20.11.2012 Aufrufe

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

72 Walther Merk,<br />

geschäftes gewesen ist oder nur tatsächliche Bedeutung gehabt<br />

hat. Verständlich werden diese Wendungen nur bei<br />

ergänzender Heranziehung des sonstigen alemannischen<br />

Quellenstoffes. Im alemannischen Rechtsgebiete s<strong>in</strong>d körperliche<br />

Übertragungshandlungen auf dem Grundstücke selbst<br />

noch für das Hochmittelalter mehrfach bezeugt. 1 ) In Konstanz<br />

trat m<strong>in</strong>destens „bis <strong>in</strong>s 14. Jahrhundert h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> das<br />

Ammangericht vor der zu veräußernden Hofstätte auf offener<br />

Straße zus<strong>am</strong>men, so daß die Parteihandlungen noch vollkommen<br />

<strong>in</strong> der Form der alten realen Investitur an Ort<br />

und Stelle vor sich gehen konnten". 2 ) Man darf ohne weiteres<br />

annehmen, daß auch <strong>in</strong> M. der Veräußerer mit dem Erwerber<br />

regelmäßig auf das Grundstück gegangen ist, um ihm dessen<br />

Lage und Grenzen zu zeigen, und daß bei solcher Grenzbegehung<br />

meistens auch die Anstößer zugezogen wurden,<br />

schon um späteren Streitigkeiten mit diesen vorzubeugen.<br />

Daß aber das Begehen des Grundstücks e<strong>in</strong> rechtlich notwendiges<br />

Erfordernis des Übertragungsgeschäftes gewesen<br />

ist, läßt sich <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise erschließen. <strong>Die</strong> <strong>Meersburg</strong>er<br />

Quellen ergeben auch ke<strong>in</strong>en Anhalt für e<strong>in</strong>e Anwesenheit<br />

der Fertigungsbehörde auf dem Grundstück oder e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>weisung<br />

des Erwerbers durch den Gerichtsboten, wie sie<br />

anderwärts belegt ist. 3 ) Noch weniger darf der <strong>in</strong> den <strong>Meersburg</strong>er<br />

Urkunden und Stadtbüchern und <strong>in</strong> anderen Quellen<br />

des L<strong>in</strong>zgaues häufige Ausdruck „fertigen", „verggen" auf<br />

e<strong>in</strong>e Investitur, E<strong>in</strong>weisung <strong>in</strong> die Gewere bezogen werden. 4 )<br />

ł ) Vgl. z. B. Kap. 77—79 der Gründung des Klosters St. Georgen<br />

im Schwarzwald (MGH. SS. XV 2 S. 1005f. [z. Jahr 1094]), dazu<br />

W. Merk, <strong>Grundstücksübertragung</strong> nach dem alemannischen Volksrecht<br />

(Festschrift f. E.Mayer 1932) S. 140; Salemer U. 5.10.1336<br />

(Cod. dipl. Sal. III Nr. 1044d).<br />

2 ) K. Beyerle, Konst. Häuserbuch II 2 S. 51, 59, 63, SR. S. 136fi.,<br />

Konst. Grundeigentumsurk. S. 437 Nr. 325, S. 449 Nr. 334, S. 451<br />

Nr. 335.<br />

3 ) U. des Landrichters Hans Sikhenhauser von 1516 (Meichelbeck<br />

a. a. O. Nr. 373); 0. Stobbe, Auflassung (Jher<strong>in</strong>gs Jahrb. 12. Bd.)<br />

S. 201.<br />

4 ) So K. Beyerle, SR. S. 134ff.; O.Gierke, DPR. II S. 273<br />

Anm. 29; Schröder-v. Künßberg, DRG. 6 S. 787; Hübner, Grundz.<br />

http://rc<strong>in</strong>.org.pl

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!