmen.Beschluss: einstimmig angenommen8. Erneuerung der Wasserleitung Kainzenbergerstraße und Schloßweg;Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe dera) Grabungsarbeiten an die Firma Zaussinger,b) Material und Montage an die Linz AG WasserVorsitzender: Bgm. HadererBerichterstatter und Antragsteller: GV Mag. TischlerIm Bereich der Kainzenbergerstraße, Reinprechtenstraße und im westlichen Teil desSchlossweges wurde im Vorjahr der Kanal erneuert. Die Kanalkünette wurde nurprovisorisch geschlossen.In diesen Straßen befinden sich „Sphärogusswasserleitungen“ die immer wieder Problemedurch Rostablagerungen verursachen. Die Linz AG schlägt daher einen komplettenAustausch der Rohrleitungen vor. Alternative Sanierungsmöglichkeiten wie z.B.Berstlingverfahren oder Inlinersanierung kommen nicht in Frage, weil sie einerseits zu teuersind und trotzdem bei jedem Hausanschluss aufgegraben werden muss.In der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr wurde am 18.3.2010 empfohlen,die Wasserleitung mit einer Länge von 438 Laufmeter zu erneuern.Die Linz AG hat mit Schreiben vom 18.3.2010 diese Leistungen wie folgt angeboten:Material und Montage: netto € 47.600,--Baumeisterarbeiten: Fa. Ploier und Hörmann, Traun (früher Fa. Sackmaier); dieAngebotssumme wurde auf Basis des Jahresbauvertrages ermittelt.netto € 117.400,--Fa: Zaussinger, Wartberg netto € 103.300,--.Die Gesamtkosten in Höhe von netto € 150.900,-- sind aus Erlösen vonInteressentenbeiträgen (Wasseranschlussgebühren) und ev. aus der RücklageWasserversorgung zu bezahlen.„Gemäß § 43 der OÖ. GemO 1990 stelle ich aufgrund der Vorberatungen imAusschuss für Tiefbau und Verkehr vom 18.3.2010 und im Gemeindevorstand vom5.5.2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle die oben beschriebene Erneuerung derWasserleitung genehmigen (Baubeschluss).Weiters soll die Linz AG, Wasser, Wiener Straße 151, 4021 Linz, mit der Lieferung undMontage der Rohrleitungen, mit einer Nettoanbotsumme von € 47.600,--, sowie dieFirma Zaussinger, 4224 Wartberg/Aist, Obervisnitz 8, mit den Baumeisterarbeiten, miteiner Nettoanbotsumme von € 103.300,-- beauftragt werden.“Beschluss: einstimmig angenommen (Vzbgm. Achleitner und GR Mag. Schroedersind nicht im Sitzungsaal)


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 269. Straßenbauprogramm 2010 - Vergabe der Bauarbeiten - Beratung undBeschlussfassungVorsitzender: Bgm. HadererBerichterstatter und Antragsteller: GV Mag. TischlerDas Straßenbauprogramm 2006 bis 2010 wurde vom GR am 06.07.2005 mit einer Summevon € 494.700,-- inkl. USt. beschlossen.Die Ausschreibung in offenem Verfahren erfolgte lt. Bauprogramm 2010 des Ausschussesfür Tiefbau und Verkehr vom 18.03.2010 für folgende Vorhaben:• PFARRLEITEN• REHGRABEN2008)• WINDFLACHWEG• ESCHENBACHWEG• AM SONNFELD• GATTEREDERWEG• GARTENSTADTSTRASSE• GROSSAMBERGSTRASSE• WILHERINGERSTRASSE(Tragdecke im Steilbereich ab Spitzkehre)(Tragdecke im Steilbereich nach Unwetterschaden(Tragdecke im bestehenden Bereichund Neubau bis Haberfellner/Messner)(Ausbau von diversen Verbreiterungen)(Ausbau Reststück Kreuzungsbereich Hackl)(Ausbau Reststück)(Feinasfalt mit Bereichen der Fernheizleitung)(Feinasfalt bis Hochfeld)(Feinasfalt)Die geschätzte Ausschreibungssumme beträgt ca. € 79.000,-- inkl. USt..Das offene Verfahren wurde in der Folge 9 der Amtlichen Linzer Zeitung am 29.04.2010zeitgerecht bekannt gemacht.Von 13 abgeholten Ausschreibungen wurden 8 Anbote bis zum Abgabetermin 02.06.2010,11.00 Uhr eingereicht (siehe Niederschrift).Korrigierte Gasamtanbotsummen:1. STRABAG AG, Linz € 97.578,19 inkl. USt.2. SZ Bau Zamponi & Stallinger BaugmbH, Linz € 102.817,02 inkl. USt.3. TEERAG - ASDAG AG, Linz € 103.927,98 inkl. USt.4. Held & Francke Baugesellschaft mbH & Co. KG, Linz € 104.686,08 inkl. USt.5. Hasenöhrl Bau GmbH, St.Pantaleon € 105.548,03 inkl. USt.6. Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H., Linz € 105.794,95 inkl. USt.7. Swietelsky Bau GmbH, Linz € 108.892,09 inkl. USt.ALPINE Bau GmbH, Zweigniederlassung OÖ, Linz hat nicht das OriginalAngebotsformular ausgefüllt und wird somit nicht anerkannt.Die Fräsarbeiten sind wiederum mit den Preisen von 2009 und einer 10-20%igenPreissteigerung angeboten worden, diese Preise liegen ca. um 300 % zu hoch, sodass dieseArbeit wieder als Eigenleistung ausgeführt wird. Asfalt und Nebenarbeiten sind um ca. 10%teurer als im Vorjahr. Das Straßenkehren ist um ca. 100% höher angeboten worden und wirdim Zuge der Fräsarbeiten ebenfalls in Eigenleistung vergeben.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 27Vorgeschlagen wird, dass• die gesamten Fräs- und Kehrarbeiten von den Gemeindearbeitern ausgeführtwerden, da auch Straßenerhaltungsarbeiten aus dem ordentlichen Haushalt miterledigt und mit dem Fräsmaterial Straßenunterbauarbeiten erledigt werden;• die Grabungs-, Schotterungs- und Teilasfaltierungsarbeiten durch dieGemeindearbeiter in Eigenleistung bei allen Baustellen ausgeführt werden;• im Abschnitt Eschenbachweg sind die Straßenverbreiterungen enthalten, je nachFertigstellung der Gartenmauern durch die Anrainer werden diese Streifenbereichevon den Gemeindearbeitern zur Gänze ausgeführt;• beim Rehgraben entgegen der Ausschreibung diese Arbeiten zur Gänze ausgeführtwerden;• ebenso beim Windflachweg der Bereich des bestehenden Asfaltes – der geplanteNeubauteil kann erst nach Errichtung des Rohbaus Haberfellner/Messner in Angriffgenommen werden;• beim Gatterederweg nur der steilere Bereich ausgebaut wird, da im flachen Bereichvon Fam. Schwarz zwei Bauparzellen verkauft werden sollen;• die anderen geplanten Baustellen wie ausgeschriebenen ausgeführt werden.Für die vorgeschlagenen Vorarbeiten durch die Gemeindearbeiter (Kehr-, Fräs-, Aushub-,Schotterungs- und Teilasfaltierungsarbeiten) werden ca. € 34.000,-- inkl. USt. fürMaterialien, Fremd- und Eigengeräte, sowie Löhne Gemeindearbeiter benötigt.Daher verbleiben als Auftragssumme für die zu vergebenden Firmenarbeiten nur mehr ca.€ 75.000,00 inkl. USt.„Gemäß § 43 der OÖ. GemO 1990 stelle ich aufgrund der Vorberatungen imAusschuss für Tiefbau und Verkehr vom 18.3.2010 und im Gemeindevorstand vom9.6.2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle die Vergabe der Bauarbeiten für denStraßenbau 2010 an den Billigstbieter, STRABAG AG, Salzburgerstraße 323 A, 4021Linz mit einer Auftragssumme von ca. € 75.000,00 inkl. USt. vergeben.“Beschluss: einstimmig angenommen10. Beitritt zum Bodenbündnis OÖ - Beratung und BeschlussfassungVorsitzender: Bgm. HadererBerichterstatter und Antragsteller: GV Dr. KastnerOrganisation des Boden-BündnissesEuropäisches Boden-BündnisDas Boden-Bündnis ist ein Zusammenschluss von Städten und Gemeinden in Europa, die sich zumZiel gesetzt haben, sich gemeinsam für einen nachhaltigen Umgang mit Böden einzusetzen. Esversteht sich als eine Vereinigung, die gemeinsame Aktivitäten im Bereich des Bodenschutzes undder Raumentwicklung fördert, um gemeinsame Projekte und Standards zu entwickeln und