20.11.2012 Aufrufe

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

Die Grundstücksübertragung in Meersburg am Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Die</strong> <strong>Grundstücksübertragung</strong> <strong>in</strong> <strong>Meersburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Bodensee</strong>. 53<br />

ist „we<strong>in</strong>kouf" oder „verw<strong>in</strong>kofen". 1 ) Zwar gehen diese Belege<br />

nicht über das 16. Jahrhundert zurück; gleichwohl wird<br />

man im H<strong>in</strong>blick auf die weite Verbreitung des We<strong>in</strong>kaufs<br />

bei Grundstücksveräußerungen im alemannischen Rechtsgebiet<br />

2 ) unbedenklich annehmen dürfen, daß er im Mittelalter<br />

<strong>in</strong> den alemannischen Landschaften allgeme<strong>in</strong> gebräuchlich<br />

und auch schon im mittelalterlichen <strong>Meersburg</strong><br />

üblich gewesen ist. <strong>Die</strong>ser We<strong>in</strong>kauf war jedenfalls <strong>in</strong> älterer<br />

Zeit ke<strong>in</strong> trockener, sondern e<strong>in</strong> feuchter We<strong>in</strong>kauf; der<br />

We<strong>in</strong>kauf ist wirklich vertrunken worden. 3 ) Zweifelhaft ist,<br />

ob das auch noch im 18. Jahrhundert oder Anfang des<br />

19. Jahrhunderts der Fall gewesen ist, wenn nach den Ratsprotokollen<br />

d<strong>am</strong>als bei Grundstückskäufen e<strong>in</strong> We<strong>in</strong>kauf<br />

von 2 fL, 5 fl. usw. bestimmt oder „stipuliert" wird. 4 ) Wer<br />

*) Prot, der Gericbtsratssitzung vom Montag nach Jubilate 1530.<br />

2 ) So Überl<strong>in</strong>ger StR. IV von 1707 I 21 § 3, II 22 § 3 (Oberrhe<strong>in</strong>.<br />

StR. II 2 S. 635, 637); im Wort- und Sachverzeichnis daselbst S. 715<br />

irrig als „E<strong>in</strong>kauf von We<strong>in</strong>" gedeutet. Auch im Markdorfer Contractenbuch<br />

1792—1805 (StA. Markdorf) wird der We<strong>in</strong>kauf regelmäßig<br />

erwähnt. Über den We<strong>in</strong>kauf bei Grundstücks Veräußerungen <strong>in</strong> Augsburg<br />

s. Augsburger Stadtrecht Kap. 125 (Ausg. von Chr. Meyer,<br />

Stadtbuch von Augsburg [1872] S. 204), <strong>in</strong> der Schweiz s. Jeremias<br />

Gotthelf, Der Bauernspiegel Kap. 2, im Elsaß s. Jörg Wickr<strong>am</strong>, Rollwagenbüchle<strong>in</strong><br />

(Ausg. Inselverlag S. 63 Nr. XXXIII), <strong>in</strong> den Moselgegendens.<br />

Br. Markgraf, Das moselländ. Volk <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Weistümern<br />

(1907) S. 456, <strong>in</strong> der Lombardei Accursius, Glosse „Firmum" zu<br />

pr. I. de verb. obl. 3, 15. Siehe ferner Baden-Durlach. Landrecht von<br />

1622 (4. Teil 8. Tit. § I).<br />

3 ) Siehe Prot, der Sitzung des M.er Gerichtsrats vom 27. 1. 1567<br />

i. S. W<strong>in</strong>ter gegen Pregenzer: Der Zeuge Frödenmayer bekundet <strong>in</strong><br />

diesem Grundstücksprozeß, daß er <strong>in</strong> die „Crone" gekommen und von<br />

den dort anwesenden Vertragsparteien aufgefordert worden sei, er solle<br />

an ihren Tisch sitzen, „ sie haben e<strong>in</strong>en We<strong>in</strong>kauf". Ebenso weist auf<br />

das Vertr<strong>in</strong>ken h<strong>in</strong> die Bemerkung im Ratsprot. 20. 8. 1699, daß bei<br />

dem Grundstücksverkauf „e<strong>in</strong> we<strong>in</strong>kauf darbey vorgegangen" sei.<br />

Auch bei anderen Rechtsgeschäften wird hervorgehoben, daß der<br />

We<strong>in</strong>kauf getrunken worden sei (vgl. Ratsprot. 3. 7. 1595). Siehe auch<br />

Baden-Durlach. Landrecht von 1622 4. Teil 8. Tit. § I: „. . . da der<br />

we<strong>in</strong>kauf albereit getrunken ..."<br />

4 ) Beispiel: Ratsprotokollbuch 1806 S. 60f. Siehe auch Überl<strong>in</strong>ger<br />

StR. 1707 I 21 § 3 (Oberrhe<strong>in</strong>. StR. II 2 S. 635): „D<strong>am</strong>it auch wegen<br />

http://rc<strong>in</strong>.org.pl

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!