20.11.2012 Aufrufe

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Die</strong> <strong>Grundstücksübertragung</strong> <strong>in</strong> <strong>Meersburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Bodensee</strong>. 5<br />

Lehen von den Bischöfen von Konstanz <strong>in</strong>nehatte. Wann<br />

und unter welchen Umständen das Hochstift den Grafen von<br />

Rordorf <strong>Meersburg</strong> zu Lehen gegeben hat, ist nicht bekannt,<br />

ebensowenig, wann und wie <strong>Meersburg</strong> <strong>in</strong> den Besitz des<br />

Hochstifts gekommen ist, ob aus der Hand des Königs, des<br />

Herzogs von Schwaben oder e<strong>in</strong>er sonstigen Person. 1 ) Sowenig<br />

wie von den anderen alten Bistümern <strong>am</strong> Rhe<strong>in</strong> und<br />

an der Mosel s<strong>in</strong>d aus karol<strong>in</strong>gischer Zeit Traditionsbücher<br />

oder Besitzstandsverzeichnisse des Hochstifts Konstanz erhalten.<br />

2 ) Der Urkundenbestand des Hochstifts Konstanz<br />

aus karol<strong>in</strong>gischer und ottonischer Zeit ist verloren gegangen.<br />

Über die Besitzungen des Hochstifts gibt erstmals Aufschluß<br />

die Konstanzer Urkunde vom 27. November 1155, <strong>in</strong><br />

der Kaiser Friedrich Rotbart dem Hochstift die bis dah<strong>in</strong><br />

erworbenen Güter und Rechte bestätigt. 3 ) Da <strong>in</strong> dieser Urkunde<br />

von <strong>Meersburg</strong> nicht die Rede ist, sche<strong>in</strong>t die Folgerung<br />

nahezuliegen, daß <strong>Meersburg</strong> erst nach 1155 <strong>in</strong> den<br />

Besitz der Bischöfe von Konstanz gelangt ist. Demgegenüber<br />

fällt jedoch auf, daß <strong>in</strong> der Urkunde des Konstanzer<br />

Bischofs Hermann I. vom 11. Juni 1150 4 ) unter den vom<br />

Bischof als ,,casati nostri" bezeichneten Urkundszeugen<br />

auch Liupoldus de Mercispurch genannt wird. Vor allem<br />

aber ist zu beachten, daß die Königsurkunde von 1155 neben<br />

die Leutkirche des L<strong>in</strong>zgaues war. Vgl. Fürstenb. UB. V(1885) Nr. 118,<br />

123, 124, Reg. Ep. Const. Nr. 1238 und 1244. Siehe über die Grafen von<br />

Rordorf auch K<strong>in</strong>dl<strong>in</strong>ger von Knobloch, Oberbad. Geschlechterbuch<br />

I S. 249; A.Krieger, Topogr. W.B. II 2 Sp. 654.<br />

1<br />

) In fränkischer Zeit mag das große, nur durch Riede unterbrochene<br />

Waldgebiet, das sich vom Schloß- und Zihlbühl bei Uhld<strong>in</strong>gen bis<br />

Immenstaad erstreckte, ursprünglich herzoglicher, später königlicher<br />

Besitz oder Besitz des <strong>in</strong> weiblicher L<strong>in</strong>ie auf das alte al<strong>am</strong>annische<br />

Herzogsgeschlecht zurückgehenden Grafenhauses der Ulriche gewesen<br />

se<strong>in</strong>, der dann mit dem übrigen Eigengut dieses Hauses durch Erbgang<br />

weifischer oder staufischer Besitz geworden se<strong>in</strong> dürfte. Vgl. Chr.<br />

Fr. Stal<strong>in</strong>, Wirtemberg. Gesch. II (1847) S. 108f., 241, 258, 262;<br />

V. Ernst <strong>in</strong> O AB. Tettnang 2 S. 282f.<br />

2<br />

) Siehe S. Rietschel, <strong>Die</strong> Civitas auf deutschem Boden (1894) S. 82.<br />

3<br />

) Wirtemb. UB. II (1858) S. 95 Nr. 352; Thurgauisches UB. II<br />

S. 139 Nr. 42 (Erläuterungen von Joh. Meyer).<br />

4<br />

) Thurgauisches UB. II S. 99 Nr. 30; Reg. Ep. Const. I Nr. 875.<br />

http://rc<strong>in</strong>.org.pl

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!