zuverwirklichen und um einen nutzbringenden Informations- und Erfahrungsaustausch aufinterkommunaler Ebene zu ermöglichen. Zugleich versteht es sich als Ansprechpartner fürKommunen, um im Interessens-Verbund an übergeordnete politische Ebenen zu gelangen.Grundlage für die inhaltliche Arbeit des Boden-Bündnisses bildet das am 24. Oktober 2000 in Bozenverabschiedete Manifest für das European Land and Soil Alliance (ELSA) e. V. Dieses Manifestbeinhaltet mit seinen Zielen, Leitsätzen und Maßnahmen sowohl eine umfassendeGrundsatzerklärung als auch ein ausdifferenziertes Aktionsprogramm für die kommunale Bodenpolitik,welches die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht und fördert.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 28Durch den ausdrücklich formulierten engen Bezug zum Klima-Bündnis, wonach sich das Boden-Bündnis als komplementäre Initiative zum Klima-Bündnis versteht, hat mit der Integration eineOrganisationsform gewählt, welche das Zusammengehen beider Initiativen festigt. Folgedessen wirdangestrebt, dass Mitgliedskommunen des Klima-Bündnisses auch das Boden-Manifest unterzeichnenund das Boden-Bündnis unterstützen werden.Die Geschäftsstelle des Boden-Bündnisses ist seit Januar 2002 in Osnabrück angesiedelt. Unterstütztvon nationalen Koordinationsstellen initiiert sie den kommunalen Erfahrungsaustausch, berätKommunen und Akteure in Bodenfragen und veranstaltet Konferenzen und Seminare zubodenrelevanten Themen.Das Boden-Bündnis ist primär ein Verbund von Kommunen. Sie wird aber auch getragen vonInstitutionen, Organisationen, sowie Einzelpersonen, welche die Ziele des Boden-Bündnisses teilenund unterstützen. Sie arbeiten gemeinsam am Aufbau, an der Stärkung und Förderung des Boden-Bündnisses sowie an der Planung und Durchführung von gemeinsamen Aktivitäten.Interessierte Kommunen sowie Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen können mittelsUnterstützungserklärung dem Boden-Bündnis beitreten.Das Bodenbündnis wurde in enger Kooperation mit dem Klimabündnis gegründet. Daher istKlimabündnis Oberösterreich im Auftrag des Landes OÖ die Bodenbündnis-Koordinationsstelle inOberösterreich.MitgliedschaftMitglieder im Bodenbündnis in OÖIn Oberösterreich haben sich bereits 23 Gemeinden sowie das Land OÖ zu einem Beitritt zumBodenbündnis entschlossen. (Stand Mai 2010) OÖ ist seit 2003 Mitglied beim EuropäischenBodenbündnis.Bodenschutz in der PraxisGemeinden können durch flächensparende Raumordnung, Kooperation mit der Landwirtschaft (z.B.Kompostierung) oder Bewusstseinsbildung zum Bodenschutz (im Hausgarten,Erosionsschutz auf landw. Flächen, Bodenbearbeitung, Aktionen mit Schulen, etc.) beitragen.In <strong>Puchenau</strong> wird der Verein Schönes <strong>Puchenau</strong> als lokaler Partner zur Umsetzung von Zielen undMaßnahmen des Bodenbündnisses auftreten. Auch die Ortsbauernschaft kann im Rahmen ihrerÖffentlichkeitsveranstaltungen das Thema Boden darstellen und im Zuge der Bodenbewirtschaftungentsprechende Aktivitäten setzen.Für die Informationsarbeit stellt das Land OÖBroschüren und Förderaktionen zur Verfügung.Materialien wie Ausstellungstafeln, Filme, Info-Der Beitritt einer Gemeinde erfolgt durchGemeinderatsbeschluss (bei Klimabündnis-Gemeinden durch die Unterfertigung desBeitrittsformulars durch den/die BürgermeisterIn) undeine feierliche Unterzeichnung des Bodenbündnis-Manifestes.Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für <strong>Puchenau</strong> 60,- €. (Mindestbeitrag).


