20.11.2012 Aufrufe

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Die</strong> <strong>Grundstücksübertragung</strong> <strong>in</strong> <strong>Meersburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Bodensee</strong>. 85<br />

auch die e<strong>in</strong>zelnen Arten solcher Veräußerungsged<strong>in</strong>ge, die<br />

allerd<strong>in</strong>gs durch ke<strong>in</strong>e scharfe Grenze vone<strong>in</strong>ander geschieden<br />

s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> <strong>Meersburg</strong>er Übereignungsurkunden enthalten<br />

an Veräußerungsged<strong>in</strong>gen <strong>in</strong>sbesondere<br />

1. echte d<strong>in</strong>glich wirks<strong>am</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen im S<strong>in</strong>ne der<br />

heutigen Rechtslehre, die an alle möglichen Vorgänge im<br />

Menschenleben anknüpfen und für diese Fälle Vorsorge<br />

treffen wollen; z. B. wird der Widerruf e<strong>in</strong>es Gemachtes<br />

vorbehalten für den Fall der Geburt von Leibeserben 1 ) oder<br />

die Wirks<strong>am</strong>keit e<strong>in</strong>es Grundstückskaufs von der Erlangung<br />

des <strong>Meersburg</strong>er Bürgerrechts abhängig gemacht. 2 )<br />

2. Auflagen, durch die dem Erwerber oder Veräußerer<br />

Unterlassungs- oder Leistungspflichten auferlegt werden.<br />

<strong>Die</strong>se Nebenverpflichtungen werden durch besonderes „geloben<br />

und verhaissen" des Verpflichteten begründet. 3 ) Wichtigere<br />

Nebenverpflichtungen werden nicht nur im Über-<br />

„doch her<strong>in</strong>n luter beredt und bed<strong>in</strong>gt worden ist, ob war daz . . ."<br />

U. 14. 11. 1542: „hier<strong>in</strong> auch bed<strong>in</strong>gtlich beredt worden, das . . ."<br />

Rats- und Gerichtsprotokolle 1520—1527 S. 21 : „<strong>in</strong> welcher kaufs<br />

abredung verd<strong>in</strong>gtlich beschlossen . . ."<br />

U. 30. 6. 1542 (StA. 286).<br />

2 ) Prot, der Gerichtssitzung „donnerstag py Barthlemei anno 1529":<br />

„Barthlemy Stett clagt zu Wölffen Äberhart, wie er Wolffen verrückter<br />

zit a<strong>in</strong> hußli über die bswärd umb VIII % ^ kofft, im daran VII 'U<br />

bar geben und, wenn er burger werd, soll es a<strong>in</strong> koff s<strong>in</strong>, so<br />

das nit, soll der koff nichts s<strong>in</strong>, und die übrige suma zu gelegener<br />

ziten och zalen, begert, das im Wolf den kof gütlich vertige. Wolf<br />

Eberhart : als er mit Bartlemen gehandelt, sig mit lutern Worten beredt,<br />

das er <strong>in</strong> a<strong>in</strong>em halben jar burger werden, wo das nit, sig der koff<br />

nichtz, und als Barth, <strong>in</strong> der zit nit burger werden möcht, het Barth,<br />

im den koff wider abgeschlagen, und er das hus zwai jar sid verstürt<br />

und verbuwen, sölt im das gelt uff w<strong>in</strong>necht geben haben, hofft daz<br />

der koff unchrefftig s<strong>in</strong>. Bartleme Stett begert das mit biderben leuten<br />

fur zu br<strong>in</strong>gen: Joß Erantz und Hans Stüli." In der Gerichtssitzung<br />

vom „donnerstag nach Verena anno 1529" ergeht Urteil: „In der sach<br />

zwischen Bartlemen Stett clegern und Wolffen Äberhart antwortern<br />

ist uff beschechen clag antwurt und verhörte kuntschaft zü recht erkennt,<br />

das genanter Barthleme Stett bi dem koff des huß beliben und<br />

soll Barthleme Stett Wolffen Äberhart cost und schaden deshalb<br />

erlitten ußrichten und abtragen."<br />

3 ) U. 24. 7. 1438 und 4. 3. 1456 (StA. 55, 85).<br />

http://rc<strong>in</strong>.org.pl

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!