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 29MANIFEST FÜR DAS BODEN-BÜNDNIS EUROPÄISCHER STÄDTE UND GEMEINDENPräambelBöden bilden zusammen mit Luft und Wasser die zentralen Lebensgrundlagen unseres Planeten. DieBodeneigenschaften und Bodenfunktionen sind bezüglich Standort und Beschaffenheit der Bödensehr verschieden. Durch die ständig wachsende Bebauungund Versiegelung durch Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie durch die ständig andauerndeAusbeutung der Bodenressourcen und Übernutzung der Kulturflächen sind Böden lokal, und durch dieSumme, das Ausmaß und die Verbreitung aller Beeinträchtigungen auch weltweit in sehr hohemMaße gefährdet. Die Tragweite des Flächenverbrauchs und der Bodendegradation sowie dieTatsache der Unwiederbringlichkeit und der sehr langsamen Regenerationsfähigkeit der Böden sindvergleichbar mit den Folgender globalen Klimaveränderungen und mit dem Verlust der biologischen Vielfalt. Darüber hinausbesteht ein enger Zusammenhang der Bodenveränderungen zum Klimawandel.Es besteht weltweit ein dringender Handlungsbedarf. Alle Länder haben dazu auf staatlicher,regionaler und lokaler Ebene einen nachhaltigen Beitrag zu leisten. Eine besondere Bedeutungkommt dabei den Städten und Gemeinden (Kommunen) zu, die zu lokalenFlächen und ihren Nutzern einen unmittelbaren Zugang haben. Ihre Aufgabe ist die Förderung desBodenbewusstseins, der Schutz der natürlichen Bodenfunktionen sowie die Beachtung der sozialenGerechtigkeit. Sie verfügen über Instrumente der Raumplanungund des Bodenrechts, die konkret dazu dienen, einen nachhaltigen Umgang mit Böden in derKommune zu fördern und umzusetzen.Wir Kommunen sind uns dieser Zusammenhänge und gleichzeitig auch der Chancen einernachhaltigen Bodennutzung bewusst, und wollen gemeinsam initiativ werden, um an der Lösung derProbleme zu arbeiten. Wir als Kommunen geben uns mit dem europäischenBoden-Bündnis die Möglichkeit, dies im zusammenwachsenden Europa gemeinsam umzusetzen.1. Die Verantwortung der Städte und GemeindenWir Kommunen sehen uns in der Verantwortung für eine nachhaltige Bodenpolitik in unserenGebieten.Dies umfasst die ökologische Seite im Sinne der Förderung der natürlichen Bodenvielfaltund -funktionen sowie die wirtschaftlich und sozial gerechte Bodennutzung.Dazu wollen wir• unsere Handlungsspielräume für eine nachhaltige Entwicklungausschöpfen,• unsere Vorbildfunktionen als lokale Behörden wahrnehmen,• alle Akteure entsprechend der Agenda 21 bei der Planung und Gestaltungdes kommunalen Raums und bei der Lösung der spezifischenstädtischen und ländlichen Bodenprobleme einbeziehen,• zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für einen nachhaltigenUmgang mit Böden beitragen.Wir erkennen an, dass die Boden- und Flächenproblematik nicht nur eine lokale und regionaleBedeutung hat, sondern dass wir darüber hinaus – im Sinne einer globalen Verantwortung – durchunseren Lebensstil auch globale Auswirkungen auf Böden in anderenTeilen der Welt verursachen.2. Ziele des Boden-BündnissesÜbergeordnetes Ziel ist der nachhaltige Umgang mit allen Arten von Böden zur Erhaltung undFörderung aller Bodenfunktionen sowie der Bodenressourcen und des Natur- und Kulturerbes für diejetzigen und zukünftigen Generationen sowie die sozial gerechteBoden- und Landnutzung.Das Boden-Bündnis europäischer Städte und Gemeinden ist damit in Übereinstimmung mit denZielsetzungen des Tutzinger Vorschlags für ein „Übereinkommen zum nachhaltigen Umgang mitBöden“ (Bodenkonvention) und der „UN-Konvention zur Bekämpfungder Wüstenbildung“.3. Leitsätze und MaßnahmenUnser übergeordnetes Ziel wird verwirklicht insbesondere durchfolgende Leitsätze und Maßnahmen:


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 303.1. Wir fördern unsere Eigenständigkeit und Identität durch eineverantwortliche kommunale Bodenpolitik.Dazu• machen wir Chancen, aber auch Probleme im nachhaltigen Umgang mit Böden bewusst,• erfassen wir den Flächenverbrauch und wiedernutzbare Brachflächen,• unternehmen wir alle Anstrengungen, um den Trend zum Flächenverbrauch und zurBodendegradation umzukehren,• definieren wir prioritäre Ziele zur nachhaltigen Entwicklung und verfolgen aktiv eine sparsameNutzung der Bodenressourcen,• unterstützen wir Bildungsmaßnahmen zu Böden und Landnutzung,• informieren wir die Öffentlichkeit über die genannten Zielsetzungen und die zu treffendenMaßnahmen und fördern das Bewusstsein in der Bevölkerung.3.2. Wir fördern qualitatives Wachstum oder Stabilisierung in Verantwortung für Umwelt, Gesellschaftund Kultur.Dazu• begrenzen wir den Bodenverbrauch, lenken die Siedlungsentwicklung nach innen und fördern dieQualität der Siedlungsgestaltung,• erfassen und sanieren wir Altlasten und führen die Flächen einer zweckmässigenWiederverwendung zu,• berücksichtigen wir bei der Bodennutzung Fragen der sozialen Gerechtigkeit und derGeschlechtergerechtigkeit,• unternehmen wir intensive Anstrengungen zur Erhaltung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit undBodenbildung, wobei der bodenschonenden Nutzung und Entsiegelung von Flächen eine besondereBedeutung zukommt,• treffen wir Maßnahmen zur Bodenerhaltung, -verbesserung und -wiedergewinnung, stellen wirbesonders wertvolle Böden unter Schutz, schützen wir Böden vor Erosion und Verdichtung undreduzieren Schadstoffeinträge,• erhalten wir Funktion des Bodens als Kohlenstoff- (und Stickstoff-) speicher unter Berücksichtigungder natürlichen Stoffkreisläufe,• treffen wir Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und des Wasserhaushaltes und tragendamit zur Aufwertung der Lebensqualität im Siedlungsgebiet bei,• stellen wir die umweltschonende Nutzung von Kulturland und Landschaft sicher,• fördern wir die Vermarktung regional angebauter Produkte,• tragen wir dem Natur- und Kulturerbe Sorge,• fördern wir die ökologische Vernetzung der Lebensräume.3.3. Wir setzen auf die Innovationskraft in gemeinnütziger, partnerschaftlicherZusammenarbeit.Dazu• stimmen wir boden- und raumwirksame Vorhaben auf optimierte Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeitab,• unterstützen wir die Umsetzung der Ziele des europäischen Raumentwicklungskonzeptes zurnachhaltigen Raumentwicklung und des Bodenschutzes,• beziehen wir die Anliegen benachbarter Gemeinden und Regionen ein,• verbessern wir die Stadt-Land-Beziehungen in gegenseitiger Abstimmung,• arbeiten wir über Grenzen hinweg partnerschaftlich zusammen.3.4. Wir fördern mittels Instrumenten der Raumplanung und des Bodenrechts den nachhaltigenUmgang mit Böden.Dazu• wahren wir bei Nutzungen und Eingriffen die Eigenart und Qualität der Böden und des Ortes undwerten diese auf,• nutzen wir die Böden durch zweckmäßige Zuweisung vielfältiger Nutzungen sowie durchdifferenzierte Nutzungsordnung so, dass sich Böden, Natur und Landschaft optimalentwickeln können,http://www.bodenbuendnis.or.at


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 31„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich auf Grund der Beratungen imUmweltausschuss vom 31. Mai 2010 und im Gemeindevorstand vom 09.06.2010 denAntrag, der Gemeinderat wolle den Beitritt zum OÖ. Bodenbündnis beschließen.“Auf die Wortmeldung von GV Mag. Tischler, dass in der Vorstandssitzung nicht darübergesprochen wurde, den Verein Schönes <strong>Puchenau</strong> als Partner zu etablieren und er nichtdamit einverstanden ist, Aufgaben dieses Bündnisses an diesen Verein zu übertragen,erklärt GV Dr. Kastner, dass in den Ausschüssen entsprechend dem Bodenbündnis zuentscheiden ist. Die Verpflichtungen bleiben somit bei den Gemeinderäten, wobei im VSPein Partner gefunden wurde, der die Gemeinde in den Zielsetzungen bestärkt.GR Mag. Gaisbauer meint, dass konkrete Maßnahmen bzw. Verpflichtungen fehlen.GV Mag. Tischler betont abermals, dass er es ablehnt, Aufgaben an den Verein Schönes<strong>Puchenau</strong> zu delegieren, der seiner Meinung nach damit überfordert ist.GV Dr. Kastner weist darauf hin, dass lediglich der Beitritt beschlossen wird und der VSPals Kontaktpartner fungiert.Nachdem keine weiteren wesentlichen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende überden Antrag offen durch Handerheben abstimmen.Beschluss: 25 Ja-Stimmen (ÖVP, SPÖ ohne ER Dr. Schürz, FPÖ)2 Gegenstimmen ( GR Mag. Gaisbauer, GR Dr. Sigart (GRÜNE)4 Enthaltungen (ER Dr. Schürz (SPÖ), GR Renate Tischler, GR DI Lindl,GR Mag. Tischler (GRÜNE))11. Anrufsammeltaxi Linz; Ausarbeitung neuer Vertragsgrundlagen - Beratungund BeschlussfassungVorsitzender Bgm. HadererBerichterstatter und Antragsteller: GV Mag. TischlerGV Mag. Tischler bringt den nachstehenden Antrag vom 3.6.2010, eingelangt am 8.6.2010,der Grundlage für die Aufnahme in die Tagesordnung ist, zur Kenntnis.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 32Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende gemäß § 43 OÖ. GemO1990 über den Antrag offen durch Handerheben abstimmen.Beschluss: einstimmig angenommen


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 3312. Pflegemaßnahmen in der Au; weitere Vorgangsweise; Beratung undBeschlussfassungVorsitzender: Bgm. HadererBerichterstatter und Antragsteller: GV Mag. TischlerGV Mag. Tischler bringt folgenden Antrag vor:


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Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 37Bgm. Haderer erklärt, dass die Formulierung „Beaufsichtigung“ durch „Beobachtung“ ersetztwerden sollte.Demnach wird der Antrag dahingehend abgeändert, dass das Wort „Beaufsichtigung“ bzw.„Aufsicht“ durch das Wort „Beobachtung“ ersetzt wird und lautet wie folgt:


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 38„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat der Gemeinde<strong>Puchenau</strong> wolle den Beschluss fassen, alle „Pflegmaßnahmen“ und sonstige Arbeitenim Bereich des von der Via Donau gepachteten Aubereiches und anschließenderBereiche, die der Pflege der Gemeinde unterstehen nur unter verbindlicherAnerkennung des vom Naturschutzbeauftragten Hrn. Michael Strauch am 1.02.2010verfassten und der Gemeinde zugestellten Protokolls Geschäftszeichen N-10092/1365-2010-Str der Aubegehung vom 10. Dez. 2009 (siehe Anhang) durchzuführen! Die darinenthaltenen „Vorschläge“ sind somit verbindlich einzuhalten!Vor etwaigen „Pflegemaßnahmen“ und sonstiger Veränderungen im Aubereich ist derjeweilige Obmann und dessen Stellvertreter so rechtzeitig zu verständigen, sodassdiese die Arbeiten nach gegenseitiger Absprache beobachten können. Im Falle einerVerhinderung dieser Personen haben diese das Recht je einen Vertreter aus denGemeinderäten bzw. den Ersatzgemeinderäten zu wählen. Es wird somit grundsätzlichfestgelegt, dass Arbeiten im Aubereich erst nach rechtzeitiger Verständigung (mind.eine Woche vorher) des Umweltausschusses begonnen werden dürfen. Über dieBeobachtung ist Protokoll zu führen und dieses umgehendst dem Bürgermeister zuKenntnis zu bringen.Von der Verständigung mind. eine Woche vorher kann nur abgegangen werden, wennes sich um Arbeiten aus dem Umstand weil „Gefahr im Verzug“ ist abgegangenwerden. Es ist jedoch auch dabei der Umweltausschuss umgehendst zuverständigen.“Nachdem keine weiteren wesentlichen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende überden Antrag offen durch Handerheben abstimmen.Beschluss: 30 Ja-Stimmen (ÖVP ohne ER DI Mostler, SPÖ, GRÜNE, FPÖ)1 Enthaltung (ER DI Mostler (ÖVP))13. Allfälliges• GR DI Lindl fordert die Richtigstellung der in der Sitzung des Ausschusses fürSchule, Kindergarten und Integration von „Nicht EU-Bürgern“ vom Bürgermeistergetätigten Aussage, nach der 5 in <strong>Puchenau</strong> gemeldete russische Staatsbürger jenesind, die im Bordell in der Achleitnersiedlung tätig sind.Bgm. Haderer betont, dass es ihm fern lag einer Bevölkerungsgruppe, egal welcherHerkunft, in <strong>Puchenau</strong> näher treten zu wollen und entschuldigt sich in aller Form.• GV Dr. Kastner bedankt sich für die Zusammenarbeit und wünscht allenAnwesenden einen erholsamen Urlaub und lädt zum Petersfeuer am Pöstlingbergein.• Bgm. Haderer bittet um Unterstützung des Musikvereines <strong>Puchenau</strong> in Form einerMitgliedschaft.Ende der Sitzung: 22:20 Uhr


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 23.06.2010 39............................................................ ............................................................Vorsitzende(r)Schriftführer(in)Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende(n) <strong>Verhandlungsschrift</strong>(en)in der Sitzung vom ....................... keine / folgende Einwendungen erhoben wurden.<strong>Puchenau</strong>, am .........................Der Bürgermeister:Wolfgang Haderer............................................................ ............................................................ÖVP GemeinderatSPÖ Gemeinderat............................................................ ............................................................GRÜNE GemeinderatFPÖ Gemeinderat

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